Das Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) hat sich bei seiner Herbsttagung am 17. November in Kassel unter anderem auch mit den Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung genetischer Merkmale des ungeborenen Kindes befasst. Der Vorstand des TCLG lehnt diese Schwangeren-Bluttests ab, solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ ganz offenbar nur dem Zweck dienen, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Die Statistik bestätige, dass eine solche Diagnose im Regelfall zur Tötung des ungeborenen Kindes führe. Lautstark und mit hohen öffentlichem und kirchlichem Einsatz die Inklusion Behinderter zu fordern, aber dafür zu sorgen, dass sie nach Möglichkeit an der Geburt behindert würden, ist eine lügenhafte Politik. „Es ist völlig inakzeptabel, für solche Untersuchungsmethoden auch noch eine öffentliche Finanzierung durch Krankenkassen zu fordern“, so der Vorsitzende des TCLG Hartmut Steeb, im Hauptamt Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz.

Pränatale Diagnosen seien nur dann sinnvoll und förderungswürdig, wenn nach der Diagnose auch eine Therapie bzw. Behandlung zur Vermeidung oder Verbesserung der erwarteten Krankheiten oder Behinderungen angeboten werden könnten. Wenn aber faktisch bei diagnostizierter Erkrankung nur die Alternative Abtreibung geboten werde, sei dies menschenfeindlich. Abtreibung aufgrund einer diagnostizierten Behinderung müsse als Selektion bzw. tödliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, menschenverachtend und klar verfassungswidrig, geächtet werden. Denn nach Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes habe Jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und niemand dürfe „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bei jeder Arznei werde auf „Risiken und Nebenwirkungen“ hingewiesen. Wenn aber die Hauptfolge einer Diagnose mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur tödlichen Diskriminierung führe, müsse schon die Diagnose vermieden werden. Es könne dann nicht mehr um die Ermöglichung einer freien Entscheidung gehen, wie das die öffentliche Kammer der EKD als Begründung für die Krankenkassenfinanzierung als Ziel benenne. Die Freiheit eines jeden Menschen müsse spätestens und regelmäßig da enden, wo die Freiheit des anderen Menschen beeinträchtig werde.

Das TCLG bittet den Rat der EKD, die Stellungnahme der öffentlichen Kammer zur Krankenkassenfinanzierung der tödlichen Diagnosemöglichkeit zurückzuweisen. Gegenüber der Bundesregierung fordern wir das Verbot solcher Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 die „embryopathische Indikation“ als verfassungswidrig verworfen (BVerfGE 88, 203). Eine Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis der Tötung von Kindern aufgrund ihrer Behinderung – nun unter dem Deckmantel der „medizinischen Indikation“ – muss in einem Rechtsstaat endlich unterbunden und darf nicht noch massiv ausgeweitet werden.

Im Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) arbeiten zahlreiche Engagierte, Beratungsstellen, Mutter-Kind-Einrichtungen und Initiativen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Schwangere in Not sowie den Schutz des Lebens jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen. www.hilfreiche-adressen.de


Kontakt: Hartmut Steeb, mobil 0172 4525587

TCLG – Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e. V.
Fehrbelliner Straße 99 | 10119 Berlin | Telefon (030) 521 399 39 | Fax (030) 440 588 67 | info@tclrg.de

Bundesverband Lebensrecht unterstützt Erhalt des § 219 a StGB mit Informationskampagne

Zum Start der Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:

In der seit knapp einem Jahr geführten Debatte um den Paragraphen 219 a StGB wird immer sichtbarer, dass das eigentliche Ziel der Protagonisten die Legalisierung der Abtreibung als „Frauenrecht“ und die Entmenschlichung des Kindes vor der Geburt ist. Ginge es denjenigen, die Werbung für Abtreibung erlauben wollen, lediglich um sachliche Informationen, hätten sie diese längst liefern können. Jeder hat die Möglichkeit, Internetseiten, Broschüren oder Bücher mit solchen Informationen zu verbreiten. Es dürfte darin nur nicht stehen, dass der Initiator der Informationen mit Abtreibungen Geld verdient. Stattdessen fordern Abtreibungseinrichtungen, ihr „Leistungsangebot“, als Information getarnt, bewerben zu dürfen. Das führt in der Praxis der bereits vorhandenen Werbung, wie auf dem Werbeblatt „Schwangerschaftsabbruch“ der verurteilten Medizinerin Kristina Hänel, dazu, dass ausschließlich Begriffe wie „Schwangerschaftsalter“, „Schwangerschaftsgewebe“ und „Ausstoßen der Fruchtblase“ verwendet werden und fälschlich von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ die Rede ist. Diese Form der Des- und Falschinformation wird weder der Situation der Frauen noch dem angeblichen Informationsanspruch gerecht. Frauen geraten in einen Schwangerschaftskonflikt, weil sie wissen, dass es um einen Menschen, um ihr Kind geht, nicht um Gewebe oder eine Fruchtblase.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert von Politikern, Ärzten und Medien sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie und, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt intellektuell ernstgenommen werden. Die hierzu konzipierte Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de geht heute offiziell an den Start. Darin finden sich Debattenbeiträge, Stellungnahmen, Gesetzesvorschläge und weitere Informationen, Argumentationen, Behauptungen und ihre sachliche Widerlegung, um den Schutz der in einer Notlage befindlichen Frauen und Kinder vor finanziellen Abtreibungsinteressen zu erhalten.

Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Vereinen, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.

 

PDF – Hänels „Info“blatt

Der nicht-invasive Bluttest, mit dem man vor allem Trisomien (und serienmäßig das Geschlecht des Kindes) diagnostiziert, kann früher durchgeführt werden, ist für die Frau leichter und für das Kind ungefährlicher als die Fruchtwasseruntersuchung. Dieses Argument der Bluttest-Produzenten ist korrekt, auch wenn gerne verschwiegen wird, dass eben diese Untersuchung zur Bestätigung einer Diagnose nicht selten doch noch erfolgt. Der Kern auch der schonenderen Untersuchung aber, und das ist die unverändert bestehende ethische Dimension, ist keine Heilungs- oder Behandlungsmotivation in Bezug auf Mutter und Kind, die sinngebend für jede pränatale Untersuchung ist. Das einzige Ergebnis des Bluttests ist die Wahl, ob man das von einer Trisomie betroffene Kind tötet oder auf die Welt kommen lässt.

Warum sollten Krankenkassen, die sich modernistisch „Gesundheitskassen“ nennen, eine Diagnostik zahlen, die zum Beispiel bei Trisomie 21, dem Down-Syndrom, in den allermeisten Fällen zum absichtlich herbeigeführten Tod der Patienten führt? Auf breite, von der Gemeinschaft finanzierte Basis gestellt, würde das gesellschaftlich bedeuten, dass diese Untersuchung mit der anschließenden Tötung der Kinder langfristig als akzeptabel und unterstützenswert angesehen wird. Es würde bedeuten, dass Eltern in dieser Situation noch mehr unter Druck gesetzt werden als bisher schon. Und wenn man das Szenario unserer kollabierenden Sozialsysteme weiterspinnt: Was jetzt als freiwillig deklariert wird, könnte irgendwann einmal zur Pflicht werden; wer den Test verweigert, muss für eventuelle Folgeschäden dann eben selbst zahlen. All das ist für die Familien keine Hilfe und könnte dazu führen, ihnen auch noch den letzten Rest an Solidarität seitens der Gesellschaft für eine Entscheidung zum Leben zu nehmen.

„Die Sendung mit dem Elefanten“-Spezial zum Down-Syndrom-Tag für die International Emmy Kids Awards 2018 nominiert

Herzlichen Glückwunsch – wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung für die WDR Sendung, in der einfühlsam Kindern nahe gebracht wird, wie schön das Leben für Kinder mit Down Syndrom ist, und wie schön das Leben MIT diesen Kindern sein kann. #downsyndrom

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Die Webseite aufeminin.com aus Frankreich berichtet von den Äußerungen des französischen Präsidenten Macron während seiner USA Reise. Er wettert vor der Goalkeeper Konferenz, organisiert von der Bill und Melinda Gates Stiftung, gegen kinderreiche Mütter. „Zeigen Sie mir eine gebildete Frau, die sich entschieden hat sieben, acht oder neun Kinder zu bekommen.“ Mit anderen Worten: nur ungebildete, dumme Frauen bekommen so viele Kinder. Macron hat gar keine. Was Frau von der Leyen wohl dazu zu sagen hat? #PostcardsForMacron

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In Zukunft können Frauen in Queensland legal und ohne Einschränkungen bis zur 22. Woche abtreiben. Danach brauchen sie ein Gutachten von zwei Ärzten, um bis zum Ende der Schwangerschaft abtreiben zu können. Dies berichtet u.a. der Guardian.

Wer starke Nerven hat, sollte sich zu solchen Abtreibungen im Internet informieren. Bei uns spricht man ab der 14. Woche von einer Spätabtreibung, im englischsprachigen Raum von einer 2nd trimester abortion. Wie ein Arzt dabei vorgeht, erläutert Dr. Anthony Levatino, der über 1200 solcher Spätabtreibungen vorgenommen hat auf Youtube. Wir posten den Link hier bewusst nicht, weil selbst der Zeichentrickfilm einem das Blut in den Adern gefrieren lässt. #prolife #keinewerbungfuerabtreibung #219a

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Die Auseinandersetzungen um die Berufung des Richters Kavanaugh nehmen bizarre Formen an. In diesem Tweet fragt eine Lehrerin, die dem politisch linken Spektrum zuzuordnen ist: „Wer ist bereit, sich für die Gemeinschaft zu opfern und Kavanaugh umzubringen?“. Das FBI ermittelt. Der Tweet wurde mittlerweile gelöscht – aber die dahinter stehende Geisteshaltung sicher nicht.

#prolife #abtreibung #kavanaugh #219a

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Die Debatte darüber, ob man in Deutschland noch das Wort für ungeborene Kinder ergreifen darf, hat die Massenmedien erreicht. Daniel Böcking bekennt in der Bildzeitung offen, dass er eigentlich gar nicht übe das Thema habe schreiben wollen – aus Angst vor den Rekationen. Er fragt: „Warum ist es nichts Gutes, Mitmenschliches mehr, sich für einen ungeborenen Menschen, für den Allerschwächsten, stark zu machen?“ Daniel Böcking stellt sich mit seinem Artikel gegen diese Haltung und macht sich stark für die Schwächsten, weil, wie er sagt, er mehr nicht für die ungeborenen Kinder tun kann. Mögen vor allem sehr, sehr viele Mut machende und dankende Reaktionen für diesen Artikel bei der Bildzeitung eingehen.

#219a #keinewerbungfuerabtreibung

 

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ADF International:eine sehr gute Nachricht kommt aus Norwegen: der oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Gewissensfreiheit der Ärzte zu respektieren ist. Die Kündigung einer Ärztin, die nicht an Abtreibungen mitwirken wollte, wurde als nicht rechtmäßig eingestuft. Dieser Sieg kommt zu einer Zeit, in der in ganz Europa Ärzte unter Druck geraten, weil sie ihr Handeln an ihrem Gewissen ausrichten wollen.

Das Urteil hat daher Signalwirkung nicht nur für Norwegen, sondern für ganz Europa: das wichtige Menschenrecht auf Gewissensfreiheit darf nicht durch nationale Gesetzgebungen ausgehebelt werden.

#gewissensfreiheit #219a

 

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