Pressemeldung:

Norwalde, 20.4.2021

Zu der morgen, am 21.04.2021, im Bundestag anstehenden Grundsatzdebatte um die Sterbehilfe und § 217 StGB, die im Livestream des Bundestages übertragen wird, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, kritisch inhaltlich Stellung:

Am Mittwoch, 21. April, diskutiert der Bundestag im Rahmen einer offenen Debatte über den § 217 und die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid. Dass diese Debatte ausgerechnet in der Mitte der alljährlichen ökumenischen „Woche für das Leben“ (diesmal unter dem Titel: „Leben im Sterben“) stattfindet, darf leider nicht als positives Zeichen gewertet oder missverstanden werden.

Da das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe als verfassungswidrig und gleichzeitig erstmals das „Recht auf assistierten Suizid“ zum schützenswerten Ausdruck von Menschenwürde erklärt hatte, berät der Bundestag nun über mögliche rechtliche Konsequenzen insbesondere für Ärzte und geschäftsmäßige Sterbehilfevereine. Wie bei Grundsatzdebatten üblich, werden noch keine konkreten Gesetzesvorlagen diskutiert, obwohl inzwischen sogar drei Gesetzentwürfe vorliegen, die das „Recht auf Beihilfe zum Suizid“ für alle Bürger ab Volljährigkeit und im Wesentlichen ohne prinzipielle Einschränkungen straffrei gesetzlich verankern wollen.

Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es Sterbehilfevereinen und Suizidhelferinnen und Suizidhelfern wieder unbegrenzt möglich, in Deutschland tätig zu sein. Zudem ist jede private Form von Unterstützung beim Suizid grundsätzlich straffrei, sofern die Suizidenten diese Mitwirkung aus „freiem“ Willen und selbstverantwortlich erbeten und entschieden haben. Wie dies jedoch im Einzelfall, insbesondere bei den meist vulnerablen Suizidwilligen vorher oder nachher „neutral“ rechtssicher festgestellt werden kann, ist bisher rechtlich völlig offen und ungeklärt. Derzeit sind in Deutschland in der Regel rund 10.000 Suizide pro Jahr „erfolgreich“. Die Zahl der nicht „gelungenen“ Suizidversuche wird von Experten dagegen sogar auf mehr als 100.000 p.a. geschätzt.

Liegen bereits seit etlichen Wochen zwei Gesetzentwürfe aus dem Kreise der Linken und der SPD (Lauterbach u.a.) und der Grünen (Künast u.a.) vor sowie ein Eckpunktepapier vom CDU-Experten Hermann Gröhe u.a., ist nun kurz vor der Bundestagsdebatte auch ein Entwurf aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) vorgelegt worden. Hier, wie auch in den anderen Gesetzesentwürfen ist eine beachtliche Gratwanderung nötig: denn einerseits wollen alle den Selbsttötungswunsch der Einzelnen und ihr „Recht“ auf selbstbestimmten Suizid „schützen“, als dennoch auch andererseits ihr Leben schützen und sicherstellen, dass nur solche Personen aktiv bei ihrem Suizid unterstützt werden dürfen, die ihren Entschluss tatsächlich „selbstbestimmt“ getroffen haben. Suizidhilfe durch Dritte bliebe dann also generell unabhängig von Gesundheit oder Alter straffrei, jedoch dann nicht, wenn nur eine „vorübergehende“ Lebenskrise oder eine psychische Erkrankung vorliege.

Nicht nur wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) fragen: Will der Gesetzgeber denn realistisch einer nun drohenden gesellschaftlichen Normalisierung der Hilfe zur Selbsttötung noch entgegen wirken?

Alle drei Entwürfe schlagen dazu unterschiedlich „abgestufte Schutzkonzepte“ vor. Der Entwurf von Minister Spahn enthält bisher als einziger wieder ein grundsätzlich strafrechtliches Verbot der Hilfe zur Selbsttötung. Dies wird jedoch gleichzeitig wieder massiv ausgehöhlt, da jede Hilfe zum Suizid dann wieder ausnahmsweise straflos sein soll, wenn ein staatlich organisiertes abgestufte „Beratungskonzept“ eingehalten wird.

Die Beratungslösungen für neue Gesetze zum „Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“, die in den verschiedenen Gesetzentwürfen vorgesehen sind, erinnern in fataler Weise bis hin zu wörtlichen Formulierungen an die Gesetzgebung zum Schwangerschaftskonflikt und zur Abtreibung, jedoch mit umgekehrter Grundannahme: Das „Recht“ auf Suizid ist unbestritten, nur die Mitwirkung muss durch Beratung dokumentiert werden, insbesondere dann, wenn sie durch Ärzte und Vereine erfolgen sollte. Angehörige oder andere der oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen sollen jedoch generell in allen Entwürfen von jeder Strafdrohung ausgenommen sein. Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung wiederum soll verboten werden, das Informations- und Beratungsangebot dagegen sogar ausgebaut und gefördert.

Alle Gesetze, auch das „Gesetz der Regelung der Hilfe zur Selbsttötung“ von Minister Spahn, fordern damit die Einrichtung und öffentliche Förderung von Suizidberatungsstellen, die „unentgeltlich“ (?) „ergebnisoffene“ Beratungen anbieten und Wege aus Konfliktsituationen zeigen sollen, in jeweils unterschiedlich definiertem Abstand vor dem beabsichtigten Suizid.

Diese schockierende Perspektive eines staatlicherseits systematisch aufgebauten, privat-öffentlich finanzierten (?) neuen Beratungsnetzwerkes zur Aufklärung über Methoden und Risiken, zur Verhinderung und zur dann praktischen Unterstützung des Anspruchs auf Suizidassistenz durch Private, Ärzte oder Vereine ist nun offensichtlich die nächste Stufe der Preisgabe des Schutzes des menschlichen Lebens.

Die Mechanismen, die eine Förderung der öffentlichen Akzeptanz und Infrastruktur für die Durchführung von jährlich über 100.000 Abtreibungen  geschaffen haben, drohen nun erschreckend ähnlich auch für das Lebensende. Seinen Todeszeitpunkt wird jeder Bürger damit in Zukunft selber wählen können. So wie inzwischen vor allem die möglichst „geplante Elternschaft“ und die nur optionale Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft, über Leben und Tod eines Embryos, immer mehr akzeptiert wird, droht nun auch hier der „geplante Tod“  zu einer möglichst medizinisch abgesicherten Leistung zu werden.

Die Bundesärztekammer wird auf ihrem kommenden Bundesärztetag vom 4. Mai an über die zukünftige Mitwirkung von Ärzten beim Suizid diskutieren und vermutlich bereits entscheiden. Nicht nur der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, auch der Leiter der ärztlichen Ethikkammer, Prof. Jochen Taupitz, haben schon deutlich signalisiert, daß sie die professionelle Unterstützung des Suizids durch Ärzte für vertretbar und sinnvoll halten, nicht etwa nur als ärztliche Aufgabe bei Schwerkranken und final Erkrankten. Doch die Debatte geht hier weiter.

Bei der Eröffnung der Woche für das Leben am Samstag in Augsburg (17.4.2021) vertrat der Vorsitzende der Weltärztekammer, sein Vorgänger Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, erfreulich deutlich eine andere Position: »Nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe beim Sterben ist unsere Verpflichtung. Tötung auf Verlangen ist allen Menschen verboten, und es gehört nicht zu unseren Aufgaben, ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht irrt, wenn es die menschliche Selbstbestimmung derart überhöht, dass sie sogar die Abschaffung ihrer selbst mit einschließt. Palliativmedizin und Hospizarbeit sind wirksame Mittel zur verantwortlichen Sterbebegleitung. Nicht der schnelle Tod, sondern das sanft begleitete Sterben an der Hand der Familie und eines Arztes sind ein würdiger Abschluss des Lebens.“

Offensichtlich sieht er, wie auch zahlreiche Fachvertreter der Depressions- und Suizidforschung und -Prävention sowie der Kirchen wie der Lebensschutzorganisationen, klar die große kulturelle Wende im Ärzteethos sowie fundamentale Lebensgefährdung vieler Menschen, wenn Suizidbeihilfe und ein „selbstbestimmter Tod“ zur legitimen Erwartung und zum legalen Anspruch am Lebensende werden sollten.

Die Beihilfe zum Suizid könnte so nur der erste Schritt auf dem Weg hin zur Tötung auf Verlangen werden. Denn der Todeswunsch von erwachsenen, informierten und autonom entscheidenden Menschen könnte bald jederzeit zum Maßstab für ein selbstbestimmtes Ableben werden. Insbesondere kranke, alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen werden sich zunehmend mit der stillen oder expliziten Erwartung konfrontiert sehen, ihre Pfleger und Erben von den Mühen zu befreien, den sie mit ihren hohen Belastungen verursachen. Gerade Menschen in prekären Lebenssituationen werden zu dem Ergebnis kommen, dass sich ihr Weiterleben nur noch unter ganz bestimmten Umständen „lohnen“ würde.

Das generelle Angebot und die Akzeptanz der aktiven Suizidunterstützung, könnten, wenn der Bundestag auf diesem Weg gemäß den „Weisungen“ des Bundesverfassungsgerichtsurteiles weitergeht, dazu führen, dass dieser tödliche „Ausweg“ aus Lebens- und Sinnkrisen, oder bei hohen gesundheitlichen Belastungen zum gefährlichste Weg in Richtung einer mitleidlosen, gleichgültigen und erbarmungslosen Gesellschaft wird. Und dies wird ausgerechnet in der aktuellen Coronapandemie diskutiert, in der das Gesundheitswesen, Staat und Gesellschaft höchst eindrucksvoll, Tag und Nacht um Menschenleben ringend, mit höchstem Einsatz beweisen, wie wichtig der Schutz jedes menschlichen Lebens bis zum Lebensende ist und wie uneingeschränkt die Solidarität mit den Schwächsten gefordert ist.

Es bleibt nach der kommenden Debatte im Bundestag, die darauf schließen lässt, dass der Bundestag noch in dieser auslaufenden Legislaturperiode eines der vielleicht liberalsten Sterbehilfegesetze weltweit etablieren könnte, zu hoffen, dass sich breiter Widerstand regt! Bei den Bürgern und besonders auch in der Ärzteschaft und bei den Kirchen. Ein ganz zentraler Meilenstein wird bald die Entscheidung des Bundesärztetages im Mai sein. Dazu regt sich bereits vielfältiger Widerspruch in der Ärzteschaft. U.a. ist eine Ärzteinitiative (ÄrzteLiga) entstanden, die sich in einer Erklärung gegen den ärztlich assistieren Suizid ausgesprochen haben und weitere Unterzeichner suchen. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) werden sich mit großen Engagement an dieser Auseinandersetzung beteiligen. Vielleicht kann es doch noch verhindert werden, das die sogenannte „Hilfe“ beim Suizid zum neuen und bald alltäglichen Angebot für ein schnelles Lebensende für jeden Suizidwilligen wird, wie dies das Bundesverfassungsgerichtsurteil leider  als straffreie Option eröffnet hat.“

Odila Carbanje
Stellv. BundesvorsitzendeChristdemokraten für das Leben e.V.
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 Bundesverband Lebensrecht veranstaltet Fachtagung zur Woche für das Leben

Pressemitteilung 17.04.2021

Anlässlich der Woche für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht – erstmals in Form einer Online-Tagung – am 17.04.2021 in Augsburg eine Fachtagung zum assistierten Suizid.

Wichtig sei, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, die Klärung grundsätzlicher Annahmen, auf deren Grundlage die vorliegenden Gesetzesentwürfe und das Urteil des BVerfG von Februar 2020 ausgearbeitet seien, und möglicher Auswirkungen: „Kann Mitleid darin bestehen, die Existenz desjenigen, mit dem man leiden möchte, zu beenden? Welche Folgen hat ein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt, für die Würde von Menschen, deren Lebenssituation ihnen selbst und/oder anderen als nicht lebenswert erscheint?“

In einem grundlegenden Referat, das unter anderem die Menschenbilder in der Vormoderne und der Moderne verglich, wies Prof. Dr. Berthold Wald auf die Tabuisierung des Todes einerseits und die Dignisierung des Todes andererseits hin und gab einen Überblick über historische Entwicklung und philosophische Ansätze in Bezug auf Leben, Tod und Selbstverständnis des Menschen. Sei in der Vormoderne der Tod als Übergang betrachtet worden und die Lebenserwartung von etwa 40 irdischen Jahren mit einer Hoffnung auf ewiges Leben nach dem Tod verknüpft gewesen, so sei die heutige Lebenserwartung von rein irdischen 90 Jahren mit dem Tod als endgültigem Ende im Verhältnis dazu deutlich verkürzt. Trotz aller Veränderungen gebe es aktuell immer noch gesellschaftlichen Konsens darüber, dass der Suizid keine normale Option sei. „Die Erlösung von Leid durch die Tötung des Leidenden ist niemals zulässig und ein Weg in die Barbarei“, stellte Professor Wald außerdem klar.

Aus der Praxis im psychotherapeutischen Umgang mit Menschen am Ende ihres Lebens berichtete Prof. Dr. Reinhard Lindner per Zoom aus Kassel. Mit Zahlen, Fakten und anschließend sehr anschaulich anhand der Geschichte einer Patientin, die er betreut hatte, verdeutlichte er, wie intensiv, einfühlsam und langfristig die Kommunikation zwischen Patienten und den sie behandelnden Menschen sein müsse, um Vertrauen aufzubauen, um über suizidale Überlegungen und über Sterbewünsche zu sprechen oder Behandlungs- und Stärkungsmöglichkeiten auszuloten und anzubieten. Dies umso mehr, als Charaktere, Lebenserfahrungen und erlittene Verluste oder Ängste der Patienten sehr unterschiedlich und entsprechend individuell zu behandeln seien. Eine weniger intensive Betreuung werde der Situation von Menschen mit Sterbewunsch, unter denen etwa 40 bis 60 Prozent depressiv seien, nicht gerecht.

Die Sicht des Palliativmediziners schilderte Dr. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Eine in Gesetzesentwürfen vorgesehene Beratung zur Klärung des Sterbewunsches bezeichnete er als für Palliativpatienten unzumutbar. Desgleichen stellte er klar, dass bis auf wenige Einzelfälle allen Patienten durch palliative Behandlung Leid und Schmerz genommen werden könne und Berichte von regelmäßig qualvoll erstickenden Patienten nicht zuträfen. Bei Zulassung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlagen würden wissenschaftliche Gremien wie zum Beispiel in den Niederlanden als „Goldstandard“ die Euthanasie oder bei assistiertem Suizid das Beisein eines Arztes empfehlen. Dieser könne bei fehlgeschlagenem Suizid durch Euthanasie nachhelfen. Diese logische gesetzliche Folge sei auch für Deutschland zu erwarten.

Die über 100 Teilnehmer der Fachtagung sowie einige hundert sich zwischendurch zuschaltende Besucher beteiligten sich zahlreich an den Fragerunden und erlebten zum Abschluss der von Cornelia Kaminski, Mitglied im BVL-Bundesvorstand, moderierten Veranstaltung eine spannende Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Wald und Dr. Sitte.

Einen Mitschnitt der Online-Fachtagung finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“. Ab dem 23.04.2021 stehen die einzelnen Vorträge gesondert zur Verfügung.

Die nächste BVL-Fachtagung findet am Freitag, dem 17.09.2021, in Berlin statt. Thema dieser Fachtagung ist: „Der Mensch als Produkt? Fortpflanzung im 21. Jahrhundert“. Der Marsch für das Leben 2021 ist am 18.09.2021 in Berlin. Zu diesen beiden Veranstaltungen möchten wir schon jetzt herzlich einladen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
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Der moderne Tod. Assistierter Suizid als „gute“ Tat?

Jeder Mensch hat eine, auch im Grundgesetz verankerte, unantastbare menschliche Würde, die bedingungslos gilt. Das Bundesverfassungsgericht entzog diesem unverfügbaren Menschenrecht auf Leben und der Schutzfunktion des Staates im Februar 2020 mit seiner Entscheidung zum § 217 StGB eine wesentliche Grundlage. Die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich von „Sterbehilfevereinen“ zum Tode verhelfen lassen, steigt stetig und die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe sehen durchweg außer einer Beratung keine Einschränkung der begleiteten Selbsttötung mehr vor.

Experten aus Wissenschaft und Praxis

Die Online-Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am Samstag, dem 17.04.2021, von 13 Uhr bis 16:45 Uhr befasst sich mit den Konsequenzen einer solchen Werteverschiebung für die Menschenwürde und den Umgang mit Menschen an ihrem Lebensende.

Aus wissenschaftlicher Sicht geht es in diesem Bereich unter anderem um Suizidforschung, Autonomie und Fremdbestimmung sowie ethische Alternativen zur begleiteten Selbsttötung. Der Philosoph Professor Berthold Wald wird zur Einführung der Fachtagung über die Zugehörigkeit des Todes zum Leben sprechen. Anschließend beschäftigt sich Professor Reinhard Lindner, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Suizidprävention und erörtert den ambivalenten Wunsch nach Assistenz beim Suizid. Die Möglichkeiten und Alternativen zur Tötung legt Dr. Thomas Sitte, Oberarzt für Palliativmedizin, aus der Praxis dar und zeigt die Unterschiede zwischen Lebenshilfe, Sterbehilfe und Tötungshilfe auf.

Die Woche für das Leben 2021 unter dem Titel „Leben im Sterben“ findet vom 17. – 23. April 2021 statt. Sie wird am 17. April 2021 durch den Vorsitzenden des Rates der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in Augsburg eröffnet. Regionalbischof Axel Piper und Bischof Bertram Meier werden ebenfalls teilnehmen.

Ärztetag stimmt über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung ab

Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai wird über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB debattiert. Eine ärztliche, vielleicht sogar verpflichtende Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht jeglichem ärztlichen Ethos. Jedoch wird es auf dem Ärztetag auch um eine Änderung des Paragraphen 16 der Berufsordnung gehen, der es Ärzten bisher untersagt, Patienten auf Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Dagegen hat der Weltärztebund bei seiner 70. Generalversammlung 2019 in Tiflis seine Ablehnung der Suizidbeihilfe und der Euthanasie betont: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid.“

Das Thema der begleiteten Selbsttötung betrifft die ethischen und humanen Grundlagen unserer Gesellschaft, ist hochaktuell und wird bald politisch entschieden. Die Online-Tagung bietet die Möglichkeit, sich von Experten umfassend und sachlich informieren zu lassen.

Die Fachtagung wird live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung unter: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung/

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

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In einer Rede vor dem Bundestag (http://www.cornelia-moehring.de/fuer-das-leben-koerperliche-und-sexuelle-selbstbestimmung-sichern/) und in einem Zeitungsinterview (Linken-Politikerin über Selbstbestimmung: „Die Austragungspflicht muss weg“ – taz.de) warf die Abgeordnete Cornelia Möhring von der Partei Die Linke den „selbsternannten“ Lebensschützern vor, sie wollten die Kontrolle über schwangere Frauen, aber Kinder, die unter unwürdigen Umständen leben müssten oder von Ratten angefressen würden, seien ihnen egal. Paradoxerweise und entgegen neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nennt Die Linke ihren Antrag zur Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung „Für das Leben“. Dazu ein offener Brief an die Abgeordnete.

 

Sehr geehrte Frau Möhring,

in dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion, zu dem Sie in der ersten Lesung gesprochen haben, finden sich einige gute Ansätze, bei denen wir uns einig sind: Mehr Hilfe für Familien und keine Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung zum Beispiel.

Sie kennen mich nicht und haben mit Sicherheit noch niemals mit Vertreterinnen oder Vertretern der seriösen Lebensrechtsbewegung in Deutschland gesprochen. Mir und uns vorzuwerfen, uns seien Kinder egal, die von Ratten angefressen werden, ist böswillige, billige Verleumdung, um einen Ruch von Rechtsextremismus oder Ausländerfeindlichkeit in unsere Reihen zu bringen, der definitiv nicht vorhanden ist, schon allein, weil beides unseren ethischen Grundsätzen diametral widerspricht.

Es ehrt uns, dass Sie uns vom Grunde her offenbar zutrauen, die ganze Welt retten zu können. Aber jede Bewegung konzentriert sich auf bestimmte Bereiche, wir konzentrieren uns auf die sensiblen Randbereiche des Lebens, wo Menschen zu Beginn oder am Ende ihres Lebens besonders vulnerabel sind und besonderen Schutz brauchen, wie es in unserer Verfassung steht. Ich bin überrascht, dass Sie als Abgeordnete, von der man ein gewisses Niveau erwarten kann, eine derartige Polemik und Unsachlichkeit nötig haben.

Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Diffamierung von Millionen von Menschen, denen eine konsequente Umsetzung des Grundgesetzes und der Grundrechte wichtig ist und die sich für Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen einsetzen. Unsere Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, beraten und helfen ohne Unterschied. Wir haben schon afghanische Mütter vor ihrer mordwütigen Verwandtschaft in Sicherheit gebracht, illegal in Deutschland arbeitende schwangere Kindermädchen aus Madagaskar medizinisch versorgen lassen und lange weiter begleitet, Mehrfachmütter aus Uganda unterstützt, chinesischen Eltern ohne Krankenversicherung geholfen und so weiter und so fort. Wir tun das Gegenteil von dem, was Sie uns vorwerfen: Unsere Mitglieder kümmern sich um ALLE Menschen, die in solchen Konfliktlagen sind.

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und an kein religiöses Bekenntnis gebunden. Als Vorsitzende des Verbandes vertrete ich zur Zeit über 20.000 direkte Mitglieder, etwa 300.000 weitere direkte Unterstützer und insgesamt die Haltung von Millionen Bewohnern dieses Staates.

Es könnte der Sache sehr dienlich sein, wenn wir uns persönlich austauschen. Dazu freue ich mich über Terminvorschläge von Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Pressemitteilung vom 24.03.2021

Zur Abtreibungsstatistik 2020 sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die nach wie vor hohen registrierten Abtreibungszahlen für 2020 (etwa 945 Abtreibungen weniger als 2019) sind kein Grund zur Beruhigung, ganz im Gegenteil. Zunächst zeigen diese Zahlen, dass es in ganz Deutschland offenbar keine Schwierigkeiten gibt, eine Abtreibung zu bekommen. Behauptungen, die wie bei einem medizinischen Notfall von einer angeblichen Abtreibungs-„Unterversorgung“ sprechen, sind schon allein durch die Zahlen als Lügen entlarvt.

Die sinkenden Abtreibungszahlen bei jungen Frauen unter 25 sind zum Teil, wie auch in der Statistik-Erläuterung aufgeführt wird, auf die massiv sinkende Zahl der Frauen dieser Alterskohorten zurückzuführen:  Im Vergleich zu 2010 gibt es zwischen 8 und 13 Prozent weniger junge Frauen von 15 bis 24 Jahren. Im Zeitraum von 1996 bis 2005 sind in Deutschland über 500.000 Mädchen abgetrieben worden, die jetzt dieses Alter hätten – diese demographische Analyse belegt eine alarmierende Entwicklung, die aber von niemandem aufgegriffen oder für bedenkenswert erachtet wird.

Und die Statistik zeigt, worauf Experten seit Jahrzehnten hinweisen, jedes Jahr aufs Neue: Eine gesetzliche Regelung, mit der Abtreibung eine Ausnahme bleiben sollte und vor allem für extreme Notfälle wie Lebensgefahr der Mutter (aufgrund medizinischer Fortschritte äußerst selten), Vergewaltigung (2020: 29 Fälle) und Nicht-Lebensfähigkeit des Kindes (2020: 3.809 Fälle) vorgesehen war – wobei die medizinische Indikation auch bei gut behandelbaren Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Klumpfüßen, verkürzten Fingern oder bei Down-Syndrom-Kindern (9 von 10 Kinder sterben vor der Geburt durch Abtreibung) bis zur Geburt möglich ist – finden 96,2 Prozent der statistisch erfassten Abtreibungen aus anderen Gründen statt.

Wer Abtreibung weiter legalisieren will, lässt Frauen und Kinder im Stich, riskiert die Gesundheit von Frauen und will höhere Abtreibungszahlen. Denn in keinem Staat der Welt sinken die Zahlen nach der Legalisierung. Die angeblich bei illegalen Abtreibungen sterbenden Frauen werden als prozentual geschätzter Anteil an der jeweiligen Müttersterblichkeit hochgerechnet und ideologisch mit Kleiderbügeln stilisiert. In Länder, in denen Abtreibung verboten ist, schicken internationale Organisationen die Abtreibungspille, lassen die Frauen mit ihrer Situation und möglichen gesundheitlichen Folgen ohne ärztliche oder sonstige Unterstützung allein und verkaufen das als Hilfe. Frauen kann man mit solchem Vorgehen aber weder helfen noch retten oder fördern, Abtreibungszahlen nicht senken und Kinder nicht schützen.

Der Staat ist hier gefordert, seiner verfassungsgemäßen Schutzpflicht für jeden Menschen, die Kinder wie die Frauen, nachzukommen.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Anläßlich des jährlichen internationalen Down Syndrom Tages am 21.3.2021 fordern die CDL und Hubert Hüppe: „Krankenkassenfinanzierung der Selektion von Kindern mit Down Syndrom durch Bluttests jetzt parlamentarisch verhindern!“

Als „schlimmste Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ bezeichnet Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDL und früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die geplante Krankenkassenzulassung des Pränataltests NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest), die in Berlin kurz bevorsteht:

„Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Downsyndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion. Bei allen Syndromen, die damit inzwischen schon festgestellt werden können, gibt es keinerlei vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten. Ein gesundheitlicher Nutzen, der nun bald eine Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft rechtfertigen würde, ist weder für die schwangere Frau noch für das ungeborene Kind vorhanden. Die direkte Folge der Tests ist vielmehr, dass in den überwiegenden Fällen beim Vorhandensein einer sogenannten „Chromosomenstörung“, dieses Kind getötet würde.

Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Die CDL kritisiert insbesondere das Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über die Zulassung entscheidet.

Während bisher immer betont wurde, dass die Untersuchung nur bei sogenannten „Risikoschwangerschaften“ erfolgen soll, wurde jetzt die Indikation so weit gefasst, dass es zu einer gängigen Reihenuntersuchung wird. Auch die Werbung der anbietenden Unternehmen zielt auf die Ansprache aller Schwangeren. Diese Einschätzung wird auch von vielen Frauen-, Sozial- und Behindertenverbänden geteilt, die sich jetzt öffentlich an den G-BA Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gewandt und gemeinsam dringend vor einer jetzigen Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewarnt haben.

Weiterhin wurde das Problem der möglichen Geschlechtsselektion offensichtlich nicht wahrgenommen. So darf zwar eigentlich das Geschlecht nach dem Gendiagnostikgesetz erst ab der 12.Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden, allerdings wird ein Verstoß gegen das Verbot nicht geahndet. Dazu kommt, dass bei bestimmten Testergebnissen, wie dem Turner- oder Klinefeltersyndrom, das Geschlecht sich aus diesen Diagnosen automatisch ergibt.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass der G-BA sich offensichtlich nicht damit beschäftigt hat, welche Konsequenzen es hat, dass die auf dem Markt befindlichen Tests auch sogenannte „überzählige Geschlechtschromosomem“ ermitteln können, die die zukünftige Entwicklung des Kindes kaum oder leicht beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt sich um das Turner-, Tripple X, Klinefeltersyndrom und das XYY-Syndrom. Obwohl zum Beispiel viele Frauen mit dem Tripple X-Syndrom gar nicht wissen, dass sie es haben, besteht die Gefahr einer Abtreibung, wenn das zusätzliche Chromosom vorgeburtlich festgestellt wurde.

Kritik an den G-BA Versichterten-Informationen

Scharfe Kritik äußert die CDL auch an der vom G-BA vorgelegten Versicherteninformation, die den Schwangeren zu dem Test gegeben werden sollen. So haben nach einer Beauftragung des G-BA das Institut für Qualität in der Gesundheitsversorgung (IQUID) in einer Untersuchung festgestellt, dass 30% der Probeleserinnen die Information als „Empfehlung zu Inanspruchnahme“ verstanden hätten. Es bestätigt den Verdacht, dass Krankenkassen durch die pränatale Selektion Kosten sparen wollten, in dem die Geburt von Menschen mit Behinderungen verhindert wird. Das hat zur unmittelbar zur Folge, dass immer mehr schwangere Frauen sich stark dem Druck ausgesetzt fühlen, einen vorgeburtlichen Qualitätstest in Anspruch zu nehmen und bei einer möglichen Behinderung dann sofort auch eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Nicht hinzunehmen sei, dass entgegen der geltenden Rechtslage in den Informationen der Eindruck erweckt wird, als ob es noch eine eugenische Indikation gäbe, die es erlaube, ungeborene Kinder mit Behinderungen im Mutterleib zu töten. Die Eugenische Indikation, die in Deutschland 1935 mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Nazizeit eingeführt wurde, ist seit 1995 auch als Folge des Antidiskriminierungsgebotes, dass 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, abgeschafft worden.

Die Versicherteninformation enthält dagegen leider keinerlei Hinweis auf den rechtlichen Schutz der ungeborenen Kinder und deren Lebensrecht.

Im gesamten Bewertungsverfahren ist nach Ansicht des Verbandes versäumt worden, klar zu erklären, dass der Schwangeren-Blut-Test kein sicheres Diagnoseverfahren darstellt. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Testergebnisses beim Down-Syndrom fast 40%, bei Trisomie 18 sogar nahezu 80%. Aufgrund des Zeitdrucks ist somit auch mit immer mehr Abtreibungen auf Verdacht von ungeborenen Kindern ohne Trisomie zu rechnen. All dies bleibt unkontrolliert und mit unabsehbaren Folgen.

Das zentrale Argument, dass mit dem Test invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung vermieden werden könnten, wird durch die medizinischen Leitlinien widerlegt, die klar regeln, dass jeder auffällige Befund nach NIPT „sicherheitshalber“ zusätzlich durch eine Invasive Untersuchung abgeklärt werden müsste.

Die CDL fordert angesichts der hier deutlich werdenden tödlichen Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen sowie auch aufgrund bereits wachsender Abtreibungszahlen aus medizinischen Gründen, die Fraktionen im Deutschen Bundestages auf, sich nicht nur abstrakt gegen Diskriminierung einzusetzen, sondern sich bei den Tests und der tödlichen Selektion am Lebensanfang diesem brisantem Thema zu stellen und eine politische Entscheidung zu treffen, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt.“

 

CDL Christdemokraten für das Leben e.V.
Kantstraße 18
48356 Nordwalde

Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende
Odila Carbanje, Stellvertretende Vorsitzende

Telefon: 02573 9799391
Telefax: 02573 9799392
E-Mail: info@cdl-online.de

Pressemitteilung vom 05.03.2021

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr.

Die Ausbeutung von Frauen aus ärmeren Familien in Indien oder Thailand, die als Gebärmaschinen unter hohen Gesundheitsgefahren die genetischen Kinder wohlhabender weißer Paare aus Industrieländern austragen, ist frauenverachtend und rassistisch. Und es wird viel Geld damit verdient: In Indien zum Beispiel beträgt der Umsatz mit „rent-a-womb“ über zwei Milliarden Dollar jährlich.

Die gezielte Abtreibung von Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ist in vielen Staaten üblich und hat einen bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern zur Folge, so in China, in Süd-Korea, wo man vergeblich versuchte, diese Praxis durch ein Verbot von Ultraschallbildern einzudämmen, außerdem zum Beispiel in Nepal, Bangladesch, Albanien, Georgien, Kirgistan, Armenien, Aserbeidschan, Hongkong, Montenegro, Taiwan, Tunesien oder Vietnam. Allein die Tatsache, das „falsche“ Geschlecht zu haben, hat seit den 70er Jahren bis zu 200 Millionen Mädchen vor der Geburt das Leben gekostet. Diese „sex-selective abortion“ ist ein brutaler, weltweit verbreiteter vorgeburtlicher Femizid. Um dessen Opfer, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehören, kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht, weil ihnen die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger ist.

Wenn Ärztinnen aus Kenia berichten, dass sie Abtreibungsmittel unbegrenzt zur Verfügung haben, jedoch keine sterilen Spritzen oder Verbandszeug, muss umgedacht werden. Wenn sogenannte Trägerfrauen (Kayayei) in Accra/Ghana zum Schutz vor sexueller Gewalt künstliche Verhütungs- und Abtreibungsmittel angeboten bekommen statt einer Maßnahme, die sie vor der sexuellen Gewalt schützt, ist das reiner Zynismus. Und angesichts von laut Weltgesundheitsorganisation jährlich über 73 Millionen Abtreibungen weltweit als Abhilfe „sichere Abtreibungen“ zu fordern statt Alternativen für den Schutz und die Gesundheit von Müttern und Kindern, spricht ebenfalls Bände.

Es wird Zeit, Stiftungen und Organisationen nur dann in all diesen Ländern tätig sein zu lassen, wenn sie sich für echte, nachhaltig frauenstärkende Maßnahmen einsetzen. Organisationen, die den Frauen als Hilfe frauenverachtende Ideologien und lebensfeindliche Prozeduren aufzwingen wollen, haben dort nichts zu suchen und dürfen nicht finanziert werden.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Kaminski: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“

Pressemitteilung vom 5.3.2021

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am 8. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.

Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.

Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen. Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.

Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht. Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche  Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist. Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.

Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt. Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Medizinische Fakultät weist Forderungen von ASTA und Kritischen Mediziner*innen zurück

„Über die Argumentationsweisen, mit denen Prof. Cullen seine Meinungen vertritt, kann man ebenso streiten wie über die Positionen selbst, die er zu den oben genannten Themen einnimmt. Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion.“

Stellungnahme der Medizinischen Fakultät zu Statements von ASTA und Kritische Mediziner*innen bezüglich eines apl. Professors