PRESSEMITTEILUNG vom 25.03.2020

Zu den Forderungen von Abtreibungslobbyisten in der Corona-Krise erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:


Augsburg. Während das deutsche Gesundheitssystem derzeit alles tut, um sich gegen den Anstieg der Neuinfektionen mit dem Erreger SARS-CoV-2 zu wappnen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, möglichst viele Leben zu retten, sorgen sich die Abtreibungslobby und ihre Galionsfigur Kristina Hänel darum, wie den bereits zu beklagenden und zu erwartenden Todesfällen zusätzliche hinzugefügt werden können.

Es kann nicht sein, dass Kliniken und Krankenhäusern der vorgeburtlichen Kindstötung in der jetzigen Krise unvermindert ihre Aufmerksamkeit schulden sollen. Niemand kommt heute wie die Jungfrau zum Kinde. Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist niemals ein „Notfall“, selbst dann nicht, wenn die Eltern des Kindes sie nicht beabsichtigt haben. Die Forderung, Frauen müssten ihre Schwangerschaft auch allein zu Hause mittels Abtreibungspille beenden dürfen, zeigt zudem, dass es nicht um die Gesundheit dieser Frauen geht. Die Abtreibungspille wird als psychisch sehr belastend erlebt und kann neben Übelkeit und Schmerzen auch starke Blutungen sowie im schlimmsten Fall – wenn das ungeborene Kind nicht vollständig abgetrieben wird – schwere Infektionen verursachen. Aus gutem Grund lehnen daher Frauenärzte medikamentöse Do-It-Yourself-Abtreibungen ab. 

Dass in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem um das Leben besonders gefährdeter Personen ringt, vorgeburtliche Kindstötungen künftig Priorität genießen sollen, zeigt, wessen Geistes Kind diejenigen sind, die solche Forderungen erheben.

Während das Parlament Sondersitzungen einberuft und Milliarden Euro freigibt, um Kliniken und Krankenhäuser zu befähigen, die Kapazitäten der Intensivmedizin hochzufahren, damit das Gesundheitssystem notfalls auch einem Ansturm standhält, sorgen sich Abtreibungslobbyisten in Deutschland darum, wie Abtreibungsärzte ihrem tödlichen Geschäft auch in der Corona-Krise ohne finanzielle Einbußen weiter nachgehen können. Dafür gibt es nur ein Wort: Pervers.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821 512031

Kommentar zu Forderungen des „Pro Choice Bündnis“
Von Mechthild Löhr

Während derzeit bundesweit in den Krankenhäusern Ärzte und medizinisches Personal in bewundernswürdiger Weise und oft ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit dafür kämpfen, in der Corona-Pandemie das Leben möglichst vieler Patienten zu retten, versucht ein neues „Bündnis Pro Choice“ die Situation auszunutzen und fordert, die staatlichen Regeln für Abtreibung weiter zu lockern.

Diese bekannten Abtreibungsbefürwortern befürchten tatsächlich, dass aufgrund der aktuellen Lage in den Kliniken die Zahl der Abtreibungen sinken könnte und Frauen nicht genügend Abtreibungsangebote zur Verfügung stehen könnten. Es zeugt schon von erheblichem Zynismus der Beteiligten, gerade in dieser Situation eine Reduzierung des ohnehin minimalen Schutzes für die Ungeborenen vor Abtreibung zu fordern!

Das Vorpreschen von Abtreibungsanbietern, -ärzten und auch Pro Familia legt offen, dass hier auch wirtschaftliche Interessen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Denn die an diesem Bündnis Beteiligten profitieren mit ihren umfangreichen täglichen Abtreibungs- und Beratungsangeboten maßgeblich von den über 42 Millionen Euro jährlich, die der Staat für die Übernahme der Abtreibungskosten aufwendet. Ganz offensichtlich fürchtet man nun finanzielle Einbußen.

Das Bündnis fordert daher u.a. auch im eigenen Interesse die Aussetzung der Pflichtberatung und der dreitägigen Wartefrist zwischen der Schwangerenberatung und der Abtreibung und Video- und Telefonberatung bundesweit. Angesichts von über 100.000 statistisch gemeldeten Abtreibungen allein in 2019 erscheint jedoch die „Gefahr“, dass es zu wenig (!) Abtreibung geben könnte, mehr als absurd und entlarvt die eigentlichen Handlungsinteressen überdeutlich. Ohnedies erfolgen 79 Prozent der Abtreibungen (DESTATIS 2019) in Deutschland ambulant bei (Frauen)-Ärzten und nur 18 Prozent in Krankenhäusern.

