Bei der geplanten Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gentestung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Argumente der Lebensrechtsbewegung von ungewohnter Seite übernommen. Gastkommentar von Paul Cullen

Berlin (kath.net) Es ist schon ein seltsames Gefühl. Seit Jahren klagt die Lebensrechtsbewegung in Deutschland das Ausselektieren von behinderten Menschen vor ihrer Geburt scharf an. Dabei ging es uns stets um das Grundsätzliche: niemandem darf wegen ihrer Gebrechlichkeit oder Andersartigkeit das Recht auf Leben abgesprochen werden. Die Methode, ob Ultraschalluntersuchung, sogenannter „Triple-Test“ oder Gewebebiopsie, war dabei stets zweitrangig. 

Auch haben wir bei der Entwicklung von kostengünstigen sogenannte NIPD-Tests, die mittels einer einfachen Blutuntersuchung der Mutter die genetische Ausstattung des noch-nicht geborenen Kindes bestimmen lassen, von einer neuen Qualität gewarnt. Zum einen wird hiermit zum ersten Mal die lückenlose Rasterfahndung auf Abweichungen wie das Down-Syndrom technisch und wirtschaftlich möglich. Zum anderen ist das derzeit verfügbare Spektrum der getesteten Abweichungen erst der Anfang: mit zunehmender Verfeinerung der Technik werden zunächst Erkrankungen wie erblicher Muskelschwund (Muskeldystrophie), Bluterkrankheit (Hämophilie) oder Mukoviszidose, die durch Defekten in einzelnen Genen verursacht werden, erkennbar werden; danach dürften Untersuchungen auf sogenannte Risikogenen für Erkrankungen wie Zucker-Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Brustkrebs an der Reihe sein.

All dies half nichts. Auch Hinweise auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Forderung nach Inklusion einerseits und der nach Selektion andererseits, oft aus derselben politischen Ecke, fielen auf taube Ohren. Nichts, was das vermeintliche „Recht“ einer schwangeren Frau, über Leben oder Tod ihres noch-nicht geborenen Kinds zu entscheiden in Frage stellen könnte, dürfte im juste Milieu der Talkshow-Gesellschaft Fuß fassen.

Dann kam die Diskussion um die Aufnahme des NIPD in das Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, und auf einmal war der Knoten geplatzt. Seltsam – nicht die Sache an sich, sondern erst seine Verortung im wirtschaftlichen Koordinatensystem der materialistisch Denkenden, führte zur Aktivierung der Moral. Ähnlich war übrigens in der Debatte um assistierte Sterbehilfe zu beobachten, wo nicht die Sterbehilfe an sich, sondern erst seine Kommerzialisierung, Empörung hervorrief.

So ist auf der einen Seite die radikale – man möchte fast sagen rabiate – Haltung der Freien Demokraten (FDP) sichtbar geworden, die mit dem Bild eines Babys mit Down-Syndrom im Arm seiner Mutter auf Twitter für dessen Ausselektieren auf Kassenschein warben. Auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und selbst der Vorsitzender des Deutschen Ethikrats Prof. Peter Dabrock warben für die Kassenzulassung, Dabrock mit dem verräterischen Argument, man dürfe „kein Exempel auf Kosten der Ärmeren statuieren“. 

Auf der anderen Seite erhielten die Lebensrechtler Flankenschutz von ganz ungewohnter Seite. So warnte beispielsweise Prof. Alexander Scharf, Präsident des Berufsverbandes der niedergelassenen Pränatalmediziner, eines Berufzweigs also, dessen Geschäftsmodell gleichsam auf die vorgeburtliche Diagnostik basiert, in der „Welt am Sonntag“ am 7. April, dass der NIPD-Test auf Down-Syndrom nur ein „Türöffner“ sei, Anfang einer Entwicklung also, an deren Ende man „schnell beim Designerbaby“ ist. 

Noch interessanter war ein Artikel der feministischen Journalistin Kirsten Achtelik, laut eigener Webseite eine bekennende Kritikerin der „Abtreibungsgegner*innen und „Lebensschutz“-Bewegung“, in der Januar Ausgabe der Zeitschrift „Der Hausarzt“. Achtelik kritisiert, die Finanzierung des NIPD-Tests durch die Krankenkasse fordere die „Angst vor Behinderung“, und schüre die „behindertenfeindliche und ableistische“ Vorstellung, diese sei mit „Leiden und Schmerzen für alle Beteiligten verbunden“. Auch haben im Oktober 2018 mehr als hundert Parlamentarier von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei vor möglichen Folgen einer Kostenübernahme des NIPD-Tests durch die Krankenkassen gewarnt: „wir gehen … davon aus, dass sich immer mehr werdende Eltern für solche Tests entscheiden werden, sollten sie als Regelversorgung etabliert werden und damit diejenigen immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten, die sich gegen einen Test und gegebenenfalls für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom entscheiden“, heißt es in ihrem Positionspapier.

„Ihr hättet uns fragen könne, das haben wir schon immer gesagt“, könnte der Lebensrechtler vor so viel unerwarteter Zustimmung denken. So verständlich diese Reaktion wäre, so unangebracht wäre sie auch. Wir sollten froh sein, wenn das Bedenken gegen diese zutiefst menschenfeindliche Technologie sich in der Gesellschaft breit macht, auch wenn es durch die Hintertür des wirtschaftlichen Denkens hineinschleichen musste.

Prof. Dr. Paul Cullen ist der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“.

Veröffentlicht am 11.04.2019 auf www.kath.net

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag darüber debattiert, ob vorgeburtliche Bluttests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Eine endgültige Entscheidung soll der „Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenbeauftragten“ im Herbst treffen. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt hierzu die Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, Christiane Lambrecht, Stellung:

„Vorgeburtliche Bluttests als Kassenleistung werden eine Breitenwirkung haben. Wenn ein genetischer Defekt als hinreichender Grund für eine Abtreibung gesehen wird, dann sind diese Tests faktisch ein Screening nach Behinderungen. Dies setzt die Eltern des Kindes unter einen enormen Druck.

Viele Frauen spüren schon heute den Druck, unter allen Umständen ein gesundes Kind zu gebären. Und diese Bedrängnis wird weiter steigen: Mit den Bluttests wird erstmals die lückenlose Rasterfahndung auf Abweichungen wie das Down-Syndrom technisch und wirtschaftlich möglich. Dabei ist das derzeit verfügbare Spektrum der getesteten Abweichungen erst der Anfang: mit zunehmender Verfeinerung der Technik werden zunächst Erkrankungen wie z. B. erblicher Muskelschwund (Muskeldystrophie), die Bluterkrankheit (Hämophilie) oder Mukoviszidose, die durch Defekte in einzelnen Genen verursacht werden, erkennbar gemacht werden; danach dürften Untersuchungen auf sogenannte „Risikogene“ für Erkrankungen wie Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Brustkrebs an der Reihe sein.

Bezahlt der Staat künftig diese Bluttests, sendet er das Signal, dass es „gut“ ist, wenn durch ein generelles Genscreening ungeborene Kinder mit einer Art „Prüfsiegel“ versehen werden. Wo bleibt der Aufschrei gegen Diskriminierung von Menschen mit Gendefekten? Wo bleiben Solidarität und Menschlichkeit? Für die CDL steht fest: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen darf es nicht geben.“

PRESSEMITTEILUNG DER STIFTUNG JA ZUM LEBEN

„Die Einführung eines Bluttests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) als Reihenuntersuchung für jede Schwangere ist unnötig und diskriminierend, wenn als einzige Handlungsmöglichkeit nach dem Test eine Abtreibung zur Verfügung steht“, erklärt Marie Elisabeth Hohenberg, Vorstandsvorsitzende der STIFTUNG JA ZUM LEBEN. Eine Rasterfahndung auf ungeborene Kinder nach bestimmten genetischen Merkmalen stelle eine Diskriminierung noch nicht geborener Menschen und als Folge auch geborener Menschen mit Down-Syndrom dar. 

Eltern, die auf jeden Fall „Ja“ zu einem behinderten Kind sagen würden, könnten diesen Test zwar auch nutzen, um sich auf die Betreuung eines genetisch besonderen Kindes nach der Geburt vorzubereiten. Dieser Zusatznutzen dürfte aber nicht die gesellschaftlichen Kosten in Höhe von 130 bis 300 Millionen Euro jährlich durch ein Screening für alle Schwangeren rechtfertigen. 

In einem Statement der Eltern des kürzlich verstorbenen Tim, dem „Oldenburger Baby“, das seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom 21 Jahre lang überlebt hatte, erklären die Eltern aus aktuellem Anlass:

„Warum es Tendenzen gibt, gerade Menschen mit dieser Art der Behinderung durch gezielte Selektion aus unserer Gesellschaft und unserem Leben herauszufiltern, können wir nicht nachvollziehen. Das Leben eines Menschen darf oder muss auch bunt sein, alle Facetten sollten darin vorkommen dürfen.“ 

Familie Bernhard und Simone Guido aus Quakenbrück ist aktuell die Pflegefamilie von zwei Mädchen mit Down-Syndrom. Sie erläutern der STIFTUNG JA ZUM LEBEN weiter:

„Wir leben schon seit über 21 Jahre mit Kindern, die das Down-Syndrom haben, zusammen und können uns ein Leben ohne sie nicht mehr vorstellen.

Natürlich ist es nicht immer einfach und Geduld ist oft die größte Herausforderung. Wenn die typische „Sturheit“, die unsere besonderen Kinder an den Tag legen können, mal wieder angesagt ist. Gerade wenn es schnell gehen muss, Termine anstehen oder etwas erledigt werden muss, sind es diese Momente, an denen nur ein ordentliches Maß an Geduld weiterhilft. Diese schwierigen Momente werden aber sofort durch ein ehrliches Lächeln, eine liebevolle Umarmung oder die ansteckende Fröhlichkeit und die grenzenlose Empathie mehr als ausgeglichen.

Wie wertvoll diese Charaktereigenschaften sind, merken wir zurzeit sehr intensiv, denn unser geliebter Sohn Tim, ist gerade im Alter von 21 Jahren plötzlich und viel zu früh gestorben. Wir vermissen Tim und seine Art das Leben zu zelebrieren, seine Fröhlichkeit und unendliche Liebe so sehr.“

Meschede, den 11.04.2019

Karikatur von Thomas Plaßmann – Titel: Im Vorfeld – © Thomas Plaßmann


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

am kommenden Donnerstag, den 10. April,  findet im Deutschen Bundestag um 9.00 Uhr eine wichtige Orientierungsdebatte zur zukünftigen Krankenkassenfinanzierung von nichtinvasiven Bluttest (NIPD) statt. Durch diesen Test soll an Hand des mütterlichen Bluttest während der Schwangerschaft festgestellt werden, ob das ungeborene Kind das DownSyndrom oder eine andere Trisomie hat. Dieser Test hat keinen therapeutischen Nutzen , sondern dient ausschließlich der Selektion. Fast immer werden die Kinder im Mutterleib getötet, wenn die Diagnose Down-Syndrom gestellt wird. 

Am Mittwoch werden viele Organisationen zusammen mit Menschen mit Down-Syndrom gegen die Krankenkassenfinanzierung des Tests in Berlin demonstrieren. 

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr vor dem Gesundheitsministerium ( Friedrichstraße 108) in Berlin.

Wer kann, sollte unbedingt mitgehen! Initiator ist die Lebenshilfe, unterstützt durch weitere Organisationen der Behindertenhilfe.

 Hier finden Sie weitere Informationen zu der Demonstration in Berlin:

https://www.lebenshilfe.de/mitmachen/kampagnen/1221-trisomie-bluttest/

Zeigen wir unsere Solidarität mit den Betroffenen und machen wir deutlich, dass wir für das Lebensrecht aller Menschen eintreten!

Mit den besten Grüßen

Ihr Hubert Hüppe

Petition von N. Dedreux:

https://www.change.org/p/menschen-mit-downsyndrom-sollen-nicht-aussortiert-werden-ich-will-nicht-dass-die-krankenkasse-den-bluttest-bezahlt-goeringeckardt-tonihofreiter-dietmarbartsch-swagenknecht-c-lindner-andreanahlesspd-rbrinkhaus

Petition von Eltern von Kindern mit Down-Syndrom:

https://www.change.org/p/kassen%C3%A4rztliche-vereinigung-%C3%A4rztekammer-gba-der-deutsche-bundestag-ich-will-nicht-abgetrieben-werden-sondern-auf-der-welt-bleiben

CDL begrüßt wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Lebensende vom 2.4.2019 – VI ZR 13/18

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Der Sohn eines an Demenz erkrankten Patienten hatte den Hausarzt seines Vaters auf Schmerzensgeld und den Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten verklagt, da dieser seinen Patienten mittels künstlicher Ernährung über einen Zeitraum von fünf Jahren „am Leben erhalten“ hatte. Aus Sicht des Sohnes sei dies spätestens seit 2010 lediglich eine „sinnlose Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens“ seines inzwischen an weiteren schweren Erkrankungen leidenden Vaters gewesen. Der Arzt hätte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden müssen. Hierzu hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (2. April) entschieden, dass der Arzt nicht zu belangen sei.

„Die CDL begrüßen das Urteil des BGH ausdrücklich. Ein Leben, auch das mit Krankheit und Leiden behaftete, ist niemals ein „Schadensfall“. Die Richter betonen unmissverständlich in ihrer Entscheidung, dass das Leben als höchstrangiges Rechtsgut absolut erhaltungswürdig ist. Daher steht einem Dritten – egal wie altruistisch vielleicht im Einzelfall die Motive auch sein mögen – niemals ein Urteil über den Wert eines anderen Lebens und dessen Beendigung zu. 

Wörtlich heißt es dazu im Urteil: „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.“

Der Arzt hat damit aus gerichtlicher Sicht also vollkommen richtig gehandelt, da sein Patient offenbar zu keiner Zeit eine andere Vorgehensweise etwa in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgelegt hatte oder sein Wille auf Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen anderweitig zu erkennen war. Es wäre für den Arzt also gar nicht zulässig gewesen, seinem Patienten die künstliche Ernährung zu verweigern. Damit gibt der Bundesgerichtshof nicht nur für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen sowie die Palliativversorgung in Deutschland ein richtungsweisendes Signal, das Menschenrecht auf Leben als anderen Interessen übergeordnetes Recht auf Leben auch in kritischen und aussichtslosen Lebenslagen stets anzuerkennen. 

Zudem betont die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes die geltende Rechtslage klar und eindeutig: das Verfügungsrecht über das Leben eines Menschen ist immer und unter allen Umständen einem Dritten versagt. Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) ist dieses Urteil sehr ermutigend und beachtenswert, da im vorliegenden Fall höchstrichterlich aufgezeigt und unterstrichen wurde, wie grundlegend die uneingeschränkte und verläßliche Solidarität mit Schwer- und Schwerstkranke auch am Lebensende für unsere gesamte Rechtsordnung ist und bleibt.“

Pressemitteilung der Christdemokraten für das Leben vom 02.04.2019

Der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, CDU Politiker und stellv. Bundesvorsitzender der CDL,  Hubert Hüppe, bezieht Stellung zum Tweet (siehe unten) der FDP Bundestagsfraktion mit der Forderung“ Trisomie-21-Test muss Kassenleistung werden“:

Der Tweet der FDP mit der Forderung nach einer Krankenkassenfinanzierung für den Bluttest und dem Bild eines Kindes mit Downsyndrom ist eiskalt und menschenverachtend.

Die FDP scheut nicht davor zurück, ein Kleinkind mit DownSyndrom für Parteiwerbung zu missbrauchen. Gleichzeitig werben die „Liberalen“  mit dem Bild für die Finanzierung einer Selektionsmethode, die gerade dazu führt, dass viele dieser Kinder nicht geboren werden. Das ist an Zynismus nicht zu überbieten. Es stellt sich die Frage, ob das Kind und die Eltern darüber informiert waren und dieser Werbung zugestimmt haben.

Klar ist, dieser Test an Ungeborenen keinem therapeutischen Nutzen dient, die Frau unter Handlungsdruck setzt und in den allermeisten Fällen die Diagnose DownSyndrom zur Tötung des ungeborenen Kindes führt. Interessant wäre auch zu erfahren, ob der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jens Beeck, mit einbezogen war, als die Entscheidung zu einer solch ungewöhnlich drastisch diskrimierenden FDP-Kommentierung fiel.

Während die Fraktionen des Deutschen Bundestages sich jetzt darauf geeinigt haben, nächste Woche eine Orientierungsdebatte ohne Fraktionszwang zu führen, gibt es offensichtlich von der FDP-Parteiführung eine klare Vorgabe, wie sich ihre Abgeordneten dazu stellen sollen.

https://cdl-online.net/skandal-menschenverachtende-werbung-der-fdp-fur-finanzierung-von-bluttest/747