Zu der für den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause in der kommenden Woche geplanten Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Nahezu völlig unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat der Bundestag für die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause die Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid angesetzt. Dabei wäre hier eine breite gesellschaftliche Debatte dringend notwendig gewesen, die vor allem eins in den Blick nimmt: die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Suizidprävention. Leider scheinen sämtliche mahnenden Stimmen zur Besonnenheit der Experten ungehört zu verhallen: unter anderem die Experten der Bundesärztekammer und des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, die allesamt ein Innehalten und eine ausführliche Befassung des Parlaments mit den neugefassten Gesetzentwürfen fordern.

Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament oder eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung damit ist in den wenigen noch zur Verfügung stehenden Tagen gar nicht möglich.

Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, statt im Eiltempo ein Gesetz zu verabschieden, dass mit Blick auf die hohen Suizidzahlen in den Ländern, die eine solche Regelung bereits getroffen haben, nur als todbringend bezeichnet werden kann.

Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.

Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe trägt dem in ausreichendem Maße Rechnung. Keiner der Gesetzentwürfe gibt rechtsverbindliche Antworten auf entscheidende Fragen: Wie soll ein missbräuchlicher Nutzen der todbringenden Substanz verhindert werden?  Wer kann mit Sicherheit sagen, dass die Entscheidung für die Selbsttötung nicht fremdbestimmt ist? Wo sollen angesichts des jetzt schon bestehenden Fachärztemangels die Psychiater herkommen, die ein solches Urteil fällen? Wie kann effektiv die Werbung für den assistierten Suizid verhindert werden? Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass der restriktivere Entwurf um den Abgeordneten Lars Castellucci – sollte sich der Bundestag hierfür entscheiden – mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde, da die darin formulierten Einschränkungen der Vorgabe des BVG, ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewähren, zuwiderlaufen.

In einem Staat, der die Beihilfe zur Selbsttötung eines Mitmenschen als eine von zwei legalen Optionen betrachtet, muss sich jeder rechtfertigen, der diese Beihilfe nicht in Anspruch nehmen will und dadurch Kosten und Mühen verursacht. Hier droht eine katastrophale Entgleisung unserer Gesellschaft.

Die ALfA stellt daher ab sofort Postkarten zur Verfügung, die in der Bundesgeschäftsstelle oder über den Internetauftritt bestellt und an die Abgeordneten versandt werden können. Sie fordern die Parlamentarier dazu auf, sich zu besinnen und das halsbrecherische Tempo aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (B90/Grüne) haben in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention vorgestellt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, dazu Stellung:

„Aus Sicht der CDL geht auch der neu aufgesetzte Gesetzentwurf der Gruppe Helling-Plahr und Künast komplett in die falsche Richtung. Leider gehen die Verfasser von einigen nicht korrekten Grundannahmen aus. So wird immer wieder die freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid im Entwurf betont. Längst ist aber das Konstrukt der freiverantwortlichen, über einen längeren Zeitraum festen Entscheidung zum Suizid in der Fachliteratur widerlegt. In der Realität resultieren über 90 Prozent der Suizidwünsche aus psychischen Erkrankungen, wie etwa unbehandelten Depressionen. Hier lediglich ein Beratungsgespräch anzubieten, über dessen konkrete Ausgestaltung nur bekannt ist, dass es „ergebnisoffen“ sein soll, ist höchst problematisch. Für den Menschen mit Suizidwunsch ist entscheidend, wie sein Gegenüber, dem er seine scheinbar ausweglose Situation schildert, auf seinen Wunsch und seine Notlage reagiert. Er soll sich einer fremden Person in dem Beratungsgespräch öffnen und Vertrauen fassen, um Interventionsmöglichkeiten überhaupt zu diskutieren. Suizidwünsche sind ambivalent. Die Betroffenen wollen in der Regel  unter den derzeitigen Umständen,  nicht weiterleben. Der Lebenswille kann allerdings zurückkehren, wenn die Situation sich verändert. Oft werden in dieser Phase der Ambivalenz von sich aus Hilfsangebote (wie der Hausarzt und Telefonangebote) aufgesucht. Erlebnisberichten z.B. aus Hospizen kann man das immer wieder entnehmen. Dies zeigt, wie wichtig permanente therapeutische Angebote und Begleitungen sind. Wohin die Maßgabe einer „ergebnisoffenen“ und „nicht bevormundenden“ Beratung führt, kann man seit Jahren bei der Schwangerschaftskonfliktberatung beobachten, die im Gegensatz zur „Suizidberatung“ laut Gesetz ausdrücklich auch noch auf das Leben hin ausgerichtet sein soll. Hier hat sich die „lebensbejahende“ Beratung durch die Forderung nach Ergebnisoffenheit in viel zu vielen Fällen in eine „neutrale“ Beratung gewandelt. Und es steht nach Ansicht der CDL zu befürchten, dass es im Fall der Suizidbeihilfe nicht anders sein wird.

Es stellt sich zugleich die Frage, welches geschulte Fachpersonal die Beratung machen soll? Wer kann und will immer wieder erleben, dass die eigenen Bemühungen um das Leben eines Menschen scheitern, man aber durch die Scheinausstellung an der Selbsttötung oder dem assistierten Suizid dieses Menschen mitwirken soll, zu dem man versucht hat eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, weil man eine gesetzliche Bestimmung erfüllen sollt? Wie will der Staat ein solches Beratungssystem ambulant oder stationär gewährleisten können?

Eine Stärkung der Palliativversorgung und der Suizidprävention wäre daher äußerst begrüßenswert. Darauf sollten sich alle Förderungsmaßnahmen des Staates konzentrieren.

Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschließungsantrag nehmen wiederholt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Bezug. Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Sicht der CDL fehlgeleitet, da es die Autonomie des Menschen zum Maß aller Dinge erhebt und wesentliche Faktoren des menschlichen Lebens und des Menschen als Teil der Gesellschaft ausblendet. In früheren Entscheidungen hat das Höchstgericht den Menschen als „nicht isoliertes und selbstherrliches“, sondern als „gemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum“ definiert, dessen Handlungsfreiheit „nicht prinzipiell unbegrenzt sein kann“ , sondern vielmehr der Einzelne sich „diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen“ muss, „die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens … zieht“. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.).  Dem widerspricht im Übrigen auch die Aussage in Entwurf und Entschließungsantrag, dass der Suizid von der Gesellschaft zu respektieren und dementsprechend zu entstigmatisieren sei. Eine echte Prävention, die sich tatsächlich am Wertesystem unserer Gesellschaft orientiert, in dem das Tötungsverbot doch ein wesentlicher Bestandteil ist, muss dazu aufrufen, nicht den Suizid zu entstigmatisieren und damit als normale medizinische Leistung oder legitime Behandlungsalternative erscheinen zu lassen, sie muss im Gegenteil darauf hinwirken, Krankheit, Schwäche und Alter im Allgemeinen, aber auch psychische Erkrankungen und daraus resultierende Suizidwünsche zu entstigmatisieren. Wenn eine humane Gesellschaft, zu deren Grundwerten gerade auch das Tötungsverbot gehörte, den Suizid „respektiert“ und als „normale“ Option zur Lösung von (gesundheitlichen) Notlagen ansieht, dann hat sie versagt. Zum Humanismus gehört auch, dass dem Menschen in seiner Not geholfen wird, auch wenn er diese Entscheidung in seiner subjektiven Notlage nicht mehr selbst treffen kann.“

 

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zum Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Als Tiger startete 1991 die Woche für das Leben der Deutschen Bischofskonferenz – es ging um harte, kritische Themen, die eine klare ethische Positionierung und Erläuterung verlangten und lebensbejahende Alternativen nach vorne bringen sollten. Ein weiteres Ziel war es, solche Themen auch in die einzelnen Diözesen und Gemeinden zu tragen, um damit zu einer breiten öffentlichen Debatte beizutragen. Das funktionierte aus hausgemachten Gründen schon seit Jahren nicht mehr, wie man an der geringen medialen Resonanz und der mager gefüllten Veranstaltungsseite feststellen konnte. Vor allem Lebensrechtsorganisationen und überwiegend katholische Gemeinden griffen die Themen auf und nutzten die zur Verfügung gestellte schriftliche Vorbereitung, die übrigens durchweg ganz hervorragend im jeweiligen Themenheft ausgearbeitet war.
Natürlich haben Themen wie „Sinnsuche der Jugend nach Corona“ oder „Pflege im Alter“ ihre Berechtigung, doch entsprechen sie nicht dem Sinn und Ursprungsgedanken der Woche für das Leben. Nach dem Einstieg der EKD 1994 wurde sie über die Jahre das, was das lieblose Logo wiedergibt: eine irgendwie kirchliche, bunte Pflichtveranstaltung, um die sich niemand richtig zu kümmern schien, im Ökumenischen Eröffnungs-Gottesdienst mit immer mühsamer befüllten Kirchen nicht besonders anspruchsvoll dargebracht, weder textlich noch musikalisch. Letztendlich wandelte sich der Tiger zum Bettvorleger – in einer Zeit, in der diese Veranstaltung vielleicht mehr denn je benötigt wird, weil unter anderem die Abtreibungszahlen massiv steigen, der assistierte Suizid in Kürze legalisiert werden soll, der pränatale Bluttest zulässig ist, das Embryonenschutzgesetz abgeschafft werden soll.
Der Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben jedoch ist vor allem aus ethischen Gründen konsequent: Eine Kirche, die die begleitete Selbsttötung in ihre Einrichtungen lässt, die Abtreibung nicht nur mit der Vergabe von Beratungsscheinen als normale Option gutheißt, verliert ihre Glaubwürdigkeit und hat keine Veranlassung, sich an einer an der unabdingbaren Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod orientierten Veranstaltung zu beteiligen.
Gleichzeitig wächst der Zulauf zur jährlichen Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht am Eröffnungsort und -tag der Woche für das Leben kontinuierlich. Auch Veranstaltungen in Kirchengemeinden erfolgen seit vielen Jahren unter Beteiligung von Vereinen und Vertretern des BVL. Für uns bleibt die Woche für das Leben ein wichtiger Anlass für Tagungen, Diskussionen und weitere Formate. Die Deutsche Bischofskonferenz hat jetzt die Chance, zu früherer Qualität zurückzukehren und über neue Partnerschaften nachzudenken.
Nächste Termine:
15.09.2023     Berlin: Fachtagung MenschSein
16.09.2023     Marsch für das Leben in Berlin und Köln
20.04.2024     Köln: Fachtagung zur Woche für das Leben
V.i.S.d.P.
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende BVL e.V.

Zu dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum fünften Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Waren schon im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr die Zahlen um 4,8 % gestiegen, so sind es nun noch einmal 6,8 % mehr Abtreibungen.  Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Abtreibungsärzte, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind abermals auf traurige Weise von diesen Zahlen widerlegt.

Aller Mahnungen und Forderungen zum Trotz liegen nach wie vor keine aussagekräftigen Daten vor, die die Gründe für diesen Anstieg erklären helfen könnten. Denkbar ist, dass das politische Handeln die Ursache dafür ist. Mit Einrichtung einer außerparlamentarischen Kommission zur Untersuchung der Möglichkeit, vorgeburtliche Kindstötungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, nimmt das Vorhaben der Ampelkoalition, Abtreibungen vollständig zu legalisieren Fahrt auf. Ein Kind im Mutterleib wäre dann der einzige Mensch, dessen Tötung nicht gesetzeswidrig ist.

Der Versuch, die vorgeburtliche Kindstötung derart zu verharmlosen geht einher mit den Bestrebungen der Grünen und Linken, all diejenigen zu stigmatisieren und kriminalisieren, die sich der Abtreibungstragödie entgegenstellen. Nichts anderes sind die Unternehmungen der Linken bzw. Grünen im hessischen und bayerischen Landtag, die ein Verbot der Mahnwachen vor Abtreibungseinrichtungen gefordert haben. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind zum Scheitern verurteilt – das Bundesverfassungsgericht in Leipzig hat letztinstanzlich solche Mahnwachen für rechtmäßig erklärt. Den Politikern dieser Lager geht es also vielmehr darum, gesellschaftlich den Eindruck entstehen zu lassen, nicht das Recht auf Leben sei ein schützenswertes Menschenrecht, sondern das Recht auf vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über diese Bestrebung ist allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben, sondern hat Leben gekostet. Das lassen zumindest die vorliegenden Zahlen zum Abtreibungsgeschehen in Deutschland vermuten.

Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein „weiter so“ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Zur Zusammenlegung von zwei Gesetzentwürfen zum assistierten Suizid, der noch vor der Sommerpause vom Bundestag legalisiert werden soll, sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Mit dieser Taktik ist die weitgehende Legalisierung der begleiteten Selbsttötung noch wahrscheinlicher. Besonders bedenklich ist das Vorhaben neben allen bekannten Kritikpunkten auch angesichts der demographischen Lage in Deutschland: In einer Situation, in der Pflegekräfte fehlen, Pflegeplätze fehlen,  staatliche soziale Institutionen finanziell bereits zusammengebrochen sind, haben bisher lediglich 17 Prozent der deutschen Kliniken eine Palliativstation. Die Versorgung älterer Kassen-Patienten und der Umgang mit ihnen in Arztpraxen und Krankenhäusern ist ebenfalls sehr kritikwürdig. Es fehlen außerdem Hospize, mobile palliative Teams und vieles mehr, um Menschen in diesen Lebenssituationen angemessen zu versorgen und zu begleiten.

Für die betroffenen Menschen, die an ihrem Lebensende und/oder in besonders schwierigen Lebenssituationen sind, ist dies das völlig falsche Signal. Der assistierte Suizid bietet ihnen keine Lösung an, sondern ihren Tod. Es verstärkt den Druck auf sie, insbesondere, wenn die genannten Alternativen fehlen. Statt menschenwürdiger, zuwendender Versorgung bis an das Lebensende, statt Unterstützung, um aus ihrer Situation herauskommen zu können, wird ihnen eine absichtliche Verkürzung ihres Lebens angeboten. Die angebliche Autonomie, die mit Begriffen wie sogenanntem Freitod und Bilanzsuizid hantiert, existiert in der Lebenswirklichkeit nicht, wie die Suizidforschung vielfach nachweist.

In der Folge wird der Druck auf Menschen in dieser Situation steigen. In den Niederlanden äußert ein größerer Anteil von Menschen am Lebensende den Wunsch zu sterben nicht, weil sie selbst sterben wollen, sondern weil „die Angehörigen es nicht mehr ertragen können“. Im US-Bundesstaat Oregon wird der assistierte Suizid regulär finanziert, während viele Operationen nicht bezahlt werden. Auch solche Zustände erschweren wirklich freie Entscheidungen.

Erstaunlicherweise bieten diese Gesetzentwürfe außerdem genau das an, was im Bereich der Abtreibung gerade wegen angeblicher Bevormundung und angeblichen Informationsverbots abgeschafft wurde oder werden soll: eine Beratung und ein Werbeverbot.

Ein humaner Rechtsstaat muss es aushalten, wenn Menschen sterben wollen und ihrem Leben selbst ein Ende setzen. Er muss jedoch alles dafür tun, dies durch die Unterstützung engagierter Angehöriger, durch lebensbejahende Angebote und individuelle Hilfe zu verhindern. Und er darf keinesfalls irgendetwas tun, um die Tötung von Menschen zu billigen und zu fördern, was mit diesem Gesetz, wie auch immer es gestaltet wird, der Fall wäre.

Die nächste Fachtagung des BVL findet am 15.09.2023 in Berlin statt, als Auftaktveranstaltung zum Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und in Köln.

www.bundesverband-lebensrecht.de

V.i.S.d.P.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.

Anlässlich der Umfrage des Magazins Frontal21 zur geplanten Streichung des § 218 durch die Ampel-Koalition erklärte die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Ein weiteres Kernanliegen der rot-grün-gelben Koalition droht den Regierenden um die Ohren zu fliegen: Die geplante Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, der in der vorgeburtlichen Kindstötung eine Straftat erkennt, diese aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei lässt, ist erklärtes Ziel der Regierung. Aber nicht einmal innerhalb der eigenen Wählerschaft findet sich hierfür eine Mehrheit.

Wie die Forschungsgruppe Wahlen in einer Umfrage für das Magazin Frontal21 herausfand, sind nur 36 % der Deutschen der Ansicht, die Tötung eines ungeborenen Kindes solle nicht als Straftat betrachtet werden. Lediglich Anhänger der Grünen und der Linken sind mehrheitlich für eine Abschaffung des § 218 – und auch bei den Grünenwählern ist diese Haltung mit 54 % weit weniger verbreitet, als die Rhetorik ihrer führenden Politiker es vermuten ließe. Da eine Mehrheit der SPD-und FDP-Wähler am § 218 nicht rütteln wollen und diese beiden Parteien bei der letzten Wahl nahezu doppelt so viele Stimmen bekommen haben wie Grüne und Linke, ist auch innerhalb der Wählerschaft der Ampel-Koalition keine Mehrheit für eine Abschaffung des § 218 gegeben. Besonders deutlich das Bild bei den Christdemokraten: Zwei Drittel der Unionswähler fühlen sich dem gesellschaftlichen Kompromiss, den der § 218 darstellt, verbunden und sehen keine Notwendigkeit, ihn aufzukündigen.

Dieses Umfrageergebnis zeigt einmal mehr, wie weit die politische Klasse von der Stimmung im Volk entfernt ihr Politikgeschäft betreibt. Nach Migrationschaos, Heizungsdebakel und frauenfeindlichem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz droht die Regierung auch mit der Neuregelung der Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches den Willen des Volkes zu ignorieren. Wer politische Entscheidungen ohne Vernunft, dafür aber mit jeder Menge ideologischem Eifer fällt, entfremdet sich nicht nur von den eigenen Wählern, sondern fügt dem Land großen Schaden zu. In dem Maße, in dem die Überzeugungen und Sorgen der Menschen in diesem Land ignoriert werden, nimmt auch das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen ab. Radikalisierung ist die Folge.

Die Ampelkoalition wäre daher gut beraten, wenn Sie nun ihre Pläne für eine Neugestaltung des § 218 in einer Schublade verschwinden lassen würde.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.