Zu den beiden Märschen für das Leben in Berlin und Köln am 19. September sendet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heiner Wilmer, ein Grußwort an die Veranstalter und Teilnehmer. Der Marsch für das Leben, so Bischof Dr. Wilmer, erinnere jedes Jahr daran, menschliches Leben „in allen seinen Phasen zu achten, zu schützen und zu fördern“, und „lenkt die Aufmerksamkeit auf Menschen, deren Leben nicht geachtet, anerkannt oder als weniger schützenswert angesehen wird“.

Bischof Dr. Wilmer mahnt in seinem Schreiben auch zur Wachsamkeit: „Wer menschliches Leben schützen will, kann nicht gleichzeitig Menschen gegeneinander ausspielen, ausgrenzen oder ihre Würde relativieren. Christlicher Lebensschutz gilt jedem Menschen und kennt weder eine Rangordnung menschlichen Lebens noch die Unterscheidung zwischen wertvollem und weniger wertvollem Leben.“
Das vollständige Grußwort von Bischof Dr. Wilmer sowie weitere Grußworte finden sich unter:

https://bundesverband-lebensrecht.de/grussworten-zum-marsch-fuer-das-leben-2026/

www.marsch-fuer-das-leben.de
Gottesdienste rund um den Marsch für das Leben:
https://bundesverband-lebensrecht.de/event/gottesdienste-zum-marsch-fuer-das-leben/


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Augsburg. Anlässlich des Welttags der Suizidprävention am 10. September mahnt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., Cornelia Kaminski, angesichts stetig steigender Suizidzahlen entschiedenes Handeln aus allen Bereichen der Gesellschaft für eine effektive Suizidprävention an.

Am Welttag der Suizidprävention muss über ein Phänomen gesprochen werden, das die Prävention systematisch untergräbt. Denn überall dort, wo assistierter Suizid legalisiert wurde, passiert dasselbe: Die Suizidzahlen steigen.

Der assistierte Suizid ersetzt nicht die gewaltsame Selbsttötung

Sterbehilfe-Vereine fordern ein „entspannteres Verhältnis zum Tod“.  Dagegen ist nichts einzuwenden. Ein entspannteres Verhältnis zum Tod ist jedoch nicht dasselbe wie ein entspannteres Verhältnis zum Töten – das wäre nämlich verhängnisvoll. Eine gewaltsame Selbsttötung ist für alle Beteiligten ein Drama. Der assistierte Suizid sei dagegen eine humane Möglichkeit, selbstbestimmt frühzeitig aus dem Leben zu scheiden – so die Befürworter. Allerdings widersprechen die Daten dieser Einschätzung deutlich. Assistierter Suizid ersetzt andere Formen der Selbsttötung nicht, sondern addiert sich zu ihnen. Die Zahl der Suizide steigt in Deutschland seit Jahren, die Suizidrate liegt inzwischen bei 12,4 pro 100.000 Einwohner. Auch die Zahl der assistierten Suizide in Deutschland steigt stetig: Wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) berichtet, nahmen insgesamt 1.287 Männer und Frauen im vergangenen Jahr die Hilfe von organisierten Sterbebegleitern in Anspruch, das ist fast viermal so viel wie  2021 (340 Fälle). Wenn die Entwicklung einen ähnlichen Verlauf nimmt wie in den Niederlanden oder der Schweiz, ist laut Angaben der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) mit jährlich zwischen 24.000 und 58.000 assistierten Suiziden zu rechnen. Da das geschäftsmäßige Anbieten von assistierter Selbsttötung in Deutschland nicht verboten ist, gibt es mittlerweile neben den drei großen Sterbehilfeanbietern auch weitere kleinere Organisationen, wie z.B. die Voluntate GmbH. Wer hier einen assistierten Suizid beauftragt, muss knapp 8000 Euro auf den Tisch legen. Dennoch gehen Fachleute davon aus, dass inzwischen mehr als jeder zehnte Suizid in Deutschland mit Assistenz erfolgt.

