In Schwäbisch Gmünd findet zum zweiten Mal ein breit aufgestellter Kongress statt

Berlin/Schwäbisch Gmünd/Wetzlar (11. Oktober) – Mit über 450 Teilnehmern war der erste Kongress 2022 ein voller Erfolg, im kommenden Jahr folgt die Fortsetzung: Der Kongress steht erneut unter dem Titel „Leben.Würde“ und findet vom 9. bis zum 11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd statt. Veranstalter sind der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin), der „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Thematisch widmet sich der Kongress der Würde des Menschen in allen Lebensphasen und setzt auf das bewährte Konzept aus Plenarvorträgen, Fachseminaren und Vernetzungsmöglichkeiten.

Die Schirmherrschaft für den „II. Leben.Würde-Kongress“ haben der Passauer Bischof Dr. Stefan Oster SDB sowie die Ärztin, Autorin und Influencerin Jana Highholder übernommen. Bischof Oster ist der Schutz des menschlichen Lebens ein zentrales Anliegen: „Menschen sind Personen: Einzigartig, unersetzbar, unwiederbringlich. Jedes menschliche Leben ist unbedingt schützenswert. Und doch erleben wir fortwährend und in vielen Facetten und auch in reichen Gesellschaften, dass Leben bedroht und Menschenwürde verletzt wird. Der Kongress soll dafür sensibilisieren, motivieren und darüber informieren, wie wir menschliches Leben besser schützen können.“ Jana Highholder betont die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und die notwendige Ausrichtung auf die Zukunft: „Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, welches Verständnis vom Menschen und vom Leben wir heute kultivieren und wie das auch die Zukunft beeinflussen wird, wie wir miteinander agieren, Konflikte bewerten und Lösungen finden.“

Die drei Veranstalter sind für die gemeinsame Schirmherrschaft von Bischof Oster und Highholder und auch für die Beteiligung von 21 Kooperationspartnern des Kongresses dankbar. Dies, so BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder, verdeutliche ebenso wie das Programm die überkonfessionelle, überparteiliche und sachorientierte Ausrichtung des Kongresses und der Lebensrechtsarbeit: „Angesichts der weltweiten Entwicklung in den bioethischen Bereichen sind solche Fachveranstaltungen und der damit verbundene persönliche Austausch immens wichtig. Lebensrecht ist Zukunft.“

Zielgruppe des Kongresses sind Mitarbeiter und Mitglieder von Lebensrechtsorganisationen, bioethische Fachleute sowie alle, die an der Thematik interessiert sind. Der Kongress will Lebensrechtler weiter vernetzen, über aktuelle Debatten informieren, Initiativen zum Handeln aufzeigen und in Seminaren konkrete Tipps geben, wie die Teilnehmer auch in ihrem eigenen Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

Ein besonderer Höhepunkt im Kongressprogramm ist die Verleihung des Stiftungspreises der Stiftung Ja zum Leben. Sie findet am Abend des 10. Mai im Rahmen eines Festaktes statt.


Anmeldungen zum Kongress sind ab sofort unter schoenblick.de/de/anmeldung-lebenwuerde-2025-fuer-teilnehmer möglich.

Das Kongressprogramm findet sich unter schoenblick.de/de/lebenwuerde.


Pressekontakte:
Bundesverband Lebensrecht
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin
030/64494039
berlin@bv-lebensrecht.de

Evangelische Nachrichtenagentur IDEA
Steinbühlstraße 3
35578 Wetzlar
0172 66 444 37

„Die Menschen haben ein Gespür für Unrecht.“
Zum heutigen Marsch für das Leben in Berlin und in Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:Trotz Diffamierungen, antidemokratischer Blockadeversuche, trotz ängstlicher Zurückhaltung mancher Gremien und Androhungen von Gewalt: Auch in diesem Jahr gingen, wie schon seit 2002, tausende Menschen für das Recht auf Leben aller Menschen auf die Straße – sowohl in Köln als auch in Berlin wurden die Teilnehmerzahlen vom letzten Jahr leicht gesteigert, auf zusammen über 8.000 Menschen.Der 20. Marsch für das Leben in Berlin und zweite Marsch für das Leben in Köln zeigten einmal mehr, worum es im Lebensrecht geht: um Inklusion, um den Schutz von Menschen am Anfang und Ende ihres Lebens, um die Hilfe für bedrängte und bedrohte Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Nationale und internationale Podiumsgäste veranschaulichten dies durch verschiedenste Beiträge: In Berlin zeigten Mitglieder der brasilianischen Lebensgemeinschaft Comunidade de Jesus Menino, wie man Inklusion auf Augenhöhe leben kann. Und man erlebte mit Tônio Tavares einen außergewöhnlichen Mann, der 46 Kinder und Jugendliche adoptiert hat. Die ethische und universale Perspektive des Lebensrechts verdeutlichte der kanadische Ethiker Pablo Muñoz Iturrieta. Für den BVL historisch interessant war der Auftritt von zwei Gründern des Marsches für das Leben im Jahr 2002, Walter Schrader und Hartmut Steeb. Die Jugend für das Leben und Alicia Düren, Vorsitzende der Organisation sundaysforlife, präsentierten die Zukunft der Lebensrechtsbewegung: Sie sind leidenschaftlich, jung, bejahen und wagen das Leben und setzen sich für das Leben ein. Die Kirchen und Glaubensgemeinschaften waren unter anderem mit fünf Bischöfen und Weihbischöfen aus der katholischen Kirche und Repräsentanten der Evangelischen Allianz Deutschland vertreten. In Köln schilderte der Geschäftsführer der SPUC, John Deighan, seine Arbeit und die wachsende Bewegung in Großbritannien. Fabian, ein junger Mann, der mit dem Down-Syndrom lebt, gab ein beeindruckendes Bekenntnis für das Leben und das Recht auf Leben ab. Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe wies auf die steigende Selektion von Kindern mit genetischen Besonderheiten hin. So wird der NIPT, der pränatale Bluttest, der bei vorgeburtlichen Kindern nach genetischen Besonderheiten sucht, weit häufiger angewandt als wie geplant nur in Ausnahmefällen.Die Menschen haben ein Gespür für Unrecht. Deshalb beobachten sie sehr aufmerksam, wie die Politik mit Menschen in bedrohlichen Situationen am Anfang und Ende des Lebens umgeht. Und sie haben mit zwei großen, lebensbejahenden Demonstrationen gezeigt, was sie von der Politik erwarten. Mit fünf konkreten Forderungen an die Politik geht der Bundesverband Lebensrecht mit seinen 15 Mitgliedsvereinen in das Bundestagswahljahr.


Termine

Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025

20.09.2025 – Marsch für das Leben in Berlin und Köln


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Anlässlich des weltweiten Suizid-Präventionstags erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Im vergangenen Jahr starben in Deutschland 10.300 Menschen durch Suizid. Das ist eine erschreckende Zahl: Gegenüber 2019 bedeutet dies eine Zunahme von 14 Prozent. Besonders alarmierend ist, dass bei den Zehn- bis unter 25-Jährigen Selbsttötung die häufigste Todesursache war. Fast jeder fünfte Todesfall in diesem Alter war ein Suizid.

Das sind Zahlen, die uns aufrütteln müssen. Vor allem auch deswegen, weil die Suizidforschung zu dem Eregebnis kommt: Menschen, die sich suizidieren, wollen nicht sterben, sondern nur so wie bisher nicht mehr weiterleben. Ändern sich ihre Lebensbedingungen, kehrt auch der Lebenswille zurück. Hohe Suizidzahlen sind kein unabwendbares Schicksal, das von der Politik schulterzuckend zur Kenntnis genommen werden kann, sondern ein schrilles Alarmsignal, das den Gesetzgeber dringend zur Handlung aufruft.

Vor über einem Jahr hatte der Bundestag in seltener Einmütigkeit die Regierung aufgefordert, die Suizidprävention in Deutschland zu stärken: Bis zum 30. Juni wollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser aber lässt auf sich warten – angesichts der besorgniserregenden Zahlen und der Dramatik, die ein Suizid für die Hinterbliebenen bedeutet, ist diese Passivität des Bundesgesundheitsministers, der hierfür zuständig ist, unentschuldbar. Zwar wurde im Mai ein nationaler Suizidpräventionsplan vorgestellt, der eine Reihe sinnvoller Maßnahmen enthält – so etwa eine zentrale Krisen-Notrufnummer sowie die spezielle Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen. Wie jedoch die Finanzerung von dringend erforderlichen Maßnahmen gestaltet und sichergestellt werden soll, ist bislang vollkommen offen, und weiterhin so lange unsicher, wie jede gesetzliche Grundlage durch ein Suizidpräventionsgesetz fehlt.

Dringend notwendig wäre zudem eine solide Ursachenforschung, die auch vor unangenehmen Fragen nicht zurückschreckt – wie etwa der, ob ein Staat, der die Institution Familie immer mehr in Bedrängnis bringt, damit nicht auch die Bastionen schleift, die Suizide verhindern können. Intakte Familien sind wie geschaffen dafür, Menschen gegen Suizidalität zu immunisieren. Sie bieten Geborgenheit und schützen vor Vereinsamung. Hier müssten dringend neue Wege gefunden werden, um Ersatzstrukturen zu schaffen – es sei denn, die Bundesregierung besinnt sich ihrer verfassungsgemäßen Pflichten aus Art. 6 Abs. 1 GG und lässt dem natürlich gewachsenen Sozialverband, der die Familie ist, nicht nur die angemessene Wertschätzung, sondern auch die notwendige finanzielle Absicherung zukommen. Zuwendung, Anteilnahme, tatkräftige Hilfe und Unterstützung werden in Familien ganz ohne aufwändige und kostenintensive Schulungen durch Fachkräfte selbstverständlich gelebt. Dies anzuerkennen und die Familien zu stärken sollte daher der erste Schritt der Suizidprävention sein.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

 

Apostolischer Nuntius Nikola Eterović sendet Grußwort zum Marsch für das Leben am 21.09.2024

„Im Namen des Bischofs von Rom und Hirten der Universalkirche“ grüßt der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 20. Marsch für das Leben in Berlin und zweiten Marsch für das Leben in Köln. In seinem Grußwort dankt er für das „unermüdliche Engagement so vieler gerade für jene, die noch keine Stimme haben oder keine Stimme mehr erheben können“.

„Beim Marsch für das Leben verbinden sich Menschen guten Willens aus unterschiedlichen Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen und politischen Strömungen zu einem friedlichen Statement: ,Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht!‘“

Weiter lautet es im Grußwort: „Der Marsch für das Leben möge daher eine Demonstration der Hilfe für jene sein, die sie brauchen, vor allem für die in Not geratenen Frauen, die oft nicht wissen, wie es weitergehen soll.“

Mit Verweis auf Zitate aus der Bibel und Schriften der beiden Päpste Franziskus I. und Benedikt XVI. sowie auf das Wirken von Benedikt von Nursia stellt der Päpstliche Nuntius das Eintreten für das Lebensrecht in einen größeren, übergeordneten Zusammenhang.


Der Marsch für das Leben findet am 21.09.2024 zeitgleich ab 13 Uhr in Köln / Deutzer Werft und in Berlin / Brandenburger Tor statt. Im vergangenen Jahr nahmen an beiden Demonstrationen insgesamt über 8.000 Menschen teil.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Berlin 12.08.24 – Vor wenigen Tagen hat der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz erneut gefordert, die Eizellspende in Deutschland zu legalisieren. Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) lehnen diesen Vorstoß energisch ab. Die Eizellspende sei „Leihmutterschaft light“ und eine „Einstiegsdroge in den Menschen­handel“, erklärte der ÄfdL-Vorsitzende, Professor Paul Cullen.

Taupitz ist Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“, die von der Ampel­regierung berufen wurde, um neben der Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts die Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. In einem Interview mit der Funke Medien­gruppe (Essen) am 7. August 2024 bezeichnete Taupitz das Verbot der Eizellspende als „nicht mehr zeitgemäß“ und forderte, diese „wie eine Organspende“ zu behandeln. Außerdem sei es laut Taupitz „aus aus Sicht eines Juristen völlig legitim”, wenn Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch sich zwecks Eizellspende an Länder im Ausland wenden würden, die ihre Gesetze bereits „reformiert“ und „liberalisiert“ hätten.

„Die „altruistische Eizellspende“ und die „altruistische Leihmutterschaft“ sind eine Märchen­erzählung derer, die eine Gesellschaft vor Augen haben, in der eine Gruppe von Menschen verzweckt werden darf zur Erfüllung der Wünsche einer anderen Gruppe“ erklärte Cullen „Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, wozu eine Freigabe der Eizellspende führt. Frauen in prekären Lebenssituationen werden aus finanzieller Not dazu gebracht, erhebliche körperliche und medizinische Risiken auf sich zu nehmen, um die Wünsche zahlungs­kräftiger und nicht selten männlicher Kunden zu erfüllen. Nur knapp unter der Oberfläche einer vermeintlichen Liberalität scheint hier ein knallharter Menschen­handel durch, der patriarchalischer kaum sein kann. Das Argument, Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch würden sonst ins Ausland gehen, ist an Zynismus nicht zu überbieten“, so der ÄfdL-Vor­sitzende. „Laut dem World Population Review wird die Sklaverei noch heute in 167 Ländern prakti­ziert, doch käme niemand auf die Idee, dass dies ein Grund sei, die Sklaverei auch in Deutschland einführen.“

Diese Ablehnung der Eizellspende und der Leihmutterschaft ist keinesfalls auf die Lebens­rechts­bewegung begrenzt. So bezeichnete Alice Schwarzer, die nicht in Verdacht steht, eine Ab­treibungs­gegnerin zu sein, in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ am 7. August 2024 die Leihmutterschaft als „eine Steigerung der Prostitution“, bei der „der Körper einer Frau gegen Geld intimst benutzt wird“ sowie als „eine Form des Kinderhandels.“


Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de


Kontakt

Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL)
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon: +49-30-644 940 39
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Auch für den II. Kongress Leben.Würde übernimmt er die Schirmherrschaft

Lesen Sie die Pressemitteilung des Bistums Passau (Link bitte anklicken)

Wir danken Herrn Bischof Dr. Stefan Oster herzlich für seine Unterstützung!


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zur heutigen Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden. Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.


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Zum Vorhaben der Bundesregierung, am Freitag die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu verbieten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro bestraft werden.

Diese Grundrechtseinschränkung ist nach Meinung führender Rechtswissenschaftler verfassungswidrig – dies bestätigt auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.05.2023. Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz ist unnötig, wie in der Anhörung hierzu die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von „Belästigung“ ist auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt. Kein einziger Fall ist aktenkundig, in dem jemand tatsächlich „belästigt“ worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. Ganz anders stellt es sich bei Klimaaktivisten dar: Innerhalb von zwei Jahren ist es laut Berliner Staatsanwaltschaft allein in Berlin zu 3.700 Verfahren gegen sie gekommen. Von einem eigenen Gesetz zum Schutz gegen Belästigung durch Klimaaktivisten ist hingegen nicht die Rede.

Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden. Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.

Die ALfA wird daher am Freitag, 5. Juli, gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht für ein Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit aller Menschen demonstrieren. Die Versammlung beginnt um 12 Uhr vor dem Paul Löbe Haus und endet um 14 Uhr.


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die Regierung plant am kommenden Freitag das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nimmt Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:

In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werden.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.
Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

  1. die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
  2. die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
  3. die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
  4. die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“

Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.

Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster