Das EU-Parlament hat in seiner heutigen (17.12.25 ) Sitzung eine Entschließung zur Unterstützung der Forderungen der pro-Abtreibung-Initiative „My Voice, my Choice“ verabschiedet. Danach sollen u. a. künftig Mittel aus EU-Steuergeldern bereitgestellt werden, um Frauen Abtreibungen in einem anderen Mitgliedsland zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL)  Susanne Wenzel kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Die Mitgliedsstaaten haben im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, dass die EU auch in gesundheitspolitischen Belangen, die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen und zu achten hat. (Art. 168 Abs.7 AEUV). Die Kompetenzen der EU in diesem Bereich sind ausdrücklich auf unterstützende Maßnahmen beschränkt. (Art. 6)

Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der Abtreibung, die auch die ethische und gesellschaftliche Grundhaltung der Gesellschaften der Mitgliedsstaaten widerspiegeln, drohen nun unterlaufen zu werden.

Die Abtreibungsbefürworter im Parlament, die in der bereits gestern geführten Parlamentsdebatte wie schon in vergangenen Debatten durch ihre ungeheure Aggressivität auffielen, bringen Frauen in Deutschland konkret in die Gefahr, künftig von der wichtigen Beratung und den angebotenen Hilfsmöglichkeiten abgeschnitten zu werden. Mit der heutigen Entscheidung hat das Europaparlament einmal mehr seine lebensfeindliche Haltung gegenüber Kindern im Mutterleib dokumentiert.

Die Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil im Konzept zum Schutz von Kindern vor der Geburt, da sie Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen sowie den Frauen im Schwangerschaftskonflikt Schutz und Hilfe bieten soll. Durch die Einführung eines „Abtreibungstourismus“ würde das Beratungsangebot in Deutschland unterlaufen und wir können Frauen im Schwangerschaftskonflikt so nicht mehr erreichen. Studien haben nachgewiesen, dass Frauen in den meisten Fällen im Schwangerschaftskonflikt unter einem enormen Druck stehen, auch ausgelöst durch Partner bzw. das Umfeld. Eine wirklich „freie und verantwortungsbewusste Entscheidung“, welche die Entschließung ausdrücklich schützen will, ist so nahezu unmöglich, ebenso können den Frauen in der Konfliktlage keine adäquate Hilfen mehr angeboten werden. Frauen brauchen in dieser so elementaren und existenziellen Krise  Hilfen für sich und ihre vorgeburtlichen Kinder. Die Erleichterung von Abtreibungen, wie sie das EU-Parlament hier unterstützt, ist ganz sicher nicht die Lösung.

Die EU-Kommission hat gestern ihre Entscheidung über die Forderungen von „My Voice, My Choice“ für den 2. März 2026 angekündigt. Sie ist dabei nicht an die Entschließung des Parlamentes gebunden, dennoch ist die Entschließung des Parlaments ein fatales Signal an die von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführte Kommission.

Die Kommission sollte sich bei ihren Abwägungen vergegenwärtigen, dass tatsächlich weitaus mehr als eine weitere Verletzung der Souveränität der EU-Staaten auf dem Spiel steht: Sollte die Kommission dem Anliegen folgen und gegen die Regelungen und vor allem die Werte der EU verstoßen, würde dies auch zu einer weiteren Entfremdung bei vielen Bürgern beitragen.

Ein Eingreifen der EU in die nationale Gesetzgebung in dieser bedeutenden Frage liefe nicht nur den EU-Verträgen zuwider, sondern auch der Europäischen Grundrechtecharta, die Europa verpflichtet, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art.1 ) und das Recht auf Leben festschreibt (Art. 2).

Es wäre überdies das historische politische Vermächtnis einer christdemokratischen Kommissionspräsidentin, die zudem selbst Mutter und darüber hinaus auch noch Fachärztin für Gynäkologie ist, also um die Risiken der Abtreibungen für die Frauen weiß, wenn die Abtreibung unter ihrem Vorsitz in den EU-Mitgliedsstaaten weiter etabliert würde.


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Zur heutigen Abstimmung einer Resolution im EU-Parlament zur Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

Das Europäische Parlament hat einen weiteren Schritt weg von universalen Menschenrechten und hin zu ideologischer Vernachlässigung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt und Entmenschlichung vorgeburtlicher Kinder getan. Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ wird in dieser Resolution, die keine Verpflichtung, aber eine klare Empfehlung darstellt, gebilligt: Frauen, die in ihrem eigenen EU-Staat nicht abtreiben können, sollen dies auf Staatskosten in einem anderen EU-Staat tun dürfen. Damit würde die Subsidiarität der EU-Staaten ebenso unterlaufen wie nationale Gesetze, die den Schutz des vorgeburtlichen Lebens und die Unterstützung für Schwangere zum Ziel haben.

Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice My Choice“ erreichte et

was über 1,1 Millionen geprüfte Stimmen. Der FEMM-Ausschuss der EU (Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter) befürwortete die Initiative unter anderem so: „FEMM-Mitglieder rufen dazu auf, die Ungleichheiten und Barrieren zu beseitigen, auf die zu viele Menschen in ganz Europa immer noch stoßen, wenn sie nach sicherer und zugänglicher reproduktiver Gesundheitsversorgung suchen.“ Von der Gleichstellung der Geschlechter vor der Geburt ist nicht die Rede. Ausgeblendet wird die gezielte Abtreibung von Mädchen aufgrund von Frauendiskriminierung in verschiedenen Religionen und Kulturen, auch in Europa. Ausgeblendet werden all die Mädchen (und Jungen), die genetische Besonderheiten oder Krankheiten haben und deshalb abgetrieben werden. Ausgeblendet wird die tatsächliche Situation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die häufig unter Abtreibungsdruck stehen und dringend Unterstützung benötigen.

Mehr und mehr wird Abtreibung selbstverständlich in ein Vokabular miteingeschlossen, das eigentlich vernünftige gesundheitliche Versorgung für Mütter und wichtige reproduktive Rechte von Frauen beinhaltet, zum Beispiel sexuelle Selbstbestimmung, Versorgung vor, während und nach der Geburt, Aufklärung und vieles mehr. Von einer nach der Abstimmung jubelnden Abgeordneten wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung der vorgeburtlichen Kindestötung von „grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten“ und der „Verbesserung der menschlichen Gesundheit“ gesprochen.

Die Abtreibungszahlen steigen, der Respekt vor der Menschenwürde schwindet, die Hilfsbereitschaft und das Verständnis für Frauen im Schwangerschaftskonflikt sinken. Die heutige EU-Resolution wird nichts zur Verbesserung dieser menschlich wie ethisch fatalen Entwicklung beitragen.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erinnert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) daran, dass die Menschenwürde – und damit auch die Menschenrechte – für jeden Menschen gelten, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Entwicklungsstadium.

„Die Anerkennung eines Rechts auf Abtreibung steht in offenem Widerspruch zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben, das für alle gilt – auch für die Ungeborenen“,  erklärt Cornelia Kaminski. „Wo die Tötung des ungeborenen Kindes zu einem Rechtsanspruch erklärt wird, fallen andere Menschenrechte auch.“

Dies gilt etwa im Bereich Gewissens- und Religionsfreiheit: Der Druck auf medizinisches Personal, an Abtreibungen mitzuwirken, nimmt zu. Ärztinnen, Hebammen und Pflegekräfte, die aus Gewissens- oder Glaubensgründen ablehnen, verlieren nicht selten ihre berufliche Perspektive. „Wo die Berufsausübung faktisch nur unter Aufgabe der Gewissensfreiheit möglich ist, steht es schlecht um die Menschenrechte“, so Kaminski.

Auch für kirchliche Einrichtungen wächst der Druck: Einrichtungen, die keine Abtreibungen in ihren Häusern zulassen wollen, sehen sich zunehmend rechtlichen und politischen Angriffen ausgesetzt. Doch die Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, Handlungen zu verweigern, die der eigenen Glaubensüberzeugung widersprechen.

Die ALfA warnt daher: Wird Abtreibung selbst zum Menschenrecht erklärt, verliert der Menschenrechtsschutz seine universale Grundlage. Menschenrechte dienen dem Schutz der Schwächsten – nicht der Rechtfertigung ihrer Tötung.

„Der Tag der Menschenrechte sollte uns daran erinnern, dass Menschenrechte unteilbar sind“, betont Kaminski. „Wer das Lebensrecht der Ungeborenen und die Freiheitsrechte derer, die Leben schützen wollen, schwächt, gefährdet den Kern der Menschenwürde selbst.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de  / Telefon: 0661/95250184