Zu den neuen Geburtenzahlen, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht hat, nimmt Odila Carbanje, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt Stellung:

„Die Politik der Ampelregierung geht dramatisch in die falsche Richtung. Während man ideologiegetrieben ständig behauptet, es gäbe zu wenige Möglichkeiten Abtreibungen vornehmen zu lassen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahre 2022 stieg die Zahl der Abtreibungen um 9,9% im Vergleich zum Vorjahr auf über 104 000 mit steigender Tendenz im Jahre 2023.

Heute veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine weitere erschreckende Entwicklung.
Die Geburtenrate in Deutschland fiel von 1,57 Kindern pro Jahr in 2021 auf rund 1,36 Ende 2023 und damit auf ein Niveau, das so niedrig ist wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

Schon 2022 gingen mit 738.819 Geburten die Zahlen zum Vorjahr um 7,1% zurück, doch wurden bis November 2023 nur 631.000 Kinder geboren, was 7,5% weniger sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Dazu kommt, dass der Deutsche Hebammenverband Alarm schlägt. Gab es 1991 noch 1186 Kliniken, in denen Geburten möglich waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 655. Seit 2015 sind allein 116 Einrichtungen geschlossen worden, oder stehen kurz vor der Schließung. Schwangere Frauen müssen vor der Niederkunft immer weitere Wege zurücklegen. Das stellt eine Gefährdung für Mutter und Kind dar.

Statt über angeblich fehlende Abtreibungseinrichtungen zu klagen, sollte die Regierungskoalition in Berlin sich über diese beängstigenden Entwicklungen Gedanken machen.

Die CDL fordert deshalb unsere Bundesregierung auf, endlich die ideologischen Scheuklappen niederzulegen, die Realität wahrzunehmen und eine vernünftige, lebensbejahende und familienfreundliche Politik zu gestalten. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer immer älter werdenden Bevölkerung bekommt der Begriff Nachhaltigkeit, den die Ampel so gerne gebraucht, eine ganz andere Bedeutung. Die Zukunft sichern kann man nur, wenn man Eltern ein Leben mit Kindern ermöglicht und sie in allen Bereichen unterstützt und fördert.“


Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.

Ab jetzt hat dort jede Frau die „garantierte Freiheit“, eine „freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen“. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.

Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.

Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.

Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: „Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.“ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit „angeboren“ statt „inhärent“ falsch.

Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende „Leihmutterschaft“ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind.

Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Den Beschluss beider Kammern des französischen Parlaments „Abtreibung“ in die Verfassung aufzunehmen kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt:

„Der 8. März 2024 müsste in Frankreich eigentlich zum Volkstrauertag werden, denn dann will Präsident Emmanuel Macron verkünden, dass die „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung aufgenommen wird. Das hat der Kongress des französischen Parlaments nach mehreren gescheiterten Anläufen Anfang der Woche beschlossen. In einem Land, in dem jährlich über 200.000 ungeborene Kinder nicht das Licht der Welt erblicken dürfen, weil sie noch im Mutterleib getötet werden, wird nun die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen.

Als Ausdruck der „Freiheit“ deklariert darf also der geborene Mensch dem ungeborenen Menschen das Recht auf Leben absprechen. Dies ist eine Pervertierung der Freiheit, denn dem Stärkeren wird hier eine absolute Macht über den Schwächeren gegeben, indem er über dessen Existenzberechtigung entscheidet. Das französische Parlament tritt die christlichen und humanistischen Werte, die das Fundament des europäischen Hauses bilden, mit Füßen. Das Tötungsverbot gehörte von jeher zu den Grundsäulen der europäischen Werteordnung.

Artikel 2, Abschnitt 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert deutlich „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden…“. Es wird dabei bewusst kein Unterschied zwischen geborenen und ungeborenen Menschen gemacht. Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist von da an unbedingt zu schützen. Das Recht auf Leben ist fundamental, die Bedingung für alle anderen Rechte der Person.

