Geht es nach dem Willen des europäischen Parlaments, dann wird die Definition dessen, was Familie ist und wer ein Elternteil sein kann, von Brüssel vorgegeben. Dass dies nicht die traditionelle Familie aus biologischen Eltern und Kindern sein muss, machte die Debatte am 13. 12. im Plenumssaal in Brüssel deutlich. Die EU-Verordnung für ein europäisches Elternschaftszertifikat, die in der heutigen Abstimmung vom Parlament angenommen wurde, sieht ausdrücklich neben Kindern, die aus Leihmutterschaftsverträgen hervorgegangen sind, auch sogenannte „Multieltern“ vor.

Die Annahme der Verordnung ist hoch problematisch.

Zum einen aus Perspektive der Mitgliedsstaaten der EU, weil das Europäische Parlament die Möglichkeiten der EU-Staaten eingeschränkt, Familien so zu definieren, wie es ihrem nationalen Rechtsverständnis entspricht. Denn: Die Verordnung ermöglicht die Anerkennung der in einem EU-Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU, auch in Situationen wie der Leihmutterschaft. Darüber hinaus überschreitet die Europäische Union mit dieser Verordnung ihre Kompetenzen und erlässt Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Elternschaft“ ist nicht gleichbedeutend mit Abstammung, eine Kategorie, die für die Bezeichnung von Kindschaftsverhältnissen bisher üblich war. Die Ausdehnung des Begriffs Elternschaft auf jede Form von Beziehung zwischen Kindern und Personen, in deren Haushalt diese Kinder aufwachsen, ist ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Es sieht ausdrücklich vor, dass Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedsstaaten souverän getroffen werden können.

Die Verordnung ist zum anderen besorgniserregend aus der Perspektive der Kinder: Die Etablierung eines europäischen Elternschaftszertifikats auf Grundlage einer herkömmlichen Abstammungsdefinition wäre sicher im Sinne der Kinder. Wenn „Elternschaft“ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben muss, so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder. Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z.B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird. Zudem: Die Etablierung eines Elternschaftszertifikats macht es Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?

Es ist sehr bedauerlich, dass sich das Parlament mit der Annahme dieses Entwurfs selbst widerspricht – in der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer hatte das Parlament im Oktober ausdrücklich noch Leihmutterschaft als Form des Menschenhandels geächtet. Nun wird der Entwurf dem europäischen Rat vorgelegt. Es bleibt zu hoffen, dass er dort scheitert – nach den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtskräftig zu gelten.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)  tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

 

Die Ampelregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rund um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Schein ausstellen, eine Bannmeile errichten möchte und die statistische Erfassung von Abtreibungseinrichtungen detailliert regelt. Die ALfA hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme erstellt, die auf der Homepage zu finden ist (www.alfa-ev.de) und an alle Abgeordneten des Bundestages versandt werden wird. Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, nimmt wie folgt Stellung:

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Ampelregierung zum Verbot von Gehsteigberatungen vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die nach Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten, ist so unnötig und widersinnig, dass es schwerfällt, die größten Fehler zu benennen.

Ausgangspunkt für das Bestreben, derartige Gehsteigberatungen zu verbieten, ist die Annahme, die Regierung müsse für eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen sorgen. Diese Versorgung sei im Moment nicht gewährleistet, unter anderem, weil zunehmend Personen vor Abtreibungsreinrichtungen und Beratungsstellen den Zugang behinderten – Schwangere müssten gegebenenfalls das Bundesland wechseln, um abtreiben lassen zu können. Zurzeit gibt es in ganz Deutschland zweimal im Jahr an drei Orten solche Versammlungen in Form von Gebetswachen.

Der Staat ist verpflichtet, zeitnah die notfallmedizinische Versorgung sicher zu stellen – alle anderen Eingriffe, vor allem solche, die planbar sind, müssen nicht wohnortnah angeboten werden. Darauf zieht sich der Gesundheitsminister an anderer Stelle zurück. So sagte Karl Lauterbach dem Deutschlandfunk am 10.07.2023: „Es werden mit und ohne Reform Kliniken sterben, weil wir zu viele haben.“ Klinken, die Herzinfarkte, entzündete Blinddärme und Verkehrsunfälle behandeln, werden also in der Fläche verschwinden, dafür soll es aber flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten geben. Eine staatliche Verpflichtung hierfür gibt es nicht.  Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verlangt lediglich eine flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen, die längst gewährleistet ist.

Es ist zudem unklar, was mit “flächendeckend” genau gemeint ist. Einen Anhaltspunkt liefert zumindest ein vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenes Gutachten von 2019. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass hierzulande eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung in der stationären Geburtshilfe überwiegend gewährleistet ist. Im Berichtszeitraum wurden 787.523 Kinder in Deutschland geboren, hierfür standen 682 Krankenhäuser mit geburtshilflichen Einrichtungen zur Verfügung. Nach Definition des Bundesgesundheitsministeriums ist also eine flächendeckende Versorgung gewährleistet, wenn in ganz Deutschland an knapp 700 Krankenhäusern ca. 790.000 Geburten durchgeführt werden. Eine Geburt ist nicht planbar und bindet oft über Stunden medizinisches Personal. Eine Abtreibung ist planbar und dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Bei 104.000 Abtreibungen, die an 1.106 Einrichtungen durchgeführt werden, ist nach diesen Maßstäben die flächendeckende Versorgung längst übererfüllt. Damit entfällt die Grundlage für eine Gesetzänderung.

Die vorgesehene Gesetzänderung verstößt gegen die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung. Sie greift daher auf unzulässige Weise in Grundrechte ein. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, haben festgestellt: Es gibt kein Recht darauf, nicht mit Ansichten konfrontiert zu werden, die einem nicht gefallen. Es gibt kein Recht darauf, bestimmte Informationen nicht zu bekommen. Es gibt sehr wohl ein Recht auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Dazu gehört z.B. auch die Information über den Entwicklungsstand des Kindes, oder über posttraumatische Belastungsstörungen nach einer Abtreibung. Genau diese Informationen werden aber von denjenigen zur Verfügung gestellt, die vor den Abtreibungseinrichtungen stehen und versuchen, auf den letzten Metern noch Kinder zu retten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist hoch ideologisch, er geht von falschen Tatsachenbehauptungen aus, er beugt das Recht, er verstößt gegen die Menschenrechte, er ist unnötig. Die Regierung ist gut beraten, ihn in ihrer bereits dicht gefüllten Schublade ideologischer Rohrkrepierer verschwinden zu lassen.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).