Zum bundesweiten Aktionstag „Safe Abortion Day“, der jährlich am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat u. a. zum Ziel, weltweit Abtreibungen ohne Einschränkungen zu legalisieren. Dahinter steckt das Narrativ vom Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, die vollkommene Entscheidungsfreiheit über den Verlauf der Schwangerschaft haben sollen.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ am 28. September 2023 rufen das „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ und andere Organisationen zu bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen auf. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass im Rahmen dieser Aktionen auch Druck auf Einrichtungen und Ärzte ausgeübt werden soll, die Abtreibungen aus ethischen Gründen nicht durchführen. Ihnen wird damit das Recht auf Religionsfreiheit, auf Gewissensfreiheit und auf Selbstbestimmung streitig gemacht.

Dabei verkennen die Aktivistinnen des „Frauennetzwerks für reproduktive Rechte“ zwei grundlegende Sachverhalte.

Zum einen: Zu einer Schwangerschaft gehören mindestens zwei Menschen, die Schwangere und das ungeborene Kind. Es ist ein biologisches Faktum, dass mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einzigartiger, neuer Mensch entsteht. Danach folgen unterschiedliche Entwicklungsstadien. Aber ganz gleich, ob kurz nach der Befruchtung, im 3. Schwangerschaftsmonat, mit 1, 18 oder 81 Jahren: Der Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Zum anderen: Die Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt (dt. GG im Art. 1; Art. 2.1.) und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt (dt. GG im Art. 2.1.). Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Kindes ist kein Akt der Selbstbestimmung, sondern ein Akt der endgültigen Fremdbestimmung, von dem oft auch die Frau selbst betroffen ist – nur zu oft treibt der Druck von Partner und Familie zur Abtreibung.

Eine lebensbejahende und menschenfreundliche Unterstützung sollte deshalb sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind im Blick haben. Die Forderung des Bündnisses „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ nach „soziale[r] und ökonomische[r] staatliche[r] Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden“ geht in diese Richtung. Allerdings bedarf es in Deutschland einer noch deutlicheren Stärkung der Hilfe für Schwangere und ungeborene Kinder.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Völlig falsche Ausrichtung: Medizinstudenten sollen frühzeitig Abtreibung lernen.

Zu dem Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit sowie Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Abtreibung über die Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) ins Medizinstudium zu integrieren, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Das Medizinstudium soll junge Menschen in die Grundlagen einer ärztlichen Tätigkeit einführen, die seit tausenden von Jahren, auch nach Abschaffung des Hippokratischen Eides, dazu dient, Leben zu retten, Krankheiten zu therapieren und zu heilen sowie Leiden zu lindern. Das ist die Motivation, diesen Beruf zu ergreifen. Und es ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt.

Das Vorhaben der beiden Ministerien, auch den „Schwangerschaftsabbruch“ als Lernziel dieses Studiums einzuführen und entsprechend zu lehren, widerspricht sowohl dieser Motivation als auch jedem vernünftigen Lernzielkatalog eines solchen Studiums.

Des weiteren hätte dies Folgen für die ohnehin mehr und mehr bedrohte Gewissensfreiheit von Medizinern, die sich fragen müssen, ob sie künftig noch zum Studium zugelassen werden oder eine Anstellung finden, wenn sie absichtliche Handlungen mit Todesfolge ablehnen. Schon jetzt werden Ärztinnen und Ärzte, die Eingriffe wie Abtreibung selbst oder zusammen mit von ihnen geleiteten Institutionen nicht durchführen, massiv unter Druck gesetzt.

Viel sinnvoller wäre eine deutliche Verbesserung der medizinethischen Grundlagenausbildung, die die lebensbejahende Motivation der Studentinnen und Studenten fundiert unterstützt, denn diese wichtigen Fragen gelten auch für Bereiche wie assistierter Suizid, Euthanasie, pränataler Bluttest, Präimplantationsdiagnostik, künstliche Befruchtung oder embryonale Stammzellforschung.

Und die Bundesregierung muss sich angesichts horrend steigender Abtreibungszahlen und sinkender Geburtenzahlen fragen lassen, ob sie wirklich noch mehr Abtreibungen und noch mehr Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt im Stich lassen will.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Sehr geehrte Frau Reker,

als Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht und damit Hauptverantwortliche für den Marsch für das Leben wende ich mich an Sie.

