Den absurden, weil weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch haltbaren Antrag von SPD und Jusos in Berlin, eine unabhängige Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu verbieten, könnte man als guten Anlass nutzen, um sich mit einer Organisation zu befassen, die tatsächlich grundsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstoßen könnte: pro familia.
Wenn jemand in Verdacht steht, gegen § 219 StGB zu verstoßen, welcher vorschreibt, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes bei der Beratung besonders in den Blick zu nehmen und Alternativen mit Kind aufzuzeigen, dann diese Organisation. Denn sie fordert offen die Freigabe der Abtreibung als Frauenrecht (auch als Gründungs- und Mitgliedsorganisation der internationalen Pro-Abtreibungs-Organisation IPPF), tritt stetig als Organisatorin und Mitwirkende an entsprechend gestalteten Veranstaltungen, nicht selten zusammen mit Frau Hänel, einer früheren Pro-Familia-Mitarbeiterin, auf und verdient außerdem in ihren „medizinischen Zentren“ Geld mit Abtreibungen. Das bedeutet einen ideologischen und finanziellen Interessenkonflikt, der es eigentlich verbieten müsste, diese Organisation in einem gesetzlichen System arbeiten zu lassen, dessen Ziel es ist, Abtreibungszahlen zu senken und Frauen im Konflikt zu helfen.
Also, liebe SPD, liebe Jusos, beziehen Sie derartige Anträge auf die richtige Organisation und Sie tun viel für Schwangere in Not, um ihnen tatsächlich Hilfe statt Abtreibung anzubieten.

PRESSEMITTEILUNG der ALfA e.V. vom 15.10.2019

Zum Urteil des Passauer Landgerichts, das einem Abtreibungsarzt ein Ausfallhonorar für eine Abtreibung zugesprochen hat, die die Mutter des Kindes kurzfristig absagte, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., wie folgt Stellung:

Fulda (ALfA). Über Nacht hatte sich die junge Mutter anders entschieden: Sie wollte ihr Baby leben lassen. Im Sommer kam es zur Welt. Ein glückliches Ende für ein Lebensdrama, das sich jährlich hunderttausendfach in Deutschland abspielt. In diesem Fall aber hatte die Entscheidung der Mutter für ihr Kind ein juristisches Nachspiel. Der Abtreibungsarzt verklagte sie auf Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 500 Euro für die nicht erfolgte Abtreibung.

Es kommt immer wieder vor, dass Patienten einen OP Termin absagen. Einer der häufigsten Gründe ist Angst: Hier hat dann das im Vorfeld stattgefundene Aufklärungsgespräch möglicherweise die Ängste nicht genügend berücksichtigt und eine unzureichende Darlegung von Für und Wider einer OP zu einer begründeten Entscheidung geführt. Patienten, die sich gedrängt oder ungenügend aufgeklärt fühlen, sind naturgemäß auch eher bereit, OPs abzusagen.

Im Fall des Passauer Abtreibungsarztes stellt sich demnach ebenfalls die Frage, ob hier tatsächlich über alle Folgen und Konsequenzen einer Abtreibung sorgfältig aufgeklärt wurde. Sollte die junge Frau vielleicht erst kurz vorher und aus anderer Quelle erfahren haben, was eine Abtreibung tatsächlich bedeutet – nämlich nicht das Absaugen von Schwangerschaftsgewebe, sondern die Tötung ihres ungeborenen Kindes?

Der Richter gab dem Ansinnen des Abtreibungsarztes dennoch insofern nach, als dass er die junge Frau zur Zahlung von 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilte und ihr auferlegte, einen Teil der Gerichtskosten zu tragen. Diese 200 Euro hielt der klagende Arzt für eine zu geringe Summe.

Ihm sei es nicht primär um das Geld gegangen, so ließ der Arzt verlauten. Das ist ohne Frage richtig. Ein Abtreibungsarzt wird nicht dadurch ärmer, dass er eine Abtreibung weniger vornimmt – und sicher nicht in Niederbayern, wo, wie es heißt, nur noch ein einziger, bereits über siebzigjähriger Arzt Abtreibungen vornimmt. Eine Abtreibung hat in der Denkweise des klagenden Arztes vielmehr wie jede andere Dienstleistung behandelt zu werden: Wer eine Leistung bestellt, hat sie zu bezahlen, sofern er sie nicht rechtzeitig kündigt. Dass der Entscheidung gegen die Abtreibung ein Gewissenskonflikt vorausgegangen ist, zählt nicht.  Dass die Entscheidung für das Leben des Kindes allemal moralisch und ethisch vertretbarer ist als seine Tötung, interessiert nicht. Dass die junge Mutter, die Geld und Kraft in die Pflege eines Säuglings investiert, sich nun finanziellen Forderungen ausgesetzt sieht, Anwaltskosten zu tragen hat und Zeit und Nerven vor Gericht verliert, ficht den Abtreibungsarzt nicht an.

Nein, es ging diesem Arzt nicht um Geld. Es ging ihm darum, ein Exempel zu statuieren. Das offenbart, wie wenig es ihm tatsächlich um die Frauen geht. Sonst hätte er sich vielleicht mit der jungen Mutter über ihr Ja zum Kind gefreut, statt sie zum Opfer seines Feldzugs für eine andere gesellschaftliche Wahrnehmung vorgeburtlicher Kindstötungen zu machen.

„Angesichts des Zynismus´, mit dem der Passauer Abtreibungsarzt hier vorgegangen ist, stellt sich schon die Frage, was ein Leben als Abtreiber aus einem Arzt schließlich macht. So wenig Mitgefühl mit einer jungen Mutter, so wenig Fähigkeit, sich über ein Menschenkind einfach zu freuen, das setzt schon eine emotionale Verhärtung und Kälte voraus, die erschreckend ist“, so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. „Wir sind gern bereit, die junge Mutter mit unserer Patenschaftsaktion finanziell und personell zu begleiten und zu unterstützen.“

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Pressemeldung

Nordwalde, den 14.10.2019

Zum 8. Mal fand auch in diesem Jahr wieder die von den Christdemokraten für das Leben (CDL) seit 2012 inititierte und von der Aktion Leben für Alle (ALFA) unterstützte Protestkundgebung vor der Firma Lifecodexx in Konstanz statt, die „Marktführer“ bei Trisomie 21-Bluttests bei Schwangeren ist . Auch diesmal versammelten sich etwa 50 Demonstranten vor dem Firmengelände, um ihren Widerspruch und ihre Sorge über die wachsende Diskriminierung und Selektion von ungeborenen Menschen mit Down Syndrom friedlich Ausdruck zu geben

Der CDL-Landesvorsitzende Rechtsanwalt Josef Dichgans begrüßte die Teilnehmer und führte inhaltlich in das Thema ein, indem er auf die wachsende Gefahren durch Gendiagnostik verwies.

Besonders bewegt zeigten sich die Teilnehmer vom anschließenden Beitrag der kanadischen Lebensrechtsaktivistin und Sprecherin der Initiative „Silent no more“ (www.togetherforlife.net; https://www.youtube.com/watch?v=q4zRz4IJK3A), Denise Mountenay, die ihre eigene Abtreibungserfahrung erzählte. „So überzeugend und wahrhaftig, weil es das ausdrückte, was sie selbst erfahren hat”, faßte es eine Teilnehmerin anschließend zusammen. Denn: „Jedes Kind will leben, und wer sind wir, dass wir uns anmaßen darüber zu entscheiden?“ 

Lifecodexx nahm von den kritischen Statements keine erkennbare Notiz, obgleich noch Bürozeit war und dort etliche Mitarbeiter präsent waren. Viele kurze Beiträge zeigten Betroffenheit, manche Teilnehmer kamen von weit her, weil sie gegen die Gleichgültigkeit gegenüber dieser neuen Form von „privatisierter“ Eugenik protestieren wollten. Eine junge muslimische Frau, die nur zufällig vorbeikam, erzählte die Geschichte ihrer Familie. Zweimal mußte sich ihre Mutter dem Druck der Ärzte entziehen, die ihr eine Abtreibung vorschreiben wollten, weil sie eine negative Prognose hatte. Und sie und ihre Schwester kamen danach gesund zur Welt. Deswegen sei sie froh, diesen Protest spontan unterstützen zu können.

Die CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr machte deutlich, daß lebensbedrohende Bluttest bei Ungeborenen in alarmierender Weise derzeitig im großen Tempo ausgeweitet werden. „Dies ist zum einen durch die wachsende Finanzierung seitens der Krankenkassen möglich, die die Suche nach Embryonen mit möglichen Behinderungen kostenlos anbieten. Zum anderen, weil immer weitere kritische Indikationen bereits vor der 12 Schwangerschaftswoche getestet werden, die meist sofort zur Abtreibung der Kinder führten.“ Sie verwies dabei auch auf den neuen „Unity“ Test der Start Up Firma Eluthia (Heidelberg), die jetzt bereits über 20 sog. Mikrodeletionen (Chromosomenmutationen) anbieten und erstmalig auch Screeningtests auf Mukoviszidose, spinale Muskelatrophie, Sichelzellkrankheit und die α- und β-Thalassämien. In der Regel führten solche Testergebnis, ob richtig oder falsch, zum unmittelbaren Druck auf die Schwangere, dieses Kind auch sofort abtreiben zu lassen. Für die Krankenkassen und die öffentliche Hand rechneten sich zynischerweise diese angeblichen „Vorsorge“- Untersuchungen auf jeden Fall. Diese Entwicklung würde für Tausende von Föten ihr Todesurteil bedeuten und weite sich immer mehr zur gezielten „Fahndung“ nach Menschen mit Behinderung aus.

„Sich über fehlendes Umweltbewußtsein oder Klimawandel zu empören, aber keinen Gedanken daran zu verschwenden, daß jedes Jahr allein in Deutschland über 100.000 ungeborene Kinder, sei mit oder ohne Gendefekte, in den Klinikmüll geworfen werden, das ist komplett unglaubwürdig.“ so Löhr. „Wer hierzu schweigt, gibt das Menschenrecht auf Leben vor der Geburt auf und macht das Lebensrecht von Gesundheit und Krankheit und vom Kosten-Nutzen-Kalkül abhängig.“

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) kündigten an, auch im nächsten Jahr wieder gemeinsam mit der ALfA und anderen ihre öffentliche Protestaktion gegen die wachsende Selektionsgefahr für Ungeborenen nach Gentest durchführen zu wollen.


 

Odila Carbanje
Stellv. Bundesvorsitzende

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de