Zur gestrigen Auseinandersetzung zwischen Beatrix von Storch und Friedrich Merz bezüglich der Wahl von Frau Brosius-Gersdorf nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Noch im letzten Jahr hatte Friedrich Merz unter großem Beifall bei der Frauen Union für den Schutz des ungeborenen Lebens geworben. Umso weniger ist es erklärbar, warum der Bundeskanzler und Parteivorsitzende in der gestrigen Fragestunde im Bundestag die Herzkammer des christlichen Menschenbildes, die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen, zur Disposition gestellt hat.

Aus Sicht der CDL spricht der Parteivorsitzende hier aber nicht für die Mehrheit der CDU. Bei der Mitgliederbefragung 2023, die anlässlich der Neufassung des Grundsatzprogrammes durchgeführt wurde, haben rund 94 Prozent den Schutz des ungeborenen Lebens als ein Kernthema für die CDU definiert. 80 Prozent haben den Schutz der Menschenwürde als Inhalt des „C“ betont. Die Bekenntnisse sowohl zum Lebensschutz als auch zum christlichen Menschenbild sind denn auch eindeutig im Grundsatzprogramm formuliert worden. Dahinter kann auch ein gewählter Bundesvorsitzender nicht zurück. Er gibt völlig ohne Not die Solidarität mit der Parteibasis auf bzw. gefährdet diese massiv, indem er die Enttäuschung vieler Mitglieder, die in den letzten Monaten erheblich gewachsen ist, noch vergrößert.

Dass sich CDU und CSU offenbar nicht durchsetzen können gegen den kleineren Koalitionspartner geht inzwischen eindeutig zu Lasten des gesellschaftlichen Friedens, wie die heftige Debatte, die nach dem gestrigen Tag entbrannt ist, zeigt.

Bei den beiden Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold, ist ein linksideologischens Programm erkennbar, das aus dem Bundesverfassungsgericht einen Zirkel politischer Aktivisten zu machen droht, der gesellschaftspolitische Ausrichtungen vorgibt, deren negative Auswirkungen derzeit nicht einmal abgeschätzt werden können. Die Kandidaturen verschärften bereits jetzt die Auseinandersetzung und ziehen tiefe Gräben. Wenn beiden Kandidatinnen die Bedeutung des deutschen Höchstgerichtes wichtig ist, dann sollten sie schnellstmöglich ihre Kandidaturen zurückziehen. Das dürfte allerdings nicht zu erwarten sein.

Die CDL ruft deshalb die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut dazu auf, am morgigen Freitag den beiden Kandidaturen von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold nicht zuzustimmen. Die Abgeordneten selbst haben es in der Hand Schadensbegrenzung auch für die eigene Partei zu betreiben.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Augsburg/Berlin, 9. Juli 2025 – Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ruft alle, die für den Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte eintreten, zur Teilnahme an einer Demonstration am Freitag, den 11. Juli, um 9 Uhr vor dem Reichstag in Berlin auf. Unter dem Motto „Menschenwürde muss für alle gelten“ protestieren wir gegen die Nominierung der SPD-Kandidatinnen für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht.

Wir sind zutiefst besorgt, dass mit der geplanten Wahl nicht nur eine, sondern gleich zwei Kandidatinnen ins höchste deutsche Gericht berufen werden sollen, die in der Vergangenheit durch Äußerungen und Positionen aufgefallen sind, welche die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Grundrechte – insbesondere das Recht auf Leben ungeborener Kinder – in Frage stellen. Wer das Lebensrecht der Schwächsten nicht achtet, stellt sich gegen das Fundament unseres Grundgesetzes.

Mit diesem Vorgehen schadet die SPD dem Ansehen und der Integrität des Bundesverfassungsgerichts in erheblichem Maße. Die Richterwahl wird von ihr in einer Weise politisiert, die jede Kritik der SPD an der Justiz in Polen oder den USA als erschreckend heuchlerisch entlarvt. Es ist offensichtlich, dass die SPD die Justiz für ihre parteipolitischen Zwecke instrumentalisiert und bereit ist, dafür das Ansehen das Bundesverfassungsgerichts, die Grundrechte der Menschen in Deutschland und vor allem die Menschenwürde ungeborener Kinder zu opfern.

Wir fordern die CDU auf, sich diesem Spiel nicht anzuschließen und die Nominierungen nicht mitzutragen. Die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und der Schutz der Menschenwürde sind unverhandelbar und dürfen nicht das Lösegeld sein, mit dem die Union auf diesen Erpressungsversuch der SPD eingeht.  Die Zustimmung der Christdemokraten zu diesen Kandidatinnen wäre parteipolitischer Selbstmord.

Wir rufen alle Menschen, denen die Unabhängigkeit der Justiz, die Grundrechte, das Recht auf Leben und die Menschenwürde am Herzen liegen, auf: Kommen Sie am Freitag, den 11. Juli, ab 9 Uhr vor den Reichstag in Berlin! Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für den Schutz der Grundrechte und gegen die Politisierung des höchsten deutschen Gerichts!

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Am 7. Juli wird der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten als Richter für das Bundesverfassungsgericht abstimmen. Anschließend benötigen die zukünftigen Richter des Bundesverfassungsgerichtes noch eine Zweidrittelmehrheit im deutschen Bundestag. Mit großer Besorgnis nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, zur geplanten Nominierung wie folgt Stellung:

„Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.

Doch noch viel entscheidender ist die Kandidatenauswahl der SPD: Sie schlägt die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vor. Brosius-Gersdorf ist für Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte. Sie war als stellvertretende Koordinatorin der „Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch“ schon Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war. In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte, „also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie.“ Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „überschaubar“. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Frau Brosius-Gersdorf tritt für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein und betont: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken.

Die CDL fordert die Unionsparteien auf, diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de