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Abtreibungsbefürworter versuchen derzeitige Notlage für ihre wirtschaftlichen Interessen zu nutzen

Allgemein

Kommentar zu Forderungen des „Pro Choice Bündnis“
Von Mechthild Löhr

Während derzeit bundesweit in den Krankenhäusern Ärzte und medizinisches Personal in bewundernswürdiger Weise und oft ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit dafür kämpfen, in der Corona-Pandemie das Leben möglichst vieler Patienten zu retten, versucht ein neues „Bündnis Pro Choice“ die Situation auszunutzen und fordert, die staatlichen Regeln für Abtreibung weiter zu lockern.

Diese bekannten Abtreibungsbefürwortern befürchten tatsächlich, dass aufgrund der aktuellen Lage in den Kliniken die Zahl der Abtreibungen sinken könnte und Frauen nicht genügend Abtreibungsangebote zur Verfügung stehen könnten. Es zeugt schon von erheblichem Zynismus der Beteiligten, gerade in dieser Situation eine Reduzierung des ohnehin minimalen Schutzes für die Ungeborenen vor Abtreibung zu fordern!

Das Vorpreschen von Abtreibungsanbietern, -ärzten und auch Pro Familia legt offen, dass hier auch wirtschaftliche Interessen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Denn die an diesem Bündnis Beteiligten profitieren mit ihren umfangreichen täglichen Abtreibungs- und Beratungsangeboten maßgeblich von den über 42 Millionen Euro jährlich, die der Staat für die Übernahme der Abtreibungskosten aufwendet. Ganz offensichtlich fürchtet man nun finanzielle Einbußen.

Das Bündnis fordert daher u.a. auch im eigenen Interesse die Aussetzung der Pflichtberatung und der dreitägigen Wartefrist zwischen der Schwangerenberatung und der Abtreibung und Video- und Telefonberatung bundesweit. Angesichts von über 100.000 statistisch gemeldeten Abtreibungen allein in 2019 erscheint jedoch die „Gefahr“, dass es zu wenig (!) Abtreibung geben könnte, mehr als absurd und entlarvt die eigentlichen Handlungsinteressen überdeutlich. Ohnedies erfolgen 79 Prozent der Abtreibungen (DESTATIS 2019) in Deutschland ambulant bei (Frauen)-Ärzten und nur 18 Prozent in Krankenhäusern.

Zusätzlich macht dieses lebensschutz- und kinderfeindliche Bündnis allen Ernstes den Vorschlag, jetzt bevorzugt einen „medikamentösen“ Abbruch mit telemedizinischer Begleitung zu Hause zuzulassen. Dies ist zweifelsohne ein weiterer zynischer Vorschlag, denn Abtreibungspillen sind für das Kind tödliche Mittel und auch für die Frau keine „Medizin“. Schon jetzt werden 26 Prozent aller Abtreibung mit dem pharmakologischen Produkt Mifegyne (RU487) durchgeführt. Dieses Tötungsmittel, das weltweit und vor allem in China für Abtreibungen bis zum vierten Monat verwendet wird, wie ein Kopfschmerzmittel über telefonische Beratung und „Telemedizin“ verschreiben zu lassen, offenbart die radikale Geringschätzigkeit und völlige Gleichgültigkeit dieses „Pro Choice Bündnisses“ sowohl gegenüber dem Leben des Kindes als auch der betroffenen Frau.

Ausgerechnet in der derzeitigen Ausnahmesituation der Corona-Epidemie, in der die Gefahr übereilter Entscheidungen besonders groß ist, Abtreibungen „zuhause“ und im Schnellgang zu fordern, ist ethisch erbärmlich und medizinisch ebenso unverantwortlich.

Die bekannte Abtreibungsärztin und Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die zum Bündnis gehört und die selbst keine gynäkologische Fachberatung anbieten darf, beschreibt in ihrem Online Info-Blatt für Frauen zum „Schwangerschaftsabbruch“ mit Mifegyne als „Nebenwirkungen und Komplikationen“: „Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode…“ Und weiter: „Gründe gegen die medikamentöse Methode – Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter) – Unverträglichkeit von Prostaglandinen – Allergie gegenüber Mifepriston – Chronische Nebenniereninsuffizienz – Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.) – Leber- und Nierenversagen“.

Wenn dieses „Bündnis“ nun unter Kenntnis und offensichtlicher Geringschätzung der vielfachen möglichen Gefahren gerade jetzt dennoch einen politischen Werbefeldzug für Mifegyne als empfehlenswerte „häusliche“ Abtreibungsmethode antritt, zeigt es, dass es den Akteuren primär um ihre Abtreibungsgeschäfte und die von ihnen vertretene Ideologie geht, aber nicht um echte Beratung oder (ärztliche) Hilfsangebote für Schwangere in einer Notsituation.

Dass 96 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen aus sozialen Gründen erfolgen, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es vor allem wirtschaftliche und soziale Nöte und Zwänge sind, die heute zu Abtreibungen motivieren. Ganz sicher fehlt es in Deutschland aber nicht an Abtreibungskapazitäten, wie die hohen jährlichen Abtreibungszahlen traurig belegen. Sondern vielmehr an der mangelnden Fähigkeit und Bereitschaft in des Staates, der Gesellschaft und aller Beteiligten, den Schwangeren bessere, zukunftsfähige und positive Lebensperspektiven mit ihren Kindern zu eröffnen.

Gerade unter dem Eindruck der derzeitigen Corona-Epidemie erleben viele Menschen auf sehr eindrucksvolle Weise neu, wie sehr Familien- und Generationenzusammenhalt das Leben und die sozialen Strukturen vor allem in der Krise stärken und erhalten. Nur Zyniker und Verächter des Lebensrechtes jedes Menschen können diese kritische Lage, in der zur Rettung von Leben und der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und in den Familien dringender denn je gebraucht wird, so schamlos für ihre Interessen „nutzen“ und ihrerseits für weniger Frauen- und Lebensschutz sowie eine angeblich unkomplizierte neue Abtreibungsregel werben.

Es ist unsäglich und entlarvend, dass viele Abtreibungsärzte und Beratungsanbieter wie „Pro Familia“ ein so trauriges Geschäftsmodell betreiben und die gegenwärtige ärztliche Notsituation zur Forderung nach einer noch radikaleren „Lockerung“ von Abtreibungsbedingungen missbrauchen.

24.03.2020
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