Bundesverband Lebensrecht kritisiert Annahme des Matić-Berichts

Pressemitteilung 25.06.2021

Am 24. Juni 2021 wurde der Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić, der sogenannte Matić-Bericht, „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ mit 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen vom EU-Parlament angenommen.

Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) sagte dazu heute in Berlin:

Deutschland ist ein Land, in dem die Abtreibungszahlen aufgrund der Gesetzeslage noch nicht so schlimm sind wie in anderen Staaten. Statt darauf aufzubauen, Frauen Hilfe anzubieten und die Umgebung zur Hilfe zu verpflichten, statt Menschenwürde und Menschenrechte konsequent anzuwenden, wie es im Grundgesetz steht, preschen inhumane Ideologen vor, um Menschenrechte und Menschenwürde abzuschaffen und umzudefinieren. Das EU-Parlament – übrigens mit einer nicht überdeutlichen Mehrheit, denn nur 62 Abgeordnete hätten sich gegen statt für den Matić-Bericht entscheiden müssen, um die Mehrheitsverhältnisse zu kippen – hat sich entgegen seinen hehren Grundsätzen dazu entschieden, Rechte von der Willkür Erwachsener und von der Willkür anti-humaner Ideologen abhängig zu machen: Das Lebensrecht von Kindern vor der Geburt, die Freiheit der Meinungsäußerung und von Hilfsangeboten in Bezug auf Abtreibung, die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal.

Das ganze steht auch im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl: Einige Parteien fordern in ihren Programmen und Positionspapieren die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung, die vollständige Legalisierung der Abtreibung, die jedem Erwachsenen zugängliche Produktion von Kindern, die Forschung an Embryonen. Kinder vor der Geburt sollen systematisch entmenschlicht werden, um sie damit frei verfügbar zu machen. Das widerspricht jeglicher Humanität, widerspricht unseren Rechtsgrundlagen und widerspricht modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Embryologie.

Eine Gesellschaft, die ernsthaft der Ansicht ist, die Tötung der eigenen Kinder sei eine „Gesundheitsleistung“ und ein wichtiges Angebot für Frauen, um selbstbestimmt und emanzipiert zu sein, verachtet und diskriminiert Frauen, missachtet die Rechte der Kinder und hat keine Zukunft.

Der BVL und seine Mitgliedsorganisationen sind im Gespräch mit Politikern, organisieren Veranstaltungen und Demonstrationen und klären die Öffentlichkeit auf. Gemeinsam vertreten sie etwa 30.000 direkte Mitglieder sowie einige Millionen Unterstützer und weitere Bürgerinnen und Bürger, denen die Menschenwürde ein wichtiges Anliegen ist.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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CDL kritisiert die Annahme des Matic-Berichts durch das EU-Parlament

Pressemitteilung 24.06.2021

Am 24. Juni hat das Europaparlament über die Entschließung des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic, den „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“, abgestimmt. Der Bericht forderte unter anderem ein „Recht auf Abtreibung“ sowie die Aufgabe des Gewissensvorbehaltes bei Abtreibungen. Mit einer Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen wurde der Antrag angenommen. Hierzu nimmt für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) Pressesprecherin Susanne Wenzel Stellung:

„Wie leider schon erwartet haben die Abgeordneten des Europaparlaments heute in Brüssel die Abtreibung zum vermeintlichen „Menschenrecht“ erklärt und die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals in dieser Frage von einem Grundrecht zu dem Straftatbestand der „unterlassenen medizinischen Behandlung“ erklärt.

Das ist ein fatales Signal gegen den Schutz des Lebens und ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU. Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union wird durch diese Entscheidung in das absolute Gegenteil verkehrt, was sicher bei vielen Unionsbürgern zu einer weiteren inneren Abkehr von Europa führen wird. Tatsächlich läutet das heutige Abstimmungsergebnis die dunkle Stunde Europas ein, in der das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft wurde, das in allen internationalen Verträgen und vielen Verfassungen explizit festgehalten ist.

Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das sowohl im deutschen Grundgesetz  als auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) verankert ist, in einen Straftatbestand der „Unterlassung einer medizinischen Behandlung“ widerspricht dem viel beschworenen Europäischen Geist.

In völliger Missachtung der Souveränität der EU-Länder in diesen Fragen hat der Bericht des Sozialisten Matic die Tötung eines anderen unschuldigen, ungeborenen Menschen zu einem angeblichen „Recht“ erklärt und fordert nun die entsprechenden Gesetzesänderungen, das heißt die totale Freigabe und staatliche Förderung der Abtreibung im gesamten EU-Gebiet. Mit der Abstimmung richtet sich das Parlament auch gegen seine eigene Menschenrechtskonvention, die nicht nur in Artikel 2 das Recht auf Leben, sondern in Artikel 9 auch die Gewissensfreiheit zu einem Grundrecht erklärt.

Die Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments sind der falschen Zielsetzung des Berichtes gefolgt und haben damit das Recht auf Leben in ein „Recht auf Tötung“ verdreht. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die von den EU-Bürgern gewählten Vertreter sich ihrer Verantwortung an dieser Stelle überhaupt bewusst sind, denn immerhin sind über 70 Prozent der EU-Bürger Mitglied einer christlichen Kirche. Seit Jahren wurde auch aus Brüssel und Straßburg das Recht auf Leben und das Abtreibungsstrafrecht der europäischen Länder immer wieder torpediert.

Da die Gesetzgebung zur Abtreibung aber nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länderparlamente liegt, ist es noch nicht zu spät, dass das im Grundgesetz Artikel 1 und 2 verankerte Grundrecht auf Leben Geltung beanspruchen kann. Die CDL fordert den Deutschen Bundestag auf, diesen Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis zurückzuweisen, und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen und die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals, die in unserer Verfassung und auch dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert ist, entschieden zu verteidigen.“

Susanne Wenzel
Pressesprecherin

CDL Christdemokraten für das Leben e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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Zur Abstimmung in Brüssel „Matic Bericht – Menschenrecht auf Abtreibung wurde heute mehrheitlich (378 Ja-Stimmen und 255 Nein-Stimmen) angenommen“ stellt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der CDL Bayern fest:

„Falsches Spiel im EU Parlament – hinter der Maske eines umfangreichen Antrages endet das Menschenrecht auf Leben“

„Nun wird – wenn der Matic-Bericht in nationales Recht umgesetzt wird- hinter der Maske von einigen sinnvollen Regelungen der Schutz für die Schwächsten unserer Gesellschaft und die Meinungsfreiheit extrem gefährdet bzw. ausgehebelt. Kurz gesagt hat der Matic-Bericht das Potential, das unbedingte Menschenrecht auf Leben zu beenden. Denn nun kann Abtreibung als normale Gesundheitsleistung etabliert, also ohne jede Einschränkung legalisiert, und entsprechend flächendeckend angeboten und finanziert werden. Dadurch wären dann europäische ungeborene Kinder schutzlos. Ihre Abtreibung rechtlich erlaubt. Schwangere Frauen kann kaum mehr Hilfe und Alternativen angeboten werden – wer Frauen und Ungeborenen helfen will, wäre kriminell.

Menschenrechte, Kinderrechte und die ganz normale Auffassung, dass Töten nie etwas Gutes sein kann, wurden heute ad absurdum geführt! Das ist die Abkehr von einem Europa mit christlichen bzw. humanen Werten! Das Gegenteil von Solidarität.

Die Staaten sollen auch künftig dafür sorgen, dass es keine Hindernisse zum freien und sicheren Abtreibungszugang gibt, was zum Zwang für medizinische Einrichtungen und Praxen führen kann, Abtreibungen anzubieten. Die Gewissenfreiheit der Ärzteschaft, Hebammen und Apotheker ist wäre bei Umsetzung eingeschränkt – sie machten sich strafbar, wenn sie weder eine Abtreibungspille noch eine Abtreibungs-OP durchführen wollten.

Wir fordern alle Politiker, die Kirchen und Menschen guten Willens auf, sich umso mehr für das Lebensrechts für alle Menschen einzusetzen. Alleine in Deutschland werden pro Tag mindestens 400 Kinder durch Abtreibung vor ihrer Geburt getötet. Jeder einzelne Mensch sollte uns wertvoll sein, egal ob behindert oder ungeplant. Jede Schwangere in Not sollte alle unsere Unterstützung und unseren Einsatz auch weiterhin bekommen. Dafür werden wir nun umso mehr kämpfen.“

Christiane Lambrecht
Landesvorsitzende der CDL Bayern
bayern.cdl@gmail.com

Bundesgeschäftsstelle
Kantstraße 18
48356 Nordwalde

Kaminski: Brutaler Anschlag auf das Lebensrecht, die Gewissens- und Meinungsfreiheit

Pressemitteilung 24.06.2021

Anlässlich der heute erfolgten Annahme des „Berichts zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU“ des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić im Europäischen Parlament erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die heutige Annahme des sogenannten Matić-Berichts durch das Europäische Parlament ist ein Skandal allerersten Ranges und ein brutaler Anschlag auf das Recht eines jeden Menschen auf Leben. Darüber vermögen die positiven Anliegen, die sich in dem Bericht auch finden, in keiner Weise hinwegzutäuschen.

So proklamiert der Bericht, den das Europäische Parlament heute mit 378  gegen 255 Stimmen mehrheitlich angenommen hat, allen Ernstes ein Menschenrecht auf vorgeburtliche Kindstötungen und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, alle „Hindernisse zu beseitigen“, die dem „im Wege stehen“. Das ist eine Schande für Europa, welche die Pioniere und Gründungsväter der Europäischen Union eigentlich in ihren Gräbern rotieren lassen müsste.

Nicht nur, weil Fragen, die die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern in jene der 27-Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem, weil die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann. Konrad Adenauer, Alcide de Gasperi und Robert Schuman, der spätere Gründungspräsident des Europäischen Parlaments, dem dieses den Ehrentitel „Vater Europas“ verlieh, wären tief beschämt, wenn sie wüssten, welchen Weg in die Barbarei das Europäische Parlament heute eingeschlagen hat.

Dass Ärzte sich nicht länger weigern können sollen, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken, kann nur als ein hinterhältiger Anschlag auf die Gewissensfreiheit bezeichnet werden- auf ein Recht, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in den allermeisten der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausdrücklich anerkannt wird. Gleiches gilt für die kaum verhüllte Forderung, die EU-Mitgliedstaaten sollten die Meinungsfreiheit jener beschneiden, die ein Menschenrecht auf Abtreibung ablehnen.

Die riesige Welle des Protestes in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt überdeutlich, dass nicht nur Lebensrechtler den Matić-Bericht für skandalös erachten. Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten haben deutliche Kritik an dem Bericht formuliert und dessen Ablehnung gefordert, das slowakische Parlament hat eine Resolution gegen den Bericht verabschiedet.

Das alles hat die Parlamentarier unberührt gelassen. Die Europäische Union, heißt es in offiziellen Reden und Feieransprachen gerne, sei nicht bloß eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Heute hat das Europäische Parlament entweder solche Reden mutwillig Lügen gestraft oder aber sich Werte zugelegt, die zwar von totalitären Systemen, nicht jedoch in freiheitlich-liberalen geschätzt werden.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@t-online.de

Telefon: 0178/5888300

Pressemitteilung 24.06.2021

Am Nachmittag des 24. Juni 2021 wurde der Bericht „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic mit einer klaren Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen vom Europäischen Parlament angenommen.

Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. erklärte hierzu heute in Münster: 

„Die Annahme des Matic-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa. Der Bericht postuliert erstmalig ein „Menschenrecht auf Abtreibung“, das in unzulässiger Weise auf die souveräne Rechte der Mitgliedsstaaten in dieser Frage unter Verletzung des Subsidiaritätsprinzips einwirken wird. Dazu wird die Annahme des Berichts dazu führen, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzte, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, EU-weit zu beschneiden.

Gerade der letzte Punkt muss alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten.

Die Tötung eines wehrlosen Menschen kann nie ein Recht sein, und ist eigentlich das Gegenteil von einem Menschenrecht, denn sie bedeutet immer, einen anderen mutwillig aus der Menschheitsfamilie auszuschließen. Eine solche sprachliche Konstruktion ist nur möglich, wenn man in der komplexen Situation der Schwangerschaft das elementarste Menschenrecht eines der Beteiligten, nämlich das Recht überhaupt zu existieren, vollkommen ausblendet.

So wie es entweder Gewissensfreiheit für alle Bereiche der Medizin gibt oder für gar keine, haben entweder alle Menschen gleiche Menschenrechte, oder es hat keiner richtig welche. Der Matic-Bericht spricht von Menschenrechten, doch ist seine Annahme einer der größten Angriffe auf die Menschenrechte in Europa seit Jahren. Der Trend, die Tötung von sich selbst oder eines anderen Menschen, als „Recht“ oder gar als „Menschenrecht“ rechtlich zu definieren wird uns in den kommenden Jahren teuer zu stehen kommen.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Bundesverband Lebensrecht zeigt in Brüssel Präsenz

Pressemitteilung 23.06.2021

Vertreter des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) waren heute, am 23.06., in Brüssel, um mit Abgeordneten des EU-Parlaments über den sogenannten Matić-Bericht zu sprechen. Über diesen Bericht, der sich mit den sexuellen und reproduktiven Rechten und sexueller und reproduktiver Gesundheit von Frauen beschäftigt, soll nach einer Debatte morgen abgestimmt werden.

Auf der Veranstaltung, bei der unter anderem auch der internationale Lebensrechtsverband One of Us, die Ärzte für das Leben e.V. und Kaleb e.V. vertreten waren, erklärte Cornelia Kaminski, Vorstandsmitglied des BVL und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), dass der Bericht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße und damit von vornherein abgelehnt werden müsse. Darüber hinaus plädierte sie an die EU-Abgeordneten: „Ich hoffe sehr, dass die EU-Abgeordneten einsehen, dass das Leben wichtiger ist, dass das Leben der ungeborenen Kinder zählt und Frauen in der Notlage eines Schwangerschaftskonflikts Beratung und Hilfe möchten, die sie aber nicht mehr bekommen werden, wenn Abtreibung als Gesundheitsversorgung gilt, und dass die Abgeordneten deshalb den Matić-Bericht ablehnen.“

Neben sinnvollen und guten Themen und Vorschlägen enthält der Bericht (wie der fast identische „Estrela-Bericht“, der zuletzt 2013/2014 im EU-Parlament abgelehnt wurde) einige für die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit bestimmter Personengruppen höchst bedenkliche Forderungen, darunter insbesondere:

  • Abtreibung soll als normale Gesundheitsleistung etabliert, also ohne jede Einschränkung legalisiert, und entsprechend flächendeckend angeboten und finanziert werden.
  • Staaten sollen dafür sorgen, dass es keine Hindernisse zum freien und sicheren Abtreibungszugang gibt, was zum Zwang für medizinische Einrichtungen und Praxen führen kann, Abtreibungen anzubieten.

Damit werden die Menschenwürde und das grundlegende Menschenrecht auf Leben der Kinder vor der Geburt ebenso abgeschafft wie das Grundrecht auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Die wirkliche Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird ebenso negiert wie mögliche schädliche Folgen für Frauen nach einer Abtreibung.

Zwar sind solche Berichte für die nationalen Gesetzgebungen nicht verpflichtend. Doch der Bericht kann unter anderem dafür verwendet werden, bestimmte Staaten (z.B. Nicaragua, Uganda) mit Blick auf EU-Fördergelder, wie bereits geschehen, weiter unter Druck zu setzen.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl im September wird das Abstimmungsergebnis in Brüssel für viele Wählerinnen und Wähler in Deutschland ebenfalls eine Rolle spielen.

Der BVL und seine Mitgliedsorganisationen sind im Gespräch mit Politikern, organisieren Veranstaltungen und Demonstrationen und klären die Öffentlichkeit auf. Gemeinsam vertreten sie etwa 30.000 direkte Mitglieder sowie einige Millionen Unterstützer und weitere Bürgerinnen und Bürger, denen die Menschenwürde ein wichtiges Anliegen ist.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
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Gefahr für Gesundheitsschutz von Frauen sowie Aushöhlung des Menschenrechts auf Leben für ungeborene Menschen (Embryonen) – Steilvorlage für Intoleranz und Diskriminierung und Gefährdung für Meinungs- und Gewissensfreiheit

Stellungnahme der CDL durch Christiane Lambrecht, CDL Landesvorsitzende Bayern

„Quasi unbemerkt wird am 23. Juni im Europäischen Parlament über einen Gesetzentwurf, den sogenannten Matic-Bericht, abgestimmt, der unter dem Vorwand von Antidiskriminierung und reproduktiver Gesundheit einen ethischen Dammbruch hinsichtlich der Gesundheit von Frauen und dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft anstrebt. Wenn der Matic-Bericht durchgeht, dann gibt es künftig ein ‚Menschenrecht auf Abtreibung’“, stellt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben in Bayern, fest. Die CDL fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Politiker und Menschenrechtsaktivisten auf, sich dafür einzusetzen, dass der Matic-Bericht abgelehnt wird. „Frauen- und Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar von irreführenden Frames wie „reproduktive Gesundheit oder Menschenrecht auf Abtreibung“ gefährdet werden!“

Hinter diesem in sich widersprüchlichem Begriff des ‚Rechts auf Abtreibung‘ steht tatsächlich, dass jede Frau ohne Beratung und damit ohne Schutz, ohne Unterstützung, ohne Angebote auf Hilfe direkt ihr ungeborenes Kind abtreiben lassen kann. Ebenfalls kann man dann künftig die Abtreibungspille ohne Beratung oder Rezept erhalten und die Frau kann alleine zu Hause mit allen Risiken und Nebenwirkungen abtreiben. Die Wahrheit ist aber, dass jede Abtreibung ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Frauen ist. „Spätere Unfruchtbarkeit und das Risiko einer lebenslangen psychischen Belastung sind Nebenwirkungen, die fairerweise genannt werden müssen. Abtreibung ist immer ein gewaltvoller Eingriff, kein Beitrag zur Gesundheit und daher keine Gesundheitsleitung“, betont Lambrecht.

Die Auswirkungen des Matic-Berichts wären gravierend: sie gefährden die Gesundheit von Frauen, bestreiten das Lebensrecht des Kindes und widersprechen der Menschenwürde sowie der Gewissens- und Meinungsfreiheit von Ärzten und medizinischem Personal sowie lebensorientierter Beratungseinrichtungen.

1. Gemäß der Kinderrechtskonvention sind Kinder sowohl vor als auch nach der Geburt geschützt, auch jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ist ein schützenwerter menschlicher Embryo. Der Matic-Bericht würde diesen Schutz aushöhlen.

2. Zudem würde dann die gesamte Bandbreite reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten von In-vitro-Fertilisationen, Ei- und Samenzellspende bis zur Leihmutterschaft eine Generalerlaubnis erhalten. Überzählig im Labor hergestellte Embryonen könnten dann in noch größerer Anzahl selektiert und abgetötet werden – ohne Reglementierungen. Frauen – insbesondere aus sozial ärmeren Milieus – würden als Leihmütter körperlich wie auch seelisch durch die lukrativen Reproduktionskliniken noch stärker dem Risiko einer Ausbeutung schutzlos ausgeliefert.

3. Ärzte, Hebammen oder medizinisches Personal, die sich aus Gewissensgründen einer Abtreibung verweigern, würden suspendiert bzw. strafrechtlich verfolgt werden.

4. Staatliche und private Beratungsstellen für Schwangere wären verboten, wenn sie der werdenden Mutter Angebote und Unterstützungen aufzeigen wollen, damit diese ihr Kind nicht abtreiben lässt.

5. Die von Matic hier angepriesene Gleichstellung bzw. ein positiver Beitrag zum Feminismus lässt im Gegenteil Frauen im Schwangerschaftskonflikt völlig hilflos dastehen. Gleichstellung bedeutet, dass alle die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Aber gerade Frauen aus prekären sozialen Verhältnissen, in denen Gleichstellung schwierig ist, würden nun benachteiligt. Denn solange Abtreibungen in den EU-Ländern gesetzlichen Beratungspflichten oder Bedenkzeit unterliegen, können Frauen (die alleine durch die hormonelle Ausnahmesituation einer Schwangerschaft belastet sind) dort objektiven Rat erhalten, um aus freien Stücken die schwerwiegende Entscheidung einer Abtreibung zu wählen.

„Falls der Matic-Bericht durchkommt, hätten schwangere Frauen dann keine Argumente mehr gegen den Druck aus ihrem Umfeld. Die vielen guten staatlichen und privaten Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt könnten dann nicht mehr verschiedene Hilfen, Gelder, Unterstützungen und objektive Beratungen anbieten, sie würden verboten werden müssen. Das Resultat wäre, dass die Frauen völlig alleine gelassen sind. Viele Frauen wissen zu wenig über den Ablauf und die möglichen Folgen einer Abtreibung. Ebenfalls würden Mutmacher oder Beraterinnen für die schwangeren Frauen verboten. Dies wäre fatal für die Gesundheit von Frauen und das Lebensrecht der ungeborenen Menschen. Es gibt unzählig viele Statements von Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes überglücklich bedanken, dass man ihnen half, ihr Kind trotz aller Probleme zu bekommen, statt es unwiederbringlich zu töten“, berichtet das CDL-Bundesvorstandsmitglied aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Familienpolitik.

Abtreibung als mehrdimensionale Katastrophe – wollen wir noch mehr Abtreibungen?

Alleine in Deutschland werden pro Werktag mindestens 400 Kinder abgetrieben. „Das sind mehr als in unsere Grundschule in Murnau gehen. Da aber die Abtreibungen durch die sogenannte ‚Pille danach‘ zunehmen und diese nicht in der Statistik erfasst werden, sind es vermutlich doppelt so viele Abtreibungen pro Tag“, gibt Lambrecht zu bedenken. Dadurch wurde die Abtreibung ins Private verlegt. Die Frauen werden allein gelassen, es ist ein schmerzhafter Vorgang mit Wehen und Krämpfen und viel Blut, der psychisch und physisch enorm belastend ist. Die ‚Pille danach‘ ist zu einem Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie geworden.

Die Familienpolitik in Deutschland, aber auch in der EU, hat es versäumt, echte und ausreichend hohe frauen- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen zu setzen. Was wir aktuell an Familienpolitik und finanzieller Entlastung der Familien haben, ist viel zu wenig.

Appell an Politik in Deutschland und Abgeordnete im Europaparlament

„Angesichts solcher Steilvorlagen drohender Unmenschlichkeit erwarten wir als EU Bürger, dass gerade die konservativen und christlichen Parteien sich öffentlich gegen den Matic-Bericht aussprechen. Zudem brauchen wir echte Zeichen einer familienfreundlichen Politik und nicht länger eine Politik der kleinen Geldhäppchen. Die Politik muss sich den längst überfälligen Ruck geben und gerechte Entlastungen für Eltern bei Steuern und Abgaben umsetzen, wie sie übrigens seit Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden! Deutschland könnte hier dem Beispiel Frankreichs folgen, das unkompliziert durch ein Familiensplitting Eltern pro Kind finanziell deutlich entlastet.

Die CDL fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, gegen den Matic-Bericht zu stimmen und dadurch die Kinderrechtskonvention und die Menschenrechte für Alle zu bewahren.“, appelliert Lambrecht.

V.i.S.d.P: Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der CDL Bayern