Zur morgigen Debatte im Bundestag über das Werbeverbot für Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Im Februar zeigten Vertreter einer Regierungspartei, was sie von Recht und Gesetz halten. Sie präsentierten sich mit einem Tanz-Video zur erwünschten Abschaffung von § 219a StGB: Die FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke und Ria Schröder zeigten bei Instagram mit Kollegen und musikalischer Untermalung ausgerechnet durch „Short Dick Man“ begeistert die Kehle durchschneiden-Geste – auf dem Weg zur Abschaffung von § 219a. Abgeordnete anderer Regierungsparteien schließen sich dem an und posieren zum Beispiel auf Fotos mit Eierstöcken in Form von „Stinkefingern“.
Solche Szenen belegen, wes Geistes Kind manche Volksvertreter im Bundestag sind:
Sie haben keine Ahnung von der Situation, in der sich Frauen im Schwangerschaftskonflikt befinden. Sie ignorieren und negieren, welchen Sinn das Gesetz hat und haben muss. Sie lassen sich von gutverdienenden, die Gesetze brechenden Abtreibungsexperten instrumentalisieren. Sie versuchen, die Kinder vor der Geburt grundgesetzwidrig zu entmenschlichen. Sie interessieren sich nicht für die Lage von Frauen, die aufgrund einer überraschenden Schwangerschaft in Konflikte und unter Druck geraten, vor allem durch Männer, die keine Verantwortung übernehmen wollen. Sie verhalten sich pubertär, niveaulos, unsachlich, wohingegen die Bürger von Bundestagsabgeordneten zu Recht ein seriöses, würdiges Benehmen erwarten. Und all dies unter dem Deckmantel einer angeblichen, tatsächlich aber durch nichts begründeten oder gar bewiesenen Förderung der Gleichstellung von Frauen.
Bei der aktuellen Fassung der §§ 218 und 219 StGB handelt es sich um einen Kompromiss-Versuch. Eine Abschaffung des § 219a hätte verfassungsrechtlich wie politisch weitreichende Konsequenzen. Alle Bestrebungen in diese Richtung dienen dazu, die gesamte gesetzliche Regelung in Bezug auf Abtreibung zu ändern, wie es in Anträgen einiger Bundestagsfraktionen offen formuliert und gefordert wird.
Es ist inzwischen detailliert nachgewiesen, dass es nicht um ein Informationsverbot geht, dass auch von Abtreibungsexperten Falschinformationen verbreitet werden, dass es kein Gesetzentwurf aus der Zeit oder im Sinne des Nationalsozialismus ist, dass es hinreichende Informationen über Abtreibung und Abtreibungseinrichtungen gibt. Es besteht sachlich kein Grund, Werbung für Abtreibung zu erlauben.
Der BVL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das Werbeverbot für Abtreibung zu erhalten. Nehmen Sie die ethische Dimension und die Lebenswirklichkeit von Frauen ernst.