Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht zur geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“

Zum Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des SchKG erstaunt in vieler Hinsicht. Beratungsstellen von „Pro Familia“ behaupten, von „Abtreibungsgegnern belagert“ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt. „Wir beten für dich.“ „Du bist nicht allein.“ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar.

Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen „auflauern“ und ihre Meinung aufdrängen. Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann. Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen.

Ebenso wenig gibt es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Regelmäßig dagegen gibt es, wie Ministerin Paus es ausdrückt, „Hass und Hetze“ gegen sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen.

Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor „unwahren“ und „verstörenden“ Inhalten schützen. Hier stellt sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als „Gebärmutterinhalt“, „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ deklariert.

Pro-Life-Aktivitäten wie Gebete und Hilfsangebote finden oft vor „Pro Familia“ statt. Denn diese Organisation tritt für Abtreibung als Frauenrecht ein, will die bestehende gesetzliche Regelung abschaffen und entmenschlicht vorgeburtliche Kinder. Sie muss aber als staatlich anerkannte Beratungsorganisation gemäß § 219 StGB zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ hin beraten. Dieser ideologische Interessenkonflikt führt zu berechtigter Sorge in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsqualität, was den betroffenen Frauen schadet und Chancen nimmt. Die Aussage von Ministerin Paus, es gehe auch um den Schutz „werdenden“ Lebens – eine unwahre Aussage, denn das Leben, das Kind existiert bereits – wird damit unglaubwürdig, ebenso wie ihr geäußertes Ziel, dass Frauen eine „gute Beratung“ bekommen.

Das Gesetzesvorhaben ist also juristisch schwammig und faktisch unnötig. Viel wichtiger wäre es, sich mit den steigenden Abtreibungszahlen zu beschäftigen: Die gemeldeten Abtreibungszahlen und die Abtreibungsquote sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet.

 Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Plänen der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

„Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme der Kammer zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes am 19.12.23. Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Ärzte für das Leben e.V. sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab. Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz. Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Demonstrationen finden dagegen in genau drei Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim und München. Würde es tatsächlich zu Belästigungen vor Abtreibungszentren kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Urteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen. Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal der Abtreibungseinrichtungen sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

„Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte um dieses schwierige Thema mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung“, sagte Julia Kim, stellvertretende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. in Fulda. „Diese hilft Frauen in einer schwierigen Situation, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, frei von ideologischer Färbung und von externen Zwängen familiärer, finanzieller, existentieller oder beziehungstechnischer Art. Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kinds entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht sein, das vorgeburtliche Leben zu schützen“, so Kim weiter.

„Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechtskonvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition und stellen keine Verbesserung in der Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt oder ihrer Kinder da. Hier ist eine bessere Beratung gefragt und nicht ein ideologiegetriebenes Abwürgen der öffentlichen Diskussion“, resümierte Kim.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

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