Humane und inhumane Versorgung

Die heutige Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Hebammenarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung von Müttern, Kindern und Familien rund um die Geburt. Eine weitere wichtige Maßnahme wäre, die zur Zeit exorbitant hohe Haftpflichtversicherung dieses Berufsstandes auf ein vernünftiges Maß zu senken, damit Hebammen auch freiberuflich/selbständig wieder mehr arbeiten können.

Die von manchen Parteien und Organisationen vernachlässigte flächendeckende Versorgung mit Hebammen ist ein Muss und human. Die von denselben Parteien und Organisationen geforderte flächendeckende „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen ist eine Kapitulation und inhuman.

Bei einem „Festakt“ zum 40-jährigen Bestehen des Medizinischen Zentrums von Pro Familia in Bremen hielt Kersten Artus, Vorsitzende des Landesverbands Hamburg, einen Vortrag, in dem sie wörtlich sagte: „Auch die völlig sinnlose Studie zu dem längst widerlegten „Post Abortion Syndrom“ gehört meiner Meinung nach dazu. Dafür hat die Groko 5 Millionen Euro locker gemacht. Die Pro Choice-Bewegung war allerdings pfiffig: Es gibt jede Menge Bewerbungen um die Durchführung der Studie, an denen wir beteiligt sind.“

Das bedeutet im Klartext, dass sich beim Gesundheitsministerium viele Einrichtungen zur Durchführung einer Studie über mögliche Abtreibungsfolgen für Frauen beworben haben, die diese Studie bewusst und absichtlich fälschen wollen, um ein ideologisch passendes Ergebnis zu erhalten.

Abgesehen davon, dass das unwissenschaftlich und intrigant ist, beinhaltet diese Haltung eine extremistische, anti-feministische Diskriminierung all derjenigen Frauen, die unter Abtreibungsfolgen leiden und denen eine seriöse Studie sehr helfen würde.

 

http://blog.kerstenartus.info/2019/11/21/vortrag-frauenrechte-sind-menschenrechte-der-§-219a-und-die-folgen/?fbclid=IwAR2Hxo2Qsw43kH3DSgviUsXbkTsXk94Rjr7dhT1qBk06otI-pJDqQ0ejyiw#more-9791

Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag – Bundesverband Lebensrecht fordert Politik zu konsequentem Schutz der Menschenwürde auf

Berlin, 20.11.2019: Zu dem gestrigen Urteil gegen eine Oberärztin und einen Chefarzt wegen Totschlags sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Gestern wurden zwei Mediziner zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ein Zwillingsmädchen mit schweren Hirnschäden bei der Kaiserschnitt-Geburt durch eine Injektion mit Kalium-Chlorid getötet hatten. Hätten sie das Kind unmittelbar vor Einleitung der Geburt mit einer Spritze durch die Bauchdecke getötet, also wenige Minuten vorher, wäre es ein legaler „Schwangerschaftsabbruch“ gewesen.

Wenn die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens konstatiert, dass bei Öffnen des Uterus während eines Kaiserschnitts aus dem Fötus ein Mensch wird, mag das von der Rechtslage her begründbar sein, zeigt aber die Perversität eben dieser Rechtslage: Der Fötus ist bereits ein Mensch, es gibt keinen magischen Geburtskanal und kein magisches Uterus-Öffnungsritual, bei dem ein Zellhaufen plötzlich zu einem Menschen mutiert. Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag. Minuten, in denen das Kind lediglich seinen Aufenthaltsort und die Art der Atmung verändert, ansonsten aber derselbe einzigartige Mensch ist wie unmittelbar vor der Geburt, drei Monate, sechs Monate oder acht Monate vor der Geburt.

Den Eltern ist insofern kein Vorwurf zu machen, als ihnen die Sachlage in dieser Extremsituation nicht bewusst war. Mediziner, die einer Mutter anbieten, dafür zu sorgen, dass nur das gesunde Kind auf die Welt kommt, die ihr möglicherweise überhaupt keine Alternativen für das Leben des zweiten Mädchens angeboten haben, handeln verantwortungslos und inhuman.

Der Richter sagte: „Ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib – das ist nicht hinnehmbar.“ So etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Er hat recht. Allgemein formuliert, muss dieser Satz lauten: Ein Aussortieren irgendeines Kindes zu irgendeinem Zeitpunkt im Mutterleib ist nicht hinnehmbar. Das ist ein Schlag ins Gesicht jedes Menschen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert die Politik dazu auf, angesichts dieses drastischen Falls die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und die Träger dieser Würde auch vor der Geburt konsequent zu schützen.

 

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

One day baby we’ll be old – FOTOAUSSTELLUNG 2020 DER JUGEND FÜR DAS LEBEN

Einladung hier als PDF herunterladen: Einladung Fotowettbewerb 2020

PRESSEMITTEILUNG vom 12.11.2019

Zur Auseinandersetzung mit dem jungen Magazin des Spiegel, Bento, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, eine „ältere Dame“ sei „AfD-Abgeordnete“ und „Vorstand des ALfA e.V.“, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., wie folgt Stellung:

Fulda (ALfA). Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel nimmt für sich in Anspruch, sauber zu recherchieren und keine Falschmeldungen zu verbreiten. Umso mehr überraschte eine Aussage am Ende eines Undercoverberichts über den Impact-Kongress der Jugend für das Leben in Berlin. Der insgesamt erfreulich wertschätzende und positive Bericht über die Arbeit der jungen Lebensrechtler in Deutschland bekam durch das am Schluss angefügte Zitat einer älteren Teilnehmerin am Marsch für das Leben, sie sei „AfD Abgeordnete“ und „Vorstand des ALfA e.V.“ einen bitteren Nachgeschmack. Ob Thembi Wolf, die Autorin des Berichts, tatsächlich mit einer solchen Dame gesprochen hat, lässt sich nicht überprüfen – wohl aber die Tatsache, dass kein einziges Mitglied des Vorstands der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. Mitglied der AfD ist, geschweige denn über ein Abgeordnetenmandat dieser Partei verfügt. Dies ließ die ALfA über einen Anwalt der Rechtsabteilung des Spiegel mitteilen, der daraufhin sowohl eine Gegendarstellung veröffentlichte als auch eine Unterlassungserklärung unterzeichnete.

„Lebensrecht und Lebensschutz gehen alle Parteien gleichermaßen an. Wir wollen daher für alle Parteien Ansprechpartner sein,“ so die Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski. „Die ALfA ist aus gutem Grund eine überparteiliche Bürgerinitiative – das ist für uns ein hohes Gut, weswegen wir uns dagegen wehren, in eine bestimmte politische Richtung gedrängt zu werden.“

Es ist erfreulich, dass der Spiegel seinem Anspruch, sorgfältig recherchierte Informationen zu veröffentlichen, in diesem Fall – wenn auch nachträglich – nachgekommen ist. Informationen aus erster Hand über die Arbeit der ALfA können überdies gern jederzeit bei einem offenen Gespräch mit der Vorsitzenden nachgereicht werden.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Berlin, 07.11.2019: Zur heutigen Bundestagsdebatte mit Anträgen verschiedener Fraktionen in Bezug auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR) sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., in Berlin:

In den Anträgen zur heutigen Bundestagsdebatte über Frauen- und Mädchenrechte wird von der FDP, der Linken und von Bündnis90/Grünen eine deutliche Aufstockung der Zuschüsse für verschiedene, international im Bereich der SRGR tätige Organisationen gefordert, darunter den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die International Planned Parenthood Federation (IPPF), zu der auch die deutsche Pro Familia gehört, und Marie Stopes International (MSI). Insgesamt geht es um eine jährliche Förderung von bis zu 56 Millionen Euro nur für UNFPA und IPPF. Diese Organisationen vertreten offen und massiv den „sicheren und legalen Zugang zu Abtreibung“. Der UNFPA verlieh 1983 seinen Population Award an China – für die Einführung der Ein-Kind-Politik mit Zwangsabtreibungen bis zur Geburt. UNFPA, IPPF und Marie Stopes sind die größten Abtreibungsanbieter und -förderer der Welt. Marie Stopes führte 2018 nach eigenen Angaben (Global Impact Report) 4,8 Millionen Abtreibungen durch und schon 2010 beispielsweise in Nepal 42 %, in Äthiopien 38 % und in Australien 21 % der Abtreibungen. Bei der IPPF waren es 2018 nach eigenen Angaben knapp 1,2 Millionen Abtreibungen.

Die Forderung nach Förderung dieser Organisationen wird vor allem mit der Wiedereinführung der US-amerikanischen Global Gag Rule begründet, die US-Zuschüsse an internationale Organisationen verbietet, wenn sie Abtreibung propagieren. Die daraufhin gegründete „She Decides“-Kampagne zur Schließung dieser Finanzierungslücke soll auf Antrag der Grünen ebenfalls weiter gefördert werden. Das Manifest von She Decides beinhaltet die Forderung: „She is free. (…) To access abortion safely.“

Da es genügend Organisationen gibt, die in diesem Bereich der Bildung und Gesundheitsversorgung arbeiten, aber ohne Abtreibungspropaganda und -durchführung auskommen, ist es weder nachvollziehbar noch notwendig, ausgerechnet genannte Organisationen fördern zu wollen. Der Begriff Abtreibung kommt in den Anträgen explizit zwar nicht vor, ist aber international unter dem Begriff der SRGR ganz selbstverständlich enthalten. Die Forderung der Koalitionsfraktionen, Gelder nur freizugeben, wenn sie nicht für Abtreibungsförderung verwendet werden, ist utopisch.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert die Bundesregierung auf, ausschließlich Organisationen zu unterstützen, die sich um die wichtige Förderung der Gesundheit und Bildung von Frauen und Mädchen weltweit kümmern und nicht um die Propagierung und Durchführung von Abtreibungen.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

Die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange sieht das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Gefahr. Sie fordert vom neuen Klinikum, bei dem sich Diako und Malteser zusammenschließen, dass dort generell Abtreibungen durchgeführt werden. Das Klinikum hatte angekündigt, dies nur in Notfällen zu tun, was einer medizinethisch sinnvollen Grundeinstellung entspricht. Die zukünftig „modernsteKlinik Norddeutschlands“ legt offenbar größeren Wert auf Heilbehandlung und Gesundheitsversorgung als auf die Tötung von Kindern vor der Geburt. Schwangerschaft ist keine Krankheit, die abtreibungsbedürftig ist.
Zum angesetzten runden Tisch wird erstaunlicherweise der ideologisch geprägte Verein Pro Familia eingeladen, dessen fehlendes Interesse am Selbstbestimmungsrecht von vorgeburtlichen Kindern und an der Beratung gemäß § 219 bekannt ist.

Pressemitteilung der Organisation „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“

Köln, 3. November 2019

Die Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ begrüßt die aktuelle Erklärung des Weltärzte-bundes und die interreligiöse Deklaration von Vertretern der abrahamitischen Religionen gegen assistierten Suizid und Euthanasie.
Ende Oktober 2019 bekräftigte der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) auf der 70. Generalversammlung in Tiflis, Georgien erneut seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid. Vorangegangen waren intensive Beratungsprozesse mit Ärzten und Nichtärzten auf der ganzen Welt. Die WMA betont ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen ärztlicher Ethik und fordert höchsten Respekt vor dem menschlichen Leben. Auch solle kein Arzt zur Teilnahme an Euthanasie und assistiertem Suizid gezwungen oder dazu verpflichtet werden, diesbezüglich Überweisungsent-scheidungen zu treffen. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt unterstrich die Bedeutung der Erklärung: „Ärzte sind dem Leben verpflichtet. Es ist wichtig, dass der Weltärztebund das noch einmal zum Ausdruck gebracht hat.“ (Dt. Ärzteblatt 1.11.2019)
Neben der Ärzteschaft positionierten sich auch Vertreter der drei abrahamitischen Religionen und unterzeichneten am 28.10.2019 im Vatikan eine gemeinsame Erklärung gegen Euthanasie und assistierten Suizid. „Euthanasie und assistierter Suizid sind von Natur aus und in der Konsequenz aus moralischer wie religiöser Sicht falsch und sollten ausnahmslos verboten werden. Jeglicher Druck auf Todkranke, ihr Leben durch aktives und vorsätzliches Handeln zu beenden, wird kategorisch abgelehnt.“ Gefördert und unterstützt werden solle eine qualifizierte und professionelle Palliativmedizin. Der Vatikan bezeichnete die Deklaration als historisch. Es sei das erste Mal, dass Muslime, Juden und Christen gemeinsam ein solches Dokument unterzeichneten.
Die Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ hofft sehr, dass diese beiden bedeutenden Deklarationen auch in der Politik, bei den Gerichten und in den Medien angemessene Beachtung finden!

 

Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben
c/o Dr. med. Susanne Ley
Postfach 68 02 75, 50705 Köln
liga@aerzte-in-ehrfurcht-vor-dem-leben.de
www.aerzte-in-ehrfurcht-vor-dem-leben.de