Das EU-Parlament hat in seiner heutigen (17.12.25 ) Sitzung eine Entschließung zur Unterstützung der Forderungen der pro-Abtreibung-Initiative „My Voice, my Choice“ verabschiedet. Danach sollen u. a. künftig Mittel aus EU-Steuergeldern bereitgestellt werden, um Frauen Abtreibungen in einem anderen Mitgliedsland zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL)  Susanne Wenzel kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Die Mitgliedsstaaten haben im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, dass die EU auch in gesundheitspolitischen Belangen, die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen und zu achten hat. (Art. 168 Abs.7 AEUV). Die Kompetenzen der EU in diesem Bereich sind ausdrücklich auf unterstützende Maßnahmen beschränkt. (Art. 6)

Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der Abtreibung, die auch die ethische und gesellschaftliche Grundhaltung der Gesellschaften der Mitgliedsstaaten widerspiegeln, drohen nun unterlaufen zu werden.

Die Abtreibungsbefürworter im Parlament, die in der bereits gestern geführten Parlamentsdebatte wie schon in vergangenen Debatten durch ihre ungeheure Aggressivität auffielen, bringen Frauen in Deutschland konkret in die Gefahr, künftig von der wichtigen Beratung und den angebotenen Hilfsmöglichkeiten abgeschnitten zu werden. Mit der heutigen Entscheidung hat das Europaparlament einmal mehr seine lebensfeindliche Haltung gegenüber Kindern im Mutterleib dokumentiert.

Die Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil im Konzept zum Schutz von Kindern vor der Geburt, da sie Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen sowie den Frauen im Schwangerschaftskonflikt Schutz und Hilfe bieten soll. Durch die Einführung eines „Abtreibungstourismus“ würde das Beratungsangebot in Deutschland unterlaufen und wir können Frauen im Schwangerschaftskonflikt so nicht mehr erreichen. Studien haben nachgewiesen, dass Frauen in den meisten Fällen im Schwangerschaftskonflikt unter einem enormen Druck stehen, auch ausgelöst durch Partner bzw. das Umfeld. Eine wirklich „freie und verantwortungsbewusste Entscheidung“, welche die Entschließung ausdrücklich schützen will, ist so nahezu unmöglich, ebenso können den Frauen in der Konfliktlage keine adäquate Hilfen mehr angeboten werden. Frauen brauchen in dieser so elementaren und existenziellen Krise  Hilfen für sich und ihre vorgeburtlichen Kinder. Die Erleichterung von Abtreibungen, wie sie das EU-Parlament hier unterstützt, ist ganz sicher nicht die Lösung.

Die EU-Kommission hat gestern ihre Entscheidung über die Forderungen von „My Voice, My Choice“ für den 2. März 2026 angekündigt. Sie ist dabei nicht an die Entschließung des Parlamentes gebunden, dennoch ist die Entschließung des Parlaments ein fatales Signal an die von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführte Kommission.

Die Kommission sollte sich bei ihren Abwägungen vergegenwärtigen, dass tatsächlich weitaus mehr als eine weitere Verletzung der Souveränität der EU-Staaten auf dem Spiel steht: Sollte die Kommission dem Anliegen folgen und gegen die Regelungen und vor allem die Werte der EU verstoßen, würde dies auch zu einer weiteren Entfremdung bei vielen Bürgern beitragen.

Ein Eingreifen der EU in die nationale Gesetzgebung in dieser bedeutenden Frage liefe nicht nur den EU-Verträgen zuwider, sondern auch der Europäischen Grundrechtecharta, die Europa verpflichtet, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art.1 ) und das Recht auf Leben festschreibt (Art. 2).

Es wäre überdies das historische politische Vermächtnis einer christdemokratischen Kommissionspräsidentin, die zudem selbst Mutter und darüber hinaus auch noch Fachärztin für Gynäkologie ist, also um die Risiken der Abtreibungen für die Frauen weiß, wenn die Abtreibung unter ihrem Vorsitz in den EU-Mitgliedsstaaten weiter etabliert würde.


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Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erinnert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) daran, dass die Menschenwürde – und damit auch die Menschenrechte – für jeden Menschen gelten, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Entwicklungsstadium.

„Die Anerkennung eines Rechts auf Abtreibung steht in offenem Widerspruch zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben, das für alle gilt – auch für die Ungeborenen“,  erklärt Cornelia Kaminski. „Wo die Tötung des ungeborenen Kindes zu einem Rechtsanspruch erklärt wird, fallen andere Menschenrechte auch.“

Dies gilt etwa im Bereich Gewissens- und Religionsfreiheit: Der Druck auf medizinisches Personal, an Abtreibungen mitzuwirken, nimmt zu. Ärztinnen, Hebammen und Pflegekräfte, die aus Gewissens- oder Glaubensgründen ablehnen, verlieren nicht selten ihre berufliche Perspektive. „Wo die Berufsausübung faktisch nur unter Aufgabe der Gewissensfreiheit möglich ist, steht es schlecht um die Menschenrechte“, so Kaminski.

Auch für kirchliche Einrichtungen wächst der Druck: Einrichtungen, die keine Abtreibungen in ihren Häusern zulassen wollen, sehen sich zunehmend rechtlichen und politischen Angriffen ausgesetzt. Doch die Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, Handlungen zu verweigern, die der eigenen Glaubensüberzeugung widersprechen.

Die ALfA warnt daher: Wird Abtreibung selbst zum Menschenrecht erklärt, verliert der Menschenrechtsschutz seine universale Grundlage. Menschenrechte dienen dem Schutz der Schwächsten – nicht der Rechtfertigung ihrer Tötung.

„Der Tag der Menschenrechte sollte uns daran erinnern, dass Menschenrechte unteilbar sind“, betont Kaminski. „Wer das Lebensrecht der Ungeborenen und die Freiheitsrechte derer, die Leben schützen wollen, schwächt, gefährdet den Kern der Menschenwürde selbst.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de  / Telefon: 0661/95250184

von Odila Carbanje, stellv. Bundesvorsitzende der CDL

Mich hat die Nachricht vom Tod Matin Lohmanns, wie so viele andere auch, tief erschüttert. Vor gut einem Jahr haben wir uns beim Marsch für das Leben in Köln noch getroffen. Er kam mit seiner Frau Heike zu unserem Stand und wir haben uns lange über die politische Lage, aber auch über private Dinge ausgetauscht. Als Martin Vorsitzender des BVL war, durfte ich zwei Jahre lang seinem Vorstand als Vertreterin der CDL angehören. Die konstruktiven Vorstandssitzungen fanden oft bei ihm Zuhause statt, wo wir eine äußerst gastfreundliche Aufnahme erfuhren, nicht zuletzt auch durch seine liebe Frau Heike. Martin Lohmann hat in seiner Amtszeit immer versucht, ausgleichend und integrierend zu wirken und war auch offen für alle neuen Ideen. Da er im wahrsten Sinne des Wortes ein echter Konservativer war, hat er immer die rechte Mischung aus Neuerungen und Bewahren gefunden. Der Marsch für das Leben, den es damals nur in Berlin gab, erfreute sich in seiner Amtszeit immer größerer Beliebtheit. Klar in seiner Haltung zum Lebensschutz ging er in die Öffentlichkeit und warb für unser Anliegen. Dabei nutzte er seine ausgezeichneten Kontakte bei den Kirchen, in der Politik und bei den Medien. Einer der Höhepunkte war dabei für mich eine Audienz bei Papst Franziskus, die durch Martins Wirken zustande kam. Papst Franziskus dankte uns für unsere Arbeit, segnete uns und bestärkte uns in unserem Engagement fortzufahren. In unserer Vorstandsgruppe, die nach Rom gefahren war, war auch ein Protestant, der, wie wir alle, sehr beeindruckt von diesem Erlebnis wieder nach Hause fuhr. Obwohl Marin Lohmann kein Geheimnis aus seiner überzeugten Zugehörigkeit zur römisch- katholischen Kirche machte, war ihm die Ökumene sehr wichtig. Auch das zeigte sich beim Marsch für das Leben. So bezeichnete er die große Gemeinschaft beim Marsch auch als „die wahre gelebte Ökumene“.
Was ich immer mit Martin Lohmann verbinden werde, sind seine fundierten Kenntnisse, seine konsequente Haltung, sein mutiges Auftreten und seine humorvolle Art. Die große Lebensfreude, die er ausstrahlte, zog er aus seinem tiefen Glauben an Gott. Möge Gott ihn nun mit offenen Armen empfangen und seiner Frau Heike und seiner Tochter Prisca viel Kraft und Trost schenken.


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Mutig, konsequent und kompetent – Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann
Foto: David Vogt

Gestern, am 24. November, ist Dr. h.c. Martin Lohmann im Alter von 68 Jahren verstorben.