Der Bundesverband Lebensrecht organisiert diese lebensbejahende Menschenrechtsdemonstration seit nunmehr 21 Jahren. Unser Verband und unsere Vereine arbeiten das ganze Jahr über für Menschen und für ihre Grundrechte, national wie international und ungeachtet der Herkunft, Religion, des Geschlechts oder Zustands. Das gilt für Kinder vor der Geburt ebenso wie für alte, kranke, suizidale Menschen oder für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Eine humane Gesellschaft und ein Rechtsstaat können nur funktionieren, wenn diese Grundrechte, zuallererst das auf der Menschenwürde basierende Recht auf Leben, gewahrt und geschützt werden, vor allem in Bezug auf Menschen, die selbst für dieses Recht noch nicht, nicht mehr oder gar nicht eintreten können.

Sie haben am Samstag, dem 16.09.2023, in den Sozialen Medien bezüglich unserer Demonstration in Köln – ohne jegliche Sachkenntnis der auf dem Grundgesetz basierenden Anliegen der Lebensrechtsbewegung – betont, sie fänden es „gut, dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen“. Diese Unterstützungsbekundung hat faktisch zu den gewalttätigen Gegendemonstrationen beigetragen.

Das ist für Sie als Oberbürgermeisterin bedenklich, weil Sie sich auf diese Weise mit pöbelnden, unflätigen, gewaltbereiten und teils ideologisch-antidemokratischen Gruppierungen gemein machen. Und es ist unverantwortlich, weil Sie sich damit praktisch gegen Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit ausgesprochen haben.

Die Polizei war (im Gegensatz zum professionellen Vorgehen der Polizei in Berlin zur selben Zeit bei der dortigen Veranstaltung) absolut überfordert, war auf die Strategie, Aggression und Gewalttätigkeit der Gegenseite nicht vorbereitet – obwohl sowohl die Blockadeabsicht als auch die Gewaltbereitschaft lange vorher von diesen Gruppierungen angekündigt worden waren. Damit wurde auch gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den Einsatzkräften verstoßen.

Unsere Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ebenso wie die Teilnehmer unserer friedlichen Demonstration, darunter viele Familien, erheblich gefährdet, es gab Vandalismus, Sachschäden an Bühne und Vereinsständen sowie einige tätliche Angriffe.

Angesichts all dieser Tatsachen und Vorkommnisse ist eine Stellungnahme sowie Distanzierung von den Gewalttätern dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende
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10787 Berlin
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Seit 21 Jahren führt der Bundesverband Lebensrecht in Berlin jährlich den „Marsch für das Leben“ durch, wie er auch in zahlreichen anderen Ländern unter dem Titel „March for Life“ erfolgt. Die Märsche für das Leben in Berlin und Köln am 16. September waren unsererseits sowohl von den Teilnehmern her als auch inhaltlich wieder friedlich, sachlich, lebensbejahend und mit insgesamt weit über 6.000 Teilnehmern (knapp 4.000 in Berlin, knapp 3.000 in Köln) ein großer Erfolg für unser gemeinsames Anliegen: für den Schutz jedes menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod einzutreten.

Während es in Berlin der Polizei auch dieses Jahr gelang, gewaltbereite Gegendemonstranten auf Abstand zu halten, zeigte sich die Polizei in Köln nicht genügend vorbereitet und überfordert, trotz langfristiger Ankündigung der Gewaltbereitschaft pöbelnder, teils antidemokratischer und intoleranter Gruppierungen, die das Meinungs- und Versammlungsrecht negieren und im Fall einer anderen Meinung als der eigenen aggressiv bekämpfen. Die Unterstützung dieser antidemokratischen Haltung durch eine öffentliche Meinungsbekundung und Ermutigung seitens der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Samstag vor der Veranstaltung trug faktisch zur Eskalation der Gewalt seitens genannter Gruppierungen bei. Diese Vorgänge werden wir so nicht stehen lassen und wir werden gegen die stattgefundenen tätlichen Angriffe und Verwüstungen rechtlich vorgehen.

Der Bundesverband Lebensrecht distanziert sich von jeglicher Gewalt und jeglichem Extremismus. Wir distanzieren uns und widersprechen allen Bestrebungen, egal, aus welcher politischen Richtung, unser nachweislich uneingeschränkt friedliches Eintreten und unsere respektvolle Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Alter, für radikale, extremistische, demokratiefeindliche Zwecke oder Hetze jeder Art zu missbrauchen, zu diskreditieren oder zu instrumentalisieren. Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine stets sachorientierte Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes.

Im nächsten Jahr findet der Marsch für das Leben in Köln und in Berlin am 21. September statt.

Bei bestem Wetter begrüßten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin und die Kölner Moderatorin Martine tausende von gut gelaunten Lebensrechtlern, die aus ganz Deutschland angereist waren.

„In keinem Land der Welt gibt es einen Nachweis, dass Abtreibung für Frauen irgendeinen psychischen, physischen oder emanzipatorischen Nutzen hat.“ Linder sprach in ihrer Eröffnungsrede vor allem über die Missachtung der Frauen und Kinder durch die Abtreibungslobby, denen die Situation der Betroffenen schlicht egal sei. Für eine menschenwürdige Gesellschaft bräuchte es Schutz, Prävention, Emanzipation, nicht Abtreibung. Dasselbe gelte am Ende des Lebens, wo man Lebensoasen statt assistierten Suizid bereitstellen müsse.

In Köln, wo sich etwa 2.800 Teilnehmer versammelten, sprachen Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, Susanne Wenzel, Vorsitzende der CDL, und eine Schwangerenberaterin. Berlin mit knapp 4.000 Teilnehmern hatte zwei ausländische Gäste eingeladen, die über Gesetze zur Euthanasie in Kanada und Abtreibung in den Niederlanden referierten. Außerdem berichtete ein betroffener Vater über seine damalige Situation und Beziehung, die zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes geführt hätten. Den Schluss gestaltete eine große Gruppe der Jugend für das Leben. Unter den Teilnehmern befanden sich mehrere Bischöfe und Weihbischöfe, Erzbischof Koch spendete in Berlin nach der Demonstration gemeinsam mit Pastor Albrecht Weißbach einen Reisesegen.

Während die Berliner Polizei die Lage routiniert und sicher immer im Griff hatte, war die Kölner Polizei offenbar überrascht über die Gewaltbereitschaft der antidemokratischen Demonstrationsstörer. Mehrfach waren die Einsatzkräfte überfordert, es gab Vandalismus, Durchbruchsversuche, Blockaden und sogar einige tätliche Angriffe, bei denen zum Glück niemand ernsthaft verletzt wurde.

Die Stimmung unter den Teilnehmern blieb gut, friedlich und freundlich, auch als sie während der Kundgebung und auf dem Demonstrationszug auf unflätigste Weise angepöbelt wurden.

Angesichts des großen Erfolges und Zuspruchs zu dem erstmals an zwei Orten durchgeführten Marsch für das Leben wird es im nächsten Jahr, am 21. September 2024, wahrscheinlich erneut mindestens zwei Großveranstaltungen gleichzeitig geben.

Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht informiert auch über Entwicklung in Kanada

Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.

Der Psychologe und Suizidforscher Prof. Dr. Armin Schmidtke, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, veranschaulichte, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur Suizidzahlen nicht senkt, sondern auch Menschen zur verstärkten Inanspruchnahme der begleiteten Selbsttötung führen kann. Aktuell steigen zum Beispiel in der Schweiz die assistierten Suizide alleinstehender Seniorinnen, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Regelung voraussieht.

Einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft gab Frau Prof. Dr. Angela Köninger, Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg. In der Schwangerschaft geht es bei weitem nicht nur um Hormone, sondern auch auf der molekularen und vielen weiteren Ebenen finden komplexe Prozesse statt, unter anderem in Bezug auf Immuntoleranz und Immunabwehr.

Aus Kanada reiste Alex Schadenberg an, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition. Mit vielen Beispielen erläuterte er die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zum „medizinischen Beistand beim Sterben“ (Medical Assistance in Dying). Es habe dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in allen möglichen Lebenslagen angeboten wird. Des weiteren seien die Zahlen hoch: Im Bundesstaat Québec zum Beispiel wurde 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.

BVL-Vorsitzende Alexandra Linder zog nach der von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderierten Veranstaltung das Fazit, dass die Falsch-Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vielen heute genannten Beispiele ein weiteres Mal bestätigt werde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch viel genauer bedacht und berücksichtigt werden als bisher.

Der Marsch für das Leben beginnt morgen um 13 Uhr zeitgleich in Köln / Heumarkt und Berlin / Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor)

Weitere Informationen zur BVL-Fachtagung finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung

Auch in diesem Jahr sendet die Deutsche Bischofskonferenz dem Bundesverband Lebensrecht ein Grußwort zum Marsch für das Leben, der am 16. September ab 13 Uhr zeitgleich in Berlin und Köln stattfindet.

In seinem Schreiben nennt Bischof Dr. Bätzing neben den Fragen zum Lebensanfang und Lebensende auch die Stammzellforschung als wichtiges Thema. Dieser Bereich wird in den kommenden Jahren eine besondere Rolle spielen, da kürzlich eine Neudefinition des Begriffs „Embryo“ vorgeschlagen worden ist und Forscher weiter an einer neuen Form des reproduktiven Klonens arbeiten.

Darüber hinaus betont der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, wie wichtig es sei, als Kirche öffentlich für das „Lebensrecht des ungeborenen, schwachen oder sterbenden Menschen“ einzutreten. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.“ Bischof Dr. Bätzing dankt daher dem Bundesverband Lebensrecht für sein Engagement. Sein Grußwort ist als pdf-Datei verfügbar.

Der Marsch für das Leben in Berlin wird live von EWTN übertragen.

Weitere Informationen zu den Märschen für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 15.09. finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de

Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September 2023 fordert Susanne Wenzel, die Bundesvorsitzende der Christdemokranten für das Leben e. V. (CDL), stärkere Anstrengungen beim Ausbau der Suizidprävention:

„Im Juli hat der Bundestag mit großer Mehrheit den fraktionsübergreifenden Antrag zur Suizidprävention verabschiedet, in dem die Abgeordneten eine Nationale Suizidpräventionsstrategie sowie ein Suizidpräventionsgesetz gefordert haben. Das Motto des diesjährigen Welttages der Suizidprävention lautet: „Aktiv werden und Hoffnung schaffen“. Die Politik sollte sich diesen Satz zur Maxime machen und weitreichende finanzielle Mittel für den vom deutschen Bundestag geforderten Nationalen Aktionsplan zur Suizidprävention bereitstellen.

Im Antrag wurden viele Punkte berücksichtigt, die bereits von den Fachgesellschaften gefordert wurden, wie etwa eine rund um die Uhr erreichbare Notfalltelefonnummer oder auch ein besserer Ausbau bereits bestehender Angebote zur Krisenintervention. Der Bundesgesundheitsminister sollte dringend die Fachgesellschaften in die Ausgestaltung des Gesetzes und auch der Nationalen Strategie einbinden.

Neben Hilfen der psychischen Intervention ist auch der weitere Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung notwendig sowie umfassende Kampagnen zur Information über diese Angebote. Umfragen zeigen zum Beispiel immer wieder, dass die Bevölkerung kaum über Möglichkeiten wie Symptomkontrolle bei schweren Krankheiten informiert ist. Viele Menschen sind auch nach wie vor der Ansicht, Palliativ- und Hospizangebote sind ausschließlich für an Krebs erkrankte Menschen vorgesehen oder wissen nicht um das Angebot ambulanter Versorgung in diesem Bereich, mit dem das Verbleiben im eigenen Heim auch bei schwerer Erkrankung durchaus möglich ist.

Sämtliche Angebote, die helfen, einen Suizid zu verhindern, müssen niedrigschwellig zugänglich sein. Das gilt sowohl für Interventions- und Hilfsmöglichkeiten bei psychischen Krisen als auch in medizinischen Notsituationen.

Der Bundestag hat keine rechtliche Einschränkung für eine ausnahmslos abzulehnende Suizidbeihilfe beschlossen. Dies heißt im Umkehrschluss, dass Anbietern von Sterbehilfe derzeit kaum Grenzen gesetzt sind. Es wäre ein fataler Irrtum, dies aus dem Blick zu verlieren. Umso wichtiger ist die Prävention. Diese darf nicht an finanziellen Einschränkungen leiden, die aber leider zu befürchten sind angesichts der Tatsache, dass im Haushalt nur rund 800.000 Euro für einen nationalen Präventionsplan vorgesehen sind, die offenbar auch schon weitestgehend verplant sind. Der Forderung des Leiters des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, nach deutlicher Aufstockung der Mittel schließt sich die CDL an.

Es sollte jede Anstrengung unternommen werden, einer gefühlten Ausweglosigkeit und dem daraus resultierenden Wunsch nach Suizid Hilfen zum Leben entgegen zu setzen und so wirklich „aktiv zu werden und Hoffnung zu schaffen“.

Die CDL unterstützt die Kampagne des Welttages der Suizidprävention „Light a Candle“ und ruft dazu auf, am kommenden Sonntag, um 20 Uhr eine Kerze ins Fenster zu stellen, um die Suizidprävention zu unterstützen und der Menschen, die durch Suizid verstorben sind und auch ihrer Hinterbliebenen zu gedenken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Bischöfe und Leiter aller Konfessionen senden Grußworte

Auch der diesjährige Marsch für das Leben, der zum ersten Mal in seiner Geschichte in zwei Städten gleichzeitig stattfindet (Köln/Heumarkt, Berlin/Brandenburger Tor), erfährt breite Unterstützung durch Bischöfe und Leiter aller Konfessionen:

Metropolit AugoustinosVorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland,  ermutigt die Teilnehmer dazu, „Zeugen der Wahrheit und der Frohen Botschaft für unsere Mitchristinnen und Mitchristen, für alle Menschen guten Willens und für unsere Gesellschaft insgesamt zu sein“.

Die Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in BadenFrau Prof. Dr. Heike Springhart, schreibt: „Wo Menschen auf ihre Stärke und Nützlichkeit reduziert werden, ist ihre Würde bedroht. Das Wohl der Schwachen ist das Kriterium für die Qualität einer Gesellschaft.“

Frank Heinrich, einer der beiden Vorsitzenden der Evangelischen Allianz Deutschland, richtet den Blick auf die Fragen, die sich jeder stellen sollte: „Wie können wir aktive Nächstenliebe leben neben unserem Einsatz beispielsweise auf dieser Demo? Wo ist Dein oder Ihr Einsatzgebiet, um Gerechtigkeit, Friede und Freude in dieser Gesellschaft auszuweiten?“

Von  katholischer Seite äußern unter anderem Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer und Erzbischof Stephan Burger aus Freiburg schriftlich ihre Unterstützung für den Marsch für das Leben. Bischof Wiesemann dankt für das öffentliche wie ganzjährige Engagement in Form von zum Beispiel Hilfe für Betroffene und liebevoller Zuwendung. Erzbischof Burger schreibt: „Für das Leben einzustehen, bedeutet, das Leben eines jeden Menschen zu sehen, Brüche und Ängste in den Blick zu nehmen, zu begleiten und nicht zu verurteilen.“

Bischof Hans-Jörg Voigt (SELK) verweist auf das positive Zeichen, das der Marsch für das Leben setzen kann, und dankt allen, die sich für die Menschenwürde engagieren. Präses Ansgar Hörsting (Bund Freier evangelischer Gemeinden) drückt besonders seine Dankbarkeit für den Lebensmut von Menschen sowie für alle geleistete Hilfe und Arbeit aus, und Präses Pastor Friedhelm Holthuis (Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden) betont die bedingungslose Menschenwürde und die Pflicht, all denen eine Stimme zu geben, die keine haben oder sie nicht selbst erheben können.

Der Marsch für das Leben steht unter dem Motto „Einzigartig. Leben wagen“. Die lebensbejahende Großveranstaltung bildet den jährlichen öffentlichen Höhepunkt der Lebensrechtsarbeit auf vielen Ebenen: Der Verband und seine 15 Mitgliedsvereine sind ganzjährig in der Beratung, Aufklärung, Hilfe, Unterstützung, in Politik, Kirche und Gesellschaft tätig.

Sie finden eine Auswahl der Grußworte auf unserer Internetseite.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)