Mediale Verantwortung und Werther-Effekt

Die Weltgesundheitsorganisation hat 2023 ihre Richtlinien zur Darstellung von Suizid in Medien aktualisiert. Die zentralen Empfehlungen sind eindeutig: Verzicht auf prominente Platzierung, Vermeidung detaillierter Methodenbeschreibungen und besondere Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Prominente. Der sogenannte Werther-Effekt – die Nachahmung medialer Suiziddarstellungen – ist bei bekannten Persönlichkeiten besonders stark ausgeprägt. Effektive Suizidprävention bedeutet daher auch, auf Berichte über Selbsttötungen zu verzichten, auch wenn sich auf Grund der Prominenz der Verstorbenen eine Reichweitensteigerung oder eine Ausweitung des Kundenstamms erreichen lässt.

Erosion von Solidarität und Fürsorge

Wer schwer krank, depressiv, einsam oder hochbetagt ist, durchlebt eine Phase intensiver Verletzlichkeit. Wenn in solchen Phasen die Option zur Tötung als gesellschaftlich akzeptierte Lösung im Raum steht, wächst subtil, aber massiv der Druck: Man könnte den Angehörigen „eine Last ersparen“, dem Pflegeheim „Kosten vermeiden“, der Gesellschaft „Bürde nehmen“. Nicht zufällig gibt es in Kanada bereits amtliche Berechnungen, wie viele Millionen Dollar sich durch „Sterbehilfe“ für das Gesundheitssystem einsparen ließen. Besonders besorgniserregend ist, dass laut Angaben von fowid in 25,6 % der Fälle von Freitodbegleitung als Grund „Lebenssattheit“ angegeben wurde – nach Multimorbidität der zweithäufigste genannte Grund.

Verfügbarkeit als Hauptrisikofaktor

Sperrt man die Waffen weg, gibt es weniger Tote: Je leichter der Zugang zu todbringenden Mitteln, desto höher die Suizidrate. Die legale Bereitstellung tödlicher Substanzen kehrt dieses Präventionsprinzip um: Statt Barrieren zu errichten und Auffangnetze zu spannen, werden sie systematisch abgebaut. Denn assistierter Suizid boykottiert systematisch die Prävention: Dritte stimmen dem Todeswunsch zu, stellen Mittel bereit und erleichtern die Durchführung – im fundamentalen Widerspruch zur Suizidforschung, die die Verfügbarkeit der Mittel als Hauptrisikofaktor identifiziert.

ALfA fordert Ausbau von palliativer Versorgung

Jeder Suizid ist einer zu viel – auch der assistierte. Er ist in jedem Fall Ausdruck eines Mangels an  Solidarität, Empathie und helfenden Beziehungen.  Die ALfA fordert deshalb den Ausbau einer palliativen Versorgung, die den Menschen umfassend im Blick hat: die Schmerzen lindert, Ängste löst, menschliche Nähe schenkt und Ärzte sowie Pflegekräfte durch bessere Aus- und Weiterbildung befähigt, Schwerkranke kompetent und empathisch zu begleiten.

Veranstaltungshinweis: ALfA-Online-Vortrag am 10. September

Passend zum Welttag der Suizidprävention startet die ALfA am 10. September 2026 um 20:00 Uhr die neue Diskussionsreihe „Drei Fälle, eine Frage: Soll ich sterben? – WissensSprint Assistierter Suizid“. Zum Auftakt spricht Priv.-Doz. Dr. Dr. Kai Witzel – Chirurg, Palliativmediziner, Diakon und Medizinethiker (AEM) – anhand von drei realen Fällen darüber, wie über den Tod eines Menschen entschieden wird. Im Anschluss werden die Fälle gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

Die Veranstaltung findet online per Zoom statt und ist kostenlos. Der Zugangslink wird nach Anmeldung versandt. Anmeldung und weitere Informationen unter:

https://www.alfa-ev.de/kalender/drei-faelle/


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de  / Telefon: 0821/512031

Zur heutigen Abstimmung einer Resolution im EU-Parlament zur Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

Das Europäische Parlament hat einen weiteren Schritt weg von universalen Menschenrechten und hin zu ideologischer Vernachlässigung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt und Entmenschlichung vorgeburtlicher Kinder getan. Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ wird in dieser Resolution, die keine Verpflichtung, aber eine klare Empfehlung darstellt, gebilligt: Frauen, die in ihrem eigenen EU-Staat nicht abtreiben können, sollen dies auf Staatskosten in einem anderen EU-Staat tun dürfen. Damit würde die Subsidiarität der EU-Staaten ebenso unterlaufen wie nationale Gesetze, die den Schutz des vorgeburtlichen Lebens und die Unterstützung für Schwangere zum Ziel haben.

Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ erreichte et

was über 1,1 Millionen geprüfte Stimmen. Der FEMM-Ausschuss der EU (Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter) befürwortete die Initiative unter anderem so: „FEMM-Mitglieder rufen dazu auf, die Ungleichheiten und Barrieren zu beseitigen, auf die zu viele Menschen in ganz Europa immer noch stoßen, wenn sie nach sicherer und zugänglicher reproduktiver Gesundheitsversorgung suchen.“ Von der Gleichstellung der Geschlechter vor der Geburt ist nicht die Rede. Ausgeblendet wird die gezielte Abtreibung von Mädchen aufgrund von Frauendiskriminierung in verschiedenen Religionen und Kulturen, auch in Europa. Ausgeblendet werden all die Mädchen (und Jungen), die genetische Besonderheiten oder Krankheiten haben und deshalb abgetrieben werden. Ausgeblendet wird die tatsächliche Situation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die häufig unter Abtreibungsdruck stehen und dringend Unterstützung benötigen.

Mehr und mehr wird Abtreibung selbstverständlich in ein Vokabular miteingeschlossen, das eigentlich vernünftige gesundheitliche Versorgung für Mütter und wichtige reproduktive Rechte von Frauen beinhaltet, zum Beispiel sexuelle Selbstbestimmung, Versorgung vor, während und nach der Geburt, Aufklärung und vieles mehr. Von einer nach der Abstimmung jubelnden Abgeordneten wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung der vorgeburtlichen Kindestötung von „grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten“ und der „Verbesserung der menschlichen Gesundheit“ gesprochen.

Die Abtreibungszahlen steigen, der Respekt vor der Menschenwürde schwindet, die Hilfsbereitschaft und das Verständnis für Frauen im Schwangerschaftskonflikt sinken. Die heutige EU-Resolution wird nichts zur Verbesserung dieser menschlich wie ethisch fatalen Entwicklung beitragen.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zu dem gestern vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Zum zehnten Mal in Folge verkündet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden eine  Zunahme der behördlich gemeldeten Abtreibungen. Zwar hat sich die Zahl nur leicht erhöht – + 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr – das ist jedoch kein Grund zur Entwarnung. Es handelt sich hier um eine weitere Steigerung auf einem bereits sehr hohen Niveau, und widerlegt abermals eindrucksvoll die Behauptung von der „mangelhaften Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen“.  Wenn zum zehnten Mal in Folge die Abtreibungszahlen gesteigert werden konnten, gibt es zudem ganz offensichtlich auch weder Stigmatisierung noch Kriminalisierung. Was vielmehr wissenschaftlich gut belegt und unbestritten ist, sind die Folgen von Abtreibungen, insbesondere dann, wenn sie ungewollt sind – also auf Grund von äußerem Druck erfolgen. Bei 30 % aller Abtreibungen ist die treibende Kraft hierfür der Kindsvater. Dass Frauen an den psychischen Folgen mitunter massiv leiden, liegt auf der Hand.

