Kaminski: Weder die Vermietung von Frauenkörpern noch das Verkaufen von Kindern sind mit der Menschenwürde vereinbar

Zur gestern vom Europäischen Parlament verabschiedeten Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Leihmutterschaft als „Ausbeutung“ bezeichnet und genauso verurteilt wie Sklaverei oder Zwangsprostitution, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption sind Menschenhandel. Zu diesem Schluss sind die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments gekommen. Die Überarbeitung (A9-0285/2) der entsprechenden Richtlinie (2011/36/EU) wurde mit einer großen Mehrheit von 563 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen.

Bei der sogenannten Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern der Körper einer Frau gemietet, um auf diese Weise ein in aller Regel zuvor durch künstliche Befruchtung entstandenes Kind von ihr austragen zu lassen. Was in Deutschland verharmlosend unter dem Begriff der „altruistischen Leihmutterschaft“ ein wichtiges Projekt vor allem der FDP ist, ist in Wirklichkeit ein rasant wachsender Markt, der weltweit auf 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und insbesondere Pharmaindustrie und Vermittlungsagenturen gut verdienen lässt – nicht aber die betroffenen Frauen, die ihre Gesundheit hierfür aufs Spiel setzen.

Die Richtlinie legt fest, dass „eine Situation der Schutzbedürftigkeit bedeutet, dass die betroffene Person keine wirkliche oder akzeptable Wahl hat, als sich diesem Missbrauch zu unterwerfen“ (Art. 2, Abs.2 der Richtlinie), was bei den meisten Frauen, die sich einer Leihmutterschaft unterziehen, der Fall ist: Wirtschaftliche Not zwingt sie dazu, auf diese Weise zum Familienunterhalt beizutragen – keine Frau wird als Leihmutter angeheuert, die nicht schon selbst Mutter ist.

Besonders beachtenswert ist: Die Richtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Zustimmung eines Opfers von Menschenhandel zur Ausbeutung „irrelevant“ ist. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt, nahezu vollständig die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben abgeben muss, was dem Wesen der Sklaverei entspricht. Dazu gehört in aller Regel auch der Zwang, einer warum auch immer gewünschten Abtreibung des bestellten Kindes zuzustimmen.

Dieses bestellte Kind ist Vertragsgegenstand, dem so seine Würde genommen wird, dem jedes Recht auf Wissen um seine Herkunft verweigert wird, und das niemals dem Handel mit seiner Person zugestimmt hat. „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn angesichts dieser Entscheidung die Expertenkommission, die eine Möglichkeit zur Legalisierung der sogenannten „Leihmutterschaft“ in Deutschland sieht und an anderer Stelle ihre Forderungen mit „Europarecht“ begründet, nun genau dieses Europarecht heranzieht, um ihre Empfehlung zur Legalisierung dieser Form von Menschenhandel in Deutschland zu revidieren.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA gehört zu den Unterzeichnern der Deklaration von Casablanca, die ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft fordert. Sie hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

„Die heutige Tagung liegt mitten in einer Phase von rasanten Entwicklungen und Entscheidungen im Bereich der Bioethik.“ So begrüßte die alte und neue Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., Alexandra Maria Linder M.A., die über 120 Teilnehmer der diesjährigen Fachtagung zur Woche für das Leben am vergangenen Samstag in Köln, die in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk stattfand. Als Beispiele nannte sie die SoHO-Verordnung der EU von Herbst 2023, die Embryonen auf dieselbe Stufe stellt wie Blutplasma oder Gewebe, die fragwürdigen Arbeitsergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zu § 218 StGB und die Aufnahme einer „garantierten Freiheit der Frau, eine freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vorzunehmen“, in die französische Verfassung.

Als erster Referent sprach der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, im großen Saal des Kölner Maternushauses. In seinem Vortrag mit dem Titel „Der Mensch ohne Gottesbezug“ skizzierte er verschiedene Denkmodelle, die den Menschen aus rein menschlicher Perspektive im Hinblick auf seine Identität, seine Rolle in der Welt und seine zwischenmenschlichen Beziehungen zu ergründen versuchen. Im Ergebnis seien solche Modelle in der Regel mängelbehaftet oder unvollständig. Allein durch die Vernunft könne man die Menschenwürde zwar umfassend erkennen und schützen, doch bestehe immer die Möglichkeit, dass sie es nicht tut. Der Gottesbezug sei daher unabdingbar, wie es auch das neue vatikanische Dokument Dignitas infinita betone.

