Am 28. Dezember begeht die Katholische Kirche das Fest der Unschuldigen Kinder. Dieses Fest ist seit dem sechsten Jahrhundert überliefert und erinnert an den Kindermord des König Herodes. Nur ein Satz im Matthäus-Evangelium (Kapitel 2, Vers 16) beschreibt die grausame Szenerie, wie Herodes aus Angst vor dem Verlust seiner Macht alle Jungen bis zum Alter von zwei Jahren in Bethlehem und Umgebung ermorden ließ. Drei Weise hatten ihn zuvor aufgesucht und gefragt, wo der „neugeborene König der Juden“ zu finden sei.

Auch heute, etwa 2.000 Jahre später, werden auf der ganzen Welt Millionen von Kindern missbraucht, ausgebeutet und umgebracht. Die jährlichen Schätzungen und Statistiken sind furchtbar: Bis zu einer halben Million Kinder werden gezwungen, mit einer Waffe in der Hand andere Menschen zu töten. Etwa 200 Millionen Kinder müssen schwer arbeiten, um ihre Familien zu ernähren, werden als Arbeitssklaven verliehen oder verkauft. Bis zu 50 Millionen Kinder sind auf der Flucht, über 145 Millionen vom Hungertod bedroht. Weit über 20 Millionen Kinder werden sexuell missbraucht. Bis zu 57 Millionen Kinder werden wegen des falschen Geschlechts, genetischer Besonderheiten, Problemen der Eltern und zunehmend einfach aus Willkür und Unlust abgetrieben.

Dieser Tag ist ein besonderer Anlass zur Trauer um alle getöteten Kinder und zum Einsatz für alle bedrohten Kinder. Er ist ein besonderer Anlass zur humanitären Besinnung, dass gesunde, starke Erwachsene, dass Politik und Gesellschaft die Verantwortung haben, sich um diejenigen zu kümmern, die sich selbst nicht helfen können. Jede Form des Kindesmissbrauchs muss bekämpft und beendet werden. Alle Erwachsenen, die Kinder aus niedrigen Beweggründen wie Machterhalt, Vermögensvorteil, Egoismus missbrauchen, ausbeuten oder töten, müssen an ihrem Tun gehindert und für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden.

Wir bitten alle Christen, an diesem Tag der Unschuldigen Kinder besonders für alle Kinder zu beten, die von Gewalt, Ausbeutung und Tod bedroht sind.

Pressemitteilung vom 27.12.2021

Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.

So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung.

Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren.

Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ zu legalisieren.

Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.

Pressemitteilung vom 9.12.2021