Ärzte für das Leben: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Münster, den 28. Juni 2018

Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten. Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.
Von den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots wurden in der Anhörung keine neuen Argumente vorgetragen, sondern lediglich erneut die unzutreffende Behauptung aufgestellt, es bestehe einen objektiven Mangel an Information darüber, wo in Deutschland abgetrieben werden kann. Auch wurde von ihnen eine „Bedrohungssituation“ postuliert, in der Ärzte sich aus der „Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“ wegen „moralische[r] oder rechtliche[r] Sanktionen“ zurückziehen. Dieser Faktenresistenz der Vortragenden wurde gespiegelt von der Demokratieresistenz einiger geistesverwandter Abtreibungsaktivistinnen, die vom Besucherraum aus versucht haben, die Anhörung massiv zu stören.
„Für ein Informationsdefizit gibt es nicht den geringsten Hinweis“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender des „Ärzte für das Leben“ heute in Münster. „Vielmehr ist es doch so, wie Dr. Kiworr gestern in der Anhörung zu Protokoll gab, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen keine Abtreibungen durchführen, unter hohem Druck stehen. Der Fall des Gynäkologen Thomas Börner, der aus diesem Grund von der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Lüchow-Dannenberg Anfang 2017 entlassen wurde, ist nur ein Beispiel von vielen solcher Diskriminierungen“, ergänzte Cullen.
„Nach einer seit einigen Jahren abnehmenden Tendenz nehmen die Abtreibungen in Deutschland in den letzten beiden Quartalen wieder zu. Auch die Freigabe der „Pille danach“ ohne Rezept hat hieran nichts geändert“, sagte Cullen, und schlussfolgerte: „Was wir brauchen ist eine Kultur des Lebens von Anfang an, nicht Werbung für eine Maßnahme, die dieser Kultur diametral entgegengesetzt ist.“
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.

Kontakt:
Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33, 48163 Münster,
Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Klare Worte findet Hermann Gröhe zur Abtreibung von Kindern mit Behinderungen. Die Zulassung des PraenaTests, mit dem systematisch nach Kindern mit Behinderungen gefahndet wird, konnte er als Gesundheitsminister nicht verhindern. Machen wir uns nichts vor: wir leben längst in einer Gesellschaft, in der gnadenlos in Kategorien von „lebenswert“ und „lebensunwert“ gedacht wird. #219a #keinewerbungfuerabtreibung

 

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Die Widerspruchslösung bei der Organspende macht uns alle zu Spendern. Nur wer aktiv widerspricht, ist sicher, dass er nicht an Maschinen angeschlossen wird bis dass alle verwertbaren Organe entnommen wurden. Ein Gesetzgeber, der Entscheidungen will, muss auch dafür sorgen, dass diejenigen, die zur Entscheidung gerufen werden, die nötigen Informationen erhalten können. Die vielen Broschüren, die zur Organspende erhältlich sind, vermitteln jedenfalls die notwendigen Informationen über die Konflikte, die sich z.B. aus Organspendeausweis und Patientenverfügung ergeben, überhaupt nicht: wer per Patientenverfügung das Anschließen an Maschinen am Lebensende ablehnt, kommt schon als Organspender nicht mehr in Frage. Umfassende Beratung ist aber das Mindeste, was der Staat angesichts der Tragweite der möglicherweise von seinen Bürgern geforderten Entscheidung anbieten sollte. #organspende

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Friedrich Stapf findet keinen Nachfolger für seine Abtreibungsklinik. Dabei müsste man davon doch gut leben können – bei ca. 15 Abtreibungen täglich und Einnahmen von 450 bis 500 Euro pro Abtreibung ist das immerhin ein Umsatz von bis zu 7500 Euro pro Tag, knapp zwei Millionen im Jahr. Ein dermaßen standardisierter Eingriff erfordert zudem weder teure Geräte noch hohe Personalkosten.

Warum findet sich trotzdem kein Arzt, der das machen will? Die Antwort ist einfach – die allermeisten Mediziner haben diesen Beruf erlernt, weil sie menschliches Leben erhalten wollen, und nicht töten. Und alle Forderungen danach, Abtreibungen als ein Menschenrecht etablieren zu wollen, werden hieran nichts ändern.

Vielleicht trifft das auch auf Stapfs Sohn zu, der ja eigentlich mal die Klinik übernehmen sollte (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 23.10.2014: Das Feld in München, wo er eine zweite Klinik betreibt, will er anderen Angestellten sowie seinem Sohn übergeben, „wenn der in fünf Jahren selbst Gynäkologe ist“). Warum sein Sohn Gynäkologe sein muss, um Abtreibungen durchführen zu können, während Stapf selbst gar keine Facharztqualifikation hat, ist ein Rätsel. #219a #keinewerbungfuerabtreibung

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Auch in Fernsehserien sind Abtreibungen längst salonfähig geworden. In dieser amerikanischen Produktion verlässt die Protagonistin (Virginia) die Abtreibungsklinik – ihr Freund ruft den Demonstranten zu: „Wir heiraten!“. Eine Frau glaubt daraufhin, Gott habe ihre Gebete, das Kind zu retten, erhört. „Wir haben den Sch… trotzdem rauskratzen lassen, du Schlampe“, antwortet ihr Virginia lässig.

Aus diesen Worten spricht eine Menschenverachtung, die an dunkelste Zeiten erinnert. #219a #keinewerbungfuerabtreibung

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Es war klar, dass die Forderung nach einem Aufheben des Werbeverbots für Abtreibungen nur das Vorspiel war. Die mediale Stimmung wurde ausgetestet und für gut befunden – oder hat jemand irgendeinen öffentlich-rechtlichen Kommentar gesehen, in dem vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes die Rede war? Nun kann ungeniert die völlige Abschaffung des §218 gefordert werden. Der Unterstützung der meisten Medien in Deutschland kann sich die Linkspartei, die diese Forderung nun erhebt, sicher sein. Es geht euch an den Kragen, Kinder… #219a #keinewerbungfuerabtreibung

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War nicht bei der Abstimmung ganz viel davon die Rede, dass nun die große Freiheit für die Frauen anbrechen würde? Diese Freiheit bedeutet dann wohl das Ende der Freiheit für Menschen, die Abtreibungen nicht für das Non Plus Ultra halten. Die Diktatur der Abtreibungslobby schlägt gnadenlos zu.

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Papa singt seiner Baby Tochter ein Gute-Nacht-Lied. Einfach herzerwärmend. Umso trauriger, dass es so vielen jungen Paaren schwer fällt, einem solchen Wonneproppen einen Platz in ihrem Leben einzuräumen.

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2,2 % mehr Tote durch AIDS oder Nikotin – man stelle sich den Aufschrei aus der BZGA vor.
2,2 % mehr Tote durch Abtreibung – und Medien und Volksvertreter von SPD, Grünen und Linken fordern, das Werbeverbot für dieses Töten zu kippen.

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