Menschliches Leben ist nicht in unserer Verfügung, weil es Gottes Schöpfungswunderwerk ist. Es ist zu schützen, es ist „unantastbar“ (GG, Art. 1), vom allerersten Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an.
Die Selbstbestimmung des Menschen hat immer dann eine deutliche Grenze, wenn sie in das Lebensrecht eines anderen Menschen eingreift.
Der Ehrfurcht vor Gott, dem Schöpfer, sollte unsere Achtung vor dem Mitmenschen entsprechen. Den Schwachen zu helfen und in Not geratene Menschen zu unterstützen und für sie einzutreten, das sollte zum ABC jedes Christen gehören.
Dies gilt für ungeborenes, wie für alt und schwach gewordenes Leben, dies gilt für Leben mit Behinderungen und für verfolgte Menschen und dies gilt auch für in unser Land geflüchtete Menschen, die angesichts des Terrors des Krieges oder unmenschlicher Gefahren für Leib und Leben hier Zuflucht suchen. Die Ehrfurcht vor dem Leben und der Schutz des Lebens sind nicht teilbar.
Sprüche Salomos 14,31 Wer die Schwachen unterdrückt, beleidigt ihren Schöpfer. Wer Hilflosen beisteht, ehrt Gott. Dies beginnt mit dem Schutz des ungeborenen Lebens und findet seine Fortsetzung in einer kinderfreundlichen Familienpolitik. Wir alle sollten schließlich für ein gesamtgesellschaftliches Klima eintreten, in dem Kinder, behinderte Menschen und alt und schwach gewordene Menschen willkommen sind.
Ekkehart Vetter (Mülheim an der Ruhr)
- Erster Vorsitzender der Evangelischen Allianz in Deutschland
- Präses des Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden