Der moderne Tod. Assistierter Suizid als „gute“ Tat?

Jeder Mensch hat eine, auch im Grundgesetz verankerte, unantastbare menschliche Würde, die bedingungslos gilt. Das Bundesverfassungsgericht entzog diesem unverfügbaren Menschenrecht auf Leben und der Schutzfunktion des Staates im Februar 2020 mit seiner Entscheidung zum § 217 StGB eine wesentliche Grundlage. Die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich von „Sterbehilfevereinen“ zum Tode verhelfen lassen, steigt stetig und die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe sehen durchweg außer einer Beratung keine Einschränkung der begleiteten Selbsttötung mehr vor.

Experten aus Wissenschaft und Praxis

Die Online-Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am Samstag, dem 17.04.2021, von 13 Uhr bis 16:45 Uhr befasst sich mit den Konsequenzen einer solchen Werteverschiebung für die Menschenwürde und den Umgang mit Menschen an ihrem Lebensende.

Aus wissenschaftlicher Sicht geht es in diesem Bereich unter anderem um Suizidforschung, Autonomie und Fremdbestimmung sowie ethische Alternativen zur begleiteten Selbsttötung. Der Philosoph Professor Berthold Wald wird zur Einführung der Fachtagung über die Zugehörigkeit des Todes zum Leben sprechen. Anschließend beschäftigt sich Professor Reinhard Lindner, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Suizidprävention und erörtert den ambivalenten Wunsch nach Assistenz beim Suizid. Die Möglichkeiten und Alternativen zur Tötung legt Dr. Thomas Sitte, Oberarzt für Palliativmedizin, aus der Praxis dar und zeigt die Unterschiede zwischen Lebenshilfe, Sterbehilfe und Tötungshilfe auf.

Die Woche für das Leben 2021 unter dem Titel „Leben im Sterben“ findet vom 17. – 23. April 2021 statt. Sie wird am 17. April 2021 durch den Vorsitzenden des Rates der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in Augsburg eröffnet. Regionalbischof Axel Piper und Bischof Bertram Meier werden ebenfalls teilnehmen.

Ärztetag stimmt über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung ab

Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai wird über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB debattiert. Eine ärztliche, vielleicht sogar verpflichtende Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht jeglichem ärztlichen Ethos. Jedoch wird es auf dem Ärztetag auch um eine Änderung des Paragraphen 16 der Berufsordnung gehen, der es Ärzten bisher untersagt, Patienten auf Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Dagegen hat der Weltärztebund bei seiner 70. Generalversammlung 2019 in Tiflis seine Ablehnung der Suizidbeihilfe und der Euthanasie betont: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid.“

Das Thema der begleiteten Selbsttötung betrifft die ethischen und humanen Grundlagen unserer Gesellschaft, ist hochaktuell und wird bald politisch entschieden. Die Online-Tagung bietet die Möglichkeit, sich von Experten umfassend und sachlich informieren zu lassen.

Die Fachtagung wird live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung unter: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung/

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

 

In einer Rede vor dem Bundestag (http://www.cornelia-moehring.de/fuer-das-leben-koerperliche-und-sexuelle-selbstbestimmung-sichern/) und in einem Zeitungsinterview (Linken-Politikerin über Selbstbestimmung: „Die Austragungspflicht muss weg“ – taz.de) warf die Abgeordnete Cornelia Möhring von der Partei Die Linke den „selbsternannten“ Lebensschützern vor, sie wollten die Kontrolle über schwangere Frauen, aber Kinder, die unter unwürdigen Umständen leben müssten oder von Ratten angefressen würden, seien ihnen egal. Paradoxerweise und entgegen neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nennt Die Linke ihren Antrag zur Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung „Für das Leben“. Dazu ein offener Brief an die Abgeordnete.

 

Sehr geehrte Frau Möhring,

in dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion, zu dem Sie in der ersten Lesung gesprochen haben, finden sich einige gute Ansätze, bei denen wir uns einig sind: Mehr Hilfe für Familien und keine Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung zum Beispiel.

Sie kennen mich nicht und haben mit Sicherheit noch niemals mit Vertreterinnen oder Vertretern der seriösen Lebensrechtsbewegung in Deutschland gesprochen. Mir und uns vorzuwerfen, uns seien Kinder egal, die von Ratten angefressen werden, ist böswillige, billige Verleumdung, um einen Ruch von Rechtsextremismus oder Ausländerfeindlichkeit in unsere Reihen zu bringen, der definitiv nicht vorhanden ist, schon allein, weil beides unseren ethischen Grundsätzen diametral widerspricht.

Es ehrt uns, dass Sie uns vom Grunde her offenbar zutrauen, die ganze Welt retten zu können. Aber jede Bewegung konzentriert sich auf bestimmte Bereiche, wir konzentrieren uns auf die sensiblen Randbereiche des Lebens, wo Menschen zu Beginn oder am Ende ihres Lebens besonders vulnerabel sind und besonderen Schutz brauchen, wie es in unserer Verfassung steht. Ich bin überrascht, dass Sie als Abgeordnete, von der man ein gewisses Niveau erwarten kann, eine derartige Polemik und Unsachlichkeit nötig haben.

Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Diffamierung von Millionen von Menschen, denen eine konsequente Umsetzung des Grundgesetzes und der Grundrechte wichtig ist und die sich für Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen einsetzen. Unsere Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, beraten und helfen ohne Unterschied. Wir haben schon afghanische Mütter vor ihrer mordwütigen Verwandtschaft in Sicherheit gebracht, illegal in Deutschland arbeitende schwangere Kindermädchen aus Madagaskar medizinisch versorgen lassen und lange weiter begleitet, Mehrfachmütter aus Uganda unterstützt, chinesischen Eltern ohne Krankenversicherung geholfen und so weiter und so fort. Wir tun das Gegenteil von dem, was Sie uns vorwerfen: Unsere Mitglieder kümmern sich um ALLE Menschen, die in solchen Konfliktlagen sind.

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und an kein religiöses Bekenntnis gebunden. Als Vorsitzende des Verbandes vertrete ich zur Zeit über 20.000 direkte Mitglieder, etwa 300.000 weitere direkte Unterstützer und insgesamt die Haltung von Millionen Bewohnern dieses Staates.

Es könnte der Sache sehr dienlich sein, wenn wir uns persönlich austauschen. Dazu freue ich mich über Terminvorschläge von Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende

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Pressemitteilung vom 24.03.2021

Zur Abtreibungsstatistik 2020 sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die nach wie vor hohen registrierten Abtreibungszahlen für 2020 (etwa 945 Abtreibungen weniger als 2019) sind kein Grund zur Beruhigung, ganz im Gegenteil. Zunächst zeigen diese Zahlen, dass es in ganz Deutschland offenbar keine Schwierigkeiten gibt, eine Abtreibung zu bekommen. Behauptungen, die wie bei einem medizinischen Notfall von einer angeblichen Abtreibungs-„Unterversorgung“ sprechen, sind schon allein durch die Zahlen als Lügen entlarvt.

Die sinkenden Abtreibungszahlen bei jungen Frauen unter 25 sind zum Teil, wie auch in der Statistik-Erläuterung aufgeführt wird, auf die massiv sinkende Zahl der Frauen dieser Alterskohorten zurückzuführen:  Im Vergleich zu 2010 gibt es zwischen 8 und 13 Prozent weniger junge Frauen von 15 bis 24 Jahren. Im Zeitraum von 1996 bis 2005 sind in Deutschland über 500.000 Mädchen abgetrieben worden, die jetzt dieses Alter hätten – diese demographische Analyse belegt eine alarmierende Entwicklung, die aber von niemandem aufgegriffen oder für bedenkenswert erachtet wird.

Und die Statistik zeigt, worauf Experten seit Jahrzehnten hinweisen, jedes Jahr aufs Neue: Eine gesetzliche Regelung, mit der Abtreibung eine Ausnahme bleiben sollte und vor allem für extreme Notfälle wie Lebensgefahr der Mutter (aufgrund medizinischer Fortschritte äußerst selten), Vergewaltigung (2020: 29 Fälle) und Nicht-Lebensfähigkeit des Kindes (2020: 3.809 Fälle) vorgesehen war – wobei die medizinische Indikation auch bei gut behandelbaren Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Klumpfüßen, verkürzten Fingern oder bei Down-Syndrom-Kindern (9 von 10 Kinder sterben vor der Geburt durch Abtreibung) bis zur Geburt möglich ist – finden 96,2 Prozent der statistisch erfassten Abtreibungen aus anderen Gründen statt.

Wer Abtreibung weiter legalisieren will, lässt Frauen und Kinder im Stich, riskiert die Gesundheit von Frauen und will höhere Abtreibungszahlen. Denn in keinem Staat der Welt sinken die Zahlen nach der Legalisierung. Die angeblich bei illegalen Abtreibungen sterbenden Frauen werden als prozentual geschätzter Anteil an der jeweiligen Müttersterblichkeit hochgerechnet und ideologisch mit Kleiderbügeln stilisiert. In Länder, in denen Abtreibung verboten ist, schicken internationale Organisationen die Abtreibungspille, lassen die Frauen mit ihrer Situation und möglichen gesundheitlichen Folgen ohne ärztliche oder sonstige Unterstützung allein und verkaufen das als Hilfe. Frauen kann man mit solchem Vorgehen aber weder helfen noch retten oder fördern, Abtreibungszahlen nicht senken und Kinder nicht schützen.

Der Staat ist hier gefordert, seiner verfassungsgemäßen Schutzpflicht für jeden Menschen, die Kinder wie die Frauen, nachzukommen.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Anläßlich des jährlichen internationalen Down Syndrom Tages am 21.3.2021 fordern die CDL und Hubert Hüppe: „Krankenkassenfinanzierung der Selektion von Kindern mit Down Syndrom durch Bluttests jetzt parlamentarisch verhindern!“

Als „schlimmste Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ bezeichnet Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDL und früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die geplante Krankenkassenzulassung des Pränataltests NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest), die in Berlin kurz bevorsteht:

„Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Downsyndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion. Bei allen Syndromen, die damit inzwischen schon festgestellt werden können, gibt es keinerlei vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten. Ein gesundheitlicher Nutzen, der nun bald eine Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft rechtfertigen würde, ist weder für die schwangere Frau noch für das ungeborene Kind vorhanden. Die direkte Folge der Tests ist vielmehr, dass in den überwiegenden Fällen beim Vorhandensein einer sogenannten „Chromosomenstörung“, dieses Kind getötet würde.

Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Die CDL kritisiert insbesondere das Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über die Zulassung entscheidet.

Während bisher immer betont wurde, dass die Untersuchung nur bei sogenannten „Risikoschwangerschaften“ erfolgen soll, wurde jetzt die Indikation so weit gefasst, dass es zu einer gängigen Reihenuntersuchung wird. Auch die Werbung der anbietenden Unternehmen zielt auf die Ansprache aller Schwangeren. Diese Einschätzung wird auch von vielen Frauen-, Sozial- und Behindertenverbänden geteilt, die sich jetzt öffentlich an den G-BA Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gewandt und gemeinsam dringend vor einer jetzigen Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewarnt haben.

Weiterhin wurde das Problem der möglichen Geschlechtsselektion offensichtlich nicht wahrgenommen. So darf zwar eigentlich das Geschlecht nach dem Gendiagnostikgesetz erst ab der 12.Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden, allerdings wird ein Verstoß gegen das Verbot nicht geahndet. Dazu kommt, dass bei bestimmten Testergebnissen, wie dem Turner- oder Klinefeltersyndrom, das Geschlecht sich aus diesen Diagnosen automatisch ergibt.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass der G-BA sich offensichtlich nicht damit beschäftigt hat, welche Konsequenzen es hat, dass die auf dem Markt befindlichen Tests auch sogenannte „überzählige Geschlechtschromosomem“ ermitteln können, die die zukünftige Entwicklung des Kindes kaum oder leicht beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt sich um das Turner-, Tripple X, Klinefeltersyndrom und das XYY-Syndrom. Obwohl zum Beispiel viele Frauen mit dem Tripple X-Syndrom gar nicht wissen, dass sie es haben, besteht die Gefahr einer Abtreibung, wenn das zusätzliche Chromosom vorgeburtlich festgestellt wurde.

Kritik an den G-BA Versichterten-Informationen

Scharfe Kritik äußert die CDL auch an der vom G-BA vorgelegten Versicherteninformation, die den Schwangeren zu dem Test gegeben werden sollen. So haben nach einer Beauftragung des G-BA das Institut für Qualität in der Gesundheitsversorgung (IQUID) in einer Untersuchung festgestellt, dass 30% der Probeleserinnen die Information als „Empfehlung zu Inanspruchnahme“ verstanden hätten. Es bestätigt den Verdacht, dass Krankenkassen durch die pränatale Selektion Kosten sparen wollten, in dem die Geburt von Menschen mit Behinderungen verhindert wird. Das hat zur unmittelbar zur Folge, dass immer mehr schwangere Frauen sich stark dem Druck ausgesetzt fühlen, einen vorgeburtlichen Qualitätstest in Anspruch zu nehmen und bei einer möglichen Behinderung dann sofort auch eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Nicht hinzunehmen sei, dass entgegen der geltenden Rechtslage in den Informationen der Eindruck erweckt wird, als ob es noch eine eugenische Indikation gäbe, die es erlaube, ungeborene Kinder mit Behinderungen im Mutterleib zu töten. Die Eugenische Indikation, die in Deutschland 1935 mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Nazizeit eingeführt wurde, ist seit 1995 auch als Folge des Antidiskriminierungsgebotes, dass 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, abgeschafft worden.

Die Versicherteninformation enthält dagegen leider keinerlei Hinweis auf den rechtlichen Schutz der ungeborenen Kinder und deren Lebensrecht.

Im gesamten Bewertungsverfahren ist nach Ansicht des Verbandes versäumt worden, klar zu erklären, dass der Schwangeren-Blut-Test kein sicheres Diagnoseverfahren darstellt. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Testergebnisses beim Down-Syndrom fast 40%, bei Trisomie 18 sogar nahezu 80%. Aufgrund des Zeitdrucks ist somit auch mit immer mehr Abtreibungen auf Verdacht von ungeborenen Kindern ohne Trisomie zu rechnen. All dies bleibt unkontrolliert und mit unabsehbaren Folgen.

Das zentrale Argument, dass mit dem Test invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung vermieden werden könnten, wird durch die medizinischen Leitlinien widerlegt, die klar regeln, dass jeder auffällige Befund nach NIPT „sicherheitshalber“ zusätzlich durch eine Invasive Untersuchung abgeklärt werden müsste.

Die CDL fordert angesichts der hier deutlich werdenden tödlichen Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen sowie auch aufgrund bereits wachsender Abtreibungszahlen aus medizinischen Gründen, die Fraktionen im Deutschen Bundestages auf, sich nicht nur abstrakt gegen Diskriminierung einzusetzen, sondern sich bei den Tests und der tödlichen Selektion am Lebensanfang diesem brisantem Thema zu stellen und eine politische Entscheidung zu treffen, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt.“

 

CDL Christdemokraten für das Leben e.V.
Kantstraße 18
48356 Nordwalde

Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende
Odila Carbanje, Stellvertretende Vorsitzende

Telefon: 02573 9799391
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Pressemitteilung vom 05.03.2021

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr.

