Münster/Nordwalde, 17.07.2026

Als Fraktionschef hat Jens Spahn aufgrund der Inanspruchnahme einer sogenannten Leihmutterschaft in den USA seine Glaubwürdigkeit verloren. Als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt er eine besondere politische und persönliche Verantwortung für sein repräsentatives Handeln, nicht nur nach außen, sondern gerade auch innerhalb der Union. Mit einer Auftragsvergabe an eine Leihmutter in den USA hat sich Spahn über in Deutschland geltendes Recht hinweggesetzt sowie über alle Grundsätze und Beschlüsse seiner Partei. Dies ist, wie die wachsende öffentliche Empörung zusätzlich unterstreicht, ein Beleg für eine irritierende Doppelmoral und bestärkt leider viele Wähler und Wählerinnen darin, politisches Vertrauen in die inhaltliche Verlässlichkeit und christliche Wertorientierung der Unionsparteien zu verlieren.
Der Bundesvorstand der Christdemokraten für das Leben (CDL) fordert daher Jens Spahn auf, von seinem Amt als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Deutschen Bundestag zurückzutreten. Durch dieses Amt steht Herr Spahn an exponierter Stelle der Legislative. In Deutschland gilt aus Schutzgründen für Frauen und Kinder ein Verbot der Leihmutterschaft. Frauen sind keine „bezahlbaren Brutkästen“ und Kinder keine „bestellbare Ware“. Als Minister und Vertreter der CDU/CSU hatte Spahn dieses grundsätzliche Verbot bisher sogar mitgetragen, um es nun aber gezielt privat zu umgehen.

Derzeit wird in vielen Ländern und auch innerhalb der Europäischen Union an einer breiten Ächtung der Leihmutterschaft gearbeitet. Denn solange Gesetze im In- und Ausland noch Schlupflöcher lassen, wird es finanzstarken Paaren und Singles weiter möglich bleiben, sich mit hohen Geldbeträgen im Ausland ihren Kinderwunsch durch Leihmutterschaft und selektierten Embryonentransfer zu erfüllen. Viele dieser so gezeugten Kinder haben damit vier Elternteile: ein Eizellspenderin, eine Leihmutter, einen biologischen Vater, einen „sozialen“ Vater/Partner. Gerade als ehemaliger Gesundheitsminister ist Jens Spahn auch ausreichend über diese medizinischen „Schattenmärkte“ und über die gesundheitlichen Risiken für die Eizellspenderinnen wie auch die der austragenden Leihmütter informiert, die diese Frauen meist ausschließlich aus wirtschaftlicher Not auf sich nehmen.
Die CDL kritisiert bereits seit Jahren vehement, dass diese wachsenden, finanziell sehr attraktiven neuen Märkte ethisch überaus verwerflich und menschenverachtend sind und dringend national wie international rechtlich gestoppt werden müssen. Sie gehen zu Lasten der Schwächeren, zu Lasten von Frauen und Kindern. Der letzte Parteitag der CDU hast dies ausdrücklich bestätigt und gefordert, diese Gesetzeslücken auch in Deutschland kurzfristig zu schließen. Dies wird nun ausgerechnet durch Ex-CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn bewußt konterkariert. Daher ist zur Lösung dieser ernsten Glaubwürdigkeitskrise für die Union der Rücktritt Spahns erforderlich.


Christdemokraten für das Leben e.V.
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Zur Berichterstattung über das Leihmuttergeschäft des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, sagte BVL-Vorsitzende Alexandra Linder heute in Berlin:

Es geht bei „Leihmutterschaft“ nicht darum, dass irgendeine Frau aus Mitleid oder Liebe bereit ist, für jemand anderen ein Kind auszutragen. In der Öffentlichkeit wird gerade suggeriert, dass Liebe alles sei, was zähle, dass eine Frau sich großzügig für das Glück einer Familie zur Verfügung gestellt habe. Auch Franz Beckenbauer, der mit dem Satz „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind“ seine Seitensprünge rechtfertigte und pikanterweise dazu Gott ins Spiel brachte, bietet dafür keine Rechtfertigung.

Die Wahrheit über „Leihmutterschaft“ sieht so aus: Kinder werden zu Objekten und Frauen zu Gebärmaschinen. Es geht letztendlich um eine Art Werklieferungsvertrag. Jemand will ein Kind. Es soll ein bestimmtes Geschlecht haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Qualität geliefert werden. Hierfür wird eine Firma ausgesucht, die Kataloge von Eizellspenderinnen und Kataloge von austragenden Frauen bereithält. Aus diesen Katalogen suchen die Kunden sich die passenden Frauen heraus: Rasse, Herkunft, Augen- und Haarfarbe, Intelligenzquotient, Talente, Beruf, gesundheitliche Eignung (so müssen die austragenden Frauen mindestens ein gesundes Kind geboren haben) und vieles mehr. Die der ausgewählten, unter Gesundheitsrisiko hormonell stimulierten Frau entnommenen Eizellen werden mit dem Samen der Kunden oder fremdem Samen künstlich befruchtet, am besten entstehen mindestens zehn Embryonen. Denn die produzierten Kinder werden sortiert, um den Geschlechtswunsch der Kunden zu erfüllen, und einer Qualitätskontrolle unterzogen. Minderwertige und unerwünschte Embryonen werden „verworfen“. Von den besten Exemplaren wird eines der „Leihmutter“ eingesetzt, der Rest für weitere Kinderwünsche oder den Fall einer Fehlgeburt tiefgekühlt. Da die Schwangerschaft (vor allem aufgrund der fremden Gene) gesundheitlich sehr gefährlich ist, muss die „Leihmutter“ bis zur Geburt engmaschig kontrolliert werden (Bluthochdruck, Präeklampsie, Frühgeburt sind nur einige der Gefahren). Wenn die Kinder nicht den Qualitätskriterien entsprechen, zum Beispiel das Down-Syndrom oder eine Krankheit haben, ist die Frau vertraglich zur Abtreibung verpflichtet. Nach der Geburt wird das Kind, das nur eine Person als Mama kennt, dieser weggenommen und an die Kunden geliefert. Für das Kind eine hochtraumatische Schädigung.

Die Kosten für den Werklieferungsvertrag liegen in den USA im sechsstelligen Bereich. Nachdem Indien und Thailand diese Form der Ausbeutung ihrer Frauen beendet hatten, verlagerte sich der Markt, zum Beispiel in die Ukraine, wo er trotz Krieg weiterläuft. Dort ist es deutlich billiger, aber vermutlich hätte es Kritik gegeben. Also kaufen CDU-Politiker ihre Kinder in den USA.

„Leihmutterschaft“ ist in Deutschland verboten. Sie verstößt gegen die Menschenwürde von Frauen und Kindern. Daran sollten sich gerade Politiker halten, die unseren Staat und unsere Gesetze zu wahren und zu achten und nicht aus privaten Gründen zu unterlaufen haben.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert eine klare Gesetzgebung nach dem Vorbild Italiens, die diese Form des Kinderhandels und der Ausbeutung von Frauen vollständig verbietet und auch keine Schlupflöcher für den Import gekaufter Kinder zulässt.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

16.07.2026

Berichten zufolge hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, ein Kind von einer Leihmutter im Ausland gekauft. Hierzu nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) wie folgt Stellung:

„Nach dem Bundesbeauftragen für Sucht und Drogen, Prof. Dr. Hendrik Streek, ist nun der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, über eine Leihmutterschaft Vater geworden. Beide sind nicht nur prominente Vertreter der CDU, sondern haben darüber hinaus auch wichtige politische Funktionen inne. Deshalb geht ihre private Entscheidung über ihre persönliche Lebenssituation weit hinaus.

Auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart im Februar 2026 haben die Delegierten die Forderung der CDU bekräftigt, die Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin uneingeschränkt zu verbieten, völlig unabhängig von der Motivation. Ziel dieses Beschlusses war es u. a., Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken für Frauen zu verhindern.

Zwei Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der Legislative, umgehen das deutsche Recht, indem sie für eine in Deutschland illegale Praxis in ein Land ausweichen, in dem Leihmutterschaft erlaubt ist. Welchen Bestand haben die vom Bundestag beschlossenen Gesetze, wenn Abgeordnete bestehende Lücken nutzen, diese zu umgehen?

Noch vor wenigen Jahren hat Jens Spahn sich gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen. Wäre es da nicht nur konsequent, bei sich dieselben Maßstäbe anzulegen, die man auch für die Bürger anlegt?

Beide Politiker haben durch ihr Verhalten – wenn auch ungewollt – dem Ansehen unserer Rechtsordnung einen erheblichen Vertrauensverlust zugefügt, da sie den Eindruck erwecken, dass für unsere politischen Entscheidungsträger offenbar andere Maßstäbe gelten als für den Bürger.

Beide Fälle zeigen allerdings das tatsächlich bestehende Problem: Die in Deutschland geltende Rechtslage lässt unzulässige Spielräume. Diese Lücken müssen nun schnellstens geschlossen werden.

Das Europäische Parlament hat in seiner Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer die Leihmutterschaft auf eine Stufe mit dem Menschenhandel gestellt. Die zuständige Berichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder bei den UN, Reem Alsalem, bezeichnet in ihrem im Herbst 2025 erschienen Bericht die Leihmutterschaft als eine neue Form des Menschenhandels und der Sklaverei. Sie fordert deshalb ein weltweites Verbot aller Formen der Leihmutterschaft. Erst vor wenigen Wochen haben vier Länder, darunter Italien, dem UN-Menschenrechtsrat in Genf ein internationales Moratorium der Leihmutterschaft vorgelegt. In Italien ist die Leihmutterschaft ausnahmslos verboten. Seit 2024 wird auch unter Strafe gestellt, wenn ein Paar für ein Leihmutterschaftsgeschäft ins Ausland ausweicht.

Die CDL fordert die unionsgeführte Bundesregierung auf, dieses Moratorium zu unterstützen und ferner in Deutschland bestehende gesetzliche Lücken zu schließen, die bisher eine Umgehung des deutschen Verbotes durch die Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland ermöglichen.“


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Augsburg, 16. Juli 2026. Die französische Nationalversammlung hat am 15. Juli das Gesetz zur Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid mit 291 zu 241 Stimmen endgültig angenommen. Damit setzt sich die Regierung gegen den Widerstand des Senats durch, der das Vorhaben bereits dreimal abgelehnt hatte. Das Gesetz wird nun dem Verfassungsrat vorgelegt, der über seine Vereinbarkeit mit der Verfassung entscheiden muss; erst danach kann es in Kraft treten.

Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen mit französischer Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthalt den Zugang zu einer „Hilfe beim Sterben“, wenn sie an einer unheilbaren, „schweren“ Erkrankung in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium leiden und von „konstantem, unerträglichem körperlichen oder psychischen Leid“ betroffen sind. Diese zentralen Begriffe bleiben rechtlich unscharf. Gerade weil Leid immer subjektiv ist, öffnet das weit interpretierbare Kriterien für eine stetige Ausweitung der Praxis. Dass genau dies auch passieren wird, zeigen die Länder, in denen mit derselben Argumentation der sogenannte assistierte Suizid erlaubt wurde, und die nun mit den ausufernden Folgen leben und sterben müssen.

Formal unterscheidet Frankreich – wie Kanada – zwischen assistiertem Suizid und Euthanasie. Vorgesehen ist, dass die Betroffenen die tödliche Substanz selbst einnehmen; sobald sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft die Substanz verabreichen. Dabei ist klar, wohin das führt: In Kanada bezeichnet MAiD („Medical Assistance in Dying“) sowohl ärztlich assistierten Suizid als auch Tötung auf Verlangen; faktisch wird das tödliche Medikament fast immer von Ärzten oder Pflegekräften verabreicht, nicht vom Patienten selbst eingenommen. Der Grund: Sollte der Todeskandidat nicht oder nicht schnell genug durch das selbst eingenommene Gift sterben, muss der Arzt nachhelfen. Todeskämpfe von mehreren Stunden, die bei assistiertem Suizid durchaus vorkommen können, können so vermieden werden. Seit Einführung des Systems haben sich die Euthanasiefälle in Kanda versechzehnfacht. 5,6 % aller Todesfälle sind darauf zurückzuführen. Die Daten legen zudem nahe, dass es an Kontrollen fehlt. In Ontario sollen bis zu 25 % des Personals, das Euthanasie durchführt, gegen das Strafrecht verstoßen haben.

Tötungshandlungen sind keine Gesundheitsleistungen

In der Berichterstattung zur ersten Lesung des Gesetzes wird ausdrücklich festgehalten: „Die Kosten der Maßnahme sollen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.“ Damit wird Euthanasie bzw. assistierte Sterbehilfe rechtlich nicht nur erlaubt, sondern als reguläre, von der Solidargemeinschaft finanzierte Gesundheitsleistung im System verankert. Gleichzeitig sind vielerorts Palliativ‑, Hospiz‑ und psychosoziale Angebote unzureichend. In einem solchen Umfeld wird der Druck, der auf schwerkranke, behinderte und sozial benachteiligte Menschen lastet, unerträglich: Der „billige Tod“ wird ihnen als sozialverträgliche Alternative zur kostenintensiven Behandlung und Begleitung vor Augen geführt.

Schutzmechanismen sind häufig wirkungslos

Das Gesetz wird der Öffentlichkeit mit angeblich „strengen“ Schutzmechanismen präsentiert. In der Praxis erweisen sich diese Formalien jedoch als Schein‑Sicherungen: Mindestens zwei Ärzte und eine Pflegekraft sollen die Voraussetzungen prüfen und die Voraussetzungen bestätigen. Aus anderen Ländern ist bekannt, dass sich an solchen Stellen Strukturen herausbilden, in denen wenige besonders liberale Fachleute nahezu alle Anfragen durchwinken: So steht die kanadische Ärztin Ellen Wiebe in den Schlagzeilen, weil sie mehrfach Personen tötete, deren eigene Ärzte dies zuvor abgelehnt hatten, weil die Voraussetzungen für Euthanasie nicht gegeben seien.

Hinzu kommt, dass medizinisches Personal zwar nicht direkt zur Mitwirkung verpflichtet ist, aber zur Weiterleitung an zur Tötung bereite Kolleginnen und Kollegen. Einrichtungen werden verpflichtet, solche Eingriffe in ihren Räumen zu dulden. Wer aus Gewissensgründen nicht an der Tötung von Patienten beteiligt sein will, wird so dennoch in eine Form von Mitwirkung gedrängt.

Euthanasiegesetze stehen nicht am Anfang einer schiefen Ebene, sondern am Rand eines Abgrunds

Frankreich befindet sich damit auf dem gleichen gefährlichen Pfad wie Kanada und die Niederlande: Was als begrenzte Ausnahme für extreme Einzelfälle verkauft wird, entwickelt sich rasch zu einem breiten System der Tötung auf Verlangen mit wachsender Fallzahl und immer weiter gefassten Indikationen – bis hin zu ausschließlich psychischen Erkrankungen (dies wird in Kanada diskutiert) und besonders verletzlichen Gruppen (Kinder unter 12 Jahren und Neugeborene mit Missbildungen können in den Niederlanden getötet werden). Eine solche Politik schützt nicht die Menschenwürde und das Leben aller Menschen, sondern liefert gerade die besonders schutzbedürftigen ans Messer.

Entscheidungsträger in Deutschland und Europa sollten aus diesen Erfahrungen Konsequenzen ziehen. Wir brauchen eine Suizidprävention, die den Namen verdient und verlässlich finanziert ist, einen entschlossenen Ausbau der Palliativ‑ und Hospizversorgung sowie Strukturen echter Solidarität mit Kranken, Alten und Menschen mit Behinderungen. Eine humane Gesellschaft bietet Leidenden nicht den Giftbecher an, sondern Zeit, Zuwendung und Hilfe.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Pressekontakt:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821 512031
Website: https://www.alfa-ev.de

Augsburg, 16.Juli 2026 Der frühere Bundesgesundheitsminister und CDU‑Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hat gemeinsam mit seinem Ehemann in den USA ein Kind mittels Leihmutterschaft austragen lassen. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Nach Hendrik Streeck nun also auch Jens Spahn: Der zweite Spitzenpolitiker der CDU umgeht die biologische Hürde, die einem aus zwei Männern bestehenden Paar bei der Reproduktion im Wege steht, durch Inanspruchnahme einer Leihmutter und Kauf von Eizellen in den USA. Dieser Schritt beschädigt die Glaubwürdigkeit der Union, die diese Praxis seit Jahren als „ethisch nicht legitimierbar“ bezeichnet, weil sie Frauenkörper instrumentalisiert und Kinder zur Ware macht und daher erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag die Leihmutterschaft erneut abgelehnt hat. Er beschädigt auch die Glaubwürdigkeit des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn: Als Gesundheitsminister hat er Leihmutterschaft selbst abgelehnt. Dass derselbe Politiker nun genau jene Praxis im Ausland nutzt, die in Deutschland aus guten Gründen verboten ist, steht in offenem Widerspruch zu seinen bisherigen Positionen und zu den programmatischen Aussagen seiner Partei.

Kind als Vertragsgegenstand

Man sei „schockverliebt“ in den kleinen Georg, so teilten Spahn und sein Partner mit. Der kleine Georg ist ein Vertragsgegenstand: Spahn und Funke legten fest, von welcher Frau er ausgetragen wird, welche genetische Herkunft er hat und dass er im Moment der Geburt von der Frau getrennt wird, deren Körper und Herzschlag seine erste Welt sind. Dass man sich um einen guten Kontakt zur Leihmutter bemühen werde, die Teil der Familie bleiben solle, ist blanker Hohn: Wie soll das gehen, wenn diese Frau in den USA wohnt? Wie soll sie dann das Grundbedürfnis des Säuglings nach Nähe und Sicherheit zur ihm vertrauten Mutter stillen? Wird ein Kind über Agenturen bestellt, vertraglich organisiert und anschließend über Ländergrenzen hinweg übergeben, wird es faktisch, wie ein Produkt behandelt – unabhängig davon, wie sehr es später subjektiv geliebt wird. Und nein: Der Beckenbauer-Satz, nachdem Gott sich über jedes Kind freut, rechtfertigt es nicht, bewusst eine Waise zu produzieren, nur um sie anschließend adoptieren zu können. Auch Georg wird irgendwann wissen wollen, wer seine Mama ist. Ob ihm das Ehepaar Funke/Spahn dann den Katalog der Eizellspenderinnen zeigen wird, aus dem sie ausgewählt haben?

Ausbeutung von Frauen – zweite Spitzenfigur der CDU

Es gebe „Vorurteile und Unsicherheiten“ gegenüber Leihmutterschaft, so Spahns Mann Daniel Funke. Dem ist entschieden zu widersprechen: Es gibt Gesetze, Urteile und Faktenwissen über das Verfahren der Leihmutterschaft. Nicht umsonst hat die EU inzwischen die Ausbeutung durch Leihmutterschaft ausdrücklich als Straftat im Zusammenhang mit Menschenhandel und damit als schweres Vergehen im Umfeld organisierter Kriminalität eingestuft; zudem haben UN-Gremien und Berichterstatterinnen die Praxis international als Ausbeutung von Frauen und Handel mit Kindern verurteilt. Für ein solches „Wunschkind“ werden Frauen als Eizelllieferantinnen und als Vermieterinnen ihrer Gebärmutter eingesetzt; ihr Körper wird über Monate kontrolliert, ihre Lebensweise vertraglich festgelegt, ihre Beziehung zum Kind von vornherein ausgeschlossen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis steht der Sklaverei näher als einer freien Entscheidung. Das Argument, man habe persönlich aber die Leihmutter gut behandelt, und sie sei bezahlt worden, ändert nichts an der ausbeuterischen Grundpraxis.

Mit Jens Spahn nutzt nun bereits die zweite prominente CDU‑Spitzenfigur, nach Hendrik Streeck, die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft im Ausland und präsentiert sich als „Vater“ eines vertraglich erworbenen Kindes. Beide wissen, dass ihre Partei Leihmutterschaft ausdrücklich ablehnt – und handeln dennoch entgegen diesem Bekenntnis. Das stellt das eigene Wertefundament der Union und ihre Glaubwürdigkeit in Fragen der Menschenwürde von Frauen und Kindern grundsätzlich in Frage, und lässt einen irritierten Bürger zurück: Gelten solche Beschlüsse und Gesetze nur für die, die nicht die bis zu 150.000-200.000 Euro übrighaben, um sich ein Kind im Ausland zu kaufen?

Politische Konsequenzen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Mandatsträger, die bewusst eine in Deutschland verbotene Praxis im Ausland in Anspruch nehmen, weiterhin tragbar sind für eine Partei, die sich programmatisch zum Schutz von Frauen und Kindern verpflichtet. Wer Leihmutterschaft politisch ablehnt und sie zugleich privat nutzt, kann die Rolle eines glaubwürdigen Gesetzgebers in bioethischen Fragen kaum ausfüllen.

Politik, die den Schutz von Frauen und Kindern ernst nimmt, muss Leihmutterschaft klar als menschenrechtswidrige Praxis benennen – und darf sie nicht im Einzelfall hinnehmen, wenn es sich um prominente Akteure der eigenen Partei handelt. Jens Spahn muss daher ebenso wie Hendrik Streeck sein Bundestagsmandat zur Verfügung stellen und seine Ämter in Partei und Fraktion niederlegen, um weiteren Schaden von der Union und dem Vertrauen in die parlamentarische Demokratie abzuwenden.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit ihren rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.


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Augsburg, 10.7.2026  Zum gestern im Deutschen Bundestag beratenen Antrag der AfD-Fraktion zur Streichung der finanziellen Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung durch Pro Familia erklärt die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski:

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag „pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – ungeborenes Leben schützen“ die Einstellung aller Bundesmittel für Schwangerschaftskonfliktberatung durch pro familia sowie ein Einschreiten der Bundesregierung über die Bundesaufsicht gegenüber den Ländern. Martina Kempf (MdB, AfD) begründete dies mit dem Vorwurf, pro familia unterstütze das verfassungsgerichtlich geforderte Lebensschutzkonzept nicht. Grundsätzlich ist die Stoßrichtung des Antrags zu begrüßen. Allerdings dürfte er ins Leere laufen und am Ende vor allem dazu dienen, den politischen Gegner vorzuführen.

Gleiche Regeln für alle – auch für pro familia

Die ALfA hält fest: Das Grundgesetz und einfache Gesetze gelten ausnahmslos für alle zivilgesellschaftlichen Akteure – also auch für Organisationen wie pro familia, die als Tochterorganisation des internationalen Dachverbandes von Planned Parenthood seit Jahrzehnten eine weitgehende Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs betreiben. Zudem ist seit Jahren dokumentiert, dass pro familia neben Beratungsstellen eigene medizinische Einrichtungen betreibt, in denen Abtreibungen vorgenommen werden. Dieser Doppelstatus als Berater und Anbieter von vorgeburtlichen Kindstötungen erzeugt einen Interessenkonflikt, der eine ergebnisoffene und lebensschutzorientierte Beratung infrage stellt.

Es muss ein Qualitätsmanagement für die Beratung geben

Schon lange fordern Lebensrechtsorganisationen daher, dass die Beratungstätigkeit von pro familia evaluiert wird. Es muss ein Qualitätsmanagement in der Schwangerschaftskonfliktberatung geben, das die fachliche, rechtliche und ethische Qualität der Beratung dauerhaft sichert, indem es strukturiert überprüft, ob jede Ratsuchende umfassend über mögliche Hilfsangebote und das Lebensrecht des Ungeborenen informiert wird – verständnisvoll und wertschätzend.  In diese Richtung argumentierte Ralph Edelhäußer von der CDU, der anmahnte, selbstverständlich müsse jede staatlich anerkannte Beratungsstelle diese Vorgaben erfüllen und sich daran messen lassen, ob sie Wege zum Leben mit dem Kind aufzeige. Zudem müsse der Staat beim Verdacht auf Regelverstöße eingreifen. Eine solche Prüfung ist bei pro familia überfällig.

Den Nachweis hierfür lieferte die Landesvorsitzende von pro familia im Saarland, die Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb, die in ihrer Rede zwar betonte, pro familia stehe für den Schutz des ungeborenen Lebens, dann jedoch ausführte, dies geschehe insbesondere durch die Stärkung reproduktiver Rechte (die für ein Recht auf Abtreibung stehen), die Verbreitung von Verhütungsmitteln, die Ausweitung von Abtreibungsangeboten und die Verankerung von Abtreibungsmethoden in der medizinischen Aus- und Weiterbildung.

Der Antrag ist eine verpasste Chance

Dass der Antrag der AfD ausschließlich auf Streichung der Fördermittel abzielt, nicht aber ein politisch durchaus eher durchsetzbares Qualitätsmanagementkonzept fordert, das erkennbar dem Leben dient, wirft Fragen auf: Pro familia kooperiert eng mit politischen Entscheidungsträgern etwa bei öffentlichen Anhörungen oder Expertenkommissionen, einzelne MdBs sind oder waren Funktionsträger bei pro familia. Eine Mehrheit für einen solchen Antrag ist nicht zu erwarten. Warum wird er dann in dieser Form gestellt?  Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe darum, den politischen Gegner zu markieren – in diesem Fall die CDU, deren Mitglieder mit überwältigender Mehrheit (93,5 % laut Mitgliederbefragung 2023) im Lebensrecht einen wichtigen Auftrag ihrer Partei sehen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit ihren rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.

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Augsburg, 23.6.2026. Gemeinsam mit der britischen Lebensrechtsorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC) startet die ALfA die neue „EPIC Challenge“, ein wettbewerbliches Förderprogramm für Lebensrechts-NGOs in ganz Europa. Vorgestellt wurde die Initiative am 22. Juni im Rahmen eines internationalen Pro Life Leaders Summit, den ALfA und SPUC gemeinsam in London veranstaltet haben. Zu den Referenten gehörten unter anderem David Bereit, Gründer von 40 Days for Life, sowie Katy Faust, Gründerin und Vorsitzende der Kinderschutzinitiative Them Before Us. An dem Treffen nahmen Leiterinnen und Leiter zahlreicher Lebensrechtsorganisationen teil. Ziel des Gipfels war es, die europäische Vernetzung zu stärken, voneinander zu lernen und gemeinsame Strategien für einen wirksamen Lebensschutz zu entwickeln.

„Mit der EPIC Challenge reagieren wir auf eine dramatische Schieflage: Überall in Europa werden Abtreibungen politisch ausgeweitet, während viele Lebensrechtsorganisationen mit minimalen Ressourcen um jedes einzelne Kind kämpfen. Wir wollen die Menschen, die sich oft ehrenamtlich und mit viel Herzblut für das wichtigste Menschenrecht überhaupt – das Recht auf Leben – einsetzen, nicht alleinlassen, sondern ihre besten Projekte gezielt finden, professionell stärken und so eine Kultur des wirklichen, messbaren Lebensschutzes über Grenzen hinweg entfalten“, so die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski.

Bewerben können sich registrierte gemeinnützige Pro-Life-Organisationen aus allen europäischen Ländern mit Projekten in einem von fünf Schwerpunkten: Anerkennung der Menschlichkeit des ungeborenen Kindes, Bekämpfung der Abtreibungspille, Stärkung von Schwangerschaftsberatungs- und Hilfszentren, Senkung der Nachfrage in Abtreibungskliniken oder Hilfe nach Abtreibung.

Voraussetzung ist die Zustimmung zu den Werten von EPIC (Menschenwürde, messbare Wirkung, Innovation, Zusammenarbeit) sowie die Bereitschaft, zu klaren Ergebnissen zu kommen und Abschlussberichte vorzulegen.

Im ersten Jahr werden 60.000 € vergeben, darunter ein Hauptzuschuss von 30.000 € und zwei Zuschüsse je 10.000 €. Damit sollen Projekte gefördert werden, die messbare Fortschritte zum Schutz ungeplant Schwangerer und ungeborener Kinder in Europa erzielen. Im ersten Jahr wird die Challenge von ALfA und SPUC getragen.

Die EPIC Challenge startet offiziell am 22. Juni 2026, gefolgt von einer Online‑Q&A‑Session für registrierte europäische Pro‑Life‑NGOs am 8. Juli 2026 um 18:00 Uhr (CET), einer offiziellen Ausschreibung im September 2026, einer Bewerbungsfrist im Oktober–November 2026 und der Bekanntgabe der Gewinner im November–Dezember 2026. In der Q&A‑Session werden die fünf strategischen Schwerpunktbereiche, die Anforderungen an die Ko‑Finanzierung und die Teilnahmebedingungen erläutert; für Rückfragen vorab steht die Adresse oeffentlichkeitsarbeit@alfa-ev.de  zur Verfügung.

EPIC ist ein Zusammenschluss von europäischen Pro‑Life‑Organisationen, der mit gemeinsamer Leitung und operativer Verantwortung die EPIC Challenge konzipiert, steuert und durchführt. Ziel dieser Koalition ist es, eine Impact‑Kultur im Lebensschutz zu etablieren: strategisch zu planen, messbare Ergebnisse (z.B. mehr Frauen, die sich für ihr Kind entschieden haben, mehr Hilfen für Eltern in Not) zu erzielen und dadurch die Zahl der erfolgreichen Projekte in Europa zu erhöhen.

„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit SPUC, einer professionell arbeitenden und äußerst erfahrenen Organisation, und bin überzeugt, dass diese gemeinsame Challenge die Lebensrechtslandschaft in Europa nachhaltig bereichern wird,“ erklärte Kaminski in London.


Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit, Politik und durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031

Zu dem in dieser Woche von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) veröffentlichten Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ erklären der Vorsitzende der „Seelsorge für das Leben“, Bischof em. Heinz Josef Algermissen, und die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e. V., Cornelia Kaminski, in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

Bischof em. Heinz Josef Algermissen: „Das Positionspapier der kfd mag Vieles, ja, sogar gut gemeint sein. Nur katholisch ist es nicht. Dass ein katholischer Verband allen Ernstes die Forderung erhebt, dass vorgeburtliche Kindstötungen ,auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen‘ (vgl. Seite 8, Zeile 247f), ist völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich. Gleiches gilt für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen (vgl. Seite 8, Zeile 252f).

Die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes im Mutterleib stellt keine Gesundheitsleistung dar. Auch eine ungewollte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die Kosten für eine vorgeburtliche Kindstötung der Solidargemeinschaft der Versicherten aufladen zu wollen, verharmlost und relativiert das Tötungsverbot.

Maßgebliche Autoritäten für katholische Verbände sind nicht einzelne Theologinnen und Theologen, sondern das Lehramt der katholischen Kirche. Die Lehre der katholischen Kirche zu Abtreibungen ist auch der kfd bekannt (vgl. Seite 3, Zeile 73ff). Es ist zwar richtig, wenn in dem Positionspapier darauf verwiesen wird, dass die katholische Kirche dem Gewissen des Einzelnen eine sehr hohe Bedeutung beimisst. Wie das Positionspapier jedoch selbst festhält, bedarf jedes Gewissen „der Bildung und Orientierung an objektiven sittlichen Normen“ (vgl. Seite 3, Zeile 89).

Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, eine Entscheidung für die Durchführung einer Abtreibung ließe sich mit der Berufung auf das eigene Gewissen rechtfertigen. Das ist nicht der Fall. Wo das Gewissen einen solchen Rat erteilte, würde dadurch lediglich offenbar, dass das betreffende Gewissen nicht in hinreichender Weise gebildet wurde. Ein in rechter Weise gebildetes Gewissen wird die Lehre der katholischen Kirche sowohl in dieser als auch in anderen Fragen als verbindlich und persönlich verpflichtend betrachten.

Just in dieser Woche erklärte Papst Leo XIV. bei seiner Begegnung mit den Mitgliedern des spanischen Parlaments in Madrid: ,Jedes menschliche Leben muss von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden. Wenn diese Gewissheit verblasst, sind die Schwächsten die ersten Opfer, und das Gesetz verliert seine tiefste Bedeutung: jedem Menschen zu dienen und ihn zu schützen. Deshalb zeigt sich die moralische Größe einer Nation vor allem in ihrer Fähigkeit, jene Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben, die sich in einer besonders fragilen Lage befinden.‘ Ein katholischer Verband, der sich davon distanzierte, distanziert sich von der Kirche als mystischem Leib Christi und damit von Christus selbst.“

Cornelia Kaminski: „Das von der kfd vorgelegte Positionspapier zeugt an zahlreichen Stellen von einer derart krassen Uninformiertheit, dass man nur zu gerne wüsste, wer zu seinen Verfassern zählt. So firmiert die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassene ,Pille danach‘ (vgl. Seite 5, Zeile 158f) keineswegs unter den klassischen Kontrazeptiva. Rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen, kann sie diesen und damit eine Befruchtung verhindern. In allen übrigen Fällen entfaltet die ,Pille danach‘ jedoch eine frühabtreibende Wirkung.

Falsch ist auch die Behauptung, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehe in einem ,Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau‘ (vgl. Seite 7, Zeile 206f). Mit Ausnahme von Vergewaltigungen sind auch ungeplante Schwangerschaften Folge selbstbestimmten Handelns. Jeder aufgeklärte Mensch weiß heute längst, dass Kontrazeptiva Schwangerschaften nicht zu einhundert Prozent verhindern (Pearl-Index) und daher die Zeugung eines Kindes auch dann als Möglichkeit verbleibt, wenn sie verhindert werden soll. Wer meint, dies ignorieren zu können, handelt gerade nicht selbstbestimmt.

Eine Liste mit Praxen und Krankenhäusern, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, gibt es längst: Sie muss daher auch nicht erst ,zugänglich gemacht werden‘ (vgl. Seite 7, Zeile 224ff). Auch nicht durch ,staatliche Stellen‘ (vgl. ebenda). Sie findet sich nämlich sowohl auf dem Internetportal der Bundesärztekammer als auch auf dem des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wer die im Positionspapier erwähnte ELSA-Studie (vgl. S. 6, Zeile 176) gelesen hat und nicht bloß vom ,Hörensagen‘ kennt, der weiß auch: Es gibt keinen Versorgungsengpass. Die Auswertung der ELSA-Studie zeigt vielmehr, dass 91 Prozent der befragten Frauen die Erreichbarkeit der Einrichtungen als eher gut oder sehr gut bewerteten. 90 Prozent der befragten Ärzte führten weniger als einen Schwangerschaftsabbruch pro Tag durch. Von einer ,Versorgungslücke‘, die ,dringend geschlossen‘ werden müsse, kann also keine Rede sein. (vgl. Seite 7, Zeile 234ff). Nahezu abenteuerlich mutet die Behauptung an, die angebliche Versorgungslücke führe zu einer Gefährdung des Lebens der Mutter auch bei gewollten Schwangerschaften (vgl. ebenda).

Völlig absurd sind die Behauptungen, die das Positionspapier über die deutsche Lebensrechtsbewegung aufstellt. Sprache und Tonalität lassen nicht nur jede Geschwisterlichkeit vermissen, sondern atmen genau die Aggressivität, die der Lebensrechtsbewegung unterstellt wird. Belege zu den erhobenen Vorwürfen – etwa Belästigung von Frauen vor Abtreibungseinrichtungen – fehlen vollständig, was kaum erstaunen kann. Auch hier hätte ein Blick in die ELSA-Studie für Aufklärung sorgen können: Dort gaben 1,3 Prozent der befragten Frauen  an, eine Belästigung erfahren zu haben. Auch ein Blick auf die Webseiten führender Lebensrechtsorganisationen, Gespräche mit ihren Vertretern oder ein Besuch bei einer ihrer zahlreichen Veranstaltungen – Kongresse, Fachtagungen, Informationsstände –  hätte für Klarheit sorgen können. Stattdessen entschied sich die kfd für die verbale Verleumdung von Lebensrechtlern.“

Die „Seelsorge für das Leben“ vernetzt und informiert Seelsorger, die sich in ihrem Dienst für den Schutz des Lebens in allen Phasen einsetzen. Sie richtet sich an Priester, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ordensleute, Krankenhausseelsorger, Sterbebegleiter und Pädagogen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit, Politik und durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031

Augsburg. Das Europäische Parlament hat am 21. Mai eine neue EU-Richtlinie über die Rechte von Opfern verabschiedet – und damit aus Sicht der ALfA einen überfälligen Fortschritt beim Opferschutz mit einem inakzeptablen ideologischen Schritt verknüpft.

Die überarbeitete Richtlinie modernisiert erstmals seit 2012 den EU-Rahmen für Opfer von Straftaten. Sie stärkt Mindeststandards für Unterstützung und Schutz, schafft EU-weite Hotlines (116 006), verbessert den Zugang zu Rechtsbeistand und Entschädigung und schützt personenbezogene Daten von Opfern besser vor Tätern.

„Alles, was echte Opfer von Straftaten besser schützt, begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). „Gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben, brauchen niedrigschwellige Hilfe, gute Beratung, Traumatherapie und rechtliche Unterstützung.“

Vorgeburtliche Kindstötung in Opferrichtlinie verankert

Kritisch sieht die ALfA, dass in der Richtlinie erstmals ausdrücklich der Zugang zur Abtreibung genannt wird. In einem Erwägungsgrund heißt es, Gesundheitsdienste im Bereich „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ für Opfer sexueller Gewalt könnten auch den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen umfassen; die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Angebote bereitstellen oder vermitteln – „sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist“.

„Damit wird Abtreibung in einem Text verankert, der mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat. Das ist klassische Symbolpolitik, die unter dem Deckmantel des Opferschutzes betrieben wird“, so Kaminski. „In der EU werden nach Schätzungen jedes Jahr deutlich über 600.000 Kinder vor der Geburt getötet. Das ungeborene Kind ist somit das häufigste Opfer von Gewalt,  und kommt in diesem Text nicht nur nicht vor, sondern wird explizit zum Opfer gemacht: Seine vorgeburtliche Tötung soll Teil des Schutzes von Opfern sexueller Gewalt werden.“

Subsidiarität und Menschenwürde verletzt

Die ALfA erinnert daran, dass die Abtreibungspolitik nach den europäischen Verträgen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt.

„Wenn Brüssel ausgerechnet eine Opferrichtlinie nutzt, um Abtreibung politisch aufzuwerten, ist das eine schleichende Kompetenzverschiebung und ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip“, kritisiert Kaminski. „Die EU beruft sich auf die Menschenwürde – wendet sie aber selektiv an. Für die noch nicht Geborenen gilt sie offenbar nicht.“

Appell an die Mitgliedstaaten

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden; anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

„Wir appellieren an die Regierungen im Rat, diesem Text in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen“, sagt Kaminski. „Europa braucht starken Opferschutz – aber keinen Missbrauch des Opferschutzes, um Abtreibung Schritt für Schritt zu einem europäischen ‚Quasi-Grundrecht‘ zu machen.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit und Politik sowie durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031