Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur „Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Worum es den Protagonisten der Abtreibungslegalisierung wirklich geht, wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses gestern noch einmal sehr deutlich. Bei manchen der von ihnen geladenen Expertinnen stellte man eine für solche Veranstaltungen ungewöhnliche und unangemessene Verbissenheit und das Beharren auf vielfach widerlegten beziehungsweise leicht widerlegbaren Behauptungen fest. So wurde von der Abtreibungsaktivistin Dr. Baier behauptet, in den Niederlanden und Kanada – Staaten mit legalisierter Abtreibung – seien die Zahlen niedriger. Die Niederlande hatten 2023 bei 17,8 Millionen Einwohnern ca. 40.000 registrierte Abtreibungen (Deutschland bei etwa 84 Mio. Einwohnern 106.000). In Kanada sind nur in Kliniken durchgeführte Abtreibungen in der Statistikpflicht; 2022 waren das bei 40 Millionen Einwohnern 97.000. Und so ging es weiter: Trotz wissenschaftlicher Kritik an der sogenannten ELSA-Studie durch Prof. Dr. David von der Charité wurden deren nicht repräsentative Ergebnisse stetig wiederholt. Trotz klarer Nachweise für eine nicht vorhandene „Versorgungslücke“ bei Abtreibungseinrichtungen wurde gebetsmühlenartig vorgebracht, Frauen hätten „unfassbar“ große Probleme, eine Abtreibung zu bekommen. Der Gipfel der ideologischen Ausbrüche waren Sätze wie: „Vor ihrem Urlaub konnte man der Frau nicht mehr helfen“ (Dr. Baier zur Dramatik der Schwangeren mit Abtreibungswunsch). Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sprach von „das Embryo“ und ließ sich weder von ihrer fundiert immer wieder neu argumentierenden Kollegin Prof. Dr. Rostalski noch von Prof. Dr. Thüsing von ihren Wiederholungen abbringen. Dr. von Miquel, Vertreterin des Frauenrats, lobte die Fristenregelung der DDR-Diktatur und den abtreibungsfreundlicheren Sinneswandel bei Diakonie und Evangelischer Kirche. Prof. Dr. Wörner, federführend in der Kommission der Bundesregierung zur Neuregelung des § 218 tätig, äußerte im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn eines Menschen, es gehe nicht darum, sondern um die „Achtung der Frau als Mensch“. Das Eingehen einer Schwangerschaft dürfe nicht verlangt oder zugemutet werden.

Umso wichtiger ist, dass es buchstäblich in letzter Minute gelungen ist, den Gesetzesentwurf, der unter anderem die vollständige Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Einteilung von Kindern in erwünschte und unerwünschte Kinder vorsah, für diese Legislaturperiode ad acta zu legen. So gab es trotz massivster Ideologie in der Anhörung und der Debatte doch eine Vernunft in der Entscheidung. Zu hoffen ist, dass der nächste Bundestag nach dieser Erfahrung die Debatte wieder mit Sachlichkeit, Faktenbasiertheit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt angeht.

Der Bundesverband Lebensrecht hat für die Bundestagswahl einen kurzen Überblick über bioethische Themen in den Wahlprogrammen der Parteien zusammengestellt.

Unter www.wahlpruefsteine.info finden sich außerdem Zitate aus Bundestagsdebatten zu Abtreibung und assistiertem Suizid, Forderungen von unserer Seite sowie Links zu den vollständigen Wahlprogrammen.

Die Wählerinnen und Wähler haben es mit in der Hand, dafür zu sorgen, dass es für menschenunwürdige Gesetzesentwürfe im kommenden Bundestag keine Mehrheit gibt.

Nächste Termine:

09.-11.05.2025 II. Leben.Würde-Kongress (Schönblick, Schwäbisch Gmünd)

20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur „Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Worum es den Protagonisten der Abtreibungslegalisierung wirklich geht, wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses gestern noch einmal sehr deutlich. Bei manchen der von ihnen geladenen Expertinnen stellte man eine für solche Veranstaltungen ungewöhnliche und unangemessene Verbissenheit und das Beharren auf vielfach widerlegten beziehungsweise leicht widerlegbaren Behauptungen fest. So wurde von der Abtreibungsaktivistin Dr. Baier behauptet, in den Niederlanden und Kanada – Staaten mit legalisierter Abtreibung – seien die Zahlen niedriger. Die Niederlande hatten 2023 bei 17,8 Millionen Einwohnern ca. 40.000 registrierte Abtreibungen (Deutschland bei etwa 84 Mio. Einwohnern 106.000). In Kanada sind nur in Kliniken durchgeführte Abtreibungen in der Statistikpflicht; 2022 waren das bei 40 Millionen Einwohnern 97.000. Und so ging es weiter: Trotz wissenschaftlicher Kritik an der sogenannten ELSA-Studie durch Prof. Dr. David von der Charité wurden deren nicht repräsentative Ergebnisse stetig wiederholt. Trotz klarer Nachweise für eine nicht vorhandene „Versorgungslücke“ bei Abtreibungseinrichtungen wurde gebetsmühlenartig vorgebracht, Frauen hätten „unfassbar“ große Probleme, eine Abtreibung zu bekommen. Der Gipfel der ideologischen Ausbrüche waren Sätze wie: „Vor ihrem Urlaub konnte man der Frau nicht mehr helfen“ (Dr. Baier zur Dramatik der Schwangeren mit Abtreibungswunsch). Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sprach von „das Embryo“ und ließ sich weder von ihrer fundiert immer wieder neu argumentierenden Kollegin Prof. Dr. Rostalski noch von Prof. Dr. Thüsing von ihren Wiederholungen abbringen. Dr. von Miquel, Vertreterin des Frauenrats, lobte die Fristenregelung der DDR-Diktatur und den abtreibungsfreundlicheren Sinneswandel bei Diakonie und Evangelischer Kirche. Prof. Dr. Wörner, federführend in der Kommission der Bundesregierung zur Neuregelung des § 218 tätig, äußerte im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn eines Menschen, es gehe nicht darum, sondern um die „Achtung der Frau als Mensch“. Das Eingehen einer Schwangerschaft dürfe nicht verlangt oder zugemutet werden.

Umso wichtiger ist, dass es buchstäblich in letzter Minute gelungen ist, den Gesetzesentwurf, der unter anderem die vollständige Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Einteilung von Kindern in erwünschte und unerwünschte Kinder vorsah, für diese Legislaturperiode ad acta zu legen. So gab es trotz massivster Ideologie in der Anhörung und der Debatte doch eine Vernunft in der Entscheidung. Zu hoffen ist, dass der nächste Bundestag nach dieser Erfahrung die Debatte wieder mit Sachlichkeit, Faktenbasiertheit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt angeht.

Der Bundesverband Lebensrecht hat für die Bundestagswahl einen kurzen Überblick über bioethische Themen in den Wahlprogrammen der Parteien zusammengestellt.

Unter www.wahlpruefsteine.info finden sich außerdem Zitate aus Bundestagsdebatten zu Abtreibung und assistiertem Suizid, Forderungen von unserer Seite sowie Links zu den vollständigen Wahlprogrammen.

Die Wählerinnen und Wähler haben es mit in der Hand, dafür zu sorgen, dass es für menschenunwürdige Gesetzesentwürfe im kommenden Bundestag keine Mehrheit gibt.

Nächste Termine:

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20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)

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Zu der gestern Abend im Schloss von Versailles von Parlamentariern der Nationalversammlung und des Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der vermeintlichen „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darüber hinwegzutäuschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘. Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europäischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sämtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden müssen. Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt: Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner Bürger überlässt, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte. Ein Staat, der Bürgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europäischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und über das er deshalb auch nicht verfügen kann. Er muss daher, auch was den Schutz der übrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlässig gelten. Nicht umsonst fürchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nächstes zur Durchführung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Verfassungsänderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Denn mehr als die Hälfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung sein. Ungeborene Mädchen, denen sämtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal für oder gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg für Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) in Leipzig hat heute entschieden, dass die durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versagte Erlaubnis für den Erwerb von Mitteln zum Suizid gegenüber Antragstellern nicht gegen geltendes Recht verstoße. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:

„Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben den Schutzgedanken, der mit dem Betäubungsmittelgesetz verbunden ist, in ihrem Urteil deutlich hervorgehoben, indem sie festgestellt haben, dass der Erwerb von Mitteln zum Suizid grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar sei, die medizinische Versorgung sicherzustellen und damit die Anwendung von Betäubungsmitteln ausschließlich zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden vorgesehen ist.

Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Möglichkeit der Versagung der Erlaubnis (BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 6) soll Missbrauch oder falschen Gebrauch von tödlich wirkenden Mitteln verhindern.

Die daraus entstehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sind nach Ansicht der Richter „besonders groß und wiegen schwer“.

Damit betonen die Richter aus Sicht der CDL die Bedeutung der staatlichen Schutzpflicht für das Leben. Die Herausgabe eines todbringenden Mittels durch den Staat stünde dieser Schutzpflicht diametral gegenüber. Es ist oberste Aufgabe des Staates das Recht auf Leben zu schützen und nicht „optimale Bedingungen“ für eine möglichst „unkomplizierte und schmerzlose“ Selbsttötung zu schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund des dringend notwendigen Ausbaus der Suizidprävention ist die Entscheidung der Richter bedeutsam und positiv zu bewerten. Die Betonung der Richter, das der assistierte Suizid auch über Ärzte bzw. Sterbehilfeorganisationen möglich sei, zeigt noch einmal deutlich, dass der Gesetzgeber hier nun tätig werden und die Suizidprävention auf ein starkes Fundament stellen muss.

Die CDL kritisiert deutlich, dass die bislang eingesetzten Mittel zur Suizidprävention im Bundeshaushalt für das kommende Jahr deutlich zu gering sind. Mittel für Einzelprojekte, die allerdings auch noch teilweise im kommenden Jahr auslaufen, in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für 2024 sind zu wenig.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erarbeitet derzeit u. a. mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung einen Nationalen Präventionsplan, der bis April 2024 dem Bundestag vorgelegt werden soll, um dann über notwendige finanzielle Mittel im Haushalt 2025 zu beraten.

Ganz offensichtlich ist der Gesundheitsminister hier einmal mehr überfordert. Es liegen bereits Eckpunkte für ein Präventionskonzept vor, welche die Fachgesellschaften zur Suizidprävention gemeinsam mit Palliativ- und Hospizverbänden schon im Sommer 2022 vorgestellt haben.

Für die CDL erschließt sich nicht, warum diese Fachverbände hier nicht federführend eingebunden werden. Der Bundestag hat erst im Juli beschlossen, die Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Es wäre ein deutliches Signal vor allem auch an Menschen in Krisensituationen, wenn hier auch die tatsächliche Umsetzung schnellstmöglich vorangetrieben und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt 2024 verankert würden.

Hierzu gehört auch, dass entsprechende Einrichtungen, deren Ziel es ist, auch bereits bestehende Strukturen der Suizidprävention zu verbessern, sowie die Forschung zu Suizidalität und Suizidprävention nachhaltig zu fördern und auszustatten. Dazu gehört auch, dass bei der Kostenübernahme von Krankenkassen für Hilfsmittel für Schwerstkranke noch einmal nachgebessert wird. Menschen dürfen nicht in den Suizid getrieben werden, weil sie den Eindruck haben, keine Hilfe zu bekommen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Bei bestem Wetter begrüßten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin und die Kölner Moderatorin Martine tausende von gut gelaunten Lebensrechtlern, die aus ganz Deutschland angereist waren.

„In keinem Land der Welt gibt es einen Nachweis, dass Abtreibung für Frauen irgendeinen psychischen, physischen oder emanzipatorischen Nutzen hat.“ Linder sprach in ihrer Eröffnungsrede vor allem über die Missachtung der Frauen und Kinder durch die Abtreibungslobby, denen die Situation der Betroffenen schlicht egal sei. Für eine menschenwürdige Gesellschaft bräuchte es Schutz, Prävention, Emanzipation, nicht Abtreibung. Dasselbe gelte am Ende des Lebens, wo man Lebensoasen statt assistierten Suizid bereitstellen müsse.

In Köln, wo sich etwa 2.800 Teilnehmer versammelten, sprachen Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, Susanne Wenzel, Vorsitzende der CDL, und eine Schwangerenberaterin. Berlin mit knapp 4.000 Teilnehmern hatte zwei ausländische Gäste eingeladen, die über Gesetze zur Euthanasie in Kanada und Abtreibung in den Niederlanden referierten. Außerdem berichtete ein betroffener Vater über seine damalige Situation und Beziehung, die zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes geführt hätten. Den Schluss gestaltete eine große Gruppe der Jugend für das Leben. Unter den Teilnehmern befanden sich mehrere Bischöfe und Weihbischöfe, Erzbischof Koch spendete in Berlin nach der Demonstration gemeinsam mit Pastor Albrecht Weißbach einen Reisesegen.

Während die Berliner Polizei die Lage routiniert und sicher immer im Griff hatte, war die Kölner Polizei offenbar überrascht über die Gewaltbereitschaft der antidemokratischen Demonstrationsstörer. Mehrfach waren die Einsatzkräfte überfordert, es gab Vandalismus, Durchbruchsversuche, Blockaden und sogar einige tätliche Angriffe, bei denen zum Glück niemand ernsthaft verletzt wurde.

Die Stimmung unter den Teilnehmern blieb gut, friedlich und freundlich, auch als sie während der Kundgebung und auf dem Demonstrationszug auf unflätigste Weise angepöbelt wurden.

Angesichts des großen Erfolges und Zuspruchs zu dem erstmals an zwei Orten durchgeführten Marsch für das Leben wird es im nächsten Jahr, am 21. September 2024, wahrscheinlich erneut mindestens zwei Großveranstaltungen gleichzeitig geben.

Bischöfe und Leiter aller Konfessionen senden Grußworte

Auch der diesjährige Marsch für das Leben, der zum ersten Mal in seiner Geschichte in zwei Städten gleichzeitig stattfindet (Köln/Heumarkt, Berlin/Brandenburger Tor), erfährt breite Unterstützung durch Bischöfe und Leiter aller Konfessionen:

Metropolit AugoustinosVorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland,  ermutigt die Teilnehmer dazu, „Zeugen der Wahrheit und der Frohen Botschaft für unsere Mitchristinnen und Mitchristen, für alle Menschen guten Willens und für unsere Gesellschaft insgesamt zu sein“.

Die Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in BadenFrau Prof. Dr. Heike Springhart, schreibt: „Wo Menschen auf ihre Stärke und Nützlichkeit reduziert werden, ist ihre Würde bedroht. Das Wohl der Schwachen ist das Kriterium für die Qualität einer Gesellschaft.“

Frank Heinrich, einer der beiden Vorsitzenden der Evangelischen Allianz Deutschland, richtet den Blick auf die Fragen, die sich jeder stellen sollte: „Wie können wir aktive Nächstenliebe leben neben unserem Einsatz beispielsweise auf dieser Demo? Wo ist Dein oder Ihr Einsatzgebiet, um Gerechtigkeit, Friede und Freude in dieser Gesellschaft auszuweiten?“

Von  katholischer Seite äußern unter anderem Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer und Erzbischof Stephan Burger aus Freiburg schriftlich ihre Unterstützung für den Marsch für das Leben. Bischof Wiesemann dankt für das öffentliche wie ganzjährige Engagement in Form von zum Beispiel Hilfe für Betroffene und liebevoller Zuwendung. Erzbischof Burger schreibt: „Für das Leben einzustehen, bedeutet, das Leben eines jeden Menschen zu sehen, Brüche und Ängste in den Blick zu nehmen, zu begleiten und nicht zu verurteilen.“

Bischof Hans-Jörg Voigt (SELK) verweist auf das positive Zeichen, das der Marsch für das Leben setzen kann, und dankt allen, die sich für die Menschenwürde engagieren. Präses Ansgar Hörsting (Bund Freier evangelischer Gemeinden) drückt besonders seine Dankbarkeit für den Lebensmut von Menschen sowie für alle geleistete Hilfe und Arbeit aus, und Präses Pastor Friedhelm Holthuis (Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden) betont die bedingungslose Menschenwürde und die Pflicht, all denen eine Stimme zu geben, die keine haben oder sie nicht selbst erheben können.

Der Marsch für das Leben steht unter dem Motto „Einzigartig. Leben wagen“. Die lebensbejahende Großveranstaltung bildet den jährlichen öffentlichen Höhepunkt der Lebensrechtsarbeit auf vielen Ebenen: Der Verband und seine 15 Mitgliedsvereine sind ganzjährig in der Beratung, Aufklärung, Hilfe, Unterstützung, in Politik, Kirche und Gesellschaft tätig.

Sie finden eine Auswahl der Grußworte auf unserer Internetseite.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

„Hier hat das Parlament die richtige Entscheidung getroffen!“

Bei der Debatte zum assistierten Suizid am 6. Juli im Deutschen Bundestag wurden überraschenderweise sowohl der Entwurf von Castellucci u.a. als auch der von Helling-Plahr, Künast u.a. klar abgelehnt, wobei die Zustimmung zum restriktiveren Castelluci-Entwurf merklich größer war. Vorausgegangen war eine lebhafte Debatte, die aber in den vorgesehenen 180 Minuten der Komplexität und Wichtigkeit der Materie keinesfalls gerecht sein konnte.

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt dieses Ergebnis. „Die Bundesregierung ist mit ihrem Versuch, eine Lösung für diese zentrale Frage des gesellschaftlichen Zusammenlebens kurz vor der Sommerpause mit heißer Nadel zu stricken, klar gescheitert, und das ist gut so!“, sagte das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht Prof. Dr. Paul Cullen heute in Berlin.

„Ohnehin ist fraglich, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt nötig ist“, so Cullen weiter. „So hat der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock kürzlich darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Gesetzentwürfe suizidgefährdete Menschen nicht wirklich helfen. Die Position von Ärzten, jenen also, die die Lage der Suizidgefährdeten am besten einschätzen können, wäre geschwächt. Nun ist Zeit gewonnen, an einem neuen Konzept zu arbeiten, die vor allem die Suizidprävention und die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung in den Mittelpunkt rückt.“

„Die große Gefahr einer gesetzlichen Regelung besteht darin, dass sie zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe beitragen oder gar jenen gewerblichen Suzidhilfeorganisationen in die Hände spielen könnte, die man eigentlich verhindern will. Einmal erlaubt, könnte deren Handeln dann, wie Peter Dabrock sagt, „als in besonderer Weise legitimiert und als „staatlich anerkannt und geprüft“ erscheinen – ein Werbeargument, das seine Wirkung kaum verfehlen dürfte“.

„Der Bundesverband Lebensrecht fordert daher die Etablierung einer Kultur des Lebens, einschließlich der Einrichtung von Lebensoasen in medizinischen und sozialen Einrichtungen, die den Gedanken an den Suizid gar nicht erst aufkommen lassen. Erst recht sind Konzepte wie „Altersrationierung“, die immer wieder, so etwa kürzlich von der derzeitigen Vorsitzende des Ethikrats Alena Buyx in den Mund genommen werden, aufs schärfste abzulehnen. Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Jeder Mensch muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.

Ohnehin ist die Trennung zwischen dem assistierten Suizid und dem Töten auf Verlangen nur eine scheinbare, da ersteres in bis zu 18 % der Fälle scheitert und dem Arzt in ein unsägliches Dilemma bringt, zu entscheiden, ob er mit dem tödlichen Mittel nachsetzen soll oder den Patienten auf die Intensivstation verlegen muss.

Die Entscheidung des Parlaments war heute die richtige“, so Cullen abschließend, „wollen wir hoffen, dass nun besonnenere und lebensbejahendere Lösungen für dieses Problem auf den Tisch kommen und Fachexpertise nicht nur gehört, sondern berücksichtigt wird.“

Aufruf des Bundesverbands Lebensrecht zu einer Trauerdemonstration vor dem Deutschen Bundestag am Donnerstag, dem 6. Juli 2023
Nahezu unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit soll am kommenden Donnerstag, dem 6. Juli, im Deutschen Bundestag über den assistierten Suizid in nur eineinhalb Stunden in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt werden.
„Eine gründliche Befassung des Parlaments mit dieser zentralen Frage des gesellschaftlichen Lebens ist in einer solchen Hauruck-Aktion gar nicht möglich“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin, „zumal der fast schrankenlose Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Künast und anderen erst vor kurzem zusammengestellt worden ist, um gegen den restriktiveren Entwurf von Castellucci et al. bestehen zu können.
Ein humaner Staat wird alles dafür tun, um den Suizid durch die Unterstützung engagierter Angehöriger, durch lebensbejahende Angebote und individuelle Hilfe zu verhindern. Er wird niemals etwas tun, um die Tötung von Menschen zu billigen und zu fördern.
Die Geringschätzung des menschlichen Lebens und die technokratische Kälte gegenüber menschlichem Leid, die in dieser Aktion im Bundestag aber sichtbar werden, verschlagen selbst mir, der ich in Sachen Lebensrecht einiges gewohnt bin, den Atem“, so Cullen.
„Deshalb werden wir von der Idee eines humanen Rechtsstaates, der das Leben aller Bürger wertschätzt und schützt, mit einer Trauerdemonstration Abschied nehmen, und zwar:
am Donnerstag, 06. Juli 2023 / 8:30 – max. 9:30 Uhr
vor dem Eingang des Paul-Löbe-Hauses / Konrad-Adenauer-Straße.
Die Teilnehmer der Demonstration bitten wir, sich in Schwarz zu kleiden.“
V.i.S.d.P.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Vorsitzender der Ärzte für das Leben und Vorstandsmitglied des
________________________________
Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

Telefon (030) 644 940 39

www.bundesverband-lebensrecht.de

Die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (B90/Grüne) haben in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention vorgestellt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, dazu Stellung:

„Aus Sicht der CDL geht auch der neu aufgesetzte Gesetzentwurf der Gruppe Helling-Plahr und Künast komplett in die falsche Richtung. Leider gehen die Verfasser von einigen nicht korrekten Grundannahmen aus. So wird immer wieder die freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid im Entwurf betont. Längst ist aber das Konstrukt der freiverantwortlichen, über einen längeren Zeitraum festen Entscheidung zum Suizid in der Fachliteratur widerlegt. In der Realität resultieren über 90 Prozent der Suizidwünsche aus psychischen Erkrankungen, wie etwa unbehandelten Depressionen. Hier lediglich ein Beratungsgespräch anzubieten, über dessen konkrete Ausgestaltung nur bekannt ist, dass es „ergebnisoffen“ sein soll, ist höchst problematisch. Für den Menschen mit Suizidwunsch ist entscheidend, wie sein Gegenüber, dem er seine scheinbar ausweglose Situation schildert, auf seinen Wunsch und seine Notlage reagiert. Er soll sich einer fremden Person in dem Beratungsgespräch öffnen und Vertrauen fassen, um Interventionsmöglichkeiten überhaupt zu diskutieren. Suizidwünsche sind ambivalent. Die Betroffenen wollen in der Regel  unter den derzeitigen Umständen,  nicht weiterleben. Der Lebenswille kann allerdings zurückkehren, wenn die Situation sich verändert. Oft werden in dieser Phase der Ambivalenz von sich aus Hilfsangebote (wie der Hausarzt und Telefonangebote) aufgesucht. Erlebnisberichten z.B. aus Hospizen kann man das immer wieder entnehmen. Dies zeigt, wie wichtig permanente therapeutische Angebote und Begleitungen sind. Wohin die Maßgabe einer „ergebnisoffenen“ und „nicht bevormundenden“ Beratung führt, kann man seit Jahren bei der Schwangerschaftskonfliktberatung beobachten, die im Gegensatz zur „Suizidberatung“ laut Gesetz ausdrücklich auch noch auf das Leben hin ausgerichtet sein soll. Hier hat sich die „lebensbejahende“ Beratung durch die Forderung nach Ergebnisoffenheit in viel zu vielen Fällen in eine „neutrale“ Beratung gewandelt. Und es steht nach Ansicht der CDL zu befürchten, dass es im Fall der Suizidbeihilfe nicht anders sein wird.

Es stellt sich zugleich die Frage, welches geschulte Fachpersonal die Beratung machen soll? Wer kann und will immer wieder erleben, dass die eigenen Bemühungen um das Leben eines Menschen scheitern, man aber durch die Scheinausstellung an der Selbsttötung oder dem assistierten Suizid dieses Menschen mitwirken soll, zu dem man versucht hat eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, weil man eine gesetzliche Bestimmung erfüllen sollt? Wie will der Staat ein solches Beratungssystem ambulant oder stationär gewährleisten können?

Eine Stärkung der Palliativversorgung und der Suizidprävention wäre daher äußerst begrüßenswert. Darauf sollten sich alle Förderungsmaßnahmen des Staates konzentrieren.

Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschließungsantrag nehmen wiederholt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Bezug. Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Sicht der CDL fehlgeleitet, da es die Autonomie des Menschen zum Maß aller Dinge erhebt und wesentliche Faktoren des menschlichen Lebens und des Menschen als Teil der Gesellschaft ausblendet. In früheren Entscheidungen hat das Höchstgericht den Menschen als „nicht isoliertes und selbstherrliches“, sondern als „gemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum“ definiert, dessen Handlungsfreiheit „nicht prinzipiell unbegrenzt sein kann“ , sondern vielmehr der Einzelne sich „diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen“ muss, „die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens … zieht“. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.).  Dem widerspricht im Übrigen auch die Aussage in Entwurf und Entschließungsantrag, dass der Suizid von der Gesellschaft zu respektieren und dementsprechend zu entstigmatisieren sei. Eine echte Prävention, die sich tatsächlich am Wertesystem unserer Gesellschaft orientiert, in dem das Tötungsverbot doch ein wesentlicher Bestandteil ist, muss dazu aufrufen, nicht den Suizid zu entstigmatisieren und damit als normale medizinische Leistung oder legitime Behandlungsalternative erscheinen zu lassen, sie muss im Gegenteil darauf hinwirken, Krankheit, Schwäche und Alter im Allgemeinen, aber auch psychische Erkrankungen und daraus resultierende Suizidwünsche zu entstigmatisieren. Wenn eine humane Gesellschaft, zu deren Grundwerten gerade auch das Tötungsverbot gehörte, den Suizid „respektiert“ und als „normale“ Option zur Lösung von (gesundheitlichen) Notlagen ansieht, dann hat sie versagt. Zum Humanismus gehört auch, dass dem Menschen in seiner Not geholfen wird, auch wenn er diese Entscheidung in seiner subjektiven Notlage nicht mehr selbst treffen kann.“

 

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster