Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

gerade in diesem besonderen Herbst ist es wohltuend und wichtig, dass wir uns begegnen, gegenseitig informieren und stärken. Es freut mich deshalb sehr, dass der Vortrag „Sterben in Würde“ an diesem Freitag, 20. November, stattfinden kann. Die Veranstaltung der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)“ beginnt um 18:30 Uhr im Saal der Evangelischen Gemeinschaft Buckow, Fritz-Erler-Allee 79 (Berlin-Gropiusstadt). Dem Veranstalter hilft es bei der Organisation, wenn Sie kurz Bescheid geben, dass kommen möchten: berlin@alfa-ev.de.

Im Vortrag setze ich mich mit der verbreiteten Vorstellung auseinander, dass nur der „selbstbestimmte“ Tod ein Leben in Würde bis zuletzt garantieren kann. Es geht natürlich auch um die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Suizid mit Unterstützung Dritter zum Persönlichkeitsrecht erklärt hat. Es geht auch darum, was es für eine Gesellschaft bedeutet, wenn sich alte Menschen darum sorgen, anderen „nicht zur Last zu fallen“ oder aus Angst vor Abhängigkeit oder Demenz ärztlich begleitet aus dem Leben scheiden wollen.

Es würde mich sehr freuen, Sie am Freitag zu sehen! Herzliche Einladung!

Ihr

Michael Ragg

Film “Unplanned“ – WAS SIE SAH, ÄNDERTE ALLES startete im Lichtspielhaus Altenhundem

Pressemitteilung vom 29.10.2020

Kreis Olpe. Zwischenzeitlich war es so still, dass man eine Stecknadel hätte fallen hören können. Der Film „Unplanned“ erzählt die spannende und bewegende Geschichte der US-Amerikanerin Abby Johnson. Zunächst als ehrenamtliche Studentin angeworben, arbeitete Abby Johnson acht Jahre für die Organisation „Planned Parenthood“, in der festen Überzeugung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu helfen. Eines Tages muss sie bei einer ultraschallkontrollierten und damit auf dem Bildschirm sichtbaren Abtreibung assistieren…

Im anschließenden Gespräch erläuterte Alexandra Linder, Vorsitzende des „Bundesverband Lebensrecht“ mit über 30.000 Mitgliedern und Unterstützern, Fakten und Zahlen zum Thema Schwangerschaftskonflikt, zur Situation der Frauen und zu Abtreibung. Außerdem berichtete sie von ihrer persönlichen Begegnung mit Abby, deren autobiographisches Buch, die Grundlage für den Film, sie ins Deutsche übersetzte (Lebenslinie – Warum ich keine Abtreibungsklinik mehr leite): „Abbys Geschichte ist auch deswegen so wichtig, weil durch ihre internen Kenntnisse klar erkennbar wird, welche Ziele Organisationen wie „Planned Parenthood“ haben und sie erinnert uns daran, dass wir als Menschenrechtler menschenfeindliche Ideologien bekämpfen müssen, aber keinesfalls Menschen diffamieren oder bekämpfen dürfen. Auf beiden Seiten gibt es gute und schlechte Verhaltensweisen.“

In den USA ist Abtreibung eines der wichtigsten Wahlkampfthemen: Traditionell sind Republikaner „pro-life“, Demokraten „pro-choice“. Daher erfahren Spielfilme mit diesem Thema besondere Beachtung:  „Unplanned“ spielte über 19 Millionen Dollar ein. Ein Verein, der von Abby Johnson gegründet wurde, kümmert sich um Mitarbeiter von Abtreibungseinrichtungen, die ihre Tätigkeit aus Gewissensgründen aufgeben möchten. In den USA sieht man die belastenden Folgen der seit 1973 geltenden Regelung für die Betroffenen und für die Gesellschaft: Zum Beispiel erleben immer mehr und immer jüngere Mädchen die Risiken einer Abtreibung; über ein Drittel aller abgetriebenen Kinder stammt aus afroamerikanischen Familien (bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 15%).

„Es gibt keinen vernünftigen oder humanen Grund, einer Frau als Lösung für ihren Schwangerschaftskonflikt die Tötung ihres Kindes anzubieten. Abtreibung ist für die Kinder tödlich, für die Frauen und Familien schädlich und gesellschaftlich eine Kapitulation vor einer humanen Herausforderung“, sagt Linder abschließend. „Unplanned“ ist ein starkes Plädoyer für Hilfe und Unterstützung, für Kinder und Zukunft.“

Leider kann die für den 05.11.2020 geplante Vorführung des Films im JAC Kino Attendorn aufgrund der neuen Corona-Bestimmungen nicht stattfinden. Jedoch wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

Bezirksverband Olpe/Siegen
Friedrichs. 4
57462 Olpe

Telefon: 02761/94 46 – 13
Fax: 02761/94 46 – 19
info@kab-olpe-siegen.de

 

 

Zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Polen, Abtreibung aus eugenischen Gründen für unzulässig zu erklären, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, Stellung:

„In einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat jetzt am 22. Oktober 2020 das oberste Gericht Polens, das Verfassungsgericht,  Schwangerschaftsabbrüche auf Grund von Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig erklärt. Damit folgt es konsequent einer Linie, die sich seit dem Ende des Kommunismus in Polen, politisch mehrheitlich immer wieder unterstützt, abgezeichnet hat. Im Kommunismus war in allen Ostblockstaaten Abtreibung völlig legal, stets zugänglich und zu Lasten der Frauen ein übliches Mittel der Familienplanung.

Das aktuelle Urteil in Polen bestätigt ein seit 1993 geltendes Gesetz, das Abtreibung nur nach Vergewaltigung und bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt, jetzt aber nicht mehr aus eugenischen Gründen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Kind in jeder Entwicklungsphase zu schützen sei, auch wenn dies eine besondere Belastung für die Mutter mit sich bringen könne. Dies müsse die Gesellschaft um der Achtung der Menschenwürde willen mit tragen. Schon seit Jahren hatten die 2019 neu bestätigte Regierung der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der gerade wieder gewählte Präsident Duda angekündigt, einer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsrechts eindeutige Grenzen zu setzen.

Innerhalb der Europäischen Union gilt damit in Polen die mit weitest gehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dies löst seit Jahren im In- und Ausland kontroverse Debatten aus. Als Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, die immer weiter zunehmende Zahl von Abtreibungen aufgrund von Behinderungen oder genetischen Belastungen als Unrecht und Diskriminierung gegenüber Ungeborenen zu begrenzen. Leider steigen insgesamt europa- wie weltweit die Zahlen von Abtreibungen aus genetischen und eugenischen Gründen signifikant an. Die meisten Länder, Parlamente, Regierungen und Gerichte schauen dieser Entwicklung kommentarlos zu oder forcieren sogar noch die Selektion ungeborener Menschen wegen genetischer Disposition oder Behinderung. Die Zahl der Abtreibungen aufgrund „medizinischer“ Indikation wächst auch in Deutschland auf fast vier Prozent aller Abtreibungen. In Deutschland haben zudem inzwischen sogar mehrfach bereits Gerichte entschieden,  dass die nicht durch Abtreibung verhinderte Geburt eines behinderten Kindes im Einzelfall die betreffenden Ärzte schadensersatzpflichtig machen kann. Formal lässt zwar bisher auch die deutsche Rechtslage aus guten Gründen keine Abtreibung wegen Behinderung eines Kindes zu und verbietet damit eigentlich jede eugenische Selektion. Aber in großer Widersprüchlichkeit dazu erlaubt das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die sogenannte „medizinische“ Indikation, die es ganz der Schwangeren überlässt, ob sie ein Kind aufgrund pränatal diagnostizierter möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen abtreibt oder annimmt. Damit ist die schwangere Frau oft unter erheblichen Druck gesetzt und wird im Grunde mit der Entscheidung über das Leben ihres Kindes allein gelassen. Die Gesellschaft müsste ihr sehr viel stärker als bisher erkennbar wertschätzend, unterstützend und begleitend zur Seite stehen und Hilfen anbieten. Seitens der CDL haben wir dazu häufiger konkrete Vorschläge gemacht.

 

Die CDL setzt sich grundsätzlich für das Lebensrecht jedes Kindes ein, unabhängig von der Lebensphase, der sozialen Situation der Mutter oder der genetischen Disposition des Kindes. Wir halten es daher für ein  wichtiges und richtiges Signal, wenn sich ein bedeutendes europäisches Nachbarland wie Polen – juristisch und politisch, getragen und legitimiert von einem Mehrheitsvotum der Bürger – gegen den aktuellen Trend in Europa stellt und damit für mehr statt weniger Lebensschutz eintritt. Wer die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wirklich überzeugend und nachhaltig abbauen will, muss mit dem Respekt und der Achtung jedes Menschen schon  v o r  der Geburt beginnen und diesen in jeder Lebensphase staatlicherseits als tatsächlich gleichwertig anerkennen und behandeln.“

 

Mechthild Löhr
Bundesvorsitzende

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

„Seit wann feiert die SPD eine Straftat, durch die in Deutschland an jedem Werktag 400 ungeborene Menschen sterben – statt dass man sich solidarisch für die Mütter und das Lebensrecht eines jeden Menschen, auch der Ungeborenen, engagiert? Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit?“, fragt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der CDL Bayern.

Die CDL Bayern fordert den Oberbürgermeister der Stadt München, Herrn Dieter Reiter auf, am Montag den 28. September 2020 davon abzusehen, das Münchner Rathaus im Rahmen des von der SPD und den Grünen initiierten „safe abortion day“ lila anzustrahlen.

Dies würde nicht nur dem Neutralitätsgebot der Stadt München widersprechen, sich in weltanschaulichen Fragen zurückzuhalten, sondern wäre auch eine Marketingaktion für die große Abtreibungsklinik, die von dem bekannten Abtreibungsarzt Friedrich Stapf in München betrieben wird, in der täglich bis zu 20 Kinder abgetrieben werden.

Zudem unterstützt die Stadt München damit ein Vorgehen, bei dem selbst in hochentwickelten Ländern Frauen sterben und für eine weitere Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt besteht, sodass von einer ‘safe abortion’ in keinem Fall gesprochen werden kann. Die einzig sichere Abtreibung ist die, die gar nicht erst stattfindet.

Lambrecht: „Ich fordere die Stadt München auf, am Internationalen Tag der Kinderrechte, am 20. November 2020, einen „Safe Kids and Mums day“ abzuhalten. Als Zeichen der Solidarität mit Mutter und Kind und für Lösungen, die das ‘Ja’ zum Kind ermöglichen – soll dann das Rathaus in rot, der Farbe der Liebe, angestrahlt werden!“

Christiane Lambrecht
Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern

www.cdl-online.de

Pressemitteilung 25.09.2020

Zum weltweiten Safe Abortion Day, der am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski:

Augsburg. Wenn Abtreibungen nicht mehr erlaubt seien, griffen Frauen, die unerwartet schwanger geworden sind, zum Kleiderbügel und anderen Hilfsmitteln, um sich so ihres Kindes und damit des „Problems“ zu entledigen – und das koste jährlich Tausende von Frauen das Leben. So lautet eins der Hauptargumente der Abtreibungsbefürworter. Auch Pro Familia führt in ihrer Dokumentation zur Abtreibung aus, dass jährlich von 47.000 Todesfällen durch unsachgemäße Abtreibungen weltweit auszugehen sei – eine Zahl, die keiner Überprüfung standhält.

