Augsburg, 23.6.2026. Gemeinsam mit der britischen Lebensrechtsorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC) startet die ALfA die neue „EPIC Challenge“, ein wettbewerbliches Förderprogramm für Lebensrechts-NGOs in ganz Europa. Vorgestellt wurde die Initiative am 22. Juni im Rahmen eines internationalen Pro Life Leaders Summit, den ALfA und SPUC gemeinsam in London veranstaltet haben. Zu den Referenten gehörten unter anderem David Bereit, Gründer von 40 Days for Life, sowie Katy Faust, Gründerin und Vorsitzende der Kinderschutzinitiative Them Before Us. An dem Treffen nahmen Leiterinnen und Leiter zahlreicher Lebensrechtsorganisationen teil. Ziel des Gipfels war es, die europäische Vernetzung zu stärken, voneinander zu lernen und gemeinsame Strategien für einen wirksamen Lebensschutz zu entwickeln.

„Mit der EPIC Challenge reagieren wir auf eine dramatische Schieflage: Überall in Europa werden Abtreibungen politisch ausgeweitet, während viele Lebensrechtsorganisationen mit minimalen Ressourcen um jedes einzelne Kind kämpfen. Wir wollen die Menschen, die sich oft ehrenamtlich und mit viel Herzblut für das wichtigste Menschenrecht überhaupt – das Recht auf Leben – einsetzen, nicht alleinlassen, sondern ihre besten Projekte gezielt finden, professionell stärken und so eine Kultur des wirklichen, messbaren Lebensschutzes über Grenzen hinweg entfalten“, so die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski.

Bewerben können sich registrierte gemeinnützige Pro-Life-Organisationen aus allen europäischen Ländern mit Projekten in einem von fünf Schwerpunkten: Anerkennung der Menschlichkeit des ungeborenen Kindes, Bekämpfung der Abtreibungspille, Stärkung von Schwangerschaftsberatungs- und Hilfszentren, Senkung der Nachfrage in Abtreibungskliniken oder Hilfe nach Abtreibung.

Voraussetzung ist die Zustimmung zu den Werten von EPIC (Menschenwürde, messbare Wirkung, Innovation, Zusammenarbeit) sowie die Bereitschaft, zu klaren Ergebnissen zu kommen und Abschlussberichte vorzulegen.

Im ersten Jahr werden 60.000 € vergeben, darunter ein Hauptzuschuss von 30.000 € und zwei Zuschüsse je 10.000 €. Damit sollen Projekte gefördert werden, die messbare Fortschritte zum Schutz ungeplant Schwangerer und ungeborener Kinder in Europa erzielen. Im ersten Jahr wird die Challenge von ALfA und SPUC getragen.

Die EPIC Challenge startet offiziell am 22. Juni 2026, gefolgt von einer Online‑Q&A‑Session für registrierte europäische Pro‑Life‑NGOs am 8. Juli 2026 um 18:00 Uhr (CET), einer offiziellen Ausschreibung im September 2026, einer Bewerbungsfrist im Oktober–November 2026 und der Bekanntgabe der Gewinner im November–Dezember 2026. In der Q&A‑Session werden die fünf strategischen Schwerpunktbereiche, die Anforderungen an die Ko‑Finanzierung und die Teilnahmebedingungen erläutert; für Rückfragen vorab steht die Adresse oeffentlichkeitsarbeit@alfa-ev.de  zur Verfügung.

EPIC ist ein Zusammenschluss von europäischen Pro‑Life‑Organisationen, der mit gemeinsamer Leitung und operativer Verantwortung die EPIC Challenge konzipiert, steuert und durchführt. Ziel dieser Koalition ist es, eine Impact‑Kultur im Lebensschutz zu etablieren: strategisch zu planen, messbare Ergebnisse (z.B. mehr Frauen, die sich für ihr Kind entschieden haben, mehr Hilfen für Eltern in Not) zu erzielen und dadurch die Zahl der erfolgreichen Projekte in Europa zu erhöhen.

„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit SPUC, einer professionell arbeitenden und äußerst erfahrenen Organisation, und bin überzeugt, dass diese gemeinsame Challenge die Lebensrechtslandschaft in Europa nachhaltig bereichern wird,“ erklärte Kaminski in London.


Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit, Politik und durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821/512031

Zu dem in dieser Woche von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) veröffentlichten Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ erklären der Vorsitzende der „Seelsorge für das Leben“, Bischof em. Heinz Josef Algermissen, und die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e. V., Cornelia Kaminski, in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

Bischof em. Heinz Josef Algermissen: „Das Positionspapier der kfd mag Vieles, ja, sogar gut gemeint sein. Nur katholisch ist es nicht. Dass ein katholischer Verband allen Ernstes die Forderung erhebt, dass vorgeburtliche Kindstötungen ,auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen‘ (vgl. Seite 8, Zeile 247f), ist völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich. Gleiches gilt für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen (vgl. Seite 8, Zeile 252f).

Die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes im Mutterleib stellt keine Gesundheitsleistung dar. Auch eine ungewollte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die Kosten für eine vorgeburtliche Kindstötung der Solidargemeinschaft der Versicherten aufladen zu wollen, verharmlost und relativiert das Tötungsverbot.

Maßgebliche Autoritäten für katholische Verbände sind nicht einzelne Theologinnen und Theologen, sondern das Lehramt der katholischen Kirche. Die Lehre der katholischen Kirche zu Abtreibungen ist auch der kfd bekannt (vgl. Seite 3, Zeile 73ff). Es ist zwar richtig, wenn in dem Positionspapier darauf verwiesen wird, dass die katholische Kirche dem Gewissen des Einzelnen eine sehr hohe Bedeutung beimisst. Wie das Positionspapier jedoch selbst festhält, bedarf jedes Gewissen „der Bildung und Orientierung an objektiven sittlichen Normen“ (vgl. Seite 3, Zeile 89).

Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, eine Entscheidung für die Durchführung einer Abtreibung ließe sich mit der Berufung auf das eigene Gewissen rechtfertigen. Das ist nicht der Fall. Wo das Gewissen einen solchen Rat erteilte, würde dadurch lediglich offenbar, dass das betreffende Gewissen nicht in hinreichender Weise gebildet wurde. Ein in rechter Weise gebildetes Gewissen wird die Lehre der katholischen Kirche sowohl in dieser als auch in anderen Fragen als verbindlich und persönlich verpflichtend betrachten.

Just in dieser Woche erklärte Papst Leo XIV. bei seiner Begegnung mit den Mitgliedern des spanischen Parlaments in Madrid: ,Jedes menschliche Leben muss von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden. Wenn diese Gewissheit verblasst, sind die Schwächsten die ersten Opfer, und das Gesetz verliert seine tiefste Bedeutung: jedem Menschen zu dienen und ihn zu schützen. Deshalb zeigt sich die moralische Größe einer Nation vor allem in ihrer Fähigkeit, jene Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben, die sich in einer besonders fragilen Lage befinden.‘ Ein katholischer Verband, der sich davon distanzierte, distanziert sich von der Kirche als mystischem Leib Christi und damit von Christus selbst.“

Cornelia Kaminski: „Das von der kfd vorgelegte Positionspapier zeugt an zahlreichen Stellen von einer derart krassen Uninformiertheit, dass man nur zu gerne wüsste, wer zu seinen Verfassern zählt. So firmiert die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassene ,Pille danach‘ (vgl. Seite 5, Zeile 158f) keineswegs unter den klassischen Kontrazeptiva. Rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen, kann sie diesen und damit eine Befruchtung verhindern. In allen übrigen Fällen entfaltet die ,Pille danach‘ jedoch eine frühabtreibende Wirkung.

Falsch ist auch die Behauptung, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehe in einem ,Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau‘ (vgl. Seite 7, Zeile 206f). Mit Ausnahme von Vergewaltigungen sind auch ungeplante Schwangerschaften Folge selbstbestimmten Handelns. Jeder aufgeklärte Mensch weiß heute längst, dass Kontrazeptiva Schwangerschaften nicht zu einhundert Prozent verhindern (Pearl-Index) und daher die Zeugung eines Kindes auch dann als Möglichkeit verbleibt, wenn sie verhindert werden soll. Wer meint, dies ignorieren zu können, handelt gerade nicht selbstbestimmt.

Eine Liste mit Praxen und Krankenhäusern, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, gibt es längst: Sie muss daher auch nicht erst ,zugänglich gemacht werden‘ (vgl. Seite 7, Zeile 224ff). Auch nicht durch ,staatliche Stellen‘ (vgl. ebenda). Sie findet sich nämlich sowohl auf dem Internetportal der Bundesärztekammer als auch auf dem des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wer die im Positionspapier erwähnte ELSA-Studie (vgl. S. 6, Zeile 176) gelesen hat und nicht bloß vom ,Hörensagen‘ kennt, der weiß auch: Es gibt keinen Versorgungsengpass. Die Auswertung der ELSA-Studie zeigt vielmehr, dass 91 Prozent der befragten Frauen die Erreichbarkeit der Einrichtungen als eher gut oder sehr gut bewerteten. 90 Prozent der befragten Ärzte führten weniger als einen Schwangerschaftsabbruch pro Tag durch. Von einer ,Versorgungslücke‘, die ,dringend geschlossen‘ werden müsse, kann also keine Rede sein. (vgl. Seite 7, Zeile 234ff). Nahezu abenteuerlich mutet die Behauptung an, die angebliche Versorgungslücke führe zu einer Gefährdung des Lebens der Mutter auch bei gewollten Schwangerschaften (vgl. ebenda).

Völlig absurd sind die Behauptungen, die das Positionspapier über die deutsche Lebensrechtsbewegung aufstellt. Sprache und Tonalität lassen nicht nur jede Geschwisterlichkeit vermissen, sondern atmen genau die Aggressivität, die der Lebensrechtsbewegung unterstellt wird. Belege zu den erhobenen Vorwürfen – etwa Belästigung von Frauen vor Abtreibungseinrichtungen – fehlen vollständig, was kaum erstaunen kann. Auch hier hätte ein Blick in die ELSA-Studie für Aufklärung sorgen können: Dort gaben 1,3 Prozent der befragten Frauen  an, eine Belästigung erfahren zu haben. Auch ein Blick auf die Webseiten führender Lebensrechtsorganisationen, Gespräche mit ihren Vertretern oder ein Besuch bei einer ihrer zahlreichen Veranstaltungen – Kongresse, Fachtagungen, Informationsstände –  hätte für Klarheit sorgen können. Stattdessen entschied sich die kfd für die verbale Verleumdung von Lebensrechtlern.“

Die „Seelsorge für das Leben“ vernetzt und informiert Seelsorger, die sich in ihrem Dienst für den Schutz des Lebens in allen Phasen einsetzen. Sie richtet sich an Priester, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ordensleute, Krankenhausseelsorger, Sterbebegleiter und Pädagogen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist eine überkonfessionelle, parteiunabhängige Bürgerinitiative mit bundesweit rund 11.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht und setzt sich seit 1977 in Öffentlichkeit, Politik und durch konkrete Hilfe für Schwangere in Not für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
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