Berlin, 07.07.2022

Pressemeldung des BVL zur Entschließung des EU-Parlamentes, Abtreibung als „Grundrecht“ in der EU-Charta zu verankern

„Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum.“

Zur heute im EU-Parlament verabschiedeten Entschließung über ein Grundrecht auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte. Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben, Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, antihumane, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt. Für die Gefahren, die hinter einer solchen Entwicklung stehen, genügt der Blick in die Menschheitsgeschichte.

Mit dem Antrag auf die USA zu verweisen, zeigt den Zynismus der ideologischen Protagonisten: Nach 49 Jahren propagierter und geförderter Abtreibung in den USA sind von über 63 Millionen (!) so getöteten Kindern über ein Drittel afroamerikanische Kinder – bei einem afroamerikanischen Bevölkerungsanteil von unter 16 %. Die Müttersterblichkeit ist in dieser Zeit vor allem bei diesen Frauen extrem gestiegen und liegt bei 55 Frauen auf 100.000 Geburten (zum Vergleich: Deutschland liegt bei 7, weiße US-Amerikanerinnen bei 18). Die Behauptung, legalisierte Abtreibung senke die Müttersterblichkeit und sei für arme Frauen in irgendeiner Weise eine Hilfe, widerlegt sich durch solche und weitere Zahlen und Fakten, die übrigens bei sauberer Recherche in allen Staaten nachzuweisen sind, selbst.

Wenn man, wie es in der Charta steht, in einer „friedlichen Zukunft“ auch „künftigen Generationen“ gegenüber verantwortlich sein will, ist es im übrigen geradezu schizophren, dort gleichzeitig zu verankern, dass künftige Generationen explizit und gewaltsam am Leben gehindert werden dürfen.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.
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Pressemitteilung: 06.07.

ALfA kritisiert Forderungen der Familienministerin, Abtreibungen zum verpflichtenden Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen – Kaminski: Ziel allen ärztlichen Handelns muss Heilen und Leben retten sein

Zum Vorstoß der Familienministerin Lisa Paus, Abtreibungsmethoden alle angehenden Mediziner dazu zu verpflichten, Abtreibungsmethoden zu erlernen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die grüne Familienministerin fordert allen Ernstes, dass nach dem Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen nun dringend weitere Schutzzäunen geschliffen werden müssten, die das ungeborene Leben in Deutschland schützen. Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang ihre Forderung, zur Sicherung der Versorgung mit flächendeckenden Abtreibungseinrichtungen sei es notwendig, dass bereits Medizinstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung das Handwerk der vorgeburtlichen Kindstötung erlernen sollten.
Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde. Wenn das Grundrecht auf Leben einem Teil der Bevölkerung aberkannt wird, büßen andere Menschen ebenfalls ihre Grundrechte ein.
Hier wird auf dem Rücken der Bevölkerung Ideologie betrieben, die mit Familienpolitik gar nichts mehr zu tun hat. Tatsache ist: In Deutschland gibt es noch knapp 650 Geburtshilfen, in denen jedes Jahr ca. 750.000 Kinder geboren werden. Es gibt jedoch fast doppelt so viele Abtreibungseinrichtungen, in denen jedes Jahr ca. 100.000 Abtreibungen durchgeführt werden. Wo besteht also wirklich ein Mangel? Geburten lassen sich nicht terminieren, Abtreibungen schon. Wer daher Familienpolitik betreiben und sich für Frauengesundheit stark machen möchte, der stärkt die Geburtshilfe. Wer dagegen meint, alle Medizinstudenten zur Erlernung einer Tötungshandlung zu verpflichten, verschärft den ohnehin eklatanten Ärztemangel in Deutschland. Junge Menschen in Deutschland arbeiten schon als Teenager hart, um mit einer Abiturbestnote einen Medizinstudienplatz ergattern zu können. Sie bringen Höchstleistungen im Studium, um die anspruchsvollen Prüfungen zu bestehen. Sie tun dies alles, weil sie lernen möchten, wie man Menschen heilt und Leben rettet. Wenn jedoch das Töten ungeborener Menschen verpflichtender Teil ihrer Ausbildung werden sollte, werden wir den Ärztemangel verschärfen – weil dann nur noch diejenigen Medizin studieren werden, für die das Töten ungeborener Menschen einfach dazu gehört.
Auch die Ankündigung Paus‘, eine außerparlamentarische Expertenkommission einberufen zu wollen, die sich mit der Frage befassen soll, wie man den § 218 außerhalb des Strafgesetzes regeln könne, sieht Kaminski kritisch. Trotz aller Schwächen sei der § 218 ein Gesetz, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Leben auch des ungeborenen Menschen zu schützen, wenigstens ansatzweise gerecht werde. Offensichtlich befürchtet die Ampel-Koalition den Zorn des Wahlvolks und besetzt daher die Kommission lieber mit handverlesenen Experten, die sich nicht gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, wohl aber vermutlich das gewünschte Ergebnis präsentieren. Verwundern muss dies niemanden: Wenn Teile der Grundrechtecharta der EU von Ideologen außer Kraft gesetzt werden, steht auch die Präambel zur Dispositon, die noch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundsätze der Europäischen Union erkennt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.