Martin, der sich sein Leben lang unermüdlich für das Lebensrecht eingesetzt hat, wurde im Oktober 2009 zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht e.V. gewählt und hatte das Amt bis zum Frühjahr 2017 inne.

In dieser herausfordernden Zeit hat er konsequent, mutig und mit hoher journalistischer Kompetenz zum stetigen Wachstum des Marsches für das Leben in Berlin wesentlich beigetragen. Die Wahrung der Würde des Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, Freiheit in Verantwortung und die Bewahrung der gesamten Schöpfung waren ihm wichtige Anliegen, die er zeitlebens in der katholischen Kirche, in Politik und Gesellschaft voranbrachte.

Er sah nicht nur die konkreten Gefahren für vorgeburtliche Kinder oder Menschen am Lebensende, sondern auch darüber hinaus die Folgen für Humanität und Ethik. Dabei scheute er keine Debatte und keine unbequemen Fragestellungen. Er nahm Kritik und öffentliche Diffamierungsversuche ebenso in Kauf wie berufliche Nachteile. „Veritas liberabit vos“ – „Die Wahrheit wird euch frei machen“ war einer seiner zentralen Leitsätze. Für sein Lebensrechtswirken erhielt er 1993 den Stiftungspreis der Stiftung Ja zum Leben.

Im Grußwort der von ihm gegründeten Akademie für das Leben zum Marsch für das Leben 2020 heißt es: „Der Marsch für das Leben wird von Mal zu Mal wichtiger. Das Zeugnis für das Leben vor Ort von Tag zu Tag auch. Das Recht auf Leben gilt immer – oder eben niemals. Es ist unteilbar.“

Für dieses lebenslange Engagement sind wir, der Vorstand, die Mitarbeiter und Ehrenamtler des Bundesverbands Lebensrecht und seiner Mitgliedsorganisationen, ihm sehr dankbar. Wir trauern mit seiner Frau Heike und seiner Tochter Prisca, werden Martins Stimme für das Leben vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Requiescat in pace.

Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen macht die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) auf eine besonders brutale, aber oft versteckte Form der Gewalt aufmerksam: die Leihmutterschaft. Während die öffentliche Debatte sich meist auf häusliche oder sexuelle Gewalt konzentriert, etabliert sich weltweit ein gewinnbringender Markt, der die Sehnsucht nach einem eigenen Kind durch Ausbeutung von Frauen insbesondere in ärmeren Ländern erfüllt. Moderne reproduktive Praktiken – der Verkauf von Eizellen sowie die sogenannte Leihmutterschaft – geraten hierbei zunehmend in den Fokus internationaler Menschenrechtsexpertinnen.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, mahnt in ihrem aktuellen Bericht eindringlich: „Die Praxis der Leihmutterschaft ist geprägt von Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Sie verstärkt patriarchale Normen, indem sie den Körper von Frauen zu einer Ware macht und Leihmütter und Kinder schweren Menschenrechtsverletzungen aussetzt.“​

Wenn Alsalem in ihrem Bericht Leihmutterschaft als „moderne Form der Sklaverei“ beschreibt, trifft sie damit den Nagel auf den Kopf. Frauen in Leihmutterschaftsverhältnissen leben in Unfreiheit und ständiger Kontrolle durch die Agenturen und Bestelleltern. Sie haben keinerlei Rechte bezüglich des Kindes, das sie austragen – bis hin zur Verpflichtung, dieses bei Auffälligkeiten jederzeit abtreiben zu lassen. Zudem erleben sie zahlreiche Formen von Gewalt: Keine reiche Frau trägt für ärmere Frauen ein Kind aus, in nahezu allen Fällen wird entweder die finanzielle Not der Frauen ausgenutzt oder psychischer Druck ausgeübt. Hinzu kommen erhebliche gesundheitliche Gefahren, über die sie oft nur unzureichend aufgeklärt werden:  Ihr Risiko für Komplikationen in der Schwangerschaft und nach der Geburt ist deutlich erhöht, wobei medizinische Eingriffe wie unnötige Kaiserschnitte, Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck und Präeklampsie häufiger auftreten als bei üblichen Schwangerschaften. Viele Leihmütter berichten zudem davon, dass sie nach der Geburt abrupt allein gelassen werden, ihre Bedürfnisse und Nachsorge ignoriert werden und sie mit körperlichen und seelischen Narben zurückbleiben. Reem Alsalem beklagt in ihrem Bericht, dass es zu Praktiken komme, „die Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen.“​​

Alsalem fordert daher ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft und ruft Regierungen dazu auf, nicht die Frauen, sondern die Profiteure und Auftraggeber zur Verantwortung zu ziehen. Ihr Appell ist eindeutig: „Die Leihmutterschaft in all ihren Formen muss abgeschafft werden.“​

Die ALfA schließt sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Leihmutterschaft widerspricht dem Schutz der Menschenwürde und den Grundrechten von Frauen und Kindern. „Am heutigen Tag rufen wir die Politik dazu auf, dem Beispiel internationaler Menschenrechtsexperten zu folgen und sich klar gegen Leihmutterschaft zu positionieren – Deutschland täte gut daran, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen“, so die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Augsburg, 20. November 2025 – Zum Internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e. V. vor einem nie dagewesenen Ausmaß der Missachtung von Kinderrechten in Deutschland und Europa.

„Noch nie galten die Rechte der Kinder so wenig wie heute“, erklärt Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA. „Politische und gesellschaftliche Entwicklungen führen mehr denn je dazu, dass Kinderrechte den Wünschen und Interessen Erwachsener geopfert werden.“

Besonders deutlich wird dies bei Reproduktionsverfahren wie der sogenannten „Leihmutterschaft“ und der Eizellspende – die international in aller Regel keinesfalls eine Spende ist, sondern ein Handel: Frauen verkaufen die nach Hormonstimulation produzierten Zellen, die Nachfrage bestimmt den Preis. Auch „Leihmütter“ werden für ihre Dienste bezahlt – den eigentlichen Gewinn machen in beiden Fällen Vermittlungsagenturen. „Wo Eizellen und Gebärmütter zur Ware gemacht werden, wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf eine Familie mit Mutter und Vater systematisch untergraben“, so Kaminski. „Das Kind wird zum Ergebnis von Verträgen und medizinischer Machbarkeit, nicht mehr als eigenständige Person mit eigenen Rechten gesehen.“

Leider sind auch in Deutschland Kinder von diesen Entwicklungen bedroht. Messen wie die „Wish for a baby“ bieten Agenturen zweimal im Jahr eine Plattform für die Gewinnung von Kunden. Was dabei vollständig ausgeblendet wird: Per Leihmutterschaft und Eizellspende werden Waisen produziert, damit diese dann von den Bestelleltern adoptiert werden können. Eine Überprüfung auf Eignung der Eltern findet, anders als bei regulären Adoptionsverfahren, nicht statt. Kinder, die den Vorstellungen nicht entsprechen, werden entweder zur Abtreibung freigegeben oder einfach nach der Geburt nicht abgeholt – auch von deutschen Bestelleltern.

Gleichermaßen gefährdet die europaweite Initiative „My Voice, My Choice“ die Rechte ungeborener Kinder. Während die Initiative vordergründig Zugang zu sogenannten sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen fordert, läuft sie de facto darauf hinaus, das Recht auf Leben ungeborener Kinder EU-weit zu relativieren und nationale Schutzstandards auszuhebeln. „Mit Hilfe von EU-Mitteln und grenzüberschreitender Finanzierung sollen Abtreibungen überall zugänglich gemacht werden – das widerspricht nicht nur EU-Recht, das die Regelung von Abtreibungen ausdrücklich in die Hoheit der Mitgliedsstaaten legt, sondern hebelt das wichtigste aller Kinderrechte aus: das Recht auf Leben,“ so Kaminski weiter. Das alles zeigt: Alle Bekenntnisse zu Kinderrechten sind Schall und Rauch, wenn eine Gesellschaft nicht von Anfang an vollumfänglich den Wert und das Leben eines jeden Kindes, auch vor seiner Geburt, achtet und schätzt.

