Zum bundesweiten Aktionstag „Safe Abortion Day“, der jährlich am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat u. a. zum Ziel, weltweit Abtreibungen ohne Einschränkungen zu legalisieren. Dahinter steckt das Narrativ vom Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, die vollkommene Entscheidungsfreiheit über den Verlauf der Schwangerschaft haben sollen.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ am 28. September 2023 rufen das „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ und andere Organisationen zu bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen auf. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass im Rahmen dieser Aktionen auch Druck auf Einrichtungen und Ärzte ausgeübt werden soll, die Abtreibungen aus ethischen Gründen nicht durchführen. Ihnen wird damit das Recht auf Religionsfreiheit, auf Gewissensfreiheit und auf Selbstbestimmung streitig gemacht.

Dabei verkennen die Aktivistinnen des „Frauennetzwerks für reproduktive Rechte“ zwei grundlegende Sachverhalte.

Zum einen: Zu einer Schwangerschaft gehören mindestens zwei Menschen, die Schwangere und das ungeborene Kind. Es ist ein biologisches Faktum, dass mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einzigartiger, neuer Mensch entsteht. Danach folgen unterschiedliche Entwicklungsstadien. Aber ganz gleich, ob kurz nach der Befruchtung, im 3. Schwangerschaftsmonat, mit 1, 18 oder 81 Jahren: Der Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Zum anderen: Die Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt (dt. GG im Art. 1; Art. 2.1.) und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt (dt. GG im Art. 2.1.). Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Kindes ist kein Akt der Selbstbestimmung, sondern ein Akt der endgültigen Fremdbestimmung, von dem oft auch die Frau selbst betroffen ist – nur zu oft treibt der Druck von Partner und Familie zur Abtreibung.

Eine lebensbejahende und menschenfreundliche Unterstützung sollte deshalb sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind im Blick haben. Die Forderung des Bündnisses „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ nach „soziale[r] und ökonomische[r] staatliche[r] Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden“ geht in diese Richtung. Allerdings bedarf es in Deutschland einer noch deutlicheren Stärkung der Hilfe für Schwangere und ungeborene Kinder.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Völlig falsche Ausrichtung: Medizinstudenten sollen frühzeitig Abtreibung lernen.

Zu dem Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit sowie Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Abtreibung über die Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) ins Medizinstudium zu integrieren, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Das Medizinstudium soll junge Menschen in die Grundlagen einer ärztlichen Tätigkeit einführen, die seit tausenden von Jahren, auch nach Abschaffung des Hippokratischen Eides, dazu dient, Leben zu retten, Krankheiten zu therapieren und zu heilen sowie Leiden zu lindern. Das ist die Motivation, diesen Beruf zu ergreifen. Und es ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt.

Das Vorhaben der beiden Ministerien, auch den „Schwangerschaftsabbruch“ als Lernziel dieses Studiums einzuführen und entsprechend zu lehren, widerspricht sowohl dieser Motivation als auch jedem vernünftigen Lernzielkatalog eines solchen Studiums.

Des weiteren hätte dies Folgen für die ohnehin mehr und mehr bedrohte Gewissensfreiheit von Medizinern, die sich fragen müssen, ob sie künftig noch zum Studium zugelassen werden oder eine Anstellung finden, wenn sie absichtliche Handlungen mit Todesfolge ablehnen. Schon jetzt werden Ärztinnen und Ärzte, die Eingriffe wie Abtreibung selbst oder zusammen mit von ihnen geleiteten Institutionen nicht durchführen, massiv unter Druck gesetzt.

Viel sinnvoller wäre eine deutliche Verbesserung der medizinethischen Grundlagenausbildung, die die lebensbejahende Motivation der Studentinnen und Studenten fundiert unterstützt, denn diese wichtigen Fragen gelten auch für Bereiche wie assistierter Suizid, Euthanasie, pränataler Bluttest, Präimplantationsdiagnostik, künstliche Befruchtung oder embryonale Stammzellforschung.

Und die Bundesregierung muss sich angesichts horrend steigender Abtreibungszahlen und sinkender Geburtenzahlen fragen lassen, ob sie wirklich noch mehr Abtreibungen und noch mehr Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt im Stich lassen will.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Sehr geehrte Frau Reker,

als Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht und damit Hauptverantwortliche für den Marsch für das Leben wende ich mich an Sie.

Der Bundesverband Lebensrecht organisiert diese lebensbejahende Menschenrechtsdemonstration seit nunmehr 21 Jahren. Unser Verband und unsere Vereine arbeiten das ganze Jahr über für Menschen und für ihre Grundrechte, national wie international und ungeachtet der Herkunft, Religion, des Geschlechts oder Zustands. Das gilt für Kinder vor der Geburt ebenso wie für alte, kranke, suizidale Menschen oder für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Eine humane Gesellschaft und ein Rechtsstaat können nur funktionieren, wenn diese Grundrechte, zuallererst das auf der Menschenwürde basierende Recht auf Leben, gewahrt und geschützt werden, vor allem in Bezug auf Menschen, die selbst für dieses Recht noch nicht, nicht mehr oder gar nicht eintreten können.

Sie haben am Samstag, dem 16.09.2023, in den Sozialen Medien bezüglich unserer Demonstration in Köln – ohne jegliche Sachkenntnis der auf dem Grundgesetz basierenden Anliegen der Lebensrechtsbewegung – betont, sie fänden es „gut, dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen“. Diese Unterstützungsbekundung hat faktisch zu den gewalttätigen Gegendemonstrationen beigetragen.

Das ist für Sie als Oberbürgermeisterin bedenklich, weil Sie sich auf diese Weise mit pöbelnden, unflätigen, gewaltbereiten und teils ideologisch-antidemokratischen Gruppierungen gemein machen. Und es ist unverantwortlich, weil Sie sich damit praktisch gegen Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit ausgesprochen haben.

Die Polizei war (im Gegensatz zum professionellen Vorgehen der Polizei in Berlin zur selben Zeit bei der dortigen Veranstaltung) absolut überfordert, war auf die Strategie, Aggression und Gewalttätigkeit der Gegenseite nicht vorbereitet – obwohl sowohl die Blockadeabsicht als auch die Gewaltbereitschaft lange vorher von diesen Gruppierungen angekündigt worden waren. Damit wurde auch gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den Einsatzkräften verstoßen.

Unsere Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ebenso wie die Teilnehmer unserer friedlichen Demonstration, darunter viele Familien, erheblich gefährdet, es gab Vandalismus, Sachschäden an Bühne und Vereinsständen sowie einige tätliche Angriffe.

Angesichts all dieser Tatsachen und Vorkommnisse ist eine Stellungnahme sowie Distanzierung von den Gewalttätern dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/

Seit 21 Jahren führt der Bundesverband Lebensrecht in Berlin jährlich den „Marsch für das Leben“ durch, wie er auch in zahlreichen anderen Ländern unter dem Titel „March for Life“ erfolgt. Die Märsche für das Leben in Berlin und Köln am 16. September waren unsererseits sowohl von den Teilnehmern her als auch inhaltlich wieder friedlich, sachlich, lebensbejahend und mit insgesamt weit über 6.000 Teilnehmern (knapp 4.000 in Berlin, knapp 3.000 in Köln) ein großer Erfolg für unser gemeinsames Anliegen: für den Schutz jedes menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod einzutreten.

Während es in Berlin der Polizei auch dieses Jahr gelang, gewaltbereite Gegendemonstranten auf Abstand zu halten, zeigte sich die Polizei in Köln nicht genügend vorbereitet und überfordert, trotz langfristiger Ankündigung der Gewaltbereitschaft pöbelnder, teils antidemokratischer und intoleranter Gruppierungen, die das Meinungs- und Versammlungsrecht negieren und im Fall einer anderen Meinung als der eigenen aggressiv bekämpfen. Die Unterstützung dieser antidemokratischen Haltung durch eine öffentliche Meinungsbekundung und Ermutigung seitens der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Samstag vor der Veranstaltung trug faktisch zur Eskalation der Gewalt seitens genannter Gruppierungen bei. Diese Vorgänge werden wir so nicht stehen lassen und wir werden gegen die stattgefundenen tätlichen Angriffe und Verwüstungen rechtlich vorgehen.

Der Bundesverband Lebensrecht distanziert sich von jeglicher Gewalt und jeglichem Extremismus. Wir distanzieren uns und widersprechen allen Bestrebungen, egal, aus welcher politischen Richtung, unser nachweislich uneingeschränkt friedliches Eintreten und unsere respektvolle Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Alter, für radikale, extremistische, demokratiefeindliche Zwecke oder Hetze jeder Art zu missbrauchen, zu diskreditieren oder zu instrumentalisieren. Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine stets sachorientierte Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes.

Im nächsten Jahr findet der Marsch für das Leben in Köln und in Berlin am 21. September statt.

Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht informiert auch über Entwicklung in Kanada

Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.

Der Psychologe und Suizidforscher Prof. Dr. Armin Schmidtke, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, veranschaulichte, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur Suizidzahlen nicht senkt, sondern auch Menschen zur verstärkten Inanspruchnahme der begleiteten Selbsttötung führen kann. Aktuell steigen zum Beispiel in der Schweiz die assistierten Suizide alleinstehender Seniorinnen, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Regelung voraussieht.

Einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft gab Frau Prof. Dr. Angela Köninger, Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg. In der Schwangerschaft geht es bei weitem nicht nur um Hormone, sondern auch auf der molekularen und vielen weiteren Ebenen finden komplexe Prozesse statt, unter anderem in Bezug auf Immuntoleranz und Immunabwehr.

Aus Kanada reiste Alex Schadenberg an, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition. Mit vielen Beispielen erläuterte er die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zum „medizinischen Beistand beim Sterben“ (Medical Assistance in Dying). Es habe dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in allen möglichen Lebenslagen angeboten wird. Des weiteren seien die Zahlen hoch: Im Bundesstaat Québec zum Beispiel wurde 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.

BVL-Vorsitzende Alexandra Linder zog nach der von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderierten Veranstaltung das Fazit, dass die Falsch-Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vielen heute genannten Beispiele ein weiteres Mal bestätigt werde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch viel genauer bedacht und berücksichtigt werden als bisher.

Der Marsch für das Leben beginnt morgen um 13 Uhr zeitgleich in Köln / Heumarkt und Berlin / Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor)

Weitere Informationen zur BVL-Fachtagung finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung

Auch in diesem Jahr sendet die Deutsche Bischofskonferenz dem Bundesverband Lebensrecht ein Grußwort zum Marsch für das Leben, der am 16. September ab 13 Uhr zeitgleich in Berlin und Köln stattfindet.

In seinem Schreiben nennt Bischof Dr. Bätzing neben den Fragen zum Lebensanfang und Lebensende auch die Stammzellforschung als wichtiges Thema. Dieser Bereich wird in den kommenden Jahren eine besondere Rolle spielen, da kürzlich eine Neudefinition des Begriffs „Embryo“ vorgeschlagen worden ist und Forscher weiter an einer neuen Form des reproduktiven Klonens arbeiten.

Darüber hinaus betont der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, wie wichtig es sei, als Kirche öffentlich für das „Lebensrecht des ungeborenen, schwachen oder sterbenden Menschen“ einzutreten. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.“ Bischof Dr. Bätzing dankt daher dem Bundesverband Lebensrecht für sein Engagement. Sein Grußwort ist als pdf-Datei verfügbar.

Der Marsch für das Leben in Berlin wird live von EWTN übertragen.

Weitere Informationen zu den Märschen für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 15.09. finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de

Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September 2023 fordert Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokranten für das Leben e. V. (CDL), stärkere Anstrengungen beim Ausbau der Suizidprävention:

„Im Juli hat der Bundestag mit großer Mehrheit den fraktionsübergreifenden Antrag zur Suizidprävention verabschiedet, in dem die Abgeordneten eine Nationale Suizidpräventionsstrategie sowie ein Suizidpräventionsgesetz gefordert haben. Das Motto des diesjährigen Welttages der Suizidprävention lautet: „Aktiv werden und Hoffnung schaffen“. Die Politik sollte sich diesen Satz zur Maxime machen und weitreichende finanzielle Mittel für den vom deutschen Bundestag geforderten Nationalen Aktionsplan zur Suizidprävention bereitstellen.

