Angesichts der Versuche, das Recht auf Leben ungeborener Menschen noch weiter zu beschneiden, hat die ALfA eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung gestartet.  Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Nachdem in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf von 26 Organisationen vorgelegt wurde, der Abtreibungen eines ungeborenen Kindes auch im zweiten Drittel der Schwangerschaft rechtmäßig und krankenkassenfinanziert machen möchte, ist es Zeit, daran zu erinnern, wer hier tatsächlich betroffen ist. Die Diskussion um Abtreibungen fokussiert sich nahezu ausschließlich auf die ungewollt Schwangere und ihre Rechte. Das Bewusstsein dafür, dass unsere Verfassung ausdrücklich auch die Rechte eines sehr jungen Menschen anerkennt, schwindet in dem Maße, wie Abtreibungen als Frauenrechte und Gesundheitsvorsorge dargestellt werden. Aber: Auch ein Mensch im frühesten Stadium seiner Existenz hat Würde und ein Recht darauf, geboren zu werden und zu leben. Jeder Versuch, Kriterien dafür festzulegen, bis wann er rechtmäßig getötet werden darf, ist ein Rückschritt im Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde, kein Fortschritt.

Darauf macht die Kampagne der ALfA aufmerksam. Ab sofort können Postkarten mit vier verschiedenen Motiven, die bereits als Großflächenplakate in mehreren deutschen Großstädten zu sehen sind, bestellt und an politische Entscheidungsträger versandt werden. Die Plakate zeigen Menschen unterschiedlichen Alters und fragen, mit wieviel Herzschlägen, Haaren, Zellen oder Zähnen ein Mensch als Mensch gilt. Die Kampagne wird begleitet von Beiträgen auf den social media Kanälen der ALfA, die interaktiv gestaltet sind: Dazu gehören neben der Aufforderung, Kommentare zu hinterlassen, auch Umfragen, deren Ergebnisse jeweils einen Tag später gepostet werden, sowie eine Mitmachaktion (#wannbinichmensch), die am 1. November startet und dazu auffordert, „Menschsein-Momente“ zu teilen. Den Schlusspunkt der Kampagne bildet die Verlosung von Preisen für die eingereichten Beiträge zur Mitmachaktion am 18. Dezember.

Nähere Informationen, so z.B. auch die Motive der Plakataktion, finden sich unter www.alfa-ev.de. Dort können auch die Postkarten direkt im Shop bestellt werden – oder bei der Bundesgeschäftsstelle telefonisch (0821 512031) bzw. per Email (material@alfa-ev.de) geordert werden.

Kaminski: „Werden wir aktiv in unseren Gemeinden, bei unseren Volksvertretern, in Bildungseinrichtungen und im Freundeskreis. Die Kampagne der ALfA bietet hierzu eine großartige Möglichkeit: durch Bestellen und Versenden der Postkarten, durch Teilen der Posts auf Facebook und Instagram, durch Verbreiten der Informationen im Freundes- und Bekanntenkreis. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt darauf zu vertrauen, dass hochrangige Funktionäre – egal ob aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Politik oder Kirche – schon für die Menschenwürde einstehen und das Recht auf Leben verteidigen werden. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem es auf jeden einzelnen von uns ankommt.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zum gestern erschienenen Entwurf zur Neuregelung der Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Der Entwurf, den 26 Organisationen vorgelegt haben und der wirkt wie bestellt, soll und will die Politik unter Druck setzen. Denn wahrscheinlich ist diese Legislaturperiode die einzige Chance, dafür eine Mehrheit zu finden. Wenig beachtet wird die Tatsache, dass der Entwurf die legalisierte Abtreibung bis zur 22. Woche post conceptionem fordert, was rechnerisch der 24. Schwangerschaftswoche (post menstruationem) entspricht.

