Am Samstag, den 18. Oktober feierten die Christdemokraten für das Leben (CDL) ihr vierzigjähriges Bestehen im Rahmen einer festlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. 

Nach der Begrüßung und einem fundierten Überblick über vier Jahrzehnte CDL-Themen durch die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, ließ die jetzige Ehrenvorsitzende und im Laufe der CDL-Geschichte zweite Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, die Geschichte der CDL Revue passieren und blickte auf tragende Grundprinzipien der Lebensrechtsarbeit.

Lag zu Beginn der Schwerpunkt der CDL-Arbeit noch auf der Abtreibung, erweiterte sich der Themenkreis während der 19-jährigen Amtszeit von Löhr deutlich, etwa um neue Fragen des Embryonenschutzes, Organtransplantation und Sterbehilfe. Auch die Arbeit veränderte sich und die Organisation von Fachtagungen, die Medienarbeit, Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und der Aufbau bundesweiter Kooperationen, Expertenkreise und des Bundesverbandes Lebensrechts gewann stark an Bedeutung.

Juristischer Mittelpunkt des Tages war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Bonn und Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Hillgruber sprach über die Bedeutung des Grundrechts auf Leben für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Leben schütze zunächst die bloße physische Existenz, ohne qualifizierende weitere Merkmale, ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, -tüchtigkeit, „Nutzen“ für die Gesellschaft. Hillgruber machte darauf aufmerksam, dass jeder, der aus dem Recht auf Leben nur noch ein Recht für Geborene, Leistungsfähige und Gesunde machen will, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Menschenwürde und Recht auf Leben seien nicht exklusiv, d. h. also bestimmten Menschen zu gewähren, sondern inklusiv und gelten für alle Menschen gleichermaßen. „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben „zu weit“ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“, so Hillgruber.

Hubert Hüppe, der mit Johanna Gräfin von Westphalen Mitgründer der CDL ist, blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die Anfangsjahre zurück und die Motivation zur Gründung der CDL, die er u. a. in der vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwar angekündigten aber nicht verwirklichten „geistig-moralischen Wende“ auch in Bezug auf den Lebensschutz sah.

Die CDL und Stiftung Ja zum Leben sind seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1987 durch die Gräfin von Westphalen und ihren ältesten Sohn, Friedrich Wilhelm stets eng verbunden gewesen. Die Geschäftsführerin der Stiftung „JA zum Leben“, Elisa Ahrens überbrachte eine Grußbotschaft ihrer Tochter, der heutigen Stiftungsvorsitzenden Marie Elisabeth Hohenberg. Auch Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), dessen Gründung im Jahr 2001 die CDL maßgeblich mitgetragen hat, gratulierte mit ihrem Grußwort und dankte der CDL für ihren nachhaltigen und bleibenden Einsatz.

Weitere Grußworte waren vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der Paneuropa-Union Bernd Posselt übersandt worden. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eine Videobotschaft an die Versammlung geschickt.


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Zur Konferenz der Föderation One of Us, die gestern im europäischen Parlament stattfand um echte Wahlfreiheit für Schwangere einzufordern, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Brüssel:

Die Konferenz der Föderation One of Us, deren Mitglied die ALfA ist, war ein Weckruf für das Europäische Parlament . „Als Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle und selbst vor Ort in Brüssel, sehe ich mit Sorge die gravierende schematische Schieflage in der europäischen Förderpolitik: Während die Europäische Union Jahr für Jahr millionenschwere Programme für Abtreibungsorganisationen unterstützt, bleiben nicht nur die unzähligen Fälle erzwungener Abtreibungen, sondern auch das Leiden vieler Frauen nach Abtreibungen ausgeblendet,“ erklärt Kaminski. Davon hätten die Zeugnisse der Frauen aus Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und den Niederlanden ein erschütterndes Zeugnis gegeben. „Freiheit der Wahl setzt die Möglichkeit zur Wahl voraus. Keine Frau sollte allein gelassen werden“, sagte Mafalda aus Portugal, alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Leire aus Spanien kritisierte die institutionelle Vernachlässigung von Frauen, die ihr Kind bekommen möchten: „Europa kann sich nicht feministisch nennen, solange schwangere Frauen allein gelassen werden. Wahlrecht bedeutet auch das Recht, nicht abzutreiben.“ Charlène aus Frankreich sprach über den Druck zur Abtreibung: „In der Klinik wurde von ‘meiner Entscheidung’ gesprochen, aber niemand hörte mir wirklich zu. Ich wollte nicht, doch sie drängten mich.“

„Wer wirklich das Wohl und die Rechte der Frau schützen will, darf diese Schattenseiten nicht ignorieren. Frauen, die nach massiven Drucksituationen eine Abtreibung erfahren, leiden oftmals körperlich und seelisch– das zeigen sowohl Erfahrungsberichte als nicht zuletzt auch die vom Bund geförderte ELSA-Studie. Jeder Fall einer Frau, die gegen ihren Willen zur Abtreibung gedrängt wird, ist einer zu viel. Doch diese Realität wird systematisch verdrängt, wenn Institutionen und Lobbygruppen allein das „Selbstbestimmungsrecht“ propagieren, ohne auch die Kehrseite zur Kenntnis zu nehmen“, so Kaminski. „Dass die EU ausgerechnet Organisationen fördert, die diese Zusammenhänge ausblenden und teils selbst zu einseitiger Beratung beitragen, ist frauen- und familienpolitisch unverantwortlich.“

Am Ende der Tagung unterzeichneten die anwesenden Europaabgeordneten eine Erklärung, mit der die EU aufgefordert wird, rechtliche Regelungen zur Mutterschaftshilfe zu verbessern, einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung in allen EU-Staaten zu erwirken und Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens ab der Empfängnis zu fördern. Die zentrale Botschaft: Freiheit und Gleichheit beginnen mit echter Unterstützung für Mütter. Kaminski: „Die ALfA schließt sich diesen Forderungen gerne an. Europa braucht eine Politik, die Frauen wirklich stärkt – vor, während und nach der Geburt. Nur so wird die vielbeschworene Freiheit zur Realität – und nicht zu einer frauenfeindlichen Fassade.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Cornelia Kaminski / Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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Zum heutigen Marsch für das Leben in Berlin und in Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Vom drei Monate alten Baby bis zur 89-jährigen Urgroßmutter: Der 21. Marsch für das Leben in Berlin und dritte Marsch für das Leben in Köln haben eindrucksvoll gezeigt, dass Lebensrecht ein Thema ist, das alle angeht. Nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Welt haben sich Menschen auf dem Weg gemacht, um öffentlich für die umfassende Menschenwürde und das Lebensrecht jedes Menschen einzutreten. Sie erlebten große Veranstaltungen, die friedlich, sachlich und menschenzugewandt wichtige Themen ansprachen und beeindruckende Beispiele für die praktische Verwirklichung der Menschenwürde auf die Bühne brachten. Prof. Dr. Holm Schneider erzählte in Berlin die Geschichte einer mutigen Familie, die mit seiner Begleitung das Wagnis einging, Vierlinge auf die Welt zu bringen. Die Alternative wäre die Abtreibung von mindestens einem Kind gewesen. Die mit ihrer Familie in Indien lebende Johanna Durairaj baut eine Lebensrechtsstruktur dort auf, vom Beratungstelefon über fachliche Fortbildung bis zu Häusern für junge Schwangere, die sonst auf der Straße stünden. Und auch ganz aus der Nähe konnte man mutige Menschen kennenlernen, wie den Berliner Apotheker Andreas Kersten, der sich trotz Anzeigen, Anschlägen auf seine Apotheke und juristischer Verfolgung standhaft zeigte und keine Präparate verkaufte, die Frühabtreibungen verursachen können, wie die sogenannte Pille danach. Die Jugend durfte nicht fehlen: In Berlin wie in Köln berichteten engagierte junge Leute von ihren Straßeneinsätzen und der Schwierigkeit, mit Andersdenkenden in Ruhe debattieren zu können. Auch in Köln ging es um Gewissensfreiheit, hier sprach der Anwalt Dr. Felix Böllmann von ADF International. Die Hebamme Sarah berichtete von ihrer faszinierenden Arbeit und dem Wert des Lebens, Dr. Elisabeth Luge legte den Fokus auf die wichtige Prävention überraschender Schwangerschaften.

Die großen Veranstaltungen mit zusammen fast 7000 Teilnehmern (ca. 4000 in Berlin und ca. 3000 in Köln) gaben mit konkreten Forderungen auch ein deutliches Signal an die Politik, Lebensalternativen zu fördern und dafür zu sorgen, dass Abtreibung und assistierter Suizid nicht beworben werden. Das, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., sei immer eine staatliche wie gesellschaftliche Kapitulation vor lösbaren Problemen. Zum Glück wache die Gesellschaft immer mehr auf, um auf ethische Grundlagen und Hilfsangebote aufmerksam zu machen.

Der nächste Marsch für das Leben in Berlin und Köln findet am Samstag, dem 19. September 2026 statt.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Am kommenden Samstag findet der Marsch für das Leben zum 21. Mal in Berlin und zum dritten Mal gleichzeitig in Köln statt. Die etwa einstündigen Auftaktveranstaltungen beginnen am 20. September um 13 Uhr auf dem Neumarkt in Köln und auf dem Washingtonplatz / Hauptbahnhof in Berlin.

Auf den Podien werden zentrale Themen beleuchtet, darunter die Gewissensfreiheit von Menschen im medizinischen Bereich, die Arbeit von Hebammen, der Umgang mit jungen schwangeren Frauen in Indien sowie Mehrlingsschwangerschaften in Deutschland. An beiden Standorten ergänzen Jugendseminare und Gottesdienste das Programm, um junge Menschen zu inspirieren und spirituelle Impulse zu setzen.

Der Bundesverband Lebensrecht freut sich über die breite Unterstützung durch die Kirchen. Bischof Dr. Rudolf Voderholzer aus Regensburg und Weihbischof Dr. Matthias Heinrich aus Berlin werden persönlich am Marsch für das Leben in Berlin teilnehmen. In ihren Grußworten danken Bischof Dr. Stefan Oster SDB aus Passau und Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki aus Köln den Teilnehmern und Organisatoren für ihr Engagement und ihr stetes Eintreten für grundlegende Menschenrechte. Auch der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden und die Evangelische Gesellschaft für Deutschland unterstützen die Veranstaltung mit Grußworten. Letztere veranstaltet zudem einen Gottesdienst in Köln, ebenso wie Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp, der im Kölner Dom eine Heilige Messe feiert. Weitere Gottesdienste rund um den Marsch für das Leben sind auf www.bundesverband-lebensrecht.de aufgelistet.

Der Marsch für das Leben, der seit 2002 regelmäßig stattfindet und seinen Namen aus der internationalen Lebensrechtsbewegung übernommen hat (March for Life), ist die größte Lebensrechtsveranstaltung in Deutschland. Sie macht öffentlich auf die universelle Menschenwürde aufmerksam, die jedem Menschen von seiner Entstehung an zusteht – unabhängig von Alter, Herkunft, Zustand, Autonomie oder gesellschaftlicher Anerkennung.

Über den Bundesverband Lebensrecht:
Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig und tritt für eine sachliche, respektvolle Debattenkultur ein. Er arbeitet auf Grundlage des christlichen Menschenbildes und des Grundgesetzes. Demgemäß hat jeder Mensch eine unveräußerliche Würde und darauf basierende Grundrechte.


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Augsburg, 11. September 2025 – Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist zutiefst betroffen über den Tod Charlie Kirks. Der unerschrockene junge Familienvater starb im Alter von 31 Jahren durch einen Schuss in den Nacken während eines Auftritts an der Universität von Utah Valley.

Charlie Kirk ist tot. Er wurde erschossen, als er im Anschluss an seine Rede an der Universität von Utah Valley Fragen aus dem Publikum beantwortete – nur Sekunden, nachdem er sich zu Amokläufen geäußert hatte. Der Täter ist bislang unbekannt. Nicht nur konservative Denker in den USA sind geschockt: Mit Charlie Kirk ist ein Mann ermordet worden, dessen Überzeugungen dem woken Mainstream diametral entgegenstanden. Und genau deswegen wurde der 31jährige erschossen: Sein Vergehen war, an zahlreichen Universitäten Dinge zu sagen, die die Menschen nicht hören wollten – dass Abtreibungen ein großes Unrecht sind, zum Beispiel, und nicht nur ein Menschenleben beenden, sondern oft auch großes Leid über die betroffenen Familien bringen. Er vertrat das, was vor wenigen Jahren noch völlig selbstverständliche konservative Werte waren. Was Charlie Kirk auszeichnete, war, dass er dabei stets seinen Herausforderern in den offenen Debatten mit einem Lächeln, großer Herzlichkeit und Respekt begegnete. Charlie Kirk war ein Meister darin, die Wahrheit auch in Bezug auf Abtreibung einer ganzen Generation unverblümt, aber freundlich nahezubringen. Gerade die jungen Menschen traf er mit dieser Freundlichkeit, mit der er seine Meinung vertrat, mitten ins Herz – er hatte eine enorme Anhängerschaft. Und dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – wurde er als „rechtspopulistisch“, „faschistisch“ oder gar als „Nazi“ beschimpft. Bemerkenswert ist, wie die meisten Medien hierzulande auf seine Ermordung reagieren: Er war ein „Trump-Verbündeter“, „stramm rechts“, ein „rechter Podcaster“. Was sollen uns diese Zuschreibungen sagen? Dass es in Ordnung ist, dass ein 31jähriger Vater von zwei Kindern erschossen wurde, weil er konservative Werte vertritt?

Machen wir uns nichts vor: Den Worten folgen Taten. Das kann jeder beobachten, der schon einmal bei einem Marsch für das Leben in Berlin oder Köln dabei war. Vor zwei Jahren hatte die Kölner Oberbürgermeisterin in einer Nachricht auf X anlässlich des Marschs für das Leben mitgeteilt, sie fände es „gut, dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen.“ Die „KölnerInnen“ nahmen sie beim Wort. Der Marsch wurde nicht nur durch eine Straßenblockade verhindert, sondern auch die Stände der Lebensrechtsorganisationen zerstört, das Material zerrissen und zertrampelt, Menschen zu Boden gestürzt und die Bühnenausstattung demoliert. Schon lange ziehen Lebensrechtsorganisationen es vor, Veranstaltungsorte nicht öffentlich bekannt zu geben, weil sie mit solchen Angriffen rechnen müssen – der Zerstörungswut derjenigen, die meinen, einen legitimen Kampf gegen „rechts“ zu führen, sind keine Grenzen gesetzt. Denn wem die Argumente fehlen, der schreit den Gegner nieder, er hindert ihn daran, sein Recht auf Demonstrationsfreiheit oder freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, der will erreichen, dass Veranstalter aus Angst vor Sachbeschädigung gar nicht erst ihre Räume zur Verfügung stellen. Nicht selten entstehen nämlich hohe Kosten: Der Buttersäureanschlag auf den Veranstaltungsort Schönblick während des Kongresses Leben.Würde hat Kosten in Höhe von 50.000 Euro verursacht.

Dass Charlie Kirk erschossen wurde, darf als trauriger Tiefpunkt in der Debatte um konservative Positionen betrachtet werden – und als Konsequenz der Tatsache, dass jeder, der den woken Mainstream ablehnt, als „rechtspopulistisch“, „fundamentalistisch“ oder „rechtsextrem“ gebrandmarkt wird. Wer solche Anschuldigungen glaubt, denkt am Ende eben, er tut der Welt einen Gefallen, wenn er sie von den derart Gescholtenen per Waffengewalt befreit. Dass die Mainstreammedien nichts Besseres wissen, als die ungerechtfertigten Zuschreibungen über Charlie Kirk zu wiederholen, lässt für die Zukunft der Meinungsfreiheit nichts Gutes erahnen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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Zum Weltsuizidpräventionstag am 10. September 2025 fordert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, ein Suizidpräventionsgesetz und die finanzielle Sicherung der Suizidprävention in Deutschland:

„Anlässlich des Weltsuizidpräventionstags fordert die CDL die Bundesregierung auf, der Suizidprävention schnellstmöglich den notwendigen Stellenwert einzuräumen. Schon im Sommer 2023 hatte der Bundestag mit breiter Mehrheit die damalige Ampelkoalition zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes verpflichtet. Der Vorschlag des damaligen Bundesgesundheitsministers Lauterbach hat sich allerdings als vollkommen ungeeignet erwiesen und die gesetzliche Verankerung einer wirksamen Suizidprävention ist bislang ausgeblieben. Die Regierung unter Friedrich Merz hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, nun endlich das Suizidpräventionsgesetz vorzulegen. Dazu ist es nun höchste Zeit.