Im Antrag wurden viele Punkte berücksichtigt, die bereits von den Fachgesellschaften gefordert wurden, wie etwa eine rund um die Uhr erreichbare Notfalltelefonnummer oder auch ein besserer Ausbau bereits bestehender Angebote zur Krisenintervention. Der Bundesgesundheitsminister sollte dringend die Fachgesellschaften in die Ausgestaltung des Gesetzes und auch der Nationalen Strategie einbinden.

Neben Hilfen der psychischen Intervention ist auch der weitere Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung notwendig sowie umfassende Kampagnen zur Information über diese Angebote. Umfragen zeigen zum Beispiel immer wieder, dass die Bevölkerung kaum über Möglichkeiten wie Symptomkontrolle bei schweren Krankheiten informiert ist. Viele Menschen sind auch nach wie vor der Ansicht, Palliativ- und Hospizangebote sind ausschließlich für an Krebs erkrankte Menschen vorgesehen oder wissen nicht um das Angebot ambulanter Versorgung in diesem Bereich, mit dem das Verbleiben im eigenen Heim auch bei schwerer Erkrankung durchaus möglich ist.

Sämtliche Angebote, die helfen, einen Suizid zu verhindern, müssen niedrigschwellig zugänglich sein. Das gilt sowohl für Interventions- und Hilfsmöglichkeiten bei psychischen Krisen als auch in medizinischen Notsituationen.

Der Bundestag hat keine rechtliche Einschränkung für eine ausnahmslos abzulehnende Suizidbeihilfe beschlossen. Dies heißt im Umkehrschluss, dass Anbietern von Sterbehilfe derzeit kaum Grenzen gesetzt sind. Es wäre ein fataler Irrtum, dies aus dem Blick zu verlieren. Umso wichtiger ist die Prävention. Diese darf nicht an finanziellen Einschränkungen leiden, die aber leider zu befürchten sind angesichts der Tatsache, dass im Haushalt nur rund 800.000 Euro für einen nationalen Präventionsplan vorgesehen sind, die offenbar auch schon weitestgehend verplant sind. Der Forderung des Leiters des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, nach deutlicher Aufstockung der Mittel schließt sich die CDL an.

Es sollte jede Anstrengung unternommen werden, einer gefühlten Ausweglosigkeit und dem daraus resultierenden Wunsch nach Suizid Hilfen zum Leben entgegen zu setzen und so wirklich „aktiv zu werden und Hoffnung zu schaffen“.

Die CDL unterstützt die Kampagne des Welttages der Suizidprävention „Light a Candle“ und ruft dazu auf, am kommenden Sonntag, um 20 Uhr eine Kerze ins Fenster zu stellen, um die Suizidprävention zu unterstützen und der Menschen, die durch Suizid verstorben sind und auch ihrer Hinterbliebenen zu gedenken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Zu der für den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause in der kommenden Woche geplanten Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Nahezu völlig unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat der Bundestag für die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause die Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid angesetzt. Dabei wäre hier eine breite gesellschaftliche Debatte dringend notwendig gewesen, die vor allem eins in den Blick nimmt: die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Suizidprävention. Leider scheinen sämtliche mahnenden Stimmen zur Besonnenheit der Experten ungehört zu verhallen: unter anderem die Experten der Bundesärztekammer und des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, die allesamt ein Innehalten und eine ausführliche Befassung des Parlaments mit den neugefassten Gesetzentwürfen fordern.

Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament oder eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung damit ist in den wenigen noch zur Verfügung stehenden Tagen gar nicht möglich.

Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, statt im Eiltempo ein Gesetz zu verabschieden, dass mit Blick auf die hohen Suizidzahlen in den Ländern, die eine solche Regelung bereits getroffen haben, nur als todbringend bezeichnet werden kann.

Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.

Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe trägt dem in ausreichendem Maße Rechnung. Keiner der Gesetzentwürfe gibt rechtsverbindliche Antworten auf entscheidende Fragen: Wie soll ein missbräuchlicher Nutzen der todbringenden Substanz verhindert werden?  Wer kann mit Sicherheit sagen, dass die Entscheidung für die Selbsttötung nicht fremdbestimmt ist? Wo sollen angesichts des jetzt schon bestehenden Fachärztemangels die Psychiater herkommen, die ein solches Urteil fällen? Wie kann effektiv die Werbung für den assistierten Suizid verhindert werden? Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass der restriktivere Entwurf um den Abgeordneten Lars Castellucci – sollte sich der Bundestag hierfür entscheiden – mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde, da die darin formulierten Einschränkungen der Vorgabe des BVG, ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewähren, zuwiderlaufen.