Interessant ist der Blick darauf, wer diesen „zivilgesellschaftlichen“ Entwurf unterzeichnet hat. Darunter sind unerwartete Organisationen wie die Gewerkschaft ver.di oder die GEW Berlin. Dass Pro Familia in der weiteren Entrechtung vorgeburtlicher Kinder federführend auftritt, ist nichts Neues und weist nur ein weiteres Mal auf die Dringlichkeit hin, diese Organisation – ebenso wie die unterzeichnende AWO – auf ihre Beratungsqualität im Schwangerschaftskonflikt gemäß § 219 StGB zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte man auf Organisationen legen, die sich angeblich für Frauen und ihre Rechte einsetzen (z.B. medica mondiale, UN Women, Terre des Femmes, Sozialdienst muslimischer Frauen, Evangelische Frauen in Deutschland). Dies gilt nämlich nur, wenn Frauen sich dem ideologischen Diktat dieser Organisationen unterwerfen. Diese Ideologie behauptet, Abtreibung würde Frauen emanzipieren – dafür gibt es keinen Nachweis. In keinem Land der Welt hat eine Legalisierung von Abtreibung Frauen in irgendeiner Weise vorangebracht. Diese „feministische“ Ideologie sieht keine Rechte für vorgeburtliche Frauen vor. Diese Ideologie stellt keinen Zusammenhang zwischen einer erwünschten „leichten“ Abtreibung – ohne Kontrolle, ohne Beratung, ohne Ursachenforschung – und einer möglicherweise damit verbundenen, vielleicht millionenfachen Missbrauchsvertuschung her. Laut UNICEF-Bericht wurden etwa 370 Millionen Frauen weltweit als Minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch. Völlig außer Acht gelassen wird auch, dass Frauen in einer echten Schwangerschaftskonfliktberatung kaum von selbstbestimmter Entscheidung sprechen, wenn es um Abtreibung geht, sondern eben von einer Konfliktlage, vor allem von männlichem Druck, von finanziellen Sorgen und schwierigen Lebenssituationen.

Zu alldem passt die Strategie internationaler Abtreibungsorganisationen und die auch in Deutschland gewollte Tendenz, die chemische Abtreibungsmethode mit Mifepriston und Prostaglandin zu bevorzugen: Die Frau trägt das vollständige Risiko und die volle Verantwortung, sie nimmt die Handlung selbst vor, sie ist bei der eingeleiteten Fehlgeburt häufig allein, sie soll es möglichst unauffällig als „home abortion“ erledigen, wie es zum Beispiel in Schweden die Regel ist, einem Land übrigens mit besonders hohen sexuellen Missbrauchszahlen.

Nach Lage der Dinge und der Erfahrung in vergleichbaren Staaten (z.B. Frankreich und Großbritannien) werden bei Realisierung dieses Entwurfes die Abtreibungszahlen weiter steigen und die Hilfs- und Schutzmöglichkeiten für die betroffenen Frauen und Kinder weiter sinken. In einem solchen Entwurf von „Menschenrechten“ und „Gesundheitsleitlinien“ zu sprechen, kann also ebenfalls nur ideologisch begründet sein. Denn vernunftgemäß und wissenschaftsbasiert kann niemand behaupten, Kinder vor der Geburt seien keine Menschen oder eine Abtreibung sei vorteilhaft für die Gesundheit einer Frau.

Die Politik täte angesichts der besorgniserregenden Abtreibungszahlen besser daran, als Sofortmaßnahme zunächst einmal die Qualität der Schein-Beratungsstellen zu prüfen, eine vollständige Abtreibungsstatistik zu erstellen und eine seriöse, nicht-ideologische Motivforschung voranzubringen.


Termine

Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kaminski: Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen kann niemals „rechtmäßig“ sein

Zu dem von einem aus 26 Organisationen bestehenden Bündnis gestern vorgestellten Gesetzentwurf, der die Paragrafen 218 bis 219b aus dem Strafgesetzbuch streichen will, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Der Gesetzesentwurf will vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß ,straffrei‘, sondern auch noch ,rechtmäßig‘ stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen. Dies und anderes mehr würde einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen können. Denn der Gesetzesentwurf sieht ebenso vor, dass die Pflicht zur Beratung entfällt. Damit nicht genug: Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung sollen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden.

Anders als die geltende Rechtslage, die eine vorgeburtliche Kindstötung als ,rechtswidrig‘ erachtet, aber unter bestimmten Bedingungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche ,straffrei‘ stellt, sucht der gestern vorgestellte Gesetzesentwurf ein ,Recht auf Abtreibung‘ zu errichten. Ein solches Recht kann es aber nicht geben.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das ,Recht auf Leben‘ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘) ungeborenen Menschen in gleicher Weise zu, wie geborenen: ,…Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist jeder Lebende, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; jeder ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen‘ (Vgl. BVerfGE 39, 1).

Ferner gilt: Grundrechte wie das „Recht auf Leben“ sind vorstaatliche Rechte. Sie kommen ihren Träger allein deshalb zu, weil sie Menschen sind. Daher können Grundrechte auch nicht von Staaten verliehen, sondern lediglich von ihnen anerkannt werden. Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste also behaupten, dass ungeborene Kinder bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche keine Menschen sind und daher kein Grundrecht auf Leben besäßen, das anerkannt werden müsse. Das widerspricht jedoch dem Stand der Wissenschaft. Ihm zufolge entwickeln sich Menschen nicht zu Menschen, sondern als Menschen.

Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste ferner gerichtssicher begründen können, wodurch ein Kind mit Beginn der 23. Schwangerschaftswoche zum Menschen wird, dessen Grundrecht auf Leben prinzipiell anerkannt werden muss. Kann er das nicht, würde ein ,Recht auf Abtreibung‘, wie es der Gesetzentwurf zu errichten sucht, überdies bedeuten, dass schwangere Frauen einen Rechtsanspruch auf die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen durch einen Arzt besäßen und dieses bei Bedarf gelten machen können. Wenn es aber etwas gibt, dass man nach allgemeiner Überzeugung der gesamten Menschheitsfamilie nicht darf, dann ist es die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen.

Aus all dem folgt: Der Gesetzentwurf ist inkonsistent, er widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Stand der Wissenschaft. Er ist ferner hochgradig interessengeleitet und will – unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht – Menschen, deren Recht auf Leben respektiert wurde, das Recht verschaffen, das Recht auf Leben anderer Menschen nicht respektieren zu müssen. Die Autorinnen des Gesetzentwurfes scheinen anzunehmen, Selbstbestimmung könne erst einsetzen, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Das muss hier nicht interessieren. In einem freiheitlichen, demokratischen Staat bleibt ein jeder auch Herr über seine Lebenslügen. Ein Staat allerdings, der sich diese zu eigen machte, würde sich nicht nur in den Augen seiner Bürgerinnen und Bürger lächerlich machen, er würde auch aufhören, ein Rechtsstaat zu sein.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

In Schwäbisch Gmünd findet zum zweiten Mal ein breit aufgestellter Kongress statt

Berlin/Schwäbisch Gmünd/Wetzlar (11. Oktober) – Mit über 450 Teilnehmern war der erste Kongress 2022 ein voller Erfolg, im kommenden Jahr folgt die Fortsetzung: Der Kongress steht erneut unter dem Titel „Leben.Würde“ und findet vom 9. bis zum 11. Mai 2025 im Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd statt. Veranstalter sind der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin), der „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Thematisch widmet sich der Kongress der Würde des Menschen in allen Lebensphasen und setzt auf das bewährte Konzept aus Plenarvorträgen, Fachseminaren und Vernetzungsmöglichkeiten.

Die Schirmherrschaft für den „II. Leben.Würde-Kongress“ haben der Passauer Bischof Dr. Stefan Oster SDB sowie die Ärztin, Autorin und Influencerin Jana Highholder übernommen. Bischof Oster ist der Schutz des menschlichen Lebens ein zentrales Anliegen: „Menschen sind Personen: Einzigartig, unersetzbar, unwiederbringlich. Jedes menschliche Leben ist unbedingt schützenswert. Und doch erleben wir fortwährend und in vielen Facetten und auch in reichen Gesellschaften, dass Leben bedroht und Menschenwürde verletzt wird. Der Kongress soll dafür sensibilisieren, motivieren und darüber informieren, wie wir menschliches Leben besser schützen können.“ Jana Highholder betont die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und die notwendige Ausrichtung auf die Zukunft: „Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, welches Verständnis vom Menschen und vom Leben wir heute kultivieren und wie das auch die Zukunft beeinflussen wird, wie wir miteinander agieren, Konflikte bewerten und Lösungen finden.“

