PRESSEMITTEILUNG: 70 Jahre Menschenrechte – jedoch nicht für alle

Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen (UNHCR) spricht manchen Menschen ihre Rechte ab

Wenige Wochen vor dem 70. Jahrestag der UN-Menschenrechtserklärung, am 30.10.2018, verabschiedete das UNHCR einen Kommentar zum Recht auf Leben (General comment No. 36 on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life). Darin heißt es unter anderem, dass es keine neuen Hürden für den sicheren und legalen Zugang für Frauen und Mädchen zu Abtreibung geben dürfe und dass bestehende Hürden abgebaut werden sollten, inklusive solcher, die Ergebnis der Ausübung des Weigerungsrechts aus Gewissensgründen sind.

„Im Klartext bedeutet das folgendes:“, kommentiert Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA e.V. „Menschen vor der Geburt sollen dem Selbstbestimmungsrecht anderer Menschen untergeordnet und damit faktisch entmenschlicht werden. Kinder werden durch Abtreibung beseitigt, nach produkthaften Kriterien hergestellt, bei nicht gewünschten Mehrlingsschwangerschaften mit einer Spritze im Mutterleib getötet. Sie dürfen häufig nur auf die Welt kommen, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen und zum passenden Zeitpunkt erscheinen.“

Außerdem, so Linder, sollen gemäß diesem Kommentar Berufstätige, die Menschenwürde und Menschenrechte ernstnehmen und sich nicht an Handlungen beteiligen möchten, die diese verletzen, gezwungen werden, ihre Gewissensfreiheit aufzugeben: „Auch bei uns werden ihrem Gewissen folgende Medizinerinnen, Mediziner und Hebammen entlassen oder beruflich diskriminiert. Die verbrieften Rechte auf Leben, Unversehrtheit und Gewissensfreiheit jedes Menschen werden dadurch untergraben.“

Sobald aber eine Gruppe von Menschen aus dem Menschsein ausgeschlossen und der Willkür anderer überlassen werde, seien Dokumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht mehr das Papier wert, auf dem sie verfasst wurden.

„Menschenrechte haben nur dann einen Sinn, wenn der Begriff Mensch nicht willkürlich definiert wird“, fasst Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA, zusammen. „Sie müssen für jeden Menschen gelten, von der Zeugung bis zum Tod.“

 


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
V.i.S.d.P.:
Alexandra Maria Linder M.A.
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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