von Odila Carbanje, stellv. Bundesvorsitzende der CDL

Mich hat die Nachricht vom Tod Matin Lohmanns, wie so viele andere auch, tief erschüttert. Vor gut einem Jahr haben wir uns beim Marsch für das Leben in Köln noch getroffen. Er kam mit seiner Frau Heike zu unserem Stand und wir haben uns lange über die politische Lage, aber auch über private Dinge ausgetauscht. Als Martin Vorsitzender des BVL war, durfte ich zwei Jahre lang seinem Vorstand als Vertreterin der CDL angehören. Die konstruktiven Vorstandssitzungen fanden oft bei ihm Zuhause statt, wo wir eine äußerst gastfreundliche Aufnahme erfuhren, nicht zuletzt auch durch seine liebe Frau Heike. Martin Lohmann hat in seiner Amtszeit immer versucht, ausgleichend und integrierend zu wirken und war auch offen für alle neuen Ideen. Da er im wahrsten Sinne des Wortes ein echter Konservativer war, hat er immer die rechte Mischung aus Neuerungen und Bewahren gefunden. Der Marsch für das Leben, den es damals nur in Berlin gab, erfreute sich in seiner Amtszeit immer größerer Beliebtheit. Klar in seiner Haltung zum Lebensschutz ging er in die Öffentlichkeit und warb für unser Anliegen. Dabei nutzte er seine ausgezeichneten Kontakte bei den Kirchen, in der Politik und bei den Medien. Einer der Höhepunkte war dabei für mich eine Audienz bei Papst Franziskus, die durch Martins Wirken zustande kam. Papst Franziskus dankte uns für unsere Arbeit, segnete uns und bestärkte uns in unserem Engagement fortzufahren. In unserer Vorstandsgruppe, die nach Rom gefahren war, war auch ein Protestant, der, wie wir alle, sehr beeindruckt von diesem Erlebnis wieder nach Hause fuhr. Obwohl Marin Lohmann kein Geheimnis aus seiner überzeugten Zugehörigkeit zur römisch- katholischen Kirche machte, war ihm die Ökumene sehr wichtig. Auch das zeigte sich beim Marsch für das Leben. So bezeichnete er die große Gemeinschaft beim Marsch auch als „die wahre gelebte Ökumene“.
Was ich immer mit Martin Lohmann verbinden werde, sind seine fundierten Kenntnisse, seine konsequente Haltung, sein mutiges Auftreten und seine humorvolle Art. Die große Lebensfreude, die er ausstrahlte, zog er aus seinem tiefen Glauben an Gott. Möge Gott ihn nun mit offenen Armen empfangen und seiner Frau Heike und seiner Tochter Prisca viel Kraft und Trost schenken.


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Mutig, konsequent und kompetent – Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann
Foto: David Vogt

Gestern, am 24. November, ist Dr. h.c. Martin Lohmann im Alter von 68 Jahren verstorben.

Martin, der sich sein Leben lang unermüdlich für das Lebensrecht eingesetzt hat, wurde im Oktober 2009 zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht e.V. gewählt und hatte das Amt bis zum Frühjahr 2017 inne.

In dieser herausfordernden Zeit hat er konsequent, mutig und mit hoher journalistischer Kompetenz zum stetigen Wachstum des Marsches für das Leben in Berlin wesentlich beigetragen. Die Wahrung der Würde des Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, Freiheit in Verantwortung und die Bewahrung der gesamten Schöpfung waren ihm wichtige Anliegen, die er zeitlebens in der katholischen Kirche, in Politik und Gesellschaft voranbrachte.

Er sah nicht nur die konkreten Gefahren für vorgeburtliche Kinder oder Menschen am Lebensende, sondern auch darüber hinaus die Folgen für Humanität und Ethik. Dabei scheute er keine Debatte und keine unbequemen Fragestellungen. Er nahm Kritik und öffentliche Diffamierungsversuche ebenso in Kauf wie berufliche Nachteile. „Veritas liberabit vos“ – „Die Wahrheit wird euch frei machen“ war einer seiner zentralen Leitsätze. Für sein Lebensrechtswirken erhielt er 1993 den Stiftungspreis der Stiftung Ja zum Leben.

Im Grußwort der von ihm gegründeten Akademie für das Leben zum Marsch für das Leben 2020 heißt es: „Der Marsch für das Leben wird von Mal zu Mal wichtiger. Das Zeugnis für das Leben vor Ort von Tag zu Tag auch. Das Recht auf Leben gilt immer – oder eben niemals. Es ist unteilbar.“

Für dieses lebenslange Engagement sind wir, der Vorstand, die Mitarbeiter und Ehrenamtler des Bundesverbands Lebensrecht und seiner Mitgliedsorganisationen, ihm sehr dankbar. Wir trauern mit seiner Frau Heike und seiner Tochter Prisca, werden Martins Stimme für das Leben vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Requiescat in pace.

Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen macht die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) auf eine besonders brutale, aber oft versteckte Form der Gewalt aufmerksam: die Leihmutterschaft. Während die öffentliche Debatte sich meist auf häusliche oder sexuelle Gewalt konzentriert, etabliert sich weltweit ein gewinnbringender Markt, der die Sehnsucht nach einem eigenen Kind durch Ausbeutung von Frauen insbesondere in ärmeren Ländern erfüllt. Moderne reproduktive Praktiken – der Verkauf von Eizellen sowie die sogenannte Leihmutterschaft – geraten hierbei zunehmend in den Fokus internationaler Menschenrechtsexpertinnen.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, mahnt in ihrem aktuellen Bericht eindringlich: „Die Praxis der Leihmutterschaft ist geprägt von Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Sie verstärkt patriarchale Normen, indem sie den Körper von Frauen zu einer Ware macht und Leihmütter und Kinder schweren Menschenrechtsverletzungen aussetzt.“​

Wenn Alsalem in ihrem Bericht Leihmutterschaft als „moderne Form der Sklaverei“ beschreibt, trifft sie damit den Nagel auf den Kopf. Frauen in Leihmutterschaftsverhältnissen leben in Unfreiheit und ständiger Kontrolle durch die Agenturen und Bestelleltern. Sie haben keinerlei Rechte bezüglich des Kindes, das sie austragen – bis hin zur Verpflichtung, dieses bei Auffälligkeiten jederzeit abtreiben zu lassen. Zudem erleben sie zahlreiche Formen von Gewalt: Keine reiche Frau trägt für ärmere Frauen ein Kind aus, in nahezu allen Fällen wird entweder die finanzielle Not der Frauen ausgenutzt oder psychischer Druck ausgeübt. Hinzu kommen erhebliche gesundheitliche Gefahren, über die sie oft nur unzureichend aufgeklärt werden:  Ihr Risiko für Komplikationen in der Schwangerschaft und nach der Geburt ist deutlich erhöht, wobei medizinische Eingriffe wie unnötige Kaiserschnitte, Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck und Präeklampsie häufiger auftreten als bei üblichen Schwangerschaften. Viele Leihmütter berichten zudem davon, dass sie nach der Geburt abrupt allein gelassen werden, ihre Bedürfnisse und Nachsorge ignoriert werden und sie mit körperlichen und seelischen Narben zurückbleiben. Reem Alsalem beklagt in ihrem Bericht, dass es zu Praktiken komme, „die Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen.“​​

Alsalem fordert daher ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft und ruft Regierungen dazu auf, nicht die Frauen, sondern die Profiteure und Auftraggeber zur Verantwortung zu ziehen. Ihr Appell ist eindeutig: „Die Leihmutterschaft in all ihren Formen muss abgeschafft werden.“​

Die ALfA schließt sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Leihmutterschaft widerspricht dem Schutz der Menschenwürde und den Grundrechten von Frauen und Kindern. „Am heutigen Tag rufen wir die Politik dazu auf, dem Beispiel internationaler Menschenrechtsexperten zu folgen und sich klar gegen Leihmutterschaft zu positionieren – Deutschland täte gut daran, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen“, so die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de  / Telefon: 0661/95250184

Augsburg, 20. November 2025 – Zum Internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e. V. vor einem nie dagewesenen Ausmaß der Missachtung von Kinderrechten in Deutschland und Europa.

„Noch nie galten die Rechte der Kinder so wenig wie heute“, erklärt Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA. „Politische und gesellschaftliche Entwicklungen führen mehr denn je dazu, dass Kinderrechte den Wünschen und Interessen Erwachsener geopfert werden.“

Besonders deutlich wird dies bei Reproduktionsverfahren wie der sogenannten „Leihmutterschaft“ und der Eizellspende – die international in aller Regel keinesfalls eine Spende ist, sondern ein Handel: Frauen verkaufen die nach Hormonstimulation produzierten Zellen, die Nachfrage bestimmt den Preis. Auch „Leihmütter“ werden für ihre Dienste bezahlt – den eigentlichen Gewinn machen in beiden Fällen Vermittlungsagenturen. „Wo Eizellen und Gebärmütter zur Ware gemacht werden, wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf eine Familie mit Mutter und Vater systematisch untergraben“, so Kaminski. „Das Kind wird zum Ergebnis von Verträgen und medizinischer Machbarkeit, nicht mehr als eigenständige Person mit eigenen Rechten gesehen.“

Leider sind auch in Deutschland Kinder von diesen Entwicklungen bedroht. Messen wie die „Wish for a baby“ bieten Agenturen zweimal im Jahr eine Plattform für die Gewinnung von Kunden. Was dabei vollständig ausgeblendet wird: Per Leihmutterschaft und Eizellspende werden Waisen produziert, damit diese dann von den Bestelleltern adoptiert werden können. Eine Überprüfung auf Eignung der Eltern findet, anders als bei regulären Adoptionsverfahren, nicht statt. Kinder, die den Vorstellungen nicht entsprechen, werden entweder zur Abtreibung freigegeben oder einfach nach der Geburt nicht abgeholt – auch von deutschen Bestelleltern.

Gleichermaßen gefährdet die europaweite Initiative „My Voice, My Choice“ die Rechte ungeborener Kinder. Während die Initiative vordergründig Zugang zu sogenannten sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen fordert, läuft sie de facto darauf hinaus, das Recht auf Leben ungeborener Kinder EU-weit zu relativieren und nationale Schutzstandards auszuhebeln. „Mit Hilfe von EU-Mitteln und grenzüberschreitender Finanzierung sollen Abtreibungen überall zugänglich gemacht werden – das widerspricht nicht nur EU-Recht, das die Regelung von Abtreibungen ausdrücklich in die Hoheit der Mitgliedsstaaten legt, sondern hebelt das wichtigste aller Kinderrechte aus: das Recht auf Leben,“ so Kaminski weiter. Das alles zeigt: Alle Bekenntnisse zu Kinderrechten sind Schall und Rauch, wenn eine Gesellschaft nicht von Anfang an vollumfänglich den Wert und das Leben eines jeden Kindes, auch vor seiner Geburt, achtet und schätzt.

Die ALfA ruft daher dazu auf, Kinderrechte nicht nach Belieben zu interpretieren oder auszuhöhlen, sondern sie vom ersten Moment des Lebens an vollumfänglich zu achten – unabhängig davon, wie erwünscht oder geplant das Kind ist. „Kinderrechte enden nicht am Kreißsaal – ihre Anerkennung und ihr Schutz müssen mit der Empfängnis beginnen“, mahnt Kaminski.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Zum gemeinsamen assistierten Suizid der Kessler-Zwillinge und dem medialen Umgang damit sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zwei Menschen haben vor etwa einem Jahr entschieden, dass sie das Sterben selbst in die Hand nehmen möchten, und sind in die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ eingetreten, die etwa drei Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen jährlich einnimmt. Nach sechs Monaten Mitgliedschaft hat man ein Anrecht darauf, für 4.000,– Euro allein oder für 6.000,– Euro zu zweit Suizidbeihilfe zu erhalten. In den Medien wird breit darüber berichtet, viele loben die „Selbstbestimmung“, Todeszeitpunkt und Todesart selbst zu wählen, statt auf den Tod zu warten und vielleicht zu leiden. Diese Form der Quasi-Verherrlichung eines tragischen Todes ist gefährlich, weil sie Menschen in suizidalen Lebenslagen dazu bringen kann, sich jetzt auch umzubringen oder umbringen zu lassen. In traurigem Ausmaß konnte man diesen sogenannten Werther-Effekt bei der Selbsttötung des Fußballers Robert Enke erleben: Nach Bekanntwerden seines Suizids stiegen die Selbsttötungszahlen sprunghaft an. Hier sollten die Medien deutlich mehr Verantwortung übernehmen, wenn über solche Vorfälle berichtet wird.

Vielmehr aber müssen kritische Fragen zur Ethik und zu den Hintergründen gestellt werden: Kann ein Jurist, der die Personen nicht kennt, ohne entsprechende Fachausbildung den psychischen und physischen Zustand, die Vorgeschichte und die Autonomie dieser Personen bewerten? Haben die beiden 89-jährigen Damen ohne Einfluss von außen, ohne akuten Schmerzzustand, ohne Einfluss durch Medikamente, ohne Angst vor Einsamkeit, vor der Zukunft, vor Leiden etc. diese Entscheidung getroffen? Hat man ihnen alternative Handlungsweisen ausreichend dargelegt, zum Beispiel palliative Versorgung, Zuwendung, Therapiemöglichkeiten? Welche möglicherweise beeinflussende Rolle spielen die Verantwortlichen des Sterbevereins, deren Interesse ja darin liegt, „positive“ Sterbebeispiele zu bewerben, vom Eintritt in die Organisation bis zur Todesentscheidung?

Jeder, der mit Schwerstkranken, mit sehr alten, leidenden Menschen und suizidalen Menschen zu tun hat, weiß, dass die Psyche, die Stimmung, der Lebenswille sich fast täglich ändern können, je nach den Umständen, dem Schmerzzustand, den Heilungsaussichten. Es spielt sogar eine Rolle, wer an diesem Tag zu Besuch kommt: ein mürrischer Pfleger oder eine Enkelin mit einem für die Oma gemalten Sonnenbild.

In einem der wohlhabendsten Staaten der Welt muss niemand einsam, mit starken Schmerzen oder Leiden sterben, wenn der Wille dazu da ist. Menschen in schweren Lebenslagen, die über Suizid nachdenken, diesem Schicksal zu überlassen und die Selbsttötungsabsicht zur Autonomie zu erklären, ist inhuman. Immer mehr Menschen leben einsam, es gibt immer mehr alte Menschen, die die Sozialkassen und Rententöpfe „belasten“. Eine Legalisierung oder auch nur Akzeptanz des assistierten Suizids ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen verheerend und für Staat und Gesellschaft ein Armutszeugnis.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Zur heutigen Entscheidung im FEMM-Ausschuss zum EU-weiten Recht auf Abtreibung nimmt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, wie folgt Stellung:

Mit Bedauern nimmt die ALfA die positive Abstimmung über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ im FEMM-Ausschuss zur Kenntnis. Diese Initiative präsentiert den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen als grundlegendes Menschenrecht – verbunden mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung. „Wir warnen ausdrücklich vor einer Fehlinterpretation der Menschenrechte,“ so Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA. „Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen. Menschen haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde besitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt. Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben

Die Resolution des FEMM-Ausschusses fordert die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollen. Damit wird die ausdrücklich den Nationalstaaten zustehende Kompetenz übergangen. Die EU besitzt keinerlei Recht, nationale Regelungen zur Abtreibung auszuhebeln oder zu umgehen – insbesondere nicht durch finanzielle Förderung von Abtreibungstourismus für Bürgerinnen anderer Staaten. Jedes andere Vorgehen wäre ein Bruch des Subsidiaritätsprinzips und gefährdet die europäische Rechtsordnung.​

Die ALfA stellt fest: Die Resolution unterstreicht zwar ein Recht auf essenzielle Gesundheitsversorgung. Aber: Abtreibung ist grundsätzlich keine Dienstleistung zur Wiederherstellung von Gesundheit. Im Gegenteil: Wissenschaftliche Studien zeigen: Über 90% der Frauen leiden körperlich nach einer Abtreibung, bei medikamentöser Abtreibung sind es über 95%. Die Studienlage belegt zudem eindeutig: Abtreibungen sind psychisch hoch belastend – eine kanadische Studie von 2025 weist eindrücklich nach, dass Frauen nach Abtreibung deutlich häufiger psychisch krank werden als nach Geburt.  Für das ungeborene Kind ist eine Abtreibung ohnehin nie ein Angebot zur Wiederherstellung von Gesundheit.​

Auch die Forderung nach Solidarität und Förderprogrammen greift zu kurz: Reproduktive Rechte bestehen im Recht auf Fortpflanzung, nicht auf Abtreibung. Wahre Solidarität bedeutet die Förderung von Schwangeren und Familien, z.B. durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuung und steuerliche Entlastungen – und nicht die Unterstützung von Abtreibungen.

Die EBI „My Voice, My Choice“ hat deutlich weniger Unterschriften gesammelt als die Lebensrechtsinitiative „One of Us“ und ist damit keinesfalls Ausdruck europäischer Werte. Europas Fundament ist die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechts gemäß Grundrechtecharta. Eine Initiative, die diese Prinzipien missachtet, stellt die europäische Grundordnung in Frage. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, bei der nun anstehenden Abstimmung die politischen, juristischen und ethischen Auswirkungen grundsätzlich abzuwägen und für den Schutz des Lebens einzutreten,“ so Kaminski.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Am Samstag, den 18. Oktober feierten die Christdemokraten für das Leben (CDL) ihr vierzigjähriges Bestehen im Rahmen einer festlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. 

Nach der Begrüßung und einem fundierten Überblick über vier Jahrzehnte CDL-Themen durch die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, ließ die jetzige Ehrenvorsitzende und im Laufe der CDL-Geschichte zweite Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, die Geschichte der CDL Revue passieren und blickte auf tragende Grundprinzipien der Lebensrechtsarbeit.

Lag zu Beginn der Schwerpunkt der CDL-Arbeit noch auf der Abtreibung, erweiterte sich der Themenkreis während der 19-jährigen Amtszeit von Löhr deutlich, etwa um neue Fragen des Embryonenschutzes, Organtransplantation und Sterbehilfe. Auch die Arbeit veränderte sich und die Organisation von Fachtagungen, die Medienarbeit, Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und der Aufbau bundesweiter Kooperationen, Expertenkreise und des Bundesverbandes Lebensrechts gewann stark an Bedeutung.

Juristischer Mittelpunkt des Tages war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Bonn und Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Hillgruber sprach über die Bedeutung des Grundrechts auf Leben für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Leben schütze zunächst die bloße physische Existenz, ohne qualifizierende weitere Merkmale, ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, -tüchtigkeit, „Nutzen“ für die Gesellschaft. Hillgruber machte darauf aufmerksam, dass jeder, der aus dem Recht auf Leben nur noch ein Recht für Geborene, Leistungsfähige und Gesunde machen will, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Menschenwürde und Recht auf Leben seien nicht exklusiv, d. h. also bestimmten Menschen zu gewähren, sondern inklusiv und gelten für alle Menschen gleichermaßen. „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben „zu weit“ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“, so Hillgruber.

Hubert Hüppe, der mit Johanna Gräfin von Westphalen Mitgründer der CDL ist, blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die Anfangsjahre zurück und die Motivation zur Gründung der CDL, die er u. a. in der vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwar angekündigten aber nicht verwirklichten „geistig-moralischen Wende“ auch in Bezug auf den Lebensschutz sah.

Die CDL und Stiftung Ja zum Leben sind seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1987 durch die Gräfin von Westphalen und ihren ältesten Sohn, Friedrich Wilhelm stets eng verbunden gewesen. Die Geschäftsführerin der Stiftung „JA zum Leben“, Elisa Ahrens überbrachte eine Grußbotschaft ihrer Tochter, der heutigen Stiftungsvorsitzenden Marie Elisabeth Hohenberg. Auch Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), dessen Gründung im Jahr 2001 die CDL maßgeblich mitgetragen hat, gratulierte mit ihrem Grußwort und dankte der CDL für ihren nachhaltigen und bleibenden Einsatz.

Weitere Grußworte waren vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der Paneuropa-Union Bernd Posselt übersandt worden. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eine Videobotschaft an die Versammlung geschickt.


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Zur Konferenz der Föderation One of Us, die gestern im europäischen Parlament stattfand um echte Wahlfreiheit für Schwangere einzufordern, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Brüssel:

Die Konferenz der Föderation One of Us, deren Mitglied die ALfA ist, war ein Weckruf für das Europäische Parlament . „Als Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle und selbst vor Ort in Brüssel, sehe ich mit Sorge die gravierende schematische Schieflage in der europäischen Förderpolitik: Während die Europäische Union Jahr für Jahr millionenschwere Programme für Abtreibungsorganisationen unterstützt, bleiben nicht nur die unzähligen Fälle erzwungener Abtreibungen, sondern auch das Leiden vieler Frauen nach Abtreibungen ausgeblendet,“ erklärt Kaminski. Davon hätten die Zeugnisse der Frauen aus Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und den Niederlanden ein erschütterndes Zeugnis gegeben. „Freiheit der Wahl setzt die Möglichkeit zur Wahl voraus. Keine Frau sollte allein gelassen werden“, sagte Mafalda aus Portugal, alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Leire aus Spanien kritisierte die institutionelle Vernachlässigung von Frauen, die ihr Kind bekommen möchten: „Europa kann sich nicht feministisch nennen, solange schwangere Frauen allein gelassen werden. Wahlrecht bedeutet auch das Recht, nicht abzutreiben.“ Charlène aus Frankreich sprach über den Druck zur Abtreibung: „In der Klinik wurde von ‘meiner Entscheidung’ gesprochen, aber niemand hörte mir wirklich zu. Ich wollte nicht, doch sie drängten mich.“

