Berlin, 7. Mai 2026 – Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisiert die morgen in Berlin beginnende Konferenz „Men Having Babies“ scharf und fordert den Berliner Senat auf, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die kommerzielle Förderung von Leihmutterschaft auszuschöpfen.

„Men Having Babies“ (MHB) ist eine international operierende Non-Profit-Organisation, die schwulen Männern und Transpersonen den Weg zur Elternschaft über Leihmutterschaft ebnet. Die Teilnehmer erhalten Beratung, Informationen und direkten Zugang zu zahlreichen Agenturen, Kliniken, Anwaltskanzleien und weiteren Dienstleistern des Leihmutterschaftsmarkts.

Die Messe wirbt offensiv mit Programmen wie dem „Gay Parenting Assistance Program“ (GPAP), das Zuschüsse, Preisnachlässe und kostenlose Leistungen gewährt, sowie dem „Membership Benefits Program“ (MBP) mit Rabatten bei über 150 Leihmutterschafts‑Dienstleistern. „Durch Rabatte und Bonusprogramme wird eine künstliche Nachfrage erzeugt: Agenturen gewinnen neue Kunden, der Markt wächst, und selbst Preisnachlässe rechnen sich, weil das gesamte Geschäftsvolumen steigt“, kritisiert Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA.

Die Berliner Messe bietet ausdrücklich die Gelegenheit, mit Sponsoren und „möglichen Partnern“ in Kontakt zu kommen, private Beratungsgespräche mit Agenturen zu vereinbaren, sich über finanzielle Unterstützung zu informieren und zu erfahren, wie man eine passende Agentur, Leihmutter und Eizellspenderin findet. Der Eindruck einer Verkaufsveranstaltung drängt sich auf: Potenzielle Kunden – schwule Paare und Singles – werden mit Anbietern zusammengebracht, und Sonderkonditionen sollen den Geschäftsabschluss erleichtern.

Das „Produkt“, um das es geht, ist ein Kind, das wie eine Ware bestellt und geliefert wird. Für seine Entstehung werden Frauen als Eizelllieferantinnen und als Vermieterinnen ihrer Gebärmutter benötigt. Schon aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass es sich um ein zutiefst menschenverachtendes, frauenfeindliches und kindeswohlgefährdendes Geschäftsmodell handelt.

Tatsächlich wird der Körper einer Frau für Monate „angemietet“: Die Vertragspartner bestimmen Aufenthaltsort, Lebensweise, Ernährung, medizinische Überwachung und oft sogar den Geburtsmodus. „Die beschönigende Rede von der ‚Leihmutter‘ verdeckt, dass hier ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht, das dem Begriff Sklaverei näher kommt als irgendeiner Form von freier Entscheidung“, so Kaminski. „Die Frau hat zu funktionieren, das Kind hat einen Zweck zu erfüllen – nämlich den Wunsch der Bestellenden nach Nachwuchs.“

Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten Gründen verboten. Dass sie überhaupt als „zeitgemäße Elternschaft“ diskutiert wird, liegt an verharmlosenden Begriffen und Berichten über „Babyglück“ bei Prominenten, die aber weder Schwangerschaft noch Geburt durchlebt haben, sondern einer Mutter noch im Kreißsaal das neugeborene Baby weggenommen haben.

„Frauen sind keine Mietkörper, Kinder keine Bestellware“, fasst Kaminski zusammen. „Deutschland muss Leihmutterschaft konsequent bekämpfen – auch dort, wo sie hinter wohlklingenden Begriffen und Rabattprogrammen versteckt wird. Ein erster richtiger und konsequenter Schritt wäre, auch das bereits bestehende Verbot der Werbung hierfür durchzusetzen. Der Berliner Senat täte daher gut daran, zu handeln.“


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031

Zur veröffentlichten Abtreibungsstatistik 2025 sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die Abtreibungsstatistik spricht offiziell von sinkenden Zahlen. Die 105.710 gemeldeten Abtreibungen in den Ende 2025 gelisteten 1.120 Einrichtungen bedeuten rein rechnerisch 0,7 % weniger als 2024. Bei genauerem Hinsehen jedoch sieht die Entwicklung ganz anders aus: So sank die Zahl der gebärfähigen Frauen im Alter von 14–19 (4 %) und im Alter von 20–24 (4,9 %). Aussagekräftiger ist daher hier die Abtreibungsquote, die Zahl der abtreibenden Frauen unter 10.000 Frauen derselben Alterskohorte: Hier zeigt sich eine stagnierende bzw. steigende Quote, was nicht weniger, sondern mehr Abtreibung bedeutet. Dasselbe Bild ergibt sich in den höheren Altersklassen (außer 30–35), wo sowohl die Zahlen als auch die Quoten teilweise massiv angestiegen sind. Auch der vom Statistischen Bundesamt angeführte Zehnjahresvergleich zeigt, dass trotz sinkender Frauenzahlen 2015 6.800 Abtreibungen weniger erfasst wurden.

