ALfA: Falsch und inkonsistent – Kaminski: Hessens Innenministerium erweist Schwangeren einen Bärendienst

Pressemitteilung der ALfA e.V. vom 27.08.2019

Zu der vom hessischen Innenministerium erlassenen „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski:

„Der Erlass des hessischen Innenministeriums ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

Wieso Frauen in Schwangerschaftskonflikten, die eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen, vor Sichtkontakt mit teils still betenden Lebensrechtlern und höflich dargebotenen Informations- und Hilfsangeboten ‚geschützt’ werden müssen, erschließt sich der Aktion Lebensrecht für Alle nicht.

Die Behauptung, die friedliche und Schwangeren zugewandte Präsenz von Lebensrechtlern vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken ziele auf eine ‚Erzeugung von Schuldgefühlen und belehrende Einflussnahme’ der ratsuchenden Frauen ab, entspricht nicht den Tatsachen. Das schließt nicht aus, dass die eine oder andere Frau dies so empfinden mag. Aber wenn das der Maßstab ist, dann müsste man auch Eltern mit Kinderwagen oder Lehrern mit Schulklassen verbieten, sich den genannten Einrichtungen auf Sicht- und Hörweite während deren Öffnungszeiten zu nähern. Es wird sicher auch Frauen geben, bei denen der Anblick eines Kinderwagens oder einer Schulklasse Schuldgefühle erzeugt.

Es ist bemerkenswert, dass das CDU-geführte hessische Innenministerium mit dem Erlass de facto – wie von der Partei DIE LINKE gefordert – eine Bannmeile für Lebensrechtler um Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken errichtet. Dies umso mehr, als die Position der Partei DIE LINKE in sich völlig inkonsistent ist. Im Streit um die Reform des § 219 StGB fordert die Partei die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen und argumentiert, Frauen seien selbstbestimmt und ließen sich nicht von Werbung für Abtreibungen beeinflussen. Nun müssen dieselben selbstbestimmten Frauen aber vor Werbung für das Leben – die bisher kein Straftatbestand ist – geschützt werden. Das ist völlig absurd.

Oft sind es ausschließlich Lebensrechtsorganisationen, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten tatkräftig unterstützen und mit denen, die das wünschen, Lösungen für die Probleme erarbeiten, die sie eine Abtreibung erwägen lassen – angefangen von der Kinderbetreuung, über die Wohnungs- und Jobsuche bis hin zum Ämtergang. Somit erweist das hessische Innenministerium Schwangeren mit der Verbannung von Lebensrechtlern aus dem Umfeld von Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Praxen und Kliniken einen echten Bärendienst, dessen rechtliche Überprüfung sich die ALfA vorbehält.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178 5888300
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