Zu dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.

Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zur Eröffnung der Kampagne zum Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das ist unsere Botschaft zum einundzwanzigsten Marsch für das Leben in Berlin und dritten Marsch für das Leben in Köln. Alle Menschen haben von Beginn an Menschenwürde und Grundrechte. Doch wird versucht, sie im frühesten Stadium ihrer Existenz zu entmenschlichen, damit man an ihnen forschen kann, damit man sie produzieren, verkaufen, „verwerfen“ kann. Und damit man sie abtreiben kann, untermauert durch verschleiernde Begriffe wie „Gebärmutterinhalt“ oder „Zellhaufen“. Das ist menschenfeindlich gegenüber Kindern und ihren Müttern, deren Situation überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten, vor wie nach der Geburt. Das (in Staaten wie Dänemark bereits umgesetzte) Vorhaben, man könne zum Beispiel Trisomie 21 (Down-Syndrom) „ausrotten“, indem man alle Träger dieser Besonderheit vor der Geburt tötet, entspringt eugenischem Gedankengut und ist unmenschlich.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für nicht (mehr) leistungsfähige Menschen, alte, kranke, sterbende Menschen. Sie haben das Recht auf Pflege, Zuwendung, Palliativversorgung und alle Zeit der Welt. Lebensrecht heißt auch, jedem Menschen die letzte Phase seines Lebens so lebenswert und menschenwürdig wie möglich zu gestalten.


Werbematerial: Marsch für das Leben in Berlin und Köln


Bundesverband Lebensrecht e.V
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende
Landgrafenstr. 5
10787 Berlin

Wer den Abgeordneten der Linken und Grünen bei der Debatte zur Neuregelung des Abtreibungsrechts in Deutschland aufmerksam zugehört hatte, der konnte es ahnen: Hier waren Ideologen angetreten, sich in die Geschichtsbücher der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Nachdem bereits die Werbung für Abtreibung erlaubt, und die Werbung für das ungeborene Leben vor Abtreibungskliniken von der Ampelregierung verboten worden war, sollte nun auch noch der § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dafür braucht es parlamentarische Mehrheiten – und die gab es im alten Bundestag, aber nicht so sicher im neu gewählten Bundestag, der sich am 25. März konstituieren wird. Die Zeit wurde knapp. Zwar hatte der Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Februar entschieden, keine Sondersitzung hierzu vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu ermöglichen.

Doch dann beschloss die Union gemeinsam mit der SPD, eine Sondersitzung zur Änderung der Schuldenbremse einzuberufen. Dafür musste auch der Rechtsausschuss erneut tagen. Für die Ideologen von Grünen und Linken ergab sich so die Möglichkeit, noch einmal die Abtreibungsfrage auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, der heute tagte, setzen zu lassen. Die Obleute des Ausschusses lehnten dies ab. Da es sich bei dem Gesetzesvorhaben jedoch um einen Gruppenantrag handelt, überstimmte Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) das Votum der Obleute und setzte die Gesetzesvorhaben gestern Nacht zusätzlich auf die Tagesordnung.

Dieses unwürdige und undemokratische Manöver einer Reihe von Verfechtern des Rechts auf vorgeburtliche Kindstötung ist misslungen. Die Ausschussmitglieder stimmten dagegen, die geänderte Tagesordnung zu übernehmen. Die Gesetze können somit nicht im Bundestag abgestimmt werden, hierfür wäre eine Empfehlung des Rechtsausschusses notwendig gewesen.

Eines dürfte aber klar sein: Niemand, dem das Leben ungeborener Kinder am Herzen liegt, darf sich jetzt in Sicherheit wiegen. Wer dergestalt auf Biegen und Brechen versucht, ihr Lebensrecht zu schleifen, wird sich nicht von ein paar Rückschlägen entmutigen lassen. Jetzt sind daher die Politiker der Parteien gefordert, die mit dem C in ihrem Namen vorgeben, für die grundlegenden Werte unserer Kultur einzustehen – und dazu gehört unbedingt der Einsatz für die Würde des Menschen und das Menschenrecht auf Leben. Ihre Aufgabe wird es sein, in der kommenden Legislaturperiode nicht nur ein Bollwerk gegen die Agenda der Abtreibungsbefürworter im Parlament zu sein, sondern eine Politik zu verfolgen, die den Wert eines jeden Menschenlebens wieder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Auch im 21. Jahrhundert haben Frauen und Mädchen in vielen Staaten der Welt nicht die Rechte, die ihnen zustehen. Sie dürfen nicht mitentscheiden, wann und wen sie heiraten. Sie werden gehandelt wie Waren, als Bräute und Prostituierte verkauft. Sie dürfen nicht über die Zahl der Kinder und die Familienentwicklung mitentscheiden. Sie dürfen nicht in die Schule gehen, keinen Beruf erlernen, nicht selbständig leben. Sie haben kein Verfügungsrecht über die Familienfinanzen, dürfen nicht erben, kein Geschäft eröffnen, ohne Genehmigung von Männern nicht arbeiten.