Die Ausbeutung von Frauen aus ärmeren Familien in Indien oder Thailand, die als Gebärmaschinen unter hohen Gesundheitsgefahren die genetischen Kinder wohlhabender weißer Paare aus Industrieländern austragen, ist frauenverachtend und rassistisch. Und es wird viel Geld damit verdient: In Indien zum Beispiel beträgt der Umsatz mit „rent-a-womb“ über zwei Milliarden Dollar jährlich.

Die gezielte Abtreibung von Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ist in vielen Staaten üblich und hat einen bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern zur Folge, so in China, in Süd-Korea, wo man vergeblich versuchte, diese Praxis durch ein Verbot von Ultraschallbildern einzudämmen, außerdem zum Beispiel in Nepal, Bangladesch, Albanien, Georgien, Kirgistan, Armenien, Aserbeidschan, Hongkong, Montenegro, Taiwan, Tunesien oder Vietnam. Allein die Tatsache, das „falsche“ Geschlecht zu haben, hat seit den 70er Jahren bis zu 200 Millionen Mädchen vor der Geburt das Leben gekostet. Diese „sex-selective abortion“ ist ein brutaler, weltweit verbreiteter vorgeburtlicher Femizid. Um dessen Opfer, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehören, kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht, weil ihnen die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger ist.

Wenn Ärztinnen aus Kenia berichten, dass sie Abtreibungsmittel unbegrenzt zur Verfügung haben, jedoch keine sterilen Spritzen oder Verbandszeug, muss umgedacht werden. Wenn sogenannte Trägerfrauen (Kayayei) in Accra/Ghana zum Schutz vor sexueller Gewalt künstliche Verhütungs- und Abtreibungsmittel angeboten bekommen statt einer Maßnahme, die sie vor der sexuellen Gewalt schützt, ist das reiner Zynismus. Und angesichts von laut Weltgesundheitsorganisation jährlich über 73 Millionen Abtreibungen weltweit als Abhilfe „sichere Abtreibungen“ zu fordern statt Alternativen für den Schutz und die Gesundheit von Müttern und Kindern, spricht ebenfalls Bände.

Es wird Zeit, Stiftungen und Organisationen nur dann in all diesen Ländern tätig sein zu lassen, wenn sie sich für echte, nachhaltig frauenstärkende Maßnahmen einsetzen. Organisationen, die den Frauen als Hilfe frauenverachtende Ideologien und lebensfeindliche Prozeduren aufzwingen wollen, haben dort nichts zu suchen und dürfen nicht finanziert werden.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Kaminski: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“

Pressemitteilung vom 5.3.2021

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am 8. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.

Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.

Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen. Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.

Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht. Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche  Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist. Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.

Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt. Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Medizinische Fakultät weist Forderungen von ASTA und Kritischen Mediziner*innen zurück

„Über die Argumentationsweisen, mit denen Prof. Cullen seine Meinungen vertritt, kann man ebenso streiten wie über die Positionen selbst, die er zu den oben genannten Themen einnimmt. Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion.“

Stellungnahme der Medizinischen Fakultät zu Statements von ASTA und Kritische Mediziner*innen bezüglich eines apl. Professors

 

 

 Kaminski: Gesetzgeber muss Ideenwettbewerb starten und Alternativen aktiv bewerben

Pressemitteilung vom 26.02.2021

Anlässlich des Jahrestages des Urteils des Zweiten des Senats zum sogenannten „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ und ersten Entwürfen zu dessen gesetzlicher Regelung erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die Zumutungen, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 erwachsen, gleichen einer Quadratur des Kreises. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Richter in ihrem Urteil auf ein „mehrdimensionales Konstrukt der Freiverantwortlichkeit“ stützten, welches sich nach Ansicht in der Suizidprävention tätiger Experten empirisch nicht belegen lässt [i].

Jede halbwegs seriöse Ermittlung eines freiverantwortlichen Suizidwunsches, der – sofern es ihn überhaupt gibt – die Ausnahme und keinesfalls die Regel ist, ist eine geradezu herkulische Aufgabe, die große Expertise und jahrelange Erfahrung erfordert. Sie lässt sich daher auch nicht von diesbezüglich angelernten Arbeitskräften, die am Ende eine Checkliste abarbeiten, in einem einzigen Beratungsgespräch ermitteln.

Menschen mit Suizidwünschen, die Studien zufolge [ii] in der ganz überwiegenden Mehrzahl zumindest mit psychiatrisch diagnostizierbaren Krankheiten korrelieren, verdienen mindestens dieselbe Fürsorge wie betagte und durch Vorerkrankungen immungeschwächte Menschen, deren Gesundheit und Leben durch ein Virus bedroht wird, für das es keine Herdenimmunität gibt.

Da Suizidalität ebenfalls hochgradig ansteckend ist (Werther-Effekt), fordert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., dass der Gesetzgeber nun nennenswerte Mittel bereitstellt, um die Suizidprävention nachhaltig zu verbessern und humane Alternativen – wie insbesondere die bestehenden Angebote der Palliativmedizin und Hospizarbeit – aktiv zu bewerben und weiter auszubauen.

Die ALfA erwartet vom Gesetzgeber ferner, dass er einen Ideenwettbewerb für die Entwicklung und Produktion von „Impfstoffen“ startet, die Menschen gegen Suizidalität immunisieren können. Heiße Kandidaten sind nach Ansicht der ALfA hier vor allem Mittel wie: „Zuwendung“, „Wertschätzung“ und „Anteilnahme“ sowie „tatkräftige Hilfe und Unterstützung“.

In einer Gesellschaft, in der es – angesichts jahrzehntelanger Vernachlässigung durch den Staat –vielerorts an intakten Familien mangelt, die im Grunde wie geschaffen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wären, wird der Gesetzgeber zweifellos zunächst neue Wege finden müssen, um hier Ersatzstrukturen zu schaffen. Sollte er dabei zu einer nachträglichen Wertschätzung von auf Dauer angelegten und natürlich gewachsenen Sozialverbänden wie der Familie finden, steht es ihm aus Sicht der ALfA selbstverständlich frei, diesen durch vermehrte Wahrnehmung seiner verfassungsgemäßen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1. zu neuer Blüte zu verhelfen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

 

[i] Vgl. Schreiben des Nationalen Suizid Präventions Programm (NASPRO) an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom September 2020. https://www.naspro.de/dl/2020-NaSPro-AssistierterSuizid-Spahn.pdf. Hier S. 5 Upload zuletzt am 24.2.2021.

[ii] Vgl. https://bmcpsychiatry.biomedcentral.com/articles/10.1186/1471-244X-4-37 Upload zuletzt am 24.2.2021.

Der Vorstand des Vereins „Ärzte für das Leben“ weist die vom AStA der Universität Münster gestartete Kampagne gegen Herrn Professor Dr. Paul Cullen als inakzeptabel zurück. Der Text, den der AStA (ohne Namensnennung, wer beim AStA schlußendlich für die Angriffe persönlich verantwortlich ist) als offizielles Statement des Studentenausschusses am 19. Januar 2021 veröffentlicht hat, weist alle Merkmale einer Hetzschrift auf.
Professor Dr. Cullen, 1. Vorsitzender unseres Vereins, wird gleichzeitig als „unwissenschaftlich“, Frauenfeind, Corona-Leugner und Judenhasser diffamiert. Die „Begründungen“ sind so verquer, dass man sich unwillkürlich fragt, ob sie wirklich ernst gemeint sein können, wenn z.B. eine kritische Haltung zu Abtreibungen, wie sie auch §§218 ff des Strafgesetzbuches benennen, als „antiemanzipatorisch“ diskreditiert wird. Die Behauptungen greifen aber auch so durcheinander auf unterschiedlichen Ebenen an, dass eine Entgegnung gegen die einzelnen Angriffe und Verleumdungen möglicherweise bewußt erschwert werden sollen.
Naturwissenschaftlich und juristisch ist der Beginn menschlichen Lebens klar formuliert. Mit seinem Vorsitzenden Cullen steht unser Verein zu diesen Grundlagen des Lebensschutzes, die den Beginn des Lebens, wie auch im Fachgebiet der Embryologie, ab der Konzeption zu sehen. Wir sehen bei der Thematik der Abtreibungen natürlich die Position der betroffenen Mutter, auch die mögliche Notlage und das körperliche und seelische Leid der betroffenen Schwangeren, vor allem auch langfristig mit den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt oder des Abbruchs der Schwangerschaft. Wir sehen aber auch mit dem Bundesverfassungsgericht auch die Frage der Gesundheit und des Lebensschutzes des noch nicht geborenen Kindes. Mit der pauschalen Kritik des AStA an den Grundlagen des Lebensschutzes von Mutter und Kind wäre übrigens auch gleich der Eid des Hippokrates undenkbar und unsagbar.
Eine weitere Vorwurfsebene ist Prof. Cullens abwägende und differenzierte Einstellung zu Impfungen gegen SARS-CoV 2 – wegen derer er als „Verschwörungstheoretiker“ diskreditiert wird. Bei allen medizinischen Eingriffen in den menschlichen Körper müssen selbstverständlich Risiken und Nebenwirkungen gründlich bedacht und beachtet werden. Es ist geradezu die selbstverständliche ärztliche Pflicht, damit verbundene Abwägungen zur Sprache zu bringen. Dass er sich mit kritischen Anfragen zu der Entwicklung und Zulassung, Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen befasst, geschieht im Übrigen auch im Einklang mit nicht wenigen Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen. Zudem betrifft diese Fragestellung weder Inhalt seiner Vorlesungen noch seiner Tätigkeit für „Ärzte für das Leben“; er äußerte sich in diesen Fragen aber als ausgewiesener ärztlicher Fachmann.
Auf das Schärfste widersprechen wir auch den sehr persönlichen Angriffen. Dass seine christliche Einstellung als „fundamentalistisch“ respektlos abgetan wird verletzt sein Persönlichkeitsrecht. Die Beschimpfung, Cullen sei Antisemit, ist eine pure Verleumdung und entbehrt komplett jeglicher Grundlage. Letztendlich soll Prof. Cullen als Lehrender diskreditiert und sein Lehrauftrag an der Universität Münster untergraben werden. So schreibt der AStA wörtlich: „…fordern wir, Herrn Prof. Paul Cullen die Professur zu entziehen“ und „… (Prof Cullen) soll und darf keinen Platz an der Universität und insbesondere nicht in der Lehre haben“.
Niemand fordert von den Studierenden, dass sie sämtliche Ansichten eines Professors für gut halten und für sich übernehmen sollen. Aber die Ausschaltung eines Diskurs, die Zensur unterschiedlicher Meinungen, Ansichten und wissenschaftlichen Konzepte ist inakzeptabel.
Mit den Angriffen auf Prof. Cullen, den Einschüchterungsversuchen auf jeden, der solche Auffassungen vertritt, und der Zielsetzungen, ihn und andere mundtot zu machen, wird man dem Grundgedanken einer Universität als freie Bildungseinrichtung keinesfalls gerecht werden. Eine weitere der vielen falschen Behauptungen des AStA ist auch, dass Prof. Cullen den Dialog darüber vermeiden würde. Richtig ist dagegen, dass Prof. Cullen sowohl die Aspekte des Lebensschutzes wie auch seine persönliche Meinungen nicht zum Gegenstand seiner Vorlesungen gemacht hat – aber dort immer für Diskussionen und persönlichen Dialog zur Verfügung stand. In den Vorträgen, bei denen er in seiner Funktion als Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ unterwegs war, wurden immer Dialog und ein offener Diskurs angeboten. Dagegen hat der AStA eine Einladung zum direkten Gespräch unbeantwortet gelassen.
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter  https://aerzte-fuer-das-leben.de/