Berlin, 20.09.2019: Fachtagung als Auftaktveranstaltung zum Marsch für das Leben in Berlin

Heute, am internationalen Kindertag, beschäftigte sich eine Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. mit einer Gruppe von Kindern, die meist nicht berücksichtigt werden: mit den Kindern vor der Geburt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.

Nach der Begrüßung der BVL-Vorsitzenden Alexandra Linder im Seminar mit Spreeblick sprach Prof. Dr. Manfred Spieker, Professor emeritus für Christliche Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück, vor den über einhundert Teilnehmern der Tagung. Er stellte heraus, dass es der Reproduktionsmediziner nicht nur mit Erwachsenen zu tun hat, die sich ein Kind wünschen, sondern auch mit dem Kind als eigenständigem Rechtssubjekt.

Die „Sehnsucht nach Perfektion“ des Menschen und die Frage, inwiefern die Menschenwürde gewahrt oder bedroht werden kann, war Thema der zweiten Gesprächsrunde zwischen dem Gynäkologen Dr. Johannes Decker und dem Philosophen und Theologen Dr. Hanns-Gregor Nissing. In den Referaten und Diskussionen ging es unter anderem um die Organzüchtung mittels Chimären und damit verbundene ethische Herausforderungen.

Wie das Lebensrecht, der Lebensschutz und die verschiedenen bioethischen Bereiche in Politik und Medien einfließen und behandelt werden, beleuchteten zum Abschluss der von Mechthild Löhr, Vorstandsmitglied des BVL, moderierten Tagung Hubert Hüppe, langjähriger Bundestagsabgeordneter und bis 2014 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, und Gunnar Schupelius, Journalist und Mitglied der Chefredaktion B.Z. und Bild Berlin. Auf der einen Seite würden „bioethische“ Themen politisch eine Rolle spielen, auf der anderen Seite gebe es gerade beim Thema Abtreibung eine Art Tabuisierung, vor allem auch in den Medien. Es sei dennoch der Lebensrechtsbewegung in den letzten Jahren mehr und mehr gelungen, die Thematik zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

Für morgen, den 21.09.2019, lädt der Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben ein, der um 13 Uhr vor dem Reichstag mit einer Kundgebung beginnt. Diese größte Pro-Life-Veranstaltung Deutschlands erfährt breite Unterstützung, sowohl durch Grußworte als auch durch die Teilnahme prominenter Persönlichkeiten aus Politik und Kirche, darunter drei Ortsbischöfe und zwei Weihbischöfe der katholischen Kirche, ein Bischof der SELK sowie Vertreter von freikirchlichen Gemeinschaften.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

Münster, 19. September 2019

Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben heute in Münster, „denn nach dem Bundesmanteltarif dürfen die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ sind. Aber was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine „Behandlung“ gibt. Die traurige Wahrheit ist, dass weit über 90% der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom vor der Geburt festgestellt wird, abgetrieben werden. In Einzelfällen geschieht dies sogar nach der 20. Lebenswoche gar bis kurz vor der natürlichen Geburt, zu einer Zeit also, in der das Kind außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre. Das „Oldenburger-Baby“ Tim hat in einem solchen Fall seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom überlebt und ist erst vor wenigen Wochen mit 21 Jahren verstorben. Für viele Menschen ist die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, so etwas wie ein Gütesiegel: „Wenn die Kasse das bezahlt, muss es richtig sein“. So wird die Akzeptanz von dieser Art von Testung durch die heutige Entscheidung erhöht. Zudem wäre es naiv zu erwarten, dass die Kriterien zur Anwendung dieses Tests nicht nach und nach ausgeweitet werden. Erstens sind die heutigen Tests auf die sogenannten Trisomien, bei denen gesamte Chromosomen in einer Überzahl vorhanden sind, erst der Anfang. Bereits heute werden Möglichkeiten entwickelt, mittels solcher Tests auch Defekte in einzelnen Genen festzustellen. Dazu kommt, dass aufgrund der höheren Anzahl an Schwangerschaften bei jüngeren Frauen etwa zwei Drittel aller Kinder mit Down-Syndrom zu Müttern unter 35 Jahren geboren werden. Nachdem man wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Logik bereits akzeptiert hat, dass das ein Kind mit Down-Syndrom eine „unzumutbare Belastung“ darstellt, wie will er auf Dauer erklären, dass die meisten Fälle dieser „Belastung“ von der Möglichkeit des weniger invasiven Trisomie-Tests als Kassenleistung ausgeschlossen bleiben? Hieran wird eine Beratung, und sei sie noch so „intensiv“ wenig ausrichten können. In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten“

 

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.

Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

„Jedes Leben ist kostbar, jeder Mensch ist gleich wertvoll. Dies gilt ohne Einschränkung und Unterschied. Daher ist es unsere Pflicht, als Christen und Glieder der Gesellschaft aufzustehen, wenn das Recht auf Leben und die Würde des Menschen bedroht oder auf subtile Weise ausgehöhlt und untergraben werden.“

Das vollständige Grußwort finden Sie hier: Grußwort Papst Franziskus

Der Bundesverband Lebensrecht tritt beim Marsch für das Leben am 21. September in Berlin wieder für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie ein. Das schließt jegliche Zustimmung in Richtung Abtreibungsbefürwortung aus. Unsere Position zum Schwangerschaftskonflikt ist es, eine Lösung zu finden, mit der das Selbstbestimmungsrecht und das Lebensrecht der Mutter und des Kindes gleichermaßen gewahrt werden.

Die Organisation „Catholics Pro Choice“, die auf einer neuen Internetseite angeblich zur Teilnahme am Marsch für das Leben aufruft und in den USA Abtreibung als Frauenrecht vertritt und unterstützt, ist in Deutschland bisher unbekannt, ebenso wie die dort genannte verantwortliche Person.

Wir freuen uns über alle Teilnehmer, die wie wir uneingeschränkt für jedes Leben von der Zeugung bis zum Tod am kommenden Samstag nach Berlin kommen.

 

Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.

Berlin, 30.08.2019 

Die Handreichung des hessischen Innenministers zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken kommentierte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., heute in Berlin:

Zwar nennt Minister Beuth das Papier lediglich eine „Handreichung“, jedoch zeigen die Begründung und die Reaktionen von Abtreibungsverfechtern, dass ein Verbot der Meinungsfreiheit vor solchen Institutionen offenbar die Intention des Papiers ist. 

Der Bundesverband Lebensrecht e.V. lehnt aggressive, belästigende und diffamierende Verhaltensweisen vor diesen Einrichtungen ab. Davon zu unterscheiden ist jedoch eine seriöse und respektvolle Beratungs-Ansprache von Frauen im Schwangerschaftskonflikt; nicht wenige Frauen nehmen diese dankbar an und führen gerne ein Gespräch. Die dort bereitstehenden Berater/innen geben den Frauen das, worauf sie ein Anrecht haben, nämlich vollständige Informationen und Hilfsangebote. Im Gespräch mit den Frauen erfährt man häufig, ebenso wie in zahlreichen anderen Beratungsgesprächen, dass sie solche Informationen und Hilfsangebote in den Scheinberatungsstellen nicht erhalten haben. Da jede angesprochene Frau das Gespräch ablehnen kann, entsteht weder eine Belästigung noch eine Bedrängung.

In der Einleitung der Handreichung weist das hessische Innenministerium auf die Verantwortung des Staates für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungskonzepts bei der Schwangerschaftskonfliktberatung hin. Um der genannten Verantwortung gerecht zu werden, sollten Behörden lieber die offenbar nicht durchweg vorhandene Beratungsqualität in den Scheinberatungsstellen überprüfen, statt eine seriöse Gehsteigberatung zu verbieten. 

Das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gilt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.11.2015 auch vor Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Gebetsgruppen, Mahnwachen und Demonstrationen dürfen dort folglich ebenso wenig verboten werden.

