„Die CDL sieht die Ergebnisse des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD in puncto Lebensrecht mit gemischten Gefühlen.

Die angekündigte Umsetzung des längst überfälligen Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die CDL ausdrücklich. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Familien, wie die Verbesserung des Elterngeldes oder die geplante Aufstockung der Frühen Hilfen ab Schwangerschaft, sind zu befürworten.

Ein erklärtes Ziel der neuen Koalition ist es, die ungewollt schwangere Frau in ihrer Lage umfassend zu unterstützen, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Das hört sich zunächst positiv an, doch die sich anschließenden Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Abtreibungsmöglichkeit abzielen, konterkarieren dieses Ziel. Hinter der Absichtserklärung “Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“, steht die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Abtreibungseinrichtungen.

Erst in der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 10. Februar 2024, in der es u. a. um einen Gruppeantrag von SPD und Grünen zur Versorgungslage mit Abtreibungseinrichtungen ging, hatte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Sachverständige die Behauptung der Unterversorgung widerlegt. Das Koalitionsvorhaben steht dem diametral gegenüber.

Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen.  Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Prioritäten hier offenbar bislang bedrohlich verschoben sind. Die CDL hat dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich ist es deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern will.

Unverständlich ist aber die Absicht der Koalition, die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung „über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Dies kommt eher einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem „bestmöglichen“ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.

Aus Sicht der CDL sind die geplanten Maßnahmen geprägt von der Abtreibungsideologie der SPD, die ganz sicher nicht den bestmöglichen Schutz von Kindern vor der Geburt zum Ziel haben. Aber auch mit einer ernsthaften und wirksamen Hilfe für Frauen, die durch die ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, haben diese Ideen wenig zu tun.

Ziel einer Koalition, die den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen will, muss die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktlagen sein. Hierzu gehört aus Sicht der CDL eine Verbesserung der Beratung- und Hilfsangebote, wie es die CDU/CSU auch im Wahlprogramm angekündigt hatte. Aus Sicht der CDL bedarf es hierzu der Untersuchung der Ursachen von Schwangerschaftskonflikten in einer breit angelegten Studie, die auch die staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen einbezieht. Nur auf der Grundlage einer möglichst breiten Datenlage können Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen von Konfliktsituationen gewonnen werden. Bisher gibt es nur eine objektive wissenschaftliche Studie in Deutschland zur Motivforschung, die sehr viele wichtige Ergebnisse zur notwendigen Verbesserung der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt liefert. (Dienerowitz, Florian Michael, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch – Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB, Mannheim 2021)
 
Eine gute Beratung und adäquate Hilfen sind für eine gelingende Prävention von Abtreibungen essenziell. Doch genügen die Beratungsangebote den gesetzlichen Anforderungen? Sind sie nur ergebnisoffen oder sind sie auch lebensbejahend, wie es § 219 StGB verlangt? Die nach wie vor zu hohe Zahl an Abtreibungen lässt daran zweifeln. Die CDL hält deshalb eine Evaluation der Beratungseinrichtungen und der dort durchgeführten Beratung für dringend erforderlich.
 
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen und Familien, wie sie etwa durch die Bundesstiftungen „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und „Frühe Hilfen“ geleistet werden, sind wirksam zu verbessern. Keine Frau darf sich gezwungen sehen, aufgrund von finanziellen, sozialen oder ähnlichen Gründen über eine Abtreibung nachzudenken.
 
Besonderes Augenmerk sollte auf erzwungene Abtreibungen durch Nötigung, vor allem seitens der Kindsväter und weiterer Angehöriger, gelegt werden. Frauen brauchen hier mehr Aufklärung über ihre auch rechtlichen Möglichkeiten, um wirklich selbstbestimmt entscheiden zu können.

Bei diesem sensiblen Thema darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass es hier nicht allein um die schwangere Frau sondern dass es genauso um das Leben eines anderen Menschen, nämlich um das Leben eines ungeborenen Kindes, geht. Jede einzelne Abtreibung ist eine zu viel, denn jedes Leben ist gleich wertvoll.

Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Ankündigungen in die Realität umgesetzt werden. Die gegensätzlichen Vorstellungen der Koalitionäre, gerade zum § 218 StGB, kann man in diesem Koalitionsvertrag erkennen. Die für die Vorhaben benötigten Mehrheiten im Deutschen Bundestag werden letztlich den endgültigen Kurs bestimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
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Zu dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.

Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zur Eröffnung der Kampagne zum Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das ist unsere Botschaft zum einundzwanzigsten Marsch für das Leben in Berlin und dritten Marsch für das Leben in Köln. Alle Menschen haben von Beginn an Menschenwürde und Grundrechte. Doch wird versucht, sie im frühesten Stadium ihrer Existenz zu entmenschlichen, damit man an ihnen forschen kann, damit man sie produzieren, verkaufen, „verwerfen“ kann. Und damit man sie abtreiben kann, untermauert durch verschleiernde Begriffe wie „Gebärmutterinhalt“ oder „Zellhaufen“. Das ist menschenfeindlich gegenüber Kindern und ihren Müttern, deren Situation überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten, vor wie nach der Geburt. Das (in Staaten wie Dänemark bereits umgesetzte) Vorhaben, man könne zum Beispiel Trisomie 21 (Down-Syndrom) „ausrotten“, indem man alle Träger dieser Besonderheit vor der Geburt tötet, entspringt eugenischem Gedankengut und ist unmenschlich.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für nicht (mehr) leistungsfähige Menschen, alte, kranke, sterbende Menschen. Sie haben das Recht auf Pflege, Zuwendung, Palliativversorgung und alle Zeit der Welt. Lebensrecht heißt auch, jedem Menschen die letzte Phase seines Lebens so lebenswert und menschenwürdig wie möglich zu gestalten.


Werbematerial: Marsch für das Leben in Berlin und Köln


Bundesverband Lebensrecht e.V
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin

Zu dem gestern vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Zum zehnten Mal in Folge verkündet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden eine  Zunahme der behördlich gemeldeten Abtreibungen. Zwar hat sich die Zahl nur leicht erhöht – + 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr – das ist jedoch kein Grund zur Entwarnung. Es handelt sich hier um eine weitere Steigerung auf einem bereits sehr hohen Niveau, und widerlegt abermals eindrucksvoll die Behauptung von der „mangelhaften Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen“.  Wenn zum zehnten Mal in Folge die Abtreibungszahlen gesteigert werden konnten, gibt es zudem ganz offensichtlich auch weder Stigmatisierung noch Kriminalisierung. Was vielmehr wissenschaftlich gut belegt und unbestritten ist, sind die Folgen von Abtreibungen, insbesondere dann, wenn sie ungewollt sind – also auf Grund von äußerem Druck erfolgen. Bei 30 % aller Abtreibungen ist die treibende Kraft hierfür der Kindsvater. Dass Frauen an den psychischen Folgen mitunter massiv leiden, liegt auf der Hand.

Alarmierend ist der Trend, der sich in der Gruppe der Frauen zwischen 30 und 34 bzw. zwischen 35 und 39 zeigt. Dort nahmen die Abtreibungen pro 10.000 Frauen um 7 % bzw. 11 % zu, im Zehnjahresvergleich in der Altersgruppe der 30 bis 34 jährigen um 12, 8 %. Frauen zwischen 35 und 39 trieben gar 31,2 % häufiger ab als noch zehn Jahre zuvor. In dem Alter also, in dem Paare in der Familienplanungsphase sind – Mütter sind bei der Geburt des ersten Kindes im Durchschnitt ca. 32 Jahre alt – , entscheiden sie sich immer häufiger gegen ein Kind. Das ist erschreckend, vor allem auch in Hinblick auf die ohnehin sehr niedrige Geburtenzahl. Schon 2023 sank die Geburtenziffer auf 1,35 Kinder pro Frau, für 2024 ist mit einem weiteren Rückgang zu rechnen: Von Januar bis November kamen in Deutschland bereits 3,1 % weniger Kinder zur Welt als im Vorjahr.

Angesichts dieser Zahlen ist es politisch nahezu zynisch, und demographisch suizidal, wenn die Politik sich anschickt, über kostenlose Verhütungsmittel für alle, krankenkassenfinanzierte Abtreibungen und eine völlige Legalisierung der Abtreibungen nachzudenken. Eine Gesellschaft, in der die Menschen keine Kinder mehr bekommen, ist nicht nur eine aussterbende, sondern auch eine hoffnungslose Gesellschaft, der es an Zukunftsperspektive fehlt.

Die angehenden Koalitionsparteien täten daher gut daran, der Realität ins Auge zu blicken und endlich die notwendigen Weichen für eine familien-, kinder- und frauenfreundliche Politik zu stellen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
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