In einem Staat, der die Beihilfe zur Selbsttötung eines Mitmenschen als eine von zwei legalen Optionen betrachtet, muss sich jeder rechtfertigen, der diese Beihilfe nicht in Anspruch nehmen will und dadurch Kosten und Mühen verursacht. Hier droht eine katastrophale Entgleisung unserer Gesellschaft.

Die ALfA stellt daher ab sofort Postkarten zur Verfügung, die in der Bundesgeschäftsstelle oder über den Internetauftritt bestellt und an die Abgeordneten versandt werden können. Sie fordern die Parlamentarier dazu auf, sich zu besinnen und das halsbrecherische Tempo aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Zum Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Als Tiger startete 1991 die Woche für das Leben der Deutschen Bischofskonferenz – es ging um harte, kritische Themen, die eine klare ethische Positionierung und Erläuterung verlangten und lebensbejahende Alternativen nach vorne bringen sollten. Ein weiteres Ziel war es, solche Themen auch in die einzelnen Diözesen und Gemeinden zu tragen, um damit zu einer breiten öffentlichen Debatte beizutragen. Das funktionierte aus hausgemachten Gründen schon seit Jahren nicht mehr, wie man an der geringen medialen Resonanz und der mager gefüllten Veranstaltungsseite feststellen konnte. Vor allem Lebensrechtsorganisationen und überwiegend katholische Gemeinden griffen die Themen auf und nutzten die zur Verfügung gestellte schriftliche Vorbereitung, die übrigens durchweg ganz hervorragend im jeweiligen Themenheft ausgearbeitet war.
Natürlich haben Themen wie „Sinnsuche der Jugend nach Corona“ oder „Pflege im Alter“ ihre Berechtigung, doch entsprechen sie nicht dem Sinn und Ursprungsgedanken der Woche für das Leben. Nach dem Einstieg der EKD 1994 wurde sie über die Jahre das, was das lieblose Logo wiedergibt: eine irgendwie kirchliche, bunte Pflichtveranstaltung, um die sich niemand richtig zu kümmern schien, im Ökumenischen Eröffnungs-Gottesdienst mit immer mühsamer befüllten Kirchen nicht besonders anspruchsvoll dargebracht, weder textlich noch musikalisch. Letztendlich wandelte sich der Tiger zum Bettvorleger – in einer Zeit, in der diese Veranstaltung vielleicht mehr denn je benötigt wird, weil unter anderem die Abtreibungszahlen massiv steigen, der assistierte Suizid in Kürze legalisiert werden soll, der pränatale Bluttest zulässig ist, das Embryonenschutzgesetz abgeschafft werden soll.
Der Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben jedoch ist vor allem aus ethischen Gründen konsequent: Eine Kirche, die die begleitete Selbsttötung in ihre Einrichtungen lässt, die Abtreibung nicht nur mit der Vergabe von Beratungsscheinen als normale Option gutheißt, verliert ihre Glaubwürdigkeit und hat keine Veranlassung, sich an einer an der unabdingbaren Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod orientierten Veranstaltung zu beteiligen.
Gleichzeitig wächst der Zulauf zur jährlichen Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht am Eröffnungsort und -tag der Woche für das Leben kontinuierlich. Auch Veranstaltungen in Kirchengemeinden erfolgen seit vielen Jahren unter Beteiligung von Vereinen und Vertretern des BVL. Für uns bleibt die Woche für das Leben ein wichtiger Anlass für Tagungen, Diskussionen und weitere Formate. Die Deutsche Bischofskonferenz hat jetzt die Chance, zu früherer Qualität zurückzukehren und über neue Partnerschaften nachzudenken.
Nächste Termine:
15.09.2023     Berlin: Fachtagung MenschSein
16.09.2023     Marsch für das Leben in Berlin und Köln
20.04.2024     Köln: Fachtagung zur Woche für das Leben
V.i.S.d.P.
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende BVL e.V.