Der Bundesverband Lebensrecht und seine Mitgliedsvereine werden ihr Recht auf Meinungsfreiheit beim Marsch für das Leben am 21. September 2019 in Berlin wie immer friedlich und sachlich wahrnehmen.

Anbei die beiden Links zu den Werbefilmen zum Marsch für das Leben 2019:

https://www.youtube.com/watch?v=0ILhbhjLWp4

https://www.youtube.com/watch?v=bAXUgF7BPaA

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
Marsch für das Leben 2018 in Berlin

Nordwalde b. Münster, 28.08.2019

CDL kritisiert Handreichung des hessischen Innenministeriums zu Demonstration und Gebetsaktionen vor Abtreibungseinrichtungen und fordert: Der hessische Innenminister darf Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Abtreibung befürwortenden oder diese durchführenden Einrichtungen nicht willkürlich beschränken lassen.

Das Bundesland Hessen beabsichtigt mit einem neuen Erlaß des Innenministeriums, Demonstrationen und Mahnwachen vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen zu erschweren. Ziel des Erlasses soll es angeblich sein, so das Ministerium, das Recht der Frauen auf vertrauliche und anonyme Beratung zu schützen sowie deren Selbstbestimmungsrecht zu garantieren. Doch dies war auch bisher in keinem Falle gefährdet.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr hierzu Stellung:

„Nach dem Erlass (Handreichung) des hessischen Innenministers sind ab sofort Mahnwachen und Demonstrationen vor Beratungsstellen sowie vor Kliniken und Arztpraxen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, zu begrenzen. In Frankfurt haben seit dem Frühjahr 2017 zweimal jährlich – in der Fastenzeit vor Ostern und im Herbst bis zum Beginn der Adventszeit – Mitglieder des Vereins „40 Tage für das Leben“ von der Stadt genehmigte Mahnwachen als Gebetsaktion vor der Landesgeschäftsstelle von Pro Familia abgehalten. Dieses hatte massive Gegenreaktionen und Aktionen seitens eines Bündnisses „Frankfurt für Frauenrecht“ und Pro Familia Hessen ausgelöst, die ein Verbot dieser Mahnwachen und Gebetsaktionen vor Beratungsstellen durch die Stadt und die schwarz-grüne Landesregierung forderten.

Das Ministerium informiert jetzt durch den neuen Erlaß seine nachgeordneten Behörden über verschiedene Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern, die zu Formen der Meinungsäußerung gegen Schwangerschaftsabbrüche ergangen sind, allerdings ohne die hessischen Behörden anzuweisen, wie sie in solchen Einzelfällen konkret zu verfahren haben.

Wenn das Land Hessen auch nicht direkt eine „Bannmeile für Lebensrechtler“ um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken angeordnet hat, so erzeugt der neue Erlaß doch in der Öffentlichkeit bereits jetzt den Eindruck, daß das Bundesland Hessen Proteste gegen Abtreibungen unterbinden oder einschränken will. Es führt im Erlaß eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an, der davon ausgeht, daß in Einzelfällen „die aktive persönliche Ansprache“ durch Dritte auf der Straße auf die Themen Schwangerschaft oder Schwangerschaftskonflikt („Gehsteigberatung“) einen gravierenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frau darstellen kann. Daraus darf jedoch keineswegs geschlossen werden, daß dies auch für alle Aktionen im Nahbereich einer Beratungsstelle oder Abtreibungspraxis gelten soll, z.B. wenn auf eine solche persönliche Ansprache verzichtet wird bzw. nur allg. Informationsmaterial verteilt wird oder Gebetswachen gehalten werden.

Unterbinden von Sicht- oder Rufkontakt

Das hessische Ministerium will offensichtlich dazu anleiten, jeweden Sicht- oder Rufkontakt zwischen Demonstranten oder Betern zu den Frauen, die diese Einrichtungen aufsuchen, zu unterbinden. Minister Beuth gibt als Begründung an, daß die „Erzeugung von Schuldgefühlen“ und die „belehrende Einflussnahme“ weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ diene. Der Minister gibt zu, daß damit in das Versammlungsrecht eingriffen würde, hält diesen Schritt aber für „geboten, um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen“ zu schützen.

Da außer einem „aktive(n) Ansprechen der ratsuchenden Personen“ auch die „Übergabe von Informationsmaterial“ ausgeschlossen werden könne, geht es ganz offensichtlich dem Ministerium darum, ein Informations- und Beratungsmonopol vor allem staatlich anerkannter Beratungsstellen paternalistisch abzusichern. Wie weit ist es mit der Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen und der Demonstranten bestellt, wenn der Staat jetzt die Informationswege für beide Seiten festlegen und bestimmen will?

Zusätzlich nimmt man den Frauen, die sich in einer Konfliktlage und nicht selten auch unter Druck befinden, nun eine Möglichkeit, zusätzliche Infos über weitere wertschätzende Hilfs-und Unterstützungsangebote für sich und ihr Kind zu erhalten. Gerade durch die Gebetsaktionen wird das mögliche „Ja“ zum Kind noch einmal signalisiert, wobei die Anonymität der Frauen völlig gewahrt bleibt, da diese ja keinerlei Gespräch wider Willen führen müssen. Daß sie noch einmal mit einer solchen Präsenz vor Ort konkret für das Leben ihres ungeborenen Kindes gewonnen werden sollen, zeigt Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Unterstützungsbereitschaft und ist weder ein Angriff auf die Selbstbestimmung oder auf die Anonymität der Frauen, die in vollem Maße hier als vertraulich und sowieso ergebnisoffen gewahrt bleiben.

Einerseits wird seit langem auf Bundesebene beim § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) darum gestritten, inwieweit Frauen angeblich immer noch Informationen über Abtreibungen vorenthalten (!) werden, andererseits sollen aber die Frauen in Hessen vor Ort nicht auf Hilfsangebote aufmerksam gemacht werden. Die Ansprache vor den Einrichtungen werden durch diesen Erlass gefährdet: Wo bleiben die Anerkennung des Selbstbestimmungs-, Meinungs- und Demonstrationsrechts der Frauen und Männer, die sich für das Leben des ungeborenen Kindes ehrenamtlich durch Mahnwachen, Gebetsaktionen oder Demonstrationen einsetzen? Wieso wertet die Landesregierung Hessen diese selbstbestimmten und friedlichen Aktionen ihrer Bürger willkürlich gar als „Belästigungen“?

Der Erlaß zitiert immerhin auch eine Entscheidung des VG Freiburg, wonach „allgemein gehaltene Formen des Protestes und der Meinungskundgabe gegen Schwangerschaftsabbrüche weiterhin und zumindest in der Nähe der betreffenden Orte möglich sein müssen“, ferner eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach welcher Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche in der Nähe von Arztpraxen grundsätzlich hingenommen werden müssen. Doch das Wo, Wie und Wann kann zukünftig jede hessische Stadt selbständig begrenzen.

Gegen geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR)

Leider ist nun damit zu rechnen, daß die zuständigen Behörden zunehmend versuchen werden, Meinungskundgebungen von Lebensrechtlern im Nahbereich von Beratungsstellen weiter einzuschränken. Doch dem hessischen Vorgehen steht die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR) geradezu diametral gegenüber. 2015 hatte der EGMR in einem Fall aus Deutschland entschieden, daß das Verbot etwa Flugblätter vor einer Arztpraxis zu verteilen, gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und das verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum verstößt.

Angesichts von 8.538 allein 2018 in Hessen gemeldeten Abtreibungen kann es aber nur zu wenig Information und Werbung für ein Ja zum Kind geben, nicht zu viel. Das sollte auch die schwarz-grüne Landesregierung wissen. „Schutzzonen“ für Schwangere müssen gleichzeitig auch Schutzzonen für Kinder sein, sonst ist das Bekenntnis zum Lebensrecht des Kindes völlig unglaubwürdig. Wenn Abtreibungsbefürworter nun diese hessische Lösung als vorbildlichen Fortschritt bejubeln, sollten sich die Bürger fragen, wie es zum einen mit den Grundrechtsschutz des Staates bestellt ist, der friedliche Meinungsäußerung im Interesse des Lebensrechtes jedes Kindes nicht jederzeit und überall zulassen will, sondern öffentlich nur noch in bestimmten räumlichen oder zeitlichen „Korridoren“.

