Apostolischer Nuntius Nikola Eterović sendet Grußwort zum Marsch für das Leben am 21.09.2024

„Im Namen des Bischofs von Rom und Hirten der Universalkirche“ grüßt der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 20. Marsch für das Leben in Berlin und zweiten Marsch für das Leben in Köln. In seinem Grußwort dankt er für das „unermüdliche Engagement so vieler gerade für jene, die noch keine Stimme haben oder keine Stimme mehr erheben können“.

„Beim Marsch für das Leben verbinden sich Menschen guten Willens aus unterschiedlichen Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen und politischen Strömungen zu einem friedlichen Statement: ,Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht!‘“

Weiter lautet es im Grußwort: „Der Marsch für das Leben möge daher eine Demonstration der Hilfe für jene sein, die sie brauchen, vor allem für die in Not geratenen Frauen, die oft nicht wissen, wie es weitergehen soll.“

Mit Verweis auf Zitate aus der Bibel und Schriften der beiden Päpste Franziskus I. und Benedikt XVI. sowie auf das Wirken von Benedikt von Nursia stellt der Päpstliche Nuntius das Eintreten für das Lebensrecht in einen größeren, übergeordneten Zusammenhang.


Der Marsch für das Leben findet am 21.09.2024 zeitgleich ab 13 Uhr in Köln / Deutzer Werft und in Berlin / Brandenburger Tor statt. Im vergangenen Jahr nahmen an beiden Demonstrationen insgesamt über 8.000 Menschen teil.


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Berlin 12.08.24 – Vor wenigen Tagen hat der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz erneut gefordert, die Eizellspende in Deutschland zu legalisieren. Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) lehnen diesen Vorstoß energisch ab. Die Eizellspende sei „Leihmutterschaft light“ und eine „Einstiegsdroge in den Menschen­handel“, erklärte der ÄfdL-Vorsitzende, Professor Paul Cullen.

Taupitz ist Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“, die von der Ampel­regierung berufen wurde, um neben der Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts die Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. In einem Interview mit der Funke Medien­gruppe (Essen) am 7. August 2024 bezeichnete Taupitz das Verbot der Eizellspende als „nicht mehr zeitgemäß“ und forderte, diese „wie eine Organspende“ zu behandeln. Außerdem sei es laut Taupitz „aus aus Sicht eines Juristen völlig legitim”, wenn Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch sich zwecks Eizellspende an Länder im Ausland wenden würden, die ihre Gesetze bereits „reformiert“ und „liberalisiert“ hätten.

„Die „altruistische Eizellspende“ und die „altruistische Leihmutterschaft“ sind eine Märchen­erzählung derer, die eine Gesellschaft vor Augen haben, in der eine Gruppe von Menschen verzweckt werden darf zur Erfüllung der Wünsche einer anderen Gruppe“ erklärte Cullen „Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, wozu eine Freigabe der Eizellspende führt. Frauen in prekären Lebenssituationen werden aus finanzieller Not dazu gebracht, erhebliche körperliche und medizinische Risiken auf sich zu nehmen, um die Wünsche zahlungs­kräftiger und nicht selten männlicher Kunden zu erfüllen. Nur knapp unter der Oberfläche einer vermeintlichen Liberalität scheint hier ein knallharter Menschen­handel durch, der patriarchalischer kaum sein kann. Das Argument, Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch würden sonst ins Ausland gehen, ist an Zynismus nicht zu überbieten“, so der ÄfdL-Vor­sitzende. „Laut dem World Population Review wird die Sklaverei noch heute in 167 Ländern prakti­ziert, doch käme niemand auf die Idee, dass dies ein Grund sei, die Sklaverei auch in Deutschland einführen.“

Diese Ablehnung der Eizellspende und der Leihmutterschaft ist keinesfalls auf die Lebens­rechts­bewegung begrenzt. So bezeichnete Alice Schwarzer, die nicht in Verdacht steht, eine Ab­treibungs­gegnerin zu sein, in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ am 7. August 2024 die Leihmutterschaft als „eine Steigerung der Prostitution“, bei der „der Körper einer Frau gegen Geld intimst benutzt wird“ sowie als „eine Form des Kinderhandels.“


Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de


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Auch für den II. Kongress Leben.Würde übernimmt er die Schirmherrschaft

Lesen Sie die Pressemitteilung des Bistums Passau (Link bitte anklicken)

Wir danken Herrn Bischof Dr. Stefan Oster herzlich für seine Unterstützung!


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Zur heutigen Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden. Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.


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Zum Vorhaben der Bundesregierung, am Freitag die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu verbieten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro bestraft werden.

Diese Grundrechtseinschränkung ist nach Meinung führender Rechtswissenschaftler verfassungswidrig – dies bestätigt auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.05.2023. Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz ist unnötig, wie in der Anhörung hierzu die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von „Belästigung“ ist auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt. Kein einziger Fall ist aktenkundig, in dem jemand tatsächlich „belästigt“ worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. Ganz anders stellt es sich bei Klimaaktivisten dar: Innerhalb von zwei Jahren ist es laut Berliner Staatsanwaltschaft allein in Berlin zu 3.700 Verfahren gegen sie gekommen. Von einem eigenen Gesetz zum Schutz gegen Belästigung durch Klimaaktivisten ist hingegen nicht die Rede.

Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden. Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.

Die ALfA wird daher am Freitag, 5. Juli, gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht für ein Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit aller Menschen demonstrieren. Die Versammlung beginnt um 12 Uhr vor dem Paul Löbe Haus und endet um 14 Uhr.


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die Regierung plant am kommenden Freitag das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nimmt Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:

In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werden.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.
Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

  1. die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
  2. die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
  3. die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
  4. die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“

Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.

Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zur Absicht der Bundesregierung, das SchwKonflG am Freitag durch Bundestagsbeschluss zu ändern, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

„Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Das war die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), wie viele Betroffene sich über Behinderungen beim Aufsuchen einer Konfliktberatungsstelle oder Abtreibungseinrichtung beschwert hätten und in wie vielen Fällen Beratungsgespräche und Schwangerschaftsabbrüche durch Mahnwachen bzw. Gehsteigberatungen verhindert worden seien (Bundestags-Drucksache 20/9902, Seite 95).

Schon das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB), das Abtreibungsexpertinnen und die sie unterstützenden Politiker zu einem angeblich kriminalisierenden „Informationsverbot“ umdefinierten, wurde auf unsachliche, ideologische Weise durch Bundestagsbeschluss aufgehoben. Nachdem das funktioniert hat, versucht man es nun erneut: mit einer angeblich permanenten, immer häufiger vorkommenden „(Gehsteig-) Belästigung“ – für die, siehe obige Antwort der Bundesregierung, jedoch keine Belege und keine konkreten zahlenmäßigen Erkenntnisse vorliegen. Für Straftatbestände gibt es ausreichend Gesetze, die unbedingt angewandt werden sollten. Doch wer definiert, was im Sinne dieser angestrebten Gesetzesänderung „verstörend“ ist, was eine Schwangere „verwirrt“ oder „beunruhigt“? Hinzu kommen zynische Verdrehungen von Tatsachen wie die Behauptung, ohne die Gesetzesänderung werde das Schutzkonzept für vorgeburtliche Kinder „zunehmend beeinträchtigt“, oder die These, Abtreibungsexperten würden für eine „Durchführung des Schutzkonzepts“ für Schwangere „Sorge tragen“.

Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: „Gehsteigbelästigung“ ist ein frei erfundenes Phänomen. Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien.

Der Bundesverband Lebensrecht hat mit seinen Mitgliedsorganisationen für Freitag, den 05.07., von 12 bis 14 Uhr vor dem Bundestag eine Demonstration organisiert – für zugewandte Hilfe für Schwangere, für Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.


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Kaminski: Lust am eigenen Untergang beflügelt ideologische Rundumschläge der SPD

Zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zu einer Neuregelung des § 218 erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die SPD steht spätestens seit der Europawahl und dem drohenden Fiasko in den neuen Bundesländern vor dem Abgrund. Mit dem heute vorgelegten Positionspapier zur Neuregelung des § 218 ist sie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Statt sich mit kühlem Kopf den drängenden Problemen der Republik zu widmen – explodierender Antisemitismus, wirtschaftlicher Niedergang, demographische Katastrophe, um nur einige zu nennen – treibt die Fraktion die Frage um, wie sie sich noch ein ideologisches Denkmal setzen kann, bevor sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle verschwunden ist. Nur so erklärt sich, warum die SPD Fraktion im deutschen Bundestag ein Positionspapier zur „Entkriminalisierung“ von vorgeburtlichen Kindstötungen verabschiedet hat.

Da wird behauptet, die Zahl der Abtreibungen sei „relativ stabil“ und von einem „Notstand“ in der Versorgung mit Abtreibungsärzten gesprochen – bei nicht einmal 100 Abtreibungen, die jährlich pro Meldestelle zum Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, und einer Steigerung der Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren um fast 12 %. Dass überall in Deutschland Fachärzte fehlen, allen voran Gynäkologen, dass Frauen mittlerweile auf Internetseiten nachlesen können, wie man sein Baby im Auto auf der Fahrt ins Krankenhaus gleich selbst entbinden kann, weil nur noch 604 Kreißsäle in ganz Deutschland zur Verfügung stehen – unerheblich. Wen interessieren die Kinder, die geboren werden sollen, wenn man doch Stimmung machen kann mit denen, die nicht leben sollen?

Da heißt es, Frauen würden „stigmatisiert“ und „kriminalisiert“, wenn sie eine Abtreibung vornehmen lassen – in völliger Ignoranz der Tatsache, dass niemand seine Abtreibung hinausposaunen muss, dass keine Ärztin mehr mit Auszeichnungen überhäuft und in Talkshows eingeladen wurde als die Abtreibungsärztin Kristina Hänel, und dass sogenannte „Influencer“ mit Berichten über ihre vorgeburtlichen Kindstötungen ihre Follower-Zahlen steigern. Wenn in der Debatte jemand stigmatisiert und kriminalisiert wird, dann diejenigen, die sich für das Lebensrecht ausnahmslos aller Menschen einsetzen und dafür den ebenso haarsträubenden wie paradoxen Vorwurf ertragen müssen, sie seien „rechtsextrem“.

Da wird behauptet, Deutschland müsse seine Rechtsprechung internationalen Gepflogenheiten und den Empfehlungen der WHO anpassen, für die es ein „Recht auf Abtreibung“ gäbe – eine für eine Bundestagsfraktion schon hochgradig peinliche Aussage. Ein Volk gibt sich selbst eine Verfassung und eine Rechtsprechung, die auf dieser Verfassung beruht. Kein anderer Staat, keine überstaatliche Organisation hat sich über dieses hoheitliche Recht hinwegzusetzen. Schon gar nicht aber sollte eine Regierungspartei solche Forderungen erheben. Und erst recht dann nicht, wenn diese Forderungen von einer Organisation wie der WHO erhoben werden, die keiner Regierung untersteht, dafür aber nach der Pfeife desjenigen zu tanzen hat, der ihr größter Financier ist: die Bill und Melinda Gates Foundation. Melinda Gates hat jüngst erklärt, Organisationen, die sich für Abtreibungen stark machen, mehrere Millionen Dollar zu spenden.

Die abschließenden Worte, mit denen die SPD-Politiker „ein neues Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ versprechen, werden durch die Realität Lügen gestraft. All das, was dort als Schutzkonzept verkauft wird – Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, Mindestlohn, Bürgergeld – hat die Abtreibungszahlen nicht sinken lassen, im Gegenteil.  Wer jetzt noch mehr Wohngeld, noch mehr Fremdbetreuung der eigenen Kinder verspricht, treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Worum es der SPD wirklich geht, offenbart sie in der ebenfalls als „Schutz“ für das ungeborene Leben verkauften Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings. Kinder brauchen stabile Beziehungen. Ehen sind stabile Beziehungen. Wer das zerstören möchte, schafft ihren Steuervorteil ab. Nur wer mit Blindheit geschlagen ist, kann darin ein „Schutzkonzept für das ungeborene Kind“ sehen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron erhält am morgigen Dienstag, 28. Mai, im Historischen Rathaus in Münster den Internationalen Preis des Westfälischen Friedens 2024 der Wirtschaftlichen Gesellschaft für Westfalen und Lippe (WWL). Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kommentiert dieses Ereignis wie folgt:

„Angesichts der Tatsache, dass der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron, vehement gegen das Menschenrecht auf Leben für ungeborene Kinder kämpft, protestieren wir als Christdemokraten für das Leben gegen diese Preisverleihung. Nicht nur, dass der Präsident in seinem eigenen Land die Abtreibung forciert: seit Monaten betreibt er auch in der EU eine aggressive Abtreibungspolitik und lässt nichts unversucht, um die europäischen Staaten davon zu überzeugen, ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Eine entsprechende Resolution wurde erst vor wenigen Wochen im EU-Parlament angenommen. Eine Änderung der Grundrechtecharta wäre für jedes Mitgliedsland der EU bindend. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hätten dann keine Möglichkeit mehr, die Tötung von ungeborenen Kindern im Mutterleib zu verbieten oder wenigstens weitestgehend einzuschränken. Dies wäre ein radikaler Bruch mit den ethischen und rechtlichen Grundlagen Europas und ein weiterer Sargnagel für dessen christliches Wertefundament. Nie ist die Würde des Menschen schlimmer verletzt, als wenn er wehrlos seiner Tötung im Mutterleib ausgesetzt und dies sogar staatlich legitimiert und gefördert wird.

Wir fordern die Vertreter der Bundesregierung und der Opposition auf, sich gegen diesen ungeheuren Angriff auf die nationale Souveränität auszusprechen und deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben mit den deutschen Gesetzen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Leider gehörte zu den Initiatoren der kinderfeindlichen EU-Resolution aber auch die Spitzenkandidatin der SPD für die EU-Wahl, Katarina Barley. Da die von der SPD geführte Bundesregierung ihre eigene Agenda für eine Legalisierung der Abtreibung betreibt, allen voran die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus, ist hier aber ganz sicher kein Widerspruch gegenüber dem französischen Staatspräsidenten zu erwarten.

Frankreich hat seit Jahren eine der höchsten Abtreibungsraten in der EU. Und die Zahlen sinken auch nicht, im Gegenteil, 2023 wurden in Frankreich 234.000 Kinder im Mutterleib getötet, so viele wie noch nie in den vergangenen 30 Jahren. Geleichzeitig sinken die Geburtenzahlen weiter. In Deutschland steigen die Abtreibungszahlen und haben im Jahr 2023 mit rund 106.000 Fällen einen traurigen Höchststand seit 2012 erreicht, bei ebenfalls stark sinkenden Geburtenzahlen. Und dennoch wollen sowohl die französische als auch die deutsche Regierung das Tötungsangebot noch fördern und ausbauen.

Nach Aussage der Jury erhält Präsident Macron den Westfälischen Friedenspreis für sein konstantes Engagement für Frieden in Europa. Doch Frieden und Lebensrecht für ungeborene Kinder zählen für den Präsidenten angesichts seiner Abtreibungspolitik offenbar nicht dazu. Die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 1979, Mutter Teresa von Kalkutta, wies in ihrer Dankesrede seinerzeit auf den Zusammenhang von Abtreibung und Krieg und Frieden hin: „Wir reden vom Frieden … Ich glaube, der größte Zerstörer des Friedens ist heute die Abtreibung, denn sie ist ein direkter Krieg… Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind im eigenen Leib umbringen kann, was hält dann Sie und mich noch davon zurück, uns gegenseitig zu töten?“. Im Jahr 2023 gab es nach Angaben der WHO weltweit insgesamt 73 Millionen Abtreibungen, in Europa enden geschätzt ca. 30 Prozent aller Schwangerschaften durch eine Abtreibung. Hinter jeder einzelnen Abtreibung stehen der Tod eines Kindes und die Verzweiflung einer Mutter.

Die CDU hat sich in ihrem soeben verabschiedeten Grundsatzprogramm zum Lebensschutz bekannt und sich klar gegen eine weitere Legalisierung der Abtreibung ausgesprochen. Deshalb rufen wir den CDU-Bundesvorsitzenden Friedrich Merz auf, sich deutlich gegenüber dem französischen Staatspräsidenten gegen dessen lebensfeindliche Bestrebungen zu positionieren.

Der Bundesvorstand der CDL nimmt die Verleihung des Westfälischen Friedenspreises zum Anlass, an den französischen Staatspräsidenten zu appellieren: Monsieur le Président, beenden Sie den ungerechtesten aller Kriege und schenken Sie den Ungeborenen Frieden!


Christdemokraten für das Leben e.V.
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