Die drei Veranstalter sind für die gemeinsame Schirmherrschaft von Bischof Oster und Highholder und auch für die Beteiligung von 21 Kooperationspartnern des Kongresses dankbar. Dies, so BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder, verdeutliche ebenso wie das Programm die überkonfessionelle, überparteiliche und sachorientierte Ausrichtung des Kongresses und der Lebensrechtsarbeit: „Angesichts der weltweiten Entwicklung in den bioethischen Bereichen sind solche Fachveranstaltungen und der damit verbundene persönliche Austausch immens wichtig. Lebensrecht ist Zukunft.“

Zielgruppe des Kongresses sind Mitarbeiter und Mitglieder von Lebensrechtsorganisationen, bioethische Fachleute sowie alle, die an der Thematik interessiert sind. Der Kongress will Lebensrechtler weiter vernetzen, über aktuelle Debatten informieren, Initiativen zum Handeln aufzeigen und in Seminaren konkrete Tipps geben, wie die Teilnehmer auch in ihrem eigenen Alltag das Recht auf Leben unterstützen und Lebensschützer sein können.

Ein besonderer Höhepunkt im Kongressprogramm ist die Verleihung des Stiftungspreises der Stiftung Ja zum Leben. Sie findet am Abend des 10. Mai im Rahmen eines Festaktes statt.


Anmeldungen zum Kongress sind ab sofort unter schoenblick.de/de/anmeldung-lebenwuerde-2025-fuer-teilnehmer möglich.

Das Kongressprogramm findet sich unter schoenblick.de/de/lebenwuerde.


Pressekontakte:
Bundesverband Lebensrecht
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin
030/64494039
berlin@bv-lebensrecht.de

Evangelische Nachrichtenagentur IDEA
Steinbühlstraße 3
35578 Wetzlar
0172 66 444 37

„Die Menschen haben ein Gespür für Unrecht.“
Zum heutigen Marsch für das Leben in Berlin und in Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:Trotz Diffamierungen, antidemokratischer Blockadeversuche, trotz ängstlicher Zurückhaltung mancher Gremien und Androhungen von Gewalt: Auch in diesem Jahr gingen, wie schon seit 2002, tausende Menschen für das Recht auf Leben aller Menschen auf die Straße – sowohl in Köln als auch in Berlin wurden die Teilnehmerzahlen vom letzten Jahr leicht gesteigert, auf zusammen über 8.000 Menschen.Der 20. Marsch für das Leben in Berlin und zweite Marsch für das Leben in Köln zeigten einmal mehr, worum es im Lebensrecht geht: um Inklusion, um den Schutz von Menschen am Anfang und Ende ihres Lebens, um die Hilfe für bedrängte und bedrohte Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Nationale und internationale Podiumsgäste veranschaulichten dies durch verschiedenste Beiträge: In Berlin zeigten Mitglieder der brasilianischen Lebensgemeinschaft Comunidade de Jesus Menino, wie man Inklusion auf Augenhöhe leben kann. Und man erlebte mit Tônio Tavares einen außergewöhnlichen Mann, der 46 Kinder und Jugendliche adoptiert hat. Die ethische und universale Perspektive des Lebensrechts verdeutlichte der kanadische Ethiker Pablo Muñoz Iturrieta. Für den BVL historisch interessant war der Auftritt von zwei Gründern des Marsches für das Leben im Jahr 2002, Walter Schrader und Hartmut Steeb. Die Jugend für das Leben und Alicia Düren, Vorsitzende der Organisation sundaysforlife, präsentierten die Zukunft der Lebensrechtsbewegung: Sie sind leidenschaftlich, jung, bejahen und wagen das Leben und setzen sich für das Leben ein. Die Kirchen und Glaubensgemeinschaften waren unter anderem mit fünf Bischöfen und Weihbischöfen aus der katholischen Kirche und Repräsentanten der Evangelischen Allianz Deutschland vertreten. In Köln schilderte der Geschäftsführer der SPUC, John Deighan, seine Arbeit und die wachsende Bewegung in Großbritannien. Fabian, ein junger Mann, der mit dem Down-Syndrom lebt, gab ein beeindruckendes Bekenntnis für das Leben und das Recht auf Leben ab. Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe wies auf die steigende Selektion von Kindern mit genetischen Besonderheiten hin. So wird der NIPT, der pränatale Bluttest, der bei vorgeburtlichen Kindern nach genetischen Besonderheiten sucht, weit häufiger angewandt als wie geplant nur in Ausnahmefällen.Die Menschen haben ein Gespür für Unrecht. Deshalb beobachten sie sehr aufmerksam, wie die Politik mit Menschen in bedrohlichen Situationen am Anfang und Ende des Lebens umgeht. Und sie haben mit zwei großen, lebensbejahenden Demonstrationen gezeigt, was sie von der Politik erwarten. Mit fünf konkreten Forderungen an die Politik geht der Bundesverband Lebensrecht mit seinen 15 Mitgliedsvereinen in das Bundestagswahljahr.


