Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
liebe Schwestern und Brüder,
jeder Mensch hat eine unveräußerliche Würde. Vor allen anderen Sätzen und Setzungen unserer Verfassung und sämtlicher Gesetze steht dieser eine Satz, der Grundsatz unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Er gründet in der jüdischen und christlichen Überzeugung, der Mensch sei ein Ebenbild Gottes. Seine Würde besteht daher unabhängig von Alter, Lebenskraft, Leistungsfähigkeit, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Lebensleistung oder Verfehlungen des je einzelnen Menschen. Werdegang und Werte von Menschen wandeln sich – ihre Würde bleibt.
Daran ist vor allem zu erinnern, wenn Menschenleben zur Disposition steht. Am Anfang und am Ende des Lebens ist dies in besonderer Weise der Fall. Unsere Gesellschaft steht in der Gefahr, einen Mentalitätswandel zu vollziehen – etwa dann, wenn nach neu möglichen pränatalen Diagnoseverfahren ein Leben mit Behinderungen oder Einschränkungen „vorsorglich“ als minderwertig betrachtet wird. Menschen mit Assistenzbedarf empfinden eine solche Haltung häufig als Infragestellung ihrer selbst. In der Würde eines jeden einzelnen Menschen gründet aber sein Recht auf Leben. In der Menschenwürde gründen Menschenrechte – und mithin Respekt, Achtung und Wertschätzung. Darauf behutsam und klar, besonnen und entschieden hinzuweisen, ist ein wichtiger Beitrag zum aktuellen gesellschaftlichen Diskurs. Allen, die dies tun, danke ich herzlich.
Mit freundlichen Grüßen und besten Segenswünschen
Ihr
Steffen Kern
Pfarrer und Journalist
Vorsitzender des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Württemberg e.V., die Apis,
Mitglied der EKD-Synode und der Württembergischen Landessynode