Wer den Abgeordneten der Linken und Grünen bei der Debatte zur Neuregelung des Abtreibungsrechts in Deutschland aufmerksam zugehört hatte, der konnte es ahnen: Hier waren Ideologen angetreten, sich in die Geschichtsbücher der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Nachdem bereits die Werbung für Abtreibung erlaubt, und die Werbung für das ungeborene Leben vor Abtreibungskliniken von der Ampelregierung verboten worden war, sollte nun auch noch der § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dafür braucht es parlamentarische Mehrheiten – und die gab es im alten Bundestag, aber nicht so sicher im neu gewählten Bundestag, der sich am 25. März konstituieren wird. Die Zeit wurde knapp. Zwar hatte der Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Februar entschieden, keine Sondersitzung hierzu vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu ermöglichen.

Doch dann beschloss die Union gemeinsam mit der SPD, eine Sondersitzung zur Änderung der Schuldenbremse einzuberufen. Dafür musste auch der Rechtsausschuss erneut tagen. Für die Ideologen von Grünen und Linken ergab sich so die Möglichkeit, noch einmal die Abtreibungsfrage auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, der heute tagte, setzen zu lassen. Die Obleute des Ausschusses lehnten dies ab. Da es sich bei dem Gesetzesvorhaben jedoch um einen Gruppenantrag handelt, überstimmte Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) das Votum der Obleute und setzte die Gesetzesvorhaben gestern Nacht zusätzlich auf die Tagesordnung.

Dieses unwürdige und undemokratische Manöver einer Reihe von Verfechtern des Rechts auf vorgeburtliche Kindstötung ist misslungen. Die Ausschussmitglieder stimmten dagegen, die geänderte Tagesordnung zu übernehmen. Die Gesetze können somit nicht im Bundestag abgestimmt werden, hierfür wäre eine Empfehlung des Rechtsausschusses notwendig gewesen.

Eines dürfte aber klar sein: Niemand, dem das Leben ungeborener Kinder am Herzen liegt, darf sich jetzt in Sicherheit wiegen. Wer dergestalt auf Biegen und Brechen versucht, ihr Lebensrecht zu schleifen, wird sich nicht von ein paar Rückschlägen entmutigen lassen. Jetzt sind daher die Politiker der Parteien gefordert, die mit dem C in ihrem Namen vorgeben, für die grundlegenden Werte unserer Kultur einzustehen – und dazu gehört unbedingt der Einsatz für die Würde des Menschen und das Menschenrecht auf Leben. Ihre Aufgabe wird es sein, in der kommenden Legislaturperiode nicht nur ein Bollwerk gegen die Agenda der Abtreibungsbefürworter im Parlament zu sein, sondern eine Politik zu verfolgen, die den Wert eines jeden Menschenlebens wieder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Auch im 21. Jahrhundert haben Frauen und Mädchen in vielen Staaten der Welt nicht die Rechte, die ihnen zustehen. Sie dürfen nicht mitentscheiden, wann und wen sie heiraten. Sie werden gehandelt wie Waren, als Bräute und Prostituierte verkauft. Sie dürfen nicht über die Zahl der Kinder und die Familienentwicklung mitentscheiden. Sie dürfen nicht in die Schule gehen, keinen Beruf erlernen, nicht selbständig leben. Sie haben kein Verfügungsrecht über die Familienfinanzen, dürfen nicht erben, kein Geschäft eröffnen, ohne Genehmigung von Männern nicht arbeiten.

Mädchen werden in Staaten wie China, Süd-Korea, Indien, aber auch in Europa, zum Beispiel Albanien oder Großbritannien, schon vor der Geburt diskriminiert: Nur aufgrund ihres Geschlechts werden sie abgetrieben, was auch zu einem großen Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern führt: Auf 1.000 Geburten von Jungen kommen in Indien etwa 900 Geburten von Mädchen. Auch nach der Geburt werden Millionen von Mädchen systematisch vernachlässigt, sie erhalten weniger Versorgung und weniger Nahrung als Jungen. Über 10 % der Todesfälle von Mädchen unter 5 Jahren in Indien sind darauf zurückzuführen. In ländlichen Regionen Indiens werden neugeborene Mädchen immer noch abends am Waldrand ausgesetzt.