Termine

Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025

20.09.2025 – Marsch für das Leben in Berlin und Köln


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Anlässlich des weltweiten Suizid-Präventionstags erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Im vergangenen Jahr starben in Deutschland 10.300 Menschen durch Suizid. Das ist eine erschreckende Zahl: Gegenüber 2019 bedeutet dies eine Zunahme von 14 Prozent. Besonders alarmierend ist, dass bei den Zehn- bis unter 25-Jährigen Selbsttötung die häufigste Todesursache war. Fast jeder fünfte Todesfall in diesem Alter war ein Suizid.

Das sind Zahlen, die uns aufrütteln müssen. Vor allem auch deswegen, weil die Suizidforschung zu dem Eregebnis kommt: Menschen, die sich suizidieren, wollen nicht sterben, sondern nur so wie bisher nicht mehr weiterleben. Ändern sich ihre Lebensbedingungen, kehrt auch der Lebenswille zurück. Hohe Suizidzahlen sind kein unabwendbares Schicksal, das von der Politik schulterzuckend zur Kenntnis genommen werden kann, sondern ein schrilles Alarmsignal, das den Gesetzgeber dringend zur Handlung aufruft.

Vor über einem Jahr hatte der Bundestag in seltener Einmütigkeit die Regierung aufgefordert, die Suizidprävention in Deutschland zu stärken: Bis zum 30. Juni wollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser aber lässt auf sich warten – angesichts der besorgniserregenden Zahlen und der Dramatik, die ein Suizid für die Hinterbliebenen bedeutet, ist diese Passivität des Bundesgesundheitsministers, der hierfür zuständig ist, unentschuldbar. Zwar wurde im Mai ein nationaler Suizidpräventionsplan vorgestellt, der eine Reihe sinnvoller Maßnahmen enthält – so etwa eine zentrale Krisen-Notrufnummer sowie die spezielle Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen. Wie jedoch die Finanzerung von dringend erforderlichen Maßnahmen gestaltet und sichergestellt werden soll, ist bislang vollkommen offen, und weiterhin so lange unsicher, wie jede gesetzliche Grundlage durch ein Suizidpräventionsgesetz fehlt.

Dringend notwendig wäre zudem eine solide Ursachenforschung, die auch vor unangenehmen Fragen nicht zurückschreckt – wie etwa der, ob ein Staat, der die Institution Familie immer mehr in Bedrängnis bringt, damit nicht auch die Bastionen schleift, die Suizide verhindern können. Intakte Familien sind wie geschaffen dafür, Menschen gegen Suizidalität zu immunisieren. Sie bieten Geborgenheit und schützen vor Vereinsamung. Hier müssten dringend neue Wege gefunden werden, um Ersatzstrukturen zu schaffen – es sei denn, die Bundesregierung besinnt sich ihrer verfassungsgemäßen Pflichten aus Art. 6 Abs. 1 GG und lässt dem natürlich gewachsenen Sozialverband, der die Familie ist, nicht nur die angemessene Wertschätzung, sondern auch die notwendige finanzielle Absicherung zukommen. Zuwendung, Anteilnahme, tatkräftige Hilfe und Unterstützung werden in Familien ganz ohne aufwändige und kostenintensive Schulungen durch Fachkräfte selbstverständlich gelebt. Dies anzuerkennen und die Familien zu stärken sollte daher der erste Schritt der Suizidprävention sein.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

 

Apostolischer Nuntius Nikola Eterović sendet Grußwort zum Marsch für das Leben am 21.09.2024

„Im Namen des Bischofs von Rom und Hirten der Universalkirche“ grüßt der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 20. Marsch für das Leben in Berlin und zweiten Marsch für das Leben in Köln. In seinem Grußwort dankt er für das „unermüdliche Engagement so vieler gerade für jene, die noch keine Stimme haben oder keine Stimme mehr erheben können“.

„Beim Marsch für das Leben verbinden sich Menschen guten Willens aus unterschiedlichen Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen und politischen Strömungen zu einem friedlichen Statement: ,Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht!‘“

Weiter lautet es im Grußwort: „Der Marsch für das Leben möge daher eine Demonstration der Hilfe für jene sein, die sie brauchen, vor allem für die in Not geratenen Frauen, die oft nicht wissen, wie es weitergehen soll.“

Mit Verweis auf Zitate aus der Bibel und Schriften der beiden Päpste Franziskus I. und Benedikt XVI. sowie auf das Wirken von Benedikt von Nursia stellt der Päpstliche Nuntius das Eintreten für das Lebensrecht in einen größeren, übergeordneten Zusammenhang.


Der Marsch für das Leben findet am 21.09.2024 zeitgleich ab 13 Uhr in Köln / Deutzer Werft und in Berlin / Brandenburger Tor statt. Im vergangenen Jahr nahmen an beiden Demonstrationen insgesamt über 8.000 Menschen teil.


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Berlin 12.08.24 – Vor wenigen Tagen hat der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz erneut gefordert, die Eizellspende in Deutschland zu legalisieren. Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) lehnen diesen Vorstoß energisch ab. Die Eizellspende sei „Leihmutterschaft light“ und eine „Einstiegsdroge in den Menschen­handel“, erklärte der ÄfdL-Vorsitzende, Professor Paul Cullen.

Taupitz ist Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“, die von der Ampel­regierung berufen wurde, um neben der Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts die Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. In einem Interview mit der Funke Medien­gruppe (Essen) am 7. August 2024 bezeichnete Taupitz das Verbot der Eizellspende als „nicht mehr zeitgemäß“ und forderte, diese „wie eine Organspende“ zu behandeln. Außerdem sei es laut Taupitz „aus aus Sicht eines Juristen völlig legitim”, wenn Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch sich zwecks Eizellspende an Länder im Ausland wenden würden, die ihre Gesetze bereits „reformiert“ und „liberalisiert“ hätten.

„Die „altruistische Eizellspende“ und die „altruistische Leihmutterschaft“ sind eine Märchen­erzählung derer, die eine Gesellschaft vor Augen haben, in der eine Gruppe von Menschen verzweckt werden darf zur Erfüllung der Wünsche einer anderen Gruppe“ erklärte Cullen „Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, wozu eine Freigabe der Eizellspende führt. Frauen in prekären Lebenssituationen werden aus finanzieller Not dazu gebracht, erhebliche körperliche und medizinische Risiken auf sich zu nehmen, um die Wünsche zahlungs­kräftiger und nicht selten männlicher Kunden zu erfüllen. Nur knapp unter der Oberfläche einer vermeintlichen Liberalität scheint hier ein knallharter Menschen­handel durch, der patriarchalischer kaum sein kann. Das Argument, Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch würden sonst ins Ausland gehen, ist an Zynismus nicht zu überbieten“, so der ÄfdL-Vor­sitzende. „Laut dem World Population Review wird die Sklaverei noch heute in 167 Ländern prakti­ziert, doch käme niemand auf die Idee, dass dies ein Grund sei, die Sklaverei auch in Deutschland einführen.“

Diese Ablehnung der Eizellspende und der Leihmutterschaft ist keinesfalls auf die Lebens­rechts­bewegung begrenzt. So bezeichnete Alice Schwarzer, die nicht in Verdacht steht, eine Ab­treibungs­gegnerin zu sein, in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ am 7. August 2024 die Leihmutterschaft als „eine Steigerung der Prostitution“, bei der „der Körper einer Frau gegen Geld intimst benutzt wird“ sowie als „eine Form des Kinderhandels.“


Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de


Kontakt

Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL)
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon: +49-30-644 940 39
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Auch für den II. Kongress Leben.Würde übernimmt er die Schirmherrschaft

Lesen Sie die Pressemitteilung des Bistums Passau (Link bitte anklicken)

Wir danken Herrn Bischof Dr. Stefan Oster herzlich für seine Unterstützung!


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/