Zur heutigen Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden. Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de · Telefon: 0175/9616906 · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zum Vorhaben der Bundesregierung, am Freitag die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu verbieten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro bestraft werden.

Diese Grundrechtseinschränkung ist nach Meinung führender Rechtswissenschaftler verfassungswidrig – dies bestätigt auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.05.2023. Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz ist unnötig, wie in der Anhörung hierzu die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von „Belästigung“ ist auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt. Kein einziger Fall ist aktenkundig, in dem jemand tatsächlich „belästigt“ worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. Ganz anders stellt es sich bei Klimaaktivisten dar: Innerhalb von zwei Jahren ist es laut Berliner Staatsanwaltschaft allein in Berlin zu 3.700 Verfahren gegen sie gekommen. Von einem eigenen Gesetz zum Schutz gegen Belästigung durch Klimaaktivisten ist hingegen nicht die Rede.

Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden. Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.

Die ALfA wird daher am Freitag, 5. Juli, gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht für ein Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit aller Menschen demonstrieren. Die Versammlung beginnt um 12 Uhr vor dem Paul Löbe Haus und endet um 14 Uhr.


V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die Regierung plant am kommenden Freitag das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nimmt Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:

In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werden.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.
Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

  1. die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
  2. die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
  3. die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
  4. die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“

Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.

Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zur Absicht der Bundesregierung, das SchwKonflG am Freitag durch Bundestagsbeschluss zu ändern, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

„Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Das war die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), wie viele Betroffene sich über Behinderungen beim Aufsuchen einer Konfliktberatungsstelle oder Abtreibungseinrichtung beschwert hätten und in wie vielen Fällen Beratungsgespräche und Schwangerschaftsabbrüche durch Mahnwachen bzw. Gehsteigberatungen verhindert worden seien (Bundestags-Drucksache 20/9902, Seite 95).

Schon das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB), das Abtreibungsexpertinnen und die sie unterstützenden Politiker zu einem angeblich kriminalisierenden „Informationsverbot“ umdefinierten, wurde auf unsachliche, ideologische Weise durch Bundestagsbeschluss aufgehoben. Nachdem das funktioniert hat, versucht man es nun erneut: mit einer angeblich permanenten, immer häufiger vorkommenden „(Gehsteig-) Belästigung“ – für die, siehe obige Antwort der Bundesregierung, jedoch keine Belege und keine konkreten zahlenmäßigen Erkenntnisse vorliegen. Für Straftatbestände gibt es ausreichend Gesetze, die unbedingt angewandt werden sollten. Doch wer definiert, was im Sinne dieser angestrebten Gesetzesänderung „verstörend“ ist, was eine Schwangere „verwirrt“ oder „beunruhigt“? Hinzu kommen zynische Verdrehungen von Tatsachen wie die Behauptung, ohne die Gesetzesänderung werde das Schutzkonzept für vorgeburtliche Kinder „zunehmend beeinträchtigt“, oder die These, Abtreibungsexperten würden für eine „Durchführung des Schutzkonzepts“ für Schwangere „Sorge tragen“.

Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: „Gehsteigbelästigung“ ist ein frei erfundenes Phänomen. Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien.

Der Bundesverband Lebensrecht hat mit seinen Mitgliedsorganisationen für Freitag, den 05.07., von 12 bis 14 Uhr vor dem Bundestag eine Demonstration organisiert – für zugewandte Hilfe für Schwangere, für Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kaminski: Lust am eigenen Untergang beflügelt ideologische Rundumschläge der SPD

Zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zu einer Neuregelung des § 218 erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die SPD steht spätestens seit der Europawahl und dem drohenden Fiasko in den neuen Bundesländern vor dem Abgrund. Mit dem heute vorgelegten Positionspapier zur Neuregelung des § 218 ist sie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Statt sich mit kühlem Kopf den drängenden Problemen der Republik zu widmen – explodierender Antisemitismus, wirtschaftlicher Niedergang, demographische Katastrophe, um nur einige zu nennen – treibt die Fraktion die Frage um, wie sie sich noch ein ideologisches Denkmal setzen kann, bevor sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle verschwunden ist. Nur so erklärt sich, warum die SPD Fraktion im deutschen Bundestag ein Positionspapier zur „Entkriminalisierung“ von vorgeburtlichen Kindstötungen verabschiedet hat.

Da wird behauptet, die Zahl der Abtreibungen sei „relativ stabil“ und von einem „Notstand“ in der Versorgung mit Abtreibungsärzten gesprochen – bei nicht einmal 100 Abtreibungen, die jährlich pro Meldestelle zum Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, und einer Steigerung der Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren um fast 12 %. Dass überall in Deutschland Fachärzte fehlen, allen voran Gynäkologen, dass Frauen mittlerweile auf Internetseiten nachlesen können, wie man sein Baby im Auto auf der Fahrt ins Krankenhaus gleich selbst entbinden kann, weil nur noch 604 Kreißsäle in ganz Deutschland zur Verfügung stehen – unerheblich. Wen interessieren die Kinder, die geboren werden sollen, wenn man doch Stimmung machen kann mit denen, die nicht leben sollen?

Da heißt es, Frauen würden „stigmatisiert“ und „kriminalisiert“, wenn sie eine Abtreibung vornehmen lassen – in völliger Ignoranz der Tatsache, dass niemand seine Abtreibung hinausposaunen muss, dass keine Ärztin mehr mit Auszeichnungen überhäuft und in Talkshows eingeladen wurde als die Abtreibungsärztin Kristina Hänel, und dass sogenannte „Influencer“ mit Berichten über ihre vorgeburtlichen Kindstötungen ihre Follower-Zahlen steigern. Wenn in der Debatte jemand stigmatisiert und kriminalisiert wird, dann diejenigen, die sich für das Lebensrecht ausnahmslos aller Menschen einsetzen und dafür den ebenso haarsträubenden wie paradoxen Vorwurf ertragen müssen, sie seien „rechtsextrem“.

Da wird behauptet, Deutschland müsse seine Rechtsprechung internationalen Gepflogenheiten und den Empfehlungen der WHO anpassen, für die es ein „Recht auf Abtreibung“ gäbe – eine für eine Bundestagsfraktion schon hochgradig peinliche Aussage. Ein Volk gibt sich selbst eine Verfassung und eine Rechtsprechung, die auf dieser Verfassung beruht. Kein anderer Staat, keine überstaatliche Organisation hat sich über dieses hoheitliche Recht hinwegzusetzen. Schon gar nicht aber sollte eine Regierungspartei solche Forderungen erheben. Und erst recht dann nicht, wenn diese Forderungen von einer Organisation wie der WHO erhoben werden, die keiner Regierung untersteht, dafür aber nach der Pfeife desjenigen zu tanzen hat, der ihr größter Financier ist: die Bill und Melinda Gates Foundation. Melinda Gates hat jüngst erklärt, Organisationen, die sich für Abtreibungen stark machen, mehrere Millionen Dollar zu spenden.

Die abschließenden Worte, mit denen die SPD-Politiker „ein neues Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ versprechen, werden durch die Realität Lügen gestraft. All das, was dort als Schutzkonzept verkauft wird – Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, Mindestlohn, Bürgergeld – hat die Abtreibungszahlen nicht sinken lassen, im Gegenteil.  Wer jetzt noch mehr Wohngeld, noch mehr Fremdbetreuung der eigenen Kinder verspricht, treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Worum es der SPD wirklich geht, offenbart sie in der ebenfalls als „Schutz“ für das ungeborene Leben verkauften Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings. Kinder brauchen stabile Beziehungen. Ehen sind stabile Beziehungen. Wer das zerstören möchte, schafft ihren Steuervorteil ab. Nur wer mit Blindheit geschlagen ist, kann darin ein „Schutzkonzept für das ungeborene Kind“ sehen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661 95250184

Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron erhält am morgigen Dienstag, 28. Mai, im Historischen Rathaus in Münster den Internationalen Preis des Westfälischen Friedens 2024 der Wirtschaftlichen Gesellschaft für Westfalen und Lippe (WWL). Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, kommentiert dieses Ereignis wie folgt:

„Angesichts der Tatsache, dass der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron, vehement gegen das Menschenrecht auf Leben für ungeborene Kinder kämpft, protestieren wir als Christdemokraten für das Leben gegen diese Preisverleihung. Nicht nur, dass der Präsident in seinem eigenen Land die Abtreibung forciert: seit Monaten betreibt er auch in der EU eine aggressive Abtreibungspolitik und lässt nichts unversucht, um die europäischen Staaten davon zu überzeugen, ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Eine entsprechende Resolution wurde erst vor wenigen Wochen im EU-Parlament angenommen. Eine Änderung der Grundrechtecharta wäre für jedes Mitgliedsland der EU bindend. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hätten dann keine Möglichkeit mehr, die Tötung von ungeborenen Kindern im Mutterleib zu verbieten oder wenigstens weitestgehend einzuschränken. Dies wäre ein radikaler Bruch mit den ethischen und rechtlichen Grundlagen Europas und ein weiterer Sargnagel für dessen christliches Wertefundament. Nie ist die Würde des Menschen schlimmer verletzt, als wenn er wehrlos seiner Tötung im Mutterleib ausgesetzt und dies sogar staatlich legitimiert und gefördert wird.

Wir fordern die Vertreter der Bundesregierung und der Opposition auf, sich gegen diesen ungeheuren Angriff auf die nationale Souveränität auszusprechen und deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben mit den deutschen Gesetzen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Leider gehörte zu den Initiatoren der kinderfeindlichen EU-Resolution aber auch die Spitzenkandidatin der SPD für die EU-Wahl, Katarina Barley. Da die von der SPD geführte Bundesregierung ihre eigene Agenda für eine Legalisierung der Abtreibung betreibt, allen voran die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus, ist hier aber ganz sicher kein Widerspruch gegenüber dem französischen Staatspräsidenten zu erwarten.

Frankreich hat seit Jahren eine der höchsten Abtreibungsraten in der EU. Und die Zahlen sinken auch nicht, im Gegenteil, 2023 wurden in Frankreich 234.000 Kinder im Mutterleib getötet, so viele wie noch nie in den vergangenen 30 Jahren. Geleichzeitig sinken die Geburtenzahlen weiter. In Deutschland steigen die Abtreibungszahlen und haben im Jahr 2023 mit rund 106.000 Fällen einen traurigen Höchststand seit 2012 erreicht, bei ebenfalls stark sinkenden Geburtenzahlen. Und dennoch wollen sowohl die französische als auch die deutsche Regierung das Tötungsangebot noch fördern und ausbauen.

Nach Aussage der Jury erhält Präsident Macron den Westfälischen Friedenspreis für sein konstantes Engagement für Frieden in Europa. Doch Frieden und Lebensrecht für ungeborene Kinder zählen für den Präsidenten angesichts seiner Abtreibungspolitik offenbar nicht dazu. Die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 1979, Mutter Teresa von Kalkutta, wies in ihrer Dankesrede seinerzeit auf den Zusammenhang von Abtreibung und Krieg und Frieden hin: „Wir reden vom Frieden … Ich glaube, der größte Zerstörer des Friedens ist heute die Abtreibung, denn sie ist ein direkter Krieg… Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind im eigenen Leib umbringen kann, was hält dann Sie und mich noch davon zurück, uns gegenseitig zu töten?“. Im Jahr 2023 gab es nach Angaben der WHO weltweit insgesamt 73 Millionen Abtreibungen, in Europa enden geschätzt ca. 30 Prozent aller Schwangerschaften durch eine Abtreibung. Hinter jeder einzelnen Abtreibung stehen der Tod eines Kindes und die Verzweiflung einer Mutter.

Die CDU hat sich in ihrem soeben verabschiedeten Grundsatzprogramm zum Lebensschutz bekannt und sich klar gegen eine weitere Legalisierung der Abtreibung ausgesprochen. Deshalb rufen wir den CDU-Bundesvorsitzenden Friedrich Merz auf, sich deutlich gegenüber dem französischen Staatspräsidenten gegen dessen lebensfeindliche Bestrebungen zu positionieren.

Der Bundesvorstand der CDL nimmt die Verleihung des Westfälischen Friedenspreises zum Anlass, an den französischen Staatspräsidenten zu appellieren: Monsieur le Président, beenden Sie den ungerechtesten aller Kriege und schenken Sie den Ungeborenen Frieden!


Christdemokraten für das Leben e.V.
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„Nun liegen auch die Zahlen für das vierte Quartal des Jahres 2023 vor und wir sehen mit mehr als 106.000 offiziell gemeldeten Abtreibungen im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit 2012 (rund 107.000). Seit 2022, seit Beginn der Ampelregierung, nimmt die Zahl der Abtreibungen wieder zu. Und der selbsternannten „Fortschrittskoalition“ fällt dazu nur ein, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen zu wollen.

Angesichts der Tatsache, dass 96,2 Prozent (rd. 102.000) der Abtreibungen nach der Beratungsregel, also innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen nach einem Beratungsgespräch stattfinden, sollte eine verantwortungsvolle Regierung längst für eine Untersuchung der Gründe sorgen. Diese bleibt aber leider weiterhin aus. Die Ampelkoalition, allen voran die Bundesfamilien- und Frauenministerin Paus interessiert sich in ihrem Einsatz für Frauen bedauerlicherweise überhaupt nicht dafür, was schwangere Frauen in Konfliktlagen bringt, die sie zur Abtreibung ihres Kindes bringen. Denn hier wären dann echte Konzepte zur Hilfe gefragt. Stattdessen wird noch nach Wegen gesucht, die Abtreibung straffrei zu machen, sie so noch zu fördern und gleich komplett von den Krankenkassen finanzieren zu lassen und dadurch den ohnehin schon enormen Druck, unter dem die Frauen stehen, noch zu erhöhen.

Die Bundesregierung darf die steigenden Abtreibungszahlen nicht weiter ignorieren. Sie muss Familien stärken und Frauen mehr unterstützen, damit ein Leben mit Kindern eine Bereicherung ist und nicht zum finanziellen Risiko wird. Der Erfolg einer guten und tatsächlich „fortschrittlichen“ Familien- und Frauen-Politik bemisst sich nicht daran, wievielen Frauen man den ungehinderten und kostenfreien Zugang zur Tötung ihres Kindes ermöglicht, sondern daran, wieviele Frauen sich für ihr Kind und gegen die Abtreibung entscheiden.

Wer von Fachkräftemangel spricht und Pflegenotstand etc. beklagt, sollte wissen, dass Deutschland es sich leistet, jedes Jahr eine Großstadt abzutreiben.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Linder: „Die Empfehlungen der § 218-Kommission ignorieren die Entwicklung der Abtreibungslage vollkommen.“

Zur Abtreibungsstatistik 2023 sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. Die gemeldeten Zahlen (über 106.000) sind die höchsten seit 2012. Auch die Zahl der Meldestellen zeigt mit 1.106 Abtreibungseinrichtungen eine leicht steigende Tendenz. Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt sind zunehmend allein – der größte Anteil der Frauen, die zu einer Abtreibung gehen, ist ledig. Im Schwangerschaftskonflikt geht es bei etwa zwei Drittel der Frauen um eine instabile Beziehungslage, was hier korreliert. Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.

Dass der Anteil der ganz jungen Frauen in der Abtreibungsstatistik gesunken ist, liegt wahrscheinlich daran, dass der Trend in diesen Altersgruppen dahin geht, bei der Vermutung einer Schwangerschaft die sogenannte Pille danach einzunehmen. Im Jahr 2022 wurden etwa 938.000 Packungen dieses Präparates ausgegeben. Fragen nach möglichen negativen Folgen für die Frauen werden nicht gestellt, die Häufigkeit der Einnahme wird ebenfalls nicht erfragt. Nicht wenige junge Frauen besorgen sich das Präparat mehrmals im Monat, weil sie die regelmäßige Einnahme einer Verhütungspille ablehnen. Die einmalige Hormondosis der „Pille danach“ mit dem Gestagen LNG, die im Beipackzettel neben schweren Kontraindikationen 40 Nebenwirkungen aufzählt, beträgt das 20-Fache einer täglichen Gestagen-Verhütungspille.

Bedenklich ist weiterhin der stetig steigende Anteil der Abtreibungspille (Wirkstoff Mifepriston) in Kombination mit Prostaglandinen auf knapp 40 Prozent der Abtreibungen, wobei Prostaglandine für diese Verwendung überhaupt nicht zugelassen sind. Auch hier gibt es teils so schwere und gefährliche Nebenwirkungen, dass Beipackzettel inzwischen vorschreiben, dass das Prostaglandin in einer medizinischen Institution mit Notfalleinrichtung eingenommen werden muss. Wie bei der „Pille danach“ ist keinerlei Bestreben zu erkennen, mögliche negative Sofort- und Spätfolgen für die Frauen zu erforschen.

Die aktuellen Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten § 218-Kommission ignorieren die Entwicklung der Abtreibungslage vollkommen. Die Politik der Koalitionsregierung zeigt sich im Hinblick auf die Zahlen und die stetig wachsende Gefährdung von Kindern und Frauen unbeeindruckt – sie fährt ihr Programm des gesellschaftlichen Umbaus mit unter anderem weitestgehend legalisierter Abtreibung weiter. Die Bundesregierung sollte sich die Frage stellen, wie viele Frauen und Kinder sie für diese menschenunwürdigen Absichten noch opfern und im Stich lassen will.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/


Termine

21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Kaminski: Weder die Vermietung von Frauenkörpern noch das Verkaufen von Kindern sind mit der Menschenwürde vereinbar

Zur gestern vom Europäischen Parlament verabschiedeten Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Leihmutterschaft als „Ausbeutung“ bezeichnet und genauso verurteilt wie Sklaverei oder Zwangsprostitution, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption sind Menschenhandel. Zu diesem Schluss sind die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments gekommen. Die Überarbeitung (A9-0285/2) der entsprechenden Richtlinie (2011/36/EU) wurde mit einer großen Mehrheit von 563 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen.

Bei der sogenannten Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern der Körper einer Frau gemietet, um auf diese Weise ein in aller Regel zuvor durch künstliche Befruchtung entstandenes Kind von ihr austragen zu lassen. Was in Deutschland verharmlosend unter dem Begriff der „altruistischen Leihmutterschaft“ ein wichtiges Projekt vor allem der FDP ist, ist in Wirklichkeit ein rasant wachsender Markt, der weltweit auf 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und insbesondere Pharmaindustrie und Vermittlungsagenturen gut verdienen lässt – nicht aber die betroffenen Frauen, die ihre Gesundheit hierfür aufs Spiel setzen.

Die Richtlinie legt fest, dass „eine Situation der Schutzbedürftigkeit bedeutet, dass die betroffene Person keine wirkliche oder akzeptable Wahl hat, als sich diesem Missbrauch zu unterwerfen“ (Art. 2, Abs.2 der Richtlinie), was bei den meisten Frauen, die sich einer Leihmutterschaft unterziehen, der Fall ist: Wirtschaftliche Not zwingt sie dazu, auf diese Weise zum Familienunterhalt beizutragen – keine Frau wird als Leihmutter angeheuert, die nicht schon selbst Mutter ist.

Besonders beachtenswert ist: Die Richtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Zustimmung eines Opfers von Menschenhandel zur Ausbeutung „irrelevant“ ist. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt, nahezu vollständig die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben abgeben muss, was dem Wesen der Sklaverei entspricht. Dazu gehört in aller Regel auch der Zwang, einer warum auch immer gewünschten Abtreibung des bestellten Kindes zuzustimmen.

Dieses bestellte Kind ist Vertragsgegenstand, dem so seine Würde genommen wird, dem jedes Recht auf Wissen um seine Herkunft verweigert wird, und das niemals dem Handel mit seiner Person zugestimmt hat. „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn angesichts dieser Entscheidung die Expertenkommission, die eine Möglichkeit zur Legalisierung der sogenannten „Leihmutterschaft“ in Deutschland sieht und an anderer Stelle ihre Forderungen mit „Europarecht“ begründet, nun genau dieses Europarecht heranzieht, um ihre Empfehlung zur Legalisierung dieser Form von Menschenhandel in Deutschland zu revidieren.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA gehört zu den Unterzeichnern der Deklaration von Casablanca, die ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft fordert. Sie hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.