„Wer wirklich das Wohl und die Rechte der Frau schützen will, darf diese Schattenseiten nicht ignorieren. Frauen, die nach massiven Drucksituationen eine Abtreibung erfahren, leiden oftmals körperlich und seelisch– das zeigen sowohl Erfahrungsberichte als nicht zuletzt auch die vom Bund geförderte ELSA-Studie. Jeder Fall einer Frau, die gegen ihren Willen zur Abtreibung gedrängt wird, ist einer zu viel. Doch diese Realität wird systematisch verdrängt, wenn Institutionen und Lobbygruppen allein das „Selbstbestimmungsrecht“ propagieren, ohne auch die Kehrseite zur Kenntnis zu nehmen“, so Kaminski. „Dass die EU ausgerechnet Organisationen fördert, die diese Zusammenhänge ausblenden und teils selbst zu einseitiger Beratung beitragen, ist frauen- und familienpolitisch unverantwortlich.“

Am Ende der Tagung unterzeichneten die anwesenden Europaabgeordneten eine Erklärung, mit der die EU aufgefordert wird, rechtliche Regelungen zur Mutterschaftshilfe zu verbessern, einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung in allen EU-Staaten zu erwirken und Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens ab der Empfängnis zu fördern. Die zentrale Botschaft: Freiheit und Gleichheit beginnen mit echter Unterstützung für Mütter. Kaminski: „Die ALfA schließt sich diesen Forderungen gerne an. Europa braucht eine Politik, die Frauen wirklich stärkt – vor, während und nach der Geburt. Nur so wird die vielbeschworene Freiheit zur Realität – und nicht zu einer frauenfeindlichen Fassade.“


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Zum heutigen Marsch für das Leben in Berlin und in Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Vom drei Monate alten Baby bis zur 89-jährigen Urgroßmutter: Der 21. Marsch für das Leben in Berlin und dritte Marsch für das Leben in Köln haben eindrucksvoll gezeigt, dass Lebensrecht ein Thema ist, das alle angeht. Nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Welt haben sich Menschen auf dem Weg gemacht, um öffentlich für die umfassende Menschenwürde und das Lebensrecht jedes Menschen einzutreten. Sie erlebten große Veranstaltungen, die friedlich, sachlich und menschenzugewandt wichtige Themen ansprachen und beeindruckende Beispiele für die praktische Verwirklichung der Menschenwürde auf die Bühne brachten. Prof. Dr. Holm Schneider erzählte in Berlin die Geschichte einer mutigen Familie, die mit seiner Begleitung das Wagnis einging, Vierlinge auf die Welt zu bringen. Die Alternative wäre die Abtreibung von mindestens einem Kind gewesen. Die mit ihrer Familie in Indien lebende Johanna Durairaj baut eine Lebensrechtsstruktur dort auf, vom Beratungstelefon über fachliche Fortbildung bis zu Häusern für junge Schwangere, die sonst auf der Straße stünden. Und auch ganz aus der Nähe konnte man mutige Menschen kennenlernen, wie den Berliner Apotheker Andreas Kersten, der sich trotz Anzeigen, Anschlägen auf seine Apotheke und juristischer Verfolgung standhaft zeigte und keine Präparate verkaufte, die Frühabtreibungen verursachen können, wie die sogenannte Pille danach. Die Jugend durfte nicht fehlen: In Berlin wie in Köln berichteten engagierte junge Leute von ihren Straßeneinsätzen und der Schwierigkeit, mit Andersdenkenden in Ruhe debattieren zu können. Auch in Köln ging es um Gewissensfreiheit, hier sprach der Anwalt Dr. Felix Böllmann von ADF International. Die Hebamme Sarah berichtete von ihrer faszinierenden Arbeit und dem Wert des Lebens, Dr. Elisabeth Luge legte den Fokus auf die wichtige Prävention überraschender Schwangerschaften.

Die großen Veranstaltungen mit zusammen fast 7000 Teilnehmern (ca. 4000 in Berlin und ca. 3000 in Köln) gaben mit konkreten Forderungen auch ein deutliches Signal an die Politik, Lebensalternativen zu fördern und dafür zu sorgen, dass Abtreibung und assistierter Suizid nicht beworben werden. Das, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., sei immer eine staatliche wie gesellschaftliche Kapitulation vor lösbaren Problemen. Zum Glück wache die Gesellschaft immer mehr auf, um auf ethische Grundlagen und Hilfsangebote aufmerksam zu machen.

Der nächste Marsch für das Leben in Berlin und Köln findet am Samstag, dem 19. September 2026 statt.


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