Am Samstag, den 18. Oktober feierten die Christdemokraten für das Leben (CDL) ihr vierzigjähriges Bestehen im Rahmen einer festlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. 

Nach der Begrüßung und einem fundierten Überblick über vier Jahrzehnte CDL-Themen durch die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, ließ die jetzige Ehrenvorsitzende und im Laufe der CDL-Geschichte zweite Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, die Geschichte der CDL Revue passieren und blickte auf tragende Grundprinzipien der Lebensrechtsarbeit.

Lag zu Beginn der Schwerpunkt der CDL-Arbeit noch auf der Abtreibung, erweiterte sich der Themenkreis während der 19-jährigen Amtszeit von Löhr deutlich, etwa um neue Fragen des Embryonenschutzes, Organtransplantation und Sterbehilfe. Auch die Arbeit veränderte sich und die Organisation von Fachtagungen, die Medienarbeit, Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und der Aufbau bundesweiter Kooperationen, Expertenkreise und des Bundesverbandes Lebensrechts gewann stark an Bedeutung.

Juristischer Mittelpunkt des Tages war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Bonn und Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Hillgruber sprach über die Bedeutung des Grundrechts auf Leben für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Leben schütze zunächst die bloße physische Existenz, ohne qualifizierende weitere Merkmale, ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, -tüchtigkeit, „Nutzen“ für die Gesellschaft. Hillgruber machte darauf aufmerksam, dass jeder, der aus dem Recht auf Leben nur noch ein Recht für Geborene, Leistungsfähige und Gesunde machen will, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Menschenwürde und Recht auf Leben seien nicht exklusiv, d. h. also bestimmten Menschen zu gewähren, sondern inklusiv und gelten für alle Menschen gleichermaßen. „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben „zu weit“ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“, so Hillgruber.

Hubert Hüppe, der mit Johanna Gräfin von Westphalen Mitgründer der CDL ist, blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die Anfangsjahre zurück und die Motivation zur Gründung der CDL, die er u. a. in der vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwar angekündigten aber nicht verwirklichten „geistig-moralischen Wende“ auch in Bezug auf den Lebensschutz sah.

Die CDL und Stiftung Ja zum Leben sind seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1987 durch die Gräfin von Westphalen und ihren ältesten Sohn, Friedrich Wilhelm stets eng verbunden gewesen. Die Geschäftsführerin der Stiftung „JA zum Leben“, Elisa Ahrens überbrachte eine Grußbotschaft ihrer Tochter, der heutigen Stiftungsvorsitzenden Marie Elisabeth Hohenberg. Auch Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), dessen Gründung im Jahr 2001 die CDL maßgeblich mitgetragen hat, gratulierte mit ihrem Grußwort und dankte der CDL für ihren nachhaltigen und bleibenden Einsatz.

Weitere Grußworte waren vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der Paneuropa-Union Bernd Posselt übersandt worden. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eine Videobotschaft an die Versammlung geschickt.


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Zur Konferenz der Föderation One of Us, die gestern im europäischen Parlament stattfand um echte Wahlfreiheit für Schwangere einzufordern, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Brüssel:

Die Konferenz der Föderation One of Us, deren Mitglied die ALfA ist, war ein Weckruf für das Europäische Parlament . „Als Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle und selbst vor Ort in Brüssel, sehe ich mit Sorge die gravierende schematische Schieflage in der europäischen Förderpolitik: Während die Europäische Union Jahr für Jahr millionenschwere Programme für Abtreibungsorganisationen unterstützt, bleiben nicht nur die unzähligen Fälle erzwungener Abtreibungen, sondern auch das Leiden vieler Frauen nach Abtreibungen ausgeblendet,“ erklärt Kaminski. Davon hätten die Zeugnisse der Frauen aus Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und den Niederlanden ein erschütterndes Zeugnis gegeben. „Freiheit der Wahl setzt die Möglichkeit zur Wahl voraus. Keine Frau sollte allein gelassen werden“, sagte Mafalda aus Portugal, alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Leire aus Spanien kritisierte die institutionelle Vernachlässigung von Frauen, die ihr Kind bekommen möchten: „Europa kann sich nicht feministisch nennen, solange schwangere Frauen allein gelassen werden. Wahlrecht bedeutet auch das Recht, nicht abzutreiben.“ Charlène aus Frankreich sprach über den Druck zur Abtreibung: „In der Klinik wurde von ‘meiner Entscheidung’ gesprochen, aber niemand hörte mir wirklich zu. Ich wollte nicht, doch sie drängten mich.“

„Wer wirklich das Wohl und die Rechte der Frau schützen will, darf diese Schattenseiten nicht ignorieren. Frauen, die nach massiven Drucksituationen eine Abtreibung erfahren, leiden oftmals körperlich und seelisch– das zeigen sowohl Erfahrungsberichte als nicht zuletzt auch die vom Bund geförderte ELSA-Studie. Jeder Fall einer Frau, die gegen ihren Willen zur Abtreibung gedrängt wird, ist einer zu viel. Doch diese Realität wird systematisch verdrängt, wenn Institutionen und Lobbygruppen allein das „Selbstbestimmungsrecht“ propagieren, ohne auch die Kehrseite zur Kenntnis zu nehmen“, so Kaminski. „Dass die EU ausgerechnet Organisationen fördert, die diese Zusammenhänge ausblenden und teils selbst zu einseitiger Beratung beitragen, ist frauen- und familienpolitisch unverantwortlich.“

Am Ende der Tagung unterzeichneten die anwesenden Europaabgeordneten eine Erklärung, mit der die EU aufgefordert wird, rechtliche Regelungen zur Mutterschaftshilfe zu verbessern, einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung in allen EU-Staaten zu erwirken und Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens ab der Empfängnis zu fördern. Die zentrale Botschaft: Freiheit und Gleichheit beginnen mit echter Unterstützung für Mütter. Kaminski: „Die ALfA schließt sich diesen Forderungen gerne an. Europa braucht eine Politik, die Frauen wirklich stärkt – vor, während und nach der Geburt. Nur so wird die vielbeschworene Freiheit zur Realität – und nicht zu einer frauenfeindlichen Fassade.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184