Und zusätzlich ergibt sich bei diesem neuem Erlaß, der vor allem im links orientierten politischen Spektrum schon begeisterte und dankbare Resonanz findet, die drängende Frage, bei welchen anderen politischen Themen möglicherweise nach ähnlichen Mustern öffentlich Grundrechte der Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit begrenzt und eingeschränkt werden könnten. Der Erlaß setzt bedenkliche politische Signale. Die CDL sieht solche Entwicklungen als für eine offene und pluralistische Demokratie besorgniserregend an. Deshalb bedarf dieser Vorgang aus unserer Sicht einer eingehenden juristischen Prüfung, um die wir uns bemühen werden.“

Zusätzliche Details zur neuen Regelung finden Sie u.a. in einem Beitrag der Hessenschau vom 22.08.19.

——————

Odila Carbanje, Stellv. Bundesvorsitzende
Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Alexandra M. Linder – Vorsitzende des BVLs – in der aktuellen Ausgabe KATHOLISCHE SONNTAGSZEITUNG

KATHOLISCHE SONNTAGSZEITUNG
für Deutschland/Neue Bildpost 
für das Bistum Regensburg
24./25. August 2019 / Nr. 34

Pressemitteilung der ALfA e.V. vom 27.08.2019

Zu der vom hessischen Innenministerium erlassenen „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski:

„Der Erlass des hessischen Innenministeriums ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

Wieso Frauen in Schwangerschaftskonflikten, die eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen, vor Sichtkontakt mit teils still betenden Lebensrechtlern und höflich dargebotenen Informations- und Hilfsangeboten ‚geschützt’ werden müssen, erschließt sich der Aktion Lebensrecht für Alle nicht.

Die Behauptung, die friedliche und Schwangeren zugewandte Präsenz von Lebensrechtlern vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken ziele auf eine ‚Erzeugung von Schuldgefühlen und belehrende Einflussnahme’ der ratsuchenden Frauen ab, entspricht nicht den Tatsachen. Das schließt nicht aus, dass die eine oder andere Frau dies so empfinden mag. Aber wenn das der Maßstab ist, dann müsste man auch Eltern mit Kinderwagen oder Lehrern mit Schulklassen verbieten, sich den genannten Einrichtungen auf Sicht- und Hörweite während deren Öffnungszeiten zu nähern. Es wird sicher auch Frauen geben, bei denen der Anblick eines Kinderwagens oder einer Schulklasse Schuldgefühle erzeugt.

Es ist bemerkenswert, dass das CDU-geführte hessische Innenministerium mit dem Erlass de facto – wie von der Partei DIE LINKE gefordert – eine Bannmeile für Lebensrechtler um Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken errichtet. Dies umso mehr, als die Position der Partei DIE LINKE in sich völlig inkonsistent ist. Im Streit um die Reform des § 219 StGB fordert die Partei die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen und argumentiert, Frauen seien selbstbestimmt und ließen sich nicht von Werbung für Abtreibungen beeinflussen. Nun müssen dieselben selbstbestimmten Frauen aber vor Werbung für das Leben – die bisher kein Straftatbestand ist – geschützt werden. Das ist völlig absurd.

Oft sind es ausschließlich Lebensrechtsorganisationen, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten tatkräftig unterstützen und mit denen, die das wünschen, Lösungen für die Probleme erarbeiten, die sie eine Abtreibung erwägen lassen – angefangen von der Kinderbetreuung, über die Wohnungs- und Jobsuche bis hin zum Ämtergang. Somit erweist das hessische Innenministerium Schwangeren mit der Verbannung von Lebensrechtlern aus dem Umfeld von Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Praxen und Kliniken einen echten Bärendienst, dessen rechtliche Überprüfung sich die ALfA vorbehält.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev