ALFA: Staatsziel Abtreibung: Grüne wollen vorgeburtliche Kindstötung für alle

Berlin (ALfA). Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zieht mit Forderungen nach einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung vorgeburtlicher Kindstötungen in den diesjährigen Bundestagswahlkampf. Die Ökopartei, die praktisch seit ihrer Gründung im Jahre 1980 die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch fordert, veröffentlichte dazu jetzt ein Positionspapier, das alles in den Schatten stellt, was die Grünen dazu bislang verlauten ließen. Das siebenseitige Dokument trägt den Titel: „Flächendeckende Versorgungsicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen“.

In ihm fordern die Grünen nicht nur, vorgeburtliche Kindstötungen nicht länger als „rechtswidrig“ einzustufen, sondern künftig als Bestandteil einer „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ zu betrachten. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir wollen für Frauen und gebärfähige Menschen die bestmögliche reproduktive Gesundheitsvorsorge. Nur so können wir bezüglich der reproduktiven Rechte zu Selbstbestimmung und damit zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern beitragen.“

Die Kosten für die Abtreibung – „250 Euro (medikamentös) und 600 Euro aufwärts (operativ)“ – wollen die Grünen „unabhängig vom Einkommen“ ungewollt Schwangerer auf die Solidargemeinschaft abwälzen. Der Schwangerschaftsabbruch sei „eine Leistung, für die es eine umfassende Kostenübernahme braucht“. Gleiches müsse auch für die Abgabe von Kontrazeptiva gelten. „Wir wollen, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen, Alter oder Geschlecht, Zugang zu allen Verhütungsmitteln hat“, schreiben die Grünen in dem Papier.

Aus der bisherigen Beratungspflicht soll künftig ein „Recht auf Beratung“ werden. Bund und Länder hätten dafür Sorge zu tragen, dass dennoch ein „regional dichtes Beratungsnetz bestehen bleibt und Beratungsstellen staatlich so finanziert werden, dass alle Beratungsangebote kostenfrei in Anspruch genommen werden können“. Die Passage liest sich wie eine Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter von „pro familia“, die in dem Papier „als größter Träger innerhalb der Beratungslandschaft“ ausdrücklich genannt wird.

Vorgehen wollen die Grünen auch gegen die von Lebensrechtlern organisierten Gebetswachen und angebotene Gehsteigberatung vor Abtreibungseinrichtungen, die in dem Papier als „Gehsteigbelästigung“ bezeichnet werden. Geprüft werden solle, „ob ein Vorgehen gegen Persönlichkeitsverletzungen bei ,Gehsteigbelästigungen‘ unter Berücksichtigung insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen durch die Schaffung eine Ordnungswidrigkeitstatbestandes gefördert werden kann“.

Im November erst hatten die Grünen mit der Verabschiedung ihres neuen Grundsatzprogramms auf den Feldern der Reproduktionsmedizin und der Sterbehilfe einen programmatischen Schwenk vollzogen.

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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