Besonders besorgniserregend ist auch der ungewöhnliche Anstieg der Abtreibungen aufgrund von Vergewaltigung (kriminologische Indikation) von 40 auf 85. Dahinter steht eine hohe Dunkelziffer, denn viele Frauen zeigen die Vergewaltigung nicht an, sondern besorgen sich einen Beratungsschein. Dies weist einerseits darauf hin, dass ein wichtiges Hauptziel der Emanzipation, nämlich Respekt vor Frauen, offenbar immer noch nicht erreicht wird. Andererseits darauf, dass die Schein-Beratungsstellen wohl nicht immer so beraten, wie es nach § 219 StGB und Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschrieben ist: für ein Leben mit Kind, umfassend, intensiv, mit Einbeziehung aller möglichen Hilfsstellen, Fördermöglichkeiten etc. Dafür sprechen auch die gleichbleibend hohen und seit dem dritten Quartal 2025 stetig steigenden Abtreibungszahlen.

Bedenklich ist weiterhin, dass 49 % der Abtreibungen in den ersten sechs und insgesamt 80 % in den ersten acht Schwangerschaftswochen stattfinden, also dann, wenn viele Frauen die Schwangerschaft gerade erst bemerkt haben. Das bedeutet weniger Zeit zum Nachdenken, weniger Zeit für gute Beratung und das Angebot von Alternativen, weniger Bedenkzeit, höheren Druck und damit möglicherweise mehr schnelle Abtreibungsentscheidungen. Es ist kaum möglich, dass man in so kurzer Zeit und unter Druck problemlos selbstbestimmte, vorausschauende Entscheidungen dieser Tragweite treffen kann. Erhöht wird der Druck dadurch, dass die Abtreibungspille, die inzwischen mehrheitlich angewandt wird, nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche erlaubt ist. Es mehren sich Erfahrungsberichte von Frauen, die zur baldigen Einnahme gedrängt werden, um diese Frist nicht zu überschreiten.

Angesichts dieser Entwicklung fordert der Bundesverband Lebensrecht als Sofortmaßnahmen eine Qualitätsüberprüfung der Schein-Beratungsstellen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben sowie eine vollständige Statistik mit Abtreibungsmotiven, um die Beratung und Hilfe zu verbessern. Eine weitere Förderung und Ausweitung der Abtreibung, wie unter anderem von Bündnis 90 / Die Grünen aktuell gefordert, ist vor diesem Hintergrund mehr als absurd.

Statt Ausbau der Abbruchsstrukturen brauchen Frauen mehr Beratung, umfassende Information und soziale Unterstützung.

Zum gestern im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags beratenen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des parteilosen Abgeordneten Stefan Seidler „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (BT-Drucksache: 21/3909) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der gestern im Gesundheitsausschuss beratene Antrag der Grünen „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ ist einseitig, verfassungsrechtlich problematisch und geht an den wirklichen Bedürfnissen schwangerer Frauen vorbei. Er beruht zudem auf den Ergebnissen einer Studie, die das Gegenteil dessen nachweist, was die Antragsteller behaupten.

Die Diagnose einer „Versorgungsmisere“ überzeugt daher nicht: Die Zahl der Abtreibungen liegt seit Jahren wieder deutlich über 100.000, der Anteil der vorgeburtlichen Kindstötungen an allen Schwangerschaften steigt, während die Geburtenzahlen sinken. Auch die Datenlage, auf die sich die Antragsteller stützen, belegt keinen generellen Versorgungsengpass: Ein Großteil der Frauen (über 80 %) gibt an, relativ problemlos eine Einrichtung für die Abtreibung finden und erreichen zu können. Ca. 90 % der Abtreibungsärzte führen nicht mehr als eine Abtreibung pro Woche durch. Vor diesem Hintergrund erscheint die Diagnose einer strukturellen Unterversorgung als vorgeschoben, um einen politisch gewollten Ausbau der Abtreibungsstrukturen zu legitimieren.

„Wer auf Grund einer überschaubaren Zahl von Fällen, in denen Frauen mehr als 50 km zur nächsten Abtreibungseinrichtung fahren mussten, eine angebliche Mangelversorgung durch Schleifen der Gewissens- und Religionsfreiheit erreichen will betreibt keine Versorgungspolitik zur Verbesserung der Frauengesundheit, sondern verübt einen Angriff auf fundamentale Grundrechte“, erklärt ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski. „Frauen brauchen in der Krise keinen Turbo-Zugang zur Abtreibung, sondern Menschen, die an ihrer Seite stehen, ihnen Alternativen eröffnen und ihr Recht auf ihr Kind verteidigen.“

Besonders inakzeptabel ist aus Sicht der ALfA die Forderung nach dem Ausbau telemedizinischer Angebote, die faktisch auf mehr medikamentöse Abbrüche im häuslichen Umfeld hinauslaufen. Erfahrungen mit solchen Do-It-Yourself Heimabtreibungen in anderen Ländern zeigen ein signifikant erhöhtes Komplikationsrisiko gegenüber chirurgischen Eingriffen und dramatische Fälle von Missbrauch: Sei es, dass Frauen sich durch eine solche Abtreibung in einem späten Schwangerschaftsstadium selbst gefährden oder aber, dass ihr Partner das Kind durch heimliche Verabreichung von Tabletten gegen ihren Willen abtreibt. Hinzu kommt: Die Erfahrung aus den ALfA-Beratungsangeboten zeigt, dass Frauen, die alleine und zu Hause abgetrieben haben, häufig von starken seelischen und insbesondere körperlichen Belastungen berichten. Das belegt auch die ELSA-Studie.

Besonders scharf weist die ALfA den Versuch zurück, konfessionelle Träger über eine Änderung von § 12 SchKG zur Mitwirkung an Abtreibungen zu zwingen. Dies wäre ein schwerwiegender Eingriff in die durch Artikel 4 Grundgesetz geschützte Religions- und Gewissensfreiheit und würde das kirchliche Krankenhauswesen in Deutschland in seinen Grundfesten erschüttern. Bemerkenswert ist, dass ein solcher Zwang selbst im Unrechtsstaat der DDR nicht existierte: Dort waren Abtreibungen zwar innerhalb einer Frist rechtmäßig, kirchliche Krankenhäuser aber nicht zur Durchführung verpflichtet.

Statt einer flächendeckenden „Abtreibungs-Versorgung“ fordert die ALfA daher den Ausbau lebensbejahender Beratung, sozialer Hilfen für Schwangere sowie gründlicher Informationen über alle Risiken und Nebenwirkungen der verschiedenen Abtreibungsmethoden.


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Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Zum Welt-Down-Syndrom Tag am 21. März erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

Augsburg. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags fordert die ALfA eine grundlegende Korrektur beim Umgang mit dem nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung und warnt vor einer schleichenden Normalisierung selektiver Pränataldiagnostik zulasten von Kindern mit Trisomie 21 und ihren Familien.

NIPT: Von der Ausnahme zur Routine

Als der Deutsche Bundestag 2022 die Kassenzulassung des NIPT beschloss, war das Ziel klar: Der Test sollte nur bei begründetem individuellen Risiko eingesetzt und ausdrücklich nicht zu einer allgemeinen Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 werden. In der Versorgungspraxis hat sich jedoch das Gegenteil etabliert: Nach aktuellen Analysen des BARMER-Instituts ließ im Jahr 2024 nahezu jede zweite Schwangere (48,2 Prozent) einen NIPT durchführen – viele davon ohne, dass ein besonderes medizinisches Risiko vorliegt.

„Aus einer angeblichen Ausnahmeleistung ist ein faktisches Routine-Screening geworden. Das ist ein Dammbruch in der vorgeburtlichen Diagnostik – und er findet weitgehend im Stillen statt“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski.

Medizinische Risiken und falsche Sicherheit

Der NIPT liefert lediglich Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Trisomien, keine gesicherten Diagnosen. Seine Aussagekraft hängt wesentlich vom Grundrisiko ab: Während ein auffälliger Befund bei einer 42-jährigen Frau mit erhöhtem Ausgangsrisiko meist korrekt ist, führt der Test bei jungen Frauen mit niedrigem Risiko deutlich häufiger zu falsch-positiven Ergebnissen, die dann entweder weitere invasive Untersuchungen oder eine Abtreibung zur Folge haben können.

„Versprochen wurde, dass die Zahl invasiver Untersuchungen durch den NIPT gesenkt würde – stattdessen ist sie nun wieder gestiegen, genau wie die Abtreibungszahlen,“ gibt Kaminski zu bedenken. „Der NIPT wird als sanfter Bluttest verkauft, doch für viele Frauen endet er in der Angstspirale und in zusätzlichen, unnötigen risikobehafteten Eingriffen.“

Unzureichende Aufklärung der Schwangeren

Studien zur Beratungspraxis zeigen, dass viele Ärzte den NIPT aktiv empfehlen und ein erheblicher Teil der Schwangeren nur unzureichend über Aussagekraft, Grenzen und Alternativen informiert ist. Einer aktuellen französischen Untersuchung zufolge fühlten sich lediglich rund 30 Prozent der Teilnehmerinnen ausreichend aufgeklärt; in einem Verständnistest zum NIPT erreichten die Frauen im Schnitt nur 2,6 von 10 Punkten, insbesondere der Unterschied zwischen Screening und Diagnose wurde häufig missverstanden.

„Wer ein Wahrscheinlichkeitsurteil als gesicherte Diagnose missversteht, wird in eine Entscheidungssituation gedrängt, deren Tragweite er in diesem Moment kaum überblicken kann“, warnt Kaminski. „Es ist skandalös, dass Frauen in einer ihrer verletzlichsten Lebensphasen mit einem Test allein gelassen werden, den viele nicht wirklich verstehen – dessen Folge aber nicht nur sein kann, dass ein Kind mit Behinderung, sondern auch ein kerngesundes Wunschkind abgetrieben wird.“

Ethische und gesellschaftliche Schieflage

Die ALfA sieht in der breiten Anwendung des NIPT eine massive ethische Schieflage. Der Blick nach Belgien zeigt, wohin eine solche Entwicklung führen kann: Dort werden mehr als 95 Prozent der Kinder, bei denen ein Verdacht auf Trisomie 21 besteht, nach einem vorgeburtlichen Test abgetrieben; der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat diese Praxis deutlich kritisiert.

„Wenn der Standard wird, Kinder mit Trisomie 21 schon vor der Geburt auszusortieren, dann sendet das ein verheerendes Signal an alle Menschen mit Behinderungen: Euer Leben ist weniger wert“, sagt Kaminski. „Der NIPT dient nicht der Therapie, sondern der Selektion. Das widerspricht fundamental der Menschenwürde und unserer Verfassung.“

Parlamentarische Initiative und Forderungen der ALfA

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 121 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken hat inzwischen ein Monitoring der Kassenzulassung des NIPT verlangt; der Bundestag berät im März 2026 erneut über die Konsequenzen der Entscheidung von 2022. Die Abgeordneten wollen belastbare Daten zu Nutzung, Beratungspraxis und Folgen des Tests, Ergebnisse sollen bis Mitte 2027 vorliegen.

Die ALfA begrüßt diese Initiative, hält sie aber für nicht ausreichend. „Angesichts der aktuellen Entwicklungen brauchen wir mehr als bloßes Monitoring“, betont Kaminski. „Wir brauchen eine politische Kehrtwende: Weg von der selektiven Diagnostik, hin zu echter Unterstützung für Familien und zu einer Kultur, in der Kinder mit Trisomie 21 willkommen sind.“

Welt-Down-Syndrom-Tag: Zeichen für Inklusion und Unterstützung

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März erinnert die ALfA daran, dass Menschen mit Trisomie 21 und ihre Familien tagtäglich zeigen, wie bereichernd ihr Leben für unsere Gesellschaft ist. Verbände von Betroffenen und Angehörigen nutzen den Tag, um auf Rechte, Bedürfnisse und die unveräußerliche Würde von Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam zu machen.

„Statt immer perfektere Auswahltests zu finanzieren, sollte unsere Solidargemeinschaft alles daransetzen, Familien mit besonderen Kindern bestmöglich zu unterstützen – medizinisch, sozial, finanziell und gesellschaftlich“, fordert Kaminski. „Eine wirklich menschliche Gesellschaft lebt auf diese Weise Inklusion, statt vorgeburtlich Selektion zu betreiben. Sie erkennt den Wert eines jeden Lebens an – gerade auch dann, wenn es nicht der Norm entspricht.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Mit Blick auf die Entscheidung der EU-Kommission, für die Bezahlung von Abtreibungen im EU-Ausland ausgerechnet einen Sozialfonds zu empfehlen (ESF+), wird einmal mehr klar, dass es Abtreibungsverfechtern nicht um Menschen geht, sondern lediglich um die Durchsetzung einer Ideologie, die mit der Lage und den Bedürfnissen der Betroffenen nichts zu tun hat. Angeblich seien, so die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice My Choice“, 20 Millionen Frauen akut vom Tod bedroht, weil sie in ihren eigenen Staaten nicht abtreiben dürfen. Doch bei dieser Zahl handelt es sich schlicht um die Menge der Frauen im gebärfähigen Alter, die irgendwann im Leben einmal schwanger werden könnten und in einem Land mit einschränkenden Abtreibungsgesetzen leben. Mit dem Fonds-Trick hat die EU-Kommission vermieden, dass sich weitere Institutionen mit der Sache beschäftigen müssen und sie möglicherweise anders bewerten. Dass dieser geplante „Abtreibungstourismus“ außerdem gegen die Kinderrechtskonvention verstößt, wo es in Artikel 6,1 im englischen Original heißt, dass jedes Kind ein „inhärentes Recht auf Leben“ hat, war nirgendwo zu lesen.

Das ist die seit Jahrzehnten übliche Taktik der Abtreibungsideologen: Es werden horrende, nicht belegte oder nicht zutreffende Zahlen zu gefährdeten Frauen, tödlichen und unsicheren Abtreibungen in den Raum geworfen. Es wird verschleiert, dass es sich bei einer Abtreibung immer um den Tod eines unschuldigen Menschen handelt (wissenschaftlich noch nie so sicher nachgewiesen wie heute). Es wird verschleiert, dass Abtreibung für die allermeisten Frauen weltweit keine selbstbestimmte Entscheidung ist, sondern hoher Druck ausgeübt wird. Es wird verschleiert, dass Frauen sich im Hinblick auf Emanzipation ganz andere Dinge wünschen, wenn sie selbst befragt werden: Frauen in westlichen Staaten wollen selbstbestimmte Entscheidungen darüber, wann sie mit wem ein Kind haben möchten, gute Möglichkeiten, Mutterschaft und Beruf wirklich zu vereinbaren, gerechte Bezahlung. Frauen in zum Beispiel afrikanischen Staaten möchten, wenn man sie nach wichtigen Lebenswünschen fragt, sich ihren Ehemann und ihr Heiratsalter selbst aussuchen dürfen, Zugang zu Bildung, eigenständige Berufsentscheidungen, gute medizinische Versorgung, vor allem möchten sie respektiert werden und familiäre Mitspracherechte – gerade letzteres ist in Staaten wie Tansania noch ein großes gesellschaftliches Problem. Keine Frau dort käme auf Abtreibung als probates Mittel zur Förderung von Frauenrechten. Abtreibung als Frauenrecht zu feiern, ist absurd. Am Weltfrauentag gehen auch in Tansania Frauen auf die Straße, um zu tanzen, sich gegenseitig zu bestärken, um mehr Respekt und Ansehen zu erreichen und Verbesserungswünsche zu äußern.

Wer am Weltfrauentag wirklich im Sinne von Frauen Forderungen stellen will, sollte seinen Blick ideologiefrei weiten, die Menschenrechte umfänglich im Blick behalten und sich mit den betroffenen Menschen selbst beschäftigen.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Berlin, 6. März 2026 – Kurz vor der in Berlin geplanten Verkaufsmesse Wish for a Baby, auf der Frauen als Leihmütter und Kinder als Handelsware präsentiert werden, fand heute in der Bundespressekonferenz der ausverkaufte internationale Fachkongress „Kinder und Kommerz“ statt. Fachleute aus Recht, Medizin, Politik und Ethik sowie Betroffene forderten ein konsequentes Vorgehen Deutschlands gegen jede Form der Leihmutterschaft.

In ihren einleitenden Worten betonte Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, dass die Sehnsucht nach einem Kind zutiefst menschlich und legitim sei. Menschen, die einen Ausweg aus dem Leid der Kinderlosigkeit suchen, dürften daher nicht verurteilt werden. Wohl aber sei es geboten, die Auswege darauf hin zu überprüfen, ob sie nicht neues Leid schaffen. Dies, sowie die Frage nach Alternativen, sei Gegenstand des Kongresses.

UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen

Als hochrangige Expertin war die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, zugeschaltet. Sie bezeichnet Leihmutterschaft klar als „Gewalt gegen Frauen“ sowie „Sklaverei“ und forderte einen internationalen Aktionsplan gegen den globalisierten Leihmutterschaftshandel.

„Frauen und Mädchen werden bei Leihmutterschaft ausgenutzt. Leihmutterschaftsverträge sind unverständlich, diktieren Frauen, wie sie zu leben, zu essen und zu gebären haben. Die Normalisierung von Leihmutterschaft bedeutet Ausbeutung und Ausnutzung von Frauen als akzeptabel zu bezeichnen,“ so die UN-Sonderberichterstatterin auf dem Kongress.

Perspektive der Kinder wird nicht gesehen

Dass Leihmutterschaft isoliert die Interessen erwachsener, finanzstarker Personen vertritt, wurde mit einem Blick auf Betroffene deutlich: Die 34-jährige Olivia Maurel wurde selbst durch eine gekaufte Leihmutterschaft geboren: “Meine erste lebenswichtige Bindung mit meiner Mutter war von Anfang an auf ein Ende ausgelegt. Leihmutterschaft vergisst immer die Kinder – ihr Wohl, ihre Beziehungen und ihre Identität. Ich bin ein solches vergessenes Kind“, sagte die durch Leihmutterschaft geborene Autorin Olivia Maurel unter Tränen.

Eine konkrete anonymisierte Fallstudie der psychologischen Folgen für durch Leihmutterschaft produzierte Kinder, bot die internationale Expertin und Kinderpsychiaterin Dr. Anna Kováčová: Das Kind litt an mangelnder Konzentration, Sprachproblemen und mangelnder sozialer Kompetenz.

Die Gesetze gibt es, es mangelt an der Durchsetzung

Den rechtlichen Rahmen für Leihmutterschaftsvereinbarungen beleuchteten Dr. Felix Böllmann ADF International, Wien) und Eva Engelken (Frauenheldinnen e.V.). Sie machten klar, dass die notwendigen Gesetze zur Durchsetzung eines vollständigen Verbots in Deutschland durchaus vorhanden wären – aber der Wille fehle, dieses Verbot auch konsequent durchzusetzen. Wie schwierig dies ist, verdeutlichte vor allem Eva Engelken, deren Verein Frauenheldinnen e.V. juristisch gegen die Babywunschmessen vorgeht, auf denen Verträge zu Leihmutterschaftsvereinbarungen angebahnt werden.

Auch die sogenannte „altruistische Leihmutterschaft“ sei keine Option, hob Birgit Kelle, Bestsellerautorin, hervor. Selbstverständlich verdienten bei dieser Form Agenturen, Ärzte und Rechtsanwälte – lediglich die Frau, die die gesundheitlichen Risiken trage und die Arbeit leiste, müsse dabei auf eine Entlohnung verzichten.

Kinder und Kommerz: ein globales Milliardengeschäft auf Kosten der Frauen

Aus philosophisch-theologischer Perspektive sprachen der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Peter Schallenberg (Paderborn) sowie der Theologe und Medizinethiker Prof. Dr. Dorian Winter (Freiburg). Winter betonte, dass Handel und Besitz von Menschen („Recht auf ein Kind“) Merkmale der Sklaverei sind.

Medizinische Fachexpertise boten PD Dr. Dr. Kai Witzel und Dr. Andreas Weber. Witzel sprach über die Gefahren der Kommerzialisierung in der Medizin, bei der der Leihmutterschaftsmarkt durch enorme Wachstumsraten und Renditen für Investoren hervorsteche, während Weber über medizinische Risiken und Folgen für die Leihmutter referierte, über die viel zu wenig geforscht und gesprochen werde.

„Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland reicht nicht aus“

„Dass mitten in Deutschland trotz Verbot dieser Praxis auf Babywunschmessen Leihmutterschaftsgeschäfte angebahnt werden, ist skandalöses Unrecht. Die Expertise auf unserem Kongress zeigt: Deutschland muss handeln und sich an die Speerspitze einer internationalen Bewegung setzen, die dies auf höchster Ebene fordert“, erklärte Cornelia Kaminski, Veranstalterin des Kongresses und Bundesvorsitzende der ALfA.

Im abschließenden Podium mit Weber, Eva Demmerle (Stiftung Tagespost), Witzel und Roxane Köhler (Jugend für das Leben) wurde deutlich: Leihmutterschaft widerspricht dem Schutz von Frauen, Kindern und Familien – und gehört weltweit verboten und geächtet. Zu diesem Podium eingeladen waren auch zwei Vertreter des Vereins zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland, die ihre Teilnahme jedoch abgesagt hatten.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Zur anstehenden Entscheidung der EU-Kommission über die Europäische Bürgerinitiative My Voice My Choice sagte BVL-Vorsitzende Alexandra Linder heute in Berlin:

Am 25. Februar wird die EU-Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ (MVMC) entscheiden. Diese Initiative will in Europa einen staatlich finanzierten Abtreibungstourismus etablieren: Frauen, die in ihrem eigenen Land nicht (mehr) abtreiben können, sollen dies im Ausland tun dürfen. Damit würden alle nationalen Schutzgesetze unterlaufen, Frauen im Schwangerschaftskonflikt würden nicht mehr erreicht, um ihnen Hilfe und Alternativen anzubieten, sondern – häufig unter hohem Druck durch Männer – zur Abtreibung geschickt. Folgen für die Frauen werden negiert, obwohl eine aktuelle kanadische Langzeitstudie (1,2 Millionen Schwangerschaften über 17 Jahre) nachweist, dass das Risiko von psychischen Erkrankungen, Süchten und Depressionen im Durchschnitt zweieinhalbmal so hoch ist wie bei Frauen, die ihre Kinder geboren haben.

Die europäische Organisation One of Us bietet in 27 Sprachen die Möglichkeit, bis zum 25. Februar EU-Kommissare mit wenigen Klicks persönlich anzuschreiben und klarzustellen, dass die europäischen Bürger für Mütter in Not und ihre Kinder eintreten und Abtreibungstourismus für den falschen Weg halten, um Schwangerschaftskonflikte zu lösen.

https://noabortiontourism.eu/de/act-now/

Eine Ausweisnummer muss nicht angegeben werden. Die Schreiben können individuell verändert, gekürzt oder ergänzt werden.

Gesetzgebung in sensiblen ethischen Bereichen ist nationale Angelegenheit und basiert auf Verfassungen und demokratischen Abstimmungen. Die EU hat kein Mandat, diese Gesetzgebung zu unterlaufen. Der Bundesverband Lebensrecht fordert dazu auf, die Subsidiarität der EU-Staaten und nationale Schutzgesetze für schwangere Frauen und ihre Kinder zu bewahren und langfristig zu verbessern.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßt ausdrücklich, dass die Frauen Union an einem Verbot der Leihmutterschaft festhält und sich damit klar gegen die Instrumentalisierung von Frauenkörpern und Kindern stellt.

„Die Frauen Union setzt mit ihrem klaren Nein zur Leihmutterschaft ein wichtiges Signal für den Schutz von Frauen und Kindern. Es wäre jedoch fatal, wenn ausgerechnet dieselbe Partei mit einer Öffnung der Eizellspende die Tür für neue Formen der Ausbeutung von Frauenkörpern und der Entfremdung von Kindern von ihrer Herkunft öffnen würde. Wer Leihmutterschaft aus guten Gründen ablehnt, muss auch die hochriskante und strukturell ausbeuterische Praxis der Eizellspende konsequent zurückweisen“, erklärt ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski.

Schon die Einführung einer scheinbar eng begrenzten Ausnahme stellt in einem so sensiblen bioethischen Feld einen Tabubruch dar. In den bioethischen Debatten der vergangenen Jahrzehnte hat sich gezeigt, dass „gut begründete, seltene Ausnahmen“ schnell zum Einfallstor für eine schrittweise Ausweitung werden.

Überall dort, wo Eizellspende legalisiert wurde, entstand eine Praxis, die schließlich auf der gezielten Rekrutierung junger, fruchtbarer Frauen beruht, die meist mit finanziellen Anreizen und emotionalen Appellen angesprochen werden. Die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken – von Ovarialhyperstimulationssyndrom bis hin zu möglichen Langzeitfolgen, über die es kaum belastbare Daten gibt – werden häufig verharmlost oder gar nicht transparent gemacht. Eine Öffnung der Eizellspende würde also genau jene Praxis normalisieren, die aus Gründen des Schutzes der Frauen bislang zu Recht verboten ist.

Hinzu kommt das Recht der so gezeugten Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft. Erfahrungen aus der Samenspende zeigen, wie belastend es ist, die eigene genetische Herkunft nicht zu kennen – und wie stark erwachsene Betroffene nachträglich um Informationen über Identität und Gesundheitsgeschichte ringen. Es wäre widersprüchlich, Leihmutterschaft mit Verweis auf die Schutzbedürftigkeit von Frauen und Kindern zu verbieten, zugleich aber eine Praxis zu öffnen, die dieselben Schutzgüter massiv gefährdet.

Die ALfA appelliert daher an die Frauen Union, ihre richtige Haltung zur Leihmutterschaft konsequent fortzuführen und auch bei der Eizellspende keine Ausnahmen zuzulassen.

Der richtige Weg im Umgang mit Unfruchtbarkeit besteht nicht darin, immer neue technische Reproduktionsverfahren zuzulassen, sondern Ursachen zu benennen, aufzuklären und politisch gegenzusteuern. Die Fruchtbarkeit von Frauen beginnt bereits ab etwa Mitte/Ende 20 abzunehmen: In den späten 30ern und frühen 40ern ist die spontane Empfängnisrate nur noch etwa halb so hoch wie bei Frauen unter 30, gleichzeitig steigt das Risiko für Fehlgeburten und Chromosomenstörungen. Eine verantwortliche Politik muss diese biologischen Fakten offen kommunizieren, Rahmenbedingungen verbessern (etwa familienfreundliche Arbeitswelt, wirtschaftliche Sicherheit, verlässliche Partnerschafts‑ und Familienpolitik) und so Paaren ermöglichen, Kinderwünsche früher und unter realistischen Bedingungen zu leben, statt immer weiter technisch an den Grenzen der menschlichen Fruchtbarkeit zu operieren.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de  / Telefon: 0661/95250184

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen (17.12.25 ) Sitzung eine Entschließung zur Unterstützung der Forderungen der pro-Abtreibung-Initiative „My Voice, my Choice“ verabschiedet. Danach sollen u. a. künftig Mittel aus EU-Steuergeldern bereitgestellt werden, um Frauen Abtreibungen in einem anderen Mitgliedsland zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL)  Susanne Wenzel kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Die Mitgliedsstaaten haben im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, dass die EU auch in gesundheitspolitischen Belangen, die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen und zu achten hat. (Art. 168 Abs.7 AEUV). Die Kompetenzen der EU in diesem Bereich sind ausdrücklich auf unterstützende Maßnahmen beschränkt. (Art. 6)

Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der Abtreibung, die auch die ethische und gesellschaftliche Grundhaltung der Gesellschaften der Mitgliedsstaaten widerspiegeln, drohen nun unterlaufen zu werden.

Die Abtreibungsbefürworter im Parlament, die in der bereits gestern geführten Parlamentsdebatte wie schon in vergangenen Debatten durch ihre ungeheure Aggressivität auffielen, bringen Frauen in Deutschland konkret in die Gefahr, künftig von der wichtigen Beratung und den angebotenen Hilfsmöglichkeiten abgeschnitten zu werden. Mit der heutigen Entscheidung hat das Europaparlament einmal mehr seine lebensfeindliche Haltung gegenüber Kindern im Mutterleib dokumentiert.

Die Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil im Konzept zum Schutz von Kindern vor der Geburt, da sie Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen sowie den Frauen im Schwangerschaftskonflikt Schutz und Hilfe bieten soll. Durch die Einführung eines „Abtreibungstourismus“ würde das Beratungsangebot in Deutschland unterlaufen und wir können Frauen im Schwangerschaftskonflikt so nicht mehr erreichen. Studien haben nachgewiesen, dass Frauen in den meisten Fällen im Schwangerschaftskonflikt unter einem enormen Druck stehen, auch ausgelöst durch Partner bzw. das Umfeld. Eine wirklich „freie und verantwortungsbewusste Entscheidung“, welche die Entschließung ausdrücklich schützen will, ist so nahezu unmöglich, ebenso können den Frauen in der Konfliktlage keine adäquate Hilfen mehr angeboten werden. Frauen brauchen in dieser so elementaren und existenziellen Krise  Hilfen für sich und ihre vorgeburtlichen Kinder. Die Erleichterung von Abtreibungen, wie sie das EU-Parlament hier unterstützt, ist ganz sicher nicht die Lösung.

Die EU-Kommission hat gestern ihre Entscheidung über die Forderungen von „My Voice, My Choice“ für den 2. März 2026 angekündigt. Sie ist dabei nicht an die Entschließung des Parlamentes gebunden, dennoch ist die Entschließung des Parlaments ein fatales Signal an die von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführte Kommission.

Die Kommission sollte sich bei ihren Abwägungen vergegenwärtigen, dass tatsächlich weitaus mehr als eine weitere Verletzung der Souveränität der EU-Staaten auf dem Spiel steht: Sollte die Kommission dem Anliegen folgen und gegen die Regelungen und vor allem die Werte der EU verstoßen, würde dies auch zu einer weiteren Entfremdung bei vielen Bürgern beitragen.

Ein Eingreifen der EU in die nationale Gesetzgebung in dieser bedeutenden Frage liefe nicht nur den EU-Verträgen zuwider, sondern auch der Europäischen Grundrechtecharta, die Europa verpflichtet, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art.1 ) und das Recht auf Leben festschreibt (Art. 2).

Es wäre überdies das historische politische Vermächtnis einer christdemokratischen Kommissionspräsidentin, die zudem selbst Mutter und darüber hinaus auch noch Fachärztin für Gynäkologie ist, also um die Risiken der Abtreibungen für die Frauen weiß, wenn die Abtreibung unter ihrem Vorsitz in den EU-Mitgliedsstaaten weiter etabliert würde.


Christdemokraten für das Leben e.V.
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