Mädchen werden in Staaten wie China, Süd-Korea, Indien, aber auch in Europa, zum Beispiel Albanien oder Großbritannien, schon vor der Geburt diskriminiert: Nur aufgrund ihres Geschlechts werden sie abgetrieben, was auch zu einem großen Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern führt: Auf 1.000 Geburten von Jungen kommen in Indien etwa 900 Geburten von Mädchen. Auch nach der Geburt werden Millionen von Mädchen systematisch vernachlässigt, sie erhalten weniger Versorgung und weniger Nahrung als Jungen. Über 10 % der Todesfälle von Mädchen unter 5 Jahren in Indien sind darauf zurückzuführen. In ländlichen Regionen Indiens werden neugeborene Mädchen immer noch abends am Waldrand ausgesetzt.

Mädchen und Frauen werden in Staaten wie Somalia, Eritrea, dem nördlichen Sudan, Teilen von Malaysia oder Indonesien durch eine brutale, diskriminierende, durch nichts zu rechtfertigende Genitalverstümmelung schwer verletzt und haben lebenslange Folgen zu tragen. Auch in Deutschland sind allein etwa 15.000 minderjährige Mädchen davon bedroht.

Statt sich um diese frauenverachtenden und lebensgefährlichen Probleme zu kümmern, werden „westliche“ ideologische Konzepte aufgedrängt. Staaten wird mit Entzug von Hilfsgeldern gedroht, wenn sie unsere Programme im Bereich der Sexualität nicht übernehmen, unabhängig davon, ob sie den Frauen in ihrer Lebenswirklichkeit tatsächlich nützen. Dabei ist unsere kinder- und familienfeindliche Entwicklung mit Vereinzelung und Dekadenz alles andere als ein nachahmenswertes Vorbild. Die Entmenschlichung vorgeburtlicher Kinder, an denen man forschen, die man produzieren, verkaufen und „verwerfen“ darf, unsere hohen Abtreibungszahlen und im Verhältnis zu bestmöglichen Lebensverhältnissen unverständlichen Abtreibungsmotive ebensowenig. Die reichsten Staaten dieser Welt vernichten Kinder vor der Geburt, verlagern Familienstrukturen in bezahlte Einrichtungen, vernachlässigen kranke und alte Menschen, die zunehmend als nicht mehr nützlich und damit wertlos betrachtet werden.

Bei uns wie in anderen Ländern gehen staatliche und gesellschaftliche Konzepte am Bedarf der Frauen und Mädchen vorbei. Zum Internationalen Frauentag rufen wir dazu auf, die Grundrechte aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod zu wahren und zu stärken. Es braucht eine Politik, die Frauen und Familien respektiert, fördert und wirklich weiterbringt.


Nächste Termine:

09.-11.05.2025 II. Leben.Würde-Kongress (Schönblick, Schwäbisch Gmünd)

20.09.2025 Marsch für das Leben (Berlin und Köln)


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zum Ergebnis der Bundestagswahl nimmt Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) wie folgt Stellung:

„Die CDU hat bei der Bundestagswahl am Sonntag als deutlich stärkste Partei abgeschnitten. Darüber freuen wir uns als Initiative der CDU/CSU-Parteien sehr. Dieses Ergebnis zeigt den Wunsch vieler Wähler nach einer konservativeren Neuausrichtung der Politik, was auch das Eintreten für die Grundrechtsordnung und dabei das wichtigste aller Grundrechte, das Recht auf Leben, beinhaltet.

Dieses ist gerade an seinem Lebensanfang wie auch an seinem Lebensende besonderen Bedrohungen ausgesetzt, in den Phasen, in denen die Schutzbedürftigkeit hoch ist. Die CDU hat jetzt die Chance, zu zeigen, dass ihr der Schutz des Lebens, für den sie in ihrem Grundsatzprogramm eintritt, ein wichtiges Anliegen ist.

Dass es bis zur Bundestagswahl am vergangenen Sonntag nicht mehr zu einer Abstimmung über die Legalisierung von Abtreibungen im Bundestag gekommen ist, ist vor allem dem Einsatz der Unionsfraktion zu verdanken. Dafür bedanken wir uns bei allen Unionsvertretern. Gleichzeitig hofft die CDL, dass die Unionsfraktion gerade in den nächsten Wochen bis zur Konstituierung des neuen Bundestags sehr wachsam ist, dass die rot-grüne Restregierung nicht doch noch einen Versuch unternimmt, dieses zweifelhafte „Prestigeobjekt“ radikaler Feministinnen auf den letzten Metern in den Bundestag zu bringen.

Die CDL erwartet vor allem, dass in den anstehenden Sondierungsgesprächen bereits klar wird, dass die Union wichtige Ministerien wie das Sozialministerium und das Familienministerium mit Ministern aus CDU und CSU besetzt. Insbesondere das Familienministerium wurde in der Ampel-Koalition für ideologische Projekte instrumentalisiert. Dies muss ein Ende haben. Es ist auch hier höchste Zeit für einen Politikwechsel, hin zu einer vernunft- und wertorientierten Familienpolitik. Die Wertschätzung für die klassische Familie aus Vater, Mutter, Kind muss erneuert werden.

Der langjährige Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDL, Hubert Hüppe, hat nicht mehr für den Bundestag kandidiert. Die CDL bedankt sich für seinen jahrelangen unermüdlichen Einsatz im Bundestag für das Lebensrecht aller Menschen.“

+++

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:

„Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.

Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.

Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD)  bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.

Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“

+++

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Zum heutigen internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.  Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.

Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.

Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.

Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesgesundheitsministerium mit erheblicher Verspätung den Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz veröffentlicht, zu dem die Fachgesellschaften innerhalb einer Woche Stellung nehmen können. In dieser Woche werden im Bundestag ferner in erster Lesung zwei Anträge zur Neuregelung der Abtreibung und zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende debattiert, die möglichst noch vor Weihnachten beschlossen werden sollen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kritisiert die Eile, mit der in nur wenigen Sitzungswochen Entscheidungen von bedeutender ethischer Tragweite getroffen werden sollen:

„Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode sollen offenbar mehrere ethisch bedeutsame Fragen in unangemessener Eile durch den Bundestag gedrückt werden. Es scheint, als haben die Regierungsparteien zum Abschluss ihrer desaströsen Regierungssimulation eine „Woche gegen das Leben“ im Bundestag ausgerufen.

Bereits am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gruppenantrag von SPD und Grünen zur Freigabe der Abtreibung befassen. Die Herauslösung der Abtreibung aus dem Strafrecht war das erklärte Ziel von SPD und Grünen in der Ampel-Koalition. Dem Widerstand der FDP ist es zu verdanken, dass es nicht schon früher zu einem direkten Vorstoß gegen das Abtreibungsstrafrecht kam.

Da mit dem mehr oder weniger plötzlichen Ende der Ampel, nun eines der wichtigsten Projekte des vor allem von den Grünen forcierten Umbaus der Gesellschaft zu scheitern drohte, wurde von Abgeordneten der SPD und der Grünen ein Gesetzesvorschlag zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches“ vorgelegt, der die Abtreibung nun vollkommen freigeben will. Die Initiatoren, dieses auch von Bundeskanzler Scholz unterzeichneten Antrages, haben nun die erste Lesung im Bundestag durchgesetzt. CDU und CSU, aber auch Vertreter der FPD haben in den letzten Tagen vollkommen zu Recht wiederholt betont, dass eine Entscheidung von derart erheblicher ethischer Tragweite für die Gesellschaft nicht einfach so „abgeräumt“ werden darf.

Aus Sicht der CDL gilt dies auch für weitere Anträge, die dem Bundestag nun in hektischer Eile vorgelegt werden sollen. In derselben Sitzung am Donnerstag  ist auch ein fraktionsübergreifender Antrag, dessen Hauptinitiatorin die Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD) ist und hinter dem auch der Bundesgesundheitsminister Lauterbach (ebenfalls SPD) steht, aufgesetzt worden zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Ganz offensichtlich ist hier nicht einmal eine Orientierungsdebatte angesetzt. Vielmehr soll lediglich nach kurzer Debatte über den Gesetzentwurf an sich der Antrag an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. In der kommenden Woche sollen dann Anhörung und Beschlussempfehlung folgen, damit der Bundestag noch vor Weihnachten die Widerspruchslösung möglichst beschließen soll.

Bereits im Juli 2023 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit die Regierung aufgefordert, einen Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorzulegen. Geschehen sollte dies bereits im Sommer dieses Jahres. Doch der Bundesgesundheitsminister war auch in dieser Frage nicht in der Lage, einen entsprechenden Entwurf innerhalb der Frist zu präsentieren.  Kurz vor den Neuwahlen liegt nun seit dem Ende der letzten Woche ein Referentenentwurf vor, dem man in jeder Zeile die herrschende operative Hektik ansieht. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) legt offenbar mehr Wert darauf, dass er noch einen Teil seiner Mitarbeiter unterbringt in einer neu zu schaffenden Behörde, die entweder beim RKI oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angesiedelt wird,  als Hilfen für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und suizidalen Krisen anzubieten. In langen Paragraphen beschäftigt sich der Entwurf denn auch mit der Besetzung von Beiräten, der Zahlung von Reisegeldern und Entschädigungen. Wer brauchbare Ideen zur Prävention sucht etwa durch aufsuchende psychologische Hilfen, wird bitter enttäuscht. Man kann es nur als Unverschämtheit bezeichnen, dass das Ministerium den Fachgesellschaften gerade einmal eine knappe Woche Zeit für ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf einräumt. Immerhin hat der zuständige Minister innerhalb eines Jahres kein Gesetz zustande gebracht.

Das Verhalten von SPD und Grünen, hier in regelrechter Torschlusspanik  Fragen mit derart erheblichen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft innerhalb von wenigen Sitzungstagen durch Ausschüsse und Bundestag regelrecht hindurchjagen zu wollen, ist hochgradig fragwürdig. Derart gegen gute und geübte parlamentarische Praxis zu verstoßen, beschädigt die Demokratie und auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag.

Es ist beschämend und traurig, dass dieser Regierung ganz offenbar nahezu jedes Mittel recht scheint, um ihre desaströse Bilanz noch irgendwie zu polieren. Nicht einmal Menschenleben haben hier noch Bedeutung für die Olaf Scholz und seine Restregierung. Die Wähler werden das hoffentlich entsprechend quittieren am Wahltag.

Die CDL ruft die Oppositionsparteien, allen voran CDU und CSU, auf, sich dieser Missachtung von Recht und Ethik sowie demokratischer Moral entschieden entgegenzustellen. Die genannten Vorhaben müssen sämtlich zurückgezogen werden. Die Opposition darf nicht zulassen, dass diese in jeder Hinsicht gescheiterte Regierung auf den letzten Metern den gesellschaftlichen Zusammenhalt vollends pulverisiert.

Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Es darf nicht aus niedrigsten wahltaktischen Gründen mit Füßen getreten werden.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Zu den Äußerungen des CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der in Bezug auf die Abtreibungsfrage einen „gesellschaftlichen Wandel“ wahrnimmt und sich am Wochenende

offen für eine Debatte zum Abtreibungsparagrafen gezeigt hatte, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Bei allem Verständnis für den Wunsch des CDU-Kanzlerkandidaten, sich nicht auf eine spalterische Diskussion zum § 218 einlassen zu wollen: Dafür ist es zu spät. Dieses Fass haben die 236 Abgeordneten – darunter der Bundeskanzler – aufgemacht, als sie einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung unterzeichnet haben. Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen, und zwar völlig unzweideutig. Wenn Friedrich Merz meint, er könne mit einer so klaren Positionierung Wählerstimmen verlieren, dann sollte er die eindeutigen Umfrageergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen aus dem letzten Jahr zur Kenntnis nehmen: Fast 60 % der Befragten möchten den § 218, so wie er jetzt ist, entweder nicht ändern (54 %) oder gar verschärfen (3 %). Der Kompromiss, nachdem eine Abtreibung rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei ist, hat eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Zweidrittel der CDU-Wähler stimmen dem zu, und eine Mehrheit der SPD bzw. FDP-Wähler. Nicht mal innerhalb der Wählerschaft der Ampel findet sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218. Ein vermeintlicher „gesellschaftlicher Wandel“ sieht anders aus.

Dass eine Online-Umfrage mit geschickter bis manipulativer Fragestellung, beauftragt von einer Ministerin, die Abtreibungen zu einem Grundrecht erklären möchte, zu einem anderen Ergebnis kommt, sollte Merz nicht beeindrucken. Beeindrucken sollte ihn vielmehr die glasklare Haltung der CDU-Mitglieder, an der im vergangenen Jahr fast 66.000 Menschen teilnahmen. Einer überwältigenden Mehrheit von ihnen (93,5 %) liegt der Schutz des menschlichen Lebens am Herzen. Er gehört zum Kern der Partei. Das ist gut so: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dafür steht das „C“ im Namen der CDU. Davon sind fast 81 % der Mitglieder überzeugt.

Zudem gilt: Kein wie auch immer gearteter „gesellschaftlicher Wandel“ rechtfertigt einen Rückschritt im Bezug auf die Menschenrechte. Sie müssen immer und überall für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.

Friedrich Merz täte gut daran, nicht auf die lautstark und aggressiv vorgetragenen Forderungen einer mächtigen, gut vernetzten Lobby zu hören, die unwissenschaftlich argumentiert und die Existenz des vorgeburtlichen Menschen totschweigt, und sich stattdessen auf die Seite derjenigen stellen, denen eine solche Lobby fehlt: die ungeborenen Kinder. Als Christdemokrat ist das jetzt seine wichtigste Aufgabe.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184