Zu den neuen Geburtenzahlen, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht hat, nimmt Odila Carbanje, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt Stellung:

„Die Politik der Ampelregierung geht dramatisch in die falsche Richtung. Während man ideologiegetrieben ständig behauptet, es gäbe zu wenige Möglichkeiten Abtreibungen vornehmen zu lassen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahre 2022 stieg die Zahl der Abtreibungen um 9,9% im Vergleich zum Vorjahr auf über 104 000 mit steigender Tendenz im Jahre 2023.

Heute veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine weitere erschreckende Entwicklung.
Die Geburtenrate in Deutschland fiel von 1,57 Kindern pro Jahr in 2021 auf rund 1,36 Ende 2023 und damit auf ein Niveau, das so niedrig ist wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

Schon 2022 gingen mit 738.819 Geburten die Zahlen zum Vorjahr um 7,1% zurück, doch wurden bis November 2023 nur 631.000 Kinder geboren, was 7,5% weniger sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Dazu kommt, dass der Deutsche Hebammenverband Alarm schlägt. Gab es 1991 noch 1186 Kliniken, in denen Geburten möglich waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 655. Seit 2015 sind allein 116 Einrichtungen geschlossen worden, oder stehen kurz vor der Schließung. Schwangere Frauen müssen vor der Niederkunft immer weitere Wege zurücklegen. Das stellt eine Gefährdung für Mutter und Kind dar.

Statt über angeblich fehlende Abtreibungseinrichtungen zu klagen, sollte die Regierungskoalition in Berlin sich über diese beängstigenden Entwicklungen Gedanken machen.

Die CDL fordert deshalb unsere Bundesregierung auf, endlich die ideologischen Scheuklappen niederzulegen, die Realität wahrzunehmen und eine vernünftige, lebensbejahende und familienfreundliche Politik zu gestalten. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer immer älter werdenden Bevölkerung bekommt der Begriff Nachhaltigkeit, den die Ampel so gerne gebraucht, eine ganz andere Bedeutung. Die Zukunft sichern kann man nur, wenn man Eltern ein Leben mit Kindern ermöglicht und sie in allen Bereichen unterstützt und fördert.“


Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.

Ab jetzt hat dort jede Frau die „garantierte Freiheit“, eine „freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen“. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.

Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.

Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.

Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: „Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.“ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit „angeboren“ statt „inhärent“ falsch.

Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende „Leihmutterschaft“ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind.

Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Den Beschluss beider Kammern des französischen Parlaments „Abtreibung“ in die Verfassung aufzunehmen kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt:

„Der 8. März 2024 müsste in Frankreich eigentlich zum Volkstrauertag werden, denn dann will Präsident Emmanuel Macron verkünden, dass die „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung aufgenommen wird. Das hat der Kongress des französischen Parlaments nach mehreren gescheiterten Anläufen Anfang der Woche beschlossen. In einem Land, in dem jährlich über 200.000 ungeborene Kinder nicht das Licht der Welt erblicken dürfen, weil sie noch im Mutterleib getötet werden, wird nun die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen.

Als Ausdruck der „Freiheit“ deklariert darf also der geborene Mensch dem ungeborenen Menschen das Recht auf Leben absprechen. Dies ist eine Pervertierung der Freiheit, denn dem Stärkeren wird hier eine absolute Macht über den Schwächeren gegeben, indem er über dessen Existenzberechtigung entscheidet. Das französische Parlament tritt die christlichen und humanistischen Werte, die das Fundament des europäischen Hauses bilden, mit Füßen. Das Tötungsverbot gehörte von jeher zu den Grundsäulen der europäischen Werteordnung.

Artikel 2, Abschnitt 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert deutlich „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden…“. Es wird dabei bewusst kein Unterschied zwischen geborenen und ungeborenen Menschen gemacht. Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist von da an unbedingt zu schützen. Das Recht auf Leben ist fundamental, die Bedingung für alle anderen Rechte der Person.

In diesem Jahr sind Europawahlen. Ähnlichen Vorstößen, wie sie jetzt in Frankreich beschlossen und auch auf europäischer Ebene immer wieder gefordert werden, muss dringend Einhalt geboten werden. Daran sollte jeder Bürger bei seiner Stimmabgabe denken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Internet: www.cdl-online.de

Zu der gestern Abend im Schloss von Versailles von Parlamentariern der Nationalversammlung und des Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der vermeintlichen „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darüber hinwegzutäuschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘. Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europäischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sämtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden müssen. Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt: Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner Bürger überlässt, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte. Ein Staat, der Bürgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europäischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und über das er deshalb auch nicht verfügen kann. Er muss daher, auch was den Schutz der übrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlässig gelten. Nicht umsonst fürchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nächstes zur Durchführung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Verfassungsänderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Denn mehr als die Hälfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung sein. Ungeborene Mädchen, denen sämtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal für oder gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg für Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).