Mädchen und Frauen werden in Staaten wie Somalia, Eritrea, dem nördlichen Sudan, Teilen von Malaysia oder Indonesien durch eine brutale, diskriminierende, durch nichts zu rechtfertigende Genitalverstümmelung schwer verletzt und haben lebenslange Folgen zu tragen. Auch in Deutschland sind allein etwa 15.000 minderjährige Mädchen davon bedroht.

Statt sich um diese frauenverachtenden und lebensgefährlichen Probleme zu kümmern, werden „westliche“ ideologische Konzepte aufgedrängt. Staaten wird mit Entzug von Hilfsgeldern gedroht, wenn sie unsere Programme im Bereich der Sexualität nicht übernehmen, unabhängig davon, ob sie den Frauen in ihrer Lebenswirklichkeit tatsächlich nützen. Dabei ist unsere kinder- und familienfeindliche Entwicklung mit Vereinzelung und Dekadenz alles andere als ein nachahmenswertes Vorbild. Die Entmenschlichung vorgeburtlicher Kinder, an denen man forschen, die man produzieren, verkaufen und „verwerfen“ darf, unsere hohen Abtreibungszahlen und im Verhältnis zu bestmöglichen Lebensverhältnissen unverständlichen Abtreibungsmotive ebensowenig. Die reichsten Staaten dieser Welt vernichten Kinder vor der Geburt, verlagern Familienstrukturen in bezahlte Einrichtungen, vernachlässigen kranke und alte Menschen, die zunehmend als nicht mehr nützlich und damit wertlos betrachtet werden.

Bei uns wie in anderen Ländern gehen staatliche und gesellschaftliche Konzepte am Bedarf der Frauen und Mädchen vorbei. Zum Internationalen Frauentag rufen wir dazu auf, die Grundrechte aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod zu wahren und zu stärken. Es braucht eine Politik, die Frauen und Familien respektiert, fördert und wirklich weiterbringt.


Nächste Termine:

09.-11.05.2025 II. Leben.Würde-Kongress (Schönblick, Schwäbisch Gmünd)

20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zum Ergebnis der Bundestagswahl nimmt Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) wie folgt Stellung:

„Die CDU hat bei der Bundestagswahl am Sonntag als deutlich stärkste Partei abgeschnitten. Darüber freuen wir uns als Initiative der CDU/CSU-Parteien sehr. Dieses Ergebnis zeigt den Wunsch vieler Wähler nach einer konservativeren Neuausrichtung der Politik, was auch das Eintreten für die Grundrechtsordnung und dabei das wichtigste aller Grundrechte, das Recht auf Leben, beinhaltet.

Dieses ist gerade an seinem Lebensanfang wie auch an seinem Lebensende besonderen Bedrohungen ausgesetzt, in den Phasen, in denen die Schutzbedürftigkeit hoch ist. Die CDU hat jetzt die Chance, zu zeigen, dass ihr der Schutz des Lebens, für den sie in ihrem Grundsatzprogramm eintritt, ein wichtiges Anliegen ist.

Dass es bis zur Bundestagswahl am vergangenen Sonntag nicht mehr zu einer Abstimmung über die Legalisierung von Abtreibungen im Bundestag gekommen ist, ist vor allem dem Einsatz der Unionsfraktion zu verdanken. Dafür bedanken wir uns bei allen Unionsvertretern. Gleichzeitig hofft die CDL, dass die Unionsfraktion gerade in den nächsten Wochen bis zur Konstituierung des neuen Bundestags sehr wachsam ist, dass die rot-grüne Restregierung nicht doch noch einen Versuch unternimmt, dieses zweifelhafte „Prestigeobjekt“ radikaler Feministinnen auf den letzten Metern in den Bundestag zu bringen.

