Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben

Pressemitteilung 18.09.2020

Mit renommierten Referenten und coronabedingten 60 Teilnehmern wurde das Lebensrechtswochenende rund um den Marsch für das Leben 2020 in Berlin eröffnet. Menschliche Bindungen und die damit verbundenen Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung, insbesondere mit Blick auf Lebensanfang und Lebensende, waren Thema der Fachtagung.

Autonomie und Selbstbestimmung gehören zu den menschenrechtlichen Errungenschaften der Moderne. Sie gelten einerseits als so maßgeblich, dass das Bundesverfassungsgericht daraus aktuell ein übergeordnetes, von keiner besonderen Lebenslage abhängiges „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ ableitet, das die Menschenwürde dieser Autonomie unterordnen will. Andererseits zeigt gerade die Corona-Pandemie deutlich, dass der von der Menschenwürde abgeleitete unbedingte Schutz des Lebens höchste Priorität hat, auch gegenüber der Selbstbestimmung. „Menschenwürde hat höchste Priorität und ist die Grundlage unseres Staates“, fasst Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, zusammen.

In einem Grundsatzreferat ordnete Prof. Dr. Christoph Böhr, außerordentlicher Professor für Gegenwartsfragen, die Menschenwürde sowie Fremd- und Selbstbestimmung ethisch ein und veranschaulichte, wie subtil Fremdbestimmung sein und eine angebliche Selbstbestimmung maßgeblich beeinflussen könne.

Das noch relativ junge Forschungsfeld der pränatalen Psychologie präsentierte die Bindungsanalytikerin und Krisenbegleiterin Silke Nixdorff und verdeutlichte, wie folgenreich diese erste existentielle Bindung von der Zeugung bis zur Geburt und die damit verbundenen Erfahrungen für das gesamte weitere Leben eines Menschen sind.

Welche Risiken Mütter auf sich nehmen, um ihre Kinder vorgeburtlich therapieren zu lassen, erläuterte anschließend Prof. Dr. Holm Schneider, Oberarzt und Abteilungsleiter für Molekulare Pädiatrie am Universitätsklinikum Erlangen, der eine solche Therapie selbst entwickelt hat. Verschiedene genetische Besonderheiten und Krankheiten lassen sich im Mutterleib erfolgreicher behandeln als nach der Geburt.

Den Bogen zum Lebensende schlug Dr. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Er berichtete unter anderem aus seiner praktischen Erfahrung mit suizidalen Patienten und verdeutlichte die Gefahren einer als absolut gesetzten Autonomie und Selbstbestimmung für die Menschen und die Gesellschaft.

Diese Fachtagung ist der Auftakt eines Lebensrechtswochenendes, das der Bundesverband Lebensrecht jedes Jahr im September organisiert. Höhepunkt ist der Marsch für das Leben am Samstag, 19.09.2020, der dieses Jahr zum 16. Mal in Berlin stattfindet.

Einige Vorträge werden aufgezeichnet und sind ab dem 25.09.2020 unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ verfügbar.

Der Marsch für das Leben kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube live verfolgt werden.

 

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

PRESSEMITTEILUNG 11.09.2020

Zum Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), der ab 2022 das Kükenschreddern in Deutschland verbieten wird, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, Stellung:

Augsburg.  Bauernpräsident Joachim Rukwied sehnt den Tag herbei, an dem keine männlichen Küken mehr gleich nach dem Schlüpfen geschreddert werden müssen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft möchte den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen. Die Bundesagrarministerin fordert alle Bürger auf, auf Eier aus dem Ausland zu verzichten, falls dort weiterhin Küken geschreddert würden, denn das Töten von männlichen Eintagsküken sei ethisch nicht vertretbar. Für nur 2 Cent pro Ei könne man bereits kurz nach der Befruchtung das Geschlecht feststellen. Renate Künast, Bundestagsabgeordnete der Grünen und vehemente Kritikerin des Schredderns, ist nun „voller Hoffnung“, dass keine Küken mehr getötet werden müssten.

Ohne Zweifel wird hier eine grausame Praxis beendet und der Verbraucher darauf hingewiesen, dass dies ein fairer Preis dafür sei, dass in Zukunft dieses Tierrechte missachtende Verfahren ein Ende findet.

Jedes Jahr entscheiden sich in Deutschland 100.000 Frauen dafür, ihr ungeborenes Kind zu töten, viele davon, weil ihnen die finanziellen Mittel für ein Leben mit Kind fehlen. Jeder Deutsche verzehrt pro Jahr durchschnittlich 236 Eier. Das macht bei Mehrkosten von 2 Cent pro Ei 4,72 € pro Person aus, bei 83 Millionen Einwohnern in Deutschland fast 400 Millionen Euro, die uns das Wohl der Küken wert ist. Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz von Küken vorlegt und die Bürger dazu auffordert, Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Es ist jedoch unfassbar tragisch, dass die grausame Tötung ungeborener Kinder dagegen schulterzuckend hingenommen wird. Deutschland werde durch dieses Gesetz zum weltweiten Vorreiter in Sachen Tierschutz, hieß es aus dem Agrarministerium. „Wünschenswert wäre jedoch, Deutschland würde sich zum weltweiten Vorreiter in Sachen Menschenschutz aufschwingen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um das massenhafte Töten ungeborener Kinder zu beenden“, so Kaminski. „Aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Wer wie Renate Künast zwar Werbung für Abtreibung erlauben will, das Töten von Küken hingegen als ethisch nicht vertretbar bezeichnet, ist auf mehr als einem Auge blind.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Deutsche Bischofskonferenz unterstützt Marsch für das Leben

Zur heutigen Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, in Berlin:

Mit einem Grußwort unterstützt Bischof Georg Bätzing im Namen der Deutschen Bischofskonferenz den Marsch für das Leben, der am Samstag, dem 19. September, zum sechzehnten Mal in Berlin stattfinden wird.

Darin thematisiert Bischof Bätzing insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid, die Definition der Selbsttötung als „autonomes Sterben“ und die menschenwürdige Antwort von Christen darauf, die in Beistand, Linderung von Schmerzen und Trost bestehe: „Das Leben behält in jeder Situation – auch in scheinbarer Ausweglosigkeit – seinen Sinn durch die Gewissheit, dass Gott es in seiner Hand hält und es von der Dunkelheit zum Licht führen will.“ Thema der nächsten Woche für das Leben sei entsprechend die wertvolle Arbeit der Palliativversorgung. Der Bundesverband Lebensrecht wird die Woche für das Leben wie in den vergangenen Jahren mit einer Fachtagung vor Ort unterstützen.

Ausdrücklich dankt Bischof Bätzing den Organisatoren und Teilnehmern des Marsches für das Leben: „Ich danke Ihnen sehr für Ihr ungebrochenes Engagement. (…) Für Ihr Engagement wünsche ich Ihnen Gottes Segen.“ Ihre persönliche Teilnahme an der Veranstaltung, die um 13 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) beginnt, haben unter anderem Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Erzbischof Heiner Koch (Berlin) zugesagt.

Das vollständige Grußwort finden Sie hier: Grußwort Bischof Georg Bätzing (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz)

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Aktuell kursieren Gerüchte und Behauptungen, der Marsch für das Leben sei eine „Anti-Corona“-Demonstration oder werde durch solche und weitere Fremd-Themen oder -Bewegungen unterwandert.

Dazu sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Als Dachverband der größten und wichtigsten Lebensrechtsvereine in Deutschland ist es unsere Aufgabe und unser Anliegen, die Themen des Lebensrechts im politischen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und öffentlichen Raum zu vertreten – überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.

Der Marsch für das Leben war und ist eine reine Pro-Life-Demonstration. Dies umfasst alle Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ihr Lebensrecht und ihren Lebensschutz. Daher beachten wir selbstverständlich die behördlichen Auflagen in Berlin, die als Hygienekonzept eine Mund-Nasen-Bedeckung und einen Mindestabstand erfordern, und haben vor Ort zusätzlich einen Vorrat an Pro-Life-Schlauchschals zu diesem Zweck.

Beim Marsch für das Leben sind wie immer ausschließlich Materialien des Bundesverband Lebensrecht und seiner Mitgliedsvereine zugelassen. Jegliche Behauptung, die unsere Demonstration mit gesellschaftlichen Gruppierungen/Strömungen mit anderem Schwerpunkt in Verbindung bringt, ist unwahr. Natürlich können vereinzelte Vorfälle in dieser Hinsicht ebensowenig vollkommen ausgeschlossen werden wie die regelmäßigen aggressiven Störungen durch extremistische, intolerante Gruppierungen, die Kindern ihr Lebensrecht absprechen und Mütter im Schwangerschaftskonflikt zugunsten einer frauenfeindlichen Ideologie im Stich lassen.

Wir freuen uns darüber, dass viele ranghohe Vertreter/innen von Kirchen und aus dem öffentlichen Leben unsere Veranstaltungen und unsere Arbeit seit vielen Jahren unterstützen und mit ihrer Teilnahme bereichern.

Wir laden herzlich ein, zum Marsch für das Leben nach Berlin zu fahren und damit auch in diesem Jahr wieder ein starkes Zeichen für eine wirklich humane Gesellschaft zu setzen.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Alexandra Maria Linder M.A.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Die spannende Lebensgeschichte einer jungen US-Amerikanerin jetzt im Kino

„Unplanned“ startet in Deutschland

(Fulda) Der international erfolgreiche Film „Unplanned“ ist gestern mit einer Filmpremiere in Fulda auch in deutschen Kinos gestartet. Das Filmdrama basiert auf der Lebensgeschichte von Abby Johnson, die acht Jahre bei Planned Parenthood arbeitete, bevor sie überzeugte Menschenrechtsaktivistin wurde. Ihre Geschichte hat sie in einem autobiographischen Buch verarbeitet (Englisch: Unplanned; Deutsch: Lebenslinie).

„Eine mitreißende Geschichte, und die Fakten werden sehr gut und sachlich präsentiert“, kommentierte ein Arzt aus Fulda den Film nach der Vorführung. Eine Münchner Studentin sagte nach der Premiere: „Dieser unglaublich bewegende Film regt zum Nach- und Umdenken an. Er wird viele Leben retten.“ „Besonders interessant ist zum einen, dass Abby Johnson beide Seiten intensiv kennengelernt hat und sehr gut einschätzen kann“, erläuterte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., die Hintergrundgeschichte, „und zum anderen kann man Strukturen der amerikanischen Organisation Planned Parenthood ebenso nachvollziehen wie menschliche Verdrängungsmechanismen in bestimmten Situationen; auch Abby Johnson selbst hat das erlebt.“

Als ehrenamtliche Mitarbeiterin beginnt die Studentin Abby Johnson eine Tätigkeit bei Planned Parenthood. Aufgrund ihres großen Engagements wird sie nach einigen Jahren hauptamtliche Leiterin einer Planned Parenthood Abtreibungsklinik. Als sie zum ersten Mal in ihrem Leben bei einer Abtreibung assistiert, wird ihr Weltbild erschüttert. Heute ist sie eine der führenden Lebensrechtspersönlichkeiten in den USA. Zwischen diesen beiden Polen liegt eine spannende und oft überraschende Berufs- und Lebensgeschichte.

Der Bundesverband Lebensrecht organisierte den Auftakt von „Unplanned“ in Deutschland. Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnungen konnten lediglich 150 Personen an der Filmpremiere in Fulda teilnehmen. Die STIFTUNG JA ZUM LEBEN finanzierte die deutsche Synchronisation des Films. Ab dem 16. Oktober 2020 wird der Film auf DVD und Blu-ray im Handel angeboten.

Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=Rg6ksM5VffM

Pressemitteilung   

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Alexandra Maria Linder M.A.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Kaminski: „Gericht beweist Augenmaß“

Zu dem Urteil, dass das Landgericht Hamburg gegen den Anti-Abtreibungsaktivisten Klaus Günter Annen gefällt hat, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

Augsburg. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßt das Urteil, das das Landgerichts Hamburg gestern gegen den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen gefällt hat. Der Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden darf nicht instrumentalisiert werden, um auf das Unrecht massenhafter vorgeburtlicher Kindstötungen aufmerksam zu machen.

Auch wenn der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit nur höchst unzureichend nachkommt, so stellt die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib – anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich – doch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschlands dar, zu dessen Erreichung es – anders als das Hitler-Regime – sämtlich ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzte.

Im Gegenteil: Mit der Pflichtberatung, die aus Sicht der ALfA verbesserungswürdig ist und deren Praxis daher auf den Prüfstand gehört, werden ungewollt Schwangeren staatliche Hilfen für ein Leben auch mit einem unerwarteten oder gar zunächst unerwünschten Kind angeboten. Dass Ärzte von dem allgemeinen Tötungsverbot ausgenommen werden, wenn die Schwangere die Beratung nachweist, braucht niemand gutzuheißen, ändert aber nichts daran, dass Abtreibungen in Deutschland weiterhin rechtswidrige Taten darstellen.

Zudem hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil auch festgestellt, dass die Abtreibungen anbietende Ärztin Kristina Hänel weiterhin Äußerungen hinnehmen muss, wie die, dass vorgeburtliche Kindstötungen ein „abscheuliches Verbrechen“ seien (so auch das II. Vatikanische Konzil) und „Blut“ an „ihren Händen“ klebe. Aus Sicht der ALfA ist das Urteil gegen Annen, der sich keiner der im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen angeschlossen hat, daher eines, mit dem das Landgericht Hamburg Augenmaß bewiesen hat.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@t-online.de
Telefon: 0178/5888300

Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie

Zu dem Vorstoß aus Baden-Württemberg, in Universitätskliniken nur noch Gynäkologen einzustellen, die Abtreibungen durchführen, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Begriffe wie Ethik oder Gewissensfreiheit, Grundlagen der Medizin und unseres Rechtsstaates, sollen keine Rolle spielen, wenn es um eine angeblich lückenhafte Versorgung im Bereich der Abtreibung geht. Der Zugang zu „reproduktiver Gesundheitsversorgung“, wie es Ricarda Lang von den Grünen ausdrückt, muss natürlich gewährleistet sein. Abtreibung ist jedoch keine Gesundheitsversorgung, sie dient weder der Heilung noch der medizinischen Behandlung. Und es gibt auf der ganzen Welt keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegt, dass Abtreibung einen gesundheitlichen oder psychischen Vorteil für die Frauen hat, sehr wohl aber zahlreiche Studien, die nachteilige Folgen und Schäden für die Frauen nachweisen. Aus logischer medizinischer Sicht und im Sinne der Frauengesundheit dürfte man also eigentlich gar keine Abtreibungen durchführen.

Versorgungslücken gibt es tatsächlich in vielen medizinischen Bereichen: zum Beispiel in der Kardiologie, der Pneumologie, der Onkologie oder der Kiefernchirurgie. Für Behandlungen und Operationen muss man zum Teil weite Wege in Kauf nehmen, häufig mehrfach. Immer mehr Geburtseinrichtungen werden geschlossen, Hebammen haben Schwierigkeiten, ihren Beruf selbständig auszuüben. Hier gibt es in der Tat Handlungsbedarf, der im Sinne der Gesundheitsversorgung gegenüber einer Ausweitung von Abtreibungsangeboten eindeutig Vorrang hat. Des weiteren werden etwa ein Viertel der Abtreibungen in Deutschland mit chemischen Mitteln vollzogen, die angeblich so harmlos sind, dass Frauen sie ganz ohne medizinische Betreuung zu Hause nehmen können. So jedenfalls lautete ein Antrag der Linken-Bundestagsfraktion in der Corona-Zeit. Auch hier opferte man die Frauengesundheit der Ideologie, denn die chemische Abtreibung ist alles andere als harmlos. Da es außerdem konstant hohe Abtreibungszahlen und keine Frauen gibt, die aufgrund zu weiter Anreise ihre Kinder nicht abtreiben lassen konnten oder wegen eines fehlenden Abtreibungszugangs gestorben sind, ist eine „Versorgungslücke“ auch faktisch nicht nachweisbar.

Seit vielen Jahren schon haben Menschen, die im gynäkologischen Bereich arbeiten, Probleme, wenn sie nicht an Abtreibungen mitwirken möchten. Sie werden entlassen oder nicht zur Hebammen- oder Facharztausbildung zugelassen. Gewissensfreiheit und in der Folge die Weigerung aus Gewissensgründen, an bestimmten Handlungen mitzuwirken, ist ein hohes Gut, weshalb internationale Abtreibungsorganisationen versuchen, diese Haltung durch Begriffe wie „unehrenhafter Ungehorsam“ (dishonorable disobedience) zu diskreditieren. Wer Skrupel hat, Patienten zu töten, nimmt seine Berufung und seine medizinische Ethik ernst. Das gilt nicht nur für Abtreibung, sondern ganz aktuell auch für die begleitete Selbsttötung. Es ist schlicht pervers, in Kliniken bevorzugt medizinisches Personal einzustellen, das zu Tötungshandlungen bereit ist.

Wenn die Gewissensfreiheit abgeschafft wird, werden Menschen zu Handlangern und Spielbällen politischer Entscheidungen gemacht, die offensichtlich nicht immer vorrangig Humanität und Menschenwürde im Blick haben.

 

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

PRESSEMITTEILUNG von 08.07.2020

Zu dem Vorhaben der Baden-Württembergischen Landesregierung, zu prüfen, inwieweit Ärzte an Unikliniken zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtet werden können, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Noch mehr Möglichkeiten bereit zu stellen, ungeborene Kinder vor ihrer Geburt zu töten, stellt offensichtlich eine der größten Sorgen der baden-württembergischen Landesregierung dar – so groß, dass nun sogar erwogen wird, die Beteiligung von Ärzten an Tötungshandlungen in Universitätskliniken, die direkt dem Land unterstellt sind, verpflichtend zu machen. Dieses Vorhaben ist aus mehreren Gründen verwerflich. Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren – aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist.  Mit gutem Grund sinkt die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich: jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall hat beobachten können, der gesehen hat, wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen. Darüber hinaus gilt, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen kann, wenn Ärzte bspw. zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden. Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind. Es ist nahezu grotesk, dass eine Landesregierung nun prüft, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen und verstößt darüber hinaus gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet.

Das Vorgehen der baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen), die dieses Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der taz dargelegt hat, reiht sich ein in eine lange Kette von gleichgelagerten Versuchen, Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen und entspricht ganz der Linie der grünen Partei, die zwar den Klima- und Umweltschutz als ihr ureigenstes Thema begreift, den Schutz des ungeborenen Lebens jedoch für einen Anachronismus hält, den es zu beseitigen gilt.

Diese Haltung wirft es ein Schlaglicht auf die Ignoranz, mit der Frauen in Not seitens der Grünen und nun offensichtlich auch der baden-württembergischen Landesregierung insgesamt begegnet wird: eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung.  „Es ist bedauerlich, dass eine Landesregierung die Hilfe und Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt Organisationen wie der ALfA überlässt, die umfassend für Frauen in Not da sind, und stattdessen erwägt, Ärzte notfalls unter Zwang dazu zu verleiten, gegen ihr Berufsethos zu handeln und anstatt Menschen zum Leben zu verhelfen sie gezielt tötet,“ so Kaminski.

Die ALfA fordert die Landesregierung daher eindringlich auf, jegliche Pläne zur Verpflichtung von Ärzten, an Abtreibungshandlungen mitzuwirken, umgehend auf Eis zu legen und stattdessen Konzepte vorzustellen, wie Frauen in Not wirksam geholfen werden kann.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev