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„Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte.“

Presse

 Zu den Empfehlungen der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im Hinblick auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Abtreibung soll gemäß der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission erwartungsgemäß teilweise ganz legalisiert werden, in Abhängigkeit vom vorgeburtlichen Kindesalter. In den ersten Lebenswochen des Kindes seien die Grundrechte der Mütter höher zu werten. Menschenwürde würde damit rechtlich stufenweise gewährt und manchen Menschen auch verwehrt, abhängig von willkürlich gesetzten Bedingungen und Fähigkeiten. Dies würde für alle nicht erwünschten Kinder sowie Kinder mit Krankheiten und genetischen Besonderheiten lebensbedrohlich. Die Schutzpflicht des Staates soll für diese Lebensphase aufgegeben werden, was faktisch durch den fahrlässigen Umgang mit dem bestehenden § 218, ohne vollständige Statistik, Prüfung und Motivforschung, sowie durch teils schlechte Beratung bereits der Fall ist.

Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte. So soll die Beratung zwar ausgebaut werden, aber keine Pflicht mehr sein. Dies entspringt einer vollkommen lebensfremden Einschätzung. Denn in der Realität bekommen vor allem diejenigen Frauen, die Beratung und Schutz vor (männlichem) Druck am meisten brauchen, durch die Beratungspflicht eine Zugangs- und Schutzmöglichkeit, die sie ohne diese Pflicht nicht mehr haben. Und besonders in den ersten Wochen einer Schwangerschaft, in denen die Kommission eine schrankenlose Abtreibungsfreigabe empfiehlt, brauchen diese Frauen besonderen Schutz vor Abtreibungsdruck und einen zeitlichen Schutzraum für Lebensentscheidungen. Diese beiden wichtigen Schutzfaktoren für Schwangere in besonderen Konfliktlagen – darunter vor allem sozial benachteiligte Frauen, junge alleinstehende Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund – würden bei Umsetzung der Kommissionsvorschläge vollständig entfallen.

Es gibt in Deutschland keinen „Versorgungsmangel“ bei Abtreibungen, keine Stigmatisierung, keine Bedrohungslage für oder Kriminalisierung von Frauen und Einrichtungen, die Regelungen sind eindeutig und unschwer umzusetzen. Dennoch werden solche und weitere beleglose Behauptungen stetig wiederholt, um gesellschaftsverändernde Projekte voranzutreiben, Zahlen, Fakten und Argumente werden ignoriert. Dazu gehört die Behauptung, nach der Legalisierung von Abtreibungen würden Abtreibungszahlen dauerhaft sinken und die Müttersterblichkeit gehe zurück. Beides ist nicht nachweisbar. Frankreich hatte 2022 mit 242.000 die höchste Abtreibungszahl seit Erfassung. Mit Deutschland vergleichbare Staaten, in denen Abtreibung legalisiert ist und die als Vorbilder für eine Gesetzesänderung genannt werden, haben durchweg hohe Abtreibungsraten (= Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter). Kanada hat eine Abtreibungsrate von etwa 120 (ohne vollständige Statistik), Frankreich von über 160, die USA von etwa 230 – die Rate in Deutschland beträgt aktuell etwa 62. Die Müttersterblichkeit (= verstorbene Mütter pro 100.000 Lebendgeburten) liegt in Deutschland bei etwa 4, in Frankreich ist sie doppelt so hoch. In Kanada ist sie auf 11 gestiegen, in den USA (vor den aktuellen Änderungen in verschiedenen Bundesstaaten) auf über 23 – davon insbesondere bei afroamerikanischen Frauen mit über 55. Inwiefern diese Sachlage ein Vorbild für die deutsche Gesetzgebung darstellen soll, lässt sich nicht erschließen.

Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Abtreibung einen psychischen oder physischen Nutzen für Frauen hat. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Abtreibung den Respekt vor Frauen oder die Emanzipation und die Stärkung von Frauen fördert. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Abtreibung die Müttersterblichkeit senkt. Hingegen weisen viele Studien und Analysen nach, dass Abtreibung negative Folgen für Frauen haben kann und meistens keine selbstbestimmte, sondern häufig durch Männer herbeigeführte Entscheidung ist, was das Argument einer vorgeblichen Emanzipation von und Errungenschaft für Frauen endgültig konterkariert.

Daher sind die aktuellen Entscheidungen und Vorlagen zu dieser Thematik anders zu betrachten: Eine nicht bindende Resolution des EU-Parlamentes zur Aufnahme eines Rechts auf „sichere und legale Abtreibung“ in die Grundrechte-Charta dient der Wahlkampftaktik für die EU-Wahlen im Juni. Die Aufnahme einer „garantierten Freiheit auf freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung“ in Frankreichs Verfassung ist ein Geschenk für anstehende Wahlen in Frankreich. In Deutschland sind sie im Rahmen der Strategie zu werten, möglichst viele vernunftmäßig unhaltbare bis absurde Ideologieprojekte durchzubringen, solange man die Möglichkeit dazu hat. Dass man sich seiner Sache dennoch nicht ganz so sicher ist, bestätigt unter anderem die einseitige Besetzung der Kommission.

Die Ergebnisse dieser Woche zeigen einmal mehr, dass sich Abtreibungs-Protagonisten im Grunde weder für die betroffenen Menschen und ihre Lebenslagen noch für die fatalen Folgen im Hinblick auf die Wertebasis eines Staates und einer Gesellschaft interessieren.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

15.04.2024
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