Auch in diesem Jahr sendet die Deutsche Bischofskonferenz dem Bundesverband Lebensrecht ein Grußwort zum Marsch für das Leben, der am 16. September ab 13 Uhr zeitgleich in Berlin und Köln stattfindet.

In seinem Schreiben nennt Bischof Dr. Bätzing neben den Fragen zum Lebensanfang und Lebensende auch die Stammzellforschung als wichtiges Thema. Dieser Bereich wird in den kommenden Jahren eine besondere Rolle spielen, da kürzlich eine Neudefinition des Begriffs „Embryo“ vorgeschlagen worden ist und Forscher weiter an einer neuen Form des reproduktiven Klonens arbeiten.

Darüber hinaus betont der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, wie wichtig es sei, als Kirche öffentlich für das „Lebensrecht des ungeborenen, schwachen oder sterbenden Menschen“ einzutreten. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.“ Bischof Dr. Bätzing dankt daher dem Bundesverband Lebensrecht für sein Engagement. Sein Grußwort ist als pdf-Datei verfügbar.

Der Marsch für das Leben in Berlin wird live von EWTN übertragen.

Weitere Informationen zu den Märschen für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 15.09. finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de

Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September 2023 fordert Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokranten für das Leben e. V. (CDL), stärkere Anstrengungen beim Ausbau der Suizidprävention:

„Im Juli hat der Bundestag mit großer Mehrheit den fraktionsübergreifenden Antrag zur Suizidprävention verabschiedet, in dem die Abgeordneten eine Nationale Suizidpräventionsstrategie sowie ein Suizidpräventionsgesetz gefordert haben. Das Motto des diesjährigen Welttages der Suizidprävention lautet: „Aktiv werden und Hoffnung schaffen“. Die Politik sollte sich diesen Satz zur Maxime machen und weitreichende finanzielle Mittel für den vom deutschen Bundestag geforderten Nationalen Aktionsplan zur Suizidprävention bereitstellen.

Im Antrag wurden viele Punkte berücksichtigt, die bereits von den Fachgesellschaften gefordert wurden, wie etwa eine rund um die Uhr erreichbare Notfalltelefonnummer oder auch ein besserer Ausbau bereits bestehender Angebote zur Krisenintervention. Der Bundesgesundheitsminister sollte dringend die Fachgesellschaften in die Ausgestaltung des Gesetzes und auch der Nationalen Strategie einbinden.

Neben Hilfen der psychischen Intervention ist auch der weitere Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung notwendig sowie umfassende Kampagnen zur Information über diese Angebote. Umfragen zeigen zum Beispiel immer wieder, dass die Bevölkerung kaum über Möglichkeiten wie Symptomkontrolle bei schweren Krankheiten informiert ist. Viele Menschen sind auch nach wie vor der Ansicht, Palliativ- und Hospizangebote sind ausschließlich für an Krebs erkrankte Menschen vorgesehen oder wissen nicht um das Angebot ambulanter Versorgung in diesem Bereich, mit dem das Verbleiben im eigenen Heim auch bei schwerer Erkrankung durchaus möglich ist.

Sämtliche Angebote, die helfen, einen Suizid zu verhindern, müssen niedrigschwellig zugänglich sein. Das gilt sowohl für Interventions- und Hilfsmöglichkeiten bei psychischen Krisen als auch in medizinischen Notsituationen.

Der Bundestag hat keine rechtliche Einschränkung für eine ausnahmslos abzulehnende Suizidbeihilfe beschlossen. Dies heißt im Umkehrschluss, dass Anbietern von Sterbehilfe derzeit kaum Grenzen gesetzt sind. Es wäre ein fataler Irrtum, dies aus dem Blick zu verlieren. Umso wichtiger ist die Prävention. Diese darf nicht an finanziellen Einschränkungen leiden, die aber leider zu befürchten sind angesichts der Tatsache, dass im Haushalt nur rund 800.000 Euro für einen nationalen Präventionsplan vorgesehen sind, die offenbar auch schon weitestgehend verplant sind. Der Forderung des Leiters des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, nach deutlicher Aufstockung der Mittel schließt sich die CDL an.

Es sollte jede Anstrengung unternommen werden, einer gefühlten Ausweglosigkeit und dem daraus resultierenden Wunsch nach Suizid Hilfen zum Leben entgegen zu setzen und so wirklich „aktiv zu werden und Hoffnung zu schaffen“.

Die CDL unterstützt die Kampagne des Welttages der Suizidprävention „Light a Candle“ und ruft dazu auf, am kommenden Sonntag, um 20 Uhr eine Kerze ins Fenster zu stellen, um die Suizidprävention zu unterstützen und der Menschen, die durch Suizid verstorben sind und auch ihrer Hinterbliebenen zu gedenken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Zu der für den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause in der kommenden Woche geplanten Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Nahezu völlig unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat der Bundestag für die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause die Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid angesetzt. Dabei wäre hier eine breite gesellschaftliche Debatte dringend notwendig gewesen, die vor allem eins in den Blick nimmt: die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Suizidprävention. Leider scheinen sämtliche mahnenden Stimmen zur Besonnenheit der Experten ungehört zu verhallen: unter anderem die Experten der Bundesärztekammer und des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, die allesamt ein Innehalten und eine ausführliche Befassung des Parlaments mit den neugefassten Gesetzentwürfen fordern.

Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament oder eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung damit ist in den wenigen noch zur Verfügung stehenden Tagen gar nicht möglich.

Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, statt im Eiltempo ein Gesetz zu verabschieden, dass mit Blick auf die hohen Suizidzahlen in den Ländern, die eine solche Regelung bereits getroffen haben, nur als todbringend bezeichnet werden kann.

Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.

Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe trägt dem in ausreichendem Maße Rechnung. Keiner der Gesetzentwürfe gibt rechtsverbindliche Antworten auf entscheidende Fragen: Wie soll ein missbräuchlicher Nutzen der todbringenden Substanz verhindert werden?  Wer kann mit Sicherheit sagen, dass die Entscheidung für die Selbsttötung nicht fremdbestimmt ist? Wo sollen angesichts des jetzt schon bestehenden Fachärztemangels die Psychiater herkommen, die ein solches Urteil fällen? Wie kann effektiv die Werbung für den assistierten Suizid verhindert werden? Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass der restriktivere Entwurf um den Abgeordneten Lars Castellucci – sollte sich der Bundestag hierfür entscheiden – mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde, da die darin formulierten Einschränkungen der Vorgabe des BVG, ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewähren, zuwiderlaufen.

In einem Staat, der die Beihilfe zur Selbsttötung eines Mitmenschen als eine von zwei legalen Optionen betrachtet, muss sich jeder rechtfertigen, der diese Beihilfe nicht in Anspruch nehmen will und dadurch Kosten und Mühen verursacht. Hier droht eine katastrophale Entgleisung unserer Gesellschaft.

Die ALfA stellt daher ab sofort Postkarten zur Verfügung, die in der Bundesgeschäftsstelle oder über den Internetauftritt bestellt und an die Abgeordneten versandt werden können. Sie fordern die Parlamentarier dazu auf, sich zu besinnen und das halsbrecherische Tempo aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Zum Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Als Tiger startete 1991 die Woche für das Leben der Deutschen Bischofskonferenz – es ging um harte, kritische Themen, die eine klare ethische Positionierung und Erläuterung verlangten und lebensbejahende Alternativen nach vorne bringen sollten. Ein weiteres Ziel war es, solche Themen auch in die einzelnen Diözesen und Gemeinden zu tragen, um damit zu einer breiten öffentlichen Debatte beizutragen. Das funktionierte aus hausgemachten Gründen schon seit Jahren nicht mehr, wie man an der geringen medialen Resonanz und der mager gefüllten Veranstaltungsseite feststellen konnte. Vor allem Lebensrechtsorganisationen und überwiegend katholische Gemeinden griffen die Themen auf und nutzten die zur Verfügung gestellte schriftliche Vorbereitung, die übrigens durchweg ganz hervorragend im jeweiligen Themenheft ausgearbeitet war.
Natürlich haben Themen wie „Sinnsuche der Jugend nach Corona“ oder „Pflege im Alter“ ihre Berechtigung, doch entsprechen sie nicht dem Sinn und Ursprungsgedanken der Woche für das Leben. Nach dem Einstieg der EKD 1994 wurde sie über die Jahre das, was das lieblose Logo wiedergibt: eine irgendwie kirchliche, bunte Pflichtveranstaltung, um die sich niemand richtig zu kümmern schien, im Ökumenischen Eröffnungs-Gottesdienst mit immer mühsamer befüllten Kirchen nicht besonders anspruchsvoll dargebracht, weder textlich noch musikalisch. Letztendlich wandelte sich der Tiger zum Bettvorleger – in einer Zeit, in der diese Veranstaltung vielleicht mehr denn je benötigt wird, weil unter anderem die Abtreibungszahlen massiv steigen, der assistierte Suizid in Kürze legalisiert werden soll, der pränatale Bluttest zulässig ist, das Embryonenschutzgesetz abgeschafft werden soll.
Der Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben jedoch ist vor allem aus ethischen Gründen konsequent: Eine Kirche, die die begleitete Selbsttötung in ihre Einrichtungen lässt, die Abtreibung nicht nur mit der Vergabe von Beratungsscheinen als normale Option gutheißt, verliert ihre Glaubwürdigkeit und hat keine Veranlassung, sich an einer an der unabdingbaren Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod orientierten Veranstaltung zu beteiligen.
Gleichzeitig wächst der Zulauf zur jährlichen Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht am Eröffnungsort und -tag der Woche für das Leben kontinuierlich. Auch Veranstaltungen in Kirchengemeinden erfolgen seit vielen Jahren unter Beteiligung von Vereinen und Vertretern des BVL. Für uns bleibt die Woche für das Leben ein wichtiger Anlass für Tagungen, Diskussionen und weitere Formate. Die Deutsche Bischofskonferenz hat jetzt die Chance, zu früherer Qualität zurückzukehren und über neue Partnerschaften nachzudenken.
Nächste Termine:
15.09.2023     Berlin: Fachtagung MenschSein
16.09.2023     Marsch für das Leben in Berlin und Köln
20.04.2024     Köln: Fachtagung zur Woche für das Leben
V.i.S.d.P.
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende BVL e.V.
Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht zur Eröffnung der Woche für das Leben

Mit einer hochkarätig besetzten Fachtagung eröffnete der Bundesverband Lebensrecht am Samstag in Osnabrück die Woche für das Leben. Die Veranstaltung mit über hundert Teilnehmern wurde gleichzeitig als Festakademie zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker begangen.
Von Mechthild Löhr, Vorstandsmitglied des BVL, moderiert, befasste sich Philosophieprofessor Prof. Dr. Christoph Böhr nach der Begrüßung durch BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder mit der Thematik des „guten Handelns“. Das Gewissen, sagte Böhr, sei ein Ausdruck dessen, was als inneres Programm in den Menschen hineingelegt sei. Wenn man seinesgleichen im Blick habe, bedeute das, dass man mit jedem anderen Menschen, unabhängig von seinem Charakter, seinem Zustand etc., miteinander verbunden sei und entsprechend gut handle, weil man jeden Menschen genauso achte wie sich selbst.
Prof. Dr. Peter Schallenberg, unter anderem von Papst Franziskus berufener Dikasteriums-Konsultor und Leiter der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach, folgte mit einem Referat zum Thema „Du aber wähle das Leben“. Christliches Engagement in der Welt bedeute, jeden Menschen so zu betrachten, als sei er Gottes Ebenbild, und so zu handeln, als ob es Gott gäbe und jemand am Lebensende danach fragen würde, ob man sein Bestes gegeben habe.
Prof. Dr. Jörg Benedict, Professor für europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, verwies unter anderem auf die Notwendigkeit, dass Politik von Weisheit und Gerechtigkeit  geleitet werden müsse, der Tugend des Bemühens, stets das Richtige zu finden und Unrecht zu vermeiden. Eine Transformation des Rechts erfolge nicht sprunghaft, sondern zunächst durch die Sprache, dann durch das Denken. Dazu würden aktuell Begriffe wie „reproduktive Gesundheit“ gehören: „Wenn eine Bastion durch Begriffsverwirrung eingerissen ist, ändert sich das Recht.“
Die nächste Fachtagung des BVL findet am 15.09.2023 in Berlin statt, als Auftaktveranstaltung zum
Marsch für das Leben am 16.09.2023 in Berlin und in Köln.

Zum heutigen Abstimmungsergebnis im Bundestag zum §219a StGB sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, in Berlin:

Nach viereinhalb Jahren erfolgreich verhinderter Anläufe haben Abtreibungsideologen heute ihr erstes Etappenziel zur vollständigen Legalisierung der Abtreibung in Deutschland erreicht: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde im Bundestag beschlossen, Werbung für Abtreibung zu erlauben – entgegen allen Zahlen und Fakten, unter stetiger Wiederholung von Falschaussagen und die Wahrheit verschleiernden Begriffen (von „Schwangerschaftsunterbrechung“ bis „Absaugen des Schwangerschaftsgewebes“) sowie mit einer wegen Verstoßes gegen §219a verurteilten Gesetzesbrecherin als Anhörungsexpertin. Untermalt wurde das Ganze von erstaunlich niveaulosen Filmchen und Fotos von Bundestagsabgeordneten.

Konkret bedeutet die Abschaffung des Werbeverbots, dass nicht nur jede Abtreibungseinrichtung, sondern auch jeder Verein, jede Lobbygruppe und jede Einzelperson Abtreibung bewerben kann – als „Gesundheitsversorgung“, als „Frauenrecht“, „in angenehmer Atmosphäre“, für solventere Kundinnen „mit Mahagonibett“, für ärmere Frauen zum besonders günstigen Preis. All das findet man auf US-amerikanischen Internetseiten in Bundesstaaten, in denen Werbung für Abtreibung erlaubt ist. Außerdem wird in Deutschland als nächstes natürlich die Frage gestellt werden, warum etwas, wofür man werben darf, verboten ist.

Wir leben in Zeiten von Wirtschaftskrise, Gesellschaftskrise, Kriegen, Energiekrise und weiteren Sorgen und Bedrohungen für die Menschen. Die Vorstellung, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt in diesen Zeiten nichts Besseres, Wichtigeres und Sinnvolleres brauchen als noch mehr Abtreibungspropaganda und „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen, geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.

Mit diesem Beschluss stellen sich Bundestag und Regierung ein Armutszeugnis für den politischen Anspruch aus, mehr Zukunft zu wagen. Wer Zukunft wagen will, kümmert sich um die Versorgung von Mutter und Kind, versucht auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass niemand über Abtreibung nachdenken muss. Wer Zukunft wagen will, betrachtet Kinder und die Lebensleistung ihrer Mütter als Bereicherung für die Gesellschaft, nicht als Last und Behinderung einer menschenfeindlichen Selbstverwirklichungsideologie.

Pressemitteilung vom 04.05.2019

Die Diskussionen um assistierten Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen zeigen, dass in der Einschätzung dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürfen, weit auseinandergeht. Ein Grund hierfür liegt, so zeigen Gespräche und Diskussionsrunden, in der mangelnden Kenntnis wissenschaftlicher Fakten. Der Bundesverband Lebensrecht hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten einzuladen.

Bei der diesjährigen Veranstaltung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst, der unter dem Motto „Lebensanfang – Lebensende: Fakten für das Leben“ stand, legte Prof.  Dr. Thomas Sören Hoffman von der Fernuniversität Hagen, dar, warum menschliches Leben aus seiner Logik heraus immer und untrennbar mit Menschenwürde verbunden sei. „Selbstbestimmung im Sinne wahrhafter Autonomie heißt zu allererst, den eigenen Handlungsradius so zu bestimmen, dass Freiheit möglich ist – vernunftgeleitete Freiheit setzt sich Grenzen selbst, weil sich nur innerhalb solcher Grenzen Freiheit erhalten lässt“, führte Prof. Hoffmann weiter aus. Dieses Verständnis von Selbstbestimmung, die ihre Grundlagen bei Kant habe, finde immer weniger Anklang. Stattdessen gelte: „Ich will das, daher ist es so.“ Dieser Selbstbestimmungsgedanke sei eher eine Willkürentscheidung als eine reflektierte, begründete und an bestimmten Normen orientierte Entscheidung. 

Im anschließenden Vortrag von Frau Priv. Doz. Dr. med. Angela Köninger, Leitende Oberärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Essen, schilderte diese anschaulich, wie gut Mutter und Kind mit medizinischer Unterstützung und Begleitung geholfen werden kann. „Die Situation, dass aufgrund einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter eine Schwangerschaft beendet werden muss, gibt es heute eigentlich nicht mehr“, stellte Köninger klar. „Und auch für das Kind bietet die pränatale Diagnostik viele Möglichkeiten, rechtzeitig einzugreifen, um das Leben des Kindes zu retten.“ Als Beispiele nannte sie Toxoplasmose, unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind oder verschiedene Herzfehler. 

Den Abschluss der hochkarätigen Tagung bildete der Vortrag von Prof. Dr. Dr. Armin Schmidtke, dem ehemaligen Vorsitzenden des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg. Er verdeutlichte, dass die meisten Menschen froh seien, vor einem Suizid bewahrt oder gerettet zu werden. Des weiteren sei ein Sterbewunsch in der Regel nicht wirklich der Wunsch zu sterben, sondern der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen. Die Gesellschaft müsse zukünftig eine Antwort auf die Entwicklung eines „präemptiven“ Suizids, der vorsorglichen Selbsttötung vor Auftreten eines Problems, finden, wenn Menschen zum Beispiel bei genetischer Beratung erführen, dass sie im Alter möglicherweise an Demenz oder Chorea Huntington erkranken könnten.