Hubert Hüppe, stellv.Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Antrag der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag:

Pressemitteilung, Nordwalde b. Münster, den 27.4.2020

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, ist ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat. „Die Linke“ nutzt die durch das Virusentstandene Situation auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen. Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürfte gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein. Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, ihr Kind nicht weiterleben zu lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig. In diesem Licht erscheint auch schon die jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung verfassungsrechtlich bedenklich. Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen („aussetzen“) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird. Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei. Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden.

Der Antrag der Linken wurde in den Ausschuss für Familie,Senioren, Frauen und Jugendverwiesen, dessen Vorsitzende pikanterweise Sabine Zimmermann  von „Die Linke“ ist, die auf die Unterstützung ihrer Stellvertreterin Ulle Schauws von „Bündnis90/Die Grünen“ bauen kann.

Odila Carbanje
Stellv. Bundesvorsitzende

Christdemokraten für das Leben e.V.
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Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
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Zur diesjährigen Woche für das Leben, die normalerweise morgen begonnen hätte, sagte die Vorsitzende des BVL e.V., Alexandra Linder, heute:

Das Motto der diesjährigen Woche für das Leben, „Leben im Sterben“, ist nicht nur wegen der Pandemie-Lage besonders aktuell, sondern auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid. In diesem Urteil werden Autonomie und selbstbestimmter Sterbewille über alles andere gestellt, über das staatlich zu schützende Lebensrecht und in letzter Konsequenz zum Beispiel auch über ärztliche Grundeinstellungen oder Gewissensfreiheit.

Völlig außer Acht gelassen wird hierbei, dass Selbstbestimmung sehr viel mit menschlichen Bindungen zu tun hat und immer auch davon beeinflusst wird. Umfragen bei schwerstkranken und alten Menschen, die sich töten (lassen) wollen, ergeben, dass vor allem fehlende oder negative Bindungen diesen Wunsch aufkommen lassen. Die meisten begründen ihn damit, dass die Angehörigen die Situation nicht ertrügen, dass man einsam sei oder Angst vor Einsamkeit habe und nicht mehr zur Last fallen wolle. Das bedeutet umgekehrt das, was die Woche für das Leben in diesem Jahr betonen wollte: Wenn man dieser Situation, die offenbar nicht aus der Unerträglichkeit einer Krankheit resultiert, sondern aus dem Mangel an menschlicher Zuwendung, genau diese Nächstenliebe entgegensetzt, würde bei den meisten Menschen der Wunsch nach Tötung oder Beistand zur Selbsttötung gar nicht aufkommen.

Dieselbe Möglichkeit besteht bei Schwangerschaftskonflikten: Wenn Frauen in schwierigen Lebenssituationen umfassende Unterstützung und menschliche Zuwendung erhalten, brauchen sie keine Abtreibung. Denn auch eine Entscheidung zur Abtreibung ist in der Regel fremdbestimmt und hat sehr viel mit fehlenden stabilen Bindungen zu tun.

Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein. Das würde viele Konflikte und Tötungen vermeiden.

Der Bundesverband Lebensrecht wird die Woche für das Leben mit der zu diesem Thema geplanten Fachtagung am 18.09.2020 in Berlin nachholen, der Marsch für das Leben findet am 19.09.2020 statt. Die Kirchen und alle anderen Gremien, denen die Woche für das Leben und die Thematik wichtig ist, sind eingeladen, sich dem anzuschließen.

Weitere Informationen unter https://www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung/

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

Gastkommentar von Alexandra Maria Linder in „Die Tagespost”

Vergewaltigung, wenn das Kind nicht lebensfähig oder das Leben der Mutter gefährdet ist. Das sind gängige Ausnahmeregelungen in Gesetzen, die Abtreibung verbieten. Deutschland versuchte dagegen mit einem Kompromiss, die Zahlen niedrig zu halten. Das Ergebnis sind jedes Jahr hunderttausend statistisch erfasste Fälle, bei denen keine der oben genannten Situationen zutrifft. In Polen gab es innerhalb weniger Jahre mehrfach Gesetzesänderungen: von der Freigabe im Kommunismus bis zum Verbot, dessen Ausweitung erneut debattiert wird. Die Begründung ist die Diskriminierung (durch Abtreibung lebensfähiger) Behinderter, was vor der Geburt ebenso verwerflich ist wie danach. In Deutschland wird diese Ungerechtigkeit aktuell nicht nur negiert, sondern durch die Zulassung des pränatalen Bluttests gefördert: vor der Geburt Selektion, nach der Geburt Inklusion. Eine menschenrechtliche Kapitulation. Natürlich kommen Polinnen nach Deutschland, um ihre Kinder illegal abzutreiben – worin sie von „Hilfsstellen“ in Berlin unterstützt werden. Doch ein Unrecht zu erlauben, weil es im Nachbarland Recht ist, ist der falsche Weg. Und auch mit den Auslands-Abtreibungen sind die Zahlen in Polen signifikant niedriger als zu kommunistischen Zeiten. Wie viele ungewollte Abtreibungen es gibt, interessiert Abtreibungs-Protagonistinnen übrigens nicht. Sie wollen das Recht, nur „gewollte“ Kinder zu bekommen und alle anderen zu beseitigen. Faktencheck: Die überwiegende Anzahl der Schwangerschaften ist naturgemäß wenig plan- und wollbar, es geht also um eine ideologische Utopie, koste sie, wen sie wolle. Polen stellt sich mutig gegen den Druck internationaler Gremien, die Abtreibungsideologie propagieren und geflissentlich ignorieren, was hierbei in der polnischen Mentalität, im Gegensatz auch zu Deutschland, die größte Rolle spielt: konsequent in Gesetzgebung umgesetzte Menschenwürde.

23.04.2020

Kaminski: „Völlig falsches Frauenbild“

Pressemitteilung vom 22.04.2020

Zu den Forderungen der stellvertretenden Vorsitzenden der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cornelia Möhring, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, Stellung:

Augsburg. Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen. Nachdem der Gesetzgeber nachgegeben und die telefonische Beratung schwangerer Frauen ermöglicht hat, legt die Linksfraktion nach und fordert das vollständige Aussetzen der Beratungspflicht – Frauen hätten eine solche Bevormundung nicht nötig. Die Linke offenbart damit ein merkwürdiges Verständnis von Beratung und erhebliche Unkenntnis des Gesetzestextes. Beratung ist niemals bevormundend, schon gar nicht die Schwangerenkonfliktberatung, denn diese hat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich „ergebnisoffen“ geführt zu werden. Eine Bevormundung ist damit ausgeschlossen.

Das Argument, die Beratung spreche den Frauen ihre Selbstbestimmung ab, ist paradox. Es liegt in der Natur von Beratung, dass diese zu einem Mehr an Wissen führt. Die nach einer Beratung gefällte Entscheidung ist damit selbstbestimmter als eine Entscheidung, die in Unkenntnis wesentlicher Informationen gefällt wurde.

„Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir: Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld. Eine selbstbestimmte Entscheidung in dieser Situation ist eine Illusion. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde. Was bei jeder lebensverändernden Operation völlig selbstverständlich ist, nämlich eine ausführliche Beratung und Gelegenheit, in Ruhe noch einmal nachzudenken, darf nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann. „An einem Beratungsgespräch im Schwangerschaftskonflikt nehmen mindestens drei Personen teil – auch wenn man eine davon nur im Ultraschallbild sieht. Der Staat tut gut daran, diese dritte Person, das ungeborene Kind, nicht zu vergessen“, so Kaminski. „Schließlich steht sein Leben auf dem Spiel.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) ist eine der größten Lebensrechtsorganisationen in Europa und beteiligt sich seit Jahrzehnten auf vielfältige Weise am politischen Meinungsbildungsprozess. Sie tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, mit oder ohne Krankheit und Behinderung, alt oder jung. Die ALfA hat rund 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V.

V.i.S.d.P
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Tel. 0661 58883; Mobil: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Pressemitteilung vom 15.04.2020

Zu erneuten Forderungen nach Abschaffung des § 218 StGB sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute:

Während aktuell allerorten der Lebensschutz in den Vordergrund gestellt wird, soll er genau dort abgeschafft werden, wo er am meisten gebraucht wird: bei den Menschen, die ihre Grundrechte noch nicht, nicht mehr oder gar nicht selbst vertreten können. Um diese Menschen zu schützen, sind unter anderem Euthanasie und Abtreibung nicht zulässig. Bei der erneut erhobenen Forderung nach Freigabe der Abtreibung wird stetig über „ungewollte Schwangerschaften“ gesprochen. Sprechen wir doch einmal über ungewollte Abtreibungen. Denn wer will, dass Abtreibung freigestellt wird und Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu Hause abtreiben, ignoriert bewusst folgende Tatsachen:

  • Die meisten Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden unter Druck gesetzt und häufig von Männern, die sich ihrer Verantwortung entziehen, zur Abtreibung gezwungen. Der Konflikt entsteht nicht durch die Schwangerschaft, sondern durch die Diskriminierung von Frauen. Die Freigabe der Abtreibung würde diese Frauenfeindlichkeit fördern. Denn alle aus dieser Situation resultierenden Abtreibungen sind ungewollte Abtreibungen.
  • Bei Vergewaltigung brauchen Frauen Beistand, der Verbrecher muss hart bestraft werden. Die Vertuschung des Verbrechens, indem die Frau zur Abtreibung geschickt wird, ist frauenfeindlich. Wer Abtreibung in die Privatsphäre verlagern will, überlässt diese Frauen ihrem Schicksal und weiterem Missbrauch.
  • Überraschende Schwangerschaften bei Jugendlichen ergeben sich häufig durch Fehl- und Falschinformationen in Bezug auf künstliche Verhütungsmittel. Zu behaupten, dass Sexualleben ohne Schwangerschaft immer funktioniere, und bei Nichtfunktionieren eine gesundheitsschädliche Abtreibung anzubieten, ist verantwortungslos.
  • Es wird argumentiert, dass Frauen zu gefährlichen Methoden greifen würden, wenn sie nicht legal abtreiben dürfen. Wenn eine Frau so verzweifelt ist, dass sie ihr eigenes Leben gefährdet, ist das Angebot einer Abtreibung besonders diskriminierend. Wer so verzweifelt ist, braucht Unterstützung zum menschenwürdigen Leben, nicht Vertuschung und Diskriminierung durch Ignorieren ihrer Situation, die durch Abtreibung nicht besser wird.

Es gibt keine gemütliche Abtreibung auf dem Sofa, im Arm des Kindesvaters, der entspannt auf den Tod seines Kindes wartet. So suggerierte es ein Werbeplakat für „Home abortion“ mit Mifepriston in Schweden vor einigen Jahren auf einem Fiapac-Kongress. In der Realität ist Abtreibung diskriminierend und frauenfeindlich. Wer davor die Augen verschließt, hat kein Interesse an einer Lösung der wirklichen Probleme und/oder verdient am Unglück der betroffenen Menschen viel Geld.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
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