Die Gretchenfrage bei jeder statistischen Erhebung ist die nach dem Zustandekommen des Datensatzes. Bei einer heimlich durchgeführten Abtreibung stellt sich dies als schwierig dar, da es für Statistiker nicht so leicht ist, an Daten über illegale Eingriffe zu kommen. Allzu leicht lassen sich Abtreibungen als Fehlgeburten darstellen, und kaum jemand wird freiwillig zugeben, von einer Straftat gewusst zu haben.

Also greift die WHO zu Schätzungen. Und das sieht so aus:  Sie geht davon aus, dass eine von zwei Frauen in den USA ihre Abtreibung nicht zugibt und setzt hier einen Vergrößerungsfaktor (augmenting factor) von zwei an. Das heißt, der Datensatz wird verdoppelt. Dieser Faktor variiert jedoch von Land zu Land, in Peru liegt er bei 7,7, in Bangladesh und Indien – zwei Länder, in denen die Abtreibung von weiblichen Kindern nahezu eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit ist – immerhin noch bei 3,3. Diese Vorgehensweise ist bei der WHO scheinbar üblich: Die Aidszahlen in Afrika wurden teils völlig willkürlich um den Faktor 47 multipliziert. Auf ebensolchen Hochrechnungen und Schätzungen, nicht aber auf tatsächlichen Zahlen beruhen die Daten der WHO zur Sterblichkeit von Frauen nach Abtreibung.

So wundert es nicht, dass auch die amerikanische Zahl von „tausenden Todesfällen nach illegalen Abtreibungen“ einer statistisch wissenschaftlichen Grundlage entbehrt.

Abreibungsorganisationen berufen sich stattdessen immer noch auf nahezu hundert Jahre alte Daten, wie etwa von Frederick Taussig (1872-1943), der als einflussreicher Befürworter von Abtreibungen galt und dessen Berechnungen zu Todesfällen nach Abtreibungen so unsauber waren, dass er sie selber rauf und runter korrigierte – mal waren es 3.200, dann 4.000, dann 15.000, dann wieder nur 8.000 jährlich.  Die Berechnungen stammen aus einer Zeit, als weder Verhütungsmittel noch Antibiotika flächendeckend zur Verfügung standen.

Tatsache ist daher: 1972, ein Jahr vor der Legalisierung der Abtreibung, starben in den USA 49 Frauen nach legaler Abtreibung bzw. Fehlgeburt, nach illegaler Abtreibung aber nur 39. Die Aussage, dass illegale Abtreibungen die Frauengesundheit in hohem Maße gefährden, ist also einfach nicht belegbar. Dennoch hält Planned Parenthood an den hohen Todeszahlen fest – und das, obwohl sie selbst die Wissenschaftler mit einem Preis geehrt haben, die in ihren Arbeiten diese Zahlen widerlegten.

„Bei legalen Abtreibungen sterben Frauen. Das Risiko steigt mit fortgeschrittener Schwangerschaft und Methode: in England starben allein in diesem Frühjahr zwei junge Frauen an einer chemischen Abtreibung. Bei Abtreibungen sterben Kinder: in Deutschland jeden Tag eine ganze Grundschule“, so Kaminski. „Es wird daher Zeit für einen „Save from Abortion Day“ – rettet vor Abtreibung.“

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Erzbischof Dr. Heiner Koch

Am 18. März 2020 verlässt ein Konvoi von 30 Militärlastwagen die Stadt Bergamo. Weil wegen der Pandemie der städtische Friedhof überlastet ist, müssen die Verstorbenen zum Einäschern in die Nachbarregion gebracht werden. Danach wiederholten sich derartige Bilder weltweit. Unfassbar, dass im April in New York viele Verstorbene ohne Sarg und nur im Leichensack, per Gabelstapler in Kühllaster verladen wurden wie Massentransportgut. Diese Bilder lösten in vielen, die sie sahen, die Frage aus: Was ist der Mensch, was ist eigentlich seine Größe, seine Würde, was ist sein Leben? Die Frage nach dem Leben, nach dem Lebenswerten, dem Lebensrecht und dem Lebensschutz bestimmt seitdem in vielen Bereichen die persönlichen und die gesellschaftlichen Diskussionen in diesem Jahr 2020, in dem vor 30 Jahren Deutschland wiedervereint wurde: Die Frage nach dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Möglichkeiten der Manipulation des menschlichen Erbgutes, die Frage nach Freiheit und Lebensschutz, die Frage nach der Zerstörung der menschlichen Umwelt, die Frage nach Flucht und Migration, die Frage nach dem Sinn des menschlichen Lebens in den furchtbaren Katastrophen dieses Jahres, die Frage nach Leid und Sterben und Menschenwürde. Das Jahr 30 nach der Wiedervereinigung Deutschlands ist zu einem Jahr der Frage nach dem Leben und dem Schutz des Lebens des Menschen geworden.

107 Milliarden Menschen haben bisher auf der Erde gelebt, so sagen die Wissenschaftler. Aber jeder unter diesen Menschen ist ganz einmalig in seiner Geschichte, in seinem Körper, in seinem Geist, in seinen Eltern, in den Menschen, mit denen er zusammenlebt, im Glück, das ihm wiederfährt, in den Chancen, die ihm gegeben wurden, in seinem Leid und in seiner Krankheit. Jeder Mensch ist groß, denn jeder Mensch ist einmalig. Diese Einmaligkeit macht seine Würde aus: Du bist einmalig begabt.

Du bist aber auch einmalig beauftragt. Kein Mensch hatte vor Dir die Aufgaben, die sich in Deinem Leben Dir stellen. Mag sein, dass andere Menschen sich ähnlichen Herausforderungen ausgesetzt sehen, aber es waren höchstens ähnliche. Nur Du, Mensch, kannst sie mit Deinen Möglichkeiten und Fähigkeiten auf Deine Weise meistern. Das macht Deine Größe aus. Du bist einmalig beauftragt.

Als Christen glauben wir, dass diese Größe des Menschen in seiner Begabung und in seiner Beauftragung gründet, in der Begnadigung durch Gott: Gottes Gnade lässt Dich leben. Gottes Gnade stärkt Dich. Gottes Gnade hält Dich im Leben und im Sterben: Du bist und bleibst deshalb einmalig und groß, immer und ewig.

Deshalb kämpfen wir als Menschen und als Christen für die Würde und Größe des Menschen und für sein Lebensrecht in jedem seiner Lebensaugenblicke: Wir kämpfen für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes genauso wie für das Lebensrecht dessen, der in den Augen der Gesellschaft gering geachtet wird. Wir kämpfen für die Lebenswürde des Migranten und Flüchtlings genauso wie für die des Kranken, des Leidenden und des Sterbenden. Deshalb schützt unser Grundgesetz jeden Menschen in all seinen Lebensphasen, auch das ungeboren Kind ausdrücklich und nachdrücklich. Auch dieses Grundgesetz ruft uns zum Schutz des Lebens in die Verantwortung. Wenn wir Grenzen des Lebensrechtes setzen würden, dann würden wir diese auch uns selbst setzen und unsere Größe und Einmaligkeit, ja unser ganzes Leben als Mensch zerstören. Wenn wir Menschen anderen Menschen helfen zu leben, helfen wir uns zu leben. Lebensschutz des anderen ist immer auch Schutz des eigenen Lebens. Nicht nur heute rufen wir uns und allen Menschen deshalb in Erinnerung: Mensch, vergiss Deine Größe und Würde nie, vergiss sie nicht und fördere die Größe eines jeden Menschen in jeder seiner Lebensphasen. Mensch, Du und Dein Mitmensch, Ihr seid groß und Ihr bleibt groß über den Tod hinaus.

 

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KjG
Herrn Bundesleiter
Marc Eickelkamp persönlich
per Email: marc.eickelkamp@kjg.de

Berlin, 21.09.2020

Offene Einladung zum Diskurs über die ethischen Grundlagen des Marsches für das Leben und Frauenrechte

Sehr geehrter Herr Eickelkamp,

Ihren dialektischen Aussagen in Bezug auf die Tätigkeit von Frau Flachsbarth für „She Decides“ und die Unterstützung unseres Marsches für das Leben durch Bischof Oster könnte man recht knapp und launig mit Oscar Wilde antworten: „Lass nie Fakten einer guten Story in die Quere kommen.“ Dafür jedoch ist die Sache zu ernst und zu menschengefährdend.

Beim Marsch für das Leben am vergangenen Samstag waren zahllose Jugendliche, die sich mit den Fakten, mit einer konsequenten Haltung für das Lebensrecht jedes Menschen und mit den Handlungen beschäftigen, die man dafür vornehmen beziehungsweise unterlassen muss. In Bezug auf Schwangerschaft bedeutet dies unter anderem: jede Unterstützung, vollständige Aufklärung und Information vornehmen, Abtreibung unterlassen. Frauen in aller Welt Bildung, sauberes Trinkwasser, medizinische Versorgung und die ihnen selbstverständlich zukommende gleichwertige Stellung in ihrer Gesellschaft verschaffen, den Missbrauch und die Tötung von Frauen und Kindern zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens unterlassen. Ich wage zu behaupten, dass dies durchaus im Sinne Thomas Morus´ wäre, und sein Zitat, gerade weil es das Motto der KjG ist, sollte man als Bundesleiter von 80.000 jungen Menschen sehr sorgsam anwenden.

Gerne lade ich Sie zu einer persönlichen Begegnung ein, in der unsere Jugendvertreter und ich mit Ihnen über die ethischen Grundlagen des Marsches für das Leben und Frauenrechte sprechen – auch wenn Sie gemäß Ihrer eigenen Diktion, die zu Ihrem Glück nicht die meine ist, als weißer Mann mittleren Alters ohne jegliche Ahnung von Frausein, Schwangerschaft und Geburt mir gegenüber deutlich schlechtere Karten haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende

Ökumenischer Gottesdienst nach dem Marsch für das Leben

Im Anschluss an den Marsch für das Leben am 19.09.2020 fand auch dieses Jahr ein ökumenischer Gottesdienst statt. Gefeiert wurde er von Erzbischof Dr. Heiner Koch (Erzbistum Berlin) und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg), der für den kurzfristig verhinderten koptischen Bischof Anba Damian einsprang.

Erzbischof Koch stellte in seiner Predigt die grundlegende Frage: „Was ist der Mensch, was ist eigentlich seine Größe, seine Würde, was ist sein Leben?“ Bei den wohl etwa 107 Milliarden Menschen, die bisher auf der Erde gelebt hätten, stünde fest: „Jeder Mensch ist groß, denn jeder Mensch ist einmalig. (…) Mensch, vergiss Deine Größe und Würde nie, vergiss sie nicht und fördere die Größe eines jeden Menschen in jeder seiner Lebensphasen.“

Bischof Voderholzer dankte in seinem Schlusswort insbesondere all denen, die sich nach Berlin aufgemacht haben. Neben Bischof Voderholzer und Erzbischof Koch nahmen unter anderem Bischof Wolfgang Ipolt (Bistum Görlitz) und Weihbischof Florian Wörner (Bistum Augsburg) am Marsch für das Leben teil. Papst Franziskus ließ seine Grüße und seinen Dank durch seinen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, ausrichten. Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz unterstützte Bischof Georg Bätzing als Vorsitzender den Marsch für das Leben. Ein ökumenisches Grußwort von Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) und Landesbischof Tobias Bilz (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens) unterstützte den Marsch für das Leben aus Dresden.

In der Verabschiedung nach dem Gottesdienst rief Alexandra Linder dazu auf, gestärkt und ermutigt weiter für das Lebensrecht jedes Menschen zu kämpfen. Sie lud außerdem zum Lebensrechtskongress vom 12.-14. März 2021 auf dem Schönblick und zum nächsten Marsch für das Leben in Berlin am 18.09.2021 ein. Auch die Polizei bekam für ihre Arbeit einen großen Dankapplaus.

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
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Pro-Life-Kundgebung im politischen Zentrum Berlins

„Wir lieben das Leben!“ Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der alljährlichen Kundgebung beim Marsch für das Leben am 19.09.2020 teilgenommen, viele tausend weitere verfolgten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause. Neben dem hochkarätig besetzten Podium waren die musikalische Begleitung durch die OutbreakBand und die blinde Sängerin Bernarda Brunovic sowie die Vorstellung des Kinofilms „Unplanned“ ein Höhepunkt. Wie jedes Jahr stellte der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) aktuelle Forderungen für mehr Lebensschutz in Deutschland an die Politik. Gerade die Corona-Pandemie zeige deutlich, dass der unbedingte Schutz des Lebens Vorrang gegenüber der Selbstbestimmung hat.

Dem stimmt auch die Sängerin Bernarda Brunovic zu, die über ihre Motivation sagte: „Wir brauchen eine Änderung in der Gesellschaft, in den Ideologien. Das Leben ist so schön, jedes Leben ist einzigartig, dafür müssen wir eintreten!“ Der ehemalige Vizepräsident des Bundestages Johannes Singhammer betonte das ganzheitliche Konzept der Schöpfung, da der Mensch zur Schöpfung dazu gehörte, und dankte allen Teilnehmern des Marsches herzlich dafür, in Berlin für das Lebensrecht aller Menschen so öffentlich und sichtbar einzutreten. Ein bewegendes Zeugnis kam dieses Jahr von einer Mutter, die ihre Tochter trotz Anenzephalie nicht abgetrieben hat: „Der Druck auf uns, abzutreiben, war sehr hoch und zu einem besonders schweren Zeitpunkt sehr verlockend. Wir sind sehr froh, dass wir Hanna auch in den Armen halten durften.“ Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, verwies auf die Priorität der Menschenwürde, die keinen anderen Rechten wie Autonomie oder Selbstbestimmung untergeordnet werden dürfe: „Nur mit der Menschenwürde, die jeder Mensch von seiner Existenz an bis zu seinem Tod bedingungslos hat, kann ein humaner Rechtsstaat Bestand haben.“

Die Kundgebung beim Marsch für das Leben 2020 startete mit einer Begrüßung durch Alexandra Linder, auf dem Podium sprachen Johannes Singhammer, Ulrich Parzany, die Mutter von Hanna, Bernarda Brunovic, Sr. Monja Boll, Maria Schmidt und die Jugend für das Leben. Vorstandsmitglieder des BVL, Alexandra Linder, Paul Cullen, Hartmut Steeb und Cornelia Kaminski moderierten die Veranstaltung.

Der Marsch für das Leben startet jedes Jahr mit einer großen Kundgebung. Die Bühnengäste kommen aus Wissenschaft, Politik, Kunst, Gesellschaft und Kirche. Sie sind beruflich oder ehrenamtlich besonders im Lebensrecht engagiert oder berichten über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen. Coronabedingt waren dieses Jahr über 3.000 Teilnehmer auf der Kundgebung. 2019 nahmen etwa 8.000 Menschen am Marsch für das Leben teil. Die Teilnehmer reisen aus ganz Deutschland und Europa an, um in Berlin ein Zeichen für mehr Lebensschutz zu setzen und für eine humane Zukunft einzutreten. Wie jedes Jahr verlief die Kundgebung friedlich und fröhlich.

Anbei die Forderungen des „Marsch für das Leben“ 2020.

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.

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