Dr. Susanne Ley von der Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ wies in ihrem Vortrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Suizidprävention darauf hin, dass der Bundestag im vergangenen Jahr die Bundesregierung aufgefordert hat, ein Konzept zur Förderung und zum flächendeckenden Ausbau der Suizidprävention zu entwickeln. In Ländern mit einer permissiven Gesetzgebung zum assistierten Suizid stiegen die Suizidzahlen an. Während sich die Suizidzahlen in Deutschland von 1980 bis 2020 halbiert hätten, seien sie 2022 um 9,8 Prozent auf 10.119 Personen gestiegen. Ein Suizidhelfer komme zu dem Schluss, das Leben des suizidalen Menschen habe keinen Wert mehr. Dabei seien Suizidwünsche überwiegend ein Hilferuf und vorübergehender Natur. Hauptgrund für den Wunsch nach assistiertem Suizid sei oft, dass diese Menschen anderen nicht zur Last fallen wollen. Des Weiteren zitierte Dr. Ley den Medizinethiker Prof. Giovanni Maio, dass es für den assistierten Suizid keine ärztliche Indikation gebe.

Frau Mag. Susanne Kummer vom Wiener IMABE-Institut stellte das Ergebnis ihrer Studienanalyse zu möglichen psychischen Folgen für Frauen nach Schwangerschaftsabbruch vor. Eine Evidenz nach „Gold-Standard“ sei bei dieser Thematik nicht möglich. Von 14 analysierten Studien und Übersichtsarbeiten seien manche im Hinblick auf Studiendesign, Teilnehmerinnenzahl und -zusammensetzung dennoch sehr solide und aussagekräftig. Dazu gehöre die Studie des neuseeländischen Forschers Fergusson von 2013, die als Langzeitstudie eine klare Korrelation zwischen Abtreibung und psychischen Folgeerscheinungen herausarbeitet. Andere seien mangelhaft und daher kaum aussagekräftig. In diesen Bereich fiele die häufig zitierte Turnaway-Studie aus den USA, die belegen wolle, dass Frauen mit ihrer Abtreibung zufrieden seien. Im Ergebnis, so Kummer, gebe es bisher keinen Nachweis dafür, dass eine Kausalität zwischen Abtreibung und psychischen Folgeerscheinungen existiert. Sehr wohl aber gebe es in vielen soliden Studien eine eindeutige Korrelation zu unter anderem deutlich stärkerem Suchtverhalten, höherer Suizidalität und Depressionen. Interessant sei auch, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gebe, dass Abtreibung für eine Frau irgendeinen psychischen Nutzen hat oder ihre psychische Gesundheit stabilisiert. Das Schlussreferat hielt die Publizistin Birgit Kelle, die gerade ein Buch unter dem Titel „Ich kauf mir ein Kind“ veröffentlicht hat, zur sogenannten Leihmutterschaft. Sie zeigte anhand vieler Beispiele, Zahlen und Fakten, dass es hier in keiner Weise um das Wohl von Frauen oder gar Kindern geht, sondern vor allem um ein großes Geschäft: Der völlig ungeregelte, unkontrollierte, rein privatwirtschaftliche Weltmarkt für die so gestaltete Produktion von Kindern liege aktuell bei etwa 16 Milliarden Euro jährlich, mit stark steigender Tendenz. Die Opfer dieses Marktes seien die Kinder, deren Rechte, mögliche Folgen für ihr Leben und Psyche keine Rolle spielen würden, und die Frauen, die hohe gesundheitliche Risiken auf sich nehmen würden. Auch das Narrativ einer „altruistischen“ Leihmutterschaft, bei der Frauen uneigennützig und selbstlos für nahe Verwandte Kinder austragen würden, entlarvte Kelle durch ihre Recherchen: Denn hier würden alle bezahlt, die Reproduktionsmediziner, die Vermittlungsagenturen etc. Lediglich die austragende Frau bekomme nichts – „übrigens ein Gender Pay Gap von 100 Prozent“ –, was den Charakter der Ausbeutung noch mehr verdeutliche.

Am vergangenen Freitag fanden beim Bundesverband Lebensrecht turnusmäßig Neuwahlen statt. Nach vielen Jahren stellten sich Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski nicht mehr zur Wahl. Sie wurden unter Würdigung ihrer Lebensrechts-Arbeit mit großem Dank verabschiedet. Neben der einstimmigen Wiederwahl der seit 2017 amtierenden Vorsitzenden Alexandra Maria Linder M.A. wurden auch ihr Stellvertreter Prof. Dr. Paul Cullen (Ärzte für das Leben) sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Elisa Ahrens (Stiftung Ja zum Leben), Dr. Georg Dietlein (Juristenvereinigung Lebensrecht), Andreas Düren (sundaysforlife), Albrecht Weißbach (Kaleb) und Susanne Wenzel (Christdemokraten für das Leben) einstimmig gewählt. Mit diesem größten Vorstand, den der Bundesverband Lebensrecht je hatte, wird der Verband seine Arbeit auf allen Ebenen weiter verstärken.

Als nächste Großveranstaltungen stehen die beiden Märsche für das Leben in Berlin und Köln am 21. September 2024 und der II. Leben.Würde-Kongress vom 09.–11.05.2025 auf dem Schönblick an.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Am Montag (15.) hat die von der Ampelregierung eingesetzte Kommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ in Berlin ihren Abschlussbericht vorgestellt. Hierzu nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Ausgerechnet zu Beginn der „Woche für das Leben“, die von der katholischen und evangelischen Kirche seit 30 Jahren begangen wird, stellt die von der Ampel-Regierung berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht vor. Das Ergebnis ist wenig überraschend, denn der Auftrag war klar definiert: die Abtreibung aus dem Strafrecht zu nehmen. Die Erwartung insbesondere der Bundesfamilienministerin wurde also erfüllt.

Es ist im höchsten Maße befremdlich, dass die Kommission es ganz offenbar für ethisch und auch in juristischer Hinsicht gerechtfertigt hält, dem ungeborenen Kind im frühesten Stadium seiner Existenz kein umfassendes Lebensrecht zuzusprechen. Bei der Vorstellung des Berichtes äußerten sich Vertreter der Kommission dahingehend, dass sich bei einer gleichwertigen Gewichtung des Lebensrechtes des Embryos und seiner Mutter keine Auflösung des Dilemmas bzw. des Konfliktes finden ließe, vielmehr würde der bisher geltende vollwertige Lebensschutz schon in der frühen Phase der Schwangerschaft ein vollständiges Verbot von Abtreibungen verlangen. Dies wäre tatsächlich konsequent.

Damit wurde durch die Expertenkommission im Grunde bestätigt, warum bislang keine Regierung der durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 auferlegten Pflicht zur Überprüfung der Regelung „nach einem angemessenen Zeitraum“ nachgekommen ist: Das Ergebnis hätte nur sein können, die bisher bestehende Regelung mindestens nicht zu lockern, sondern sogar noch zu verschärfen.

Um aber nun an das von der Bundesfamilienministerin Paus geforderte Ergebnis, die Abtreibung „endlich“ straffrei zu stellen und zu legalisieren, irgendwie heranzukommen, haben die Mitglieder der Regierungskommission einen ethischen Winkelzug vorgenommen und kurzerhand erklärt, das Lebensrecht eines Menschen könne zu Beginn seines Lebens im Mutterleib nicht so gewichtet werden, wie die Interessen der Mutter.

Um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter nicht zu gefährden und den Schwangerschaftskonflikt aufzulösen, wird das Lebensrecht unter den Vorbehalt der Lebensfähigkeit gestellt. Abhängig und ohne Hilfe nicht lebensfähig ist ein Kind aber auch nach seiner Geburt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Recht auf Leben ist ein Grundrecht. Beides wird nicht zugesprochen oder kann auch in einer frühen Phase nicht aberkannt werden. Nicht die (relative) Entwicklung des Menschen ist entscheidend, sondern allein dessen Existenz.

Seit 2022 steigen die Abtreibungszahlen kontinuierlich an, die Geburtenraten aber sind rückläufig. In einer solchen Situation Abtreibungen fördern und forcieren zu wollen und gleichzeitig die Eizellspende zu legaliseren, ist unverständlich, entspringt aber der ideologischen Verblendung, die diese Bundesregierung immer wieder demonstriert. Wir brauchen eine große Offensive für das Leben mit einer guten Familienpolitik und nicht noch mehr Abtreibungen.

Die CDL begrüßt daher die Kritik aus CDU und CSU sowie die Ankündigung von Unionspolitikern, bei einer Änderung der Gesetzgebung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen.


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Kaminski: Empfehlungen können nicht überzeugen und brechen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Berichts der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Keine noch so technokratische Wortwahl vermag darüber hinwegtäuschen, dass die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ,Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin‘ die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch negiert und die Konstruktion ,rechtswidrig, aber straffrei‘ über den Haufen wirft. So widersprüchlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Teilen sein mag, so liegt ihr doch erkennbar der verfassungsrechtliche Grundsatz zugrunde, dass das ,Recht auf Leben‘ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘) ungeborenen Menschen in gleicher Weise zukommt, wie geborenen: ,…Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist jeder Lebende, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; jeder ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen‘ (Vgl. BVerfGE 39, 1). Das macht auch insofern Sinn, als das ,Recht auf Leben‘ nicht einfach ein Grundrecht unter anderen ist, sondern eben jenes, dessen Gewährleistung Menschen die Wahrnehmung aller anderen erst ermöglicht.

Die Empfehlungen der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nehmen hiervon Abschied. So etwa, wenn es in dem Kommissionsbericht heißt: ,Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach der Geburt‘ und dem Gesetzgeber empfohlen wird, den frühen Schwangerschaftsabbruch – ,anders als bislang – rechtmäßig zu stellen‘. Dem zunächst rechtlos gestellten Embryo das Recht auf Leben zu einem späteren Zeitpunkt zuzuerkennen, mutet angesichts des seit langem bestehendem Konsens in der Embryologie willkürlich an. Einen, den das Bundeverfassungsgericht einst auf die Formel brachte: ,Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an … Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewusstseinsphänomene z. B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf‘ (BVerfGE 39, 1).

Auch beantwortet die Kommission erstaunlicherweise die Frage nicht, wodurch der durch einen ,rechtmäßigen‘ Schwangerschaftsabbruch de facto rechtlos gestellte Embryo das ,Recht auf Leben‘ zu einem späteren Zeitpunkt dann ,erwirbt‘. Da Grundrechte wie Menschenrechte vorstaatliche Rechte sind, die ein Staat auf seinem Territorium lediglich anzuerkennen, nicht aber zuzuerkennen vermag, bleibt die Frage danach, wie dann der ungeborene Mensch zu Grundrechten kommen soll, virulent. Auch kann ,reproduktive Selbstbestimmung‘, die diesen Namen verdient, unmöglich erst dann einsetzten, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

Da in der Demokratie das Volk der Souverän ist, muss jede staatliche Gewalt die den Staat bildenden Bürger bis zum Erweis des Gegenteils ,für voll‘ nehmen und folglich auch für die Folgen der von ihnen vollbrachten Handlungen, einschließlich ihrer intimen, verantwortlich erachten. ,Korrekturen‘ vorgenommener Handlungen (z.B. Widerruf von Verträgen) können zwar statthaft sein, müssen aber spätestens dort eine Grenzen finden, wo sie die existenziellen Rechte anderer verletzten. Einen Embryo rechtlos zu stellen, um der Schwangeren eine ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung zur ,Korrektur‘ von dessen Zeugung zu ermöglichen, übergeht nicht nur die Rechte des Embryos, sondern entwürdigt in Wahrheit auch die Frau.

Gleiches gilt auch für die Eizellspende und die sogenannte Leihmutterschaft. Beide Begriffe verschleiern Tatsachen: Einerseits, dass Eizellen nicht gespendet, sondern gekauft werden, und andererseits, dass Mütter nicht geliehen, sondern Gebärmütter gemietet werden. Auch wenn die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Leihmutter erfreulicherweise immerhin das Recht einräumen, a) nicht eine von den Wunscheltern geforderte Abtreibung erleiden zu müssen und b) das Kind auch ,entgegen der getroffenen Elternschaftsvereinbarung‘ zu behalten und selbst auch als ,rechtliche Mutter‘ aufzutreten, vermögen diese doch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass hier letztlich Gameten und mehr noch, Kinder, wie Waren gehandelt werden. Zumindest Letzteres ist aber nicht mit der Menschenwürde – weder der des Kindes noch der der Leihmutter – vereinbar.

Überdies macht die von der Kommission empfohlene finanzielle Ausgestaltung der ,altruistischen Leihmutterschaft‘ offenkundig, dass es sich hierbei um ein ,Geschäft‘ handelt, das sich von einer ,kommerziellen Leihmutterschaft‘ nicht mehr trennscharf unterscheiden lässt. Insofern muss auch befürchtet werden, dass die von der Kommission empfohlene Aufhebung der bislang geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft letztlich als Türöffner für nachfolgende kommerziellen Varianten fungieren werden.“


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 Zu den Empfehlungen der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im Hinblick auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Abtreibung soll gemäß der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission erwartungsgemäß teilweise ganz legalisiert werden, in Abhängigkeit vom vorgeburtlichen Kindesalter. In den ersten Lebenswochen des Kindes seien die Grundrechte der Mütter höher zu werten. Menschenwürde würde damit rechtlich stufenweise gewährt und manchen Menschen auch verwehrt, abhängig von willkürlich gesetzten Bedingungen und Fähigkeiten. Dies würde für alle nicht erwünschten Kinder sowie Kinder mit Krankheiten und genetischen Besonderheiten lebensbedrohlich. Die Schutzpflicht des Staates soll für diese Lebensphase aufgegeben werden, was faktisch durch den fahrlässigen Umgang mit dem bestehenden § 218, ohne vollständige Statistik, Prüfung und Motivforschung, sowie durch teils schlechte Beratung bereits der Fall ist.

Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte. So soll die Beratung zwar ausgebaut werden, aber keine Pflicht mehr sein. Dies entspringt einer vollkommen lebensfremden Einschätzung. Denn in der Realität bekommen vor allem diejenigen Frauen, die Beratung und Schutz vor (männlichem) Druck am meisten brauchen, durch die Beratungspflicht eine Zugangs- und Schutzmöglichkeit, die sie ohne diese Pflicht nicht mehr haben. Und besonders in den ersten Wochen einer Schwangerschaft, in denen die Kommission eine schrankenlose Abtreibungsfreigabe empfiehlt, brauchen diese Frauen besonderen Schutz vor Abtreibungsdruck und einen zeitlichen Schutzraum für Lebensentscheidungen. Diese beiden wichtigen Schutzfaktoren für Schwangere in besonderen Konfliktlagen – darunter vor allem sozial benachteiligte Frauen, junge alleinstehende Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund – würden bei Umsetzung der Kommissionsvorschläge vollständig entfallen.

Es gibt in Deutschland keinen „Versorgungsmangel“ bei Abtreibungen, keine Stigmatisierung, keine Bedrohungslage für oder Kriminalisierung von Frauen und Einrichtungen, die Regelungen sind eindeutig und unschwer umzusetzen. Dennoch werden solche und weitere beleglose Behauptungen stetig wiederholt, um gesellschaftsverändernde Projekte voranzutreiben, Zahlen, Fakten und Argumente werden ignoriert. Dazu gehört die Behauptung, nach der Legalisierung von Abtreibungen würden Abtreibungszahlen dauerhaft sinken und die Müttersterblichkeit gehe zurück. Beides ist nicht nachweisbar. Frankreich hatte 2022 mit 242.000 die höchste Abtreibungszahl seit Erfassung. Mit Deutschland vergleichbare Staaten, in denen Abtreibung legalisiert ist und die als Vorbilder für eine Gesetzesänderung genannt werden, haben durchweg hohe Abtreibungsraten (= Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter). Kanada hat eine Abtreibungsrate von etwa 120 (ohne vollständige Statistik), Frankreich von über 160, die USA von etwa 230 – die Rate in Deutschland beträgt aktuell etwa 62. Die Müttersterblichkeit (= verstorbene Mütter pro 100.000 Lebendgeburten) liegt in Deutschland bei etwa 4, in Frankreich ist sie doppelt so hoch. In Kanada ist sie auf 11 gestiegen, in den USA (vor den aktuellen Änderungen in verschiedenen Bundesstaaten) auf über 23 – davon insbesondere bei afroamerikanischen Frauen mit über 55. Inwiefern diese Sachlage ein Vorbild für die deutsche Gesetzgebung darstellen soll, lässt sich nicht erschließen.

Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Abtreibung einen psychischen oder physischen Nutzen für Frauen hat. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Abtreibung den Respekt vor Frauen oder die Emanzipation und die Stärkung von Frauen fördert. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Abtreibung die Müttersterblichkeit senkt. Hingegen weisen viele Studien und Analysen nach, dass Abtreibung negative Folgen für Frauen haben kann und meistens keine selbstbestimmte, sondern häufig durch Männer herbeigeführte Entscheidung ist, was das Argument einer vorgeblichen Emanzipation von und Errungenschaft für Frauen endgültig konterkariert.

Daher sind die aktuellen Entscheidungen und Vorlagen zu dieser Thematik anders zu betrachten: Eine nicht bindende Resolution des EU-Parlamentes zur Aufnahme eines Rechts auf „sichere und legale Abtreibung“ in die Grundrechte-Charta dient der Wahlkampftaktik für die EU-Wahlen im Juni. Die Aufnahme einer „garantierten Freiheit auf freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung“ in Frankreichs Verfassung ist ein Geschenk für anstehende Wahlen in Frankreich. In Deutschland sind sie im Rahmen der Strategie zu werten, möglichst viele vernunftmäßig unhaltbare bis absurde Ideologieprojekte durchzubringen, solange man die Möglichkeit dazu hat. Dass man sich seiner Sache dennoch nicht ganz so sicher ist, bestätigt unter anderem die einseitige Besetzung der Kommission.

Die Ergebnisse dieser Woche zeigen einmal mehr, dass sich Abtreibungs-Protagonisten im Grunde weder für die betroffenen Menschen und ihre Lebenslagen noch für die fatalen Folgen im Hinblick auf die Wertebasis eines Staates und einer Gesellschaft interessieren.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kaminski: Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte

Zur heute vom europäischen Parlament beschlossenen Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die heutige Annahme der Resolution, die die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta fordert, ist eine menschliche Bankrotterklärung eines Parlaments, dessen Gründer sich einst verpflichtet hatten, eine europäische Wertegemeinschaft zu erschaffen. Sie ist eine Schande für Europa. Sie ist zugleich Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die im geeinten Europa nicht mehr das Versprechen von Freiheit und Frieden sehen, sondern vielmehr eine Gefahr für die Grundrechte eines Teils ihrer Bürger.

Nicht nur, weil Fragen, die die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern in jene der 27-Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem, weil die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann.

Wer ein „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebt, verhält sich barbarisch und begräbt damit eine Vielzahl anderer Grundrechte: Ärzte werden sich nicht länger unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit weigern können, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Kirchliche Krankenhäuser werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf berufen können, keine Abtreibungen anzubieten. Lebensrechtler werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Meinungs- und Demonstrationsfreiheit öffentlich für die ungeborenen Kinder einsetzen dürfen.

Der große Protest in den Mitgliedsstaaten zeigt mehr als deutlich, dass nicht nur Lebensrechtler die Resolution für skandalös erachten. Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten haben die Resolution mit scharfen Worten kritisiert.

Das alles hat die Parlamentarier unberührt gelassen – wohl aus wahltaktischem Kalkül. Die Abtreibungslobby zählt seit jeher zum Wählerklientel der Grünen und Linken. Es ist jetzt die Aufgabe der EVP-Fraktion, sich klar zu den Menschenrechten aller Menschen zu bekennen. Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein: Wer diese nicht bereit ist, konsequent zu vertreten, muss sich nicht wundern, wenn bei den Wahlen die Stimme an Parteien gegeben wird, denen die europäische Union selbst ein Dorn im Auge ist.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Kaminski: Vorschläge der Kommission laufen auf einen politischen Kuhhandel hinaus

Zu gestern vom Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichten Informationen zum Abschlussbericht der Expertengruppe zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs  erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die Vorschläge der Kommission zur Neuregelung des § 218 sind angesichts der  Zusammensetzung dieses Expertinnenrates und der Auswahl derjenigen, die um eine Stellungnahme gebeten wurden, keine Überraschung. Bedenkt man, wer diese Kommission einberufen hat, könnte man auch sagen: Wie bestellt, so geliefert.

Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben, das vor allem den Grünen-Politikern ein Dorn im Auge ist, wird mit diesen Vorschlägen endgültig geschleift. Zu keiner Phase seiner Existenz sehen die Expertinnen die Notwendigkeit, es umfassend zu schützen, und entziehen damit einem Teil der Menschheit – den vorgeburtlichen Menschen – jede Menschenwürde. Dies mit völkerrechtlichen, europarechtlichen oder gar verfassungsrechtlichen Argumenten begründen zu wollen, wie laut Spiegel-Informationen zu lesen ist, ist ein Hohn auf die Grundlagen der internationalen Rechtsprechung, die in weiten Teilen auf der universalen Erklärung der Menschenrechte beruht. Ohne ein Recht auf Leben sind jedoch alle anderen Menschenrechte sinnlos.

Das werden vermutlich auch die Rechtsexpertinnen in der Kommission wissen, die ohne Zweifel zudem mit der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut sein dürften, welches wiederholt den Schutz auch des ungeborenen Menschen als Staatsaufgabe definiert hat.

Was daher bleibt, ist der schale Eindruck, hier handelt es sich um einen Kuhhandel, dessen Opfer sowohl Frauen als auch Kinder sind. Die Grünen bedienen die Abtreibungslobby, die sie zu ihrem Wählerklientel rechnet. Die FDP, die sich gegen die Liberalisierung sträubt, wird mit einer freizügigen Regelung von Leihmutterschaft und Eizellspende gekauft. Damit demaskieren die Grünen ihre feministische Politik als das, was sie tatsächlich ist: eine ideologische Mogelpackung, die nie die wirklichen Interessen von Frauen zum Inhalt hatte, sondern vielmehr das marxistische Ideal einer Frau, deren Selbstbestimmung erst dann verwirklicht ist, wenn sie dem Staat ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellt. Da ist es schon fast folgerichtig, dass mit der Freigabe von Eizellhandel und sogenannter Leihmutterschaft ausgerechnet die Selbstbestimmungsphantasien reicher weißer Männer bedient werden.

Ob die Rechnung an den Wahlurnen aufgehen wird, darf indes bezweifelt werden: Laut Umfrage von Frontal21 aus dem letzten Jahr findet sich für eine derart weitreichende Liberalisierung des Abtreibungsparagrafen nicht einmal unter den Wählern der Ampel eine Mehrheit.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Zu den neuen Geburtenzahlen, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht hat, nimmt Odila Carbanje, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt Stellung:

„Die Politik der Ampelregierung geht dramatisch in die falsche Richtung. Während man ideologiegetrieben ständig behauptet, es gäbe zu wenige Möglichkeiten Abtreibungen vornehmen zu lassen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahre 2022 stieg die Zahl der Abtreibungen um 9,9% im Vergleich zum Vorjahr auf über 104 000 mit steigender Tendenz im Jahre 2023.

Heute veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine weitere erschreckende Entwicklung.
Die Geburtenrate in Deutschland fiel von 1,57 Kindern pro Jahr in 2021 auf rund 1,36 Ende 2023 und damit auf ein Niveau, das so niedrig ist wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

Schon 2022 gingen mit 738.819 Geburten die Zahlen zum Vorjahr um 7,1% zurück, doch wurden bis November 2023 nur 631.000 Kinder geboren, was 7,5% weniger sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Dazu kommt, dass der Deutsche Hebammenverband Alarm schlägt. Gab es 1991 noch 1186 Kliniken, in denen Geburten möglich waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 655. Seit 2015 sind allein 116 Einrichtungen geschlossen worden, oder stehen kurz vor der Schließung. Schwangere Frauen müssen vor der Niederkunft immer weitere Wege zurücklegen. Das stellt eine Gefährdung für Mutter und Kind dar.

Statt über angeblich fehlende Abtreibungseinrichtungen zu klagen, sollte die Regierungskoalition in Berlin sich über diese beängstigenden Entwicklungen Gedanken machen.

Die CDL fordert deshalb unsere Bundesregierung auf, endlich die ideologischen Scheuklappen niederzulegen, die Realität wahrzunehmen und eine vernünftige, lebensbejahende und familienfreundliche Politik zu gestalten. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer immer älter werdenden Bevölkerung bekommt der Begriff Nachhaltigkeit, den die Ampel so gerne gebraucht, eine ganz andere Bedeutung. Die Zukunft sichern kann man nur, wenn man Eltern ein Leben mit Kindern ermöglicht und sie in allen Bereichen unterstützt und fördert.“


Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.

Ab jetzt hat dort jede Frau die „garantierte Freiheit“, eine „freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen“. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.

Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.

Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.

Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: „Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.“ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit „angeboren“ statt „inhärent“ falsch.

Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende „Leihmutterschaft“ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind.

Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

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