Angesichts der Versuche, das Recht auf Leben ungeborener Menschen noch weiter zu beschneiden, hat die ALfA eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung gestartet.  Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Nachdem in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf von 26 Organisationen vorgelegt wurde, der Abtreibungen eines ungeborenen Kindes auch im zweiten Drittel der Schwangerschaft rechtmäßig und krankenkassenfinanziert machen möchte, ist es Zeit, daran zu erinnern, wer hier tatsächlich betroffen ist. Die Diskussion um Abtreibungen fokussiert sich nahezu ausschließlich auf die ungewollt Schwangere und ihre Rechte. Das Bewusstsein dafür, dass unsere Verfassung ausdrücklich auch die Rechte eines sehr jungen Menschen anerkennt, schwindet in dem Maße, wie Abtreibungen als Frauenrechte und Gesundheitsvorsorge dargestellt werden. Aber: Auch ein Mensch im frühesten Stadium seiner Existenz hat Würde und ein Recht darauf, geboren zu werden und zu leben. Jeder Versuch, Kriterien dafür festzulegen, bis wann er rechtmäßig getötet werden darf, ist ein Rückschritt im Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde, kein Fortschritt.

Darauf macht die Kampagne der ALfA aufmerksam. Ab sofort können Postkarten mit vier verschiedenen Motiven, die bereits als Großflächenplakate in mehreren deutschen Großstädten zu sehen sind, bestellt und an politische Entscheidungsträger versandt werden. Die Plakate zeigen Menschen unterschiedlichen Alters und fragen, mit wieviel Herzschlägen, Haaren, Zellen oder Zähnen ein Mensch als Mensch gilt. Die Kampagne wird begleitet von Beiträgen auf den social media Kanälen der ALfA, die interaktiv gestaltet sind: Dazu gehören neben der Aufforderung, Kommentare zu hinterlassen, auch Umfragen, deren Ergebnisse jeweils einen Tag später gepostet werden, sowie eine Mitmachaktion (#wannbinichmensch), die am 1. November startet und dazu auffordert, „Menschsein-Momente“ zu teilen. Den Schlusspunkt der Kampagne bildet die Verlosung von Preisen für die eingereichten Beiträge zur Mitmachaktion am 18. Dezember.

Nähere Informationen, so z.B. auch die Motive der Plakataktion, finden sich unter www.alfa-ev.de. Dort können auch die Postkarten direkt im Shop bestellt werden – oder bei der Bundesgeschäftsstelle telefonisch (0821 512031) bzw. per Email (material@alfa-ev.de) geordert werden.

Kaminski: „Werden wir aktiv in unseren Gemeinden, bei unseren Volksvertretern, in Bildungseinrichtungen und im Freundeskreis. Die Kampagne der ALfA bietet hierzu eine großartige Möglichkeit: durch Bestellen und Versenden der Postkarten, durch Teilen der Posts auf Facebook und Instagram, durch Verbreiten der Informationen im Freundes- und Bekanntenkreis. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt darauf zu vertrauen, dass hochrangige Funktionäre – egal ob aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Politik oder Kirche – schon für die Menschenwürde einstehen und das Recht auf Leben verteidigen werden. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem es auf jeden einzelnen von uns ankommt.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zum gestern erschienenen Entwurf zur Neuregelung der Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Der Entwurf, den 26 Organisationen vorgelegt haben und der wirkt wie bestellt, soll und will die Politik unter Druck setzen. Denn wahrscheinlich ist diese Legislaturperiode die einzige Chance, dafür eine Mehrheit zu finden. Wenig beachtet wird die Tatsache, dass der Entwurf die legalisierte Abtreibung bis zur 22. Woche post conceptionem fordert, was rechnerisch der 24. Schwangerschaftswoche (post menstruationem) entspricht.

Interessant ist der Blick darauf, wer diesen „zivilgesellschaftlichen“ Entwurf unterzeichnet hat. Darunter sind unerwartete Organisationen wie die Gewerkschaft ver.di oder die GEW Berlin. Dass Pro Familia in der weiteren Entrechtung vorgeburtlicher Kinder federführend auftritt, ist nichts Neues und weist nur ein weiteres Mal auf die Dringlichkeit hin, diese Organisation – ebenso wie die unterzeichnende AWO – auf ihre Beratungsqualität im Schwangerschaftskonflikt gemäß § 219 StGB zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte man auf Organisationen legen, die sich angeblich für Frauen und ihre Rechte einsetzen (z.B. medica mondiale, UN Women, Terre des Femmes, Sozialdienst muslimischer Frauen, Evangelische Frauen in Deutschland). Dies gilt nämlich nur, wenn Frauen sich dem ideologischen Diktat dieser Organisationen unterwerfen. Diese Ideologie behauptet, Abtreibung würde Frauen emanzipieren – dafür gibt es keinen Nachweis. In keinem Land der Welt hat eine Legalisierung von Abtreibung Frauen in irgendeiner Weise vorangebracht. Diese „feministische“ Ideologie sieht keine Rechte für vorgeburtliche Frauen vor. Diese Ideologie stellt keinen Zusammenhang zwischen einer erwünschten „leichten“ Abtreibung – ohne Kontrolle, ohne Beratung, ohne Ursachenforschung – und einer möglicherweise damit verbundenen, vielleicht millionenfachen Missbrauchsvertuschung her. Laut UNICEF-Bericht wurden etwa 370 Millionen Frauen weltweit als Minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch. Völlig außer Acht gelassen wird auch, dass Frauen in einer echten Schwangerschaftskonfliktberatung kaum von selbstbestimmter Entscheidung sprechen, wenn es um Abtreibung geht, sondern eben von einer Konfliktlage, vor allem von männlichem Druck, von finanziellen Sorgen und schwierigen Lebenssituationen.

Zu alldem passt die Strategie internationaler Abtreibungsorganisationen und die auch in Deutschland gewollte Tendenz, die chemische Abtreibungsmethode mit Mifepriston und Prostaglandin zu bevorzugen: Die Frau trägt das vollständige Risiko und die volle Verantwortung, sie nimmt die Handlung selbst vor, sie ist bei der eingeleiteten Fehlgeburt häufig allein, sie soll es möglichst unauffällig als „home abortion“ erledigen, wie es zum Beispiel in Schweden die Regel ist, einem Land übrigens mit besonders hohen sexuellen Missbrauchszahlen.

Nach Lage der Dinge und der Erfahrung in vergleichbaren Staaten (z.B. Frankreich und Großbritannien) werden bei Realisierung dieses Entwurfes die Abtreibungszahlen weiter steigen und die Hilfs- und Schutzmöglichkeiten für die betroffenen Frauen und Kinder weiter sinken. In einem solchen Entwurf von „Menschenrechten“ und „Gesundheitsleitlinien“ zu sprechen, kann also ebenfalls nur ideologisch begründet sein. Denn vernunftgemäß und wissenschaftsbasiert kann niemand behaupten, Kinder vor der Geburt seien keine Menschen oder eine Abtreibung sei vorteilhaft für die Gesundheit einer Frau.

Die Politik täte angesichts der besorgniserregenden Abtreibungszahlen besser daran, als Sofortmaßnahme zunächst einmal die Qualität der Schein-Beratungsstellen zu prüfen, eine vollständige Abtreibungsstatistik zu erstellen und eine seriöse, nicht-ideologische Motivforschung voranzubringen.


Termine

Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kaminski: Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen kann niemals „rechtmäßig“ sein

Zu dem von einem aus 26 Organisationen bestehenden Bündnis gestern vorgestellten Gesetzentwurf, der die Paragrafen 218 bis 219b aus dem Strafgesetzbuch streichen will, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Der Gesetzesentwurf will vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß ,straffrei‘, sondern auch noch ,rechtmäßig‘ stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen. Dies und anderes mehr würde einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen können. Denn der Gesetzesentwurf sieht ebenso vor, dass die Pflicht zur Beratung entfällt. Damit nicht genug: Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung sollen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden.

Anders als die geltende Rechtslage, die eine vorgeburtliche Kindstötung als ,rechtswidrig‘ erachtet, aber unter bestimmten Bedingungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche ,straffrei‘ stellt, sucht der gestern vorgestellte Gesetzesentwurf ein ,Recht auf Abtreibung‘ zu errichten. Ein solches Recht kann es aber nicht geben.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das ,Recht auf Leben‘ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘) ungeborenen Menschen in gleicher Weise zu, wie geborenen: ,…Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist jeder Lebende, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; jeder ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen‘ (Vgl. BVerfGE 39, 1).

Ferner gilt: Grundrechte wie das „Recht auf Leben“ sind vorstaatliche Rechte. Sie kommen ihren Träger allein deshalb zu, weil sie Menschen sind. Daher können Grundrechte auch nicht von Staaten verliehen, sondern lediglich von ihnen anerkannt werden. Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste also behaupten, dass ungeborene Kinder bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche keine Menschen sind und daher kein Grundrecht auf Leben besäßen, das anerkannt werden müsse. Das widerspricht jedoch dem Stand der Wissenschaft. Ihm zufolge entwickeln sich Menschen nicht zu Menschen, sondern als Menschen.

Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste ferner gerichtssicher begründen können, wodurch ein Kind mit Beginn der 23. Schwangerschaftswoche zum Menschen wird, dessen Grundrecht auf Leben prinzipiell anerkannt werden muss. Kann er das nicht, würde ein ,Recht auf Abtreibung‘, wie es der Gesetzentwurf zu errichten sucht, überdies bedeuten, dass schwangere Frauen einen Rechtsanspruch auf die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen durch einen Arzt besäßen und dieses bei Bedarf gelten machen können. Wenn es aber etwas gibt, dass man nach allgemeiner Überzeugung der gesamten Menschheitsfamilie nicht darf, dann ist es die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen.

Aus all dem folgt: Der Gesetzentwurf ist inkonsistent, er widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Stand der Wissenschaft. Er ist ferner hochgradig interessengeleitet und will – unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht – Menschen, deren Recht auf Leben respektiert wurde, das Recht verschaffen, das Recht auf Leben anderer Menschen nicht respektieren zu müssen. Die Autorinnen des Gesetzentwurfes scheinen anzunehmen, Selbstbestimmung könne erst einsetzen, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Das muss hier nicht interessieren. In einem freiheitlichen, demokratischen Staat bleibt ein jeder auch Herr über seine Lebenslügen. Ein Staat allerdings, der sich diese zu eigen machte, würde sich nicht nur in den Augen seiner Bürgerinnen und Bürger lächerlich machen, er würde auch aufhören, ein Rechtsstaat zu sein.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

In Schwäbisch Gmünd findet zum zweiten Mal ein breit aufgestellter Kongress statt

Berlin/Schwäbisch Gmünd/Wetzlar (11. Oktober) – Mit über 450 Teilnehmern war der erste Kongress 2022 ein voller Erfolg, im kommenden Jahr folgt die Fortsetzung: Der Kongress steht erneut unter dem Titel „Leben.Würde“ und findet vom 9. bis zum 11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd statt. Veranstalter sind der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin), der „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Thematisch widmet sich der Kongress der Würde des Menschen in allen Lebensphasen und setzt auf das bewährte Konzept aus Plenarvorträgen, Fachseminaren und Vernetzungsmöglichkeiten.

Die Schirmherrschaft für den „II. Leben.Würde-Kongress“ haben der Passauer Bischof Dr. Stefan Oster SDB sowie die Ärztin, Autorin und Influencerin Jana Highholder übernommen. Bischof Oster ist der Schutz des menschlichen Lebens ein zentrales Anliegen: „Menschen sind Personen: Einzigartig, unersetzbar, unwiederbringlich. Jedes menschliche Leben ist unbedingt schützenswert. Und doch erleben wir fortwährend und in vielen Facetten und auch in reichen Gesellschaften, dass Leben bedroht und Menschenwürde verletzt wird. Der Kongress soll dafür sensibilisieren, motivieren und darüber informieren, wie wir menschliches Leben besser schützen können.“ Jana Highholder betont die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und die notwendige Ausrichtung auf die Zukunft: „Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, welches Verständnis vom Menschen und vom Leben wir heute kultivieren und wie das auch die Zukunft beeinflussen wird, wie wir miteinander agieren, Konflikte bewerten und Lösungen finden.“

Die drei Veranstalter sind für die gemeinsame Schirmherrschaft von Bischof Oster und Highholder und auch für die Beteiligung von 21 Kooperationspartnern des Kongresses dankbar. Dies, so BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder, verdeutliche ebenso wie das Programm die überkonfessionelle, überparteiliche und sachorientierte Ausrichtung des Kongresses und der Lebensrechtsarbeit: „Angesichts der weltweiten Entwicklung in den bioethischen Bereichen sind solche Fachveranstaltungen und der damit verbundene persönliche Austausch immens wichtig. Lebensrecht ist Zukunft.“

Zielgruppe des Kongresses sind Mitarbeiter und Mitglieder von Lebensrechtsorganisationen, bioethische Fachleute sowie alle, die an der Thematik interessiert sind. Der Kongress will Lebensrechtler weiter vernetzen, über aktuelle Debatten informieren, Initiativen zum Handeln aufzeigen und in Seminaren konkrete Tipps geben, wie die Teilnehmer auch in ihrem eigenen Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

Ein besonderer Höhepunkt im Kongressprogramm ist die Verleihung des Stiftungspreises der Stiftung Ja zum Leben. Sie findet am Abend des 10. Mai im Rahmen eines Festaktes statt.


Anmeldungen zum Kongress sind ab sofort unter schoenblick.de/de/anmeldung-lebenwuerde-2025-fuer-teilnehmer möglich.

Das Kongressprogramm findet sich unter schoenblick.de/de/lebenwuerde.


Pressekontakte:
Bundesverband Lebensrecht
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin
030/64494039
berlin@bv-lebensrecht.de

Evangelische Nachrichtenagentur IDEA
Steinbühlstraße 3
35578 Wetzlar
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