Zusätzlich macht dieses lebensschutz- und kinderfeindliche Bündnis allen Ernstes den Vorschlag, jetzt bevorzugt einen „medikamentösen“ Abbruch mit telemedizinischer Begleitung zu Hause zuzulassen. Dies ist zweifelsohne ein weiterer zynischer Vorschlag, denn Abtreibungspillen sind für das Kind tödliche Mittel und auch für die Frau keine „Medizin“. Schon jetzt werden 26 Prozent aller Abtreibung mit dem pharmakologischen Produkt Mifegyne (RU487) durchgeführt. Dieses Tötungsmittel, das weltweit und vor allem in China für Abtreibungen bis zum vierten Monat verwendet wird, wie ein Kopfschmerzmittel über telefonische Beratung und „Telemedizin“ verschreiben zu lassen, offenbart die radikale Geringschätzigkeit und völlige Gleichgültigkeit dieses „Pro Choice Bündnisses“ sowohl gegenüber dem Leben des Kindes als auch der betroffenen Frau.

Ausgerechnet in der derzeitigen Ausnahmesituation der Corona-Epidemie, in der die Gefahr übereilter Entscheidungen besonders groß ist, Abtreibungen „zuhause“ und im Schnellgang zu fordern, ist ethisch erbärmlich und medizinisch ebenso unverantwortlich.

Die bekannte Abtreibungsärztin und Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die zum Bündnis gehört und die selbst keine gynäkologische Fachberatung anbieten darf, beschreibt in ihrem Online Info-Blatt für Frauen zum „Schwangerschaftsabbruch“ mit Mifegyne als „Nebenwirkungen und Komplikationen“: „Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode…“ Und weiter: „Gründe gegen die medikamentöse Methode – Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter) – Unverträglichkeit von Prostaglandinen – Allergie gegenüber Mifepriston – Chronische Nebenniereninsuffizienz – Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.) – Leber- und Nierenversagen“.

Wenn dieses „Bündnis“ nun unter Kenntnis und offensichtlicher Geringschätzung der vielfachen möglichen Gefahren gerade jetzt dennoch einen politischen Werbefeldzug für Mifegyne als empfehlenswerte „häusliche“ Abtreibungsmethode antritt, zeigt es, dass es den Akteuren primär um ihre Abtreibungsgeschäfte und die von ihnen vertretene Ideologie geht, aber nicht um echte Beratung oder (ärztliche) Hilfsangebote für Schwangere in einer Notsituation.

Dass 96 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen aus sozialen Gründen erfolgen, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es vor allem wirtschaftliche und soziale Nöte und Zwänge sind, die heute zu Abtreibungen motivieren. Ganz sicher fehlt es in Deutschland aber nicht an Abtreibungskapazitäten, wie die hohen jährlichen Abtreibungszahlen traurig belegen. Sondern vielmehr an der mangelnden Fähigkeit und Bereitschaft in des Staates, der Gesellschaft und aller Beteiligten, den Schwangeren bessere, zukunftsfähige und positive Lebensperspektiven mit ihren Kindern zu eröffnen.

Gerade unter dem Eindruck der derzeitigen Corona-Epidemie erleben viele Menschen auf sehr eindrucksvolle Weise neu, wie sehr Familien- und Generationenzusammenhalt das Leben und die sozialen Strukturen vor allem in der Krise stärken und erhalten. Nur Zyniker und Verächter des Lebensrechtes jedes Menschen können diese kritische Lage, in der zur Rettung von Leben und der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und in den Familien dringender denn je gebraucht wird, so schamlos für ihre Interessen „nutzen“ und ihrerseits für weniger Frauen- und Lebensschutz sowie eine angeblich unkomplizierte neue Abtreibungsregel werben.

Es ist unsäglich und entlarvend, dass viele Abtreibungsärzte und Beratungsanbieter wie „Pro Familia“ ein so trauriges Geschäftsmodell betreiben und die gegenwärtige ärztliche Notsituation zur Forderung nach einer noch radikaleren „Lockerung“ von Abtreibungsbedingungen missbrauchen.

Zur gestrigen Pressemeldung von Pro Familia und weiteren Vereinen sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute:

Wir tun zur Zeit zu Recht alles, um gefährdete Menschenleben zu schützen. Der Lebensschutz, der eigene Verzicht für das Leben anderer hat oberste Priorität. Abtreibungsvereinen wie Pro Familia und weiteren kleinen Gruppierungen, die von Pro Familia-Aktivisten gegründet werden und in der Regel aus wenigen, häufig denselben Personen bestehen (Doctors pro choice; Prochoice Deutschland), geht es jedoch nur darum, in einer Risikosituation ihre frauenverachtende Ideologie durch die Hintertür durchzubringen.

Zunächst ist es verwunderlich, darauf hinzuweisen, dass Frauen momentan der illegale Weg in die Niederlande und nach Großbritannien für Abtreibungen nach der 12. Woche verwehrt ist. Das bedeutet, dass entweder die Beratung von Pro Familia versagt oder der Verein diesen Weg unterstützt und empfiehlt, also illegal arbeitet. Des weiteren stellen viele Frauen erst in der 6./7. Schwangerschaftswoche fest, dass sie schwanger sind. Mifepriston darf nur bis zum 63. Tag genommen werden, also bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche. Gerade jetzt, in einer besonderen Krisensituation, will man auf echte Beratung verzichten, auf die Schnelle eine Telefonberatung oder Videokonferenz anbieten und die Abtreibungspille besorgen. Neben der Tatsache, dass man die Kinder vollständig missachtet und die Frauen mit ihren wirklichen Problemen im Stich lässt, wird deren physische und psychische Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Dazu gehören Risiken für Raucherinnen ebenso wie Wechselwirkungen mit Medikamenten, Blutungen und weitere mögliche, auch schwere Nebenwirkungen. Ohne genaue Untersuchung, Feststellung des Kindesalters und Befragung sollen Frauen übereilt Abtreibungs-Tabletten nehmen und warten, bis ihr Kind mangels Versorgung tot ist, um es dann mit Prostaglandinen aus ihrem Körper zu bringen. Die in der Pressemeldung zitierte Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt übrigens, dass Mifepriston „unter Aufsicht“ eingenommen werden und die Einnahme der Prostaglandine zu Hause nur möglich sein solle, wenn die verantwortliche Einrichtung gut erreichbar sei. Genau das aber ist angeblich ja zur Zeit in Deutschland nicht gegeben, würde also das Risiko erhöhen.

Ebenso frauenfeindlich ist es, darauf hinzuweisen, dass die häusliche Gewalt angesichts der Ausgangsbeschränkungen steigen werde und man als Lösung des Problems Abtreibungen erleichtern müsse. Danach schickt man die Frauen wieder nach Hause, in dieselbe Gewaltsituation, bis sie zur nächsten Abtreibung kommen. Es ist unfassbar, dass niemand nachfragt, warum diese Vereine den Frauen nicht wirklich helfen, nämlich ihre Lebenssituation verbessern wollen.

Eine Pandemie auszunutzen, um seine Ideologie voranzutreiben, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Die Behauptung, Frauen würden massenhaft zu Kleiderbügeln greifen, um selbst abzutreiben, und dabei sterben, ist eine längst entlarvte Lüge. Eine Abtreibung ist keine, wie es behauptet wird, notwendige „Notfallbehandlung“, die laut Definition Menschenleben rettet. Sie ist ein Vorgang, bei dem Menschenleben vernichtet werden. Dies gleichzusetzen und keine humane und echte Lösung für Frauen und Kinder anzubieten, verrät den Geist derer, die solche Forderungen stellen, und widerspricht dem Geist, der in der Gesellschaft wichtiger ist denn je: sich selbst ein wenig einzuschränken, um Menschenleben zu retten.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
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Kommentar von Alexandra Linder zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag

Rücksicht nehmen, an andere denken, selbstlos handeln, für das Leben anderer auf vieles verzichten – das ist das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung möglichst zu verlangsamen, und daran sollten wir uns alle halten.

Heute ist Welt-Down-Syndrom-Tag. Auch dieser Tag will an Menschen denken, die besondere Unterstützung und Rücksicht brauchen, sowohl persönlich als auch gesellschaftlich. Wenn wir all die jetzt von uns geforderten Verhaltensweisen auf diese Menschen übertragen, würde das für Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien bedeuten: keine pränatalen Bluttests mit Abtreibung als Folge, weil auch diese Kinder willkommen sind; keine Probleme für die Familien, die solche Kinder großziehen, weil alle helfen; weitestmögliche Integration in normales berufliches Leben, weil nicht nur Bilanzen und Schnelligkeit zählen.

Momentan verzichten alle auf vieles, um für jedes Leben, jeden Menschen zu kämpfen, der sonst möglicherweise an der Pandemie sterben könnte. Wenn wir dauerhaft auf weniges verzichten, das Prinzip der Selbstlosigkeit in unseren Familien und darüber hinaus weiter stärken und um jedes Leben kämpfen wollen, wird das in vielen Bereichen positive Auswirkungen haben und vielen Menschen helfen – zum Beispiel Müttern im Schwangerschaftskonflikt und ihren Kindern, Menschen am Ende ihres Lebens oder Menschen mit Besonderheiten wie dem Down-Syndrom.

ALfA Pressemitteilung vom 06.03.2020

Der Weltfrauentag ist willkommener Anlass, auf Benachteiligungen hinzuweisen, mit denen Frauen heute immer noch zu kämpfen haben. Frauenrechte werden jedoch auch dann mit Füßen getreten, wenn einer Frau das Recht, Mutter sein zu wollen, abgesprochen wird.

„Wir erleben zahlreiche Anrufe von Frauen, die ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen durch eine Abtreibung beenden müssen: Entweder, weil der Partner Druck aufbaut und kein Kind will, oder weil die sexuelle Beziehung unbedingt vor der Familie verheimlicht werden muss. Von einer selbstbestimmten Entscheidung kann hier keine Rede sein“, so die Vorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, hat Angst. In dieser Situation sind Entscheidungen selten selbstbestimmt und frei, sondern vielmehr von eben diesen Ängsten diktiert und erzwungen. Von der Wahrnehmung eines „Rechts auf Selbstbestimmung“ sind daher viele Frauen, die abtreiben, weit entfernt. Ein gesellschaftliches Klima, dass Abtreibungen zusehends normalisiert, ja zum Goldstandard der Problemlösung für ungewollt Schwangere erhebt, verschärft die Not dieser Frauen.

Hinzu kommt, dass pränatale Diagnosemethoden in vielen Ländern dafür genutzt werden, systematisch Mädchen auszusortieren. Seit Einführung dieser Selektionsmöglichkeit in den siebziger Jahren sind so ca. 23 Millionen Mädchen abgetrieben worden, wie eine Studie der Universität Singapur belegt. Diese Abtreibungen führen nicht nur dazu, dass die entsprechenden Gesellschaften in eine deutliche Geschlechter-Schieflage geraten. Sie führen auch dazu, dass die Frauen, die der Selektion entkommen sind, in dem Bewusstsein leben, dass eine Tötung weiblicher Kinder gesellschaftlich anerkannt ist. Sie sind Menschen zweiter Klasse, was ihnen spätestens dann bewusstwird, wenn sie selbst mit einem Mädchen schwanger geworden sind und von ihnen erwartet wird, dass sie ihre ungeborene Tochter abtreiben.

Forderungen nach einem Menschenrecht auf Abtreibung gehen daher in die völlig falsche Richtung. Frauen haben mehr verdient. Gerade in der Schwangerschaft sollte ihnen jede erdenkliche Unterstützung zukommen. „Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt ist häufig verzweifelt allein mit ihrer Not. Sie ernst zu nehmen bedeutet, ihr auch eine ernsthafte Option für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen – und dazu gehört finanzielle und personelle Unterstützung, die nicht mit dem Ausstellen des Beratungsscheins enden darf. Hier besteht ein großer Handlungsbedarf des Staates, der diese Unterstützung bisher gerne anderen, oft ehrenamtlich tätigen Organisationen überlässt.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Zum Weltfrauentag am 08. März sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

PRESSEMITTEILUNG

Die Müttersterblichkeit, die Todesfälle im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt umfasst, kann durch flächendeckende medizinische Versorgung weltweit nachhaltig gesenkt werden. Manche Organisationen jedoch, darunter die International Planned Parenthood Federation mit ihrer deutschen Gründungsorganisation Pro Familia sowie weitere an Abtreibung verdienende Organisationen wie Marie Stopes International, verlangen vorrangig eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen. Die Zahlen von angeblich bei illegalen Abtreibungen in Ländern mit Abtreibungsverbot sterbenden Frauen werden hierbei geschätzt beziehungsweise hochgerechnet (13 % Anteil an der Müttersterblichkeit). Am Bedarf der Frauen weltweit geht diese Forderung vorbei.

Aus welchen Gründen gibt es Abtreibungen in sogenannten Entwicklungsländern? Ein Grund ist Vergewaltigung. Das Angebot einer Abtreibung löst jedoch das Problem der Vergewaltigung nicht. Bekämpft werden muss die frauenverachtende Haltung, aus der solche Taten entstehen. Frauen müssen gestärkt werden, mit Bildung und gesellschaftlichem Respekt, auch vor ihrer unbezahlbaren Lebensleistung als Mütter. Mutterschaft generell als minderwertig und Diskriminierung zu verwerfen, wie es manche ideologischen Konzepte tun, fördert die tatsächliche Diskriminierung von Frauen.

Ein weiterer Grund ist, dass Frauen bei der Kinderzahl der Familie nicht mitentscheiden dürfen. Auch hier ist Abtreibung keine Lösung, außer man möchte, dass diese Frauen oft abtreiben. Eine frauenfreundliche Lösung kann auch hier nur heißen: Bildung, Stärkung, Selbständigkeit, Respekt.

Ein dritter, in vielen Ländern (z.B. China, Süd-Korea, Indien, Albanien, Georgien, Aserbeidschan) wesentlicher Grund für Abtreibungen ist die schlichte Tatsache, dass Mädchen unerwünscht sind. Hier nichts zu unternehmen und Frauen und Mädchen diesem Schicksal zu überlassen, nur um die angebliche „Errungenschaft“ Abtreibung nicht zu gefährden, ist zutiefst frauenfeindlich.

Man kann Frauen instrumentalisieren, ihre Rechte negieren, ihre Bedürfnisse ignorieren, für Abtreibung auf der Straße tanzen und viel Geld damit verdienen. Oder man kann Frauen in ihrer Persönlichkeit und Menschenwürde achten, respektieren und fördern. Dann muss man echte Lösungen finden, ideologiefrei, human und unter Berücksichtigung dessen, was Menschen wirklich brauchen und was sie weiterbringt. Abtreibung ist als Mittel zur Bekämpfung der Müttersterblichkeit ungeeignet und bringt die Menschheit keinen Schritt weiter.

Der Bundesverband Lebensrecht fördert und fordert Respekt vor den Frauen dieser Welt und ihren Menschenrechten, vor wie nach der Geburt.

Pressekontakt:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
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ALfA PRESSEMITTEILUNG vom 04.03.2020

Die offizielle Abtreibungsstatistik für 2019 belegt auf eindrucksvolle Weise, dass das Beratungsmodell, bei dem schwangere Frauen eine „ergebnisoffene“ Beratung durchlaufen, wenig dazu beiträgt, das ungeborene Leben effektiv zu schützen. Mit 115 Abtreibungen auf 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist Berlin trauriger Spitzenreiter in der Statistik. Hier scheint die Beratung besonders schlecht zu funktionieren.

Auch die Forderung nach einer besseren „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen wird durch die Statistik für 2019 wiederlegt: Die Abtreibungszahlen bleiben konstant auf dem hohen Niveau von ca. 101.000 pro Jahr. Ganz offensichtlich ist die Versorgungslage gut.

Was dagegen gar nicht gut ist, ist die Beratung der schwangeren Frauen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Einer der führenden Anbieter von Beratungen in Deutschland ist als Bundesverband sowie mit verschiedenen Landesverbänden Mitglied der „German Alliance for Choice“. Diese trat im Februar mit einem Bericht an die Vereinten Nationen heran, in dem es um die Forderung nach Freigabe der Abtreibung geht und wo es unter anderem heißt: „Es gibt vermehrt Unterrichtsmaterial im Internet von bestimmten Organisationen wie der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., das Lehrern umsonst zur Verfügung gestellt wird, um ein sogenanntes „Recht auf Leben des ungeborenen Kindes“ zu bewerben.“ Dieses Bewerben des Rechts auf Leben des ungeborenen Kindes sollte eigentlich bei der Beratung im Schwangerschaftskonflikt eine Selbstverständlichkeit sein, denn: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB). Inwieweit die Beratung von Organisationen, die das Lebensrecht des Kindes schlicht negieren, ja sogar selbst Abtreibungseinrichtungen unterhalten, noch dem Schutz des Lebens dienen können, ist fraglich und gehört dringend überprüft.

„Wer angesichts der Zahlen immer noch davon spricht, die Gesetzeslage in Deutschland sei zu wenig liberal und nicht frauenfreundlich genug, zeigt wenig Menschenfreundlichkeit. Frauen leiden an Abtreibungen und Kinder sterben dabei. Als Gesellschaft sind wir gefordert, dieses Leid weitestgehend einzudämmen: bessere Beratung, mehr Hilfe, mehr Schutz des ungeborenen Lebens sind dringend vonnöten“, so Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA.  

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821 512031

 

Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Abtreibungsstatistik 2019 kommentierte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Die gute Nachricht der Abtreibungsstatistik 2019 ist, dass die offizielle Zahl der kriminologischen Indikation, Abtreibung nach Vergewaltigung, auf 17 gesunken ist. Alle anderen Zahlen sollten die Entscheidungsträger auf die Fakten aufmerksam machen, die hinter dieser Statistik stehen:

Berlin ist mit 232 Abtreibungen auf 1.000 Geburten „Abtreibungshochburg“. Beratungsstellen, denen es offenbar nicht gelingt, gemäß § 219 hin zum „Leben mit dem Kind“ zu beraten, sollten also explizit in Berlin daraufhin geprüft werden, ob sie ihrem Auftrag überhaupt nachkommen wollen. Die Tatsache, dass einige staatliche Beratungseinrichtungen offen die Freigabe der Abtreibung propagieren und damit das Gesetz, nach dem sie beraten sollen, bekämpfen, unterstreicht diese Notwendigkeit. Im Sinne der Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die ein Anrecht auf eine intensive und umfassende Beratung haben, darf es keine Beratungsstellen geben, die diesem Auftrag nicht hundertprozentig nachkommen, und auch keine, die eigene Abtreibungseinrichtungen betreiben.

Die gemeldeten Zahlen widersprechen, ebenso wie die Entwicklung weltweit, nach wie vor der Behauptung, eine Legalisierung der Abtreibung würde die Zahlen verringern. Auch die Freigabe der sogenannten Pille danach, die dies angeblich bewirken würde, hat, wie Fachleute es vorhergesehen haben, keine signifikante Senkung erbracht. In der Altersgruppe, die dadurch besonders geschützt werden sollte, junge Mädchen unter 15 Jahren, sind die Zahlen im Vergleich zu 2018 sogar wieder gestiegen. Hier ist ein Umdenken nötig, was den Schutz vor derart frühen Schwangerschaften angeht.

Zu denken gibt des weiteren die Tatsache, dass die Abtreibungszahlen bei Frauen ab 30 steigen, in einer Altersgruppe also, die in der Regel weder von einer Ausbildungssituation noch von extremer Armut, sozialer Notlage oder mangelnder Lebensbewältigungsfähigkeit betroffen sein dürfte. Auch immer mehr Mehrkindfamilien trauen sich kein weiteres Kind zu, was eine deutliche Ansage an und Aufforderung für den Sozialstaat bedeutet.

Eine Abschaffung der Beratungsregelung, die für Frauen im Schwangerschaftskonflikt oft der einzige Schutz davor ist, zu einer Abtreibung gezwungen zu werden, wäre für diese eine Katastrophe. Eine Entwicklung der Abtreibung zu einem Mittel der Familienplanung und einer normalisierten Selbstbestimmungs-Angelegenheit unter Ausblendung von Frauen- und Menschenrechten wäre für Staat, Gesellschaft und Humanität fatal.

Pressekontakt:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
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