Münster – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen. Ärzte für das Leben e.V. kritisieren dies als einen schweren Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.

Der erste Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Paul Cullen, nimmt hierzu wie folgt ausführlich Stellung:„Wie wir mehrfach in der Vergangenheit darauf hingewiesen haben, geht es sich bei den nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Tests nicht um die Fahndung nach heilbaren oder vermeidbaren Erkrankungen, sondern in erster Linie um die Identifizierung von Kindern mit Down-Syndrom vor ihrer Geburt. Da das Down-Syndrom keine Erkrankung, sondern eine Form des Andersseins ist, kann sie auch nicht geheilt werden. Mithin sind diese Tests reine Instrumente der Selektion, da in den allermeisten Fällen auf die Feststellung eines Down-Syndroms mit Abtreibung reagiert wird. Dass dies nicht zwingend geschehen muss, und dass in einigen Fälle die DNA-Tests andere invasivere diagnostische Methoden ersetzen, tut hier nichts zu Sache: diese Diagnostik dient allein die Markierung und Eliminierung von Menschen mit Behinderungen vor ihrer Geburt.

Der soeben erfolgte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mag wie ein kleiner administrativer Schritt erscheinen, doch hat er eine hohe Symbolkraft. Mit der Erteilung einer „Ziffer“ im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung wird laut dem zwölften Paragrafen des fünften Sozialgesetzbuches diese höchst diskriminierende Leistung nun als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gleichsam moralisch „geadelt“. „Was kann daran so schlimm sein“, werden viele sich nun fragen, „wenn die Krankenkasse dafür bezahlt?“

Mehr noch: mit der endgültigen Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Diagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf eine genetische Fahndungsmethode, die sich nach und nach auf viele andere genetische Merkmale wird ausweiten lassen. Dass eine solche Rasterfahndung nach genetischen Abweichungen auch die Existenzen geborener Menschen mit diesen Abweichungen in Frage stellt, liegt auf der Hand.

Auch wird die Begrenzung des Tests auf „begründete Einzelfälle“ bei „Risikoschwangerschaften“, wie die Versicherteninformation derzeit vorsieht, kaum zu halten sein. In Ländern, wo dieser Test bereits breitflächig angewendet wird, werden fast keine Kinder mit Down-Syndrom mehr geboren.

Eltern von Down-Syndrom-Kindern sehen sich heute schon auf offener Straße vielfach dem Vorwurf ausgesetzt „ob sowas heute noch sein muss“. Sobald sich in der Bevölkerung herumspricht, dass es für dieses „Problem“ eine „Lösung“ auf Kassenschein gegeben hätte, wird der Druck auf solche mutigen Eltern, die sich für ihr Kind entschieden haben, nur noch zunehmen. Ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die nicht-invasiven pränatalen Bluttests haben in erster Linie den Zweck, nach ungeborenen Kindern mit dem Down-Syndrom zu fahnden. Es handelt sich hier nicht um harmlose medizinische Tests im herkömmlichen Sinne, die therapeutischen Zwecken dienen. Denn für die Trisomien 13, 18 und 21, die mit dem Bluttest festgestellt werden können, gibt es bislang keinerlei Therapiemöglichkeiten. Sie bieten also weder für die Mutter noch für das ungeborene Kind irgendeinen gesundheitlichen Nutzen, sondern dienen lediglich der Selektion.

Zwar sieht die Versicherteninformation vor, dass die Tests nur in „begründeten Einzelfällen“ und bei „Risikoschwangerschaften“ durchgeführt werden sollen. Hierbei wird allerdings außer Acht gelassen, dass z. B. der Hersteller des PraenaTest, LifeCodexx, seinen Test für alle Schwangeren empfiehlt und für vermeintliche „Sicherheit“ und „Wissen“ wirbt, „ohne Risiko für das Kind“. Aber nach einem kritischen Testergebnis ist meist leider nur sicher, dass die Abtreibung folgt.

Mit der Kassenzulassung des Tests verfolgte der G-BA das Ziel, die Risiken der seit den 70er Jahren üblichen invasiven Untersuchungen, wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung, zu vermeiden. Dabei wird aber verschwiegen, dass die medizinischen Leitlinien festlegen, auffällige Testergebnisse „sicherheitshalber“ mit einer invasiven Untersuchung – mit all ihren Risiken – zu prüfen.

Die Entwicklung in anderen Ländern hat gezeigt, dass der Test sehr schnell zur Standarduntersuchung wird. In Dänemark und in Island sind mit Einführung des Tests die Abtreibungszahlen angestiegen und Kinder mit Down-Syndrom werden seither dort kaum mehr geboren.
Mit der Zulassung dieser Tests wird es künftig keinen Schutz mehr für Menschen mit Down Syndrom und anderen Diagnosen geben. Vielmehr wird ihnen mit der heutigen Entscheidung signalisiert, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht erwünscht sind.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben es versäumt, hier Zeichen zu setzen. Ungehört verhallte die wiederholte Bitte des G-BA an das Parlament, diese Debatte aufzunehmen.

Durch die breite Verfügbarkeit des pränatalen Bluttests werden Eltern unter Druck gesetzt werden, kein behindertes Kind zu bekommen und vor allem Frauen vermehrt in Schwangerschaftskonflikte getrieben.

Die CDL fordert die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, dieser Entwicklung schnellstens entgegenzuwirken und stattdessen finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit Kindern zu erarbeiten. Vor allem sollten sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen diese tödliche Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen stellen. Wir brauchen eine Politik, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt. Die Rasterfahndung nach Menschen mit einer Behinderung und deren anschließende Eliminierung aus unserer Gesellschaft ist durch nichts zu rechtfertigen und absolut inakzeptabel.“

CDL – Christdemokraten für das Leben e. v.
Kantstr. 18
48356 Nordwalde