Die CDL erwartet vor allem, dass in den anstehenden Sondierungsgesprächen bereits klar wird, dass die Union wichtige Ministerien wie das Sozialministerium und das Familienministerium mit Ministern aus CDU und CSU besetzt. Insbesondere das Familienministerium wurde in der Ampel-Koalition für ideologische Projekte instrumentalisiert. Dies muss ein Ende haben. Es ist auch hier höchste Zeit für einen Politikwechsel, hin zu einer vernunft- und wertorientierten Familienpolitik. Die Wertschätzung für die klassische Familie aus Vater, Mutter, Kind muss erneuert werden.

Der langjährige Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDL, Hubert Hüppe, hat nicht mehr für den Bundestag kandidiert. Die CDL bedankt sich für seinen jahrelangen unermüdlichen Einsatz im Bundestag für das Lebensrecht aller Menschen.“

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Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:

„Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.

Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.

Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD)  bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.

Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“

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Zum heutigen internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.  Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.

Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.

Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.

Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesgesundheitsministerium mit erheblicher Verspätung den Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz veröffentlicht, zu dem die Fachgesellschaften innerhalb einer Woche Stellung nehmen können. In dieser Woche werden im Bundestag ferner in erster Lesung zwei Anträge zur Neuregelung der Abtreibung und zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende debattiert, die möglichst noch vor Weihnachten beschlossen werden sollen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kritisiert die Eile, mit der in nur wenigen Sitzungswochen Entscheidungen von bedeutender ethischer Tragweite getroffen werden sollen:

„Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode sollen offenbar mehrere ethisch bedeutsame Fragen in unangemessener Eile durch den Bundestag gedrückt werden. Es scheint, als haben die Regierungsparteien zum Abschluss ihrer desaströsen Regierungssimulation eine „Woche gegen das Leben“ im Bundestag ausgerufen.

Bereits am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gruppenantrag von SPD und Grünen zur Freigabe der Abtreibung befassen. Die Herauslösung der Abtreibung aus dem Strafrecht war das erklärte Ziel von SPD und Grünen in der Ampel-Koalition. Dem Widerstand der FDP ist es zu verdanken, dass es nicht schon früher zu einem direkten Vorstoß gegen das Abtreibungsstrafrecht kam.

Da mit dem mehr oder weniger plötzlichen Ende der Ampel, nun eines der wichtigsten Projekte des vor allem von den Grünen forcierten Umbaus der Gesellschaft zu scheitern drohte, wurde von Abgeordneten der SPD und der Grünen ein Gesetzesvorschlag zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches“ vorgelegt, der die Abtreibung nun vollkommen freigeben will. Die Initiatoren, dieses auch von Bundeskanzler Scholz unterzeichneten Antrages, haben nun die erste Lesung im Bundestag durchgesetzt. CDU und CSU, aber auch Vertreter der FPD haben in den letzten Tagen vollkommen zu Recht wiederholt betont, dass eine Entscheidung von derart erheblicher ethischer Tragweite für die Gesellschaft nicht einfach so „abgeräumt“ werden darf.

Aus Sicht der CDL gilt dies auch für weitere Anträge, die dem Bundestag nun in hektischer Eile vorgelegt werden sollen. In derselben Sitzung am Donnerstag  ist auch ein fraktionsübergreifender Antrag, dessen Hauptinitiatorin die Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD) ist und hinter dem auch der Bundesgesundheitsminister Lauterbach (ebenfalls SPD) steht, aufgesetzt worden zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Ganz offensichtlich ist hier nicht einmal eine Orientierungsdebatte angesetzt. Vielmehr soll lediglich nach kurzer Debatte über den Gesetzentwurf an sich der Antrag an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. In der kommenden Woche sollen dann Anhörung und Beschlussempfehlung folgen, damit der Bundestag noch vor Weihnachten die Widerspruchslösung möglichst beschließen soll.

Bereits im Juli 2023 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Regierung aufgefordert, einen Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorzulegen. Geschehen sollte dies bereits im Sommer dieses Jahres. Doch der Bundesgesundheitsminister war auch in dieser Frage nicht in der Lage, einen entsprechenden Entwurf innerhalb der Frist zu präsentieren.  Kurz vor den Neuwahlen liegt nun seit dem Ende der letzten Woche ein Referentenentwurf vor, dem man in jeder Zeile die herrschende operative Hektik ansieht. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) legt offenbar mehr Wert darauf, dass er noch einen Teil seiner Mitarbeiter unterbringt in einer neu zu schaffenden Behörde, die entweder beim RKI oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angesiedelt wird,  als Hilfen für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und suizidalen Krisen anzubieten. In langen Paragraphen beschäftigt sich der Entwurf denn auch mit der Besetzung von Beiräten, der Zahlung von Reisegeldern und Entschädigungen. Wer brauchbare Ideen zur Prävention sucht etwa durch aufsuchende psychologische Hilfen, wird bitter enttäuscht. Man kann es nur als Unverschämtheit bezeichnen, dass das Ministerium den Fachgesellschaften gerade einmal eine knappe Woche Zeit für ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf einräumt. Immerhin hat der zuständige Minister innerhalb eines Jahres kein Gesetz zustande gebracht.

Das Verhalten von SPD und Grünen, hier in regelrechter Torschlusspanik  Fragen mit derart erheblichen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft innerhalb von wenigen Sitzungstagen durch Ausschüsse und Bundestag regelrecht hindurchjagen zu wollen, ist hochgradig fragwürdig. Derart gegen gute und geübte parlamentarische Praxis zu verstoßen, beschädigt die Demokratie und auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag.

Es ist beschämend und traurig, dass dieser Regierung ganz offenbar nahezu jedes Mittel recht scheint, um ihre desaströse Bilanz noch irgendwie zu polieren. Nicht einmal Menschenleben haben hier noch Bedeutung für die Olaf Scholz und seine Restregierung. Die Wähler werden das hoffentlich entsprechend quittieren am Wahltag.

Die CDL ruft die Oppositionsparteien, allen voran CDU und CSU, auf, sich dieser Missachtung von Recht und Ethik sowie demokratischer Moral entschieden entgegenzustellen. Die genannten Vorhaben müssen sämtlich zurückgezogen werden. Die Opposition darf nicht zulassen, dass diese in jeder Hinsicht gescheiterte Regierung auf den letzten Metern den gesellschaftlichen Zusammenhalt vollends pulverisiert.

Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Es darf nicht aus niedrigsten wahltaktischen Gründen mit Füßen getreten werden.“


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Zu den Äußerungen des CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der in Bezug auf die Abtreibungsfrage einen „gesellschaftlichen Wandel“ wahrnimmt und sich am Wochenende

offen für eine Debatte zum Abtreibungsparagrafen gezeigt hatte, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Bei allem Verständnis für den Wunsch des CDU-Kanzlerkandidaten, sich nicht auf eine spalterische Diskussion zum § 218 einlassen zu wollen: Dafür ist es zu spät. Dieses Fass haben die 236 Abgeordneten – darunter der Bundeskanzler – aufgemacht, als sie einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung unterzeichnet haben. Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen, und zwar völlig unzweideutig. Wenn Friedrich Merz meint, er könne mit einer so klaren Positionierung Wählerstimmen verlieren, dann sollte er die eindeutigen Umfrageergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen aus dem letzten Jahr zur Kenntnis nehmen: Fast 60 % der Befragten möchten den § 218, so wie er jetzt ist, entweder nicht ändern (54 %) oder gar verschärfen (3 %). Der Kompromiss, nachdem eine Abtreibung rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei ist, hat eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Zweidrittel der CDU-Wähler stimmen dem zu, und eine Mehrheit der SPD bzw. FDP-Wähler. Nicht mal innerhalb der Wählerschaft der Ampel findet sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218. Ein vermeintlicher „gesellschaftlicher Wandel“ sieht anders aus.

Dass eine Online-Umfrage mit geschickter bis manipulativer Fragestellung, beauftragt von einer Ministerin, die Abtreibungen zu einem Grundrecht erklären möchte, zu einem anderen Ergebnis kommt, sollte Merz nicht beeindrucken. Beeindrucken sollte ihn vielmehr die glasklare Haltung der CDU-Mitglieder, an der im vergangenen Jahr fast 66.000 Menschen teilnahmen. Einer überwältigenden Mehrheit von ihnen (93,5 %) liegt der Schutz des menschlichen Lebens am Herzen. Er gehört zum Kern der Partei. Das ist gut so: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dafür steht das „C“ im Namen der CDU. Davon sind fast 81 % der Mitglieder überzeugt.

Zudem gilt: Kein wie auch immer gearteter „gesellschaftlicher Wandel“ rechtfertigt einen Rückschritt im Bezug auf die Menschenrechte. Sie müssen immer und überall für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.

Friedrich Merz täte gut daran, nicht auf die lautstark und aggressiv vorgetragenen Forderungen einer mächtigen, gut vernetzten Lobby zu hören, die unwissenschaftlich argumentiert und die Existenz des vorgeburtlichen Menschen totschweigt, und sich stattdessen auf die Seite derjenigen stellen, denen eine solche Lobby fehlt: die ungeborenen Kinder. Als Christdemokrat ist das jetzt seine wichtigste Aufgabe.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Lebensrechtler und Kirchenvertreter protestieren: Ein in der vergangenen Woche von Vertreterinnen der SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Tötung des Kindes im Mutterleib bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll.

Außerdem soll die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung gestrichen werden, während die Krankenkassen zudem fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen sollen.

„Wir halten eine Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts für überhaupt nicht geeignet, in der derzeitigen politischen Situation im Bundestag noch behandelt und abgestimmt zu werden“, erklärte der Sprecher der katholischen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, am Freitag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Ein für eine solche Gesetzesänderung notwendiges, geordnetes Verfahren und eine angemessene Auseinandersetzung könnten zwischen Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen nicht stattfinden, so Kopp.

Ungünstige Bedingungen für Abstimmung

„Demokratieverachtend und empörend“

Ähnlich hatten sich zahlreiche Vertreter aus Politik und von Sozialverbänden geäußert. Besonders besorgt zeigten sich Vertreter der Lebensrechtsbewegung. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, wies darauf hin, dass es „keine Lappalie“ sei, wenn der Paragraph 218 kippe: „Damit würde in Deutschland eine Zweiklassengesellschaft entstehen – Menschen, die man grundlos töten darf und Menschen, deren Tötung eine Straftat ist“, formulierte die Lebensschutzaktivistin. Die Art, wie dieser Vorschlag „nun durch den Bundestag gepeitscht werden soll“, sei „wirklich demokratieverachtend und empörend“, so Kaminski, die in diesem Zusammenhang „alle“ dazu aufrief, Protest einzulegen: „Und zwar nicht nur diejenigen, die sich schon immer für das ungeborene Leben eingesetzt haben, sondern auch all die, die sagen: Das ist unwürdig und respektlos, wie hier mit dem Menschenrecht auf Leben und unserer Verfassung umgegangen wird.“ Die beste Möglichkeit für Protest sei der direkte Kontakt zu den Abgeordneten, so Kaminski weiter. Man könne sie persönlich anrufen, im Wahlkreis ansprechen oder ihnen schreiben.

Lebensschützer wünschen starke Präsenz

Kaminski hat klar formulierte Erwartungen an die Parlamentarier: „Man sollte auch schreiben, dass wir von den CDU/CSU-Abgeordneten erwarten, dass sie im Saal sind, wenn darüber abgestimmt wird – bei so einer Abstimmung durch Abwesenheit glänzen ist keine Option, sondern genauso schlimm wie für die Legalisierung der Abtreibung zu stimmen“, so die Meinung der Aktivistin. „Denen sollte man vielleicht auch sagen: Wer eine Brandmauer gegen das Recht auf Leben errichtet, verbrennt sich daran mehr als die Finger. Und wir erwarten von den FDP-Abgeordneten, dass sie sich ebenfalls für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen und dieses ideologiegetriebene Spiel der Rest-Ampel nicht mitmachen.“

„Zwei Drittel der Deutschen wollen laut ALfA nicht am § 218 rütteln“

Die ALfA-Vorsitzende betont, dass zwei Drittel der Menschen in Deutschland nicht am § 218 rütteln wollten. Das müsse man den Abgeordneten sagen. Zuvor schon hatte sie den Vorstoß als „brandgefährlich“ bezeichnet und hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Tötung von Menschen eines bestimmten Alters rechtmäßig stelle, sondern die Kosten hierfür auch noch der Solidargemeinschaft aufbürden wolle.

Stimmen aus der Politik

„Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr: unangemessen, dass die Gruppe dem Bundestag auf den letzten Metern so ein komplexes Thema vor die Füße wirft“

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte auf Anfrage, sie halte es für unangemessen, dass die Gruppe „dem Bundestag auf den letzten Metern so ein komplexes Thema vor die Füße wirft“. Es brauche Raum für die gesellschaftliche Debatte. Ähnlich äußerte sich auch Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Angesichts der kurzen Zeit bis zur Neuwahl wäre es nicht verantwortlich, die Entscheidung „jetzt im Eiltempo treffen zu wollen“. Wo es um Grundsatzfragen am Lebensanfang gehe, brauche es eine geordnete Beratungszeit.

„Wer Abtreibung aus dem Strafrecht entfernt, schafft Grundrechte von Kindern ab“, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder. Damit finde die Entmenschlichung dieser Kinder ihren Höhepunkt, doch jeder, der Abtreibungen durchführe, jeder, der sich mit der Wissenschaft der Embryologie beschäftige, jeder, der eine frühe Fehlgeburt erlebt und den angeblichen „Zellhaufen“ gesehen habe, wisse, dass es um Menschenleben gehe, ist sie überzeugt.

Befürworter sehen „historische Chance“

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt und sich dafür ausgesprochen, das entsprechende Gesetz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes erklärte, die Abgeordneten des Bundestags hätten „die historische Chance“, über „diesen wichtigen und lange überfälligen Schritt für Frauenrechte abzustimmen“. Diese Chance dürfe nicht vertan werden. Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßte den Vorschlag, forderte aber weitergehende Regelungen wie eine Abkehr von der Beratungspflicht.


Erstpublikation: Claudia Kaminski. Entsetzen über Gesetzentwurf zum Paragraph 218. Vatican News – https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2024-11/lebensrecht-deutschland-abschaffung-218-legalisierung-abtreibung.html – 19.11.2024.

Prof. Dr. Christian Hillgruber, Universität Bonn, Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht e.V., äußert sich wie folgt:

„Nach dem von Abgeordneten des Deutschen Bundestags eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollen Schwangerschaftsabbrüche nach Beratung bis zum Ende der zwölften Woche nach der Empfängnis (post conceptionem – p.c.) „grundsätzlich rechtmäßig gestellt“ werden.

Das widerspricht diametral der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach kann die von der Schwangeren letztverantwortlich getroffene und umgesetzte Entscheidung zum Abbruch nicht als rechtmäßig bewertet werden, weil die Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Tötung im Rechtsstaat nicht ohne Prüfung der dafür maßgeblichen Gründe möglich ist, auf diese aber gerade zwecks Vermeidung einer Fremdbestimmung der Frau verzichtet wird.

Die in der Begründung des Entwurfs aufgestellte Behauptung, die derzeitige Rechtslage verstoße gegen Grundrechte der Schwangeren und stehe im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Deutschlands, ist offensichtlich unzutreffend. Das BVerfG hat die Grundrechte der Schwangeren (ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht [Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG] und ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit [Art. 2 Abs. 2 S: 1 GG] mit den Grundrechten des Ungeborenen (Menschenwürde [Art. 1 Abs. 1 GG] und Lebensrecht [Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG]) angemessen abgewogen und daraus eine austarierte Lösung entwickelt, die auch gesellschaftlich befriedend gewirkt hat. Die avisierte Neuregelung will den Schwangerschaftskonflikt dagegen einseitigen zulasten des Ungeborenen auflösen. Kein völkervertraglicher Vertrag verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zu einer Neuregelung. Der geforderte Zugang zu medizinischen Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche sicher und straffrei vorgenommen werden können, ist mit der geltenden Regelung gewährleistet.

