Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie

Zu dem Vorstoß aus Baden-Württemberg, in Universitätskliniken nur noch Gynäkologen einzustellen, die Abtreibungen durchführen, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Begriffe wie Ethik oder Gewissensfreiheit, Grundlagen der Medizin und unseres Rechtsstaates, sollen keine Rolle spielen, wenn es um eine angeblich lückenhafte Versorgung im Bereich der Abtreibung geht. Der Zugang zu „reproduktiver Gesundheitsversorgung“, wie es Ricarda Lang von den Grünen ausdrückt, muss natürlich gewährleistet sein. Abtreibung ist jedoch keine Gesundheitsversorgung, sie dient weder der Heilung noch der medizinischen Behandlung. Und es gibt auf der ganzen Welt keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegt, dass Abtreibung einen gesundheitlichen oder psychischen Vorteil für die Frauen hat, sehr wohl aber zahlreiche Studien, die nachteilige Folgen und Schäden für die Frauen nachweisen. Aus logischer medizinischer Sicht und im Sinne der Frauengesundheit dürfte man also eigentlich gar keine Abtreibungen durchführen.

Versorgungslücken gibt es tatsächlich in vielen medizinischen Bereichen: zum Beispiel in der Kardiologie, der Pneumologie, der Onkologie oder der Kiefernchirurgie. Für Behandlungen und Operationen muss man zum Teil weite Wege in Kauf nehmen, häufig mehrfach. Immer mehr Geburtseinrichtungen werden geschlossen, Hebammen haben Schwierigkeiten, ihren Beruf selbständig auszuüben. Hier gibt es in der Tat Handlungsbedarf, der im Sinne der Gesundheitsversorgung gegenüber einer Ausweitung von Abtreibungsangeboten eindeutig Vorrang hat. Des weiteren werden etwa ein Viertel der Abtreibungen in Deutschland mit chemischen Mitteln vollzogen, die angeblich so harmlos sind, dass Frauen sie ganz ohne medizinische Betreuung zu Hause nehmen können. So jedenfalls lautete ein Antrag der Linken-Bundestagsfraktion in der Corona-Zeit. Auch hier opferte man die Frauengesundheit der Ideologie, denn die chemische Abtreibung ist alles andere als harmlos. Da es außerdem konstant hohe Abtreibungszahlen und keine Frauen gibt, die aufgrund zu weiter Anreise ihre Kinder nicht abtreiben lassen konnten oder wegen eines fehlenden Abtreibungszugangs gestorben sind, ist eine „Versorgungslücke“ auch faktisch nicht nachweisbar.

Seit vielen Jahren schon haben Menschen, die im gynäkologischen Bereich arbeiten, Probleme, wenn sie nicht an Abtreibungen mitwirken möchten. Sie werden entlassen oder nicht zur Hebammen- oder Facharztausbildung zugelassen. Gewissensfreiheit und in der Folge die Weigerung aus Gewissensgründen, an bestimmten Handlungen mitzuwirken, ist ein hohes Gut, weshalb internationale Abtreibungsorganisationen versuchen, diese Haltung durch Begriffe wie „unehrenhafter Ungehorsam“ (dishonorable disobedience) zu diskreditieren. Wer Skrupel hat, Patienten zu töten, nimmt seine Berufung und seine medizinische Ethik ernst. Das gilt nicht nur für Abtreibung, sondern ganz aktuell auch für die begleitete Selbsttötung. Es ist schlicht pervers, in Kliniken bevorzugt medizinisches Personal einzustellen, das zu Tötungshandlungen bereit ist.

Wenn die Gewissensfreiheit abgeschafft wird, werden Menschen zu Handlangern und Spielbällen politischer Entscheidungen gemacht, die offensichtlich nicht immer vorrangig Humanität und Menschenwürde im Blick haben.

 

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

PRESSEMITTEILUNG von 08.07.2020

Zu dem Vorhaben der Baden-Württembergischen Landesregierung, zu prüfen, inwieweit Ärzte an Unikliniken zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtet werden können, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Noch mehr Möglichkeiten bereit zu stellen, ungeborene Kinder vor ihrer Geburt zu töten, stellt offensichtlich eine der größten Sorgen der baden-württembergischen Landesregierung dar – so groß, dass nun sogar erwogen wird, die Beteiligung von Ärzten an Tötungshandlungen in Universitätskliniken, die direkt dem Land unterstellt sind, verpflichtend zu machen. Dieses Vorhaben ist aus mehreren Gründen verwerflich. Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren – aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist.  Mit gutem Grund sinkt die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich: jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall hat beobachten können, der gesehen hat, wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen. Darüber hinaus gilt, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen kann, wenn Ärzte bspw. zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden. Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind. Es ist nahezu grotesk, dass eine Landesregierung nun prüft, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen und verstößt darüber hinaus gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet.

Das Vorgehen der baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen), die dieses Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der taz dargelegt hat, reiht sich ein in eine lange Kette von gleichgelagerten Versuchen, Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen und entspricht ganz der Linie der grünen Partei, die zwar den Klima- und Umweltschutz als ihr ureigenstes Thema begreift, den Schutz des ungeborenen Lebens jedoch für einen Anachronismus hält, den es zu beseitigen gilt.

Diese Haltung wirft es ein Schlaglicht auf die Ignoranz, mit der Frauen in Not seitens der Grünen und nun offensichtlich auch der baden-württembergischen Landesregierung insgesamt begegnet wird: eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung.  „Es ist bedauerlich, dass eine Landesregierung die Hilfe und Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt Organisationen wie der ALfA überlässt, die umfassend für Frauen in Not da sind, und stattdessen erwägt, Ärzte notfalls unter Zwang dazu zu verleiten, gegen ihr Berufsethos zu handeln und anstatt Menschen zum Leben zu verhelfen sie gezielt tötet,“ so Kaminski.

Die ALfA fordert die Landesregierung daher eindringlich auf, jegliche Pläne zur Verpflichtung von Ärzten, an Abtreibungshandlungen mitzuwirken, umgehend auf Eis zu legen und stattdessen Konzepte vorzustellen, wie Frauen in Not wirksam geholfen werden kann.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev