Ärzte für das Leben e.V. zu G-BA-Beschluss zu NIPT: Kassenfinanzierung nicht-invasiver vorgeburtlicher DNA-Tests ist ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland
Der soeben erfolgte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mag wie ein kleiner administrativer Schritt erscheinen, doch hat er eine hohe Symbolkraft. Mit der Erteilung einer „Ziffer“ im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung wird laut dem zwölften Paragrafen des fünften Sozialgesetzbuches diese höchst diskriminierende Leistung nun als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gleichsam moralisch „geadelt“. „Was kann daran so schlimm sein“, werden viele sich nun fragen, „wenn die Krankenkasse dafür bezahlt?“
Mehr noch: mit der endgültigen Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Diagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf eine genetische Fahndungsmethode, die sich nach und nach auf viele andere genetische Merkmale wird ausweiten lassen. Dass eine solche Rasterfahndung nach genetischen Abweichungen auch die Existenzen geborener Menschen mit diesen Abweichungen in Frage stellt, liegt auf der Hand.
Auch wird die Begrenzung des Tests auf „begründete Einzelfälle“ bei „Risikoschwangerschaften“, wie die Versicherteninformation derzeit vorsieht, kaum zu halten sein. In Ländern, wo dieser Test bereits breitflächig angewendet wird, werden fast keine Kinder mit Down-Syndrom mehr geboren.
Eltern von Down-Syndrom-Kindern sehen sich heute schon auf offener Straße vielfach dem Vorwurf ausgesetzt „ob sowas heute noch sein muss“. Sobald sich in der Bevölkerung herumspricht, dass es für dieses „Problem“ eine „Lösung“ auf Kassenschein gegeben hätte, wird der Druck auf solche mutigen Eltern, die sich für ihr Kind entschieden haben, nur noch zunehmen. Ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.“
Über Ärzte für das Leben e.V.
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