Der mit scharfsinnigen Argumenten die ethischen Debatten immer wieder prägende Philosoph, Robert Spaemann, ist verstorben. Mit großem Einsatz förderte er auch die Arbeit des Bundesverbands Lebensrecht. Seine weit über die Bundesrepublik hinausreichende Strahlkraft (die Werke sind derzeitig in 14 Sprachen übersetzt) wird bleiben.
Liebe KALEB Freunde und Mitglieder!
Wir nehmen Abschied.
Ursula Toaspern ist am 7. Dezember 2018 im hohen Alter von 90 Jahren heimgegangen.
Unverändert aktuell ist der Ausspruch der ersten KALEB-Vorsitzenden (1990-2002) aus dem Gründungsjahr 1990 geblieben:
„Der Glaube sagt uns, dass Gott, der uns das Leben gibt, auch das Leben liebt. So lasst uns zusammenstehen und lasst uns mit Hoffnung und Liebe, mit Geduld und Vertrauen allem Verzagten und Negativen und auch vieler Unkenntnis entgegenwirken.“
Wer sie persönlich kannte, wird sie als „Mutter in Christus“, als Frau mit offenen Ohren für die Nöte ihrer Mitmenschen und als Beterin mit klarem Blick für das aktuell Wichtige in Erinnerung behalten. Dazu zählt auch die entscheidende Weichenstellung, dass KALEB nach einer Schwangerenberatung keinen Schein ausstellt, der zur Abtreibung berechtigt. Diese Gewissensentscheidung hat sich als richtig erwiesen. Wir sind sehr dankbar für die vielen segensreichen Jahre ihres Wirkens und wünschen ihrer großen Familie Gottes reichen Trost und Beistand.
Ihre KALEB-Familie
Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Jörg Weise
Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen (UNHCR) spricht manchen Menschen ihre Rechte ab
Wenige Wochen vor dem 70. Jahrestag der UN-Menschenrechtserklärung, am 30.10.2018, verabschiedete das UNHCR einen Kommentar zum Recht auf Leben (General comment No. 36 on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life). Darin heißt es unter anderem, dass es keine neuen Hürden für den sicheren und legalen Zugang für Frauen und Mädchen zu Abtreibung geben dürfe und dass bestehende Hürden abgebaut werden sollten, inklusive solcher, die Ergebnis der Ausübung des Weigerungsrechts aus Gewissensgründen sind.
„Im Klartext bedeutet das folgendes:“, kommentiert Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA e.V. „Menschen vor der Geburt sollen dem Selbstbestimmungsrecht anderer Menschen untergeordnet und damit faktisch entmenschlicht werden. Kinder werden durch Abtreibung beseitigt, nach produkthaften Kriterien hergestellt, bei nicht gewünschten Mehrlingsschwangerschaften mit einer Spritze im Mutterleib getötet. Sie dürfen häufig nur auf die Welt kommen, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen und zum passenden Zeitpunkt erscheinen.“
Außerdem, so Linder, sollen gemäß diesem Kommentar Berufstätige, die Menschenwürde und Menschenrechte ernstnehmen und sich nicht an Handlungen beteiligen möchten, die diese verletzen, gezwungen werden, ihre Gewissensfreiheit aufzugeben: „Auch bei uns werden ihrem Gewissen folgende Medizinerinnen, Mediziner und Hebammen entlassen oder beruflich diskriminiert. Die verbrieften Rechte auf Leben, Unversehrtheit und Gewissensfreiheit jedes Menschen werden dadurch untergraben.“
Sobald aber eine Gruppe von Menschen aus dem Menschsein ausgeschlossen und der Willkür anderer überlassen werde, seien Dokumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht mehr das Papier wert, auf dem sie verfasst wurden.
„Menschenrechte haben nur dann einen Sinn, wenn der Begriff Mensch nicht willkürlich definiert wird“, fasst Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA, zusammen. „Sie müssen für jeden Menschen gelten, von der Zeugung bis zum Tod.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
V.i.S.d.P.:
Alexandra Maria Linder M.A.
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: alexandra.linder[at]alfa-ev.de
Telefon: 02724/288944 oder 0175/9616906
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Der Videoauszug vom Juso-Bundeskongress sagt alles. Zwei junge Frauen sprechen tiefsinnig und differenziert über den Antrag, Kindestötungen vor der Geburt zu einem Frauenrecht zu machen. Es herrscht ziemliche Stille im Saal. Danach folgt die verbissene, faktenleere Einpeitschrede einer älteren Vertreterin, die das ganze auf den Kernsatz bringt: „Das Menschenrecht gilt zuerst mal für die Frau und dann für alles andere.“ Gejohle im Saal. Es geht also dort nicht um eine ernsthafte Debatte, sondern um die radikale Verwirklichung des Feminismus´, koste es, was und vor allem wen es wolle. Das bestätigt auch die Vize-Vorsitzende Andres im Zeitungsinterview. Verzweifelt bemüht sie sich, das Kind zu entmenschlichen: Da ist die Rede von „Schwangerschaft erhalten“ und „lebensfähigem Fötus“. Frau Andres hat wie jede andere Frau das Recht zu sagen: „Ich möchte nicht schwanger sein.“ So formuliert sie das postulierte Frauenrecht. Der entscheidende Moment dabei ist nur der Zeitpunkt, an dem sie das sagt: Vor einer Schwangerschaft oder während einer Schwangerschaft. In letzterem Fall geht es um mindestens einen weiteren Menschen, dessen grundlegende Rechte die Jusos nun abschaffen wollen.
In dem Moment, wo unreflektierter Fanatismus über Vernunft, Humanität und Grundrechte gestellt wird, ist es dringend Zeit für eine Mutterpartei, dem Nachwuchs Nachhilfe in Sachen Menschenwürde zu geben, wenn aus dem ideologischen Kindergarten demokratische und rechtsstaatlich denkende Erwachsene werden sollen. Und sie sollte ihre möglicherweise in dieser Hinsicht nicht gelungene Vorbildfunktion überdenken.
Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.