Wichtiger Beitrag zur öffentlichen Debatte über assistierten Suizid und Abtreibung
Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht informiert auch über Entwicklung in Kanada
Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.
Der Psychologe und Suizidforscher Prof. Dr. Armin Schmidtke, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, veranschaulichte, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur Suizidzahlen nicht senkt, sondern auch Menschen zur verstärkten Inanspruchnahme der begleiteten Selbsttötung führen kann. Aktuell steigen zum Beispiel in der Schweiz die assistierten Suizide alleinstehender Seniorinnen, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Regelung voraussieht.
Einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft gab Frau Prof. Dr. Angela Köninger, Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg. In der Schwangerschaft geht es bei weitem nicht nur um Hormone, sondern auch auf der molekularen und vielen weiteren Ebenen finden komplexe Prozesse statt, unter anderem in Bezug auf Immuntoleranz und Immunabwehr.
Aus Kanada reiste Alex Schadenberg an, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition. Mit vielen Beispielen erläuterte er die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zum „medizinischen Beistand beim Sterben“ (Medical Assistance in Dying). Es habe dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in allen möglichen Lebenslagen angeboten wird. Des weiteren seien die Zahlen hoch: Im Bundesstaat Québec zum Beispiel wurde 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.
BVL-Vorsitzende Alexandra Linder zog nach der von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderierten Veranstaltung das Fazit, dass die Falsch-Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vielen heute genannten Beispiele ein weiteres Mal bestätigt werde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch viel genauer bedacht und berücksichtigt werden als bisher.
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