Im Juni wird das Europäische Parlament über den sogenannten Matić-Bericht abstimmen, eine Vorlage des Frauenausschusses. Dieser Bericht enthält unter anderem die Forderung, Abtreibung als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung zu etablieren. Fast in derselben Form wurde der Bericht als „Estrela-Bericht“ schon 2014 dem Plenum vorgelegt und abgelehnt.

Hier ein Auszug aus der Vorlage:

c) Abtreibungen unter sicheren und legalen Bedingungen unter Berücksichtigung der Gesundheit und der Rechte von Frauen

[Das europäische Parlament …]

  1. bekräftigt, dass es sich bei Abtreibung um eine freiwillige Entscheidung handeln muss, die auf dem freien Willen der Frau beruht und im Einklang mit den auf den WHO-Leitlinien basierenden medizinischen Standards steht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten;
  2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Hindernisse für legale Abtreibungen zu regulieren, und erinnert daran, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Frauen Zugang zu den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten haben;
  3. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung zu überprüfen und sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards und den bewährten regionalen Verfahren in Einklang zu bringen, indem sichergestellt wird, dass eine Abtreibung auf Antrag einer Frau in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig ist und sogar darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist;

Bitte schreiben Sie Ihren örtlichen Abgeordneten. Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung oder Heilbehandlung. Kinder vor der Geburt und ihre auch in der EU anerkannten Grundrechte werden hier vollkommen ignoriert. Gute gesundheitliche Versorgung der Frauen und Selbstbestimmung ist immens wichtig, wird durch die Propagierung der Abtreibung jedoch in eine ideologische, menschenfeindliche und gesundheitsgefährdende Richtung geschoben. Mit Punkt 13. ist unter anderem auch die Gewissensfreiheit von medizinischen Einrichtungen und ihren Mitarbeitern sowie Ärzten und Hebammen bedroht.

2014 konnte die Zustimmung zum Estrela-Bericht verhindert werden. Bitte helfen Sie mit, das auch dieses Mal zu erreichen.

Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch weiter an Personen/Kreise, die dieses Anliegen unterstützen.

Herzlichen Dank und herzliche Grüße,

Ihre

Alexandra Linder

Vorsitzende

 

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

berlin@bv-lebensrecht.de
Telefon: 030 / 644 940 39

 

 

Interview mit Hartmut Steeb dem Gründungsmitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des BVL:

K-TV im Gespräch mit Hartmut Steeb

Interview anlässlich des 20. Jubiläums des BVL mit u.a. Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL:

20 Jahre Bundesverband Lebensrecht

Interviews mit ehemaligen BVL-Vorständen:

K-TV im Gespräch mit Martin Lohmann und K-TV im Gespräch mit Claudia Kaminski

 

Berlin (ALfA). Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zieht mit Forderungen nach einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung vorgeburtlicher Kindstötungen in den diesjährigen Bundestagswahlkampf. Die Ökopartei, die praktisch seit ihrer Gründung im Jahre 1980 die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch fordert, veröffentlichte dazu jetzt ein Positionspapier, das alles in den Schatten stellt, was die Grünen dazu bislang verlauten ließen. Das siebenseitige Dokument trägt den Titel: „Flächendeckende Versorgungsicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen“.

In ihm fordern die Grünen nicht nur, vorgeburtliche Kindstötungen nicht länger als „rechtswidrig“ einzustufen, sondern künftig als Bestandteil einer „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ zu betrachten. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir wollen für Frauen und gebärfähige Menschen die bestmögliche reproduktive Gesundheitsvorsorge. Nur so können wir bezüglich der reproduktiven Rechte zu Selbstbestimmung und damit zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern beitragen.“

Die Kosten für die Abtreibung – „250 Euro (medikamentös) und 600 Euro aufwärts (operativ)“ – wollen die Grünen „unabhängig vom Einkommen“ ungewollt Schwangerer auf die Solidargemeinschaft abwälzen. Der Schwangerschaftsabbruch sei „eine Leistung, für die es eine umfassende Kostenübernahme braucht“. Gleiches müsse auch für die Abgabe von Kontrazeptiva gelten. „Wir wollen, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen, Alter oder Geschlecht, Zugang zu allen Verhütungsmitteln hat“, schreiben die Grünen in dem Papier.

Aus der bisherigen Beratungspflicht soll künftig ein „Recht auf Beratung“ werden. Bund und Länder hätten dafür Sorge zu tragen, dass dennoch ein „regional dichtes Beratungsnetz bestehen bleibt und Beratungsstellen staatlich so finanziert werden, dass alle Beratungsangebote kostenfrei in Anspruch genommen werden können“. Die Passage liest sich wie eine Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter von „pro familia“, die in dem Papier „als größter Träger innerhalb der Beratungslandschaft“ ausdrücklich genannt wird.

Vorgehen wollen die Grünen auch gegen die von Lebensrechtlern organisierten Gebetswachen und angebotene Gehsteigberatung vor Abtreibungseinrichtungen, die in dem Papier als „Gehsteigbelästigung“ bezeichnet werden. Geprüft werden solle, „ob ein Vorgehen gegen Persönlichkeitsverletzungen bei ,Gehsteigbelästigungen‘ unter Berücksichtigung insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen durch die Schaffung eine Ordnungswidrigkeitstatbestandes gefördert werden kann“.

Im November erst hatten die Grünen mit der Verabschiedung ihres neuen Grundsatzprogramms auf den Feldern der Reproduktionsmedizin und der Sterbehilfe einen programmatischen Schwenk vollzogen.

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Deutschland

Pressemitteilung vom 06.05.2021

In der Musterberufsordnung der Ärzte war es bisher explizit untersagt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Der 124. Deutsche Ärztetag hat nun dieses grundsätzliche Verbot aufgehoben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Entscheidung: 

„Wie leider erwartet, hat der 124. Deutsche Ärztetag heute unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung im 3. Satz des § 16 der Musterberufsordnung aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe hatten das Selbstbestimmungsrecht des Menschen derart definiert, dass – unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit – ab Volljährigkeit jederzeit ein neues „Recht auf Suizid“ bestehe und hierfür auch ohne jede Strafbarkeit die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Ferner hatte das Gericht die Ärzte aufgerufen, hierfür ihr Standesrecht entsprechend anzupassen, gleichwohl festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf ärztliche Unterstützung bestehe und auch Ärzte nicht zur Suizidbeihilfe verpflichtet seien.
Der Deutsche Ärztetag betont in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich, die Streichung ändere nichts daran, „dass ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“, wie andere Vorschriften der MBO-Ä bereits darstellten. So ergebe sich grundlegend in der Musterberufsordnung, dass es „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken“. Zwar seien Ärztinnen und Ärzte in weiteren Bestimmungen angehalten, unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zu handeln, was auch „den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen“ einschließe. Aber das Standesrecht der Ärzte stelle klar fest, „dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“.
Erfreulicherweise hat das Ärzteparlament immerhin weiter deutlich betont, dass die Hilfe zur Selbsttötung keine „normale ärztliche Dienstleitung“ werden darf und bekräftigt, dass die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung sich niemals auf einen Suizidwunsch ohne Vorliegen einer Erkrankung beziehen könne. Die Ärzte lehnen deshalb auch eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen „Suizid-Bescheinigung“ im Rahmen des in den inzwischen vorliegenden drei Gesetzentwürfen geplanten Beratungsverfahrens ab.
Die Ärzte haben mit eindeutiger Mehrheit Position dafür bezogen, dass sie sich durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen „Handlangern des Todes“ durch Suizidassistenz machen lassen wollen. Die CDL unterstützt nachdrücklich die Forderung des Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber, die Suizidprävention in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen. Über 10.000 Suizide pro Jahr zeigen, dass der Gesetzgeber den Zugang zum assistierten Suizid unter keinen Umständen erleichtern darf. “
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Dipl.-Bw. Susanne R. Wenzel

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle -Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de

Pressemitteilung vom 06.05.2021

Zum Beschluss des 124. Ärztetags, das Verbot der Mitwirkung am assistierten Suizid aus der Musterberufsordnung zu streichen, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Nach intensiver Debatte ist das Verbot der ärztlichen Hilfe beim Suizid vom 124. Deutschen Ärztetag aus der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer gestrichen worden. Damit kommt die Ärzteschaft ohne Not und leider auch mit breiter Mehrheit der Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen, das das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Hilfe zum Suizid gekippt und die Bundesärztekammer damit unter Druck gesetzt hatte, auch die Berufsordnung entsprechend anzupassen.

Es wäre eine kluge und weitsichtige Entscheidung gewesen, diesem Druck nicht nachzugeben. Mag sein, dass die Sorge vor den Umtrieben sogenannter Sterbehilfevereine die Delegierten zu dieser Entscheidung veranlasst hat, die gesellschaftlichen Folgen haben sie jedoch nicht bedacht. War es bisher für Patienten eine große Selbstverständlichkeit, in ihrem Arzt den Verbündeten im Kampf gegen den Tod und für den Erhalt des Lebens sehen zu können, ist dies in Zukunft schwieriger. Erfahrungen aus den Nachbarländern, in denen assistierter Suizid seit langem praktiziert wird, zeigen, wie groß der Druck gerade auf alte und kranke Menschen wird, sich das Leben zu nehmen und keine weiteren Kosten und Mühen zu verursachen. Sie zeigen zudem, dass die Selbstmordraten mit Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids deutlich steigen. Davon ist auch hierzulande auszugehen, denn laut Bundesverfassungsgerichtsurteil müssen für die Beihilfe zur Selbsttötung keine Gründe und keine Altersbeschränkungen vorliegen, sie kann von jedem eingefordert werden. Wenn Ärzte diesen Akt als Teil ihres Berufs begreifen, hat das eben Konsequenzen auf die gesellschaftliche Haltung zum Selbstmord – aber auch für die ärztliche Gewissensfreiheit. Kein Arzt kann sich jetzt mehr auf die Berufsordnung zurückziehen, wenn er an der Selbsttötung nicht beteiligt sein möchte. Ob eine Weigerung der Mitwirkung am Selbstmord mit dem Verweis auf die Gewissensfreiheit noch lange möglich sein wird, wird sich zeigen. Auch zu Beginn des Lebens stehen längst Forderungen von Lobbygruppen nach Aufhebung der Gewissensfreiheit für medizinisches Personal im Raum, um etwa eine flächendeckende Versorgung mit Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Kindstötung sicher zu stellen.

Gravierender ist jedoch, dass ein Arzt, der Beihilfe zur Selbsttötung leistet, damit einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten eingeht. Sollte die Selbsttötung fehlschlagen, müsste der Arzt zur Erfüllung des Auftrags selbst Hand anlegen und aktiv töten, statt lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Vom „schönen Tod“ für „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke“ sind wir dann nicht mehr weit entfernt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300