Zur veröffentlichten Abtreibungsstatistik 2025 sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die Abtreibungsstatistik spricht offiziell von sinkenden Zahlen. Die 105.710 gemeldeten Abtreibungen in den Ende 2025 gelisteten 1.120 Einrichtungen bedeuten rein rechnerisch 0,7 % weniger als 2024. Bei genauerem Hinsehen jedoch sieht die Entwicklung ganz anders aus: So sank die Zahl der gebärfähigen Frauen im Alter von 14–19 (4 %) und im Alter von 20–24 (4,9 %). Aussagekräftiger ist daher hier die Abtreibungsquote, die Zahl der abtreibenden Frauen unter 10.000 Frauen derselben Alterskohorte: Hier zeigt sich eine stagnierende bzw. steigende Quote, was nicht weniger, sondern mehr Abtreibung bedeutet. Dasselbe Bild ergibt sich in den höheren Altersklassen (außer 30–35), wo sowohl die Zahlen als auch die Quoten teilweise massiv angestiegen sind. Auch der vom Statistischen Bundesamt angeführte Zehnjahresvergleich zeigt, dass trotz sinkender Frauenzahlen 2015 6.800 Abtreibungen weniger erfasst wurden.

Besonders besorgniserregend ist auch der ungewöhnliche Anstieg der Abtreibungen aufgrund von Vergewaltigung (kriminologische Indikation) von 40 auf 85. Dahinter steht eine hohe Dunkelziffer, denn viele Frauen zeigen die Vergewaltigung nicht an, sondern besorgen sich einen Beratungsschein. Dies weist einerseits darauf hin, dass ein wichtiges Hauptziel der Emanzipation, nämlich Respekt vor Frauen, offenbar immer noch nicht erreicht wird. Andererseits darauf, dass die Schein-Beratungsstellen wohl nicht immer so beraten, wie es nach § 219 StGB und Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschrieben ist: für ein Leben mit Kind, umfassend, intensiv, mit Einbeziehung aller möglichen Hilfsstellen, Fördermöglichkeiten etc. Dafür sprechen auch die gleichbleibend hohen und seit dem dritten Quartal 2025 stetig steigenden Abtreibungszahlen.

Bedenklich ist weiterhin, dass 49 % der Abtreibungen in den ersten sechs und insgesamt 80 % in den ersten acht Schwangerschaftswochen stattfinden, also dann, wenn viele Frauen die Schwangerschaft gerade erst bemerkt haben. Das bedeutet weniger Zeit zum Nachdenken, weniger Zeit für gute Beratung und das Angebot von Alternativen, weniger Bedenkzeit, höheren Druck und damit möglicherweise mehr schnelle Abtreibungsentscheidungen. Es ist kaum möglich, dass man in so kurzer Zeit und unter Druck problemlos selbstbestimmte, vorausschauende Entscheidungen dieser Tragweite treffen kann. Erhöht wird der Druck dadurch, dass die Abtreibungspille, die inzwischen mehrheitlich angewandt wird, nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche erlaubt ist. Es mehren sich Erfahrungsberichte von Frauen, die zur baldigen Einnahme gedrängt werden, um diese Frist nicht zu überschreiten.

Angesichts dieser Entwicklung fordert der Bundesverband Lebensrecht als Sofortmaßnahmen eine Qualitätsüberprüfung der Schein-Beratungsstellen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben sowie eine vollständige Statistik mit Abtreibungsmotiven, um die Beratung und Hilfe zu verbessern. Eine weitere Förderung und Ausweitung der Abtreibung, wie unter anderem von Bündnis 90 / Die Grünen aktuell gefordert, ist vor diesem Hintergrund mehr als absurd.

Statt Ausbau der Abbruchsstrukturen brauchen Frauen mehr Beratung, umfassende Information und soziale Unterstützung.

Zum gestern im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags beratenen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des parteilosen Abgeordneten Stefan Seidler „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (BT-Drucksache: 21/3909) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der gestern im Gesundheitsausschuss beratene Antrag der Grünen „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ ist einseitig, verfassungsrechtlich problematisch und geht an den wirklichen Bedürfnissen schwangerer Frauen vorbei. Er beruht zudem auf den Ergebnissen einer Studie, die das Gegenteil dessen nachweist, was die Antragsteller behaupten.

Die Diagnose einer „Versorgungsmisere“ überzeugt daher nicht: Die Zahl der Abtreibungen liegt seit Jahren wieder deutlich über 100.000, der Anteil der vorgeburtlichen Kindstötungen an allen Schwangerschaften steigt, während die Geburtenzahlen sinken. Auch die Datenlage, auf die sich die Antragsteller stützen, belegt keinen generellen Versorgungsengpass: Ein Großteil der Frauen (über 80 %) gibt an, relativ problemlos eine Einrichtung für die Abtreibung finden und erreichen zu können. Ca. 90 % der Abtreibungsärzte führen nicht mehr als eine Abtreibung pro Woche durch. Vor diesem Hintergrund erscheint die Diagnose einer strukturellen Unterversorgung als vorgeschoben, um einen politisch gewollten Ausbau der Abtreibungsstrukturen zu legitimieren.

„Wer auf Grund einer überschaubaren Zahl von Fällen, in denen Frauen mehr als 50 km zur nächsten Abtreibungseinrichtung fahren mussten, eine angebliche Mangelversorgung durch Schleifen der Gewissens- und Religionsfreiheit erreichen will betreibt keine Versorgungspolitik zur Verbesserung der Frauengesundheit, sondern verübt einen Angriff auf fundamentale Grundrechte“, erklärt ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski. „Frauen brauchen in der Krise keinen Turbo-Zugang zur Abtreibung, sondern Menschen, die an ihrer Seite stehen, ihnen Alternativen eröffnen und ihr Recht auf ihr Kind verteidigen.“

Besonders inakzeptabel ist aus Sicht der ALfA die Forderung nach dem Ausbau telemedizinischer Angebote, die faktisch auf mehr medikamentöse Abbrüche im häuslichen Umfeld hinauslaufen. Erfahrungen mit solchen Do-It-Yourself Heimabtreibungen in anderen Ländern zeigen ein signifikant erhöhtes Komplikationsrisiko gegenüber chirurgischen Eingriffen und dramatische Fälle von Missbrauch: Sei es, dass Frauen sich durch eine solche Abtreibung in einem späten Schwangerschaftsstadium selbst gefährden oder aber, dass ihr Partner das Kind durch heimliche Verabreichung von Tabletten gegen ihren Willen abtreibt. Hinzu kommt: Die Erfahrung aus den ALfA-Beratungsangeboten zeigt, dass Frauen, die alleine und zu Hause abgetrieben haben, häufig von starken seelischen und insbesondere körperlichen Belastungen berichten. Das belegt auch die ELSA-Studie.

Besonders scharf weist die ALfA den Versuch zurück, konfessionelle Träger über eine Änderung von § 12 SchKG zur Mitwirkung an Abtreibungen zu zwingen. Dies wäre ein schwerwiegender Eingriff in die durch Artikel 4 Grundgesetz geschützte Religions- und Gewissensfreiheit und würde das kirchliche Krankenhauswesen in Deutschland in seinen Grundfesten erschüttern. Bemerkenswert ist, dass ein solcher Zwang selbst im Unrechtsstaat der DDR nicht existierte: Dort waren Abtreibungen zwar innerhalb einer Frist rechtmäßig, kirchliche Krankenhäuser aber nicht zur Durchführung verpflichtet.

Statt einer flächendeckenden „Abtreibungs-Versorgung“ fordert die ALfA daher den Ausbau lebensbejahender Beratung, sozialer Hilfen für Schwangere sowie gründlicher Informationen über alle Risiken und Nebenwirkungen der verschiedenen Abtreibungsmethoden.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031