Kaminski: Gesetzgeber muss Ideenwettbewerb starten und Alternativen aktiv bewerben

Pressemitteilung vom 26.02.2021

Anlässlich des Jahrestages des Urteils des Zweiten des Senats zum sogenannten „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ und ersten Entwürfen zu dessen gesetzlicher Regelung erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die Zumutungen, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 erwachsen, gleichen einer Quadratur des Kreises. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Richter in ihrem Urteil auf ein „mehrdimensionales Konstrukt der Freiverantwortlichkeit“ stützten, welches sich nach Ansicht in der Suizidprävention tätiger Experten empirisch nicht belegen lässt [i].

Jede halbwegs seriöse Ermittlung eines freiverantwortlichen Suizidwunsches, der – sofern es ihn überhaupt gibt – die Ausnahme und keinesfalls die Regel ist, ist eine geradezu herkulische Aufgabe, die große Expertise und jahrelange Erfahrung erfordert. Sie lässt sich daher auch nicht von diesbezüglich angelernten Arbeitskräften, die am Ende eine Checkliste abarbeiten, in einem einzigen Beratungsgespräch ermitteln.

Menschen mit Suizidwünschen, die Studien zufolge [ii] in der ganz überwiegenden Mehrzahl zumindest mit psychiatrisch diagnostizierbaren Krankheiten korrelieren, verdienen mindestens dieselbe Fürsorge wie betagte und durch Vorerkrankungen immungeschwächte Menschen, deren Gesundheit und Leben durch ein Virus bedroht wird, für das es keine Herdenimmunität gibt.

Da Suizidalität ebenfalls hochgradig ansteckend ist (Werther-Effekt), fordert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., dass der Gesetzgeber nun nennenswerte Mittel bereitstellt, um die Suizidprävention nachhaltig zu verbessern und humane Alternativen – wie insbesondere die bestehenden Angebote der Palliativmedizin und Hospizarbeit – aktiv zu bewerben und weiter auszubauen.

Die ALfA erwartet vom Gesetzgeber ferner, dass er einen Ideenwettbewerb für die Entwicklung und Produktion von „Impfstoffen“ startet, die Menschen gegen Suizidalität immunisieren können. Heiße Kandidaten sind nach Ansicht der ALfA hier vor allem Mittel wie: „Zuwendung“, „Wertschätzung“ und „Anteilnahme“ sowie „tatkräftige Hilfe und Unterstützung“.

In einer Gesellschaft, in der es – angesichts jahrzehntelanger Vernachlässigung durch den Staat –vielerorts an intakten Familien mangelt, die im Grunde wie geschaffen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wären, wird der Gesetzgeber zweifellos zunächst neue Wege finden müssen, um hier Ersatzstrukturen zu schaffen. Sollte er dabei zu einer nachträglichen Wertschätzung von auf Dauer angelegten und natürlich gewachsenen Sozialverbänden wie der Familie finden, steht es ihm aus Sicht der ALfA selbstverständlich frei, diesen durch vermehrte Wahrnehmung seiner verfassungsgemäßen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1. zu neuer Blüte zu verhelfen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

 

[i] Vgl. Schreiben des Nationalen Suizid Präventions Programm (NASPRO) an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom September 2020. https://www.naspro.de/dl/2020-NaSPro-AssistierterSuizid-Spahn.pdf. Hier S. 5 Upload zuletzt am 24.2.2021.

[ii] Vgl. https://bmcpsychiatry.biomedcentral.com/articles/10.1186/1471-244X-4-37 Upload zuletzt am 24.2.2021.

Der Vorstand des Vereins „Ärzte für das Leben“ weist die vom AStA der Universität Münster gestartete Kampagne gegen Herrn Professor Dr. Paul Cullen als inakzeptabel zurück. Der Text, den der AStA (ohne Namensnennung, wer beim AStA schlußendlich für die Angriffe persönlich verantwortlich ist) als offizielles Statement des Studentenausschusses am 19. Januar 2021 veröffentlicht hat, weist alle Merkmale einer Hetzschrift auf.
Professor Dr. Cullen, 1. Vorsitzender unseres Vereins, wird gleichzeitig als „unwissenschaftlich“, Frauenfeind, Corona-Leugner und Judenhasser diffamiert. Die „Begründungen“ sind so verquer, dass man sich unwillkürlich fragt, ob sie wirklich ernst gemeint sein können, wenn z.B. eine kritische Haltung zu Abtreibungen, wie sie auch §§218 ff des Strafgesetzbuches benennen, als „antiemanzipatorisch“ diskreditiert wird. Die Behauptungen greifen aber auch so durcheinander auf unterschiedlichen Ebenen an, dass eine Entgegnung gegen die einzelnen Angriffe und Verleumdungen möglicherweise bewußt erschwert werden sollen.
Naturwissenschaftlich und juristisch ist der Beginn menschlichen Lebens klar formuliert. Mit seinem Vorsitzenden Cullen steht unser Verein zu diesen Grundlagen des Lebensschutzes, die den Beginn des Lebens, wie auch im Fachgebiet der Embryologie, ab der Konzeption zu sehen. Wir sehen bei der Thematik der Abtreibungen natürlich die Position der betroffenen Mutter, auch die mögliche Notlage und das körperliche und seelische Leid der betroffenen Schwangeren, vor allem auch langfristig mit den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt oder des Abbruchs der Schwangerschaft. Wir sehen aber auch mit dem Bundesverfassungsgericht auch die Frage der Gesundheit und des Lebensschutzes des noch nicht geborenen Kindes. Mit der pauschalen Kritik des AStA an den Grundlagen des Lebensschutzes von Mutter und Kind wäre übrigens auch gleich der Eid des Hippokrates undenkbar und unsagbar.
Eine weitere Vorwurfsebene ist Prof. Cullens abwägende und differenzierte Einstellung zu Impfungen gegen SARS-CoV 2 – wegen derer er als „Verschwörungstheoretiker“ diskreditiert wird. Bei allen medizinischen Eingriffen in den menschlichen Körper müssen selbstverständlich Risiken und Nebenwirkungen gründlich bedacht und beachtet werden. Es ist geradezu die selbstverständliche ärztliche Pflicht, damit verbundene Abwägungen zur Sprache zu bringen. Dass er sich mit kritischen Anfragen zu der Entwicklung und Zulassung, Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen befasst, geschieht im Übrigen auch im Einklang mit nicht wenigen Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen. Zudem betrifft diese Fragestellung weder Inhalt seiner Vorlesungen noch seiner Tätigkeit für „Ärzte für das Leben“; er äußerte sich in diesen Fragen aber als ausgewiesener ärztlicher Fachmann.
Auf das Schärfste widersprechen wir auch den sehr persönlichen Angriffen. Dass seine christliche Einstellung als „fundamentalistisch“ respektlos abgetan wird verletzt sein Persönlichkeitsrecht. Die Beschimpfung, Cullen sei Antisemit, ist eine pure Verleumdung und entbehrt komplett jeglicher Grundlage. Letztendlich soll Prof. Cullen als Lehrender diskreditiert und sein Lehrauftrag an der Universität Münster untergraben werden. So schreibt der AStA wörtlich: „…fordern wir, Herrn Prof. Paul Cullen die Professur zu entziehen“ und „… (Prof Cullen) soll und darf keinen Platz an der Universität und insbesondere nicht in der Lehre haben“.
Niemand fordert von den Studierenden, dass sie sämtliche Ansichten eines Professors für gut halten und für sich übernehmen sollen. Aber die Ausschaltung eines Diskurs, die Zensur unterschiedlicher Meinungen, Ansichten und wissenschaftlichen Konzepte ist inakzeptabel.
Mit den Angriffen auf Prof. Cullen, den Einschüchterungsversuchen auf jeden, der solche Auffassungen vertritt, und der Zielsetzungen, ihn und andere mundtot zu machen, wird man dem Grundgedanken einer Universität als freie Bildungseinrichtung keinesfalls gerecht werden. Eine weitere der vielen falschen Behauptungen des AStA ist auch, dass Prof. Cullen den Dialog darüber vermeiden würde. Richtig ist dagegen, dass Prof. Cullen sowohl die Aspekte des Lebensschutzes wie auch seine persönliche Meinungen nicht zum Gegenstand seiner Vorlesungen gemacht hat – aber dort immer für Diskussionen und persönlichen Dialog zur Verfügung stand. In den Vorträgen, bei denen er in seiner Funktion als Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ unterwegs war, wurden immer Dialog und ein offener Diskurs angeboten. Dagegen hat der AStA eine Einladung zum direkten Gespräch unbeantwortet gelassen.
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter  https://aerzte-fuer-das-leben.de/

 Die Arbeit der Lebensrechtsbewegung ist auch eine Erfolgsgeschichte

Pressemitteilung

Zum 20-jährigen Bestehen des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am 10. Februar 2021 sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Seit 20 Jahren macht es sich der Bundesverband Lebensrecht zur Aufgabe, die Würde jedes Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Zustand, zu wahren und dadurch eine humane Gerechtigkeit zu stärken. Zusammen mit seinen Mitgliedsvereinen setzt er sich auf vielfältige Weise für den Schutz des Lebens, das Recht auf Leben und die Menschenwürde, insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens, ein.

In Zeiten, in denen es besonders um den Schutz des Lebens geht, Gesetze für die begleitete Selbsttötung zu entwerfen und Gesetze zum Schutz vorgeburtlicher Kinder abschaffen zu wollen, ist mit Blick auf die Würde des Menschen und einen humanen Rechtsstaat absurd. Dieselbe Absurdität zeigt sich beim pränatalen Bluttest, durch den Menschen mit genetischen Besonderheiten selektiert und beseitigt werden.

Auf die Würde des Menschen gab und gibt es viele Angriffe: durch menschenverachtende Ideologien, das gegenseitige Ausspielen von Rechten, die bewusste Missachtung der Rechte anderer Menschen zur Durchsetzung eigener und einseitiger Interessen, Versuche der Entmenschlichung. In allen Staaten, in denen Tötungshandlungen und Tötungshilfen vor der Geburt und am Ende des Lebens legalisiert sind, steigen die Zahlen, nehmen Mitmenschlichkeit, der Respekt vor der Würde des Menschen und Hilfsangebote ab. Das kann nicht das Ziel einer menschenwürdigen Welt sein.

Als Dachverband ist der BVL auch Organisator des seit 2002 stattfindenden Marsches für das Leben in Berlin. Inzwischen 15 Märsche für das Leben mit bis zu 8.500 Teilnehmern, stetig wachsende Unterstützung und Aufmerksamkeit – 20 Jahre BVL sind auch eine Erfolgsgeschichte. Gemeinsam mit anderen konnte er dazu beitragen, dass Lebensrechtsthemen weiter diskutiert werden, dass Euthanasie noch nicht legalisiert, Abtreibung noch kein „Frauenrecht“, Leihmutterschaft noch nicht zulässig ist. Die Arbeit der Lebensrechtsbewegung hat des weiteren viele tausende von Kindern und Müttern vor Abtreibung bewahrt und erfreut sich eines steigenden Zulaufs an Unterstützern, Teilnehmern an Veranstaltungen, Helfern und Mitstreitern. Ihnen sei hier ebenso gedankt wie all denen, die in den letzten 20 Jahren im BVL an dieser Arbeit mitgewirkt haben und mitwirken.

Der BVL wird weiterhin konsequent und sachlich für das Recht auf Leben und den Schutz des Lebens eintreten. Der nächste Marsch für das Leben in Berlin ist am 18. September 2021.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de