In diesem Jahr sind Europawahlen. Ähnlichen Vorstößen, wie sie jetzt in Frankreich beschlossen und auch auf europäischer Ebene immer wieder gefordert werden, muss dringend Einhalt geboten werden. Daran sollte jeder Bürger bei seiner Stimmabgabe denken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster
Internet: www.cdl-online.de

Zu dem vom ZDF in die Doku-Serie „Spur“ aufgenommenen und in der ZDF-Mediathek abgelegten Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ der beiden Journalistinnen Sarah Ulrich und Ciara Cesaro-Tadic erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Der als ,investigative Reportage‘ getarnte Beitrag ist in Wirklichkeit der so schamlose wie durchsichtige Versuch, zweier mit der Abtreibungslobby sympathisierenden Autoren, Bürger, die sich öffentlich für das Recht auf Leben wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib einsetzen, als ,rechtradikal‘ zu etikettieren. Derart gebrandmarkt sollen sie isoliert und aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs gedrängt werden.

Dass die Autorinnen darauf verzichten, den Begriff ,rechtsradikal‘ in ihrem 29-minütigen Beitrag auch nur einmal zu definieren, ist nur einer von vielen Hinweisen, die zeigen, wie um die handwerkliche Sorgfalt des Beitrags bestellt ist. Legt man den landläufigen Gebrauch des Begriffs ,rechtsradikal‘ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt jedoch nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch, von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod, gleich viel Würde – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugungen oder sexueller Orientierung. Und das nicht erst seit gestern, sondern seit ihrer Gründung im Jahre 1976.

Seit ihren Anfängen ist die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich daher politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen, egal welcher Partei sie angehören, das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss. Allerdings nehmen wir uns die Freiheit, darauf hinzuweisen, dass dies naturgemäß nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

Das (auch kämpferische) Eintreten für ein vermeintliches ,Recht auf Abtreibung‘ muss also nach unserem Demokratieverständnis ausgehalten werden. Es berechtigt jedoch niemanden, Tatsachen zu verdrehen und den Bock zum Gärtner zu machen. Genau dies tut aber der Beitrag, indem er den Autor einer angeblichen ,EU-Studie‘, die ,Erkenntnisse‘ aus den Jahren 2009 bis 2018 präsentiert, als Kronzeugen für die angeblichen Machenschaften der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und darüber hinaus auffährt. Der Zeitraum der ,Untersuchung‘ wird in dem Film genauso verschwiegen wie die Tatsache, dass es sich dabei statt um eine ,EU-Studie‘ um das Pamphlet eines ,Influencers‘ handelt. Neil Datta, so der Name des Autors, ist Direktor des ,European Parliamentary Forum for Sexual and Reproductive Rights‘ (EPF). Das EPF versteht sich selbst als ,ein Netzwerk von Abgeordneten in ganz Europa, die sich für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte aller Menschen im In- und Ausland einsetzen‘. Zu seinen ,Finanzierungspartnern‘ zählt es eigenen Angaben zufolge die ,International Planned Parenthood Federation‘, also den zweitgrößten Anbieter von Abtreibungen weltweit. Weitere „Finanzierungspartner“ sind unter anderem die ,Bill & Melinda Gates Foundation‘, die von dem Milliardär George Soros gegründete ,Open Society Foundation‘, der UN-Bevölkerungsfonds und die ,Deutsche Stiftung Weltbevölkerung‘. All das verschweigt der Film. Ob absichtlich oder aufgrund mangelnder Sorgfalt der ,investigativen Recherche‘, wissen wir nicht. Was wir wissen: Bei Licht betrachtet repräsentiert das EPF genau das, was der Film Lebensrechtlern in Deutschland zu erstreben unterstellt: Nämlich eine Allianz von sehr viel Geld und Politik zur Durchsetzung einer politischen Idee.

Wie absurd das alles ist, belegt auch der Umstand, dass der Beitrag, der als Drahtzieher eine Organisation namens ,Tradition, Familie, Privateigentum‘ (TFP) und einen russischen Oligarchen nennt, von deren Existenz weder ich, noch meine Vorstandkollegen bis zur Veröffentlichung des Beitrags wussten. Last but not least wurden die ALfA und der Bundesverband Lebensrecht bei öffentlichen Anhörungen von Parlamentsausschüssen und Kommissionen zu Lebensrechtsfragen auf Bundes- und Landesebene mehrfach gehört und/oder um schriftliche Stellungnahme gebeten. So sehr die ALfA begrüßt, dass demokratisch legitimierte Stellen uns hören (zumal es selten angenehm ist, was wir ihnen zu sagen haben), so sicher können wir ausschließen, dass dies erfolgt wäre, wenn es Hinweise auf eine ,rechtsradikale‘ Gesinnung gegeben hätte. Wir schließen daraus: Offensichtlich sind unsere Argumente derart zwingend, dass, statt sich inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen, von Andersdenkenden nun der Versuch unternommen wird, uns aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs auszuschließen. Unserer Einschätzung nach hat sich das ZDF mit diesem Beitrag, der journalistischen Qualitätsstandards nicht genügt, auch selbst geschadet. Denn sicher werden auch andere Gebührenzahler über diese Verwendung ihrer Rundfunkgebühren ähnlich entsetzt sein wie wir. Wir nehmen uns daher die Freiheit, den Beitrag und seine Autoren in unseren Publikationen entsprechend zu würdigen.‘

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)  tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Zu Vorwürfen gegen den Marsch für das Leben in einer ZDF-Recherchesendung der Reihe Die Spur sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes. Seit 22 Jahren arbeitet der Verband für die Würde des Menschen und seine Grundrechte. So veranstaltet er wissenschaftliche Fachtagungen zu bioethischen Themen und führt in Berlin und seit 2023 auch in Köln den Marsch für das Leben durch.

Die Kundgebungen dieser Demonstration für das Lebensrecht aller Menschen sind geprägt von positiven Botschaften, sachlichen Vorträgen, politischen Forderungen und bewegenden Lebenszeugnissen. Darunter war zum Beispiel eine Mutter aus Uganda, die mit Unterstützung unserer Organisationen für das Leben ihres Kindes kämpfte. Darunter war zum Beispiel ein jüdischer Vater, der die Abtreibung seines Kindes nicht verhindern konnte. Darunter sind Eltern, die Kinder mit Behinderungen annehmen und großziehen. Darunter sind Bischöfe, die die Teilnehmer ermutigen und das Lebensrecht stärken. Bis zu 8.500 friedliche und freundliche Menschen aller Altersklassen und jeglicher Herkunft nehmen daran teil. Die Kundgebungen der letzten Jahre sind vollständig im Internet nachzusehen, ebenso die Vorträge der Fachtagungen. Jeder, der sich ein objektives, wahrhaftiges Bild machen möchte, hat die Gelegenheit dazu.

Dass sich unter den tausenden Demonstrationsteilnehmern sicherlich auch einige wenige befinden, deren politische Haltung man nicht teilt, kommt bei jeder Demonstration vor, unabhängig vom Thema. Dass es keine Gesinnungskontrolle bei den Teilnehmern gibt, gehört zum Wesen der Demokratie. Die Beurteilung und Einordnung einer Veranstaltung und der Veranstalter ergibt sich aus dem Programm, aus den Botschaften, aus der Zusammensetzung der Leitung und der Vorstände.

Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen. Die Arbeit für das Lebensrecht ist von ihrer Natur her lebensbejahend und menschenfreundlich. Politische Extremismen sind durch das Gegenteil geprägt, sie sind menschenfeindlich. Sie bekämpfen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, schrecken auch vor Gewalt nicht zurück, agieren intolerant und fanatisch. Wir distanzieren uns von allen Bestrebungen, unsere respektvolle Arbeit für das grundlegende Menschenrecht auf Leben für radikale, extremistische, demokratiefeindliche Zwecke zu missbrauchen oder zu instrumentalisieren.

Jede versuchte Einordnung unseres Verbandes oder unserer Arbeit in „rechte“ Kategorien ist dementsprechend unwahr und dient womöglich eher dem Versuch, von gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie Abtreibung, Embryonenforschung, Leihmutterschaft oder assistiertem Suizid abzulenken.

Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht zur geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“

Zum Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des SchKG erstaunt in vieler Hinsicht. Beratungsstellen von „Pro Familia“ behaupten, von „Abtreibungsgegnern belagert“ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt. „Wir beten für dich.“ „Du bist nicht allein.“ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar.

Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen „auflauern“ und ihre Meinung aufdrängen. Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann. Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen.

Ebenso wenig gibt es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Regelmäßig dagegen gibt es, wie Ministerin Paus es ausdrückt, „Hass und Hetze“ gegen sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen.

Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor „unwahren“ und „verstörenden“ Inhalten schützen. Hier stellt sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als „Gebärmutterinhalt“, „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ deklariert.

Pro-Life-Aktivitäten wie Gebete und Hilfsangebote finden oft vor „Pro Familia“ statt. Denn diese Organisation tritt für Abtreibung als Frauenrecht ein, will die bestehende gesetzliche Regelung abschaffen und entmenschlicht vorgeburtliche Kinder. Sie muss aber als staatlich anerkannte Beratungsorganisation gemäß § 219 StGB zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ hin beraten. Dieser ideologische Interessenkonflikt führt zu berechtigter Sorge in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsqualität, was den betroffenen Frauen schadet und Chancen nimmt. Die Aussage von Ministerin Paus, es gehe auch um den Schutz „werdenden“ Lebens – eine unwahre Aussage, denn das Leben, das Kind existiert bereits – wird damit unglaubwürdig, ebenso wie ihr geäußertes Ziel, dass Frauen eine „gute Beratung“ bekommen.

Das Gesetzesvorhaben ist also juristisch schwammig und faktisch unnötig. Viel wichtiger wäre es, sich mit den steigenden Abtreibungszahlen zu beschäftigen: Die gemeldeten Abtreibungszahlen und die Abtreibungsquote sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet.

 Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Plänen der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

„Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme der Kammer zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes am 19.12.23. Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Ärzte für das Leben e.V. sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab. Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz. Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Demonstrationen finden dagegen in genau drei Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim und München. Würde es tatsächlich zu Belästigungen vor Abtreibungszentren kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Urteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen. Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal der Abtreibungseinrichtungen sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

„Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte um dieses schwierige Thema mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung“, sagte Julia Kim, stellvertretende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. in Fulda. „Diese hilft Frauen in einer schwierigen Situation, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, frei von ideologischer Färbung und von externen Zwängen familiärer, finanzieller, existentieller oder beziehungstechnischer Art. Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kinds entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht sein, das vorgeburtliche Leben zu schützen“, so Kim weiter.

„Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechtskonvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition und stellen keine Verbesserung in der Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt oder ihrer Kinder da. Hier ist eine bessere Beratung gefragt und nicht ein ideologiegetriebenes Abwürgen der öffentlichen Diskussion“, resümierte Kim.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Geht es nach dem Willen des europäischen Parlaments, dann wird die Definition dessen, was Familie ist und wer ein Elternteil sein kann, von Brüssel vorgegeben. Dass dies nicht die traditionelle Familie aus biologischen Eltern und Kindern sein muss, machte die Debatte am 13. 12. im Plenumssaal in Brüssel deutlich. Die EU-Verordnung für ein europäisches Elternschaftszertifikat, die in der heutigen Abstimmung vom Parlament angenommen wurde, sieht ausdrücklich neben Kindern, die aus Leihmutterschaftsverträgen hervorgegangen sind, auch sogenannte „Multieltern“ vor.

Die Annahme der Verordnung ist hoch problematisch.

Zum einen aus Perspektive der Mitgliedsstaaten der EU, weil das Europäische Parlament die Möglichkeiten der EU-Staaten eingeschränkt, Familien so zu definieren, wie es ihrem nationalen Rechtsverständnis entspricht. Denn: Die Verordnung ermöglicht die Anerkennung der in einem EU-Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU, auch in Situationen wie der Leihmutterschaft. Darüber hinaus überschreitet die Europäische Union mit dieser Verordnung ihre Kompetenzen und erlässt Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Elternschaft“ ist nicht gleichbedeutend mit Abstammung, eine Kategorie, die für die Bezeichnung von Kindschaftsverhältnissen bisher üblich war. Die Ausdehnung des Begriffs Elternschaft auf jede Form von Beziehung zwischen Kindern und Personen, in deren Haushalt diese Kinder aufwachsen, ist ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Es sieht ausdrücklich vor, dass Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedsstaaten souverän getroffen werden können.

Die Verordnung ist zum anderen besorgniserregend aus der Perspektive der Kinder: Die Etablierung eines europäischen Elternschaftszertifikats auf Grundlage einer herkömmlichen Abstammungsdefinition wäre sicher im Sinne der Kinder. Wenn „Elternschaft“ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben muss, so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder. Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z.B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird. Zudem: Die Etablierung eines Elternschaftszertifikats macht es Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?

Es ist sehr bedauerlich, dass sich das Parlament mit der Annahme dieses Entwurfs selbst widerspricht – in der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer hatte das Parlament im Oktober ausdrücklich noch Leihmutterschaft als Form des Menschenhandels geächtet. Nun wird der Entwurf dem europäischen Rat vorgelegt. Es bleibt zu hoffen, dass er dort scheitert – nach den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtskräftig zu gelten.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)  tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

 

Die Ampelregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rund um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Schein ausstellen, eine Bannmeile errichten möchte und die statistische Erfassung von Abtreibungseinrichtungen detailliert regelt. Die ALfA hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme erstellt, die auf der Homepage zu finden ist (www.alfa-ev.de) und an alle Abgeordneten des Bundestages versandt werden wird. Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, nimmt wie folgt Stellung:

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Ampelregierung zum Verbot von Gehsteigberatungen vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die nach Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten, ist so unnötig und widersinnig, dass es schwerfällt, die größten Fehler zu benennen.

Ausgangspunkt für das Bestreben, derartige Gehsteigberatungen zu verbieten, ist die Annahme, die Regierung müsse für eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen sorgen. Diese Versorgung sei im Moment nicht gewährleistet, unter anderem, weil zunehmend Personen vor Abtreibungsreinrichtungen und Beratungsstellen den Zugang behinderten – Schwangere müssten gegebenenfalls das Bundesland wechseln, um abtreiben lassen zu können. Zurzeit gibt es in ganz Deutschland zweimal im Jahr an drei Orten solche Versammlungen in Form von Gebetswachen.

Der Staat ist verpflichtet, zeitnah die notfallmedizinische Versorgung sicher zu stellen – alle anderen Eingriffe, vor allem solche, die planbar sind, müssen nicht wohnortnah angeboten werden. Darauf zieht sich der Gesundheitsminister an anderer Stelle zurück. So sagte Karl Lauterbach dem Deutschlandfunk am 10.07.2023: „Es werden mit und ohne Reform Kliniken sterben, weil wir zu viele haben.“ Klinken, die Herzinfarkte, entzündete Blinddärme und Verkehrsunfälle behandeln, werden also in der Fläche verschwinden, dafür soll es aber flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten geben. Eine staatliche Verpflichtung hierfür gibt es nicht.  Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verlangt lediglich eine flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen, die längst gewährleistet ist.

Es ist zudem unklar, was mit “flächendeckend” genau gemeint ist. Einen Anhaltspunkt liefert zumindest ein vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenes Gutachten von 2019. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass hierzulande eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung in der stationären Geburtshilfe überwiegend gewährleistet ist. Im Berichtszeitraum wurden 787.523 Kinder in Deutschland geboren, hierfür standen 682 Krankenhäuser mit geburtshilflichen Einrichtungen zur Verfügung. Nach Definition des Bundesgesundheitsministeriums ist also eine flächendeckende Versorgung gewährleistet, wenn in ganz Deutschland an knapp 700 Krankenhäusern ca. 790.000 Geburten durchgeführt werden. Eine Geburt ist nicht planbar und bindet oft über Stunden medizinisches Personal. Eine Abtreibung ist planbar und dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Bei 104.000 Abtreibungen, die an 1.106 Einrichtungen durchgeführt werden, ist nach diesen Maßstäben die flächendeckende Versorgung längst übererfüllt. Damit entfällt die Grundlage für eine Gesetzänderung.

Die vorgesehene Gesetzänderung verstößt gegen die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung. Sie greift daher auf unzulässige Weise in Grundrechte ein. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, haben festgestellt: Es gibt kein Recht darauf, nicht mit Ansichten konfrontiert zu werden, die einem nicht gefallen. Es gibt kein Recht darauf, bestimmte Informationen nicht zu bekommen. Es gibt sehr wohl ein Recht auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Dazu gehört z.B. auch die Information über den Entwicklungsstand des Kindes, oder über posttraumatische Belastungsstörungen nach einer Abtreibung. Genau diese Informationen werden aber von denjenigen zur Verfügung gestellt, die vor den Abtreibungseinrichtungen stehen und versuchen, auf den letzten Metern noch Kinder zu retten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist hoch ideologisch, er geht von falschen Tatsachenbehauptungen aus, er beugt das Recht, er verstößt gegen die Menschenrechte, er ist unnötig. Die Regierung ist gut beraten, ihn in ihrer bereits dicht gefüllten Schublade ideologischer Rohrkrepierer verschwinden zu lassen.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).