Die ALfA ruft daher dazu auf, Kinderrechte nicht nach Belieben zu interpretieren oder auszuhöhlen, sondern sie vom ersten Moment des Lebens an vollumfänglich zu achten – unabhängig davon, wie erwünscht oder geplant das Kind ist. „Kinderrechte enden nicht am Kreißsaal – ihre Anerkennung und ihr Schutz müssen mit der Empfängnis beginnen“, mahnt Kaminski.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Zum gemeinsamen assistierten Suizid der Kessler-Zwillinge und dem medialen Umgang damit sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zwei Menschen haben vor etwa einem Jahr entschieden, dass sie das Sterben selbst in die Hand nehmen möchten, und sind in die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ eingetreten, die etwa drei Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen jährlich einnimmt. Nach sechs Monaten Mitgliedschaft hat man ein Anrecht darauf, für 4.000,– Euro allein oder für 6.000,– Euro zu zweit Suizidbeihilfe zu erhalten. In den Medien wird breit darüber berichtet, viele loben die „Selbstbestimmung“, Todeszeitpunkt und Todesart selbst zu wählen, statt auf den Tod zu warten und vielleicht zu leiden. Diese Form der Quasi-Verherrlichung eines tragischen Todes ist gefährlich, weil sie Menschen in suizidalen Lebenslagen dazu bringen kann, sich jetzt auch umzubringen oder umbringen zu lassen. In traurigem Ausmaß konnte man diesen sogenannten Werther-Effekt bei der Selbsttötung des Fußballers Robert Enke erleben: Nach Bekanntwerden seines Suizids stiegen die Selbsttötungszahlen sprunghaft an. Hier sollten die Medien deutlich mehr Verantwortung übernehmen, wenn über solche Vorfälle berichtet wird.

Vielmehr aber müssen kritische Fragen zur Ethik und zu den Hintergründen gestellt werden: Kann ein Jurist, der die Personen nicht kennt, ohne entsprechende Fachausbildung den psychischen und physischen Zustand, die Vorgeschichte und die Autonomie dieser Personen bewerten? Haben die beiden 89-jährigen Damen ohne Einfluss von außen, ohne akuten Schmerzzustand, ohne Einfluss durch Medikamente, ohne Angst vor Einsamkeit, vor der Zukunft, vor Leiden etc. diese Entscheidung getroffen? Hat man ihnen alternative Handlungsweisen ausreichend dargelegt, zum Beispiel palliative Versorgung, Zuwendung, Therapiemöglichkeiten? Welche möglicherweise beeinflussende Rolle spielen die Verantwortlichen des Sterbevereins, deren Interesse ja darin liegt, „positive“ Sterbebeispiele zu bewerben, vom Eintritt in die Organisation bis zur Todesentscheidung?

Jeder, der mit Schwerstkranken, mit sehr alten, leidenden Menschen und suizidalen Menschen zu tun hat, weiß, dass die Psyche, die Stimmung, der Lebenswille sich fast täglich ändern können, je nach den Umständen, dem Schmerzzustand, den Heilungsaussichten. Es spielt sogar eine Rolle, wer an diesem Tag zu Besuch kommt: ein mürrischer Pfleger oder eine Enkelin mit einem für die Oma gemalten Sonnenbild.

In einem der wohlhabendsten Staaten der Welt muss niemand einsam, mit starken Schmerzen oder Leiden sterben, wenn der Wille dazu da ist. Menschen in schweren Lebenslagen, die über Suizid nachdenken, diesem Schicksal zu überlassen und die Selbsttötungsabsicht zur Autonomie zu erklären, ist inhuman. Immer mehr Menschen leben einsam, es gibt immer mehr alte Menschen, die die Sozialkassen und Rententöpfe „belasten“. Eine Legalisierung oder auch nur Akzeptanz des assistierten Suizids ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen verheerend und für Staat und Gesellschaft ein Armutszeugnis.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zur heutigen Entscheidung im FEMM-Ausschuss zum EU-weiten Recht auf Abtreibung nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Mit Bedauern nimmt die ALfA die positive Abstimmung über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ im FEMM-Ausschuss zur Kenntnis. Diese Initiative präsentiert den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen als grundlegendes Menschenrecht – verbunden mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung. „Wir warnen ausdrücklich vor einer Fehlinterpretation der Menschenrechte,“ so Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA. „Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen. Menschen haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde besitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt. Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben

Die Resolution des FEMM-Ausschusses fordert die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollen. Damit wird die ausdrücklich den Nationalstaaten zustehende Kompetenz übergangen. Die EU besitzt keinerlei Recht, nationale Regelungen zur Abtreibung auszuhebeln oder zu umgehen – insbesondere nicht durch finanzielle Förderung von Abtreibungstourismus für Bürgerinnen anderer Staaten. Jedes andere Vorgehen wäre ein Bruch des Subsidiaritätsprinzips und gefährdet die europäische Rechtsordnung.​

Die ALfA stellt fest: Die Resolution unterstreicht zwar ein Recht auf essenzielle Gesundheitsversorgung. Aber: Abtreibung ist grundsätzlich keine Dienstleistung zur Wiederherstellung von Gesundheit. Im Gegenteil: Wissenschaftliche Studien zeigen: Über 90% der Frauen leiden körperlich nach einer Abtreibung, bei medikamentöser Abtreibung sind es über 95%. Die Studienlage belegt zudem eindeutig: Abtreibungen sind psychisch hoch belastend – eine kanadische Studie von 2025 weist eindrücklich nach, dass Frauen nach Abtreibung deutlich häufiger psychisch krank werden als nach Geburt.  Für das ungeborene Kind ist eine Abtreibung ohnehin nie ein Angebot zur Wiederherstellung von Gesundheit.​

Auch die Forderung nach Solidarität und Förderprogrammen greift zu kurz: Reproduktive Rechte bestehen im Recht auf Fortpflanzung, nicht auf Abtreibung. Wahre Solidarität bedeutet die Förderung von Schwangeren und Familien, z.B. durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuung und steuerliche Entlastungen – und nicht die Unterstützung von Abtreibungen.

Die EBI „My Voice, My Choice“ hat deutlich weniger Unterschriften gesammelt als die Lebensrechtsinitiative „One of Us“ und ist damit keinesfalls Ausdruck europäischer Werte. Europas Fundament ist die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechts gemäß Grundrechtecharta. Eine Initiative, die diese Prinzipien missachtet, stellt die europäische Grundordnung in Frage. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, bei der nun anstehenden Abstimmung die politischen, juristischen und ethischen Auswirkungen grundsätzlich abzuwägen und für den Schutz des Lebens einzutreten,“ so Kaminski.


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Am Samstag, den 18. Oktober feierten die Christdemokraten für das Leben (CDL) ihr vierzigjähriges Bestehen im Rahmen einer festlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. 

Nach der Begrüßung und einem fundierten Überblick über vier Jahrzehnte CDL-Themen durch die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, ließ die jetzige Ehrenvorsitzende und im Laufe der CDL-Geschichte zweite Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, die Geschichte der CDL Revue passieren und blickte auf tragende Grundprinzipien der Lebensrechtsarbeit.

Lag zu Beginn der Schwerpunkt der CDL-Arbeit noch auf der Abtreibung, erweiterte sich der Themenkreis während der 19-jährigen Amtszeit von Löhr deutlich, etwa um neue Fragen des Embryonenschutzes, Organtransplantation und Sterbehilfe. Auch die Arbeit veränderte sich und die Organisation von Fachtagungen, die Medienarbeit, Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und der Aufbau bundesweiter Kooperationen, Expertenkreise und des Bundesverbandes Lebensrechts gewann stark an Bedeutung.

Juristischer Mittelpunkt des Tages war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Bonn und Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Hillgruber sprach über die Bedeutung des Grundrechts auf Leben für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Leben schütze zunächst die bloße physische Existenz, ohne qualifizierende weitere Merkmale, ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, -tüchtigkeit, „Nutzen“ für die Gesellschaft. Hillgruber machte darauf aufmerksam, dass jeder, der aus dem Recht auf Leben nur noch ein Recht für Geborene, Leistungsfähige und Gesunde machen will, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Menschenwürde und Recht auf Leben seien nicht exklusiv, d. h. also bestimmten Menschen zu gewähren, sondern inklusiv und gelten für alle Menschen gleichermaßen. „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben „zu weit“ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“, so Hillgruber.

Hubert Hüppe, der mit Johanna Gräfin von Westphalen Mitgründer der CDL ist, blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die Anfangsjahre zurück und die Motivation zur Gründung der CDL, die er u. a. in der vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwar angekündigten aber nicht verwirklichten „geistig-moralischen Wende“ auch in Bezug auf den Lebensschutz sah.

Die CDL und Stiftung Ja zum Leben sind seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1987 durch die Gräfin von Westphalen und ihren ältesten Sohn, Friedrich Wilhelm stets eng verbunden gewesen. Die Geschäftsführerin der Stiftung „JA zum Leben“, Elisa Ahrens überbrachte eine Grußbotschaft ihrer Tochter, der heutigen Stiftungsvorsitzenden Marie Elisabeth Hohenberg. Auch Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), dessen Gründung im Jahr 2001 die CDL maßgeblich mitgetragen hat, gratulierte mit ihrem Grußwort und dankte der CDL für ihren nachhaltigen und bleibenden Einsatz.

Weitere Grußworte waren vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der Paneuropa-Union Bernd Posselt übersandt worden. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eine Videobotschaft an die Versammlung geschickt.


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