Liebe Frau Linder, lieber Hartmut Steeb,

leider kann ich in diesem Jahr nicht am Marsch für das Leben in Berlin teilnehmen. Ich möchte Euch aber meiner vollen Unterstützung versichern. Ich hoffe, dass ich mit meinem gerade erschienen Buch „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ auch den Kampf für den Lebensschutz unterstützen kann. Gottes Gebot gilt: „Du sollst nicht töten!“ Wenn wir Gott mehr gehorchen als den Menschen, werden wir klare Worte finden, aber auch Frauen in Not alle nur denkbare Hilfe geben, persönlich oder durch Unterstützung der zahlreichen Initiativen, die solche Hilfe anbieten.

Im Gebet verbunden mit herzlichen Grüßen

Ulrich Parzany, Vorsitzender des Netzwerks Bibel und Bekenntnis

„Ich danke Ihnen für Ihr über viele Jahre nicht nachlassendes Engagement.“
Deutsche Bischofskonferenz unterstützt den Marsch für das Leben

Zur heutigen Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, in Berlin: Mit seinem heute veröffentlichen Grußwort unterstützt Reinhard Kardinal Marx im Namen der Deutschen Bischofskonferenz den Marsch für das Leben, der am kommenden Samstag in Berlin stattfindet, und wünscht ihm Gottes Segen. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zum Teil lange Wege und viele Anstrengungen auf sich nehmen, um bei der größten Pro-Life-Demonstration in Deutschland öffentlich sichtbar für das Leben einzutreten, ist das eine Bestärkung und Ermutigung.

In Bezug auf die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219 a StGB) betont Kardinal Marx, dass die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens keine „normale“ ärztliche Dienstleistung sei. „Es darf nicht verkannt werden, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich mit unserem Werte- und Rechtssystem nicht vereinbar ist“, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz weiter.

In seinem Grußwort erwähnt Kardinal Marx auch die von den Kirchen veranstaltete Woche für das Leben, die sich jedes Frühjahr mit wichtigen Themen im Rahmen des Lebensrechts befasst. Wie in den vergangenen Jahren auch, wird der Bundesverband Lebensrecht diese Veranstaltung vor Ort mit einer Fachtagung nach dem offiziellen Eröffnungsgottesdienst unterstützen.

Das vollständige Grußwort von Kardinal Marx können Sie hier nachlesen.

Der Marsch für das Leben beginnt am Samstag, dem 22. September um 13 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Washingtonplatz.

„Ich danke Ihnen für diesen Einsatz und für Ihr friedliches Zeichen an diesem Tag.“ Bischof von Limburg unterstützt Marsch für das Leben

Mit Verweis auf die Enzyklika „Laudato sí“ von Papst Franziskus unterstreicht Bischof Dr. Georg Bätzing von Limburg in seinem Grußwort zum Marsch für das Leben an den Bundesverband Lebensrecht die stetige Aktualität des Lebensschutzes, der im christlichen Glauben fest verankert sei.

„Ich ermutige Sie, das Thema Lebensschutz auch weiterhin beharrlich, ruhig, sachlich und friedfertig in die Öffentlichkeit zu tragen. So werden Sie als Partner im gesellschaftlichen Diskurs Anerkennung finden und Leben schützen.“

Das vollständige Grußwort können Sie hier lesen.

In einem Grußwort an den Bundesverband Lebensrecht sendet Bischof Dr. Stefan Oster von Passau seine Segenswünsche zum Marsch für das Leben. Er verweist darin darauf, dass der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens ein „zentrales Anliegen“ des christlichen Glaubens sei.

„Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Marsch für das Leben, ich danke Ihnen allen sehr für Ihren offen-sichtlichen Einsatz für den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens, für Ihr tatkräftiges Engagement in den verschiedensten Bereichen dieses fundamentalen Anliegens und nicht zuletzt für Ihr persönliches Glaubenszeugnis, das Sie damit ablegen.“

Das vollständige Grußwort können Sie hier nachlesen.

„Dass in Deutschland zusehends weniger transplantiert wird, liegt nicht an der Spenderbereitschaft der Bevölkerung, sondern am Organisationsversagen in den Kliniken.“ Gastbeitrag von Cornelia Kaminski

Sehen Sie den gesamten Artikel hier.

„Nur wer selbst bewegt ist, kann andere bewegen“, so schreibt Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp von der Erzdiözese Köln den Teilnehmern des Marsches für das Leben in Berlin am 22. September.

Darin erinnert er auch an die „Kultur des Lebens“, einen Begriff, der vor allem durch Papst Johannes Paul II. geprägt worden ist. Deutlich benennt er den „doppelten Gewaltakt“ bei einer Abtreibung, gegenüber dem Kind und gegenüber der Mutter, und weist auf die Verantwortung der Väter hin.

Ausdrücklich ermutigt Weihbischof Dr. Schwaderlapp die Organisatoren und Teilnehmer des Marsches: „Liebe Schwestern und Brüder, ich freue mich sehr, dass Sie diese wichtigen existentiellen Fragen, bei denen es um Leben und Tod geht, wachhalten, andere wachrütteln und sich auf die Seite des Lebens stellen. Gott segne Sie und Ihr Engagement.“

Das vollständige Grußwort können Sie hier nachlesen

„Als katholische Kirche haben wir uns diesem Schutz des Lebens unbedingt verschrieben. Ob vor der Geburt, bei Krankheit oder im Alter: Wir dürfen nicht entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Wir dürfen nicht abweichen von unserem Glauben an das Leben und dem Einsatz für das Leben.“

So schreibt Erzbischof Stephan Burger in seinem Grußwort an den Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben am 22. September.

Er wünscht allen Teilnehmenden „Mut, Überzeugungskraft, ein starkes Miteinander und Gottes Segen für eine solidarische Initiative für das Leben!“

Hier können Sie das vollständige Grußwort nachlesen.

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, Stellung zu den neuen Vorschlägen:

„Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt. Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus. Auch wenn die drohende Einführung der „Widerspruchslösung“ explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als „Gewissensentscheidung“ möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben
(CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle „Anreizsysteme“
für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen „Spendern“, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen
(!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall KEIN Organspender gewesen sei.

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel. Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann – statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zur individuellen Organ-„Spende“ – ausnahmslos alle zu Organ-„Lieferanten“ und als solche ärztlicherseits behandelt und genutzt. Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens- und Informationsstand haben und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:

Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war.
Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsministers ist. Dass derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat.

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv „widersprochen“ haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende „Diktat“ der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen. Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen. Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig  positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.

Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung mußendlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden.

Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung“ der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine „Spende“ wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche „Bürger-Pflicht“, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen
Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen.
Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen.  Es ist zu hoffen, daß die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU-Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte „Widerspruchs“-Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte „Vergesellschaftung“ der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und
ablehnend begleiten.“

Ergänzende Informationen:
https://www.cdl-online.net/organspende-transplantation-hirntod/151

Die „doppelte Widerspruchslösung“ des Gesundheitsministers Jens Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin

Am 31. August hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ als Referentenentwurf vorgestellt. Dieser Entwurf wurde am 3. September von einem Interview auf der ersten Seite der „Bild Zeitung“ flankiert, in dem Herr Spahn sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ausspricht. Hierbei soll jeder als Organspender in Betracht kommen, der selbst oder dessen Angehörige eine Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat bzw. haben. Folgerichtig verpflichtet das neue GZSO alle Krankenhäuser dazu, Hirntode „nach ärztlicher Beurteilung“ und „unverzüglich“ auch dann als potentielle Organspender zu melden, wenn keine Einwilligung des Spenders oder seine Angehörige vorliegt.

Minister Spahn ist es klar, dass „der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen ein[greift]“, möchte aber den Bürgern ihre „Ängste“ durch „gute Argumente“ und „Aufklärung über die Hirntod-Diagnostik“ nehmen.

Wie bereits mehrfach erläutert, halten die Ärzte für das Leben eine wie auch immer geartete Widerspruchslösung für äußerst bedenklich. Denn die sinkende Bereitschaft zur Organspende ist nicht nur das Ergebnis mangelnder Organisation in den Entnahmezentren sondern auch Ausdruck einer tiefsitzenden Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod eines Menschen, wie durch die „Göttinger Organspende-Survey“ klar belegt wurde. Explizit haben die Autoren dieser Studie darauf hingewiesen, dass „Verweise auf sachgerechte Abläufe“, wie etwa die von Spahn vorgeschlagene „Aufklärung über die Hirntod-Diagnostik“, die Spendebereitschaft bei Skeptikern kaum beeinflussen werden, da sie „an grundlegenden Haltungen wenig verändern.“

„Was wir brauchen ist nicht die Erhöhung der Organspenderate mit der Brechstange“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, heute in Münster, „sondern eine fundierte gesellschaftliche Diskussion über das, wie Dr. Michael de Ridder sagt, „notorisch umstrittene“ Hirntodkonzept“. „Im Übrigen macht sich der Bundesgesundheitsminister möglicherweise was vor, wenn er sein Heil in der Widerspruchslösung sucht, Denn ihre Einführung hat die Spenderate in Schweden und Singapur nicht verändert, währende in Brasilien, Lettland und Dänemark die Organspendebereitschaft nach Etablierung einer Widerspruchslösung sogar gesunken ist.“

Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter https://aerzte-fuer-das-leben.de/

Kontakt
Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
48163 Münster
Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen[at]aerzte-fuer-das-leben.de