Auch die Behauptung, die gegenwärtige Regelung schrecke Ärztinnen und Ärzte davon ab, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, ist abwegig. Sie treffen lediglich prozedurale, leicht zu erfüllende Pflichten. Wie die Statistik zeigt, errichtet das geltende Recht keine prohibitiv hohen Hürden für Schwangerschaftsabbrüche. Es kriminalisiert weder Frauen noch Ärzte, sondern – zu Recht – gegen Schwangere Gewalt verübende Männer.

Nach dem Gesetzentwurf soll die dreitätige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entfallen, weil dies „zu Verzögerungen im Zugang zur Gesundheitsversorgung führe“. Die Wartefrist ist jedoch ein bei einer so weittragenden Enscheidung – einer Entscheidung über Leben und Tod – gebotener Übereilungsschutz.

Die ergebnisoffene Beratung soll nicht mehr, wie gegenwärtig in § 219 StGB festgehalten, dazu bestimmt sein, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Die Beratung dürfe, so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, „nicht an vorab festgelegten Zielsetzungen wie der Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft orientiert sein“. Wie kann sie dann noch dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen?

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen zur Durchführung eines rechtmäßigen Abbruchs der Schwangerschaft nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Die gegenwärtige Einordnung im Sechzehntem Abschnitt des Strafgesetzbuchs („Straftaten gegen das Leben“) macht aber deutlich, was ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet: die Tötung eines ungeborenen Menschen.

Eine Ausgliederung aus dem Strafgesetzbuch ist daher mit der rechtssymbolisch bedeusamen Botschaft verbunden, dass die Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht so wichtig seien. Das verkennt grundlegend den Status des ungeborenen Menschen, dem Würde zukommt und der ein eigenes Lebensrecht hat, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht.

Von diesem Lebensrecht ist in der Begründung des Entwurfs überhaupt nur ein einziges Mal die Rede, und dies verbunden mit der These, es handle sich um ein anwachsendes Lebensrecht. Dieser Konzeption eines abgestuften, stufenweise anwachsenden und erst mit Geburt zum Vollrecht erstarkten Lebensschutzes hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht eine klare Absage erteilt: „Das Grundgesetz enthält für das ungeborene Leben keine vom Ablauf bestimmter Fristen abhängige, dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgende Abstufungen des Lebensrechts und seines Schutzes … Liegt die Würde des Menschseins auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen, so verbieten sich jegliche Differenzierungen der Schutzverpflichtungen mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses Lebens oder die Bereitschaft der Frau, es weiter in sich leben zu lassen“ (BVerfGE 88, 203 [254, 267]).

Wie wenig den Initianten des Gesetzentwurfs der Schutz des ungeborenen Lebens noch wert ist, zeigt sich daran, dass die Schwangere nach der Neuregelung auch dann straflos bleiben soll, wenn sie sich nicht hat beraten lassen und ein Verstoß von Ärztinnen und Ärzten gegen die ihnen im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch obliegenden verfahrensrechtlichen Verpflichtungen keine Straftat mehr, sondern nur noch eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit sein soll.

Dass die Initiatoren des Gesetzentwurfs nicht nur den medizinisch indizierten, sondern jeden Schwangerschaftsabbruch als gewöhnliche Gesundheitsdienstleistung betrachten, zeigt schließt die vorgesehene regelmäßige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dabei erhalten schon nach geltendem Recht Frauen finanzielle Unterstützung für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft wegen geringen Einkommens nicht zuzumuten ist, so dass von einer, wie behauptet, „finanziellen Barriere beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch“ keine Rede sein kann.“


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