Zahl der Suizide in 2023 gestiegen – erstmals bei jungen Menschen häufigste Todesursache

Die soeben veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Suiziden in Deutschland für das Jahr 2023 sind höchst alarmierend. Nicht nur ist die Zahl der Suizide insgesamt um 1,8 Prozent auf rund 10.300 Fälle angestiegen. Damit setzt sich der bedauerliche Trend der vergangenen Jahre fort. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass erstmals bei den 10- bis unter 25jährigen der Suizid inzwischen die häufigste Todesursache ist.

Zugang zu schnell erreichbaren Hilfen muss gewährleistet sein

Obwohl eine Reihe von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, auf denen eine Suizidpräventionsstrategie aufbauen kann, gefördert werden, bleibt der Zugang zu schnell und ohne Hürden erreichbaren Angeboten der Krisenhilfe nach wie vor finanziell erheblich unterversorgt, so dass auch dringend notwendige Projekte auf lokaler Ebene nicht weiter fortgeführt werden können, weil Fördermittel nicht verlängert werden. Das ist in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten keine Überraschung. Akzeptabel ist es dennoch nicht, denn es geht ganz konkret um Menschenleben. Jeder dieser Suizide bedeutet unermessliches Leid des Betroffenen, aber auch für sein gesamtes soziales Umfeld. Staat und Gesellschaft sind hier in der Pflicht, alles zu tun, um suizidale Krisen rechtzeitig zu erkennen und schnelle Hilfen zugänglich zu machen.

Ausbau psychosozialer Beratung und leichter Zugang notwendig – bundesweites Hilfetelefon

Die CDL fordert deshalb den flächendeckenden Ausbau der psychosozialen Krisenberatung. Hilfe in suizidalen Krisen muss jederzeit schnell und niedrigschwellig verfügbar sein – vor Ort ebenso wie Online. Besondere Bedeutung hat auch die Einrichtung eines bundesweiten jederzeit erreichbaren Hilfetelefons, an das sich Menschen, die mit suizidalen Krisen konfrontiert sind, rund um die Uhr wenden können.

Finanzielle Unterversorgung der Suizidprävention kostet Menschenleben

Entscheidend ist allerdings eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Suizidprävention. Auch in Zeiten knapper Haushalte muss klar sein: Ohne ausreichende finanzielle Mittel bleibt jede Präventionsstrategie nur ein Stückwerk. Das ist nicht abstrakt, sondern kostet konkret Menschenleben.“


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Man hätte meinen können, das Recht jedes Menschen, den eigenen Geburtstag zu erleben, werde in Deutschland mehr und mehr beseitigt. Lange Zeit kannte die Debatte um Abtreibung und verwandte Themen wie assistierten Suizid nur eine Richtung: mehr „Liberalisierung“ und „Selbstbestimmung“, zu Lasten derjenigen, die ihre Rechte nicht immer selbst einfordern und ausüben können – vorgeburtliche Kinder, Frauen im Schwangerschaftskonflikt, Menschen am Ende ihres Lebens.

Der gescheiterte Versuch zu Beginn des Jahres, Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen zu legalisieren, und die Diskussion um die Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht zeigen nun: Der Wind dreht sich. Immer mehr Bürgern und Politikern wird klar, wohin es führen kann, wenn bestimmte Menschen aus dem Menschsein herausdefiniert werden, wenn Menschenwürde an Bedingungen geknüpft wird. Der Fall Brosius-Gersdorf zeigte auch die wachsende Bedeutung und Vielfalt von bisher weniger einflussreichen und von neuen Medien. Auf Englisch nennt man dies einen „watershed moment“, einen Wendepunkt, ab dem eine grundsätzlich neue Richtung eingeschlagen wird.

Wir im Bundesverband Lebensrecht freuen uns über diese Entwicklung. Nach Jahren der medialen Einengung wird der Debattenraum um die von uns und großen Teilen der Bevölkerung vertretenen Positionen erweitert. Bereits seit 2002 gehen Jahr für Jahr bis zu 10.000 Menschen in Deutschland für das Menschenrecht auf Leben auf die Straße. Sie tun dies trotz Aggressionen seitens der Antifa, trotz Schmähungen aus Teilen der Politik und trotz Totschweigens oder Diffamierungen aus den Reihen etablierter und öffentlich-rechtlicher Medien. Sie tun es, damit die Schwächsten in unserer Gesellschaft eine Stimme für ihr Leben bekommen.

Die nächste Gelegenheit, in der Öffentlichkeit Gesicht für das Lebensrecht und die Menschenwürde aller Menschen zu zeigen, bietet sich am Samstag, dem 20. September 2025 ab 13 Uhr: der Marsch für das Leben findet gleichzeitig in Berlin am Washingtonplatz (direkt vor dem Hauptbahnhof) und in Köln am Neumarkt statt. Wir laden alle, denen Menschenwürde und Lebensrecht in jeder Phase der menschlichen Existenz ein Anliegen sind, ein, mit uns zusammen dafür auf die Straße zu gehen. Der Marsch für das Leben ist Teil der internationalen Lebensrechtsbewegung, die weltweit wächst.

Details, wie organisierte Busfahrten nach Berlin und Köln, sind auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht zu finden.

Lebensrecht ist Menschenrecht – machen Sie mit!

Alexandra Maria Linder M.A. · Prof. Dr. Paul Cullen
Vorsitzende und Stellv. Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin

Augsburg. Die Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. lädt Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zu einem öffentlichen Gespräch ein. Ziel ist es, die aufgeheizte Debatte um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht zu versachlichen, Gräben zu überwinden und zu klären, ob möglicherweise Missverständnisse bestehen, die Frau Brosius-Gersdorf ausräumen kann. Die öffentliche Einladung ist auf der Homepage der ALfA (www.alfa-ev.de) nachzulesen. Eine offene und respektvolle Diskussion könnte zur Befriedung der Situation und zu einer wahrhaft demokratischen Streitkultur beitragen. Dies ist insbesondere jetzt notwendig, da all jenen, die ihre Sorgen bezüglich ihrer Kandidatur geäußert haben, unterstellt wird, sich an einer „Hetzkampagne von rechts“ beteiligt zu haben.

Die in den vergangenen Wochen geäußerte Kritik an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf stammt jedoch nicht aus politischen Randgruppen, sondern aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft. Zahlreiche Christinnen und Christen, Lebensrechtsorganisationen sowie viele Mitglieder der CDU und anderer Parteien – auch aus den Reihen der SPD – äußerten fundierte Bedenken zu ihren öffentlich vertretenen Positionen, insbesondere in Bezug auf das Lebensrecht und den Schutz ungeborener Kinder. Zahlreiche Vertreter und Verbände der katholischen Kirche – darunter Bischöfe, das Katholische Büro, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Malteser, der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und andere – haben sich besorgt geäußert.

Es ist unlauter, diese warnenden Stimmen aus der Mitte der Gesellschaft pauschal als „Hetzkampagne von rechts“ zu diffamieren oder zu diskreditieren. Diese besorgten Bürgerinnen und Bürger, Kirchenvertreter und Parteien stehen klar auf dem Boden der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Reduktion ihrer Sorgen auf vermeintlich „rechte“ Motive ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch eine Gefahr für die demokratische Debattenkultur.

Die öffentliche Diskussion über Frau Brosius-Gersdorf wurde keineswegs von rechten Medien angestoßen. So titelte das ZDF am 8. Juli: „SPD-Kandidatin: Zu links für Karlsruhe?“, die FAZ bereits am 2. Juli: „Mehrere Unionsabgeordnete halten SPD-Kandidatin für nicht wählbar“. Zahlreiche andere Medien, die keinesfalls im Verdacht stehen, „rechts“ zu sein, berichteten in ähnlicher Weise. Vor diesem Hintergrund wirken Vorwürfe, die Diskussion um die Nominierung sei auf eine rechte Hetzkampagne zurückzuführen, heuchlerisch und inhaltlich unzutreffend.

Wir appellieren daher an Frau Brosius-Gersdorf, sich dieser Einladung zur offenen Diskussion zu stellen. Zivilgesellschaftliche Sorgen verdienen eine Antwort – keine Abwertung. Das erschütterte Vertrauen in die politisch Verantwortlichen und das Bundesverfassungsgericht gilt es wiederherzustellen.

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Zur Aussetzung der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht im Bundestag nimmt die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben(CDL) Susanne Wenzel wie folgt Stellung:

Heute haben wir einen Meilenstein für den Erhalt der unteilbaren Würde menschlichen Lebens erlebt. Dass die Mehrheit der Unions-Bundestagsabgeordneten gegen die Personalie Brosius-Gersdorf wegen ihrer Einstellung zum Lebensrecht ungeborener Kinder stimmen wollte, haben die Sondersitzungen vor der heutigen Bundestagssitzung gezeigt. Die Führungsspitze der CDU hatte im Vorfeld nicht damit gerechnet, dass für die eigene Basis in der Zustimmung ihrer Partei zu dieser Richterin, die für ein Paradigmenwechsel im Lebensrecht ungeborener Kinder steht, eine rote Linie überschritten wäre. Das „Ja“ von Friedrich Merz im deutschen Bundestag zu dieser Kandidatin hat auch bei vielen Unionsabgeordneten einen Schockmoment ausgelöst und sie damit wachgerüttelt. Der Proteststurm hat danach noch einmal an Fahrt aufgenommen. Nachdem anfangs nur die Lebensrechtsgruppen und die Unionsbasis auf die Barrikaden gegangen waren, stimmten nun auch die katholische Kirche und weitere Gruppen verstärkt mit ein. An dieser Stelle bedankt sich die CDL bei ihren Mitstreitern und Mitgliedern für ihren Einsatz, insbesondere aber bei den mutigen Unionsabgeordneten, die von Anfang an für das Lebensrecht und die Würde gegen den Druck und die Vorgaben der Führungsspitze eingetreten sind. Kernthemen der Union lassen sich nicht einfach abräumen, erst recht nicht, wenn man aus Machterhaltungswünschen vor dem Koalitionspartner ständig nachgibt. Das ausgerechnet das Thema „Lebensschutz“ diese rote Linie aufzeigte, lässt uns hoffen. Lebensrecht ist in der CDU kein Randthema sondern Fundament. Die CDU, die in den ersten Wochen ihrer Regierungszeit ihre Anhänger und Wähler mit gebrochenen Wahlversprechen schon zutiefst enttäuscht hatte, hätte mit dem klaren Bekenntnis zum Lebensrecht als Grund für die Verneinung der Kandidatur Brosius-Gersdorfs viel Vertrauen wieder zurückgewinnen können. Der Bundesvorsitzende der CDU und seine Führungsspitze müssen aus diesem Debakel lernen, dass die eigene Basis nicht mehr gewillt ist, alles hinzunehmen, und dass das „C“ im Namen der Partei, gerade in Form des „Lebensschutzes“ von den Wählern und erst recht von der Parteibasis als unumstößlicher Markenkern und als Existenzfrage angesehen wird.

Die Aussagen des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, im Parlament sind ungeheuerlich und entbehren jeglicher Grundlage. Die SPD hat mir ihren kontroversen Kandidatinnen die Schädigung des Ansehens des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf genommen. Hier nun die breiten Proteste in halbe „Umsturzversuchs-Szenarien“ umzudeuten, ist geradezu lächerlich. Die SPD sollte vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass für die Bundesbürger der Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht nur schwarze Tinte auf weißem Papier ist. Die Würde des Menschen ist in der Tat unantastbar. Und zwar jedes Menschen, auch und vor allem des ungeborenen Kindes im Mutterleib. Dies wurde durch die Debatten der vergangenen Tage mehr als deutlich.

Der CDU/CSU ist dringend zu empfehlen, künftig auch auf weitere indirekte Versuche, der SPD, das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib zu unterminieren und die Abtreibung zu legalisieren, zu achten. Dazu gehört auch, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Förderung von Abtreibungen nicht auf die Tagesordnung kommen werden.

Vom heutigen Tage aber bleibt zunächst das positive Ergebnis, dass das Lebensrecht ungeborener Kinder aus der Mitte der Gesellschaft eingefordert und dem sogenannten „Recht auf Abtreibung“ eine Absage erteilt wurde.


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