Auch für den II. Kongress Leben.Würde übernimmt er die Schirmherrschaft

Lesen Sie die Pressemitteilung des Bistums Passau (Link bitte anklicken)

Wir danken Herrn Bischof Dr. Stefan Oster herzlich für seine Unterstützung!


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zur heutigen Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden. Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zum Vorhaben der Bundesregierung, am Freitag die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu verbieten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro bestraft werden.

Diese Grundrechtseinschränkung ist nach Meinung führender Rechtswissenschaftler verfassungswidrig – dies bestätigt auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.05.2023. Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz ist unnötig, wie in der Anhörung hierzu die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von „Belästigung“ ist auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt. Kein einziger Fall ist aktenkundig, in dem jemand tatsächlich „belästigt“ worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. Ganz anders stellt es sich bei Klimaaktivisten dar: Innerhalb von zwei Jahren ist es laut Berliner Staatsanwaltschaft allein in Berlin zu 3.700 Verfahren gegen sie gekommen. Von einem eigenen Gesetz zum Schutz gegen Belästigung durch Klimaaktivisten ist hingegen nicht die Rede.

Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden. Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.

Die ALfA wird daher am Freitag, 5. Juli, gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht für ein Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit aller Menschen demonstrieren. Die Versammlung beginnt um 12 Uhr vor dem Paul Löbe Haus und endet um 14 Uhr.


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die Regierung plant am kommenden Freitag das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nimmt Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:

In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werden.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.
Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

  1. die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
  2. die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
  3. die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
  4. die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“

Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.

Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zur Absicht der Bundesregierung, das SchwKonflG am Freitag durch Bundestagsbeschluss zu ändern, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

„Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Das war die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), wie viele Betroffene sich über Behinderungen beim Aufsuchen einer Konfliktberatungsstelle oder Abtreibungseinrichtung beschwert hätten und in wie vielen Fällen Beratungsgespräche und Schwangerschaftsabbrüche durch Mahnwachen bzw. Gehsteigberatungen verhindert worden seien (Bundestags-Drucksache 20/9902, Seite 95).

Schon das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB), das Abtreibungsexpertinnen und die sie unterstützenden Politiker zu einem angeblich kriminalisierenden „Informationsverbot“ umdefinierten, wurde auf unsachliche, ideologische Weise durch Bundestagsbeschluss aufgehoben. Nachdem das funktioniert hat, versucht man es nun erneut: mit einer angeblich permanenten, immer häufiger vorkommenden „(Gehsteig-) Belästigung“ – für die, siehe obige Antwort der Bundesregierung, jedoch keine Belege und keine konkreten zahlenmäßigen Erkenntnisse vorliegen. Für Straftatbestände gibt es ausreichend Gesetze, die unbedingt angewandt werden sollten. Doch wer definiert, was im Sinne dieser angestrebten Gesetzesänderung „verstörend“ ist, was eine Schwangere „verwirrt“ oder „beunruhigt“? Hinzu kommen zynische Verdrehungen von Tatsachen wie die Behauptung, ohne die Gesetzesänderung werde das Schutzkonzept für vorgeburtliche Kinder „zunehmend beeinträchtigt“, oder die These, Abtreibungsexperten würden für eine „Durchführung des Schutzkonzepts“ für Schwangere „Sorge tragen“.

Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: „Gehsteigbelästigung“ ist ein frei erfundenes Phänomen. Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien.

Der Bundesverband Lebensrecht hat mit seinen Mitgliedsorganisationen für Freitag, den 05.07., von 12 bis 14 Uhr vor dem Bundestag eine Demonstration organisiert – für zugewandte Hilfe für Schwangere, für Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.


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