Zum heutigen Abstimmungsergebnis im Bundestag zum §219a StGB sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, in Berlin:

Nach viereinhalb Jahren erfolgreich verhinderter Anläufe haben Abtreibungsideologen heute ihr erstes Etappenziel zur vollständigen Legalisierung der Abtreibung in Deutschland erreicht: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde im Bundestag beschlossen, Werbung für Abtreibung zu erlauben – entgegen allen Zahlen und Fakten, unter stetiger Wiederholung von Falschaussagen und die Wahrheit verschleiernden Begriffen (von „Schwangerschaftsunterbrechung“ bis „Absaugen des Schwangerschaftsgewebes“) sowie mit einer wegen Verstoßes gegen §219a verurteilten Gesetzesbrecherin als Anhörungsexpertin. Untermalt wurde das Ganze von erstaunlich niveaulosen Filmchen und Fotos von Bundestagsabgeordneten.

Konkret bedeutet die Abschaffung des Werbeverbots, dass nicht nur jede Abtreibungseinrichtung, sondern auch jeder Verein, jede Lobbygruppe und jede Einzelperson Abtreibung bewerben kann – als „Gesundheitsversorgung“, als „Frauenrecht“, „in angenehmer Atmosphäre“, für solventere Kundinnen „mit Mahagonibett“, für ärmere Frauen zum besonders günstigen Preis. All das findet man auf US-amerikanischen Internetseiten in Bundesstaaten, in denen Werbung für Abtreibung erlaubt ist. Außerdem wird in Deutschland als nächstes natürlich die Frage gestellt werden, warum etwas, wofür man werben darf, verboten ist.

Wir leben in Zeiten von Wirtschaftskrise, Gesellschaftskrise, Kriegen, Energiekrise und weiteren Sorgen und Bedrohungen für die Menschen. Die Vorstellung, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt in diesen Zeiten nichts Besseres, Wichtigeres und Sinnvolleres brauchen als noch mehr Abtreibungspropaganda und „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen, geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.

Mit diesem Beschluss stellen sich Bundestag und Regierung ein Armutszeugnis für den politischen Anspruch aus, mehr Zukunft zu wagen. Wer Zukunft wagen will, kümmert sich um die Versorgung von Mutter und Kind, versucht auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass niemand über Abtreibung nachdenken muss. Wer Zukunft wagen will, betrachtet Kinder und die Lebensleistung ihrer Mütter als Bereicherung für die Gesellschaft, nicht als Last und Behinderung einer menschenfeindlichen Selbstverwirklichungsideologie.

Pressemitteilung vom 04.05.2019

Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt, so zeigen Gespräche und Diskussionsrunden, in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten. Der Bundesverband Lebensrecht hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Bei der diesjährigen Veranstaltung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, der unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“ stand, legte Prof.  Dr. Thomas Sören Hoffman von der Fernuniversität Hagen, dar, warum menschliches Leben aus seiner Logik heraus immer und untrennbar mit Menschenwürde verbunden sei. „Selbstbestimmung im Sinne wahrhafter Autonomie heißt zu allererst, den eigenen Handlungsradius so zu bestimmen, dass Freiheit möglich ist – vernunftgeleitete Freiheit setzt sich Grenzen selbst, weil sich nur innerhalb solcher Grenzen Freiheit erhalten lässt“, führte Prof. Hoffmann weiter aus. Dieses Verständnis von Selbstbestimmung, die ihre Grundlagen bei Kant habe, finde immer weniger Anklang. Stattdessen gelte: „Ich will das, daher ist es so.“ Dieser Selbstbestimmungsgedanke sei eher eine Willkürentscheidung als eine reflektierte, begründete und an bestimmten Normen orientierte Entscheidung. 

Im anschließenden Vortrag von Frau Priv. Doz. Dr. med. Angela Köninger, Leitende Oberärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Essen, schilderte diese anschaulich, wie gut Mutter und Kind mit medizinischer Unterstützung und Begleitung geholfen werden kann. „Die Situation, dass aufgrund einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter eine Schwangerschaft beendet werden muss, gibt es heute eigentlich nicht mehr“, stellte Köninger klar. „Und auch für das Kind bietet die pränatale Diagnostik viele Möglichkeiten, rechtzeitig einzugreifen, um das Leben des Kindes zu retten.“ Als Beispiele nannte sie Toxoplasmose, unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind oder verschiedene Herzfehler. 

Den Abschluss der hochkarätigen Tagung bildete der Vortrag von Prof. Dr. Dr. Armin Schmidtke, dem ehemaligen Vorsitzenden des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg. Er verdeutlichte, dass die meisten Menschen froh seien, vor einem Suizid bewahrt oder gerettet zu werden. Des weiteren sei ein Sterbewunsch in der Regel nicht wirklich der Wunsch zu sterben, sondern der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen. Die Gesellschaft müsse zukünftig eine Antwort auf die Entwicklung eines „präemptiven“ Suizids, der vorsorglichen Selbsttötung vor Auftreten eines Problems, finden, wenn Menschen zum Beispiel bei genetischer Beratung erführen, dass sie im Alter möglicherweise an Demenz oder Chorea Huntington erkranken könnten.