Bundesverband Lebensrecht e.V. lehnt aggressive, belästigende und diffamierende Verhaltensweisen ab.

Berlin, 30.08.2019 

Die Handreichung des hessischen Innenministers zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken kommentierte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., heute in Berlin:

Zwar nennt Minister Beuth das Papier lediglich eine „Handreichung“, jedoch zeigen die Begründung und die Reaktionen von Abtreibungsverfechtern, dass ein Verbot der Meinungsfreiheit vor solchen Institutionen offenbar die Intention des Papiers ist. 

Der Bundesverband Lebensrecht e.V. lehnt aggressive, belästigende und diffamierende Verhaltensweisen vor diesen Einrichtungen ab. Davon zu unterscheiden ist jedoch eine seriöse und respektvolle Beratungs-Ansprache von Frauen im Schwangerschaftskonflikt; nicht wenige Frauen nehmen diese dankbar an und führen gerne ein Gespräch. Die dort bereitstehenden Berater/innen geben den Frauen das, worauf sie ein Anrecht haben, nämlich vollständige Informationen und Hilfsangebote. Im Gespräch mit den Frauen erfährt man häufig, ebenso wie in zahlreichen anderen Beratungsgesprächen, dass sie solche Informationen und Hilfsangebote in den Scheinberatungsstellen nicht erhalten haben. Da jede angesprochene Frau das Gespräch ablehnen kann, entsteht weder eine Belästigung noch eine Bedrängung.

In der Einleitung der Handreichung weist das hessische Innenministerium auf die Verantwortung des Staates für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungskonzepts bei der Schwangerschaftskonfliktberatung hin. Um der genannten Verantwortung gerecht zu werden, sollten Behörden lieber die offenbar nicht durchweg vorhandene Beratungsqualität in den Scheinberatungsstellen überprüfen, statt eine seriöse Gehsteigberatung zu verbieten. 

Das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gilt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.11.2015 auch vor Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Gebetsgruppen, Mahnwachen und Demonstrationen dürfen dort folglich ebenso wenig verboten werden.

Der Bundesverband Lebensrecht und seine Mitgliedsvereine werden ihr Recht auf Meinungsfreiheit beim Marsch für das Leben am 21. September 2019 in Berlin wie immer friedlich und sachlich wahrnehmen.

Anbei die beiden Links zu den Werbefilmen zum Marsch für das Leben 2019:

https://www.youtube.com/watch?v=0ILhbhjLWp4

https://www.youtube.com/watch?v=bAXUgF7BPaA

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
Marsch für das Leben 2018 in Berlin