Alarmierend ist der Trend, der sich in der Gruppe der Frauen zwischen 30 und 34 bzw. zwischen 35 und 39 zeigt. Dort nahmen die Abtreibungen pro 10.000 Frauen um 7 % bzw. 11 % zu, im Zehnjahresvergleich in der Altersgruppe der 30 bis 34 jährigen um 12, 8 %. Frauen zwischen 35 und 39 trieben gar 31,2 % häufiger ab als noch zehn Jahre zuvor. In dem Alter also, in dem Paare in der Familienplanungsphase sind – Mütter sind bei der Geburt des ersten Kindes im Durchschnitt ca. 32 Jahre alt – , entscheiden sie sich immer häufiger gegen ein Kind. Das ist erschreckend, vor allem auch in Hinblick auf die ohnehin sehr niedrige Geburtenzahl. Schon 2023 sank die Geburtenziffer auf 1,35 Kinder pro Frau, für 2024 ist mit einem weiteren Rückgang zu rechnen: Von Januar bis November kamen in Deutschland bereits 3,1 % weniger Kinder zur Welt als im Vorjahr.

Angesichts dieser Zahlen ist es politisch nahezu zynisch, und demographisch suizidal, wenn die Politik sich anschickt, über kostenlose Verhütungsmittel für alle, krankenkassenfinanzierte Abtreibungen und eine völlige Legalisierung der Abtreibungen nachzudenken. Eine Gesellschaft, in der die Menschen keine Kinder mehr bekommen, ist nicht nur eine aussterbende, sondern auch eine hoffnungslose Gesellschaft, der es an Zukunftsperspektive fehlt.

Die angehenden Koalitionsparteien täten daher gut daran, der Realität ins Auge zu blicken und endlich die notwendigen Weichen für eine familien-, kinder- und frauenfreundliche Politik zu stellen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur „Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Worum es den Protagonisten der Abtreibungslegalisierung wirklich geht, wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses gestern noch einmal sehr deutlich. Bei manchen der von ihnen geladenen Expertinnen stellte man eine für solche Veranstaltungen ungewöhnliche und unangemessene Verbissenheit und das Beharren auf vielfach widerlegten beziehungsweise leicht widerlegbaren Behauptungen fest. So wurde von der Abtreibungsaktivistin Dr. Baier behauptet, in den Niederlanden und Kanada – Staaten mit legalisierter Abtreibung – seien die Zahlen niedriger. Die Niederlande hatten 2023 bei 17,8 Millionen Einwohnern ca. 40.000 registrierte Abtreibungen (Deutschland bei etwa 84 Mio. Einwohnern 106.000). In Kanada sind nur in Kliniken durchgeführte Abtreibungen in der Statistikpflicht; 2022 waren das bei 40 Millionen Einwohnern 97.000. Und so ging es weiter: Trotz wissenschaftlicher Kritik an der sogenannten ELSA-Studie durch Prof. Dr. David von der Charité wurden deren nicht repräsentative Ergebnisse stetig wiederholt. Trotz klarer Nachweise für eine nicht vorhandene „Versorgungslücke“ bei Abtreibungseinrichtungen wurde gebetsmühlenartig vorgebracht, Frauen hätten „unfassbar“ große Probleme, eine Abtreibung zu bekommen. Der Gipfel der ideologischen Ausbrüche waren Sätze wie: „Vor ihrem Urlaub konnte man der Frau nicht mehr helfen“ (Dr. Baier zur Dramatik der Schwangeren mit Abtreibungswunsch). Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sprach von „das Embryo“ und ließ sich weder von ihrer fundiert immer wieder neu argumentierenden Kollegin Prof. Dr. Rostalski noch von Prof. Dr. Thüsing von ihren Wiederholungen abbringen. Dr. von Miquel, Vertreterin des Frauenrats, lobte die Fristenregelung der DDR-Diktatur und den abtreibungsfreundlicheren Sinneswandel bei Diakonie und Evangelischer Kirche. Prof. Dr. Wörner, federführend in der Kommission der Bundesregierung zur Neuregelung des § 218 tätig, äußerte im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn eines Menschen, es gehe nicht darum, sondern um die „Achtung der Frau als Mensch“. Das Eingehen einer Schwangerschaft dürfe nicht verlangt oder zugemutet werden.

Umso wichtiger ist, dass es buchstäblich in letzter Minute gelungen ist, den Gesetzesentwurf, der unter anderem die vollständige Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Einteilung von Kindern in erwünschte und unerwünschte Kinder vorsah, für diese Legislaturperiode ad acta zu legen. So gab es trotz massivster Ideologie in der Anhörung und der Debatte doch eine Vernunft in der Entscheidung. Zu hoffen ist, dass der nächste Bundestag nach dieser Erfahrung die Debatte wieder mit Sachlichkeit, Faktenbasiertheit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt angeht.

Der Bundesverband Lebensrecht hat für die Bundestagswahl einen kurzen Überblick über bioethische Themen in den Wahlprogrammen der Parteien zusammengestellt.

Unter www.wahlpruefsteine.info finden sich außerdem Zitate aus Bundestagsdebatten zu Abtreibung und assistiertem Suizid, Forderungen von unserer Seite sowie Links zu den vollständigen Wahlprogrammen.

Die Wählerinnen und Wähler haben es mit in der Hand, dafür zu sorgen, dass es für menschenunwürdige Gesetzesentwürfe im kommenden Bundestag keine Mehrheit gibt.

Nächste Termine:

09.-11.05.2025 II. Leben.Würde-Kongress (Schönblick, Schwäbisch Gmünd)

20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)

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Zu der gestern Abend im Schloss von Versailles von Parlamentariern der Nationalversammlung und des Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der vermeintlichen „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darüber hinwegzutäuschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘. Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europäischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sämtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden müssen. Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt: Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner Bürger überlässt, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte. Ein Staat, der Bürgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europäischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und über das er deshalb auch nicht verfügen kann. Er muss daher, auch was den Schutz der übrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlässig gelten. Nicht umsonst fürchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nächstes zur Durchführung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Verfassungsänderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Denn mehr als die Hälfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung sein. Ungeborene Mädchen, denen sämtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal für oder gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg für Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) in Leipzig hat heute entschieden, dass die durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versagte Erlaubnis für den Erwerb von Mitteln zum Suizid gegenüber Antragstellern nicht gegen geltendes Recht verstoße. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:

„Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben den Schutzgedanken, der mit dem Betäubungsmittelgesetz verbunden ist, in ihrem Urteil deutlich hervorgehoben, indem sie festgestellt haben, dass der Erwerb von Mitteln zum Suizid grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar sei, die medizinische Versorgung sicherzustellen und damit die Anwendung von Betäubungsmitteln ausschließlich zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden vorgesehen ist.

Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Möglichkeit der Versagung der Erlaubnis (BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 6) soll Missbrauch oder falschen Gebrauch von tödlich wirkenden Mitteln verhindern.

Die daraus entstehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sind nach Ansicht der Richter „besonders groß und wiegen schwer“.

Damit betonen die Richter aus Sicht der CDL die Bedeutung der staatlichen Schutzpflicht für das Leben. Die Herausgabe eines todbringenden Mittels durch den Staat stünde dieser Schutzpflicht diametral gegenüber. Es ist oberste Aufgabe des Staates das Recht auf Leben zu schützen und nicht „optimale Bedingungen“ für eine möglichst „unkomplizierte und schmerzlose“ Selbsttötung zu schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund des dringend notwendigen Ausbaus der Suizidprävention ist die Entscheidung der Richter bedeutsam und positiv zu bewerten. Die Betonung der Richter, das der assistierte Suizid auch über Ärzte bzw. Sterbehilfeorganisationen möglich sei, zeigt noch einmal deutlich, dass der Gesetzgeber hier nun tätig werden und die Suizidprävention auf ein starkes Fundament stellen muss.

Die CDL kritisiert deutlich, dass die bislang eingesetzten Mittel zur Suizidprävention im Bundeshaushalt für das kommende Jahr deutlich zu gering sind. Mittel für Einzelprojekte, die allerdings auch noch teilweise im kommenden Jahr auslaufen, in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für 2024 sind zu wenig.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erarbeitet derzeit u. a. mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung einen Nationalen Präventionsplan, der bis April 2024 dem Bundestag vorgelegt werden soll, um dann über notwendige finanzielle Mittel im Haushalt 2025 zu beraten.

Ganz offensichtlich ist der Gesundheitsminister hier einmal mehr überfordert. Es liegen bereits Eckpunkte für ein Präventionskonzept vor, welche die Fachgesellschaften zur Suizidprävention gemeinsam mit Palliativ- und Hospizverbänden schon im Sommer 2022 vorgestellt haben.

Für die CDL erschließt sich nicht, warum diese Fachverbände hier nicht federführend eingebunden werden. Der Bundestag hat erst im Juli beschlossen, die Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Es wäre ein deutliches Signal vor allem auch an Menschen in Krisensituationen, wenn hier auch die tatsächliche Umsetzung schnellstmöglich vorangetrieben und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt 2024 verankert würden.

Hierzu gehört auch, dass entsprechende Einrichtungen, deren Ziel es ist, auch bereits bestehende Strukturen der Suizidprävention zu verbessern, sowie die Forschung zu Suizidalität und Suizidprävention nachhaltig zu fördern und auszustatten. Dazu gehört auch, dass bei der Kostenübernahme von Krankenkassen für Hilfsmittel für Schwerstkranke noch einmal nachgebessert wird. Menschen dürfen nicht in den Suizid getrieben werden, weil sie den Eindruck haben, keine Hilfe zu bekommen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
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48356 Nordwalde b. Münster
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Bei bestem Wetter begrüßten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin und die Kölner Moderatorin Martine tausende von gut gelaunten Lebensrechtlern, die aus ganz Deutschland angereist waren.

„In keinem Land der Welt gibt es einen Nachweis, dass Abtreibung für Frauen irgendeinen psychischen, physischen oder emanzipatorischen Nutzen hat.“ Linder sprach in ihrer Eröffnungsrede vor allem über die Missachtung der Frauen und Kinder durch die Abtreibungslobby, denen die Situation der Betroffenen schlicht egal sei. Für eine menschenwürdige Gesellschaft bräuchte es Schutz, Prävention, Emanzipation, nicht Abtreibung. Dasselbe gelte am Ende des Lebens, wo man Lebensoasen statt assistierten Suizid bereitstellen müsse.

In Köln, wo sich etwa 2.800 Teilnehmer versammelten, sprachen Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, Susanne Wenzel, Vorsitzende der CDL, und eine Schwangerenberaterin. Berlin mit knapp 4.000 Teilnehmern hatte zwei ausländische Gäste eingeladen, die über Gesetze zur Euthanasie in Kanada und Abtreibung in den Niederlanden referierten. Außerdem berichtete ein betroffener Vater über seine damalige Situation und Beziehung, die zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes geführt hätten. Den Schluss gestaltete eine große Gruppe der Jugend für das Leben. Unter den Teilnehmern befanden sich mehrere Bischöfe und Weihbischöfe, Erzbischof Koch spendete in Berlin nach der Demonstration gemeinsam mit Pastor Albrecht Weißbach einen Reisesegen.

Während die Berliner Polizei die Lage routiniert und sicher immer im Griff hatte, war die Kölner Polizei offenbar überrascht über die Gewaltbereitschaft der antidemokratischen Demonstrationsstörer. Mehrfach waren die Einsatzkräfte überfordert, es gab Vandalismus, Durchbruchsversuche, Blockaden und sogar einige tätliche Angriffe, bei denen zum Glück niemand ernsthaft verletzt wurde.

Die Stimmung unter den Teilnehmern blieb gut, friedlich und freundlich, auch als sie während der Kundgebung und auf dem Demonstrationszug auf unflätigste Weise angepöbelt wurden.

Angesichts des großen Erfolges und Zuspruchs zu dem erstmals an zwei Orten durchgeführten Marsch für das Leben wird es im nächsten Jahr, am 21. September 2024, wahrscheinlich erneut mindestens zwei Großveranstaltungen gleichzeitig geben.

Bischöfe und Leiter aller Konfessionen senden Grußworte

Auch der diesjährige Marsch für das Leben, der zum ersten Mal in seiner Geschichte in zwei Städten gleichzeitig stattfindet (Köln/Heumarkt, Berlin/Brandenburger Tor), erfährt breite Unterstützung durch Bischöfe und Leiter aller Konfessionen:

Metropolit AugoustinosVorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland,  ermutigt die Teilnehmer dazu, „Zeugen der Wahrheit und der Frohen Botschaft für unsere Mitchristinnen und Mitchristen, für alle Menschen guten Willens und für unsere Gesellschaft insgesamt zu sein“.

Die Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in BadenFrau Prof. Dr. Heike Springhart, schreibt: „Wo Menschen auf ihre Stärke und Nützlichkeit reduziert werden, ist ihre Würde bedroht. Das Wohl der Schwachen ist das Kriterium für die Qualität einer Gesellschaft.“

Frank Heinrich, einer der beiden Vorsitzenden der Evangelischen Allianz Deutschland, richtet den Blick auf die Fragen, die sich jeder stellen sollte: „Wie können wir aktive Nächstenliebe leben neben unserem Einsatz beispielsweise auf dieser Demo? Wo ist Dein oder Ihr Einsatzgebiet, um Gerechtigkeit, Friede und Freude in dieser Gesellschaft auszuweiten?“

Von  katholischer Seite äußern unter anderem Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer und Erzbischof Stephan Burger aus Freiburg schriftlich ihre Unterstützung für den Marsch für das Leben. Bischof Wiesemann dankt für das öffentliche wie ganzjährige Engagement in Form von zum Beispiel Hilfe für Betroffene und liebevoller Zuwendung. Erzbischof Burger schreibt: „Für das Leben einzustehen, bedeutet, das Leben eines jeden Menschen zu sehen, Brüche und Ängste in den Blick zu nehmen, zu begleiten und nicht zu verurteilen.“

Bischof Hans-Jörg Voigt (SELK) verweist auf das positive Zeichen, das der Marsch für das Leben setzen kann, und dankt allen, die sich für die Menschenwürde engagieren. Präses Ansgar Hörsting (Bund Freier evangelischer Gemeinden) drückt besonders seine Dankbarkeit für den Lebensmut von Menschen sowie für alle geleistete Hilfe und Arbeit aus, und Präses Pastor Friedhelm Holthuis (Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden) betont die bedingungslose Menschenwürde und die Pflicht, all denen eine Stimme zu geben, die keine haben oder sie nicht selbst erheben können.

Der Marsch für das Leben steht unter dem Motto „Einzigartig. Leben wagen“. Die lebensbejahende Großveranstaltung bildet den jährlichen öffentlichen Höhepunkt der Lebensrechtsarbeit auf vielen Ebenen: Der Verband und seine 15 Mitgliedsvereine sind ganzjährig in der Beratung, Aufklärung, Hilfe, Unterstützung, in Politik, Kirche und Gesellschaft tätig.

Sie finden eine Auswahl der Grußworte auf unserer Internetseite.


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Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)