Zur gestrigen Abstimmung im Unterhaus des britischen Parlaments, bei der für eine vollständige Legalisierung der Abtreibung gestimmt wurde, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Der gestern mit einer Mehrheit von 379 zu 137 Stimmen im Unterhaus verabschiedete Antrag der Abgeordneten Tonia Antoniazzi ändert die zugrundeliegenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch so, dass „eine Frau, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handelt, keine Straftat begeht“. In der Begründung heißt es, dass die Klausel „das bestehende Strafrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche von Frauen, die in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handeln, in jeder Schwangerschaftsphase außer Kraft setzen würde.“ Abtreibungen sind dann bis zur Geburt möglich, sofern das Oberhaus dem Antrag zustimmt.

Seit 1967 sind Abtreibungen in England legal, zunächst bis zur 28. Schwangerschaftswoche, seit 1990 bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Damit ist die Insel ein Vorreiter in Bezug auf vorgeburtliche Kindstötungen und angesichts der laxen Regelungen auch ein Spitzenreiter: 2022 wurden dort 251.377 Kinder abgetrieben, 17 % mehr als im Vorjahr. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Altern kommen 21,1 Abtreibungen – das ist die höchste je verzeichnete Rate, dreimal so hoch wie in Deutschland.

Abtreibungen sind im Vereinigten Königreich in die Höhe geschnellt, seit dort die Abtreibungspillen nicht mehr in einer Arztpraxis eingenommen werden müssen, sondern zu Hause genommen werden können. Diese ursprünglich nur während der Pandemie geltende Regelung wurde auf Betreiben der Abtreibungslobby 2022 für dauerhaft erklärt. Dem Missbrauch wurde damit Tür und Tor geöffnet. Seit 2020 sind sechs Frauen angeklagt worden, die mittels Abtreibungspille zu Hause ihre ungeborenen Kinder getötet haben, ohne die rechtlichen Vorgaben zu beachten: Entweder trieben sie Kinder jenseits der 24. Woche ab oder jenseits der 10-Wochen-Frist, die für chemische Abtreibungen vorgesehen ist. Eine Frau wurde verurteilt, weil sie während der Pandemie ihr ungeborenes Kind um die 34. Schwangerschaftswoche herum mittels Mifegyne abgetrieben hat, was mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Schwangere verbunden ist. Keiner dieser Fälle wäre vor Gericht gelandet, wenn diese chemischen Abtreibungen wie früher üblich unter ärztlicher Aufsicht stattgefunden hätten. Die Abtreibungslobby hat damit die Einzelfälle selbst produziert, die sie nun genutzt hat, um vorgeburtliche Kindstötungen grundsätzlich zu legalisieren. Dabei dient diese ärztliche Aufsicht nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch dem der Frau: 2022 wurde Stuart Worby verurteilt, weil er seiner schwangeren Partnerin ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung heimlich Abtreibungspillen verabreicht hatte. Die Frau, die in der 15. Woche schwanger war und das Baby behalten wollte, begann zu bluten und wurde nach stundenlangen Schmerzen und Blutverlusten ins Krankenhaus eingeliefert. Ähnliche Fälle sind auch aus Deutschland bekannt.

Am Freitag stimmt das Unterhaus über eine weitere lebensbedrohende Gesetzesvorlage ab: Es steht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Legalisierung des assistierten Suizids. Da bereits wichtige Hürden genommen wurden, könnte auch dieses Gesetz verabschiedet werden.

Wenn Abtreibungen legalisiert werden, wird das Unrechtsbewusstsein zerstört. Die Tötung menschlichen Lebens wird akzeptiert. Der assistierte Suizid ist die logische Konsequenz, der nächste Schritt wäre Euthanasie. Die radikale Ideologie, die diese Bestrebungen fördert, kennt keine Grenzen, und wird auch vor Deutschland nicht halt machen, wenn Politik und Gesellschaft sich dem nicht entschieden widersetzen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht zum heute zu Ende gegangenen II. Leben.Würde-Kongress in Schwäbisch Gmünd

Mit einem Lebensoasen-Podium endete heute der II. Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd. Von Schwangerenberatung über ärztliche und Palliativversorgung sowie Stärkung von Familien und Gemeindestrukturen bis zu Journalismus wurden beeindruckende Beispiele vorgestellt, wie man Lebensrechtsarbeit in seiner eigenen Umgebung und in seinem Berufsumfeld verwirklichen kann. Pfarrer Andrzej Kuciński von der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) und Frank Heinrich, MdB a.D., hatten zuvor in einem Ökumenischen Gottesdienst eindrücklich über Freiheit und Verantwortung als Christen gepredigt.

Während der Preisverleihung der Stiftung Ja zum Leben

Der Kongress begann am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, moderiert vom Geschäftsführer des Schönblick, Martin Scheuermann, in der die beiden Schirmherren, Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und die Ärztin und Influencerin Jana Highholder sowie die Vorsitzende des Mitveranstalters Bundesverband Lebensrecht, Alexandra Maria Linder M.A., Grundsatzreferate zur Menschenwürde und zur tiefen Bedeutung von Freiheit hielten. Am Samstag hatten die 350 Kongressteilnehmer Gelegenheit zum Besuch von breitgefächerten Fachseminaren. Themen waren Beratung, Erziehung und Bildung, Politik, Kommunikation und Journalismus, „Leihmutterschaft“, Lebensende und Organspende. Umrahmt wurden die Seminare durch ebenso hochkarätige Plenumsvorträge. So sprach Prof. Dr. Jörg Benedict (Universität Rostock) über Menschenwürde in Zeiten des Krieges und Weihbischof Thomas Maria Renz (Rottenburg-Stuttgart) über biblische Grundlagen der Lebensschutzarbeit. Frau Mag. Susanne Kummer (IMABE Wien) erläuterte ethische Positionen und Entwicklungen am Lebensende, Prof. Dr. Paul Cullen (Arzt und Stellv. Vorsitzender des Bundesverband Lebensrecht) gab einen tiefen Einblick in den Transhumanismus.

Prof. Dr. Jörg Benedict (Universität Rostock) spricht über Menschenwürde in Zeiten des Krieges

Am Samstagabend verlieh die Stiftung Ja zum Leben durch ihre Vorsitzende, Marie Elisabeth Hohenberg, ihren Stiftungspreis im Rahmen des Kongresses bei einem Festakt. Preisträger sind das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in Wien, vertreten durch Frau Mag. Susanne Kummer, und die SCHWANGERENhilfe – Hall e.V., vertreten durch Christine Menke. Die Laudatoren Stefan Rehder und Hartmut Steeb stellten die preiswürdige Tätigkeit der beiden Institutionen vor.

Die Teilnehmer und etwa 40 Ausstellerorganisationen nutzten den Kongress außerdem intensiv für Vernetzung, Ideen- und Informationsaustausch. Viele neue Besucher konnten begrüßt werden, die sich teilweise zum ersten Mal mit bioethischen Themen beschäftigten. Die Veranstalter, neben dem Bundesverband Lebensrecht e.V. die Nachrichtenagentur IDEA und das Gästezentrum Schönblick, zeigten sich sehr zufrieden über die erfolgreiche zweite Auflage des Kongresses. In ihrem Schlusswort rief Alexandra Maria Linder die Teilnehmer dazu auf, die gewonnenen Erkenntnisse und Impulse im Rahmen der Kultur des Lebens wie immer gelassen, kompetent und zugewandt in die Gesellschaft zu bringen und Betroffenen noch mehr zu helfen. Angesichts dieses großen Erfolges gebe es sicherlich eine Fortsetzung dieser neuen Leben.Würde-Kongress-Tradition.

Die Auftaktveranstaltung, die Preisverleihung der Stiftung Ja zum Leben sowie die Plenumsvorträge können Sie in der Mediathek des Kongress-Medienpartners EWTN (und unten) abrufen.

Termine

20. September 2025, Marsch für das Leben in Berlin und Köln

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„Die CDL sieht die Ergebnisse des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD in puncto Lebensrecht mit gemischten Gefühlen.

Die angekündigte Umsetzung des längst überfälligen Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die CDL ausdrücklich. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Familien, wie die Verbesserung des Elterngeldes oder die geplante Aufstockung der Frühen Hilfen ab Schwangerschaft, sind zu befürworten.

Ein erklärtes Ziel der neuen Koalition ist es, die ungewollt schwangere Frau in ihrer Lage umfassend zu unterstützen, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Das hört sich zunächst positiv an, doch die sich anschließenden Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Abtreibungsmöglichkeit abzielen, konterkarieren dieses Ziel. Hinter der Absichtserklärung “Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“, steht die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Abtreibungseinrichtungen.

Erst in der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 10. Februar 2024, in der es u. a. um einen Gruppeantrag von SPD und Grünen zur Versorgungslage mit Abtreibungseinrichtungen ging, hatte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Sachverständige die Behauptung der Unterversorgung widerlegt. Das Koalitionsvorhaben steht dem diametral gegenüber.

Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen.  Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Prioritäten hier offenbar bislang bedrohlich verschoben sind. Die CDL hat dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich ist es deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern will.

Unverständlich ist aber die Absicht der Koalition, die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung „über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Dies kommt eher einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem „bestmöglichen“ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.

Aus Sicht der CDL sind die geplanten Maßnahmen geprägt von der Abtreibungsideologie der SPD, die ganz sicher nicht den bestmöglichen Schutz von Kindern vor der Geburt zum Ziel haben. Aber auch mit einer ernsthaften und wirksamen Hilfe für Frauen, die durch die ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, haben diese Ideen wenig zu tun.

Ziel einer Koalition, die den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen will, muss die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktlagen sein. Hierzu gehört aus Sicht der CDL eine Verbesserung der Beratung- und Hilfsangebote, wie es die CDU/CSU auch im Wahlprogramm angekündigt hatte. Aus Sicht der CDL bedarf es hierzu der Untersuchung der Ursachen von Schwangerschaftskonflikten in einer breit angelegten Studie, die auch die staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen einbezieht. Nur auf der Grundlage einer möglichst breiten Datenlage können Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen von Konfliktsituationen gewonnen werden. Bisher gibt es nur eine objektive wissenschaftliche Studie in Deutschland zur Motivforschung, die sehr viele wichtige Ergebnisse zur notwendigen Verbesserung der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt liefert. (Dienerowitz, Florian Michael, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch – Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB, Mannheim 2021)
 
Eine gute Beratung und adäquate Hilfen sind für eine gelingende Prävention von Abtreibungen essenziell. Doch genügen die Beratungsangebote den gesetzlichen Anforderungen? Sind sie nur ergebnisoffen oder sind sie auch lebensbejahend, wie es § 219 StGB verlangt? Die nach wie vor zu hohe Zahl an Abtreibungen lässt daran zweifeln. Die CDL hält deshalb eine Evaluation der Beratungseinrichtungen und der dort durchgeführten Beratung für dringend erforderlich.
 
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen und Familien, wie sie etwa durch die Bundesstiftungen „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und „Frühe Hilfen“ geleistet werden, sind wirksam zu verbessern. Keine Frau darf sich gezwungen sehen, aufgrund von finanziellen, sozialen oder ähnlichen Gründen über eine Abtreibung nachzudenken.
 
Besonderes Augenmerk sollte auf erzwungene Abtreibungen durch Nötigung, vor allem seitens der Kindsväter und weiterer Angehöriger, gelegt werden. Frauen brauchen hier mehr Aufklärung über ihre auch rechtlichen Möglichkeiten, um wirklich selbstbestimmt entscheiden zu können.

Bei diesem sensiblen Thema darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass es hier nicht allein um die schwangere Frau sondern dass es genauso um das Leben eines anderen Menschen, nämlich um das Leben eines ungeborenen Kindes, geht. Jede einzelne Abtreibung ist eine zu viel, denn jedes Leben ist gleich wertvoll.

Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Ankündigungen in die Realität umgesetzt werden. Die gegensätzlichen Vorstellungen der Koalitionäre, gerade zum § 218 StGB, kann man in diesem Koalitionsvertrag erkennen. Die für die Vorhaben benötigten Mehrheiten im Deutschen Bundestag werden letztlich den endgültigen Kurs bestimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
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Internet: www.cdl-online.de

Zu dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.

Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zur Eröffnung der Kampagne zum Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das ist unsere Botschaft zum einundzwanzigsten Marsch für das Leben in Berlin und dritten Marsch für das Leben in Köln. Alle Menschen haben von Beginn an Menschenwürde und Grundrechte. Doch wird versucht, sie im frühesten Stadium ihrer Existenz zu entmenschlichen, damit man an ihnen forschen kann, damit man sie produzieren, verkaufen, „verwerfen“ kann. Und damit man sie abtreiben kann, untermauert durch verschleiernde Begriffe wie „Gebärmutterinhalt“ oder „Zellhaufen“. Das ist menschenfeindlich gegenüber Kindern und ihren Müttern, deren Situation überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten, vor wie nach der Geburt. Das (in Staaten wie Dänemark bereits umgesetzte) Vorhaben, man könne zum Beispiel Trisomie 21 (Down-Syndrom) „ausrotten“, indem man alle Träger dieser Besonderheit vor der Geburt tötet, entspringt eugenischem Gedankengut und ist unmenschlich.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für nicht (mehr) leistungsfähige Menschen, alte, kranke, sterbende Menschen. Sie haben das Recht auf Pflege, Zuwendung, Palliativversorgung und alle Zeit der Welt. Lebensrecht heißt auch, jedem Menschen die letzte Phase seines Lebens so lebenswert und menschenwürdig wie möglich zu gestalten.


Werbematerial: Marsch für das Leben in Berlin und Köln


Bundesverband Lebensrecht e.V
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin

Wer den Abgeordneten der Linken und Grünen bei der Debatte zur Neuregelung des Abtreibungsrechts in Deutschland aufmerksam zugehört hatte, der konnte es ahnen: Hier waren Ideologen angetreten, sich in die Geschichtsbücher der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Nachdem bereits die Werbung für Abtreibung erlaubt, und die Werbung für das ungeborene Leben vor Abtreibungskliniken von der Ampelregierung verboten worden war, sollte nun auch noch der § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dafür braucht es parlamentarische Mehrheiten – und die gab es im alten Bundestag, aber nicht so sicher im neu gewählten Bundestag, der sich am 25. März konstituieren wird. Die Zeit wurde knapp. Zwar hatte der Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Februar entschieden, keine Sondersitzung hierzu vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu ermöglichen.

Doch dann beschloss die Union gemeinsam mit der SPD, eine Sondersitzung zur Änderung der Schuldenbremse einzuberufen. Dafür musste auch der Rechtsausschuss erneut tagen. Für die Ideologen von Grünen und Linken ergab sich so die Möglichkeit, noch einmal die Abtreibungsfrage auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, der heute tagte, setzen zu lassen. Die Obleute des Ausschusses lehnten dies ab. Da es sich bei dem Gesetzesvorhaben jedoch um einen Gruppenantrag handelt, überstimmte Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) das Votum der Obleute und setzte die Gesetzesvorhaben gestern Nacht zusätzlich auf die Tagesordnung.

Dieses unwürdige und undemokratische Manöver einer Reihe von Verfechtern des Rechts auf vorgeburtliche Kindstötung ist misslungen. Die Ausschussmitglieder stimmten dagegen, die geänderte Tagesordnung zu übernehmen. Die Gesetze können somit nicht im Bundestag abgestimmt werden, hierfür wäre eine Empfehlung des Rechtsausschusses notwendig gewesen.

Eines dürfte aber klar sein: Niemand, dem das Leben ungeborener Kinder am Herzen liegt, darf sich jetzt in Sicherheit wiegen. Wer dergestalt auf Biegen und Brechen versucht, ihr Lebensrecht zu schleifen, wird sich nicht von ein paar Rückschlägen entmutigen lassen. Jetzt sind daher die Politiker der Parteien gefordert, die mit dem C in ihrem Namen vorgeben, für die grundlegenden Werte unserer Kultur einzustehen – und dazu gehört unbedingt der Einsatz für die Würde des Menschen und das Menschenrecht auf Leben. Ihre Aufgabe wird es sein, in der kommenden Legislaturperiode nicht nur ein Bollwerk gegen die Agenda der Abtreibungsbefürworter im Parlament zu sein, sondern eine Politik zu verfolgen, die den Wert eines jeden Menschenlebens wieder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Auch im 21. Jahrhundert haben Frauen und Mädchen in vielen Staaten der Welt nicht die Rechte, die ihnen zustehen. Sie dürfen nicht mitentscheiden, wann und wen sie heiraten. Sie werden gehandelt wie Waren, als Bräute und Prostituierte verkauft. Sie dürfen nicht über die Zahl der Kinder und die Familienentwicklung mitentscheiden. Sie dürfen nicht in die Schule gehen, keinen Beruf erlernen, nicht selbständig leben. Sie haben kein Verfügungsrecht über die Familienfinanzen, dürfen nicht erben, kein Geschäft eröffnen, ohne Genehmigung von Männern nicht arbeiten.

Mädchen werden in Staaten wie China, Süd-Korea, Indien, aber auch in Europa, zum Beispiel Albanien oder Großbritannien, schon vor der Geburt diskriminiert: Nur aufgrund ihres Geschlechts werden sie abgetrieben, was auch zu einem großen Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern führt: Auf 1.000 Geburten von Jungen kommen in Indien etwa 900 Geburten von Mädchen. Auch nach der Geburt werden Millionen von Mädchen systematisch vernachlässigt, sie erhalten weniger Versorgung und weniger Nahrung als Jungen. Über 10 % der Todesfälle von Mädchen unter 5 Jahren in Indien sind darauf zurückzuführen. In ländlichen Regionen Indiens werden neugeborene Mädchen immer noch abends am Waldrand ausgesetzt.

Mädchen und Frauen werden in Staaten wie Somalia, Eritrea, dem nördlichen Sudan, Teilen von Malaysia oder Indonesien durch eine brutale, diskriminierende, durch nichts zu rechtfertigende Genitalverstümmelung schwer verletzt und haben lebenslange Folgen zu tragen. Auch in Deutschland sind allein etwa 15.000 minderjährige Mädchen davon bedroht.

Statt sich um diese frauenverachtenden und lebensgefährlichen Probleme zu kümmern, werden „westliche“ ideologische Konzepte aufgedrängt. Staaten wird mit Entzug von Hilfsgeldern gedroht, wenn sie unsere Programme im Bereich der Sexualität nicht übernehmen, unabhängig davon, ob sie den Frauen in ihrer Lebenswirklichkeit tatsächlich nützen. Dabei ist unsere kinder- und familienfeindliche Entwicklung mit Vereinzelung und Dekadenz alles andere als ein nachahmenswertes Vorbild. Die Entmenschlichung vorgeburtlicher Kinder, an denen man forschen, die man produzieren, verkaufen und „verwerfen“ darf, unsere hohen Abtreibungszahlen und im Verhältnis zu bestmöglichen Lebensverhältnissen unverständlichen Abtreibungsmotive ebensowenig. Die reichsten Staaten dieser Welt vernichten Kinder vor der Geburt, verlagern Familienstrukturen in bezahlte Einrichtungen, vernachlässigen kranke und alte Menschen, die zunehmend als nicht mehr nützlich und damit wertlos betrachtet werden.

Bei uns wie in anderen Ländern gehen staatliche und gesellschaftliche Konzepte am Bedarf der Frauen und Mädchen vorbei. Zum Internationalen Frauentag rufen wir dazu auf, die Grundrechte aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod zu wahren und zu stärken. Es braucht eine Politik, die Frauen und Familien respektiert, fördert und wirklich weiterbringt.


Nächste Termine:

09.-11.05.2025 II. Leben.Würde-Kongress (Schönblick, Schwäbisch Gmünd)

20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zum Ergebnis der Bundestagswahl nimmt Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) wie folgt Stellung:

„Die CDU hat bei der Bundestagswahl am Sonntag als deutlich stärkste Partei abgeschnitten. Darüber freuen wir uns als Initiative der CDU/CSU-Parteien sehr. Dieses Ergebnis zeigt den Wunsch vieler Wähler nach einer konservativeren Neuausrichtung der Politik, was auch das Eintreten für die Grundrechtsordnung und dabei das wichtigste aller Grundrechte, das Recht auf Leben, beinhaltet.

Dieses ist gerade an seinem Lebensanfang wie auch an seinem Lebensende besonderen Bedrohungen ausgesetzt, in den Phasen, in denen die Schutzbedürftigkeit hoch ist. Die CDU hat jetzt die Chance, zu zeigen, dass ihr der Schutz des Lebens, für den sie in ihrem Grundsatzprogramm eintritt, ein wichtiges Anliegen ist.

Dass es bis zur Bundestagswahl am vergangenen Sonntag nicht mehr zu einer Abstimmung über die Legalisierung von Abtreibungen im Bundestag gekommen ist, ist vor allem dem Einsatz der Unionsfraktion zu verdanken. Dafür bedanken wir uns bei allen Unionsvertretern. Gleichzeitig hofft die CDL, dass die Unionsfraktion gerade in den nächsten Wochen bis zur Konstituierung des neuen Bundestags sehr wachsam ist, dass die rot-grüne Restregierung nicht doch noch einen Versuch unternimmt, dieses zweifelhafte „Prestigeobjekt“ radikaler Feministinnen auf den letzten Metern in den Bundestag zu bringen.

Die CDL erwartet vor allem, dass in den anstehenden Sondierungsgesprächen bereits klar wird, dass die Union wichtige Ministerien wie das Sozialministerium und das Familienministerium mit Ministern aus CDU und CSU besetzt. Insbesondere das Familienministerium wurde in der Ampel-Koalition für ideologische Projekte instrumentalisiert. Dies muss ein Ende haben. Es ist auch hier höchste Zeit für einen Politikwechsel, hin zu einer vernunft- und wertorientierten Familienpolitik. Die Wertschätzung für die klassische Familie aus Vater, Mutter, Kind muss erneuert werden.

Der langjährige Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDL, Hubert Hüppe, hat nicht mehr für den Bundestag kandidiert. Die CDL bedankt sich für seinen jahrelangen unermüdlichen Einsatz im Bundestag für das Lebensrecht aller Menschen.“

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Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:

„Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.

Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.

Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD)  bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.

Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“

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